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1177/2026

Beantwortung der Anfrage AN/0479/2026 der Fraktion Die Linke. zu Stalkingberatung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7197 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 11.05,2026 
 1177/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0479/2026 der Fraktion Die Linke. zu Stalkingberatung 
Die Fraktion Die Linke stellt in der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von 
Frauen und Männern am 16.03.2026 die nachfolgende Anfrage: 
 
Stalking ist ein Delikt, bei dem die Täter fast ausschließlich männlich und die Opfer weit über-
wiegend Frauen sind. Laut Bundeskriminalamt erreichten die Fallzahlen 2024 (neuere Zahlen 
liegen nicht vor) einen Höhepunkt, nachdem sie 5 Jahre in Folge gestiegen waren. Im letzten 
Städtevergleich bezogen auf die Anzeigen wegen Stalking von 2010 nimmt Köln mit 142,7 An-
zeigen pro 100.000 Einwohner stadtweit mit großem Abstand den Spitzenplatz ein.  
Am häufigsten sind Frauen betroffen, die eine Beziehung mit dem Täter beendet oder einen 
Beziehungswunsch zurückgewiesen haben. Stalking ist ein Warnzeichen für drohende Ge-
walt. In 90 % der Femizide kam es vorher zu Stalking seitens des Täters. 
In Köln finden Stalkingopfer Unterstützung durch den Sozialdienst Katholischer Frauen SKF, 
der seinen Sitz linksrheinisch hat. Aber auch die rechtsrheinisch gelegene Gewaltschutzbera-
tungsstelle „Der Wendepunkt“ berät Ratssuche bei Bedarf zu Stalking. In den letzten Jahren 
ist der Bedarf an Beratung und Unterstützung gestiegen. 
Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 
 
1. Betrachtet die Verwaltung die Beratung von Stalkingopfern als notwendigen Baustein 
im Gewaltschutz?  
2. Wie haben sich die Zahlen der Stalkingberatungen in den letzten zehn Jahren verän-
dert? Bitte auch die Beratungen beim „Der Wendepunkt“ mit abfragen.  
3. Sieht die Verwaltung aufgrund der hohen Zahlen in Köln besonderen Handlungsbe-
darf? 
4. Warum wird allein die linksrheinische Beratungsstelle mit kommunalen Mitteln für Stal-
kingberatung gefördert, nicht aber die rechtsrheinische? 
5. Beabsichtigt die Verwaltung, diese Schieflage im kommenden Haushaltsentwurf zu 
verändern? 
 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Betrachtet die Verwaltung die Beratung von Stalkingopfern als notwendigen 
Baustein im Gewaltschutz?  
Stalking kann als eine Form der Partnerschaftsgewalt betrachtet werden, die sowohl im Kon-
text bereits bestehender häuslicher Gewalt oder im Nachgang einer Trennung als dynamische 
und potenziell gefährliche Form der Gewalt auftritt. Neben der psychosozialen Stabilisierung

2 
 
und rechtlichen Unterstützung ist vor allem das Risikomanagement sowie die Eskalationsprä-
vention wichtiger Bestandteil der Beratung. Insbesondere diese letzten beiden Punkte bedür-
fen einer engen Verzahnung im Netzwerk der im Gewaltschutz tätigen Institutionen (Polizei, 
Justiz, Beratungsstellen, Täterarbeit). 
 
2. Wie haben sich die Zahlen der Stalkingberatungen in den letzten zehn Jahren 
verändert? Bitte auch die Beratungen beim „Der Wendepunkt“ mit abfragen 
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 24.700 Fälle von Stalking polizeilich erfasst. Damit 
stieg die Zahl das fünfte Jahr in Folge und in sämtlichen Bundesländern gleichermaßen. Eine 
offiziell benannte „Spitzenreiter-Kommune“ für Stalking gibt es nicht, da die Fallzahlen stark 
von der Anzeigebereitschaft und polizeilicher Erfassung abhängen. Die Kriminalstatistik für 
Köln verzeichnete z.B. zwischen 2020 (522 Fälle) und 2023 (681 Fälle) einen deutlichen An-
stieg bei Stalkingfällen, seit dem jedoch auch wieder einen Rückgang der Zahlen (647 Fälle 
im Jahr 2024, 626 Fälle im Jahr 2025). Gemessen an den Gesamtzahlen für das Jahr 2024 
entfallen demnach 2,6% der insgesamt polizeilich erfassten Stalkingfälle auf Köln. 
Beratung suchten in Köln im Jahr 2024 insgesamt 150 von Stalking betroffene Personen. Da-
von wendeten sich 102 Personen an die Stalkingberatung des SKF e.V.und 48 an die rechts-
rheinische Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Diakonie Michaelshoven. Trotz der 
Zusammenfassung von häuslicher Gewalt und Stalking lagen die Beratungszahlen der rechts-
rheinischen Interventionsstelle unter den Werten, die die linksrheinische Interventionsstelle 
allein im Bereich häusliche Gewalt verzeichnete. Beide Stellen erhalten analoge Fördersum-
men (im Jahr 2026 jeweils 122.234,67 €).  
In den Vor- und Folgejahren zu 2024 stellten sich die registrierten Stalkingfälle in den rechts- 
und linksrheinischen Beratungsstellen wie folgt dar: 
 
Jahr Stalkingberatung (SkF) Wendepunkt (Diakonie Michaelshoven) 
2016 Nicht erfasst 32 
2017 Nicht erfasst 48 
2018 45 55 
2019 84 48 
2020 84 75 
2021 85 34 
2022 79 18 
2023 101 68 
2024 102 48 
2025 132 68 
2026 86 31 
 
Sichtbar wird eine zweifache Dynamik, zum einen zeigt sich eine geographische Diskrepanz 
(rechts- und linksrheinisch) im Fallaufkommen, zum anderen ist auf das gesamte Stadtgebiet 
betrachtet ein kontinuierlicher Anstieg der Zahlen zu verzeichnen. 
 
3. Sieht die Verwaltung aufgrund der hohen Zahlen in Köln besonderen Handlungs-
bedarf? 
Steigende Fallzahlen bei Partnerschaftsgewalt, Stalking und Cyberstalking sind ein Trend, der 
sich auch in den aktuellen Berichten des Bundeskriminalamtes widerspiegelt. Es handelt sich 
hierbei jedoch nicht um ein spezifisch lokales, also rein Kölner Problem, sondern um eine bun-
desweite Herausforderung. 
Während auf der einen Seite eine Sensibilisierung und Enttabuisierung für das Thema die An-
zeigebereitschaft steigen und die Dunkelziffern vermutlich sinken lassen, führen externe Be-
lastungsfaktoren, wie Krisen und antifeministische Strömungen zu einer erhöhten Gewaltbe-
reitschaft im privaten Raum. Ungleiche Machtverhältnisse können zudem im Rahmen fort-
schreitender Digitalisierung ausgelebt und gefestigt werden. 
Für Deutschland empfiehlt das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) ein umfassendes Präventi-
onskonzept, „das sich an alle Alters- und Zielgruppen richtet, das Jungen und Männer sowie 
potenzielle Täter und soziale Umfelder anspricht, und das von gewaltbetroffenen Frauen und 
Mädchen“ sowie Migrant*innenorganisationen mitentwickelt wird (BIK 2021: 35).

3 
 
4. Warum wird allein die linksrheinische Beratungsstelle mit kommunalen Mitteln 
für Stalkingberatung gefördert, nicht aber die rechtsrheinische? 
und 
5. Beabsichtigt die Verwaltung, diese Schieflage im kommenden Haushaltsentwurf 
zu verändern? 
Im Jahr 2009 wurden zwei Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt gegründet, eine im 
rechtsrheinischen und eine im linksrheinischen Stadtgebiet. 
Das Aufgabenportfolio der Interventionsstellen umfasst auch die Beratung in Stalking Fällen. 
Die Stalking Beratung des SKF e.V. wurde bereits zum Gründungszeitpunkt als „Projekt“ im 
linksrheinischen gefördert und in die Interventionsstelle integriert. 
Beratungssuchende finden derzeit stadtweit ein qualifiziertes und auskömmliches Beratungs-
angebot vor.  
 
Im Hinblick auf den HPL.-Entwurf 2027 ff. verweist die Verwaltung auf die Mitteilung mit der 
Session-Nr. 0560/2026 (aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.03.2026). 
Darüberhinausgehende Aussagen sind derzeit nicht möglich. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
1177/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2026
Erstellt
22.04.2026 15:03