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2742/2018

AN/0778/2018 Kleinkindgerechte Ausstattung der Spielplätze im Bereich Nippes: 1824/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.09.2018, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5977 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2742/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
AN/0778/2018 Kleinkindgerechte Ausstattung der Spielplätze im Bereich Nippes: 1824/2018 
Die CDU Fraktion hat zu der Stellungahme der Verwaltung Rückfragen. 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
 
 Viele Altbauten, die vor Inkrafttreten der Spielplatzsatzung errichtet wurden, verfügen über 
keine Spielflächen. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Anteil der Kinder unter 6 Jahren, die 
nicht in den Genuss eines privaten Spielplatzes kommen? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass ein Vergleich nur möglich wäre, wenn sämtliche Baugenehmi-
gungen vor Inkrafttreten der Satzung untersucht und mit dem heutigen Zustand abgeglichen würden. 
Einen solchen Vergleich gibt es bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht. 
 
 
 Hat die Verwaltung den Bedarf bereits geprüft?  
 
Bei jeder Neugestaltung und Umgestaltung werden Kinder und Jugendliche, Eltern und Anwohner 
sowie im Einzugsbereich liegende Kitas und Grundschulen und auch die Bezirksvertretung Nippes 
nach ihren Wünschen und Anregungen für die Spielfläche gefragt. Sofern die Möglichkeit gegeben ist, 
ein Kleinkindangebot sinnvoll einzurichten, wird dies verwirklicht. 
 
 
 Hat die Verwaltung geprüft ob die Spielplätze im Stadtbezirk Nippes ausreichend vorhandene 
Flächen besitzen um ein Spielangebot für kleine Kinder sicherzustellen? 
 
Ein Angebot für kleine Kinder kann aus Gestaltungsgründen nicht auf allen Spielplätzen hergerichtet 
werden. Bei Veränderungen werden die Möglichkeiten immer geprüft. 
 
 
 Was spricht beispielsweise dagegen vorhandene Schaukelgerüste, die meist ohnehin mit nur 
einer Schaukel ausgestattet sind um eine weitere Schaukel für Kleinkinder zu ergänzen? 
 
Sind auf einem Spielplatz Einzelschaukeln, so liegt das am fehlenden Sicherheitsabstand zu den an-
deren Spielgeräten, sonst werden Doppelschaukeln bevorzugt aufgestellt. Eine weitere Schaukel für 
Kleinkinder könnte nur bei  ausreichend Sicherheitsabstand angeschafft werden. Dies wird, wenn ein 
Kleinkinderangebot zu errichten ist, geprüft. Darüber hinaus kann bei einer Doppelschaukel der eine 
Schaukelsitz gegen einen geschlossenen Kleinkindersitz getauscht werden 
 
 
 Hat die Verwaltung berücksichtigt, dass die Spielgeräte für kleinere Kinder auch von „größe-
ren“ Kindern benutzt werden können aber umgekehrt leider nicht?

2 
 
 
Es ist sehr wichtig, dass kleinere Kinder Spielgeräte für größere Kinder nicht nutzen können, damit 
die Verletzungsgefahr kleinerer Kinder so gering wie möglich ist. 
 
 
 Ist sich die Verwaltung darüber im Klaren, dass es im Stadtbezirk Nippes keinen einzigen öf-
fentlichen Spielplatz gibt, wo Spielgeräte für Kleinkinder vorhanden sind? 
 
Spielgeräte für ausschließlich Kleinkinder unter 3 Jahren werden aus Verkehrssicherheitsgründen auf 
öffentlichen Spielplätzen nicht aufgestellt. Spielgeräte für Kleinkinder zwischen 3 und 6 Jahren sind z. 
B. Federwippen, Wippen, Schaukeln, Häuschen mit und ohne Rutsche. Solche Angebote befinden 
sich auf dem Großteil der Nippeser Spielplätze. 
 
 
 Hat die Verwaltung berücksichtigt, dass Kinder in der Altersgruppe über 6 Jahren viel weniger 
Interesse besitzen auf Spielplätzen zu spielen als Kinder in der Altersgruppe bis 6 Jahren? 
 
Aus Sicht der Verwaltung besitzen grade die 6 – 12jährigen sehr großes Interesse daran sich auf 
Spielplätzen aufzuhalten. Insbesondere, da sie sich dort auch ohne Begleitung der Eltern spielen und 
verweilen können. 
Der Höhepunkt der Entwicklung von Kindern in physiologischer und motorischer Hinsicht liegt bei 8 
Lebensjahren. Daher wird diese Altersgruppe bei Planungen besonders berücksichtigt. 
 
 
 Hat die Verwaltung berücksichtigt, dass Kinder in der Altersgruppe über 6 Jahren bereits ein-
geschult sind und ein adäquates Bewegungsangebot an den Schulen erhalten, wohingegen 
Kleinkinder bis 3 Jahren auf die Spielplätze als Bewegungsfläche viel stärker angewiesen 
sind, da sie in dem Alter meist noch nicht einmal die Kita besuchen? 
 
Da ein Großteil der Schulhöfe nachmittags geschlossen ist, ist es wichtig, Angebote für Schulkinder in 
deren Freizeit anzubieten. Die Pausenzeiten in der Schule reichen bei weitem nicht aus, um dem 
Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden. 
Gemäß der Satzung der Stadt Köln für private Spielflächen für Kleinkinder sind die Spielflächen für 
die jüngeren Kinder grundsätzlich von den Hauseigentümern auf den privaten Hausgrundstücken 
herzurichten. Darüber hinaus können kleinere Kinder auf den öffentlichen Spielplätzen nach ihren 
Möglichkeiten und unter Aufsicht spielen. 
Immer häufiger nutzen aber auch Kindergärten, Schulen und Tagesmütter die Spielplätze 
 
 
 Wie realitätsnah erscheint der Verwaltung die Definition der Altersgruppe 6-18 Jahren gemes-
sen an der tatsächlichen Nutzung? 
 
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen tragen entscheidend zur Lebensqualität aller Bürgerinnen und 
Bürger bei und dies unabhängig vom Alter. Darüber hinaus spiegelt dies die tatsächliche Nutzung 
wider. Daher ist für öffentliche Spielflächen die Nutzung durch die Altersgruppe 6 – 18 Jahre, beson-
ders durch das altersgemäße Spielangebot, sehr realistisch. 
 
 
 Wie schätzt die Verwaltung das Verletzungsrisiko für Kleinkinder bei nicht altersgerechtem 
Spielgerät ein? 
 
Die Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen sind seitens der Hersteller unter Einhaltung der Euro-
Norm 1176/1177 mit einem Einstiegsfilter gestattet. Dieser verhindert, dass Kleinkinder Spielgeräte, 
die nicht für sie bestimmt sind, nicht alleine nutzen können. Bei erhöhter Aufsicht durch die Begleit-
personen ist die Verletzungsgefahr daher nicht erhöht.  
Wichtig ist hierbei, dass Kinder, die die Spielgeräte nicht alleine nutzen können, von den Begleitper-
sonen nicht hinaufgehoben werden.

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Beratungsverlauf (1)

20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2742/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.08.2018
Erstellt
20.08.2018 08:12