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Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4316/2016 vom 31.03.2017

Stand: Am 04.04.2017 im Rat geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 4316/2016 Freigabedatum 09.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. Wirtschaftsausschuss 09.03.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 13.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden können. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassenräume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tischtennisplatten, Bas- ketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schulen, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnah- men bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maßnahmen (siehe An- lage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungsmaßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwaltung wird mit den hierfür erforder- lichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheit- lichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und – prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entspre- chenden Finanzvolumen heranzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entspre- chende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € beantragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwendung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Auftei- lung im Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzei- len abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschla- gung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018ff. 3 Alternative: Eine Alternative zur Inanspruchnahme der Fördermittel ist nicht gegeben. Durch die Fördermittel wird zum einen die Arbeit der Schulen unterstützt und gefördert. Zum anderen erfolgt eine Entlastung des städtischen Haushalts. 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 31.840.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 31.840.300 € 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 68.159.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 68.159.700 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 2.122.686,67 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 2.122.686,67 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Gemeinsam mit der NRW.BANK hat das Land NRW das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Hierzu erhalten die Gemeinden vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der o.g. Maßnahmen dienen. Das Land übernimmt die Zins-und Tilgungsleistung für die Kredite. Die Stadt Köln erhält auf Antrag Fördermittel von 2017 – 2020 insgesamt in Höhe von bis zu 100 Mio Euro, d.h. bei entsprechender Begründung und Maßnahmenaufstellung können jährlich bis zu 25 Mio Euro aus diesem Förderprogramm bewilligt werden. Laut Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.Bank (siehe Anlage 1) werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen gefördert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrich- tungsgegenständen). Dazu gehören  die Sanierung und Modernisierung von bestehenden Schulgebäuden  der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur  Digitalisierungsmaßnahmen  Grundstücksankäufe für aktuell anstehende Investitionsvorhaben im schulischen Bereich 5 Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, sowie geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter ( z.B. mobile Endgeräte und Möbel mit einem Einzelpreis unter 410,00 €, die bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden). Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen ist Anlage 2 zu entnehmen. Vor Antragstellung ist ein Konzept zu erstellen, welches darlegt wie und wofür im Rahmen des Pro- gramms „ Gute Schule 2020“ eingeräumte Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen. In diesem Konzept sind die Vorhaben nach Prioritäten zu gliedern und für die jeweiligen Jahre 2017 bis 2020 darzustellen. Dieses ist in der Anlage 3 zusammengefasst; darüber beschließt der Rat. Da- mit soll sichergestellt werden, dass die Festlegung der Vorhaben und deren Priorisierung einer politi- schen Willensbildung in den Kommunen entspringt. Das Vorliegen des Konzeptes ist der NRW.BANK innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung zu bestätigen. In diesem Zeitraum ist auch der Verwen- dungsnachweis über die erste Auszahlung zu erstellen. Ziel der Schulverwaltung ist eine faire, bedarfsorientierte Verwendung der Fördermittel, von denen möglichst viele Schulen profitieren sollen. Insbesondere wird dabei eine Förderung derjenigen Schulen angestrebt,  die in den definierten Sozialräumen liegen  die einen hohen Anteil von Transferleistungsbeziehern beschulen  die besondere Integrationsleistungen erbringen  die viele Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen in den Schulbetrieb integrieren  die einen besonders hohen Anteil an Offenen Ganztagsplätzen im Grundschulbereich haben  die schon lange auf Bau- und Verschönerungsmaßnahmen warten  die nicht erst vor kurzer Zeit Neu- oder Erweiterungsbauten bzw. eine Generalsanie- rung erhalten haben und in diesem Zusammenhang umfangreich neu ausgestattet wur- den  die nicht kurz vor einer Generalinstandsetzung bzw. einem Neu- oder Erweiterungsbau stehen  deren bestehende Raumnot durch Investitionen aus dem Förderprogramm gelindert werden kann Aktueller Sachstand: Trotz außerordentlich guter Erfahrung mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II strebt die Schul- verwaltung an, mit den aufgrund des Sanierungsstaus und der Vielzahl der beauftragten Schulneu-, Erweiterungs- und Sportbauten bereits ausgelasteten personellen Ressourcen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln schonend umzugehen, um die weitere Umsetzung dieser dringend notwendigen Maß- nahmen nicht zu gefährden. Um den städtischen Haushalt zu entlasten werden lediglich diejenigen Maßnahmen, die sich bereits in Vorbereitung befinden und bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden, über dieses Förderprogramm abgerechnet, sofern sich im jährlichen Kontingent von 25 Mio € noch Kapazitäten ergeben. Gleiches gilt für den Ankauf von Grundstücken. Priorität ha- ben aber neue Maßnahmen, die einen schnellen, sichtbaren Erfolg für die Schulen vorweisen können. Hierzu zählen z.B. alle Beschaffungen, die die Schulverwaltung selber vornehmen kann . Des Weit e- ren alle Arbeiten, die über das Amt für Wirtschaftsförderung mit dem 2. Arbeitsmarkt durchgeführt werden können. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ sollen mit den Kölner B e- schäftigungsträgern des Stadtverschönerungsprogramms Arbeit en im Rahmen von Qualifizierungs - und Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierbei werden jugendliche Arbeitslose, langzeitarbeitslose Erwachsene und/oder Menschen mit b e- sonderen Vermittlungshemmnissen in den 1. Arbeitsmarkt durch das Anleitungspersonal der Beschäf- tigungsträger qualifiziert und beschäftigt. 6 Es finden derzeit Gespräche mit dem Jobcenter Köln statt, um für das Programm „Gute Schule 2020“ zusätzliche Teilnehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten“ zuzuweisen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Projekte auch sozialversicherungspflichtige Teilnehmer, etwa aus dem Programm „soziale Teilhabe“ zum Einsatz kommen. Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, da bei der Gebäud e- wirtschaft der Stadt Köln für deren Ausführung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Folgende Arbeiten sollen durch die Kölner Beschäftigungsträger ausgeführt werden:  Anstricharbeiten  Bodenbelagsarbeiten  Trockenbauarbeiten  Schreiner- und Schlosserarbeiten  Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf den Schulhöfen  Herstellung und Montage von Gardinen zur Verdunkelung/Sonnenschutz Es kann hierbei ein Auftragsvolumen von ca. 1 Millionen Euro / jährlich im Rahmen von Qualifizi e- rungs- und Beschäftigungsmaßnahmen abgewickelt werden. Die Maßnahmen werden hierbei unter Regie des Amt für Wirtschaftsförderung geplant, begleitet und bis zur Bauabnahme und Rechnungskontrolle abgewickelt. Hinzu kommen umfangreiche Maßnahmen zur Digitalisierung von Schulen, die von der Schulverwal- tung zu koordinieren sind und vom Amt für Informationstechnik umgesetzt werden, wie z.B. Breitband- anbindung, WLAN-Infrastrukturen, CAS-Verkabelung, Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen, Einsatz von Activeboards etc. (siehe Anlage 4 und konkrete Bedarfsplanung bzw. Aus- schreibungsbedarfe in Anlage 6). Dieses vorbehaltlich der notwendigen personellen Ressourcen und durchzuführenden umfangreichen Vergaben zu den genannten Maßnahmen. Zudem wird geprüft, inwieweit kleinere Maßnahmen wie der Bau von Sporthallen im Rahmen von Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP ohne Betrieb) oder an Generalunternehmer vergeben werden können. Die Schulen wurden im Dezember 2016 über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ informiert und aufgefordert, Ihre Wünsche und Bedarfe anzumelden (siehe Anlage 5). Hierzu wurde im städtischen Intranet ein Bedarfsmeldemodul eingerichtet, das es den Schulen ermöglicht, ihre Anträge komfortabel online einzureichen. Zum Stichtag 07.02.2017 haben die Schulen insgesamt bereits rund 1.400 Be- darfsmeldungen eingereicht, dies entspricht durchschnittlich 5,4 Anträgen pro Schule. Erkennbar ist, dass zum Teil Anträge gestellt wurden, deren Förderfähigkeit nicht vorliegt. Hier erhalten die Schulen entsprechende Rückmeldungen, falls möglich mit Lösungsvorschlag. Weiteres Vorgehen: Arbeitsgruppe „Gute Schule 2020“ Um alle diese Aufgaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 100 Mio Euro einschließlich Erstellung eines qualifizierten Verwendungsnachweises innerhalb des vorgeschriebenen Förderzeit- raums bewältigen zu können, wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen beteiligten Dienst- stellen gegründet. In dieser Arbeitsgruppe werden die Maßnahmen konzeptioniert, priorisiert und aufeinander abge- stimmt. Eine enge Verzahnung und Koordination von diversen baulichen Maßnahmen mit anschlie- ßender Herrichtung und ggfls. Neuausstattung der Möblierung ist unumgänglich. 7 Einreichen des Förderantrages Der Förderantrag wird nach Beschlussfassung eingereicht. Kreditkontingent/ Verwendungsnachweis Eine Abweichung von dem jährlichen Kreditkontingent ist nur insofern möglich, als dass nicht genutz- te Mittel im jeweiligen Folgejahr noch verfügbar sind. Werden die Mittel dann nicht abgerufen, verfal- len diese. Eine Übertragung der Kontingente in das Hj. 2021 ist ausgeschlossen. Die letzte Auszah- lung erfolgt im Hj. 2020. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 30 Monate nach Auszahlung bei der NRW.Bank einzu- reichen. Stellenzusetzungen Zur Durchführung eines umfangreichen, vielfältigen Maßnahmenpakets sind zeitlich befristet Stellen zuzusetzen. Bedarf wird wie folgt gesehen:  Informativ: Für die Planung, Begleitung und Abwicklung entsteht beim Amt für Wirtschaftsfö r- derung in der Abteilung Arbeitsmarktförderung ein zusätzlicher Stellenbedarf von 2 Stellen.  Außerdem wird dringender Bedarf sowohl beim Amt für Informationstechnik als auch bei der Schulverwaltung gesehen. Die Personalbedarfsermittlung befindet sich noch im Abstimmungsprozess, der Gesamtbedarf an zusätzlichen Stellen wird mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Handlungsleitfaden / Berichtswesen Zur praktischen Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ wird ein Handlungsleitfaden für alle Schulen und ausführenden Dienststellen erarbeitet. Hierin enthalten wird auch eine Vorgabe zum Berichtswesen sein. Im ersten Quartal 2018 wird der erste Bericht über die Verwendung der Fördermittel und der erzielten Verbesserungen erstellt. Finanzierung Durch das Förderprogramm Gute Schule 2020 erhält die Stadt Köln auf Antrag für 2017 bis 2020 Kreditmittel in Höhe von bis zu insgesamt 100 Mio Euro, d.h. jährlich bis zu 25 Mio Euro. Ein städti- scher Eigenanteil ist nicht zu leisten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen verwendet werden. Eine verursachungsgerechte Aufteilung der Mittel erfolgt durch die Verwaltung entsprechend für die jewei- ligen Maßnahmen. Die geplanten Maßnahmen wurden nach dem aktuellen Kenntnisstand und einer qualifizierten Schät- zung nach konsumtiven und investiven Maßnahmen unterteilt. Die tatsächliche Aufteilung kon- sumtiv/investiv kann u.U. hiervon abweichen. Die gesamte Kreditabwicklung sowie die Mittelverwendung wird entsprechend der Aufteilung im Teil- ergebnis- bzw. Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den jeweils betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 8 Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der Bewirtschaftung (u.a. durch Be- reitstellung der Mittel im Rahmen der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Wege des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018ff. Anlagen 1 - Förderrundbrief Nr. 39 2 - Zusammenfassung der Förderbedingungen 3 - Zusammenfassung der Maßnahmen 4 - Maßnahmenplanung Digitalisierung 5 - Anschreiben an die Schulen 6 - Ausschreibungsbedarf konkrete Digitalisierungsmaßnahmen
  • Anlage 6 Ausschreibungsbedarf Digitalisierung

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    Projektvorschläge "Gute Schule 2020" Anlage 6 Ausschreibungsbedarf konkrete Digitalisierungsmassnahmen Oberbegriff thematische Zuordnung Pädagogik Titel Ziel Erläuterung vorauss. Einzelpreis (brutto) geschätzte Mittel Aktuelle Vertragssituation 2017 2018 2019 2020 Gesamtsumme Digitale Bildung Hardware/ Präsentationstechnik x Ausbau der Prärsentationstechn ik in den Klassenräumen (Fast alle) Klassenräume werden mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet Zur Unterstützung der Zielsetzungen digitaler Bildung gehört auch der Einsatz moderner Präsentationstechnik. Hierzu ist eine entsprechende Präsentationstechnik erforderlich. (Planungsannahme je Schulraum rd. 1.000 € für Präse ntationstechnik) Plan 500.000,00 € 1.500.000 ,00 € 1.500.000,00 € 2.500.00 0,00 € 6.000.000,00 € Beamer (mit Deckenmontage bzw. als mobile Kofferlösung) Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 3.600 Beamer abzurufen. Der kalkulierte Preis geht von einem Preis incl. Deckenmontage aus 1.000,0 0 € 300.000,00 € 1.005.000 ,00 € 1.005.000,00 € 1.290.00 0,00 € 3.600.000,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Dokumentenkameras Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 1.380 Dokumentenkamers abzurufen. 500, 00 € 40.500,00 € 200.5 00,00 € 200.500,00 € 24 8.500,00 € 690.000,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Fernseher (65 ') Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 200 Fernseher abzurufen. 1.400,0 0 € 91.000,00 € 91.000, 00 € 98.000,00 € 28 0.000,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Notebooks Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 2.600 Notebooks abzurufen. 550, 00 € 159.500,00 € 203.50 0,00 € 203.500,00 € 863 .500,00 € 1.430.000,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Gesamtsumme (Bedarfsplanung) Mittelverteilung SOLL 500.000,00 € 1.500.000 ,00 € 1.500.000,00 € 2.500.00 0,00 € 6.000.000,00 € Digitale Bildung Hardware/ Präsentationstechnik x Digitales Schulinfosystem für die weiterführenden Schulen Schnelle Visualisierung und Veröffentlichung von wichtigen schulischen Informationen Es wird von einem Bedarf von rd. 180 Infosystemen f ür die weiterführenden Schulen ausgegangen Plan 200.000,00 € 300.00 0,00 € 300.000,00 € 100 .000,00 € 900.000,00 € Digitales Schulinfosystem Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 180 digitale Schulinfosysteme abzurufen. 5.000 € 200.000,00 € 300.00 0,00 € 300.000,00 € 100 .000,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Gesamtsumme (Bedarfsplanung) Mittelverteilung SOLL 200.000,00 € 300.00 0,00 € 300.000,00 € 100 .000,00 € 900.000,00 € Digitale Bildung Hardware/ Präsentationstechnik x Einsatz von Active Boards Die Schulen wünschen vermehrt den Einsatz von sogena nnten Active Boards zur Unterstützung der Unterrischtsgestaltung. Plan 375.000,00 € 425.00 0,00 € 400.000,00 € 300 .000,00 € 1.500.000,00 € Beschaffung von 300 Active Boards Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 300 Actice Boards abzurufen 5.000 € 375.000,00 € 425.00 0,00 € 400.000,00 € 300 .000,00 € 1.500.000,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Gesamtsumme (Bedarfsplanung) Mittelverteilung SOLL 375.000,00 € 425.00 0,00 € 400.000,00 € 300 .000,00 € 1.500.000,00 € Digitale Bildung Hardware/ Endgeräte x Unterstützung Digitaler Bildung Umsetzung individueller Unterstützungswünsche der Schulen Gem. dem Grundsatz "Die Pädgogik hat das Primat", is t hier auf die gemeldeten Bedürfnisse der Schulen einzugehen. Es ka nn sich um digitale Lehr- und Lernmittel wie digitale Schulbücher oder Endgeräte (Tablets) handeln, aber auch sonstige Anforderungen, welche h eute noch nicht erkennbar und planbar sind, aber eine Unterstützung des digitalen Lernens darstellen Plan 500.000,00 € 1.000.000 ,00 € 1.000.000,00 € 1.500.00 0,00 € 4.000.000,00 € Windows und IOS Tablets und Zubehör (Transportlösung, Schutzhülle,pädagogoische Apps.) Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 7.210 Tablets (incl. Zubehör) abzurufen 555, 00 € 500.055,00 € 1.000.110 ,00 € 1.000.110,00 € 1.499.61 0,00 € 3.999.885,00 € Bedarfsanerkennung und Ausschreibung erforderlich Gesamtsumme (Bedarfsplanung) Mittelverteilung SOLL 500.055,00 € 1.000.110 ,00 € 1.000.110,00 € 1.499.61 0,00 € 3.999.885,00 € Summe: 1.575.055,00 € 3.225.110, 00 € 3.200.110,00 € 4.399.610 ,00 € 12.399.885,00 €
  • Anlage 7 Auszug BV 6 vom 09.03.2017

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    Die Oberbürgermeisterin Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax ! (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 10.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 9.2.3 Chorweiler vom 09.03.2017 öffentlich Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 4316/2016 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020" werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 — 2020, beantragt. 2. Esist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden kön- nen. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen- räume und Flure Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsraßnah- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß- nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal- tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab- ebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt- lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni- schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe- gründung und -prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite- ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her- anzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie- ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean- tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 — 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018ff. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung die Schulplanung für den Stadtbezirk Chorweiler zu Neubauten von Schulen voranzutreiben, die Planungen vorzulegen und umzusetzen. Entsprechende Programme sollen zur Umsetzung ver- wandt werden. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen
  • Anlage 1 Förderrundbrief Nr. 39

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    1 NRW.BANK.Förderrundbrief Nr. 39 Nr. 39 NRW.BANK.Förderrundbrief Die Abteilung „Öffentliche Kunden“ informiert Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mit unserem Förderrundbrief unter anderem aktuelle Informationen aus der Förderlandschaft geben zu können. Themen und Inhalte: Informationen zum kommenden Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für kommunale Gebäudeinvestitionen Freundliche Grüße sendet Ihnen das Team der Kundenbetreuung „Öffentliche Kunden“! NRW.BANK.Gute Schule 2020 Wir freuen uns, Sie mit diesem Förderrundbrief über das am 1. Januar 2017 startende Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ informieren zu können. In einer Gemeinschafts aktion mit dem Land Nordrhein-Westfalen stellen wir für den Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Ver fügung. Durch dieses Programm werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen langfristige Finanzierungen ermöglicht. In dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen noch zu beschließenden „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) ist geregelt, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schuldendienst für die Kreditkontingente übernimmt, die in der Anlage zum Gesetz für jede Kommune, jeden Kreis und die beiden Landschaftsverbände aus - gewiesen sind. Die Kreditkontingente haben wir diesem Förderrundbrief als Anlage beigefügt. Die dort genannten Kommunen und Kreise sowie die beiden Landschaftsverbände können für das jeweilige Haus - haltsjahr einen Kreditantrag gemäß zuge wiesenem Kontingent bei der NRW.BANK stellen. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des laufenden Kalenderjahres werden jeweils einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf des Jahres 2020. Eine Antragstellung ist voraussichtlich bis 2. November 2020 möglich. Die letzte Auszahlung der Kredite erfolgt am 9. Dezember 2020. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörenden Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (ein - schließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu gehören die Sanierung und Modernisierung, der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur, Digitalisierungsmaßnahmen und Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind (sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgte). 2 NRW.BANK.Förderrundbrief Nr. 39 Nr. 39 Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungs - freie Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditäts - bedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind von der Finanzierung aus - geschlossen. Volkshochschulen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Für diese steht weiterhin das Programm „NRW.BANK.Moderne Schule“ zur Verfügung. Ersatzschulen sind von der Finanzierung über das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ausge - schlossen. Für diese stellt das Land Nordrhein-Westfalen über das Ministerium für Schule und Weiterbildung Zuschüsse in einem Umfang von bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Das Antragsformular zu „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird ab 2. Januar 2017 auf der Internetseite der NRW.BANK zur Verfügung stehen. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr vergeben. Bei Antragstellung ist eine kurze Projektbeschreibung notwendig. Nach Darlehenszusage wird der Darlehensbetrag automatisch am siebten Bankarbeitstag des auf die Zusage folgenden Monats in einer Summe an den Antragsteller ausgezahlt. Spätestens 30 Monate nach Auszahlung ist bei der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich mit der Einreichung des Verwendungsnachweises muss der Antragsteller bestätigen, dass der Beschluss des Rats, des Kreistags beziehungsweise der Landschaftsversammlung über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen dieses Programmes eingeräumten Kreditkontingente vorliegt. Des Weiteren werden die Antragsteller mit der Darlehenszusage verpflichtet, im Rahmen der Förder - maßnahme in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Fördermaßnahme aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und Mitteln der NRW.BANK finanziert wurde. Nähere Informationen hierzu werden auf der Website der NRW.BANK verfügbar sein. Diese Informationen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beschlüsse des Kabinetts und des Landtags zu dem oben genannten Gesetz, die noch in diesem Jahr erwartet werden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen ersten Angaben geholfen zu haben. Vor allem die Liste mit den ausgewiesenen Kreditkontingenten für die nächsten vier Jahre wird Ihre kommunale Planung erheblich erleichtern. Sobald wir weitere Informationen haben, zum Beispiel das entsprechende Merkblatt und die Förderanträge, werden wir Sie wieder informieren. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für kommunale Gebäudeinvestitionen Bei Gebäudeinvestitionen (u. a. in Schulen) helfen wir Kommunen bei der Auswahl der wirtschaftlichsten Variante. Lohnt sich eine umfassende Sanierung oder kommt ein Neubau in Betracht? Rechnen sich alterna tive Lösungen und Beschaffungsformen? Zum Thema „Wirtschaftlichkeit im Hochbau“ bieten wir kostenlose Beratung und stellen den Kommunen ein ebenfalls kostenloses, Excel-basiertes Rechenmodell zur Verfügung. Mithilfe dieses Rechenmodells kön - nen unterschiedliche Varianten wie Neubau oder Sanierung im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung aus wirtschaftlicher Sicht miteinander verglichen werden. Betrachtet werden dabei die Planungs-, Bau- und Betriebskosten sowie die langfristige Entwicklung des Vermögenswertes. 3 NRW.BANK.Förderrundbrief Nr. 39 Nr. 39 Informationen und Auskünfte Nähere Informationen und Auskünfte zu den Programmen von NRW.BANK und KfW erhalten Sie von d en Mitarbeitern unserer Abteilung „Öffentliche Kunden“. Westfalen-Lippe Hanno Beckert 0251 91741-7334 Ralph Ishorst 0251 91741-2424 Rheinland Lukas Michels 0 211 91741-1455 Stefan Schmitz 0211 91741-7281 Leitung Bernd Kummerow (Abteilungsleiter) 0 211 91741-2160 Thomas Kull (Leiter des Referats) 0 211 91741-1605 Teamassistenz Ines Barduhn 0251 91741-4185 Zinsgünstige Kommunalfinanzierungen können Sie unabhängig von bestehenden Programmen bei den Kollegen des Teams „Kommunale Finanzierungen“ erfragen. Angebote erhalten Sie telefonisch unter: 0211 91741-8973. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.nrwbank.de. Impressum NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Sitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Förderberatung und Kundenbetreuung Kundenbetreuung „Öffentliche Kunden“ Verantwortlich V.i.S.d.P. Caroline Gesatzki Leiterin Presse und Kommunikation NRW.BANK Redaktion Bernd Kummerow Haftungsausschluss Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernimmt die NRW.BANK keine Gewähr. 1 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ (alphabetisch sortiert) Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Aachen, krfr. Stadt 5.248.656 5.248.656 5.248.656 5.248.656 20.994.623 Ahaus, Stadt 561.795 561.795 561.795 561.795 2.247.179 Ahlen, Stadt 1.144.656 1.144.656 1.144.656 1.144.656 4.578.623 Aldenhoven 287.507 287.507 287.507 287.507 1.150.030 Alfter 199.432 199.432 199.432 199.432 797.729 Alpen 102.175 102.175 102.175 102.175 408.701 Alsdorf, Stadt 1.446.862 1.446.862 1.446.862 1.446.862 5.787.450 Altena, Stadt 316.983 316.983 316.983 316.983 1.267.930 Altenbeken 182.476 182.476 182.476 182.476 729.903 Altenberge 100.642 100.642 100.642 100.642 402.569 Anröchte 126.898 126.898 126.898 126.898 507.593 Arnsberg, Stadt 1.507.902 1.507.902 1.507.902 1.507.902 6.031.610 Ascheberg 153.942 153.942 153.942 153.942 615.770 Attendorn, Stadt 225.472 225.472 225.472 225.472 901.888 Augustdorf 228.084 228.084 228.084 228.084 912.336 Bad Berleburg, Stadt 317.531 317.531 317.531 317.531 1.270.124 Bad Driburg, Stadt 388.688 388.688 388.688 388.688 1.554.750 Bad Honnef, Stadt 238.981 238.981 238.981 238.981 955.925 Bad Laasphe, Stadt 176.932 176.932 176.932 176.932 707.728 Bad Lippspringe, Stadt 386.899 386.899 386.899 386.899 1.547.596 Bad Münstereifel, Stadt 334.244 334.244 334.244 334.244 1.336.976 Bad Oeynhausen, Stadt 989.236 989.236 989.236 989.236 3.956.943 Bad Salzuflen, Stadt 1.052.033 1.052.033 1.052.033 1.052.033 4.208.133 Bad Sassendorf 205.281 205.281 205.281 205.281 821.126 Bad Wünnenberg, Stadt 154.006 154.006 154.006 154.006 616.023 Baesweiler, Stadt 686.142 686.142 686.142 686.142 2.744.569 Balve, Stadt 161.914 161.914 161.914 161.914 647.654 Barntrup, Stadt 149.445 149.445 149.445 149.445 597.778 Beckum, Stadt 711.829 711.829 711.829 711.829 2.847.315 Bedburg, Stadt 422.036 422.036 422.036 422.036 1.688.142 Bedburg-Hau 202.854 202.854 202.854 202.854 811.414 Beelen 93.262 93.262 93.262 93.262 373.048 Bergheim, Stadt 1.295.261 1.295.261 1.295.261 1.295.261 5.181.045 Bergisch Gladbach, Stadt 2.456.486 2.456.486 2.456.486 2.456.486 9.825.943 Bergkamen, Stadt 1.593.470 1.593.470 1.593.470 1.593.470 6.373.879 Bergneustadt, Stadt 523.073 523.073 523.073 523.073 2.092.292 Bestwig 145.026 145.026 145.026 145.026 580.103 Beverungen, Stadt 317.758 317.758 317.758 317.758 1.271.033 Bielefeld, krfr. Stadt 10.445.663 10.445.663 10.445.663 10.445.663 41.782.653 Billerbeck, Stadt 115.910 115.910 115.910 115.910 463.638 Blankenheim 196.916 196.916 196.916 196.916 787.666 2 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Blomberg, Stadt 299.689 299.689 299.689 299.689 1.198.756 Bocholt, Stadt 1.165.361 1.165.361 1.165.361 1.165.361 4.661.444 Bochum, krfr. Stadt 12.261.108 12.261.108 12.261.108 12.261.108 49.044.430 Bönen 373.719 373.719 373.719 373.719 1.494.877 Bonn, krfr. Stadt 7.348.546 7.348.546 7.348.546 7.348.546 29.394.184 Borchen 191.780 191.780 191.780 191.780 767.121 Borgentreich, Stadt 175.678 175.678 175.678 175.678 702.710 Borgholzhausen, Stadt 87.932 87.932 87.932 87.932 351.727 Borken, Kreisverwaltung 3.069.358 3.069.358 3.069.358 3.069.358 12.277.433 Borken, Stadt 715.765 715.765 715.765 715.765 2.863.059 Bornheim, Stadt 784.544 784.544 784.544 784.544 3.138.176 Bottrop, krfr. Stadt 3.718.285 3.718.285 3.718.285 3.718.285 14.873.141 Brakel, Stadt 286.811 286.811 286.811 286.811 1.147.245 Breckerfeld, Stadt 102.878 102.878 102.878 102.878 411.510 Brilon, Stadt 260.039 260.039 260.039 260.039 1.040.156 Brüggen 247.457 247.457 247.457 247.457 989.829 Brühl, Stadt 755.287 755.287 755.287 755.287 3.021.146 Bünde, Stadt 1.010.484 1.010.484 1.010.484 1.010.484 4.041.937 Burbach 114.291 114.291 114.291 114.291 457.163 Büren, Stadt 330.497 330.497 330.497 330.497 1.321.988 Burscheid, Stadt 182.502 182.502 182.502 182.502 730.007 Castrop-Rauxel, Stadt 2.441.899 2.441.899 2.441.899 2.441.899 9.767.596 Coesfeld, Kreisverwaltung 1.793.697 1.793.697 1.793.697 1.793.697 7.174.788 Coesfeld, Stadt 632.363 632.363 632.363 632.363 2.529.452 Dahlem 125.818 125.818 125.818 125.818 503.273 Datteln, Stadt 909.983 909.983 909.983 909.983 3.639.932 Delbrück, Stadt 442.987 442.987 442.987 442.987 1.771.949 Detmold, Stadt 1.403.643 1.403.643 1.403.643 1.403.643 5.614.573 Dinslaken, Stadt 1.641.013 1.641.013 1.641.013 1.641.013 6.564.050 Dörentrup 152.062 152.062 152.062 152.062 608.249 Dormagen, Stadt 1.063.673 1.063.673 1.063.673 1.063.673 4.254.693 Dorsten, Stadt 1.868.963 1.868.963 1.868.963 1.868.963 7.475.850 Dortmund, krfr. Stadt 23.564.624 23.564.624 23.564.624 23.564.624 94.258.498 Drensteinfurt, Stadt 204.448 204.448 204.448 204.448 817.794 Drolshagen, Stadt 88.432 88.432 88.432 88.432 353.728 Duisburg, krfr. Stadt 21.641.526 21.641.526 21.641.526 21.641.526 86.566.102 Dülmen, Stadt 616.641 616.641 616.641 616.641 2.466.565 Düren, Kreisverwaltung 1.413.628 1.413.628 1.413.628 1.413.628 5.654.511 Düren, Stadt 2.900.590 2.900.590 2.900.590 2.900.590 11.602.362 Düsseldorf, krfr. Stadt 8.191.825 8.191.825 8.191.825 8.191.825 32.767.301 Eitorf 434.049 434.049 434.049 434.049 1.736.196 Elsdorf, Stadt 210.299 210.299 210.299 210.299 841.198 Emmerich am Rhein, Stadt 551.941 551.941 551.941 551.941 2.207.766 Emsdetten, Stadt 533.429 533.429 533.429 533.429 2.133.714 Engelskirchen 224.368 224.368 224.368 224.368 897.472 Enger, Stadt 407.087 407.087 407.087 407.087 1.628.347 Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverwaltung 1.440.873 1.440.873 1.440.873 1.440.873 5.763.492 Ennepetal, Stadt 299.450 299.450 299.450 299.450 1.197.799 Ennigerloh, Stadt 226.827 226.827 226.827 226.827 907.307 Ense 107.429 107.429 107.429 107.429 429.716 3 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Erftstadt, Stadt 899.521 899.521 899.521 899.521 3.598.082 Erkelenz, Stadt 815.106 815.106 815.106 815.106 3.260.425 Erkrath, Stadt 521.930 521.930 521.930 521.930 2.087.721 Erndtebrück 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759 Erwitte, Stadt 161.786 161.786 161.786 161.786 647.145 Eschweiler, Stadt 1.101.219 1.101.219 1.101.219 1.101.219 4.404.876 Eslohe (Sauerland) 171.691 171.691 171.691 171.691 686.763 Espelkamp, Stadt 128.979 128.979 128.979 128.979 515.916 Essen, krfr. Stadt 20.407.347 20.407.347 20.407.347 20.407.347 81.629.387 Euskirchen, Kreisverwaltung 1.245.371 1.245.371 1.245.371 1.245.371 4.981.483 Euskirchen, Stadt 1.182.251 1.182.251 1.182.251 1.182.251 4.729.005 Everswinkel 100.996 100.996 100.996 100.996 403.984 Extertal 273.667 273.667 273.667 273.667 1.094.668 Finnentrop 200.198 200.198 200.198 200.198 800.792 Frechen, Stadt 454.696 454.696 454.696 454.696 1.818.785 Freudenberg, Stadt 155.138 155.138 155.138 155.138 620.551 Fröndenberg / Ruhr, Stadt 487.057 487.057 487.057 487.057 1.948.227 Gangelt 182.236 182.236 182.236 182.236 728.944 Geilenkirchen, Stadt 537.027 537.027 537.027 537.027 2.148.106 Geldern, Stadt 686.299 686.299 686.299 686.299 2.745.197 Gelsenkirchen, krfr. Stadt 12.361.243 12.361.243 12.361.243 12.361.243 49.444.972 Gescher, Stadt 213.546 213.546 213.546 213.546 854.182 Geseke, Stadt 507.574 507.574 507.574 507.574 2.030.298 Gevelsberg, Stadt 540.658 540.658 540.658 540.658 2.162.633 Gladbeck, Stadt 2.545.141 2.545.141 2.545.141 2.545.141 10.180.562 Goch, Stadt 716.975 716.975 716.975 716.975 2.867.899 Grefrath 154.712 154.712 154.712 154.712 618.850 Greven, Stadt 672.216 672.216 672.216 672.216 2.688.863 Grevenbroich, Stadt 861.564 861.564 861.564 861.564 3.446.258 Gronau (Westf.), Stadt 601.902 601.902 601.902 601.902 2.407.608 Gummersbach, Stadt 884.885 884.885 884.885 884.885 3.539.538 Gütersloh, Kreisverwaltung 1.500.800 1.500.800 1.500.800 1.500.800 6.003.201 Gütersloh, Stadt 1.438.343 1.438.343 1.438.343 1.438.343 5.753.374 Haan, Stadt 306.633 306.633 306.633 306.633 1.226.533 Hagen, krfr. Stadt 6.951.876 6.951.876 6.951.876 6.951.876 27.807.505 Halle (Westf.), Stadt 184.409 184.409 184.409 184.409 737.636 Hallenberg, Stadt 90.337 90.337 90.337 90.337 361.346 Haltern am See, Stadt 622.988 622.988 622.988 622.988 2.491.952 Halver, Stadt 284.235 284.235 284.235 284.235 1.136.942 Hamm, krfr. Stadt 6.846.167 6.846.167 6.846.167 6.846.167 27.384.667 Hamminkeln, Stadt 316.429 316.429 316.429 316.429 1.265.716 Harsewinkel, Stadt 354.541 354.541 354.541 354.541 1.418.163 Hattingen, Stadt 1.276.420 1.276.420 1.276.420 1.276.420 5.105.679 Havixbeck 249.749 249.749 249.749 249.749 998.995 Heek 123.920 123.920 123.920 123.920 495.680 Heiden 98.350 98.350 98.350 98.350 393.400 Heiligenhaus, Stadt 497.570 497.570 497.570 497.570 1.990.280 Heimbach, Stadt 127.759 127.759 127.759 127.759 511.035 Heinsberg, Kreisverwaltung 1.894.627 1.894.627 1.894.627 1.894.627 7.578.509 Heinsberg, Stadt 660.519 660.519 660.519 660.519 2.642.076 4 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Hellenthal 121.844 121.844 121.844 121.844 487.377 Hemer, Stadt 762.763 762.763 762.763 762.763 3.051.050 Hennef (Sieg), Stadt 982.699 982.699 982.699 982.699 3.930.794 Herdecke, Stadt 230.873 230.873 230.873 230.873 923.494 Herford, Kreisverwaltung 1.680.773 1.680.773 1.680.773 1.680.773 6.723.091 Herford, Stadt 1.378.466 1.378.466 1.378.466 1.378.466 5.513.863 Herne, krfr. Stadt 6.480.150 6.480.150 6.480.150 6.480.150 25.920.601 Herscheid 94.230 94.230 94.230 94.230 376.918 Herten, Stadt 1.808.077 1.808.077 1.808.077 1.808.077 7.232.306 Herzebrock-Clarholz 157.742 157.742 157.742 157.742 630.966 Herzogenrath, Stadt 932.070 932.070 932.070 932.070 3.728.278 Hiddenhausen 277.124 277.124 277.124 277.124 1.108.497 Hilchenbach, Stadt 106.343 106.343 106.343 106.343 425.371 Hilden, Stadt 393.048 393.048 393.048 393.048 1.572.192 Hille 323.640 323.640 323.640 323.640 1.294.560 Hochsauerlandkreis, Kreisverwaltung 2.082.872 2.082.872 2.082.872 2.082.872 8.331.488 Holzwickede 199.578 199.578 199.578 199.578 798.310 Hopsten 140.923 140.923 140.923 140.923 563.694 Horn-Bad Meinberg, Stadt 461.344 461.344 461.344 461.344 1.845.375 Hörstel, Stadt 273.578 273.578 273.578 273.578 1.094.313 Horstmar, Stadt 120.599 120.599 120.599 120.599 482.397 Hövelhof 152.431 152.431 152.431 152.431 609.725 Höxter, Kreisverwaltung 1.098.035 1.098.035 1.098.035 1.098.035 4.392.142 Höxter, Stadt 562.782 562.782 562.782 562.782 2.251.127 Hückelhoven, Stadt 1.009.288 1.009.288 1.009.288 1.009.288 4.037.153 Hückeswagen, Stadt 229.459 229.459 229.459 229.459 917.836 Hüllhorst 232.554 232.554 232.554 232.554 930.216 Hünxe 168.220 168.220 168.220 168.220 672.882 Hürtgenwald 128.322 128.322 128.322 128.322 513.287 Hürth, Stadt 628.260 628.260 628.260 628.260 2.513.039 Ibbenbüren, Stadt 1.079.740 1.079.740 1.079.740 1.079.740 4.318.961 Inden 85.701 85.701 85.701 85.701 342.803 Iserlohn, Stadt 2.315.925 2.315.925 2.315.925 2.315.925 9.263.700 Isselburg, Stadt 144.551 144.551 144.551 144.551 578.203 Issum 122.346 122.346 122.346 122.346 489.385 Jüchen 293.656 293.656 293.656 293.656 1.174.626 Jülich, Stadt 518.738 518.738 518.738 518.738 2.074.951 Kaarst, Stadt 473.816 473.816 473.816 473.816 1.895.264 Kalkar, Stadt 290.017 290.017 290.017 290.017 1.160.066 Kall 124.550 124.550 124.550 124.550 498.200 Kalletal 272.185 272.185 272.185 272.185 1.088.741 Kamen, Stadt 1.183.228 1.183.228 1.183.228 1.183.228 4.732.914 Kamp-Lintfort, Stadt 1.121.457 1.121.457 1.121.457 1.121.457 4.485.827 Kempen, Stadt 413.848 413.848 413.848 413.848 1.655.391 Kerken 103.244 103.244 103.244 103.244 412.976 Kerpen, Stadt 1.327.221 1.327.221 1.327.221 1.327.221 5.308.885 Kevelaer, Stadt 521.783 521.783 521.783 521.783 2.087.132 Kierspe, Stadt 411.809 411.809 411.809 411.809 1.647.236 Kirchhundem 85.063 85.063 85.063 85.063 340.253 Kirchlengern 125.655 125.655 125.655 125.655 502.621 5 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Kleve, Kreisverwaltung 2.005.383 2.005.383 2.005.383 2.005.383 8.021.530 Kleve, Stadt 1.334.447 1.334.447 1.334.447 1.334.447 5.337.788 Köln, krfr. Stadt 24.999.528 24.999.528 24.999.528 24.999.528 99.998.110 Königswinter, Stadt 500.682 500.682 500.682 500.682 2.002.728 Korschenbroich, Stadt 315.119 315.119 315.119 315.119 1.260.475 Kranenburg 172.431 172.431 172.431 172.431 689.726 Krefeld, krfr. Stadt 7.54 4.757 7.54 4.757 7.54 4.757 7.54 4.757 30.179.027 Kreuzau 286.846 286.846 286.846 286.846 1.147.382 Kreuztal, Stadt 360.669 360.669 360.669 360.669 1.442.678 Kürten 318.152 318.152 318.152 318.152 1.272.607 Ladbergen 96.689 96.689 96.689 96.689 386.754 Laer 114.728 114.728 114.728 114.728 458.911 Lage, Stadt 795.859 795.859 795.859 795.859 3.183.437 Landschaftsverband Rheinland 10.607.152 10.607.152 10.607.152 10.607.152 42.428.607 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 13.924.488 13.924.488 13.924.488 13.924.488 55.697.952 Langenberg 90.743 90.743 90.743 90.743 362.973 Langenfeld (Rhld.), Stadt 646.610 646.610 646.610 646.610 2.586.441 Langerwehe 301.454 301.454 301.454 301.454 1.205.816 Legden 104.259 104.259 104.259 104.259 417.035 Leichlingen (Rhld.), Stadt 464.647 464.647 464.647 464.647 1.858.590 Lemgo, Stadt 720.443 720.443 720.443 720.443 2.881.772 Lengerich, Stadt 366.140 366.140 366.140 366.140 1.464.561 Lennestadt, Stadt 330.895 330.895 330.895 330.895 1.323.580 Leopoldshöhe 230.312 230.312 230.312 230.312 921.249 Leverkusen, krfr. Stadt 4.095.655 4.095.655 4.095.655 4.095.655 16.382.622 Lichtenau, Stadt 195.338 195.338 195.338 195.338 781.351 Lienen 133.821 133.821 133.821 133.821 535.284 Lindlar 268.751 268.751 268.751 268.751 1.075.002 Linnich, Stadt 113.159 113.159 113.159 113.159 452.637 Lippe, Kreisverwaltung 2.249.120 2.249.120 2.249.120 2.249.120 8.996.480 Lippetal 223.583 223.583 223.583 223.583 894.332 Lippstadt, Stadt 1.414.283 1.414.283 1.414.283 1.414.283 5.657.130 Lohmar, Stadt 423.931 423.931 423.931 423.931 1.695.724 Löhne, Stadt 752.934 752.934 752.934 752.934 3.011.736 Lotte 143.406 143.406 143.406 143.406 573.624 Lübbecke, Stadt 324.203 324.203 324.203 324.203 1.296.811 Lüdenscheid, Stadt 1.339.839 1.339.839 1.339.839 1.339.839 5.359.356 Lüdinghausen, Stadt 387.318 387.318 387.318 387.318 1.549.272 Lügde, Stadt 203.373 203.373 203.373 203.373 813.492 Lünen, Stadt 2.427.055 2.427.055 2.427.055 2.427.055 9.708.222 Marienheide 233.560 233.560 233.560 233.560 934.241 Marienmünster, Stadt 130.093 130.093 130.093 130.093 520.371 Märkischer Kreis, Kreisverwaltung 2.274.653 2.274.653 2.274.653 2.274.653 9.098.612 Marl, Stadt 1.779.153 1.779.153 1.779.153 1.779.153 7.116.611 Marsberg, Stadt 341.659 341.659 341.659 341.659 1.366.635 Mechernich, Stadt 591.139 591.139 591.139 591.139 2.364.557 Meckenheim, Stadt 240.911 240.911 240.911 240.911 963.644 Medebach, Stadt 133.329 133.329 133.329 133.329 533.316 Meerbusch, Stadt 596.220 596.220 596.220 596.220 2.384.878 Meinerzhagen, Stadt 158.463 158.463 158.463 158.463 633.851 6 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Menden (Sauerland), Stadt 851.502 851.502 851.502 851.502 3.406.007 Merzenich 106.918 106.918 106.918 106.918 427.673 Meschede, Stadt 379.065 379.065 379.065 379.065 1.516.262 Metelen 129.862 129.862 129.862 129.862 519.448 Mettingen 128.491 128.491 128.491 128.491 513.965 Mettmann, Kreisverwaltung 953.029 953.029 953.029 953.029 3.812.116 Mettmann, Stadt 530.077 530.077 530.077 530.077 2.120.310 Minden, Stadt 2.248.410 2.248.410 2.248.410 2.248.410 8.993.639 Minden-Lübbecke, Kreisverwaltung 1.897.218 1.897.218 1.897.218 1.897.218 7.588.872 Moers, Stadt 2.640.465 2.640.465 2.640.465 2.640.465 10.561.858 Möhnesee 145.704 145.704 145.704 145.704 582.816 Mönchengladbach, krfr. Stadt 9.163.359 9.163.359 9.163.359 9.163.359 36.653.438 Monheim am Rhein, Stadt 616.901 616.901 616.901 616.901 2.467.602 Monschau, Stadt 141.985 141.985 141.985 141.985 567.940 Morsbach 107.239 107.239 107.239 107.239 428.956 Much 223.083 223.083 223.083 223.083 892.331 Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 3.868.051 3.868.051 3.868.051 3.868.051 15.472.206 Münster, krfr. Stadt 5.172.269 5.172.269 5.172.269 5.172.269 20.689.076 Nachrodt-Wiblingwerde 126.091 126.091 126.091 126.091 504.363 Netphen, Stadt 243.149 243.149 243.149 243.149 972.595 Nettersheim 116.585 116.585 116.585 116.585 466.341 Nettetal, Stadt 753.096 753.096 753.096 753.096 3.012.386 Neuenkirchen 180.496 180.496 180.496 180.496 721.982 Neuenrade, Stadt 88.130 88.130 88.130 88.130 352.520 Neukirchen-Vluyn, Stadt 486.208 486.208 486.208 486.208 1.944.830 Neunkirchen 192.590 192.590 192.590 192.590 770.359 Neunkirchen-Seelscheid 246.246 246.246 246.246 246.246 984.983 Neuss, Stadt 1.815.090 1.815.090 1.815.090 1.815.090 7.260.358 Nideggen, Stadt 162.183 162.183 162.183 162.183 648.730 Niederkassel, Stadt 521.479 521.479 521.479 521.479 2.085.917 Niederkrüchten 165.313 165.313 165.313 165.313 661.251 Niederzier 179.217 179.217 179.217 179.217 716.867 Nieheim, Stadt 162.649 162.649 162.649 162.649 650.596 Nordkirchen 209.999 209.999 209.999 209.999 839.998 Nordwalde 189.875 189.875 189.875 189.875 759.501 Nörvenich 163.339 163.339 163.339 163.339 653.355 Nottuln 174.415 174.415 174.415 174.415 697.661 Nümbrecht 249.034 249.034 249.034 249.034 996.137 Oberbergischer Kreis, Kreisverwaltung 1.660.248 1.660.248 1.660.248 1.660.248 6.640.994 Oberhausen, krfr. Stadt 7.675.073 7.675.073 7.675.073 7.675.073 30.700.293 Ochtrup, Stadt 397.091 397.091 397.091 397.091 1.588.365 Odenthal 220.045 220.045 220.045 220.045 880.180 Oelde, Stadt 320.678 320.678 320.678 320.678 1.282.714 Oer-Erkenschwick, Stadt 864.963 864.963 864.963 864.963 3.459.853 Oerlinghausen, Stadt 255.262 255.262 255.262 255.262 1.021.049 Olfen, Stadt 255.949 255.949 255.949 255.949 1.023.794 Olpe, Kreisverwaltung 824.135 824.135 824.135 824.135 3.296.538 Olpe, Stadt 357.808 357.808 357.808 357.808 1.431.232 Olsberg, Stadt 137.878 137.878 137.878 137.878 551.511 Ostbevern 177.611 177.611 177.611 177.611 710.444 7 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Overath, Stadt 468.273 468.273 468.273 468.273 1.873.093 Paderborn, Kreisverwaltung 1.936.662 1.936.662 1.936.662 1.936.662 7.746.648 Paderborn, Stadt 3.694.968 3.694.968 3.694.968 3.694.968 14.779.872 Petershagen, Stadt 533.054 533.054 533.054 533.054 2.132.216 Plettenberg, Stadt 309.174 309.174 309.174 309.174 1.236.697 Porta Westfalica, Stadt 474.684 474.684 474.684 474.684 1.898.737 Preußisch Oldendorf, Stadt 209.830 209.830 209.830 209.830 839.321 Pulheim, Stadt 708.802 708.802 708.802 708.802 2.835.209 Radevormwald, Stadt 296.256 296.256 296.256 296.256 1.185.026 Raesfeld 111.693 111.693 111.693 111.693 446.771 Rahden, Stadt 341.545 341.545 341.545 341.545 1.366.181 Ratingen, Stadt 865.113 865.113 865.113 865.113 3.460.452 Recke 197.639 197.639 197.639 197.639 790.556 Recklinghausen, Kreisverwaltung 2.665.409 2.665.409 2.665.409 2.665.409 10.661.637 Recklinghausen, Stadt 3.953.528 3.953.528 3.953.528 3.953.528 15.814.112 Rees, Stadt 513.930 513.930 513.930 513.930 2.055.722 Reichshof 232.553 232.553 232.553 232.553 930.213 Reken 153.270 153.270 153.270 153.270 613.079 Remscheid, krfr. Stadt 3.065.540 3.065.540 3.065.540 3.065.540 12.262.161 Rheda-Wiedenbrück, Stadt 607.262 607.262 607.262 607.262 2.429.049 Rhede, Stadt 192.691 192.691 192.691 192.691 770.765 Rheinbach, Stadt 330.814 330.814 330.814 330.814 1.323.257 Rheinberg, Stadt 353.928 353.928 353.928 353.928 1.415.711 Rheine, Stadt 1.756.441 1.756.441 1.756.441 1.756.441 7.025.762 Rhein-Erft-Kreis, Kreisverwaltung 2.092.459 2.092.459 2.092.459 2.092.459 8.369.838 Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreisverw. 1.098.971 1.098.971 1.098.971 1.098.971 4.395.883 Rhein-Kreis Neuss, Kreisverwaltung 1.858.760 1.858.760 1.858.760 1.858.760 7.435.039 Rhein-Sieg-Kreis, Kreisverwaltung 3.589.373 3.589.373 3.589.373 3.589.373 14.357.490 Rheurdt 107.176 107.176 107.176 107.176 428.705 Rietberg, Stadt 370.046 370.046 370.046 370.046 1.480.182 Rödinghausen 132.731 132.731 132.731 132.731 530.926 Roetgen 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759 Rommerskirchen 99.573 99.573 99.573 99.573 398.291 Rosendahl 124.670 124.670 124.670 124.670 498.679 Rösrath, Stadt 425.183 425.183 425.183 425.183 1.700.730 Ruppichteroth 186.597 186.597 186.597 186.597 746.388 Rüthen, Stadt 222.222 222.222 222.222 222.222 888.886 Saerbeck 162.898 162.898 162.898 162.898 651.591 Salzkotten, Stadt 309.033 309.033 309.033 309.033 1.236.134 Sankt Augustin, Stadt 1.081.013 1.081.013 1.081.013 1.081.013 4.324.050 Sassenberg, Stadt 199.084 199.084 199.084 199.084 796.335 Schalksmühle 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759 Schermbeck 268.084 268.084 268.084 268.084 1.072.334 Schieder-Schwalenberg, Stadt 176.204 176.204 176.204 176.204 704.815 Schlangen 139.313 139.313 139.313 139.313 557.252 Schleiden, Stadt 299.563 299.563 299.563 299.563 1.198.252 Schloß Holte-Stukenbrock, Stadt 328.629 328.629 328.629 328.629 1.314.515 Schmallenberg, Stadt 465.261 465.261 465.261 465.261 1.861.046 Schöppingen 103.584 103.584 103.584 103.584 414.337 Schwalmtal 435.918 435.918 435.918 435.918 1.743.671 8 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Schwelm, Stadt 414.426 414.426 414.426 414.426 1.657.706 Schwerte, Stadt 916.475 916.475 916.475 916.475 3.665.902 Selfkant 189.135 189.135 189.135 189.135 756.539 Selm, Stadt 697.230 697.230 697.230 697.230 2.788.918 Senden 313.159 313.159 313.159 313.159 1.252.637 Sendenhorst, Stadt 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759 Siegburg, Stadt 806.756 806.756 806.756 806.756 3.227.024 Siegen, Stadt 2.211.257 2.211.257 2.211.257 2.211.257 8.845.028 Siegen-Wittgenstein, Kreisverwaltung 1.561.300 1.561.300 1.561.300 1.561.300 6.245.201 Simmerath 199.123 199.123 199.123 199.123 796.493 Soest, Kreisverwaltung 1.952.440 1.952.440 1.952.440 1.952.440 7.809.762 Soest, Stadt 1.121.970 1.121.970 1.121.970 1.121.970 4.487.879 Solingen, krfr. Stadt 4.069.205 4.069.205 4.069.205 4.069.205 16.276.821 Sonsbeck 109.738 109.738 109.738 109.738 438.953 Spenge, Stadt 276.383 276.383 276.383 276.383 1.105.533 Sprockhövel, Stadt 115.041 115.041 115.041 115.041 460.165 Städteregion Aachen, Kreisverwaltung 3.207.864 3.207.864 3.207.864 3.207.864 12.831.457 Stadtlohn, Stadt 322.121 322.121 322.121 322.121 1.288.483 Steinfurt, Kreisverwaltung 3.353.263 3.353.263 3.353.263 3.353.263 13.413.053 Steinfurt, Stadt 925.314 925.314 925.314 925.314 3.701.255 Steinhagen 235.014 235.014 235.014 235.014 940.057 Steinheim, Stadt 291.361 291.361 291.361 291.361 1.165.446 Stemwede 146.007 146.007 146.007 146.007 584.028 Stolberg (Rhld.), Stadt 1.416.444 1.416.444 1.416.444 1.416.444 5.665.776 Straelen, Stadt 178.941 178.941 178.941 178.941 715.763 Südlohn 92.293 92.293 92.293 92.293 369.173 Sundern (Sauerland), Stadt 374.376 374.376 374.376 374.376 1.497.504 Swisttal 236.707 236.707 236.707 236.707 946.829 Tecklenburg, Stadt 228.620 228.620 228.620 228.620 914.479 Telgte, Stadt 255.207 255.207 255.207 255.207 1.020.827 Titz 121.624 121.624 121.624 121.624 486.497 Tönisvorst, Stadt 345.138 345.138 345.138 345.138 1.380.550 Troisdorf, Stadt 1.206.819 1.206.819 1.206.819 1.206.819 4.827.276 Übach-Palenberg, Stadt 595.733 595.733 595.733 595.733 2.382.934 Uedem 116.651 116.651 116.651 116.651 466.605 Unna, Kreisverwaltung 1.857.939 1.857.939 1.857.939 1.857.939 7.431.756 Unna, Stadt 1.709.062 1.709.062 1.709.062 1.709.062 6.836.249 Velbert, Stadt 1.557.403 1.557.403 1.557.403 1.557.403 6.229.611 Velen, Stadt 190.191 190.191 190.191 190.191 760.766 Verl, Stadt 334.187 334.187 334.187 334.187 1.336.749 Versmold, Stadt 137.866 137.866 137.866 137.866 551.463 Vettweiß 149.019 149.019 149.019 149.019 596.074 Viersen, Kreisverwaltung 1.829.238 1.829.238 1.829.238 1.829.238 7.316.952 Viersen, Stadt 1.667.145 1.667.145 1.667.145 1.667.145 6.668.581 Vlotho, Stadt 229.093 229.093 229.093 229.093 916.370 Voerde (Niederrhein), Stadt 782.152 782.152 782.152 782.152 3.128.610 Vreden, Stadt 379.378 379.378 379.378 379.378 1.517.513 Wachtberg 132.557 132.557 132.557 132.557 530.226 Wachtendonk 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759 Wadersloh 157.944 157.944 157.944 157.944 631.777 9 Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“ Anlage Name der Kommune Kredit kontingent 2017 Kredit kontingent 2018 Kredit kontingent 2019 Kredit kontingent 2020 Kredit kontingent insgesamt Euro Waldbröl, Stadt 675.481 675.481 675.481 675.481 2.701.924 Waldfeucht 152.191 152.191 152.191 152.191 608.764 Waltrop, Stadt 839.395 839.395 839.395 839.395 3.357.579 Warburg, Stadt 525.490 525.490 525.490 525.490 2.101.961 Warendorf, Kreisverwaltung 1.794.121 1.794.121 1.794.121 1.794.121 7.176.484 Warendorf, Stadt 764.792 764.792 764.792 764.792 3.059.169 Warstein, Stadt 281.898 281.898 281.898 281.898 1.127.591 Wassenberg, Stadt 483.559 483.559 483.559 483.559 1.934.235 Weeze 137.175 137.175 137.175 137.175 548.699 Wegberg, Stadt 477.976 477.976 477.976 477.976 1.911.906 Weilerswist 281.474 281.474 281.474 281.474 1.125.894 Welver 182.298 182.298 182.298 182.298 729.194 Wenden 168.220 168.220 168.220 168.220 672.878 Werdohl, Stadt 384.748 384.748 384.748 384.748 1.538.993 Werl, Stadt 702.680 702.680 702.680 702.680 2.810.722 Wermelskirchen, Stadt 419.884 419.884 419.884 419.884 1.679.537 Werne, Stadt 372.645 372.645 372.645 372.645 1.490.579 Werther (Westf.), Stadt 96.118 96.118 96.118 96.118 384.470 Wesel, Kreisverwaltung 2.661.642 2.661.642 2.661.642 2.661.642 10.646.567 Wesel, Stadt 1.458.235 1.458.235 1.458.235 1.458.235 5.832.941 Wesseling, Stadt 479.059 479.059 479.059 479.059 1.916.237 Westerkappeln 182.503 182.503 182.503 182.503 730.013 Wetter (Ruhr), Stadt 234.907 234.907 234.907 234.907 939.627 Wettringen 115.720 115.720 115.720 115.720 462.880 Wickede (Ruhr) 121.741 121.741 121.741 121.741 486.966 Wiehl, Stadt 304.596 304.596 304.596 304.596 1.218.384 Willebadessen, Stadt 242.074 242.074 242.074 242.074 968.294 Willich, Stadt 511.588 511.588 511.588 511.588 2.046.351 Wilnsdorf 204.779 204.779 204.779 204.779 819.118 Windeck 492.378 492.378 492.378 492.378 1.969.511 Winterberg, Stadt 273.495 273.495 273.495 273.495 1.093.979 Wipperfürth, Stadt 350.288 350.288 350.288 350.288 1.401.153 Witten, Stadt 2.249.169 2.249.169 2.249.169 2.249.169 8.996.676 Wülfrath, Stadt 235.220 235.220 235.220 235.220 940.882 Wuppertal, krfr. Stadt 12.322.600 12.322.600 12.322.600 12.322.600 49.290.400 Würselen, Stadt 543.465 543.465 543.465 543.465 2.173.858 Xanten, Stadt 420.621 420.621 420.621 420.621 1.682.485 Zülpich, Stadt 346.267 346.267 346.267 346.267 1.385.069 Kommunen insgesamt 500.000.000 500.000.000 500.000.000 500.000.000 2.000.000.000
  • Anlage 2 Zusammenfassung der Förderbedingungen

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    Gute Schule 2020 Anlage 2 Zusammenfassung der Förderbedingungen Förderbetrag: Insgesamt bis zu 100 Mio € auf Antrag, jährlich von 2017 bis 2020 je 25 Mio € Förderfähig sind: • Ausschließlich Investitionen auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude • Planungs- und Herrichtungskosten (z.B. Architektenhonorare, Abbruchkosten) • Alle Digitalisierungsmaßnahmen außer geringwertiger Wirtschaftsgüter (d.h. Mindestwert muss 410,00 € netto betragen) • Breitbandzugänge von der Grundstücksgrenze bis zum Schulgebäude, Vernetzung innerhalb des Schulgebäudes, aber keine Arbeiten außerhalb des Schulgeländes • Alle Investitionen außer geringwertiger Wirtschaftsgüter (d.h. Mindestwert muss 410,00 € netto betragen). Es zählt immer der Einzelpreis, das Bilden wirtschaftlicher Einheiten (z.B. Klassensatz Möbel) ist leider nicht möglich. • Schönheitsanstriche, Renovierungen, Sanierungen, Um-, Neu- und Erweiterungsbauten • Maßnahmen, die zwar schon vor 2017 begonnen oder beauftragt wurden, für die aber in den Jahren 2017 bis 2020 Aufwendungen entstehen werden • Grundsätzlich sind beim Amt für Schulentwicklung nur konsumtive Aufwendungen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen förderfähig. Nicht förderfähig sind: • Personalkosten • Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter 410,00 € netto) • Investitionen außerhalb des Schulgeländes (z.B. Sportanlagen) • Maßnahmen, die vor 2017 begonnen und bezahlt worden sind
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    Begründung der Dringlichkeit Anlage 0 Eine Beschlussfassung durch den Rat ist dringend erforderlich, um einen fristgemäßen Abruf der Fördermittel und die dann folgenden Auftragserteilungen zu ermöglichen. Sollte eine Beschlussfassung nicht erfordern, kann eine vollständige Verwendung der möglichen Fördermittel in 2017 nicht gewährleistet werden. Dies könnte die Rückforderung von Fördermittel nach sich ziehen und finanziellen Schaden für die Stadt Köln bedeuten.
  • Anlage 3 Zusammenfassung der Maßnahmen mit Aufteilung'

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    Anlage 3 Gute Schule 2020 Zusammenfassung der Maßnahmen Schulform Anzahl der Schulen Grundschulen 141 Hauptschulen 16 Realschulen 23 Gymnasien 30 Gesamtschulen 11 Förderschulen 18 Schule für Kranke 2 Weiterbildungskollegs 3 Berufskollegs 17 Schulen insgesamt 261 Sanierung und Modernisierung davon: konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv Renovierung + Verschönerung 1.000.000,00 € 0,00 € 1.00 0.000,00 € 0,00 € 1.000.000,00 € 0,00 € 1.000.000,00 € 0 ,00 € Beschaffungen Ausstattung 0,00 € 4.045.000,00 € 0,00 € 2.500.000,00 € 0,00 € 2.500.000,00 € 0,00 € 2.500.000,0 0 € personalisierte Maßnahmen 26 6.000.000,00 € 0,00 € 6.0 00.000,00 € 0,00 € 6.000.000,00 € 0,00 € 6.000.000,00 € 0,00 € Schulhofgestaltungen 0,00 € 900.000,00 € 0,00 € 900.000 ,00 € 0,00 € 900.000,00 € 0,00 € 900.000,00 € Summe 7.000.000,00 € 4.945.000,00 € 7.000.000,00 € 3.4 00.000,00 € 7.000.000,00 € 3.400.000,00 € 7.000.000,00 € 3.400.000,00 € Neu- und Umbau davon: konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv Umbau Aula Adalbertstr. 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € 500. 000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € techn. Ausstattung Aula GE Nippes (im Neubau) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 380.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,0 0 € Kaufcontainer 3.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € andere Neu- und Umbaumaßnahmen 273.500,00 € 0,00 € 3.3 33.500,00 € 0,00 € 2.758.500,00 € 0,00 € 3.558.500,00 € 0,00 € Summe 3.773.500,00 € 0,00 € 3.833.500,00 € 880.000,00 € 3.258.500,00 € 500.000,00 € 3.558.500,00 € 0,00 € Digitalisierungsmaßnahmen davon: konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv 3.697.050,00 € 1.584.450,00 € 5.520.550,00 € 2.365.950 ,00 € 6.189.050,00 € 2.652.450,00 € 6.329.050,00 € 2.71 2.450,00 € Summe 3.697.050,00 € 1.584.450,00 € 5.520.550,00 € 2.36 5.950,00 € 6.189.050,00 € 2.652.450,00 € 6.329.050,00 € 2.712.450,00 € Sportstätten davon: konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 2.000 .000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € Summe 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € Schwimmbäder davon: konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv GI Schwimmbad der HS Tiefentalstr. 2.000.000,00 € 0,0 0 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0, 00 € 0,00 € Grundstücke Jahressumme davon konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv 18.470.550,00 € 6.529.450,00 € 16.354.050,00 € 8.645.9 50,00 € 16.447.550,00 € 8.552.450,00 € 16.887.550,00 € 8.112.450,00 € Summe 2017 - 2020 Förderung wird beantragt für: 2017 11.945.000,00 € 2018 2019 2020 10.400.000,00 € 10.400.000,00 € 10.400.000,00 € 3.773.500,00 € 4.713.500,00 € 3.758.500,00 € 3.558.500 ,00 € 5.281.500,00 € 7.886.500,00 € 8.841.500,00 € 9.041.500 ,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000 ,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 25.000.000,00 € 25.000.000,00 € 25.000.000,00 € 25.000 .000,00 € 100.000.000,00 €
  • Anlage 9 Auszug BV 4 vom 20.03.2017

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schall Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: armin.schall@stadt-koeln.de Datum: 21.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 öffentlich 10.3 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 4316/2016 10.3.1 Änderungsantrag zu 10.3 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.03.2017 AN/0494/2017 Herr Bezirksbürgermeister Wirges lässt zunächst über die Punkte des Änderungsan- trags der Fraktion DIE LINKE einzeln abstimmen: Erster Beschluss: Im Beschlusspunkt 2 wird gestrichen: „im Rahmen von ÖPP oder“, sodass der neue Beschlusspunkt 2 heißt: Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch Vergabe an einen Generalunternehmer realisiert werden können. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Frau Pöttgen (FDP-Piraten- Fraktion) zugestimmt. Zweiter Beschluss: Hinzugefügt wird Punkt 4: 4. Die Verwaltung wird beauftragt, entgegen ihrer Absicht wie in der Begründung auf Seite 6 der Beschlussvorlage dargestellt, für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einzusetzen. Anlage 9 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und Frau Lantzen (FDP- Piraten-Fraktion) und bei Enthaltung von Herrn Hanselmann (SPD-Fraktion) abge- lehnt. Im Anschluss lässt Herr Bezirksbürgermeister Wirges über den so geänderten Ge- samtbeschluss abstimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden können. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen- räume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß- nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal- tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab- ebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt- lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni- schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe- gründung und –prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite- ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her- anzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie- ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean- tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018ff. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Piraten-Fraktion zugestimmt.
  • Anlage 10 Auszug BV Kalk 23.03.2017

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    Anlage 10 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 24.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.03.2017 öffentlich 8.1.5 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW 4316/2016 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 21.03.2017 AN/0498/2017 Bezirksbürgermeister Pagano lässt zunächst über die beiden Ziffern des Änderungs- antrages der Fraktion DIE LINKE. getrennt abstimmen: Beschluss zu Ziffer 1 des Änderungsantrages: In Punkt 2 werden die Worte „im Rahmen von ÖPP oder“ ersatzlos gestrichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Beschluss zu Ziffer 2 des Änderungsantrages: Es wird ein neuer Punkt 3 eingefügt, sodass der bisherige Punkt 3 zu Punkt 4 wird. Der neue Punkt 3 lautet: „Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 werden keine Teilnehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (so genannte 1-Euro-Jobs) zugewiesen. Entsprechende Gespräche mit dem Jobcenter Köln sind einzustellen.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU Fraktion und des Bezirksvertreters Hoo- ghoughi (FDP) bei Enthaltung des Bezirksvertreters Eierhoff (AfD) zugestimmt. 2 Abschließend lässt der Bezirksbürgermeister über den so geänderten Beschlussvor- schlag der Verwaltung abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio. € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden kön- nen. 3. Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 werden keine Teil- nehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschä- digung“ (so genannte 1-Euro-Jobs) zugewiesen. Entsprechende Gespräche mit dem Jobcenter Köln sind einzustellen. 4. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen- räume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß- nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal- tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab- ebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt- lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni- 3 schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe- gründung und –prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite- ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her- anzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie- ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean- tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018ff. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Eierhoff (AfD) zugestimmt.
  • Anlage 11 Auszug BV 5 vom 23.03.2017

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    Anlage 10 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 24.03.2017 Auszug aus der Niederschrift der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 23.03.2017 öffentlich 9.2.2 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 4316/2016 Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: „Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden kön- nen. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen- räume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß- nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal- tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab- ebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt- lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni- schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe- gründung und -prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite- ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her- anzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie- ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean- tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018ff. Darüber hinaus sind die Stadtbezirke für die Jahre 2017-2020 gleichmäßig zu be- rücksichtigen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
  • Anlage 16 Erläuterung zum Berechnungsverfahren

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    1 Gute Schule 2020 Zusätzliche Information zur Berechnung der Fördermittelhöhe Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagte in der AVR-Sitzung vom 27.03.2017 eine Informa- tion bis zur Sitzung des Finanzausschusses (03.04.2017) über die Berechnungsmo- dalitäten zur Höhe der Kreditkontingente im Rahmen des Landesförderprogrammes Gute Schule 2020 zu. Mit der Anlage 14 wurde über die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Kre- ditkontingente informiert, wonach sich gemäß §2 II Schuldendiensthilfegesetz Nord- rhein-Westfalen (SDHG NRW) vom 15. Dezember 2016 das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune jeweils zur Hälfte nach der Höhe ihrer Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 947), das durch Gesetz vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 237) geändert worden ist, bestimmt. Zu der Höhe der Schlüsselzuweisungen sowie der Schulpauschalen/ Bildungspau- schalen der vergangenen Jahre ist der Anlage 14 ein Auszug der Auflistungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) beigefügt. Die sich hieraus je Kommune ergebenden Berechnungen wurden durch das MIK NRW vorgenommen. Um hierzu detaillierte Informationen zu erhalten, wurden diese beim Land angefragt. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat dazu per E-Mail nachfolgendes mitgeteilt: Das vollständige Zahlenwerk kann seitens des MIK nicht zur Verfügung gestellt wer- den. Zur Berechnung des Kreditkontingents wird Bezug auf die Gesetzesbegründung zum Schuldendiensthilfegesetz genommen. Danach „wurden für die Berechnung der Kreditkontingente jeweils hälftig die Schlüsselzuweisungen nach dem GFG der Jahre 2011 - 2015 sowie die Schulpauschale nach dem GFG des Jahres 2016 als bereits mehrfach verfassungsrechtlich bestätigte Parameter zugrunde gelegt. Damit wird einerseits den besonderen Bedürfnissen finanzschwacher Kommunen Rechnung getragen, die von den Schlüsselzuweisungen stärker profitieren. Anderer- seits gewährleistet die hälftige Verteilung nach der Schulpauschale des GFG 2016, und damit im Wesentlichen nach Schülerzahlen, dass jede Kommune angemessen berücksichtigt wird. Maßgeblich für die Höhe des Kreditkontingentes nach den Schlüsselzuweisungen ist der Durchschnitt der jährlichen Anteile einer Kommune an der Gesamtmasse der Schlüsselzuweisungen nach dem GFG der Jahre 2011 bis 2015. Das Kreditkontingent nach der Schulpauschale des GFG 2016 basiert auf dem Anteil der Kommune an der Gesamtmasse der Schulpauschale des GFG 2016, welche an- hand der von IT.NRW ermittelten Schülerzahlen zum Stichtag 15.10.2014 verteilt wurde.“
  • Anlage 14 - Information zur Berechnung der Kreditkontingente

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    Anlage 14 1 Gute Schule 2020 Information für den Finanzausschuss zur Berechnung der Fördermittelhöhe Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagte in der AVR-Sitzung vom 27.03.2017 eine Information bis zur Sitzung des Finanzausschusses (03.04.2017) über die Berechnungsmodalitäten zur Höhe der Kreditkontingente im Rahmen des Landesförderprogrammes Gute Schule 2020 zu. Gemäß §2 II Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen (SDHG NRW) vom 15. Dezember 2016, zur Höhe der Schuldendiensthilfen, wird das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune jeweils zur Hälfte nach der Höhe ihrer Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 947), das durch Gesetz vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 237) geändert worden ist, bestimmt. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen sowie der Schulpauschalen/Bildungspauschalen der vergangenen Jahre können dem beiliegenden Auszug der Auflistungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) entnommen werden. Die sich hieraus je Kommune ergebenden Berechnungen werden durch das MIK NRW vorgenommen. Um hierzu detaillierte Informationen zu erhalten, wurden diese beim Land angefragt. Das Ergebnis wird dem Finanzausschuss in einer der nächsten Sitzungen nachträglich zur Kenntnis vorgelegt. 2 3
  • Anlage 13 Auszug BA Gebäudewirtschaft vom 27.03.2017

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    Anlage 13 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.03.2017 öffentlich 5.1 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 4316/2016 RM Henk-Hollstein signalisiert Zustimmung zur Vorlage und äußert die Bitte, über das Setzen eines entsprechendes Merkmales in SAP – z. B. mit der Kennzeichnung „Gute Schule 2020“ – Projektfortschritte deutlich zu machen. Gewünscht werde ein erster Bericht bereits im Herbst 2017 (nicht erst im Frühjahr 2018) und danach in ei- nem vierteljährlichen Rhythmus, um das Abrufen der Mittel zielführend steuern zu können. RM Kockerbeck und SE Weber erläutern den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Kalk. RM Kockerbeck stellt im hiesigen Ausschuss den Antrag, entsprechend der Bezirksvertretung Kalk zu beschließen. RM Halberstadt-Kausch verweist auf die Diskussionen im Ausschuss Schule und Wei- terbildung, wo dargestellt worden sei, dass die Aufträge nicht ohne Zusammenarbeit mit dem Job-Center erledigt werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei der dortige Antrag der Fraktion DIE LINKE mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Im Übrigen sei dies ein Thema, mit welchem sich der Sozialausschuss befassen müsste. Sie plädiere dafür, gemäß Ausschuss Schule und Weiterbildung zu beschließen. Auch RM Brust und SB Kirchmeyer sprechen sich dafür aus, wie Ausschuss Schule und Weiterbildung zu beschließen. Die Anregung von RM Henk-Hollstein aufgreifend, klärt Frau Rinnenburger, Ge- schäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, auf, dass dies nicht bei allen hier vorliegenden Maßnahmen möglich sei, sondern nur bei Maßnahmen, die in der Zuständigkeit der Gebäudewirtschaft liegen und somit in SAP geführt werden. Bei Maßnahmen, die durch die Schulverwaltung durchgeführt werden – wie beispielswei- se die Beschaffung von Möbeln – könne hingegen kein Controlling über SAP erfol- gen. RM Henk-Hollstein fragt nach, wie hoch der prozentuale Anteil der Maßnahmen ist, bei dem ein Controlling über SAP möglich ist. Frau Rinnenburger erklärt, diese Zahl zu Protokoll nachzureichen. Frau Henk-Hollstein erklärt, der Vorlage heute zustimmen zu wollen, sich jedoch vor- zubehalten, ggf. einen weiteren Beschluss zu den SAP-Merkmalen nachschieben zu wollen. Vorsitzender Dr. Schoser lässt zunächst über den Antrag von RM Kockerbeck –wie Bezirksvertretung Kalk- abstimmen und anschließend über die Vorlage in der Fas- sung des Beschlusses durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung. I. Beschluss auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - gemäß Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk: Es wird ein neuer Punkt 3 eingefügt, sodass der bisherige Punkt 3 zu Punkt 4 wird. Der neue Punkt 3 lautet: 3. Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 werden keine Teilnehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (so ge- nannte 1-Euro-Jobs) zugewiesen. Entsprechende Gespräche mit dem Jobcenter Köln sind einzustellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE abgelehnt. II. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt – in der Fas- sung des Ausschusses Schule und Weiterbildung - zu beschließen: Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ wer- den in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z. B. Sporthallen durch die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen- räume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maßnah- men (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestim- mungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die ein- zelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzel- abrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und –prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mit- telverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städti- schen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean- tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018ff. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 12 Auszug AVR vom 27.03.2017

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    Anlage 12 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.03.2017 öffentlich 10.7 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 4316/2016 Der Vorsitzende schlägt vor, die Beschlussvorlage in der Fassung wie der Au s- schuss Schule und Weiterbildung zu beschließen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, bis zur Sitzung des Finanzausschusses eine Information zur Berechnung der Fördermittel zu liefern. Geänderter Beschluss zur Vorlage in der Fassung wie der Ausschuss Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung vom 20.03.2017: Der AVR empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem F örderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klasse n- räume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Kla s- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS -Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad - sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisc h- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Sch u- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau - sowie Sanierungsmaßna h- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenste llung der Ma ß- nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwa l- tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Verga b- ebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten D igitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwa l- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhal t- lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techn i- schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsb e- gründung und –prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weit e- ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersat zmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen he r- anzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisi e- ren, für die bereits entsprech ende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bea n- tragt. Kreditnehmer ist die Stad t, den Tilgungs - und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwe n- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten du rch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis - bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen B e- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl. - Aufstellungsverfahrens 2018ff. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 8 Auszug Schul A vom 20.03.2017

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    Anlage 8 Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Bernecker Telefon: (0221) 221-29251 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de Datum: 21.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.03.2017 öffentlich 4.1 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 4316/2016 Änderungsantrag zur Vorlage „Gute Schule 2020“, DS-Nr. 4316/2016, TOP 4.1. AN/0492/2017 Beschluss zum 2.Teil des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke: 2. Eingefügt wird im Beschluss zwischen 2. und 3. ein neuer Punkt 3: „3. Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 wird auf Maßnahmen des Jobcenters verzichtet, deren Teilnehmer im Rahmen von Arbeitsgelegen- heiten mit Mehraufwandsentschädigung beschäftigt werden.“ Danach folgt als Beschlusspunkt 4 der alte, unveränderte Beschlusspunkt 3. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Frakti- on Die Linke. Beschluss zum 1.Teil des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke: 1. Gestrichen wird unter 2. im Beschluss: „im Rahmen von ÖPP oder“ sodass der neue Punkt 2 heißt: Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z. B. Sporthallen durch Vergabe an einen Generalunternehmer realisiert werden können. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Frakti- on Die Linke. Beschluss zum 1.Teil des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke in der ge- änderten Fassung von Dr. Schlieben, CDU-Fraktion: 1. Unter 2. im Beschluss wird die Formulierung „im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer“ ersetzt durch „durch die effizienteste Beschaffungsform“ sodass der neue Punkt 2 heißt: Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z. B. Sporthallen durch die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Frakti- on Die Linke. Geänderter Beschluss zur Vorlage: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: "Der Rat beschließt wie folgt: 1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen- räume und Flure - Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen - Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung - Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas- senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung - Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen - Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern - Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch- tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten - Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu- len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten - Technische Geräte - Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) - Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah- men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind - Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß- nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal- tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab- ebestimmungen zu erteilen. Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs- maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal- tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt- lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni- schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe- gründung und –prüfung unterliegen. Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite- ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her- anzuziehen. Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie- ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean- tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten. Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen- dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be- wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018ff.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 15

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    Anlage 15 In der Sitzung des AVR am 27.03.2017 wurden Fragen zum vorgesehenen Einsatz von „Arbeitsgelegenheiten“ gestellt. Die Fragen bezogen sich auf folgende Ausführungen in der Begründung auf Seite 5 unten und Seite 6 oben der Beschlussvorlage: „Hierbei werden jugendliche Arbeitslose, langzeitarbeitslose Erwachsene und/oder Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den 1. Arbeitsmarkt durch das Anleitungspersonal der Beschäftigungsträger qualifiziert und beschäftigt. Es finden derzeit Gespräche mit dem Jobcenter Köln statt, um für das Programm „Gute Schule 2020“ zusätzliche Teilnehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten“ zuzuweisen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Projekte auch sozialversicherungspflichtige Teilnehmer, etwa aus dem Programm „soziale Teilhabe“ zum Einsatz kommen. Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, da bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für deren Ausführung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.“ Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, teilt die Verwaltung zur Klarstellung ergänzend mit: Die Maßnahmen „Gute Schule“ werden im Rahmen des seit 1983 bestehenden Stadtverschönerungsprogramms durchgeführt. Dieses arbeitet in Kooperation mit dem Jobcenter Köln mit den jeweils zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten zur Arbeitsförderung im SGB II und SGB III. Zielsetzung dabei ist immer die Hinführung auf den ersten Arbeitsmarkt mit Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung. Das Landesprogramm „Gute Schule“ bietet der Stadt Köln die Möglichkeit, auch im Hinblick auf das einzuführende Kommunale Beschäftigungsförderungsprogramm (Ratsauftrag vom 17.11.2016), eigene Bemühungen zur Integration von Langzeitarbeitslosen zu verstärken. Stabilisierende Beschäftigung unter arbeitsmarktähnlichen, aber „geschützten“ Bedingungen ist dabei ein wichtiger Faktor. Im Rahmen der einzelnen kleinen Projekte in den Schulen werden Teilnehmende aus verschiedenen Beschäftigungsförderprogrammen des Bundes, des Landes und der EU zum Einsatz kommen. Dabei werden alle gängigen Antragsverfahren im Jobcenter Köln unter Einbindung der zuständigen Gremien beachtet. Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, die ohne das Landesprogramm nicht durchgeführt werden würden.
  • Anlage 4 Maßnahmenplanung Digitalisierung

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    Maßnahmenplanung Digitalisierungsmaßnahmen Oberbegriff thematische Zuordnung Titel Ziel Erläuterung Kosten gesamt/einmalig geschätzte Mittel 2017 2018 2019 2020 Digitale Bildung IT-Infrastruktur Gigabitstrategie für Kölner Schulen (Breitbandanbindung) Für ca. 120 Schulstandorte ist aktuell keine Glasfaseranbindung (FTTB) verfügbar . Für diese Schulen sind zur Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsinternet eigene Leitungen vom Kabelverzweiger bis ins Schulgebäude zu verlegen. Diese Bereitstellung einer Glasfaserleitung ermöglicht den Schulen die Nutzung jeder heute absehbaren Bandbreite. siehe Ziel 3.570.000,00 € 570.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € - € Digitale Bildung IT-Infrastruktur Vervollständigung der CAS Verkabelung Zurzeit sind noch 26 Schulen nicht mit einer strukturierten Verkabelung versehen. Diese Schulen sind gemäß des Kölner Standards für Schulen mit einer anwendungsneutralen Verkabelung zu versehen. Aktuell sind noch rund 26 Schulen ohne CAS Verkabelung. Diese Schulen incl. Turnhallen sind noch zu verkabeln. Es ist zu prüfen inwieweit eine ähnliche Umsetzung (Bedarfsprüfung und Vergabe) analog zum erfolgreich praktizierten KP II Projekt möglich ist. In jeden Fall ist eine Einbindung/Beteiligung von 402 und 26 gefordert und Abstimmung der Federführung erforderlich. 3.250.000,00 € 812.500,00 € 812.500,00 € 812.500,00 € 812.500,00 € Digitale Bildung IT-Infrastruktur Modernisierung der CAS Verkabelung Ausstattung der Schulen mit einer zeitgemäßen Infrastruktur, hier anwendungsneutrale Verkabelung Die in den Schulen vorhandene Verkabelung wird über 20 Jahre abgeschrieben. Diese Zeit wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen auch deshalb gewählt, da die Nutzungszeit der Verkabelung dann endet, sprich die Alterungsprozesse soweit fortgeschritten sind, als auch die Übertragungseigenschaften nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Bei ca. 300 Schulstandorten in Köln ergibt dies eine Durchschnittlichen Austausch/Modernisierungsbedarf an 15 Standorten pro Jahr. An diesen Schulen ist die Verkabelung gemäß des jeweils aktuell gültigen Kölner Stan-dards für Schulen zu erneuern. 7.500.000,00 € 1.000.000,00 € 1.500.000,00 € 2.500.000,00 € 2.500.000,00 € Digitale Bildung IT-Infrastruktur WLAN-Infrastrukturen in Schulen (Pädagogik) Ausstattung der Schulen mit einem vollflächigen WLAN zur Unterstützung der pädagogischen Inhalte. In den Schulen werden immer mehr IT-Geräte eingesetzt, welche von ihrer Art her über keinen Netzwerkanschluss via Kabel verfügen (z.B. Tablets). Zur Versorgung dieser IT-Geräte ist WLAN als Ergänzung der Verkabelung unabdingbar. Die grds. Planungen gehen davon aus, dsss jedes Jahr 50 Schulen mit einem vollflächigen WLAN versorgt werden. Die bisher definierte Reihenfolge nach Schulformen lautet: BKs - GY - GE- RS/HS - Grund- und Förderschulen. Von dieser Reihenfolge kann abgewichen werden, wenn Schulen eine Ausstattung mobiler Endgeräte erhalten. 3.850.000,00 € 962.500,00 € 962.500,00 € 962.500,00 € 962.500,00 € Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Zentrales Identity Management Mit Umsetzung der "Gigabitstrategie" an den Kölner Schulen ist auch das bisherige Konzept mit dezentralen Schulservern an den einzelnen Schulstandorten zu überarbeiten. Die Zielsetzung ist die Zentralisierung von Servern und Serverdiensten siehe Ziel erforderlich ist Software und Hardware 500.000,00 € 100.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Webbasierter Dateispeicher für die Schulen (ucloud) Zur Unterstützung des ortsunabhängigen Lernens und Dateiaustausches (siehe "Konzept zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen") Bereits heute nutzen rd. 75 Kölner Schulen das Angebot eines cloud Dienstes zur Dateiablage, des gemeinsamen Kalenderzugriffes etc. Um diesen Service weiterhin zu nutzen und auszubauen, ist eine entsprechende Investition erforderlich 300.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Einsatz eines zentralen Managementsystems zur Administration mobiler Endgeräte (MDM) Zentrale Administration von mobilen Endgeräten Der zunehmende Einsatz von mobilen Endgeräten erfordert zwingend ein zentrales Werkzeug zur Administration und Verwaltung der Geräte. Nur so ist ein effektiver und sinnvoller Einsatz dieser Geräte möglich 90.000,00 € 22.500,00 € 22.500,00 € 22.500,00 € 22.500,00 € Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Schul-App (Stundenplan etc….) Bereitstellung einer Schul-App um Informationen über Stunden- und Vertretungsplänen aber auch schulischen Informationen personifiziert bereitstellen zu können. Die Schul-App soll dazu genutzt werden Informationen für SuS, Lehrkräfte und Eltern bereitzustellen. Die Basisfunktion ist personifizierte Bereitstellung der Stunden- und Vertretungspläne, unabhängig vom genutzten Stundenplanproogramm bzw. Format. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen Informationen (Hitzefrei, Abwesenheit, Alarm, etc.) in Form von Push-Nachrichten an einzelne Personen, Gruppen oder bestimmte Rollen zu übermitteln. Dafür ist eine Kopplung mit dem zentralen Verzeichnisdienst notwendig 40.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € - € - € Digitale Bildung Hardware/Präsentationstechnik Ausbau der Prärsentationstechnik in den Klassenräumen (Fast) alle Klassenräume werden mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet Zur Unterstützung der Zielsetzungen des o.g. Konzeptpapiers gehört auch der Einsatz moderner Präsentationstechnik. Hierzu ist eine entsprechende Präsentationstechnik erforderlich. (Planungsannahme je Schulraum rd. 1.000 € für Präsentationstechnik) 6.000.000,00 € 500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 2.500.000,00 € Digitale Bildung Hardware/Präsentationstechnik Digitales Schulinfosystem für die weiterführenden Schulen Schnelle Visualisierung und Veröffentlichung von wichtigen schulischen Informationen In weiterführenden Schulen wird vermehrt der Einsatz solcher Infosysteme gewünscht. Ein solches Board dient zur Darstellung aktueller Stundenplandaten,-änderungen, Raumbelegungen und ad hoc Nachrichten/Meldungen. Den Planungen liegt zugrunde, dass für die Schulform (BK, GE und GY) je drei solcher Systeme angeschafft werden (Aula, Lehrerzimmer und Foyer). 900.000,00 € 200.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 100.000,00 € Digitale Bildung Hardware/Präsentationstechnik Einsatz von Active Boards Die Schulen wünschen vermehrt den Einsatz von sogenannten Active Boards zur Unterstützung der Unterrischtsgestaltung 1.500.000,00 € 375.000,00 € 425.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € Digitale Bildung Hardware/Endgeräte Unterstützung Digitaler Bildung Umsetzung individueller Unterstützungswünsche der Schulen Gem. dem Grundsatz "Die Pädagogik hat das Primat", ist hier auf die gemeldeten Bedürfnisse der Schulen einzugehen. Es kann sich um digitale Lehr- und Lernmittel wie digitale Schulbücher oder Endgeräte (Tablets) handeln, aber auch sonstige Anforderungen, welche heute noch nicht erkennbar und planbar sind, aber eine Unterstützung des digitalen Lernens darstellen 4.000.000,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.500.000,00 € Digitale Bildung sonstiges Supportkosten Kölner SchulSupport (Anstieg) Sicherstellung eines qualifizierten Supports der schulischen Infrastruktur Durch die weitere Durchdringung von Technik im pädagogischen Umfeld ist mit einem Anstieg der schulischen Supprtaufwände zu rechnen. Hierbei wird wir einem Anstieg von 10 % gerechnet. 576.000,00 € 144.000,00 € 144.000,00 € 144.000,00 € 144.000,00 € Summe: 32.076.000,00 € 5.281.500,00 € 7.886.500,00 € 8.841.500,00 € 9.041.500,00 € Anlage 4
  • Anlage 5 Anschreiben an die Schulen

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    Anlage 5 Verbesserungen in unseren Schulgebäuden durch Landesprogramm „Gute Schule 2020“ Sehr geehrte Damen und Herren, die Planungen für die Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ werden immer konkre- ter. Sie wurden bereits mit einem Schreiben über das Antragsverfahren zum Programm "Gute Schule 2020" informiert. Inzwischen haben wir im Bedarfsmodul bei tiPS eine eigene Rubrik freigeschaltet, über die Sie Ihre Anträge an das Amt für Schulentwicklung weiterleiten können. Die Frist bis zum 16.1.17 ist nicht so zu verstehen, dass danach keine Meldungen mehr möglich sind. Es geht darum, dass wir für 2017 ein angemessenes Auftragspaket schnüren können. Zur Kommunikation haben wir eine Poststelle mit der Email-Adresse GuteSchule2020@stadt-koeln.de eingerichtet. Selbstverständlich können Sie Rückfragen zu den einzelnen Positionen auch weiterhin über die Kommentarfunktion des Bedarfsmoduls stellen. Um eine breite Beteiligung und Abstimmung zu gewährleisten, haben wir eine Arbeitsgruppe installiert, in der alle betroffenen Fachämter und die Bürgerämter vertreten sind. Mitte Januar werden wir das weitere Vorgehen mit den politischen Fraktionen des Rates erörtern. Unser Ziel ist es, alle Bedarfe zu decken, soweit die Landesvorgaben dies zulassen. Leider sind be- stimmte Beschaffungen -wie z.B. Mobiliar -nur eingeschränkt möglich. Wir werden Sie aber über die Hintergründe fortlaufend informieren. Ich hoffe sehr, dass wir mit diesen Geldern die hervorragende Arbeit unserer Kölner Schulen unter- stützen können und zur Verbesserung der räumlichen Bedingungen vor Ort beitragen. Ihnen und Ihren Schulgemeinden wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr und uns allen ein er- folgreiches 2017! Mit herzlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 09.03.2017

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 15.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 13.03.2017

    Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation

    TOP 7.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 13.03.2017

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 16.03.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.7, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  6. 20.03.2017

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  7. 20.03.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  8. 20.03.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  9. 20.03.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.3, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  10. 23.03.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  11. 23.03.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.5, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  12. 27.03.2017

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  13. 27.03.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  14. 28.03.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  15. 03.04.2017

    Finanzausschuss

    TOP 12.10, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  16. 04.04.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.25, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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