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4316/2016

Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.03.2017

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Anlage 9 Auszug BV 4 vom 20.03.2017

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Anlage 6 Ausschreibungsbedarf Digitalisierung

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Anlage 1 Förderrundbrief Nr. 39

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Anlage 4 Maßnahmenplanung Digitalisierung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 8 Auszug Schul A vom 20.03.2017

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Anlage 14 - Information zur Berechnung der Kreditkontingente

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Anlage 15

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Anlage 11 Auszug BV 5 vom 23.03.2017

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Anlage 5 Anschreiben an die Schulen

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Anlage 2 Zusammenfassung der Förderbedingungen

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Anlage 13 Auszug BA Gebäudewirtschaft vom 27.03.2017

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Anlage 12 Auszug AVR vom 27.03.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 Auszug BV 6 vom 09.03.2017

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Anlage 3 Zusammenfassung der Maßnahmen mit Aufteilung'

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Anlage 10 Auszug BV Kalk 23.03.2017

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Anlage 16 Erläuterung zum Berechnungsverfahren

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Anlage 9 Auszug BV 4 vom 20.03.2017

5888 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schall 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  armin.schall@stadt-koeln.de 
Datum: 21.03.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 20.03.2017 
öffentlich 
10.3 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 
4316/2016 
10.3.1 Änderungsantrag zu 10.3 
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.03.2017 
AN/0494/2017 
Herr Bezirksbürgermeister Wirges lässt zunächst über die Punkte des Änderungsan-
trags der Fraktion DIE LINKE einzeln abstimmen: 
Erster Beschluss: 
Im Beschlusspunkt 2 wird gestrichen: 
„im Rahmen von ÖPP oder“, 
sodass der neue Beschlusspunkt 2 heißt: 
Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch Vergabe 
an einen Generalunternehmer realisiert werden können. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Frau Pöttgen (FDP-Piraten-
Fraktion) zugestimmt. 
Zweiter Beschluss: 
Hinzugefügt wird Punkt 4: 
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, entgegen ihrer Absicht wie in der Begründung auf
Seite 6 der Beschlussvorlage dargestellt, für das Förderprogramm „Gute Schule
2020“ ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einzusetzen.
                                    Anlage 9

Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und Frau Lantzen (FDP-
Piraten-Fraktion) und bei Enthaltung von Herrn Hanselmann (SPD-Fraktion) abge-
lehnt. 
 
Im Anschluss lässt Herr Bezirksbürgermeister Wirges über den so geänderten Ge-
samtbeschluss abstimmen: 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt wie folgt: 
 
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ 
werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, 
beantragt. 
 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen 
von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden 
können. 
 
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
 
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen-
räume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung 
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 
Schulen 
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie 
Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten 
- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und 
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden 
können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
 
 
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß-
nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal-
tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab-
ebestimmungen zu erteilen.

Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die 
einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt-
lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni-
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten 
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe-
gründung und –prüfung unterliegen. 
 
 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten 
Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite-
ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft 
werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her-
anzuziehen.  
 
 
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des 
städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie-
ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan 
vorgesehen sind.  
 
 
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung 
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean-
tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land 
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die 
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die 
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die 
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018ff.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Piraten-Fraktion 
zugestimmt.

Anlage 6 Ausschreibungsbedarf Digitalisierung

5827 Zeichen

Projektvorschläge "Gute Schule 2020" Anlage 6 Ausschreibungsbedarf konkrete Digitalisierungsmassnahmen
Oberbegriff thematische Zuordnung Pädagogik Titel Ziel 
Erläuterung vorauss. Einzelpreis (brutto) geschätzte Mittel Aktuelle 
Vertragssituation 
2017 2018 2019 2020 Gesamtsumme 
Digitale Bildung 
Hardware/ 
Präsentationstechnik x Ausbau der Prärsentationstechn ik in  den Klassenräumen 
(Fast alle) Klassenräume werden mit digitaler 
Präsentationstechnik ausgestattet 
Zur Unterstützung der Zielsetzungen digitaler Bildung gehört auch der 
Einsatz moderner Präsentationstechnik. Hierzu ist eine entsprechende 
Präsentationstechnik erforderlich. 
(Planungsannahme je Schulraum rd. 1.000 € für Präse ntationstechnik) 
 Plan 
                  500.000,00 €            1.500.000 ,00 €            1.500.000,00 €            2.500.00 0,00 €              6.000.000,00 € 
Beamer (mit Deckenmontage bzw. als mobile Kofferlösung) 
Die  Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 3.600 Beamer 
abzurufen. 
Der kalkulierte Preis geht von einem Preis incl. Deckenmontage aus 
                                            1.000,0 0 € 
                  300.000,00 €            1.005.000 ,00 €            1.005.000,00 €            1.290.00 0,00 €              3.600.000,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Dokumentenkameras 
Die  Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 1.380 
Dokumentenkamers abzurufen. 
                                               500, 00 € 
                    40.500,00 €               200.5 00,00 €               200.500,00 €               24 8.500,00 €                 690.000,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Fernseher (65 ') 
Die  Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu 200 Fernseher 
abzurufen. 
                                            1.400,0 0 € 
                91.000,00 €                 91.000, 00 €                 98.000,00 €                 28 0.000,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Notebooks 
Die  Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu  2.600 Notebooks 
abzurufen.                                                550, 00 € 
                  159.500,00 €               203.50 0,00 €               203.500,00 €               863 .500,00 €              1.430.000,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Gesamtsumme 
(Bedarfsplanung) 
 Mittelverteilung SOLL 
                  500.000,00 €            1.500.000 ,00 €            1.500.000,00 €            2.500.00 0,00 €              6.000.000,00 € 
Digitale Bildung 
Hardware/ 
Präsentationstechnik x Digitales Schulinfosystem für die weiterführenden Schulen 
Schnelle Visualisierung und Veröffentlichung 
von wichtigen schulischen Informationen 
Es wird von einem Bedarf von rd. 180 Infosystemen f ür die weiterführenden 
Schulen ausgegangen  Plan 
                  200.000,00 €               300.00 0,00 €               300.000,00 €               100 .000,00 €                 900.000,00 € 
Digitales Schulinfosystem 
Die  Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu  180 digitale 
Schulinfosysteme abzurufen. 5.000 €
                  200.000,00 €               300.00 0,00 €               300.000,00 €               100 .000,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Gesamtsumme 
(Bedarfsplanung) 
 Mittelverteilung SOLL 
                  200.000,00 €               300.00 0,00 €               300.000,00 €               100 .000,00 €                 900.000,00 € 
Digitale Bildung 
Hardware/ 
Präsentationstechnik x Einsatz von Active Boards 
Die Schulen wünschen vermehrt den Einsatz von sogena nnten Active 
Boards zur Unterstützung der Unterrischtsgestaltung.  Plan 
                  375.000,00 €               425.00 0,00 €               400.000,00 €               300 .000,00 €              1.500.000,00 € 
Beschaffung von 300 Active Boards 
Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu  300 Actice Boards 
abzurufen 5.000 €
                  375.000,00 €               425.00 0,00 €               400.000,00 €               300 .000,00 €              1.500.000,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Gesamtsumme 
(Bedarfsplanung) 
 Mittelverteilung SOLL 
                  375.000,00 €               425.00 0,00 €               400.000,00 €               300 .000,00 €              1.500.000,00 € 
Digitale Bildung 
Hardware/ 
Endgeräte x Unterstützung Digitaler Bildung 
Umsetzung individueller 
Unterstützungswünsche der Schulen 
Gem. dem Grundsatz "Die Pädgogik hat das Primat", is t hier auf die 
gemeldeten Bedürfnisse der Schulen einzugehen. Es ka nn sich um digitale 
Lehr- und Lernmittel wie digitale Schulbücher oder Endgeräte (Tablets) 
handeln, aber auch sonstige Anforderungen, welche h eute noch nicht 
erkennbar und planbar sind, aber eine Unterstützung des digitalen Lernens 
darstellen 
 Plan 
                  500.000,00 €            1.000.000 ,00 €            1.000.000,00 €            1.500.00 0,00 €              4.000.000,00 € 
Windows und IOS Tablets und Zubehör (Transportlösung, 
Schutzhülle,pädagogoische Apps.) 
Die Planungen gehen davon aus, im Planungszeitraum bis zu  7.210 Tablets (incl. 
Zubehör) abzurufen                                                555, 00 € 
                  500.055,00 €            1.000.110 ,00 €            1.000.110,00 €            1.499.61 0,00 €              3.999.885,00 € 
Bedarfsanerkennung 
und Ausschreibung 
erforderlich 
Gesamtsumme 
(Bedarfsplanung) 
 Mittelverteilung SOLL 
                  500.055,00 €            1.000.110 ,00 €            1.000.110,00 €            1.499.61 0,00 €              3.999.885,00 € 
Summe:                1.575.055,00 €            3.225.110, 00 €            3.200.110,00 €            4.399.610 ,00 €            12.399.885,00 €

Anlage 1 Förderrundbrief Nr. 39

35195 Zeichen

1
NRW.BANK.Förderrundbrief Nr. 39
Nr. 39
NRW.BANK.Förderrundbrief
Die Abteilung „Öffentliche Kunden“ informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mit unserem Förderrundbrief unter anderem aktuelle Informationen aus der 
 Förderlandschaft geben zu können. 
Themen und Inhalte: 
 Informationen zum kommenden Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
  Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für kommunale Gebäudeinvestitionen 
Freundliche Grüße sendet Ihnen das Team der Kundenbetreuung „Öffentliche Kunden“! 
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Wir freuen uns, Sie mit diesem Förderrundbrief über das am 1. Januar 2017  startende Förderprogramm 
„NRW.BANK.Gute Schule 2020“ informieren zu können. In einer Gemeinschafts  aktion mit dem Land  
Nordrhein-Westfalen stellen wir für den Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro 
 Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur 
zur Ver fügung. Durch dieses Programm werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen langfristige 
 Finanzierungen ermöglicht. In dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen noch zu beschließenden „Gesetz  
über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der 
kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) 
ist geregelt, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schuldendienst für die Kreditkontingente übernimmt, 
die in der Anlage zum Gesetz für jede Kommune, jeden Kreis und die beiden Landschaftsverbände aus -
gewiesen sind. Die Kreditkontingente haben wir diesem Förderrundbrief als Anlage beigefügt. Die dort 
 genannten Kommunen und Kreise sowie die beiden Landschaftsverbände können für das jeweilige Haus -
haltsjahr einen Kreditantrag gemäß zuge  wiesenem Kontingent bei der NRW.BANK stellen. Nicht in Anspruch 
genommene Kreditkontingente des laufenden Kalenderjahres werden jeweils einmalig in das folgende 
 Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, 
verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf des Jahres 2020. 
Eine Antragstellung ist voraussichtlich bis 2. November 2020 möglich. Die letzte Auszahlung der Kredite 
erfolgt am 9. Dezember 2020.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf 
kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörenden Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen. 
Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (ein -
schließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu gehören
 die Sanierung und Modernisierung,
 der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
 Digitalisierungsmaßnahmen und
  Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind  
(sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgte).

2
NRW.BANK.Förderrundbrief Nr. 39
Nr. 39
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungs -
freie Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditäts -
bedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind von der Finanzierung aus -
geschlossen. Volkshochschulen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Für diese steht weiterhin 
das Programm „NRW.BANK.Moderne Schule“ zur Verfügung. 
Ersatzschulen sind von der Finanzierung über das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ausge -
schlossen. Für diese stellt das Land Nordrhein-Westfalen über das Ministerium für Schule und Weiterbildung 
Zuschüsse in einem Umfang von bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Antragsformular zu „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird ab 2. Januar 2017 auf der Internetseite der 
NRW.BANK zur Verfügung stehen. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung 
von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr vergeben. Bei Antragstellung ist eine kurze Projektbeschreibung 
notwendig.
Nach Darlehenszusage wird der Darlehensbetrag automatisch am siebten Bankarbeitstag des auf die  
Zusage folgenden Monats in einer Summe an den Antragsteller ausgezahlt. Spätestens 30 Monate nach 
 Auszahlung ist bei der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich mit der Einreichung 
des Verwendungsnachweises muss der Antragsteller bestätigen, dass der Beschluss des Rats, des Kreistags 
beziehungsweise der Landschaftsversammlung über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen 
dieses Programmes eingeräumten Kreditkontingente vorliegt.
Des Weiteren werden die Antragsteller mit der Darlehenszusage verpflichtet, im Rahmen der Förder -
maßnahme in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Fördermaßnahme aus Mitteln des Landes  
Nordrhein-Westfalen und Mitteln der NRW.BANK finanziert wurde. Nähere Informationen hierzu werden  
auf der  Website der NRW.BANK verfügbar sein.
Diese Informationen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beschlüsse des Kabinetts und des 
Landtags zu dem oben genannten Gesetz, die noch in diesem Jahr erwartet werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen ersten Angaben geholfen zu haben. Vor allem die Liste mit den ausgewiesenen 
Kreditkontingenten für die nächsten vier Jahre wird Ihre kommunale Planung erheblich erleichtern. Sobald 
wir weitere Informationen haben, zum Beispiel das entsprechende Merkblatt und die Förderanträge, werden 
wir Sie wieder informieren.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für kommunale  
Gebäudeinvestitionen
Bei Gebäudeinvestitionen (u. a. in Schulen) helfen wir Kommunen bei der Auswahl der wirtschaftlichsten 
Variante. Lohnt sich eine umfassende Sanierung oder kommt ein Neubau in Betracht? Rechnen sich 
alterna tive Lösungen und Beschaffungsformen? 
Zum Thema „Wirtschaftlichkeit im Hochbau“ bieten wir kostenlose Beratung und stellen den Kommunen ein 
ebenfalls kostenloses, Excel-basiertes Rechenmodell zur Verfügung. Mithilfe dieses Rechenmodells kön -
nen unterschiedliche Varianten wie Neubau oder Sanierung im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung 
aus wirtschaftlicher Sicht miteinander verglichen werden. Betrachtet werden dabei die Planungs-, Bau- 
und Betriebskosten sowie die langfristige Entwicklung des Vermögenswertes.

3
NRW.BANK.Förderrundbrief Nr. 39
Nr. 39
Informationen und Auskünfte
Nähere Informationen und Auskünfte zu den Programmen von NRW.BANK und KfW erhalten Sie von  d en 
Mitarbeitern unserer Abteilung „Öffentliche Kunden“.
Westfalen-Lippe 
Hanno Beckert
    
0251 91741-7334
Ralph Ishorst
    
0251 91741-2424
Rheinland 
Lukas Michels 
    0
211 91741-1455
Stefan Schmitz
    
0211 91741-7281
Leitung
Bernd Kummerow (Abteilungsleiter)
 0
211 91741-2160
Thomas Kull (Leiter des Referats)
 0
211 91741-1605
Teamassistenz 
Ines Barduhn
    
0251 91741-4185
Zinsgünstige Kommunalfinanzierungen können Sie unabhängig von bestehenden Programmen  
bei den Kollegen des Teams „Kommunale Finanzierungen“ erfragen. 
Angebote erhalten Sie telefonisch unter: 0211 91741-8973.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.nrwbank.de.  
Impressum
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Sitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Förderberatung und Kundenbetreuung
Kundenbetreuung „Öffentliche Kunden“
Verantwortlich
V.i.S.d.P.
Caroline Gesatzki
Leiterin Presse und Kommunikation
NRW.BANK
Redaktion
Bernd Kummerow
Haftungsausschluss
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und 
Aktualität der Inhalte übernimmt die NRW.BANK keine Gewähr.

1
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
(alphabetisch sortiert)
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Aachen, krfr. Stadt 5.248.656 5.248.656 5.248.656 5.248.656 20.994.623
Ahaus, Stadt 561.795 561.795 561.795 561.795 2.247.179
Ahlen, Stadt 1.144.656 1.144.656 1.144.656 1.144.656 4.578.623
Aldenhoven 287.507 287.507 287.507 287.507 1.150.030
Alfter 199.432 199.432 199.432 199.432 797.729
Alpen 102.175 102.175 102.175 102.175 408.701
Alsdorf, Stadt 1.446.862 1.446.862 1.446.862 1.446.862 5.787.450
Altena, Stadt 316.983 316.983 316.983 316.983 1.267.930
Altenbeken 182.476 182.476 182.476 182.476 729.903
Altenberge 100.642 100.642 100.642 100.642 402.569
Anröchte 126.898 126.898 126.898 126.898 507.593
Arnsberg, Stadt 1.507.902 1.507.902 1.507.902 1.507.902 6.031.610
Ascheberg 153.942 153.942 153.942 153.942 615.770
Attendorn, Stadt 225.472 225.472 225.472 225.472 901.888
Augustdorf 228.084 228.084 228.084 228.084 912.336
Bad Berleburg, Stadt 317.531 317.531 317.531 317.531 1.270.124
Bad Driburg, Stadt 388.688 388.688 388.688 388.688 1.554.750
Bad Honnef, Stadt 238.981 238.981 238.981 238.981 955.925
Bad Laasphe, Stadt 176.932 176.932 176.932 176.932 707.728
Bad Lippspringe, Stadt 386.899 386.899 386.899 386.899 1.547.596
Bad Münstereifel, Stadt 334.244 334.244 334.244 334.244 1.336.976
Bad Oeynhausen, Stadt 989.236 989.236 989.236 989.236 3.956.943
Bad Salzuflen, Stadt 1.052.033 1.052.033 1.052.033 1.052.033 4.208.133
Bad Sassendorf 205.281 205.281 205.281 205.281 821.126
Bad Wünnenberg, Stadt 154.006 154.006 154.006 154.006 616.023
Baesweiler, Stadt 686.142 686.142 686.142 686.142 2.744.569
Balve, Stadt 161.914 161.914 161.914 161.914 647.654
Barntrup, Stadt 149.445 149.445 149.445 149.445 597.778
Beckum, Stadt 711.829 711.829 711.829 711.829 2.847.315
Bedburg, Stadt 422.036 422.036 422.036 422.036 1.688.142
Bedburg-Hau 202.854 202.854 202.854 202.854 811.414
Beelen 93.262 93.262 93.262 93.262 373.048
Bergheim, Stadt 1.295.261 1.295.261 1.295.261 1.295.261 5.181.045
Bergisch Gladbach, Stadt 2.456.486 2.456.486 2.456.486 2.456.486 9.825.943
Bergkamen, Stadt 1.593.470 1.593.470 1.593.470 1.593.470 6.373.879
Bergneustadt, Stadt 523.073 523.073 523.073 523.073 2.092.292
Bestwig 145.026 145.026 145.026 145.026 580.103
Beverungen, Stadt 317.758 317.758 317.758 317.758 1.271.033
Bielefeld, krfr. Stadt 10.445.663 10.445.663 10.445.663 10.445.663 41.782.653
Billerbeck, Stadt 115.910 115.910 115.910 115.910 463.638
Blankenheim 196.916 196.916 196.916 196.916 787.666

2
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Blomberg, Stadt 299.689 299.689 299.689 299.689 1.198.756
Bocholt, Stadt 1.165.361 1.165.361 1.165.361 1.165.361 4.661.444
Bochum, krfr. Stadt 12.261.108 12.261.108 12.261.108 12.261.108 49.044.430
Bönen 373.719 373.719 373.719 373.719 1.494.877
Bonn, krfr. Stadt 7.348.546 7.348.546 7.348.546 7.348.546 29.394.184
Borchen 191.780 191.780 191.780 191.780 767.121
Borgentreich, Stadt 175.678 175.678 175.678 175.678 702.710
Borgholzhausen, Stadt 87.932 87.932 87.932 87.932 351.727
Borken, Kreisverwaltung 3.069.358 3.069.358 3.069.358 3.069.358 12.277.433
Borken, Stadt 715.765 715.765 715.765 715.765 2.863.059
Bornheim, Stadt 784.544 784.544 784.544 784.544 3.138.176
Bottrop, krfr. Stadt 3.718.285 3.718.285 3.718.285 3.718.285 14.873.141
Brakel, Stadt 286.811 286.811 286.811 286.811 1.147.245
Breckerfeld, Stadt 102.878 102.878 102.878 102.878 411.510
Brilon, Stadt 260.039 260.039 260.039 260.039 1.040.156
Brüggen 247.457 247.457 247.457 247.457 989.829
Brühl, Stadt 755.287 755.287 755.287 755.287 3.021.146
Bünde, Stadt 1.010.484 1.010.484 1.010.484 1.010.484 4.041.937
Burbach 114.291 114.291 114.291 114.291 457.163
Büren, Stadt 330.497 330.497 330.497 330.497 1.321.988
Burscheid, Stadt 182.502 182.502 182.502 182.502 730.007
Castrop-Rauxel, Stadt 2.441.899 2.441.899 2.441.899 2.441.899 9.767.596
Coesfeld, Kreisverwaltung 1.793.697 1.793.697 1.793.697 1.793.697 7.174.788
Coesfeld, Stadt 632.363 632.363 632.363 632.363 2.529.452
Dahlem 125.818 125.818 125.818 125.818 503.273
Datteln, Stadt 909.983 909.983 909.983 909.983 3.639.932
Delbrück, Stadt 442.987 442.987 442.987 442.987 1.771.949
Detmold, Stadt 1.403.643 1.403.643 1.403.643 1.403.643 5.614.573
Dinslaken, Stadt 1.641.013 1.641.013 1.641.013 1.641.013 6.564.050
Dörentrup 152.062 152.062 152.062 152.062 608.249
Dormagen, Stadt 1.063.673 1.063.673 1.063.673 1.063.673 4.254.693
Dorsten, Stadt 1.868.963 1.868.963 1.868.963 1.868.963 7.475.850
Dortmund, krfr. Stadt 23.564.624 23.564.624 23.564.624 23.564.624 94.258.498
Drensteinfurt, Stadt 204.448 204.448 204.448 204.448 817.794
Drolshagen, Stadt 88.432 88.432 88.432 88.432 353.728
Duisburg, krfr. Stadt 21.641.526 21.641.526 21.641.526 21.641.526 86.566.102
Dülmen, Stadt 616.641 616.641 616.641 616.641 2.466.565
Düren, Kreisverwaltung 1.413.628 1.413.628 1.413.628 1.413.628 5.654.511
Düren, Stadt 2.900.590 2.900.590 2.900.590 2.900.590 11.602.362
Düsseldorf, krfr. Stadt 8.191.825 8.191.825 8.191.825 8.191.825 32.767.301
Eitorf 434.049 434.049 434.049 434.049 1.736.196
Elsdorf, Stadt 210.299 210.299 210.299 210.299 841.198
Emmerich am Rhein, Stadt 551.941 551.941 551.941 551.941 2.207.766
Emsdetten, Stadt 533.429 533.429 533.429 533.429 2.133.714
Engelskirchen 224.368 224.368 224.368 224.368 897.472
Enger, Stadt 407.087 407.087 407.087 407.087 1.628.347
Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverwaltung 1.440.873 1.440.873 1.440.873 1.440.873 5.763.492
Ennepetal, Stadt 299.450 299.450 299.450 299.450 1.197.799
Ennigerloh, Stadt 226.827 226.827 226.827 226.827 907.307
Ense 107.429 107.429 107.429 107.429 429.716

3
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Erftstadt, Stadt 899.521 899.521 899.521 899.521 3.598.082
Erkelenz, Stadt 815.106 815.106 815.106 815.106 3.260.425
Erkrath, Stadt 521.930 521.930 521.930 521.930 2.087.721
Erndtebrück 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759
Erwitte, Stadt 161.786 161.786 161.786 161.786 647.145
Eschweiler, Stadt 1.101.219 1.101.219 1.101.219 1.101.219 4.404.876
Eslohe (Sauerland) 171.691 171.691 171.691 171.691 686.763
Espelkamp, Stadt 128.979 128.979 128.979 128.979 515.916
Essen, krfr. Stadt 20.407.347 20.407.347 20.407.347 20.407.347 81.629.387
Euskirchen, Kreisverwaltung 1.245.371 1.245.371 1.245.371 1.245.371 4.981.483
Euskirchen, Stadt 1.182.251 1.182.251 1.182.251 1.182.251 4.729.005
Everswinkel 100.996 100.996 100.996 100.996 403.984
Extertal 273.667 273.667 273.667 273.667 1.094.668
Finnentrop 200.198 200.198 200.198 200.198 800.792
Frechen, Stadt 454.696 454.696 454.696 454.696 1.818.785
Freudenberg, Stadt 155.138 155.138 155.138 155.138 620.551
Fröndenberg / Ruhr, Stadt 487.057 487.057 487.057 487.057 1.948.227
Gangelt 182.236 182.236 182.236 182.236 728.944
Geilenkirchen, Stadt 537.027 537.027 537.027 537.027 2.148.106
Geldern, Stadt 686.299 686.299 686.299 686.299 2.745.197
Gelsenkirchen, krfr. Stadt 12.361.243 12.361.243 12.361.243 12.361.243 49.444.972
Gescher, Stadt 213.546 213.546 213.546 213.546 854.182
Geseke, Stadt 507.574 507.574 507.574 507.574 2.030.298
Gevelsberg, Stadt 540.658 540.658 540.658 540.658 2.162.633
Gladbeck, Stadt 2.545.141 2.545.141 2.545.141 2.545.141 10.180.562
Goch, Stadt 716.975 716.975 716.975 716.975 2.867.899
Grefrath 154.712 154.712 154.712 154.712 618.850
Greven, Stadt 672.216 672.216 672.216 672.216 2.688.863
Grevenbroich, Stadt 861.564 861.564 861.564 861.564 3.446.258
Gronau (Westf.), Stadt 601.902 601.902 601.902 601.902 2.407.608
Gummersbach, Stadt 884.885 884.885 884.885 884.885 3.539.538
Gütersloh, Kreisverwaltung 1.500.800 1.500.800 1.500.800 1.500.800 6.003.201
Gütersloh, Stadt 1.438.343 1.438.343 1.438.343 1.438.343 5.753.374
Haan, Stadt 306.633 306.633 306.633 306.633 1.226.533
Hagen, krfr. Stadt 6.951.876 6.951.876 6.951.876 6.951.876 27.807.505
Halle (Westf.), Stadt 184.409 184.409 184.409 184.409 737.636
Hallenberg, Stadt 90.337 90.337 90.337 90.337 361.346
Haltern am See, Stadt 622.988 622.988 622.988 622.988 2.491.952
Halver, Stadt 284.235 284.235 284.235 284.235 1.136.942
Hamm, krfr. Stadt 6.846.167 6.846.167 6.846.167 6.846.167 27.384.667
Hamminkeln, Stadt 316.429 316.429 316.429 316.429 1.265.716
Harsewinkel, Stadt 354.541 354.541 354.541 354.541 1.418.163
Hattingen, Stadt 1.276.420 1.276.420 1.276.420 1.276.420 5.105.679
Havixbeck 249.749 249.749 249.749 249.749 998.995
Heek 123.920 123.920 123.920 123.920 495.680
Heiden 98.350 98.350 98.350 98.350 393.400
Heiligenhaus, Stadt 497.570 497.570 497.570 497.570 1.990.280
Heimbach, Stadt 127.759 127.759 127.759 127.759 511.035
Heinsberg, Kreisverwaltung 1.894.627 1.894.627 1.894.627 1.894.627 7.578.509
Heinsberg, Stadt 660.519 660.519 660.519 660.519 2.642.076

4
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Hellenthal 121.844 121.844 121.844 121.844 487.377
Hemer, Stadt 762.763 762.763 762.763 762.763 3.051.050
Hennef (Sieg), Stadt 982.699 982.699 982.699 982.699 3.930.794
Herdecke, Stadt 230.873 230.873 230.873 230.873 923.494
Herford, Kreisverwaltung 1.680.773 1.680.773 1.680.773 1.680.773 6.723.091
Herford, Stadt 1.378.466 1.378.466 1.378.466 1.378.466 5.513.863
Herne, krfr. Stadt 6.480.150 6.480.150 6.480.150 6.480.150 25.920.601
Herscheid 94.230 94.230 94.230 94.230 376.918
Herten, Stadt 1.808.077 1.808.077 1.808.077 1.808.077 7.232.306
Herzebrock-Clarholz 157.742 157.742 157.742 157.742 630.966
Herzogenrath, Stadt 932.070 932.070 932.070 932.070 3.728.278
Hiddenhausen 277.124 277.124 277.124 277.124 1.108.497
Hilchenbach, Stadt 106.343 106.343 106.343 106.343 425.371
Hilden, Stadt 393.048 393.048 393.048 393.048 1.572.192
Hille 323.640 323.640 323.640 323.640 1.294.560
Hochsauerlandkreis, Kreisverwaltung 2.082.872 2.082.872 2.082.872 2.082.872 8.331.488
Holzwickede 199.578 199.578 199.578 199.578 798.310
Hopsten 140.923 140.923 140.923 140.923 563.694
Horn-Bad Meinberg, Stadt 461.344 461.344 461.344 461.344 1.845.375
Hörstel, Stadt 273.578 273.578 273.578 273.578 1.094.313
Horstmar, Stadt 120.599 120.599 120.599 120.599 482.397
Hövelhof 152.431 152.431 152.431 152.431 609.725
Höxter, Kreisverwaltung 1.098.035 1.098.035 1.098.035 1.098.035 4.392.142
Höxter, Stadt 562.782 562.782 562.782 562.782 2.251.127
Hückelhoven, Stadt 1.009.288 1.009.288 1.009.288 1.009.288 4.037.153
Hückeswagen, Stadt 229.459 229.459 229.459 229.459 917.836
Hüllhorst 232.554 232.554 232.554 232.554 930.216
Hünxe 168.220 168.220 168.220 168.220 672.882
Hürtgenwald 128.322 128.322 128.322 128.322 513.287
Hürth, Stadt 628.260 628.260 628.260 628.260 2.513.039
Ibbenbüren, Stadt 1.079.740 1.079.740 1.079.740 1.079.740 4.318.961
Inden 85.701 85.701 85.701 85.701 342.803
Iserlohn, Stadt 2.315.925 2.315.925 2.315.925 2.315.925 9.263.700
Isselburg, Stadt 144.551 144.551 144.551 144.551 578.203
Issum 122.346 122.346 122.346 122.346 489.385
Jüchen 293.656 293.656 293.656 293.656 1.174.626
Jülich, Stadt 518.738 518.738 518.738 518.738 2.074.951
Kaarst, Stadt 473.816 473.816 473.816 473.816 1.895.264
Kalkar, Stadt 290.017 290.017 290.017 290.017 1.160.066
Kall 124.550 124.550 124.550 124.550 498.200
Kalletal 272.185 272.185 272.185 272.185 1.088.741
Kamen, Stadt 1.183.228 1.183.228 1.183.228 1.183.228 4.732.914
Kamp-Lintfort, Stadt 1.121.457 1.121.457 1.121.457 1.121.457 4.485.827
Kempen, Stadt 413.848 413.848 413.848 413.848 1.655.391
Kerken 103.244 103.244 103.244 103.244 412.976
Kerpen, Stadt 1.327.221 1.327.221 1.327.221 1.327.221 5.308.885
Kevelaer, Stadt 521.783 521.783 521.783 521.783 2.087.132
Kierspe, Stadt 411.809 411.809 411.809 411.809 1.647.236
Kirchhundem 85.063 85.063 85.063 85.063 340.253
Kirchlengern 125.655 125.655 125.655 125.655 502.621

5
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Kleve, Kreisverwaltung 2.005.383 2.005.383 2.005.383 2.005.383 8.021.530
Kleve, Stadt 1.334.447 1.334.447 1.334.447 1.334.447 5.337.788
Köln, krfr. Stadt 24.999.528 24.999.528 24.999.528 24.999.528 99.998.110
Königswinter, Stadt 500.682 500.682 500.682 500.682 2.002.728
Korschenbroich, Stadt 315.119 315.119 315.119 315.119 1.260.475
Kranenburg 172.431 172.431 172.431 172.431 689.726
Krefeld, krfr. Stadt 7.54 4.757 7.54 4.757 7.54 4.757 7.54 4.757 30.179.027
Kreuzau 286.846 286.846 286.846 286.846 1.147.382
Kreuztal, Stadt 360.669 360.669 360.669 360.669 1.442.678
Kürten 318.152 318.152 318.152 318.152 1.272.607
Ladbergen 96.689 96.689 96.689 96.689 386.754
Laer 114.728 114.728 114.728 114.728 458.911
Lage, Stadt 795.859 795.859 795.859 795.859 3.183.437
Landschaftsverband Rheinland 10.607.152 10.607.152 10.607.152 10.607.152 42.428.607
Landschaftsverband Westfalen-Lippe 13.924.488 13.924.488 13.924.488 13.924.488 55.697.952
Langenberg 90.743 90.743 90.743 90.743 362.973
Langenfeld (Rhld.), Stadt 646.610 646.610 646.610 646.610 2.586.441
Langerwehe 301.454 301.454 301.454 301.454 1.205.816
Legden 104.259 104.259 104.259 104.259 417.035
Leichlingen (Rhld.), Stadt 464.647 464.647 464.647 464.647 1.858.590
Lemgo, Stadt 720.443 720.443 720.443 720.443 2.881.772
Lengerich, Stadt 366.140 366.140 366.140 366.140 1.464.561
Lennestadt, Stadt 330.895 330.895 330.895 330.895 1.323.580
Leopoldshöhe 230.312 230.312 230.312 230.312 921.249
Leverkusen, krfr. Stadt 4.095.655 4.095.655 4.095.655 4.095.655 16.382.622
Lichtenau, Stadt 195.338 195.338 195.338 195.338 781.351
Lienen 133.821 133.821 133.821 133.821 535.284
Lindlar 268.751 268.751 268.751 268.751 1.075.002
Linnich, Stadt 113.159 113.159 113.159 113.159 452.637
Lippe, Kreisverwaltung 2.249.120 2.249.120 2.249.120 2.249.120 8.996.480
Lippetal 223.583 223.583 223.583 223.583 894.332
Lippstadt, Stadt 1.414.283 1.414.283 1.414.283 1.414.283 5.657.130
Lohmar, Stadt 423.931 423.931 423.931 423.931 1.695.724
Löhne, Stadt 752.934 752.934 752.934 752.934 3.011.736
Lotte 143.406 143.406 143.406 143.406 573.624
Lübbecke, Stadt 324.203 324.203 324.203 324.203 1.296.811
Lüdenscheid, Stadt 1.339.839 1.339.839 1.339.839 1.339.839 5.359.356
Lüdinghausen, Stadt 387.318 387.318 387.318 387.318 1.549.272
Lügde, Stadt 203.373 203.373 203.373 203.373 813.492
Lünen, Stadt 2.427.055 2.427.055 2.427.055 2.427.055 9.708.222
Marienheide 233.560 233.560 233.560 233.560 934.241
Marienmünster, Stadt 130.093 130.093 130.093 130.093 520.371
Märkischer Kreis, Kreisverwaltung 2.274.653 2.274.653 2.274.653 2.274.653 9.098.612
Marl, Stadt 1.779.153 1.779.153 1.779.153 1.779.153 7.116.611
Marsberg, Stadt 341.659 341.659 341.659 341.659 1.366.635
Mechernich, Stadt 591.139 591.139 591.139 591.139 2.364.557
Meckenheim, Stadt 240.911 240.911 240.911 240.911 963.644
Medebach, Stadt 133.329 133.329 133.329 133.329 533.316
Meerbusch, Stadt 596.220 596.220 596.220 596.220 2.384.878
Meinerzhagen, Stadt 158.463 158.463 158.463 158.463 633.851

6
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Menden (Sauerland), Stadt 851.502 851.502 851.502 851.502 3.406.007
Merzenich 106.918 106.918 106.918 106.918 427.673
Meschede, Stadt 379.065 379.065 379.065 379.065 1.516.262
Metelen 129.862 129.862 129.862 129.862 519.448
Mettingen 128.491 128.491 128.491 128.491 513.965
Mettmann, Kreisverwaltung 953.029 953.029 953.029 953.029 3.812.116
Mettmann, Stadt 530.077 530.077 530.077 530.077 2.120.310
Minden, Stadt 2.248.410 2.248.410 2.248.410 2.248.410 8.993.639
Minden-Lübbecke, Kreisverwaltung 1.897.218 1.897.218 1.897.218 1.897.218 7.588.872
Moers, Stadt 2.640.465 2.640.465 2.640.465 2.640.465 10.561.858
Möhnesee 145.704 145.704 145.704 145.704 582.816
Mönchengladbach, krfr. Stadt 9.163.359 9.163.359 9.163.359 9.163.359 36.653.438
Monheim am Rhein, Stadt 616.901 616.901 616.901 616.901 2.467.602
Monschau, Stadt 141.985 141.985 141.985 141.985 567.940
Morsbach 107.239 107.239 107.239 107.239 428.956
Much 223.083 223.083 223.083 223.083 892.331
Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 3.868.051 3.868.051 3.868.051 3.868.051 15.472.206
Münster, krfr. Stadt 5.172.269 5.172.269 5.172.269 5.172.269 20.689.076
Nachrodt-Wiblingwerde 126.091 126.091 126.091 126.091 504.363
Netphen, Stadt 243.149 243.149 243.149 243.149 972.595
Nettersheim 116.585 116.585 116.585 116.585 466.341
Nettetal, Stadt 753.096 753.096 753.096 753.096 3.012.386
Neuenkirchen 180.496 180.496 180.496 180.496 721.982
Neuenrade, Stadt 88.130 88.130 88.130 88.130 352.520
Neukirchen-Vluyn, Stadt 486.208 486.208 486.208 486.208 1.944.830
Neunkirchen 192.590 192.590 192.590 192.590 770.359
Neunkirchen-Seelscheid 246.246 246.246 246.246 246.246 984.983
Neuss, Stadt 1.815.090 1.815.090 1.815.090 1.815.090 7.260.358
Nideggen, Stadt 162.183 162.183 162.183 162.183 648.730
Niederkassel, Stadt 521.479 521.479 521.479 521.479 2.085.917
Niederkrüchten 165.313 165.313 165.313 165.313 661.251
Niederzier 179.217 179.217 179.217 179.217 716.867
Nieheim, Stadt 162.649 162.649 162.649 162.649 650.596
Nordkirchen 209.999 209.999 209.999 209.999 839.998
Nordwalde 189.875 189.875 189.875 189.875 759.501
Nörvenich 163.339 163.339 163.339 163.339 653.355
Nottuln 174.415 174.415 174.415 174.415 697.661
Nümbrecht 249.034 249.034 249.034 249.034 996.137
Oberbergischer Kreis, Kreisverwaltung 1.660.248 1.660.248 1.660.248 1.660.248 6.640.994
Oberhausen, krfr. Stadt 7.675.073 7.675.073 7.675.073 7.675.073 30.700.293
Ochtrup, Stadt 397.091 397.091 397.091 397.091 1.588.365
Odenthal 220.045 220.045 220.045 220.045 880.180
Oelde, Stadt 320.678 320.678 320.678 320.678 1.282.714
Oer-Erkenschwick, Stadt 864.963 864.963 864.963 864.963 3.459.853
Oerlinghausen, Stadt 255.262 255.262 255.262 255.262 1.021.049
Olfen, Stadt 255.949 255.949 255.949 255.949 1.023.794
Olpe, Kreisverwaltung 824.135 824.135 824.135 824.135 3.296.538
Olpe, Stadt 357.808 357.808 357.808 357.808 1.431.232
Olsberg, Stadt 137.878 137.878 137.878 137.878 551.511
Ostbevern 177.611 177.611 177.611 177.611 710.444

7
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Overath, Stadt 468.273 468.273 468.273 468.273 1.873.093
Paderborn, Kreisverwaltung 1.936.662 1.936.662 1.936.662 1.936.662 7.746.648
Paderborn, Stadt 3.694.968 3.694.968 3.694.968 3.694.968 14.779.872
Petershagen, Stadt 533.054 533.054 533.054 533.054 2.132.216
Plettenberg, Stadt 309.174 309.174 309.174 309.174 1.236.697
Porta Westfalica, Stadt 474.684 474.684 474.684 474.684 1.898.737
Preußisch Oldendorf, Stadt 209.830 209.830 209.830 209.830 839.321
Pulheim, Stadt 708.802 708.802 708.802 708.802 2.835.209
Radevormwald, Stadt 296.256 296.256 296.256 296.256 1.185.026
Raesfeld 111.693 111.693 111.693 111.693 446.771
Rahden, Stadt 341.545 341.545 341.545 341.545 1.366.181
Ratingen, Stadt 865.113 865.113 865.113 865.113 3.460.452
Recke 197.639 197.639 197.639 197.639 790.556
Recklinghausen, Kreisverwaltung 2.665.409 2.665.409 2.665.409 2.665.409 10.661.637
Recklinghausen, Stadt 3.953.528 3.953.528 3.953.528 3.953.528 15.814.112
Rees, Stadt 513.930 513.930 513.930 513.930 2.055.722
Reichshof 232.553 232.553 232.553 232.553 930.213
Reken 153.270 153.270 153.270 153.270 613.079
Remscheid, krfr. Stadt 3.065.540 3.065.540 3.065.540 3.065.540 12.262.161
Rheda-Wiedenbrück, Stadt 607.262 607.262 607.262 607.262 2.429.049
Rhede, Stadt 192.691 192.691 192.691 192.691 770.765
Rheinbach, Stadt 330.814 330.814 330.814 330.814 1.323.257
Rheinberg, Stadt 353.928 353.928 353.928 353.928 1.415.711
Rheine, Stadt 1.756.441 1.756.441 1.756.441 1.756.441 7.025.762
Rhein-Erft-Kreis, Kreisverwaltung 2.092.459 2.092.459 2.092.459 2.092.459 8.369.838
Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreisverw. 1.098.971 1.098.971 1.098.971 1.098.971 4.395.883
Rhein-Kreis Neuss, Kreisverwaltung 1.858.760 1.858.760 1.858.760 1.858.760 7.435.039
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisverwaltung 3.589.373 3.589.373 3.589.373 3.589.373 14.357.490
Rheurdt 107.176 107.176 107.176 107.176 428.705
Rietberg, Stadt 370.046 370.046 370.046 370.046 1.480.182
Rödinghausen 132.731 132.731 132.731 132.731 530.926
Roetgen 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759
Rommerskirchen 99.573 99.573 99.573 99.573 398.291
Rosendahl 124.670 124.670 124.670 124.670 498.679
Rösrath, Stadt 425.183 425.183 425.183 425.183 1.700.730
Ruppichteroth 186.597 186.597 186.597 186.597 746.388
Rüthen, Stadt 222.222 222.222 222.222 222.222 888.886
Saerbeck 162.898 162.898 162.898 162.898 651.591
Salzkotten, Stadt 309.033 309.033 309.033 309.033 1.236.134
Sankt Augustin, Stadt 1.081.013 1.081.013 1.081.013 1.081.013 4.324.050
Sassenberg, Stadt 199.084 199.084 199.084 199.084 796.335
Schalksmühle 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759
Schermbeck 268.084 268.084 268.084 268.084 1.072.334
Schieder-Schwalenberg, Stadt 176.204 176.204 176.204 176.204 704.815
Schlangen 139.313 139.313 139.313 139.313 557.252
Schleiden, Stadt 299.563 299.563 299.563 299.563 1.198.252
Schloß Holte-Stukenbrock, Stadt 328.629 328.629 328.629 328.629 1.314.515
Schmallenberg, Stadt 465.261 465.261 465.261 465.261 1.861.046
Schöppingen 103.584 103.584 103.584 103.584 414.337
Schwalmtal 435.918 435.918 435.918 435.918 1.743.671

8
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Schwelm, Stadt 414.426 414.426 414.426 414.426 1.657.706
Schwerte, Stadt 916.475 916.475 916.475 916.475 3.665.902
Selfkant 189.135 189.135 189.135 189.135 756.539
Selm, Stadt 697.230 697.230 697.230 697.230 2.788.918
Senden 313.159 313.159 313.159 313.159 1.252.637
Sendenhorst, Stadt 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759
Siegburg, Stadt 806.756 806.756 806.756 806.756 3.227.024
Siegen, Stadt 2.211.257 2.211.257 2.211.257 2.211.257 8.845.028
Siegen-Wittgenstein, Kreisverwaltung 1.561.300 1.561.300 1.561.300 1.561.300 6.245.201
Simmerath 199.123 199.123 199.123 199.123 796.493
Soest, Kreisverwaltung 1.952.440 1.952.440 1.952.440 1.952.440 7.809.762
Soest, Stadt 1.121.970 1.121.970 1.121.970 1.121.970 4.487.879
Solingen, krfr. Stadt 4.069.205 4.069.205 4.069.205 4.069.205 16.276.821
Sonsbeck 109.738 109.738 109.738 109.738 438.953
Spenge, Stadt 276.383 276.383 276.383 276.383 1.105.533
Sprockhövel, Stadt 115.041 115.041 115.041 115.041 460.165
Städteregion Aachen, Kreisverwaltung 3.207.864 3.207.864 3.207.864 3.207.864 12.831.457
Stadtlohn, Stadt 322.121 322.121 322.121 322.121 1.288.483
Steinfurt, Kreisverwaltung 3.353.263 3.353.263 3.353.263 3.353.263 13.413.053
Steinfurt, Stadt 925.314 925.314 925.314 925.314 3.701.255
Steinhagen 235.014 235.014 235.014 235.014 940.057
Steinheim, Stadt 291.361 291.361 291.361 291.361 1.165.446
Stemwede 146.007 146.007 146.007 146.007 584.028
Stolberg (Rhld.), Stadt 1.416.444 1.416.444 1.416.444 1.416.444 5.665.776
Straelen, Stadt 178.941 178.941 178.941 178.941 715.763
Südlohn 92.293 92.293 92.293 92.293 369.173
Sundern (Sauerland), Stadt 374.376 374.376 374.376 374.376 1.497.504
Swisttal 236.707 236.707 236.707 236.707 946.829
Tecklenburg, Stadt 228.620 228.620 228.620 228.620 914.479
Telgte, Stadt 255.207 255.207 255.207 255.207 1.020.827
Titz 121.624 121.624 121.624 121.624 486.497
Tönisvorst, Stadt 345.138 345.138 345.138 345.138 1.380.550
Troisdorf, Stadt 1.206.819 1.206.819 1.206.819 1.206.819 4.827.276
Übach-Palenberg, Stadt 595.733 595.733 595.733 595.733 2.382.934
Uedem 116.651 116.651 116.651 116.651 466.605
Unna, Kreisverwaltung 1.857.939 1.857.939 1.857.939 1.857.939 7.431.756
Unna, Stadt 1.709.062 1.709.062 1.709.062 1.709.062 6.836.249
Velbert, Stadt 1.557.403 1.557.403 1.557.403 1.557.403 6.229.611
Velen, Stadt 190.191 190.191 190.191 190.191 760.766
Verl, Stadt 334.187 334.187 334.187 334.187 1.336.749
Versmold, Stadt 137.866 137.866 137.866 137.866 551.463
Vettweiß 149.019 149.019 149.019 149.019 596.074
Viersen, Kreisverwaltung 1.829.238 1.829.238 1.829.238 1.829.238 7.316.952
Viersen, Stadt 1.667.145 1.667.145 1.667.145 1.667.145 6.668.581
Vlotho, Stadt 229.093 229.093 229.093 229.093 916.370
Voerde (Niederrhein), Stadt 782.152 782.152 782.152 782.152 3.128.610
Vreden, Stadt 379.378 379.378 379.378 379.378 1.517.513
Wachtberg 132.557 132.557 132.557 132.557 530.226
Wachtendonk 83.940 83.940 83.940 83.940 335.759
Wadersloh 157.944 157.944 157.944 157.944 631.777

9
Anlage Kreditkontingente „Gute Schule 2020“
Anlage
Name der Kommune 
 
Kredit 
kontingent 
2017
Kredit 
kontingent 
2018
Kredit 
kontingent 
2019
Kredit 
kontingent 
2020
Kredit 
kontingent  
insgesamt
Euro
Waldbröl, Stadt 675.481 675.481 675.481 675.481 2.701.924
Waldfeucht 152.191 152.191 152.191 152.191 608.764
Waltrop, Stadt 839.395 839.395 839.395 839.395 3.357.579
Warburg, Stadt 525.490 525.490 525.490 525.490 2.101.961
Warendorf, Kreisverwaltung 1.794.121 1.794.121 1.794.121 1.794.121 7.176.484
Warendorf, Stadt 764.792 764.792 764.792 764.792 3.059.169
Warstein, Stadt 281.898 281.898 281.898 281.898 1.127.591
Wassenberg, Stadt 483.559 483.559 483.559 483.559 1.934.235
Weeze 137.175 137.175 137.175 137.175 548.699
Wegberg, Stadt 477.976 477.976 477.976 477.976 1.911.906
Weilerswist 281.474 281.474 281.474 281.474 1.125.894
Welver 182.298 182.298 182.298 182.298 729.194
Wenden 168.220 168.220 168.220 168.220 672.878
Werdohl, Stadt 384.748 384.748 384.748 384.748 1.538.993
Werl, Stadt 702.680 702.680 702.680 702.680 2.810.722
Wermelskirchen, Stadt 419.884 419.884 419.884 419.884 1.679.537
Werne, Stadt 372.645 372.645 372.645 372.645 1.490.579
Werther (Westf.), Stadt 96.118 96.118 96.118 96.118 384.470
Wesel, Kreisverwaltung 2.661.642 2.661.642 2.661.642 2.661.642 10.646.567
Wesel, Stadt 1.458.235 1.458.235 1.458.235 1.458.235 5.832.941
Wesseling, Stadt 479.059 479.059 479.059 479.059 1.916.237
Westerkappeln 182.503 182.503 182.503 182.503 730.013
Wetter (Ruhr), Stadt 234.907 234.907 234.907 234.907 939.627
Wettringen 115.720 115.720 115.720 115.720 462.880
Wickede (Ruhr) 121.741 121.741 121.741 121.741 486.966
Wiehl, Stadt 304.596 304.596 304.596 304.596 1.218.384
Willebadessen, Stadt 242.074 242.074 242.074 242.074 968.294
Willich, Stadt 511.588 511.588 511.588 511.588 2.046.351
Wilnsdorf 204.779 204.779 204.779 204.779 819.118
Windeck 492.378 492.378 492.378 492.378 1.969.511
Winterberg, Stadt 273.495 273.495 273.495 273.495 1.093.979
Wipperfürth, Stadt 350.288 350.288 350.288 350.288 1.401.153
Witten, Stadt 2.249.169 2.249.169 2.249.169 2.249.169 8.996.676
Wülfrath, Stadt 235.220 235.220 235.220 235.220 940.882
Wuppertal, krfr. Stadt 12.322.600 12.322.600 12.322.600 12.322.600 49.290.400
Würselen, Stadt 543.465 543.465 543.465 543.465 2.173.858
Xanten, Stadt 420.621 420.621 420.621 420.621 1.682.485
Zülpich, Stadt 346.267 346.267 346.267 346.267 1.385.069
Kommunen insgesamt 500.000.000 500.000.000 500.000.000 500.000.000 2.000.000.000

Anlage 4 Maßnahmenplanung Digitalisierung

8775 Zeichen

Maßnahmenplanung Digitalisierungsmaßnahmen
Oberbegriff thematische Zuordnung Titel Ziel Erläuterung Kosten gesamt/einmalig geschätzte Mittel
2017 2018 2019 2020
Digitale Bildung IT-Infrastruktur
Gigabitstrategie für Kölner Schulen 
(Breitbandanbindung)
Für ca. 120 Schulstandorte ist aktuell keine Glasfaseranbindung 
(FTTB) verfügbar . Für diese Schulen sind zur Anbindung an das 
Hochgeschwindigkeitsinternet eigene Leitungen vom 
Kabelverzweiger bis ins Schulgebäude zu verlegen. Diese  
Bereitstellung einer Glasfaserleitung ermöglicht den Schulen die 
Nutzung jeder heute absehbaren Bandbreite. siehe Ziel                                           3.570.000,00 € 570.000,00 €          1.000.000,00 €    1.000.000,00 €     -  €                       
Digitale Bildung IT-Infrastruktur Vervollständigung der CAS Verkabelung
Zurzeit sind noch 26 Schulen nicht mit einer strukturierten 
Verkabelung versehen. Diese Schulen sind gemäß des Kölner 
Standards für Schulen mit einer anwendungsneutralen 
Verkabelung zu versehen.
Aktuell sind noch rund 26 Schulen ohne CAS Verkabelung. Diese Schulen 
incl. Turnhallen sind noch zu verkabeln. Es ist zu prüfen inwieweit eine 
ähnliche Umsetzung (Bedarfsprüfung und Vergabe) analog zum 
erfolgreich praktizierten KP II Projekt möglich ist. 
In jeden Fall ist eine Einbindung/Beteiligung von 402 und 26 gefordert 
und Abstimmung der Federführung erforderlich.                                           3.250.000,00 € 812.500,00 €          812.500,00 €         812.500,00 €         812.500,00 €         
Digitale Bildung IT-Infrastruktur Modernisierung
 der CAS Verkabelung
Ausstattung der Schulen mit einer zeitgemäßen Infrastruktur, 
hier anwendungsneutrale Verkabelung
Die in den Schulen vorhandene Verkabelung wird über 20 Jahre 
abgeschrieben. Diese Zeit wurde seitens des Bundesministeriums für 
Finanzen auch deshalb gewählt, da die Nutzungszeit der Verkabelung 
dann endet, sprich die Alterungsprozesse soweit fortgeschritten sind, als 
auch die Übertragungseigenschaften nicht mehr den Anforderungen 
entsprechen. Bei ca. 300 Schulstandorten in Köln ergibt dies eine 
Durchschnittlichen Austausch/Modernisierungsbedarf an 15 Standorten 
pro Jahr. An diesen Schulen ist die Verkabelung gemäß des jeweils aktuell 
gültigen Kölner Stan-dards für Schulen zu erneuern. 7.500.000,00 €                                         1.000.000,00 €        1.500.000,00 €     2.500.000,00 €     2.500.000,00 €     
Digitale Bildung IT-Infrastruktur WLAN-Infrastrukturen in Schulen (Pädagogik)
Ausstattung der Schulen mit einem vollflächigen WLAN zur 
Unterstützung der pädagogischen Inhalte.
In den Schulen werden immer mehr IT-Geräte eingesetzt, 
welche von ihrer Art her über keinen Netzwerkanschluss via 
Kabel verfügen (z.B. Tablets). Zur Versorgung dieser IT-Geräte ist 
WLAN als Ergänzung der Verkabelung unabdingbar.
Die grds. Planungen gehen davon aus, dsss jedes Jahr 50 Schulen mit 
einem vollflächigen WLAN versorgt werden. Die bisher definierte 
Reihenfolge nach Schulformen lautet: BKs - GY - GE- RS/HS - Grund- und 
Förderschulen.
Von dieser Reihenfolge kann abgewichen werden, wenn Schulen eine 
Ausstattung mobiler Endgeräte erhalten. 3.850.000,00 €                                         962.500,00 €           962.500,00 €         962.500,00 €         962.500,00 €         
Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Zentrales Identity Management
Mit Umsetzung der "Gigabitstrategie" an den Kölner Schulen ist 
auch das bisherige Konzept mit dezentralen Schulservern an den 
einzelnen Schulstandorten zu überarbeiten. Die Zielsetzung ist 
die Zentralisierung von Servern und Serverdiensten   
siehe Ziel
erforderlich ist Software und Hardware 500.000,00 €                                            100.000,00 €           125.000,00 €         125.000,00 €         125.000,00 €         
Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Webbasierter Dateispeicher für die Schulen (ucloud)
Zur Unterstützung des ortsunabhängigen Lernens und 
Dateiaustausches (siehe  "Konzept zu einer ganzheitlichen 
technischen Schul-IT an Kölner Schulen")
Bereits heute nutzen rd. 75 Kölner Schulen das Angebot eines cloud 
Dienstes zur Dateiablage, des gemeinsamen Kalenderzugriffes etc. Um 
diesen Service weiterhin zu nutzen und auszubauen, ist eine 
entsprechende Investition erforderlich 300.000,00 €                                            75.000,00 €             75.000,00 €           75.000,00 €           75.000,00 €           
Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen
Einsatz eines zentralen Managementsystems zur Administration mobiler Endgeräte 
(MDM) Zentrale Administration von mobilen Endgeräten 
Der zunehmende Einsatz von mobilen Endgeräten erfordert zwingend ein 
zentrales Werkzeug zur Administration und Verwaltung der Geräte. Nur 
so ist ein effektiver und sinnvoller Einsatz dieser Geräte möglich                                                90.000,00 €              22.500,00 €            22.500,00 €            22.500,00 €            22.500,00 € 
Digitale Bildung Infrastrukturanwendungen Schul-App (Stundenplan etc….)
Bereitstellung einer Schul-App um Informationen über Stunden- 
und Vertretungsplänen aber auch schulischen Informationen 
personifiziert bereitstellen zu können.
Die Schul-App soll dazu genutzt werden Informationen für SuS, Lehrkräfte 
und Eltern bereitzustellen. Die Basisfunktion ist personifizierte  
Bereitstellung der Stunden- und Vertretungspläne, unabhängig vom 
genutzten Stundenplanproogramm bzw. Format. Zusätzlich soll die 
Möglichkeit bestehen Informationen (Hitzefrei, Abwesenheit, Alarm, etc.) 
in Form von Push-Nachrichten an einzelne Personen, Gruppen oder 
bestimmte Rollen zu übermitteln. Dafür ist eine Kopplung mit dem 
zentralen Verzeichnisdienst notwendig                                                40.000,00 €              20.000,00 €            20.000,00 €                           -   €                           -   € 
Digitale Bildung Hardware/Präsentationstechnik Ausbau der Prärsentationstechnik in  den Klassenräumen 
(Fast) alle Klassenräume werden mit digitaler 
Präsentationstechnik ausgestattet 
Zur Unterstützung der Zielsetzungen des o.g. Konzeptpapiers gehört auch 
der Einsatz moderner Präsentationstechnik. Hierzu ist eine 
entsprechende Präsentationstechnik erforderlich.
(Planungsannahme je Schulraum rd. 1.000 € für Präsentationstechnik) 6.000.000,00 €                                         500.000,00 €           1.500.000,00 €    1.500.000,00 €     2.500.000,00 €     
Digitale Bildung Hardware/Präsentationstechnik Digitales Schulinfosystem für die weiterführenden Schulen
Schnelle Visualisierung und Veröffentlichung von wichtigen 
schulischen Informationen
In weiterführenden Schulen wird vermehrt der Einsatz solcher 
Infosysteme gewünscht. Ein solches Board dient zur Darstellung aktueller 
Stundenplandaten,-änderungen, Raumbelegungen und ad hoc 
Nachrichten/Meldungen.
Den Planungen liegt zugrunde, dass für die Schulform (BK, GE und GY) je 
drei solcher Systeme angeschafft werden (Aula, Lehrerzimmer und 
Foyer). 900.000,00 €                                            200.000,00 €           300.000,00 €         300.000,00 €         100.000,00 €         
Digitale Bildung Hardware/Präsentationstechnik Einsatz von Active Boards
Die Schulen wünschen vermehrt den Einsatz von sogenannten Active 
Boards zur Unterstützung der Unterrischtsgestaltung 1.500.000,00 €                                         375.000,00 €           425.000,00 €         400.000,00 €         300.000,00 €         
Digitale Bildung Hardware/Endgeräte Unterstützung Digitaler Bildung Umsetzung individueller Unterstützungswünsche der Schulen
Gem. dem Grundsatz "Die Pädagogik hat das Primat", ist hier auf die 
gemeldeten Bedürfnisse der Schulen einzugehen. Es kann sich um digitale 
Lehr- und Lernmittel wie digitale Schulbücher oder Endgeräte (Tablets) 
handeln, aber auch sonstige Anforderungen, welche heute noch nicht 
erkennbar und planbar sind, aber eine Unterstützung des digitalen 
Lernens darstellen 4.000.000,00 €                                         500.000,00 €           1.000.000,00 €    1.000.000,00 €     1.500.000,00 €     
Digitale Bildung sonstiges Supportkosten Kölner SchulSupport (Anstieg)
Sicherstellung eines qualifizierten Supports der schulischen 
Infrastruktur
Durch die weitere Durchdringung von Technik im pädagogischen Umfeld 
ist mit einem Anstieg der schulischen Supprtaufwände zu rechnen. 
Hierbei wird wir einem Anstieg von 10 % gerechnet. 576.000,00 €                                            144.000,00 €           144.000,00 €         144.000,00 €         144.000,00 €         
Summe: 32.076.000,00 €                                      5.281.500,00 €       7.886.500,00 €    8.841.500,00 €    9.041.500,00 €    
Anlage 4

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

483 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit       Anlage 0 
 
Eine Beschlussfassung durch den Rat  ist dringend erforderlich, um einen 
fristgemäßen Abruf der Fördermittel und die dann folgenden Auftragserteilungen zu 
ermöglichen. 
 
Sollte eine Beschlussfassung nicht erfordern, kann eine vollständige Verwendung 
der möglichen Fördermittel in 2017 nicht gewährleistet werden. Dies könnte die 
Rückforderung von Fördermittel nach sich ziehen und finanziellen Schaden für die 
Stadt Köln bedeuten.

Anlage 8 Auszug Schul A vom 20.03.2017

6502 Zeichen

Anlage 8 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Bernecker 
Telefon:  (0221) 221-29251  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:  hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de 
Datum: 21.03.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 20.03.2017 
öffentlich 
4.1 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 
4316/2016 
 Änderungsantrag zur Vorlage „Gute Schule 2020“, DS-Nr. 4316/2016, 
TOP 4.1. 
AN/0492/2017 
 
Beschluss zum 2.Teil des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke: 
2. Eingefügt wird im Beschluss zwischen 2. und 3. ein neuer Punkt 3: 
„3. Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 wird auf Maßnahmen 
des Jobcenters verzichtet, deren Teilnehmer im Rahmen von Arbeitsgelegen-
heiten mit Mehraufwandsentschädigung beschäftigt werden.“  
Danach folgt als Beschlusspunkt 4 der alte, unveränderte Beschlusspunkt 3. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Frakti-
on Die Linke. 
 
Beschluss zum 1.Teil des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke: 
 
1. Gestrichen wird unter 2. im Beschluss: 
„im Rahmen von ÖPP oder“ 
sodass der neue Punkt 2 heißt:

Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z. B. Sporthallen durch 
Vergabe an einen Generalunternehmer realisiert werden können. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Frakti-
on Die Linke. 
 
Beschluss zum 1.Teil des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke in der ge-
änderten Fassung von Dr. Schlieben, CDU-Fraktion: 
1. Unter 2. im Beschluss wird die Formulierung 
„im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer“ 
ersetzt durch 
„durch die effizienteste Beschaffungsform“ 
sodass der neue Punkt 2 heißt: 
Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z. B. Sporthallen durch 
die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Frakti-
on Die Linke. 
 
Geänderter Beschluss zur Vorlage: 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt 
zu beschließen: "Der Rat beschließt wie folgt: 
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ 
werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, 
beantragt. 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch die 
effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen-
räume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung 
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 
Schulen 
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie 
Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten

- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und 
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden 
können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß-
nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal-
tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab-
ebestimmungen zu erteilen.  
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die 
einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt-
lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni-
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten 
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe-
gründung und –prüfung unterliegen. 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten 
Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite-
ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft 
werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her-
anzuziehen.  
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des 
städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie-
ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan 
vorgesehen sind.  
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung 
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean-
tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land 
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die 
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die 
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die 
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018ff.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 14 - Information zur Berechnung der Kreditkontingente

1411 Zeichen

Anlage 14 
1 
 
 
Gute Schule 2020 
Information für den Finanzausschuss zur Berechnung der Fördermittelhöhe 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagte in der AVR-Sitzung vom 27.03.2017 eine Information bis zur 
Sitzung des Finanzausschusses (03.04.2017) über die Berechnungsmodalitäten zur Höhe der 
Kreditkontingente im Rahmen des Landesförderprogrammes Gute Schule 2020 zu. 
 
Gemäß §2 II Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen (SDHG NRW) vom 15. Dezember 2016, 
zur Höhe der Schuldendiensthilfen, wird das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune jeweils zur 
Hälfte nach der Höhe ihrer Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der 
Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem 
Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 947), das durch Gesetz 
vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 237) geändert worden ist, bestimmt. 
 
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen sowie der Schulpauschalen/Bildungspauschalen der 
vergangenen Jahre können dem beiliegenden Auszug der Auflistungen des Ministeriums für Inneres 
und Kommunales NRW (MIK) entnommen werden. Die sich hieraus je Kommune ergebenden 
Berechnungen werden durch das MIK NRW vorgenommen. Um hierzu detaillierte Informationen zu 
erhalten, wurden diese beim Land angefragt. Das Ergebnis wird dem Finanzausschuss in einer der 
nächsten Sitzungen nachträglich zur Kenntnis vorgelegt.

2

3

Anlage 15

2342 Zeichen

Anlage 15 
 
In der Sitzung des AVR am 27.03.2017 wurden Fragen zum vorgesehenen Einsatz von 
„Arbeitsgelegenheiten“ gestellt. Die Fragen bezogen sich auf folgende Ausführungen in der 
Begründung auf Seite 5 unten und Seite 6 oben der Beschlussvorlage:  
 
„Hierbei werden jugendliche Arbeitslose, langzeitarbeitslose Erwachsene und/oder 
Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den 1. Arbeitsmarkt durch das 
Anleitungspersonal der Beschäftigungsträger qualifiziert und beschäftigt. 
Es finden derzeit Gespräche mit dem Jobcenter Köln statt, um für das Programm 
„Gute Schule 2020“ zusätzliche Teilnehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten“ 
zuzuweisen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Projekte auch 
sozialversicherungspflichtige Teilnehmer, etwa aus dem Programm „soziale Teilhabe“ 
zum Einsatz kommen. 
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, da bei 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für deren Ausführung keine personellen 
Kapazitäten zur Verfügung stehen.“ 
 
Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, teilt die Verwaltung zur Klarstellung 
ergänzend mit: 
 
Die Maßnahmen „Gute Schule“ werden im Rahmen des seit 1983 bestehenden 
Stadtverschönerungsprogramms durchgeführt. Dieses arbeitet in Kooperation mit dem 
Jobcenter Köln mit den jeweils zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten zur 
Arbeitsförderung im SGB II und SGB III. Zielsetzung dabei ist immer die Hinführung auf den 
ersten Arbeitsmarkt mit Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung. Das 
Landesprogramm „Gute Schule“ bietet der Stadt Köln die Möglichkeit, auch im Hinblick auf 
das einzuführende Kommunale Beschäftigungsförderungsprogramm (Ratsauftrag vom 
17.11.2016), eigene Bemühungen zur Integration von Langzeitarbeitslosen zu verstärken. 
Stabilisierende Beschäftigung unter arbeitsmarktähnlichen, aber „geschützten“ Bedingungen 
ist dabei ein wichtiger Faktor.  
 
Im Rahmen der einzelnen kleinen Projekte in den Schulen werden Teilnehmende aus 
verschiedenen Beschäftigungsförderprogrammen des Bundes, des Landes und der EU zum 
Einsatz kommen. Dabei werden alle gängigen Antragsverfahren im Jobcenter Köln unter 
Einbindung der zuständigen Gremien beachtet.  
 
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, die ohne das 
Landesprogramm nicht durchgeführt werden würden.

Anlage 11 Auszug BV 5 vom 23.03.2017

4710 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 23.03.2017 
öffentlich 
9.2.2 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 
4316/2016 
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und 
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
„Der Rat beschließt wie folgt: 
 
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ 
werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, 
beantragt. 
 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen 
von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden kön-
nen. 
 
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
 
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen-
räume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung 
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 
Schulen 
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie 
Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten

- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und 
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden 
können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
 
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß-
nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal-
tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab-
ebestimmungen zu erteilen.  
 
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die 
einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt-
lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni-
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten 
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe-
gründung und -prüfung unterliegen. 
 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten 
Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite-
ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft 
werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her-
anzuziehen.  
 
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des 
städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie-
ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan 
vorgesehen sind.  
 
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung 
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean-
tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land 
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
 
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die 
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die 
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die 
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018ff.  
 
Darüber hinaus sind die Stadtbezirke für die Jahre 2017-2020 gleichmäßig zu be-
rücksichtigen.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 5 Anschreiben an die Schulen

1765 Zeichen

Anlage 5 
Verbesserungen in unseren Schulgebäuden durch Landesprogramm „Gute Schule 2020“ 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Planungen für die Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ werden immer konkre- 
ter. Sie wurden bereits mit einem Schreiben über das Antragsverfahren zum Programm "Gute Schule 
2020" informiert. Inzwischen haben wir im Bedarfsmodul bei tiPS eine eigene Rubrik freigeschaltet, 
über die Sie Ihre Anträge an das Amt für Schulentwicklung weiterleiten können. Die Frist bis zum 
16.1.17 ist nicht so zu verstehen, dass danach keine Meldungen mehr möglich sind. Es geht darum, 
dass wir für 2017 ein angemessenes Auftragspaket schnüren können. 
Zur Kommunikation haben wir eine Poststelle mit der Email-Adresse GuteSchule2020@stadt-koeln.de  
eingerichtet. Selbstverständlich können Sie Rückfragen zu den einzelnen Positionen auch weiterhin 
über die Kommentarfunktion des Bedarfsmoduls stellen. 
Um eine breite Beteiligung und Abstimmung zu gewährleisten, haben wir eine Arbeitsgruppe installiert, 
in der alle betroffenen Fachämter und die Bürgerämter vertreten sind. Mitte Januar werden wir das 
weitere Vorgehen mit den politischen Fraktionen des Rates erörtern. 
Unser Ziel ist es, alle Bedarfe zu decken, soweit die Landesvorgaben dies zulassen. Leider sind be- 
stimmte Beschaffungen -wie z.B. Mobiliar -nur eingeschränkt möglich. Wir werden Sie aber über die 
Hintergründe fortlaufend informieren. 
Ich hoffe sehr, dass wir mit diesen Geldern die hervorragende Arbeit unserer Kölner Schulen unter- 
stützen können und zur Verbesserung der räumlichen Bedingungen vor Ort beitragen. 
 
Ihnen und Ihren Schulgemeinden wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr und uns allen ein er- 
folgreiches 2017! 
 
Mit herzlichen Grüßen

Anlage 2 Zusammenfassung der Förderbedingungen

1518 Zeichen

Gute Schule 2020        Anlage 2 
Zusammenfassung der Förderbedingungen 
 
Förderbetrag: 
Insgesamt bis zu 100 Mio € auf Antrag, jährlich von 2017 bis 2020 je 25 Mio € 
Förderfähig sind: 
 
• Ausschließlich Investitionen auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude 
• Planungs- und Herrichtungskosten (z.B. Architektenhonorare, Abbruchkosten) 
• Alle Digitalisierungsmaßnahmen außer geringwertiger Wirtschaftsgüter (d.h. Mindestwert 
muss  410,00 € netto betragen) 
• Breitbandzugänge von der Grundstücksgrenze bis zum Schulgebäude, Vernetzung innerhalb 
des Schulgebäudes, aber keine Arbeiten außerhalb des Schulgeländes 
• Alle Investitionen außer geringwertiger Wirtschaftsgüter (d.h. Mindestwert muss  410,00 € 
netto betragen). Es zählt immer der Einzelpreis, das Bilden wirtschaftlicher Einheiten (z.B. 
Klassensatz Möbel) ist leider nicht möglich. 
• Schönheitsanstriche, Renovierungen, Sanierungen, Um-, Neu- und Erweiterungsbauten 
• Maßnahmen, die zwar schon vor 2017 begonnen oder beauftragt wurden, für die aber in den 
Jahren 2017 bis 2020 Aufwendungen entstehen werden 
•  
Grundsätzlich sind beim Amt für Schulentwicklung  nur konsumtive Aufwendungen des 
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen förderfähig. 
 
Nicht förderfähig sind: 
• Personalkosten 
• Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter 410,00 € netto) 
• Investitionen außerhalb des Schulgeländes (z.B. Sportanlagen) 
• Maßnahmen, die vor 2017 begonnen und bezahlt worden sind

Anlage 13 Auszug BA Gebäudewirtschaft vom 27.03.2017

7545 Zeichen

Anlage 13 
 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 28.03.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.03.2017 
öffentlich 
5.1 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 
4316/2016 
RM Henk-Hollstein signalisiert Zustimmung zur Vorlage und äußert die Bitte, über 
das Setzen eines entsprechendes Merkmales in SAP – z. B. mit der Kennzeichnung 
„Gute Schule 2020“ – Projektfortschritte deutlich zu machen. Gewünscht werde ein 
erster Bericht bereits im Herbst 2017 (nicht erst im Frühjahr 2018) und danach in ei-
nem vierteljährlichen Rhythmus, um das Abrufen der Mittel zielführend steuern zu 
können.  
 
RM Kockerbeck und SE Weber erläutern den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 
Bezirksvertretung Kalk. RM Kockerbeck stellt im hiesigen Ausschuss den Antrag, 
entsprechend der Bezirksvertretung Kalk zu beschließen.  
 
RM Halberstadt-Kausch verweist auf die Diskussionen im Ausschuss Schule und Wei-
terbildung, wo dargestellt worden sei, dass die Aufträge nicht ohne Zusammenarbeit 
mit dem Job-Center erledigt werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei der dortige 
Antrag der Fraktion DIE LINKE mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Im Übrigen sei 
dies ein Thema, mit welchem sich der Sozialausschuss befassen müsste. Sie plädiere 
dafür, gemäß Ausschuss Schule und Weiterbildung zu beschließen. 
 
Auch RM Brust und SB Kirchmeyer sprechen sich dafür aus, wie Ausschuss Schule 
und Weiterbildung zu beschließen.  
 
Die Anregung von RM Henk-Hollstein aufgreifend, klärt Frau Rinnenburger, Ge-
schäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, auf, dass dies nicht bei allen 
hier vorliegenden Maßnahmen möglich sei, sondern nur bei Maßnahmen, die in der 
Zuständigkeit der Gebäudewirtschaft liegen und somit in SAP geführt werden. Bei 
Maßnahmen, die durch die Schulverwaltung durchgeführt werden – wie beispielswei-

se die Beschaffung von Möbeln – könne hingegen kein Controlling über SAP erfol-
gen.  
 
RM Henk-Hollstein fragt nach, wie hoch der prozentuale Anteil der Maßnahmen ist, 
bei dem ein Controlling über SAP möglich ist. Frau Rinnenburger erklärt, diese Zahl 
zu Protokoll nachzureichen.  
 
Frau Henk-Hollstein erklärt, der Vorlage heute zustimmen zu wollen, sich jedoch vor-
zubehalten, ggf. einen weiteren Beschluss zu den SAP-Merkmalen nachschieben zu 
wollen.  
 
Vorsitzender Dr. Schoser lässt zunächst über den Antrag von RM Kockerbeck –wie 
Bezirksvertretung Kalk- abstimmen und anschließend über die Vorlage in der Fas-
sung des Beschlusses durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung.  
 
I. Beschluss auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - gemäß Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Kalk: 
Es wird ein neuer Punkt 3 eingefügt, sodass der bisherige Punkt 3 zu Punkt 4 wird. 
Der neue Punkt 3 lautet:  
 
3. Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 werden keine Teilnehmer 
im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (so ge-
nannte 1-Euro-Jobs) zugewiesen. Entsprechende Gespräche mit dem Jobcenter 
Köln sind einzustellen. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE abgelehnt. 
 
II. Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt – in der Fas-
sung des Ausschusses Schule und Weiterbildung - zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt wie folgt: 
 
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ wer-
den in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 
 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z. B. Sporthallen durch 
die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 
 
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
 
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen-
räume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung 
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 
Schulen

- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie 
Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten 
- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und 
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden 
können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
 
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maßnah-
men (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 
erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestim-
mungen zu erteilen.  
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die ein-
zelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in 
Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen 
Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzel-
abrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung 
und –prüfung unterliegen. 
 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mit-
telverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren 
Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, 
sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen.  
 
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städti-
schen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die 
bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.  
 
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung 
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean-
tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land 
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die 
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die 
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die 
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018ff.

Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 12 Auszug AVR vom 27.03.2017

5040 Zeichen

Anlage 12 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 28.03.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 27.03.2017 
öffentlich 
10.7 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 
4316/2016 
Der Vorsitzende schlägt vor, die Beschlussvorlage in der Fassung wie der Au s-
schuss Schule und Weiterbildung zu beschließen.  
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, bis zur Sitzung des Finanzausschusses eine 
Information zur Berechnung der Fördermittel zu liefern.  
Geänderter Beschluss zur Vorlage in der Fassung wie der Ausschuss Schule 
und Weiterbildung in seiner Sitzung vom 20.03.2017: 
Der AVR empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:  
Der Rat beschließt wie folgt: 
1. Die Fördermittel aus dem F örderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ 
werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, 
beantragt. 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch die 
effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können. 
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klasse n-
räume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Kla s-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung

- Vervollständigung und Modernisierung von CAS -Verkabelungen an bis zu 86 
Schulen 
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad - sowie 
Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisc h-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Sch u-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten 
- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und 
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden 
können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau - sowie Sanierungsmaßna h-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenste llung der Ma ß-
nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwa l-
tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Verga b-
ebestimmungen zu erteilen.  
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten D igitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwa l-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die 
einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhal t-
lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techn i-
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten 
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsb e-
gründung und –prüfung unterliegen. 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten 
Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weit e-
ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft 
werden, sind Ersat zmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen he r-
anzuziehen.  
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des 
städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisi e-
ren, für die bereits entsprech ende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan 
vorgesehen sind.  
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung 
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bea n-
tragt. Kreditnehmer ist die Stad t, den Tilgungs - und Zinsdienst übernimmt das Land 
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwe n-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten du rch die 
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die 
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis - bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen B e-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die

Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl. -
Aufstellungsverfahrens 2018ff. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

17435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 4316/2016 
Freigabedatum 
09.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt wie folgt: 
 
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in 
größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt. 
Wirtschaftsausschuss 09.03.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 13.03.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder 
durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden können. 
 
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
 
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassenräume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen und 
generelle Unterstützung digitaler Bildung 
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen 
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tischtennisplatten, Bas-
ketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schulen, sofern die 
Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten 
- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnah-
men bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen, die bei der 
Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
 
 
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maßnahmen (siehe An-
lage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter 
Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen.  
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungsmaßnahmen im 
Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwaltung wird mit den hierfür erforder-
lichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, 
dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheit-
lichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten 
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und –
prüfung unterliegen. 
 
 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung 
sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht 
realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entspre-
chenden Finanzvolumen heranzuziehen.  
 
 
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen 
Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entspre-
chende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.  
 
 
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich 
werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € beantragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den 
Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwendung finden. Eine 
Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht 
vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Auftei-
lung im Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzei-
len abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschla-
gung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018ff.

3 
 
 
 
 
 
 
Alternative: 
 
 
Eine Alternative zur Inanspruchnahme der Fördermittel ist nicht gegeben. Durch die Fördermittel wird 
zum einen die Arbeit der Schulen unterstützt und gefördert. Zum anderen erfolgt eine Entlastung des 
städtischen Haushalts.

4 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   31.840.300 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 31.840.300 € 
 100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  68.159.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 68.159.700 
 100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   2.122.686,67 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   2.122.686,67 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Gemeinsam mit der NRW.BANK hat das Land NRW das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für die 
Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Hierzu erhalten die Gemeinden vom 
Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der o.g. Maßnahmen dienen. Das Land 
übernimmt die Zins-und Tilgungsleistung für die Kredite.  
 
Die Stadt Köln erhält auf Antrag Fördermittel von 2017 – 2020 insgesamt in Höhe von bis zu 100 Mio 
Euro, d.h. bei entsprechender Begründung und Maßnahmenaufstellung können jährlich bis zu 25 Mio 
Euro aus diesem Förderprogramm bewilligt werden.  
 
 Laut Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.Bank (siehe Anlage 1) werden grundsätzlich alle Investitionen 
sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den 
räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen gefördert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in 
die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrich-
tungsgegenständen). 
 
Dazu gehören 
 die Sanierung und Modernisierung von bestehenden Schulgebäuden 
 der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur 
 Digitalisierungsmaßnahmen 
 Grundstücksankäufe für aktuell anstehende Investitionsvorhaben im schulischen Bereich

5 
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, sowie geringwertige und 
bewertungsfreie Wirtschaftsgüter ( z.B. mobile Endgeräte und Möbel mit einem Einzelpreis unter 
410,00 €, die bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden). 
 Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen ist Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Vor Antragstellung ist ein Konzept zu erstellen, welches darlegt wie und wofür im Rahmen des Pro-
gramms „ Gute Schule 2020“ eingeräumte Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen. 
In diesem Konzept sind die Vorhaben nach Prioritäten zu gliedern und für die jeweiligen Jahre 2017 
bis 2020 darzustellen. Dieses ist in der Anlage 3 zusammengefasst; darüber beschließt der Rat. Da-
mit soll sichergestellt werden, dass die Festlegung der Vorhaben und deren Priorisierung einer politi-
schen Willensbildung in den Kommunen entspringt. Das Vorliegen des Konzeptes ist der NRW.BANK 
innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung zu bestätigen. In diesem Zeitraum ist auch der Verwen-
dungsnachweis über die erste Auszahlung zu erstellen. 
 
Ziel der Schulverwaltung ist eine faire, bedarfsorientierte Verwendung der Fördermittel, von 
denen möglichst viele Schulen profitieren sollen. 
Insbesondere wird dabei eine Förderung derjenigen Schulen angestrebt,  
 
 die in den definierten Sozialräumen liegen 
 die einen hohen Anteil von Transferleistungsbeziehern beschulen 
 die besondere Integrationsleistungen erbringen 
 die viele Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen in den Schulbetrieb integrieren 
 die einen besonders hohen Anteil an Offenen Ganztagsplätzen im Grundschulbereich 
haben 
 die schon lange auf Bau- und Verschönerungsmaßnahmen warten 
 die nicht erst vor kurzer Zeit Neu- oder  Erweiterungsbauten bzw. eine Generalsanie-
rung erhalten haben und in diesem Zusammenhang umfangreich neu ausgestattet wur-
den 
 die nicht kurz vor einer Generalinstandsetzung bzw. einem Neu- oder Erweiterungsbau 
stehen 
 deren bestehende Raumnot durch Investitionen aus dem Förderprogramm gelindert 
werden kann 
 
 
 
 
Aktueller Sachstand: 
 
Trotz außerordentlich guter Erfahrung mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II strebt die Schul-
verwaltung an, mit den aufgrund des Sanierungsstaus und der Vielzahl der beauftragten Schulneu-, 
Erweiterungs- und Sportbauten bereits ausgelasteten personellen Ressourcen der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln schonend umzugehen, um die weitere Umsetzung dieser dringend notwendigen Maß-
nahmen nicht zu gefährden. Um den städtischen Haushalt zu entlasten werden lediglich diejenigen 
Maßnahmen, die sich bereits in Vorbereitung befinden und bei der Gebäudewirtschaft personalisiert 
sind oder werden, über dieses Förderprogramm abgerechnet, sofern sich im jährlichen Kontingent 
von 25 Mio € noch Kapazitäten ergeben. Gleiches gilt für den Ankauf von Grundstücken. Priorität ha-
ben aber neue Maßnahmen, die einen schnellen, sichtbaren Erfolg für die Schulen vorweisen können.  
 
Hierzu zählen z.B. alle Beschaffungen, die die Schulverwaltung selber vornehmen kann . Des Weit e-
ren alle Arbeiten, die über das Amt für Wirtschaftsförderung mit dem 2. Arbeitsmarkt durchgeführt 
werden können. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ sollen mit den Kölner B e-
schäftigungsträgern des Stadtverschönerungsprogramms Arbeit en im Rahmen von Qualifizierungs - 
und Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt werden. 
 
Hierbei werden jugendliche Arbeitslose, langzeitarbeitslose Erwachsene und/oder Menschen mit b e-
sonderen Vermittlungshemmnissen in den 1. Arbeitsmarkt durch das Anleitungspersonal der Beschäf-
tigungsträger qualifiziert und beschäftigt.

6 
 
Es finden derzeit Gespräche mit dem Jobcenter Köln statt, um für das Programm „Gute Schule 2020“ 
zusätzliche Teilnehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten“ zuzuweisen. Darüber hinaus werden 
im Rahmen der Projekte auch sozialversicherungspflichtige Teilnehmer, etwa aus dem Programm 
„soziale Teilhabe“ zum Einsatz kommen. 
 
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, da bei der Gebäud e-
wirtschaft der Stadt Köln für deren Ausführung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 
 
Folgende Arbeiten sollen durch die Kölner Beschäftigungsträger ausgeführt werden: 
 
 Anstricharbeiten 
 Bodenbelagsarbeiten 
 Trockenbauarbeiten 
 Schreiner- und Schlosserarbeiten 
 Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf den Schulhöfen 
 Herstellung und Montage von Gardinen zur Verdunkelung/Sonnenschutz 
 
Es kann hierbei ein Auftragsvolumen von ca. 1 Millionen Euro / jährlich im Rahmen von Qualifizi e-
rungs- und Beschäftigungsmaßnahmen abgewickelt werden. 
 
Die Maßnahmen werden hierbei unter Regie des Amt für Wirtschaftsförderung geplant, begleitet und 
bis zur Bauabnahme und Rechnungskontrolle abgewickelt. 
 
Hinzu kommen umfangreiche Maßnahmen zur Digitalisierung von Schulen, die von der Schulverwal-
tung zu koordinieren sind und vom Amt für Informationstechnik umgesetzt werden, wie z.B. Breitband-
anbindung, WLAN-Infrastrukturen, CAS-Verkabelung, Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen, Einsatz von Activeboards etc. (siehe Anlage 4 und konkrete Bedarfsplanung bzw. Aus-
schreibungsbedarfe in Anlage 6). Dieses vorbehaltlich der notwendigen personellen Ressourcen und 
durchzuführenden umfangreichen Vergaben zu den genannten Maßnahmen. 
 
Zudem wird geprüft, inwieweit kleinere Maßnahmen wie der Bau von Sporthallen im Rahmen von 
Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP ohne Betrieb) oder an Generalunternehmer vergeben werden 
können. 
 
Die Schulen wurden im Dezember 2016 über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ informiert und 
aufgefordert, Ihre Wünsche und Bedarfe anzumelden (siehe Anlage 5). Hierzu wurde im städtischen 
Intranet ein Bedarfsmeldemodul eingerichtet, das es den Schulen ermöglicht, ihre Anträge komfortabel 
online einzureichen. Zum Stichtag 07.02.2017 haben die Schulen insgesamt bereits rund 1.400 Be-
darfsmeldungen eingereicht, dies entspricht durchschnittlich 5,4 Anträgen pro Schule. Erkennbar ist, 
dass zum Teil Anträge gestellt wurden, deren Förderfähigkeit nicht vorliegt. Hier erhalten die Schulen 
entsprechende Rückmeldungen, falls möglich mit Lösungsvorschlag.  
 
 
 
Weiteres Vorgehen: 
 
 
Arbeitsgruppe „Gute Schule 2020“ 
Um alle diese Aufgaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 100 Mio Euro einschließlich 
Erstellung eines qualifizierten Verwendungsnachweises innerhalb des vorgeschriebenen Förderzeit-
raums bewältigen zu können, wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen beteiligten Dienst-
stellen gegründet.  
In dieser Arbeitsgruppe werden die Maßnahmen konzeptioniert, priorisiert und aufeinander abge-
stimmt. Eine enge Verzahnung und Koordination von diversen baulichen Maßnahmen mit anschlie-
ßender Herrichtung und ggfls. Neuausstattung der Möblierung ist unumgänglich.

7 
Einreichen des Förderantrages 
Der Förderantrag wird  nach Beschlussfassung eingereicht. 
 
Kreditkontingent/ Verwendungsnachweis 
Eine Abweichung von dem jährlichen Kreditkontingent ist nur insofern möglich, als dass nicht genutz-
te Mittel im jeweiligen Folgejahr noch verfügbar sind. Werden die Mittel dann nicht abgerufen, verfal-
len diese. Eine Übertragung der Kontingente in das Hj. 2021 ist ausgeschlossen. Die letzte Auszah-
lung erfolgt im Hj. 2020.  
 
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 30 Monate nach Auszahlung bei der NRW.Bank einzu-
reichen.  
 
 
Stellenzusetzungen 
Zur Durchführung eines umfangreichen, vielfältigen Maßnahmenpakets sind zeitlich befristet Stellen 
zuzusetzen.  
 
Bedarf wird wie folgt gesehen: 
 
 
 Informativ: Für die Planung, Begleitung und Abwicklung entsteht beim Amt für Wirtschaftsfö r-
derung in der Abteilung Arbeitsmarktförderung ein zusätzlicher Stellenbedarf von 2 Stellen. 
 
 Außerdem wird dringender Bedarf sowohl beim Amt für Informationstechnik als auch bei der 
Schulverwaltung gesehen.  
 
Die Personalbedarfsermittlung befindet sich noch im Abstimmungsprozess, der Gesamtbedarf an 
zusätzlichen Stellen wird mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
 
Handlungsleitfaden / Berichtswesen 
 
Zur praktischen Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ wird ein Handlungsleitfaden 
für alle Schulen und ausführenden Dienststellen erarbeitet.  
Hierin enthalten wird auch eine Vorgabe zum Berichtswesen sein. Im ersten Quartal 2018 wird der 
erste Bericht über die Verwendung der Fördermittel und der erzielten Verbesserungen erstellt. 
 
 
Finanzierung 
 
Durch das Förderprogramm Gute Schule 2020 erhält die Stadt Köln auf Antrag für 2017 bis 2020 
Kreditmittel in Höhe von bis zu insgesamt 100 Mio Euro, d.h. jährlich bis zu 25 Mio Euro. Ein städti-
scher Eigenanteil ist nicht zu leisten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist 
möglich. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW 
 
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen verwendet werden. Eine 
verursachungsgerechte Aufteilung der Mittel erfolgt durch die Verwaltung entsprechend für die jewei-
ligen Maßnahmen.  
 
Die geplanten Maßnahmen wurden nach dem aktuellen Kenntnisstand und einer qualifizierten Schät-
zung nach konsumtiven und investiven Maßnahmen unterteilt. Die tatsächliche Aufteilung kon-
sumtiv/investiv kann u.U. hiervon abweichen.  
 
Die gesamte Kreditabwicklung sowie die Mittelverwendung wird entsprechend der Aufteilung im Teil-
ergebnis- bzw. Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den jeweils betreffenden Teilplanzeilen 
abgebildet.

8 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der Bewirtschaftung (u.a. durch Be-
reitstellung der Mittel im Rahmen der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 
2018 – 2020 erfolgt im Wege des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018ff. 
 
 
 
Anlagen 
 
1 - Förderrundbrief Nr. 39 
 
2 -  Zusammenfassung der Förderbedingungen 
 
3 -  Zusammenfassung der Maßnahmen 
 
4 -  Maßnahmenplanung Digitalisierung 
 
5 -  Anschreiben an die Schulen 
 
6 -  Ausschreibungsbedarf konkrete Digitalisierungsmaßnahmen

Anlage 7 Auszug BV 6 vom 09.03.2017

4897 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Anlage 7

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

Frau Büscher-Kallen
Telefon: (0221) 221-96313
Fax ! (0221) 221-96400

E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de

Datum: 10.03.2017

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung

9.2.3

Chorweiler vom 09.03.2017
öffentlich

Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramm des Landes NRW
4316/2016

1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt wie folgt:

1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020"
werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 — 2020,
beantragt.

2. Esist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen
von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden kön-
nen.

3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:

Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen-
räume und Flure

Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen

Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung

Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung

Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86
Schulen

Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie
Rollerständern

Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten

- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten

- Technische Geräte

- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden
können (siehe auch Punkt 2)

- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsraßnah-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind

- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen

Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß-
nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal-
tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab-
ebestimmungen zu erteilen.

Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die
einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt-
lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni-
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe-
gründung und -prüfung unterliegen.

Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten
Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite-
ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft
werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her-
anzuziehen.

Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des
städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie-
ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan
vorgesehen sind.

Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean-
tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.

Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet.
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 — 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018ff.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung die Schulplanung für den
Stadtbezirk Chorweiler zu Neubauten von Schulen voranzutreiben, die Planungen

vorzulegen und umzusetzen. Entsprechende Programme sollen zur Umsetzung ver-
wandt werden.

Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:
Einstimmig beschlossen

Anlage 3 Zusammenfassung der Maßnahmen mit Aufteilung'

3196 Zeichen

Anlage 3 
Gute Schule 2020 
Zusammenfassung  der Maßnahmen 
Schulform Anzahl der Schulen 
Grundschulen 141 
Hauptschulen 16 
Realschulen 23 
Gymnasien 30 
Gesamtschulen 11 
Förderschulen 18 
Schule für Kranke 2
Weiterbildungskollegs 3
Berufskollegs 17 
Schulen insgesamt 261 
Sanierung und Modernisierung 
davon: 
konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv
Renovierung + Verschönerung 1.000.000,00 € 0,00 € 1.00 0.000,00 € 0,00 € 1.000.000,00 € 0,00 € 1.000.000,00 € 0 ,00 €
Beschaffungen Ausstattung 0,00 € 4.045.000,00 € 0,00 € 2.500.000,00 € 0,00 € 2.500.000,00 € 0,00 € 2.500.000,0 0 €
personalisierte Maßnahmen 26 6.000.000,00 € 0,00 € 6.0 00.000,00 € 0,00 € 6.000.000,00 € 0,00 € 6.000.000,00 € 0,00 €
Schulhofgestaltungen 0,00 € 900.000,00 € 0,00 € 900.000 ,00 € 0,00 € 900.000,00 € 0,00 € 900.000,00 €
Summe 7.000.000,00 € 4.945.000,00 € 7.000.000,00 € 3.4 00.000,00 € 7.000.000,00 € 3.400.000,00 € 7.000.000,00  € 3.400.000,00 €
Neu- und Umbau 
davon: 
konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv
Umbau Aula Adalbertstr. 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € 500. 000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 0,00 € 0,00 €
techn. Ausstattung Aula GE Nippes 
(im Neubau) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 380.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,0 0 €
Kaufcontainer 3.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
andere Neu- und Umbaumaßnahmen 273.500,00 € 0,00 € 3.3 33.500,00 € 0,00 € 2.758.500,00 € 0,00 € 3.558.500,00 € 0,00 €
Summe 3.773.500,00 € 0,00 € 3.833.500,00 € 880.000,00 € 3.258.500,00 € 500.000,00 € 3.558.500,00 € 0,00 €
Digitalisierungsmaßnahmen 
davon: 
konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv
3.697.050,00 € 1.584.450,00 € 5.520.550,00 € 2.365.950 ,00 € 6.189.050,00 € 2.652.450,00 € 6.329.050,00 € 2.71 2.450,00 €
Summe 3.697.050,00 € 1.584.450,00 € 5.520.550,00 € 2.36 5.950,00 € 6.189.050,00 € 2.652.450,00 € 6.329.050,00 € 2.712.450,00 €
Sportstätten 
davon: 
konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv
2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 2.000 .000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 €
Summe 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 €
Schwimmbäder 
davon: 
konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv
GI Schwimmbad der HS Tiefentalstr. 2.000.000,00 € 0,0 0 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0, 00 € 0,00 €
Grundstücke 
Jahressumme 
davon 
konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv
18.470.550,00 € 6.529.450,00 € 16.354.050,00 € 8.645.9 50,00 € 16.447.550,00 € 8.552.450,00 € 16.887.550,00 € 8.112.450,00 €
Summe 2017 - 2020 
Förderung wird beantragt für: 
2017 
11.945.000,00 €
2018 2019 2020 
10.400.000,00 € 10.400.000,00 € 10.400.000,00 €
3.773.500,00 € 4.713.500,00 € 3.758.500,00 € 3.558.500 ,00 €
5.281.500,00 € 7.886.500,00 € 8.841.500,00 € 9.041.500 ,00 €
2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000 ,00 €
2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
25.000.000,00 € 25.000.000,00 € 25.000.000,00 € 25.000 .000,00 €
100.000.000,00 €

Anlage 10 Auszug BV Kalk 23.03.2017

6054 Zeichen

Anlage 10 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 23.03.2017 
öffentlich 
 
8.1.5 Gute Schule 2020 - Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW 
4316/2016 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 21.03.2017 
AN/0498/2017 
Bezirksbürgermeister Pagano lässt zunächst über die beiden Ziffern des Änderungs-
antrages der Fraktion DIE LINKE. getrennt abstimmen: 
Beschluss zu Ziffer 1 des Änderungsantrages: 
In Punkt 2 werden die Worte „im Rahmen von ÖPP oder“ ersatzlos gestrichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen abgelehnt. 
Beschluss zu Ziffer 2 des Änderungsantrages: 
Es wird ein neuer Punkt 3 eingefügt, sodass der bisherige Punkt 3 zu Punkt 4 wird. 
Der neue Punkt 3 lautet: 
„Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 werden keine Teilnehmer im 
Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (so genannte  
1-Euro-Jobs) zugewiesen. Entsprechende Gespräche mit dem Jobcenter Köln sind 
einzustellen.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU Fraktion und des Bezirksvertreters Hoo-
ghoughi (FDP) bei Enthaltung des Bezirksvertreters Eierhoff (AfD) zugestimmt.

2 
 
Abschließend lässt der Bezirksbürgermeister über den so geänderten Beschlussvor-
schlag der Verwaltung abstimmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu 
fassen: 
Der Rat beschließt wie folgt: 
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ 
werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio. € in den Jahren 2017 – 2020, 
beantragt. 
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen 
von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden kön-
nen. 
3. Bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 werden keine Teil-
nehmer im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschä-
digung“ (so genannte 1-Euro-Jobs) zugewiesen. Entsprechende Gespräche 
mit dem Jobcenter Köln sind einzustellen. 
4. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:  
 
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassen-
räume und Flure  
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen 
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung  
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klas-
senräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung 
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 
Schulen 
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie 
Rollerständern 
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tisch-
tennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten 
- Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schu-
len, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten 
- Technische Geräte  
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und 
diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden 
können (siehe auch Punkt 2) 
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnah-
men, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind 
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen  
 
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maß-
nahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwal-
tung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergab-
ebestimmungen zu erteilen.  
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungs-
maßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwal-
tung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die 
einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhalt-
lich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni-

3 
 
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten 
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbe-
gründung und –prüfung unterliegen. 
 
Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten 
Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weite-
ren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft 
werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her-
anzuziehen.  
 
Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des 
städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisie-
ren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan 
vorgesehen sind.  
 
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung 
gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € bean-
tragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land 
NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.  
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwen-
dung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die 
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die 
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. 
Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Be-
wirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die 
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018ff.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Eierhoff (AfD)  zugestimmt.

Anlage 16 Erläuterung zum Berechnungsverfahren

2749 Zeichen

1 
 
 
 
Gute Schule 2020 
Zusätzliche Information zur Berechnung der Fördermittelhöhe  
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagte in der AVR-Sitzung vom 27.03.2017 eine Informa- 
tion bis zur Sitzung des Finanzausschusses (03.04.2017) über die Berechnungsmo- 
dalitäten zur Höhe der Kreditkontingente im Rahmen des Landesförderprogrammes 
Gute Schule 2020 zu. 
 
Mit der Anlage 14 wurde über die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Kre- 
ditkontingente informiert, wonach sich gemäß §2 II Schuldendiensthilfegesetz Nord- 
rhein-Westfalen (SDHG NRW) vom 15. Dezember 2016 das Gesamtkreditkontingent 
jeder Kommune jeweils zur Hälfte nach der Höhe ihrer Schlüsselzuweisungen nach 
den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer 
Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 
vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 947), das durch Gesetz vom 26. April 2016 
(GV. NRW. S. 237) geändert worden ist, bestimmt. 
 
Zu der Höhe der Schlüsselzuweisungen sowie der Schulpauschalen/ Bildungspau- 
schalen der vergangenen Jahre ist der Anlage 14 ein Auszug der Auflistungen des 
Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) beigefügt. Die sich hieraus je 
Kommune ergebenden Berechnungen wurden durch das MIK NRW vorgenommen. 
Um hierzu detaillierte Informationen zu erhalten, wurden diese beim Land angefragt.  
 
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat dazu per E-Mail nachfolgendes 
mitgeteilt: 
 
Das vollständige Zahlenwerk kann seitens des MIK nicht zur Verfügung gestellt wer- 
den. Zur Berechnung des Kreditkontingents wird Bezug auf die Gesetzesbegründung 
zum Schuldendiensthilfegesetz genommen. Danach „wurden für die Berechnung der 
Kreditkontingente jeweils hälftig die Schlüsselzuweisungen nach dem GFG der Jahre 
2011 - 2015 sowie die Schulpauschale nach dem GFG des Jahres 2016 als bereits 
mehrfach verfassungsrechtlich bestätigte Parameter zugrunde gelegt.  
 
Damit wird einerseits den besonderen Bedürfnissen finanzschwacher Kommunen 
Rechnung getragen, die von den Schlüsselzuweisungen stärker profitieren. Anderer- 
seits gewährleistet die hälftige Verteilung nach der Schulpauschale des GFG 2016, 
und damit im Wesentlichen nach Schülerzahlen, dass jede Kommune angemessen 
berücksichtigt wird.  
 
Maßgeblich für die Höhe des Kreditkontingentes nach den Schlüsselzuweisungen ist 
der Durchschnitt der jährlichen Anteile einer Kommune an der Gesamtmasse der 
Schlüsselzuweisungen nach dem GFG der Jahre 2011 bis 2015.  
 
Das Kreditkontingent nach der Schulpauschale des GFG 2016 basiert auf dem Anteil 
der Kommune an der Gesamtmasse der Schulpauschale des GFG 2016, welche an- 
hand der von IT.NRW ermittelten Schülerzahlen zum Stichtag 15.10.2014 verteilt 
wurde.“

Beratungsverlauf (16)

09.03.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.03.2017 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4316/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27