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3371/2024

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu § 23 Absatz 4 Satz 2

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2025

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Anlage 4 Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln

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Anlage 2, SVK-Antrag § 23 Abs. 4 HS

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Anlage 3, Auszug aus der Nds

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Anlage 1 Änderungssatzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln

4815 Zeichen

Anlage 4 zu 3371/2024 
 
50/503-1          16.01.2025 
 
 
 
Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
 
 
Bezirkliche Seniorenvertretung („SVK-Bezirkskonferenz“):  
Die bezirkliche Seniorenvertretung („SVK-Bezirkskonferenz“) setzt sich pro Stadtbezirk aus 
jeweils fünf gewählten Seniorenvertreter*innen zusammen. Darüber hinaus kann nach § 14 
Absatz 4 SV-WahlO pro Stadtbezirk jeweils ein zusätzliches Mitglied mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit aufgenommen werden: 
(4) Soweit zum Zeitpunkt der Wahl die nach Absatz 3, Nr. 5 festgestellten 
Kandidatinnen / Kandidaten nur über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, 
wird die Seniorenvertretung um ein sechstes Mitglied erweitert, das auch oder nur 
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sofern im Wahlkreis mindestens zwei 
Kandidatinnen / Kandidaten zugelassen waren, die auch oder nur eine ausländische 
Staatsangehörigkeit besitzen. Als gewähltes Mitglied gilt in diesem Fall die Kandidatin 
/ der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl. Die rangnächste Kandidatin / der 
rangnächste Kandidat, die / der nur oder auch eine ausländische Staatsangehörigkeit 
besitzt, wird in die Reserveliste als mögliche Nachfolgerin / möglicher Nachfolger 
aufgenommen .“  
Diese Regelung kam in der Wahlperiode 2022 - 2026 nicht zur Anwendung, weil in keinem 
Wahlbezirk die Mindestzahl von zwei Kandidat*innen zugelassen war, die auch oder nur eine 
ausländische Staatsangehörigkeit besaß. Daher gibt es derzeit 45 bezirkliche 
Seniorenvertreter*innen, die in neun SVK-Bezirkskonferenzen tagen (fünf 
Seniorenvertreter*innen mal neun Stadtbezirke).  
 
SVK-Stadtkonferenz: 
Die SVK-Stadtkonferenz setzt sich zusammen aus: 
- den jeweiligen Sprecher*innen der neun bezirklich en Seniorenvertretungen sowie 
deren Stellvertretung und 
 
- ggfs. zwei gewählten Mitgliedern mit ausländische r Staatsangehörigkeit sowie deren 
Stellvertretungen, die die Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte wählen.  
 
Möglich ist daher eine SVK-Stadtkonferenz mit maximal 22 Mitgliedern. In der Wahlperiode 
2022 – 2026 hat die SVK-Stadtkonferenz 18 Mitglieder, neun bezirkliche Sprecher*innen 
sowie neuen Stellvertretungen. Zusätzliche Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit 
konnten aufgrund der Wahlergebnisse nicht in die bezirklichen Seniorenvertretungen 
aufgenommen werden, da die Voraussetzungen gemäß § 14 Absatz 4 SV-WahlO nicht erfüllt 
waren (siehe oben). 
Die Grundlagen der Zusammensetzung finden sich in §§ 6, 10 GOGrSP:  
„Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten 
Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter und ihre Stellvertretungen bilden die SVK-
Stadtkonferenz“ . 
sowie in der Geschäftsordnung der Seniorenvertretung Köln (GO SVK):  
„Die SVK-Bezirkskonferenzen entsenden ihre Sprecherinnen/ihre Sprecher sowie ein 
weiteres Mitglied in die SVK-Stadtkonferenz. Zusätzlich sind die für die Gruppe der 
Migrantinnen und Migranten in die Stadtarbeitsgemeinschaft für Seniorenpolitik

Anlage 4 zu 3371/2024 
 
gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter und ihre Stellvertretungen 
Mitglieder in der SVK-Stadtkonferenz“ (§ 3 Absatz 2 GO SVK). 
 
SVK-Gesamtkonferenz 
Alle gewählten Mitglieder der SVK-Bezirkskonferenzen bilden die SVK-Gesamtkonferenz, § 
3 Absatz 3 GO SVK. 
In der Wahlperiode 2022 - 2026 bestehen die neun SVK-Bezirkskonferenzen aus jeweils fünf 
Seniorenvertreter*innen. Zusätzliche Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach 
§ 14 Absatz 4 SV-WahlO konnten nicht aufgenommen werden (siehe oben), so dass die 
SVK-Gesamtkonferenz aktuell aus 45 Seniorenvertreter*innen besteht.  
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik  
Der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gehören nach § 6 Absatz 1 der 
Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) folgende 
Mitglieder an:  
1. Die in der konstituierenden Sitzung der Seniorenvertretung auf Bezirksebene als 
Sprecherin/Sprecher gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter, 
2. Zwei von den Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertretern mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte nach § 20 Abs. 2 SV-WahlO gewählte Mitglieder, 
3. je eine/ein von den Kölner Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege für die 
Dauer der Wahlperiode benannte/benannter, im Bereich der Seniorenarbeit 
sachkundige Vertreterin/sachkundiger Vertreter, 
4. eine/ein Vertreterin/Vertreter der Sozial-Betriebe-Köln, 
5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die 
Dauer der Ratsperiode, 
6. die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln.  
 
Gemäß § 6 Absatz 2 GOGrSP wird  für die Mitglieder nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 5 GOGrSP 
jeweils eine Stellvertretung im Verhinderungsfall bestellt.

Anlage 2, SVK-Antrag § 23 Abs. 4 HS

1707 Zeichen

SVK
Seniorenvertretung 
der Stadt Köln
Seniorenvertretung der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
An den Vorsitzenden der
StadtAG Seniorenpolitik
Herrn Dr. Harald Rau
Sehr geehrter Herr Dr. Rau,
die Seniorenvertretung der Stadt Köln beantragt:
in der StadtAG vom 7.10. unter Punkt 2 „Seniorenvertretung“ die 
nachstehende Anregung zur Änderung der Hauptsatzung zu behandeln:
„Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß § 23 
Absatz 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an 
den Rat der Stadt Köln:
§ 23 Absatz 4 Satz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus dem Kreis der SVK- 
Gesamtkonferenz je ein Mitglied und eine Stellvertreterin / einen 
Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor.
Köln,16.09..2024
Ottmar-Pohl-Platz
1 51103 Köln
Zimmer 1.G.12
Telefon:
0221 / 221- 27515
(AB)
Email:
Senioren Vertretung
@stadt-koeln.de
Sprecher
Felicitas Vorpahl- 
Allweins
felicitas.vorpahl- 
allweins@stadt- 
koeln.de
Begründung
Bislang lautet § 23 Absatz 4 Satz 2: „Hierfür schlägt die SVK- 
Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine 
Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor.“
Diese Regelung soll durch die vorgeschlagene Änderung ersetzt werden. 
Damit ist eine aktive Mitwirkung von weiteren Seniorenvertreter möglich 
und entspricht dem mehrfach in Gesamt- und Stadtkonferenz geäußerten 
Wunsch der Seniorenvertretung
Felicitas Vorpahl-Allweins
Sprecherin des Vorstandes 
^. U^t'j^Ji^^ |
Seniorenvertretung der Stadt Köln - Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, 
Zimmer 1.G.12 - Tel: 0221/221-27515 - seniorenvertretung@stadt-koeln.de 
www.seniorenvertretung-koeln.de

Anlage 3, Auszug aus der Nds

1321 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
Herr Holtmann 
Telefon:  (0221) 221-27408 
Fax:   (0221) 221-27436 
E-Mail: rainer.holtmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 26.11.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik vom 07.10.2024 
öffentlich 
2.1.2 Änderung von § 23 Abs. 4 Satz 2 der Hauptsatz ung der Stadt Köln 
 
Herr Dr. Rau teilt mit, dass die Verwaltung sich eine entsprechende Änderung vorstel- 
len könne. 
 
Herr Bourry (Seniorenvertretung Mülheim) begründet den Antrag damit, dass nun aus 
einem größeren Kreis von Seniorenvertreter*innen sachkundige Einwohner*innen für 
die Ratsausschüsse vorgeschlagen werden könnten, was mehr Expertise für die Aus- 
schüsse und eine Entlastung der 9 Sprecher*innen und ihrer 9 Stellvertretungen be- 
deute. 
 
Herr Dr. Rau liest die Neufassung des Satzes vor. Bei einem Beschluss sei es an- 
schließend Aufgabe des Rates, über eine Änderung der Hauptsatzung zu beschlie- 
ßen. 
 
Er stellt den Beschlusstext zur Abstimmung, da es keinen Aussprachebedarf gibt. 
 
Beschluss: 
 
Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus dem Kreis der SVK-Gesamtkonferenz je 
ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Ungeändert einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Änderungssatzung

1473 Zeichen

___. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009  
 
Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch 
Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat in seiner 
Sitzung vom __.__.2025 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 
10.02.2009, zuletzt geändert durch die ___. Änderungssatzung der Hauptsatzung 
vom __.__.202_ beschlossen:  
 
 
§ 1 
§ 23 Absatz 4 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: 
 
(4) Die SVK-Stadtkonferenz kann dem Rat je ein Mitglied sowie ein stellvertretendes 
Mitglied der SVK-Gesamtkonferenz zur Entsendung als sachkundige Einwohnerin 
bzw. sachkundigen Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, 
Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, 
Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüsse vorschlagen. 
Der Rat wählt die vorgeschlagenen Personen gemäß § 58 Absatz 4 
Gemeindeordnung in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den 
Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische 
Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen 
jeweils eine Stellvertretung gewählt.  
 
§ 2 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Beschlussvorlage Rat

5408 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3371/2024 
Freigabedatum 
 27.01.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln, hier: Anregung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu § 23 Absatz 4 Satz 2  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat folgt der Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 07.10.2024 und 
beschließt die ___. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.  
 
 
Alternative:  
 
Der Rat nimmt den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 07.10.2024 
(Anlage 3) zur Kenntnis. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Derzeit lautet § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung wie folgt: 
 
(4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Ein-
wohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwick-
lung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwer-
den, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie 
Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-
Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertre-
ter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat 
diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadt-
bezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fra-
gen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen je-
weils eine Stellvertretung gewählt. 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik hat am 07.10.2024 auf Antrag der Seniorenver-
tretung Köln (Anlage 2) einstimmig folgende Anregung zur Änderung von § 23 Absatz 4 Satz 2 
der Hauptsatzung beschlossen: 
 
„Hierfür schlägt die SVK- Stadtkonferenz aus dem Kreis der SVK-Gesamtkonferenz je 
ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor.“ 
 
Ein Auszug aus der Niederschrift zu TOP 2.1.2 ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Die Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist nach § 23 Absatz 2 Satz 2 der 
Hauptsatzung dem Rat vorzulegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die angeregte Änderung der Hauptsatzung ist rechtlich möglich und fachlich sinnvoll. 
 
Derzeit kann die Stadtkonferenz der Seniorenvertretung Köln ausschließlich Mitglieder der 
Stadtkonferenz als sachkundige Einwohner*innen der Seniorenvertretung für Fachausschüsse 
des Rates vorschlagen. So regelt es § 23 Absatz 4 Satz 1 Hauptsatzung der Stadt Köln. 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft wirkt mit ihrer Anregung vom 07.10.2024 darauf hin, den Kreis 
der als sachkundige Einwohner*innen in die Fachausschüsse wählbaren Personen zu erwei-
tern und somit eine aktive Mitwirkung von weiteren Seniorenvertreter*innen zu ermöglichen.  
 
In der Wahlperiode 2022 – 2026 hat die SVK-Stadtkonferenz 18 Mitglieder, neun bezirkliche 
Sprecher*innen und neun Stellvertretungen. Der SVK-Gesamtkonferenz gehören sämtliche 
gewählten Seniorenvertreter*innen an. In der Wahlperiode 2022 – 2026 sind es 45 Senioren-
vertreter*innen. Nähere Erläuterungen zur Zusammensetzung der Gremien der Seniorenpoli-
tik der Stadt Köln sind Anlage 4 zu entnehmen.

3 
Die Auswahl von sachkundigen Einwohner*innen und deren Stellvertretungen aus dem größe-
ren Kreis der SVK-Gesamtkonferenz (was dem Kreis aller gewählten Seniorenvertreter*innen 
und damit der Seniorenvertretung insgesamt entspricht) ermöglicht die Beteiligung von mehr 
Seniorenvertreter*innen und somit auch die Einbindung von mehr Fachwissen und Erfahrung.  
Dies entspricht auch dem mehrfach in Gesamt- und Stadtkonferenz geäußerten Wunsch der 
Seniorenvertretung Köln. 
 
Die Verwaltung schlägt daher die nachfolgende Änderung des § 23 Absatz 4 der Hauptsat-
zung vor (siehe Fettdruck), die dem gewünschten Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft Se-
niorenpolitik Rechnung trägt:  
 
(4) Die SVK-Stadtkonferenz kann dem Rat je ein Mitglied sowie ein stellvertreten-
des Mitglied der SVK-Gesamtkonferenz zur Entsendung als sachkundige Ein-
wohnerin bzw. sachkundigen Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, 
Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, 
Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüsse vor-
schlagen. Der Rat wählt die vorgeschlagenen Personen gemäß § 58 Absatz 4 Ge-
meindeordnung in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken 
wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der 
Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine 
Stellvertretung gewählt. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: ___. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
Anlage 2: Antrag der Seniorenvertretung vom 16.09.2024 
Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 
07.10.2024 
Anlage 4: Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln

Beratungsverlauf (2)

13.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ottmar-Pohl-Platz 1

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Details

Aktenzeichen
3371/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2025
Erstellt
28.10.2024 13:40