3371/2024
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu § 23 Absatz 4 Satz 2
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Anlage 4 Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln
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Anlage 4 zu 3371/2024 50/503-1 16.01.2025 Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln Bezirkliche Seniorenvertretung („SVK-Bezirkskonferenz“): Die bezirkliche Seniorenvertretung („SVK-Bezirkskonferenz“) setzt sich pro Stadtbezirk aus jeweils fünf gewählten Seniorenvertreter*innen zusammen. Darüber hinaus kann nach § 14 Absatz 4 SV-WahlO pro Stadtbezirk jeweils ein zusätzliches Mitglied mit ausländischer Staatsangehörigkeit aufgenommen werden: (4) Soweit zum Zeitpunkt der Wahl die nach Absatz 3, Nr. 5 festgestellten Kandidatinnen / Kandidaten nur über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, wird die Seniorenvertretung um ein sechstes Mitglied erweitert, das auch oder nur eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sofern im Wahlkreis mindestens zwei Kandidatinnen / Kandidaten zugelassen waren, die auch oder nur eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Als gewähltes Mitglied gilt in diesem Fall die Kandidatin / der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl. Die rangnächste Kandidatin / der rangnächste Kandidat, die / der nur oder auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wird in die Reserveliste als mögliche Nachfolgerin / möglicher Nachfolger aufgenommen .“ Diese Regelung kam in der Wahlperiode 2022 - 2026 nicht zur Anwendung, weil in keinem Wahlbezirk die Mindestzahl von zwei Kandidat*innen zugelassen war, die auch oder nur eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß. Daher gibt es derzeit 45 bezirkliche Seniorenvertreter*innen, die in neun SVK-Bezirkskonferenzen tagen (fünf Seniorenvertreter*innen mal neun Stadtbezirke). SVK-Stadtkonferenz: Die SVK-Stadtkonferenz setzt sich zusammen aus: - den jeweiligen Sprecher*innen der neun bezirklich en Seniorenvertretungen sowie deren Stellvertretung und - ggfs. zwei gewählten Mitgliedern mit ausländische r Staatsangehörigkeit sowie deren Stellvertretungen, die die Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte wählen. Möglich ist daher eine SVK-Stadtkonferenz mit maximal 22 Mitgliedern. In der Wahlperiode 2022 – 2026 hat die SVK-Stadtkonferenz 18 Mitglieder, neun bezirkliche Sprecher*innen sowie neuen Stellvertretungen. Zusätzliche Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit konnten aufgrund der Wahlergebnisse nicht in die bezirklichen Seniorenvertretungen aufgenommen werden, da die Voraussetzungen gemäß § 14 Absatz 4 SV-WahlO nicht erfüllt waren (siehe oben). Die Grundlagen der Zusammensetzung finden sich in §§ 6, 10 GOGrSP: „Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter und ihre Stellvertretungen bilden die SVK- Stadtkonferenz“ . sowie in der Geschäftsordnung der Seniorenvertretung Köln (GO SVK): „Die SVK-Bezirkskonferenzen entsenden ihre Sprecherinnen/ihre Sprecher sowie ein weiteres Mitglied in die SVK-Stadtkonferenz. Zusätzlich sind die für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten in die Stadtarbeitsgemeinschaft für Seniorenpolitik Anlage 4 zu 3371/2024 gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter und ihre Stellvertretungen Mitglieder in der SVK-Stadtkonferenz“ (§ 3 Absatz 2 GO SVK). SVK-Gesamtkonferenz Alle gewählten Mitglieder der SVK-Bezirkskonferenzen bilden die SVK-Gesamtkonferenz, § 3 Absatz 3 GO SVK. In der Wahlperiode 2022 - 2026 bestehen die neun SVK-Bezirkskonferenzen aus jeweils fünf Seniorenvertreter*innen. Zusätzliche Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach § 14 Absatz 4 SV-WahlO konnten nicht aufgenommen werden (siehe oben), so dass die SVK-Gesamtkonferenz aktuell aus 45 Seniorenvertreter*innen besteht. Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gehören nach § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) folgende Mitglieder an: 1. Die in der konstituierenden Sitzung der Seniorenvertretung auf Bezirksebene als Sprecherin/Sprecher gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter, 2. Zwei von den Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertretern mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte nach § 20 Abs. 2 SV-WahlO gewählte Mitglieder, 3. je eine/ein von den Kölner Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege für die Dauer der Wahlperiode benannte/benannter, im Bereich der Seniorenarbeit sachkundige Vertreterin/sachkundiger Vertreter, 4. eine/ein Vertreterin/Vertreter der Sozial-Betriebe-Köln, 5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die Dauer der Ratsperiode, 6. die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln. Gemäß § 6 Absatz 2 GOGrSP wird für die Mitglieder nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 5 GOGrSP jeweils eine Stellvertretung im Verhinderungsfall bestellt.
Anlage 2, SVK-Antrag § 23 Abs. 4 HS
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SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln Seniorenvertretung der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln An den Vorsitzenden der StadtAG Seniorenpolitik Herrn Dr. Harald Rau Sehr geehrter Herr Dr. Rau, die Seniorenvertretung der Stadt Köln beantragt: in der StadtAG vom 7.10. unter Punkt 2 „Seniorenvertretung“ die nachstehende Anregung zur Änderung der Hauptsatzung zu behandeln: „Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß § 23 Absatz 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln: § 23 Absatz 4 Satz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus dem Kreis der SVK- Gesamtkonferenz je ein Mitglied und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Köln,16.09..2024 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Zimmer 1.G.12 Telefon: 0221 / 221- 27515 (AB) Email: Senioren Vertretung @stadt-koeln.de Sprecher Felicitas Vorpahl- Allweins felicitas.vorpahl- allweins@stadt- koeln.de Begründung Bislang lautet § 23 Absatz 4 Satz 2: „Hierfür schlägt die SVK- Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor.“ Diese Regelung soll durch die vorgeschlagene Änderung ersetzt werden. Damit ist eine aktive Mitwirkung von weiteren Seniorenvertreter möglich und entspricht dem mehrfach in Gesamt- und Stadtkonferenz geäußerten Wunsch der Seniorenvertretung Felicitas Vorpahl-Allweins Sprecherin des Vorstandes ^. U^t'j^Ji^^ | Seniorenvertretung der Stadt Köln - Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 1.G.12 - Tel: 0221/221-27515 - seniorenvertretung@stadt-koeln.de www.seniorenvertretung-koeln.de
Anlage 3, Auszug aus der Nds
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Herr Holtmann Telefon: (0221) 221-27408 Fax: (0221) 221-27436 E-Mail: rainer.holtmann@stadt- koeln.de Datum: 26.11.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 07.10.2024 öffentlich 2.1.2 Änderung von § 23 Abs. 4 Satz 2 der Hauptsatz ung der Stadt Köln Herr Dr. Rau teilt mit, dass die Verwaltung sich eine entsprechende Änderung vorstel- len könne. Herr Bourry (Seniorenvertretung Mülheim) begründet den Antrag damit, dass nun aus einem größeren Kreis von Seniorenvertreter*innen sachkundige Einwohner*innen für die Ratsausschüsse vorgeschlagen werden könnten, was mehr Expertise für die Aus- schüsse und eine Entlastung der 9 Sprecher*innen und ihrer 9 Stellvertretungen be- deute. Herr Dr. Rau liest die Neufassung des Satzes vor. Bei einem Beschluss sei es an- schließend Aufgabe des Rates, über eine Änderung der Hauptsatzung zu beschlie- ßen. Er stellt den Beschlusstext zur Abstimmung, da es keinen Aussprachebedarf gibt. Beschluss: Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus dem Kreis der SVK-Gesamtkonferenz je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Abstimmungsergebnis: Ungeändert einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Änderungssatzung
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___. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat in seiner Sitzung vom __.__.2025 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die ___. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom __.__.202_ beschlossen: § 1 § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: (4) Die SVK-Stadtkonferenz kann dem Rat je ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied der SVK-Gesamtkonferenz zur Entsendung als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundigen Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüsse vorschlagen. Der Rat wählt die vorgeschlagenen Personen gemäß § 58 Absatz 4 Gemeindeordnung in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt. § 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 3371/2024 Freigabedatum 27.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu § 23 Absatz 4 Satz 2 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat folgt der Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 07.10.2024 und beschließt die ___. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Alternative: Der Rat nimmt den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 07.10.2024 (Anlage 3) zur Kenntnis. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Derzeit lautet § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung wie folgt: (4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Ein- wohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwick- lung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwer- den, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK- Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertre- ter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadt- bezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fra- gen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen je- weils eine Stellvertretung gewählt. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik hat am 07.10.2024 auf Antrag der Seniorenver- tretung Köln (Anlage 2) einstimmig folgende Anregung zur Änderung von § 23 Absatz 4 Satz 2 der Hauptsatzung beschlossen: „Hierfür schlägt die SVK- Stadtkonferenz aus dem Kreis der SVK-Gesamtkonferenz je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor.“ Ein Auszug aus der Niederschrift zu TOP 2.1.2 ist als Anlage 3 beigefügt. Die Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist nach § 23 Absatz 2 Satz 2 der Hauptsatzung dem Rat vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung Die angeregte Änderung der Hauptsatzung ist rechtlich möglich und fachlich sinnvoll. Derzeit kann die Stadtkonferenz der Seniorenvertretung Köln ausschließlich Mitglieder der Stadtkonferenz als sachkundige Einwohner*innen der Seniorenvertretung für Fachausschüsse des Rates vorschlagen. So regelt es § 23 Absatz 4 Satz 1 Hauptsatzung der Stadt Köln. Die Stadtarbeitsgemeinschaft wirkt mit ihrer Anregung vom 07.10.2024 darauf hin, den Kreis der als sachkundige Einwohner*innen in die Fachausschüsse wählbaren Personen zu erwei- tern und somit eine aktive Mitwirkung von weiteren Seniorenvertreter*innen zu ermöglichen. In der Wahlperiode 2022 – 2026 hat die SVK-Stadtkonferenz 18 Mitglieder, neun bezirkliche Sprecher*innen und neun Stellvertretungen. Der SVK-Gesamtkonferenz gehören sämtliche gewählten Seniorenvertreter*innen an. In der Wahlperiode 2022 – 2026 sind es 45 Senioren- vertreter*innen. Nähere Erläuterungen zur Zusammensetzung der Gremien der Seniorenpoli- tik der Stadt Köln sind Anlage 4 zu entnehmen. 3 Die Auswahl von sachkundigen Einwohner*innen und deren Stellvertretungen aus dem größe- ren Kreis der SVK-Gesamtkonferenz (was dem Kreis aller gewählten Seniorenvertreter*innen und damit der Seniorenvertretung insgesamt entspricht) ermöglicht die Beteiligung von mehr Seniorenvertreter*innen und somit auch die Einbindung von mehr Fachwissen und Erfahrung. Dies entspricht auch dem mehrfach in Gesamt- und Stadtkonferenz geäußerten Wunsch der Seniorenvertretung Köln. Die Verwaltung schlägt daher die nachfolgende Änderung des § 23 Absatz 4 der Hauptsat- zung vor (siehe Fettdruck), die dem gewünschten Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft Se- niorenpolitik Rechnung trägt: (4) Die SVK-Stadtkonferenz kann dem Rat je ein Mitglied sowie ein stellvertreten- des Mitglied der SVK-Gesamtkonferenz zur Entsendung als sachkundige Ein- wohnerin bzw. sachkundigen Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Ver- waltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüsse vor- schlagen. Der Rat wählt die vorgeschlagenen Personen gemäß § 58 Absatz 4 Ge- meindeordnung in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt. Anlagen Anlage 1: ___. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Anlage 2: Antrag der Seniorenvertretung vom 16.09.2024 Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 07.10.2024 Anlage 4: Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Ottmar-Pohl-Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3371/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 28.10.2024 13:40