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A-R/0027/2017

Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln und optimieren

Antrag an den Rat 09.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 30.10

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4693 Zeichen

Antrag an den Rat Nr . A-R/0027/2017  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
08. Mai 2017 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln und 
optimieren 
 
Beschluss 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, mit dem Ziel,  
zukünftig kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II gemeinsam 
innerhalb der Stadtverwaltung, unter Ausschöpfung interner Potentiale und 
mit den freien Trägern in der Stadt Münster für die Betroffenen „Leistungen 
aus einer Hand“ zu erbringen.  
2.  In dem Konzept wird dargelegt, wie in den Stadtbezirken in den sogenannten 
„Jobcentern im Jobcenter“ eine ganzheitliche Beratung für die 
Leistungsbezieher*innen gemeinsam mit den Trägern organisatorisch 
wahrgenommen werden kann. 
1 
3.  Die Verwaltung wird zudem beauftragt,  
- im Konzept ggf. vorhandene Versorgungslücken (z.B. bei der psycho-
sozialen Betreuung) aufzuzeigen; 
- darzulegen, wie künftig eine ganzheitliche Berichterstattung von allen 
Trägern zu der Leistungserbringung erfolgen kann.  
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Optionskommune. Ziel der Optionskommune ist es möglichst ALLE 
Leistungen für die Leistungsempfänger*innen aus einer Hand anzubieten. Die kommunalen 
Eingliederungsleistungen sollen deshalb, flankierend zu den vorwiegend direkt arbeitsmarkt-
rechtlich ausgerichteten Förderinstrumenten des SGB II, eine ganzheitliche und umfassende 
Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglichen und dadurch auf die Eingliederung in das 
Erwerbsleben einwirken. 
  
                                                           
1 Vgl. Vorlage V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt 
Münster 2017, S. 7

2 
 
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei 
der Eingliederung in Arbeit, können die folgenden Leistungen gemäß § 16a SGB II, die für 
die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leitungsberechtigten in das Erwerbsleben 
erforderlich sind erbracht werden: 
− Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder o der die häusliche Pflege von 
Angehörigen, 
− Schuldnerberatung, 
− psychosoziale Betreuung, 
− Suchtberatung. 
 
Nach wie vor werden jedoch die vier oben angeführten Leistungen innerhalb der 
Stadtverwaltung sowie bei den verschiedenen Trägern in der Stadt (siehe Anlage 11 Vorlage 
V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017)  zum 
größten Teil noch isoliert erbracht. So erbringt beispielsweise die Suchtberatung nur wenige 
Beratungsleistungen für Empfänger*innen von SGB II Leistungen.  
Gleichwohl belegen eine Vielzahl von Studien, dass eine hohe Korrelation zwischen einem 
Leistungsbezug und einer Suchtproblematik gegeben ist. So stellen beispielswwiese die 
psychosozialen Folgen einer Suchterkrankung multiple Vermittlungshemmnisse für die 
Betroffenen dar. Ihre Erwerbsbiografien sind auf Grund der Erkrankung oft brüchig und es 
fehlen häufig Schul- und Ausbildungsabschlüsse. Die  berufliche Leistungsfähigkeit ist nicht 
immer voll ausgebildet, und es bestehen deutliche gesundheitliche und psychischen 
Einschränkungen. 
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 wird in der Anlage 11 „Die kommunalen 
Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II“ auf der Seite 115 problematisiert, dass ggf. 
bei der psychosozialen Betreuung eine Versorgungslücke im Rahmen des § 16a SGB II 
existiert. 
Eine alleinige Konzentration auf Beschäftigung und Qualifizierung ist im Hinblick auf die 
Symptomatik dieser Zielgruppe ohne gleichzeitige psychosoziale Betreuung zu kurz 
gegriffen. Vielmehr bedarf es einer guten Förderung und Betreuung durch unterschiedliche 
Stellen und Fachkräfte, die kooperierend und orientiert am Einzelfall Unterstützungs- 
möglichkeiten anbieten, um bestehende  Vermittlungshemmnisse langfristig abzubauen und 
so eine nachhaltige Vermittlung dieses Personenkreises  in den Arbeitsmarkt zu 
ermöglichen.  
Nach der Studie von Kaps und Kaltenborn konnte zwar ein System messbarer 
Zielindikatoren zur Wirkung der kommunalen Eingliederungsleistungen nicht ausgemacht 
werden. 
2 Gleichwohl besteht die Notwendigkeit die Transparenz zu den in der Stadt Münster 
jährlich erbrachten Leistungen zu erhöhen, um Optimierungsbedarfe zu ermitteln.  
 
 
 
gez.        gez. 
Otto Reiners       Stefan Weber   
Sylvia Rietenberg       Richard Halberstadt 
Harald Wölter  
 
und Fraktion       und Fraktion 
                                                           
2 Vgl. Vorlage V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt 
Münster 2017, S. 118

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Rat
TOP 30.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0027/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37