A-R/0027/2017
Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln und optimieren
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a-r-0027-2017-paragraph- 16a-leistungen-buendeln-und-optimieren
4693 Zeichen
Antrag an den Rat Nr . A-R/0027/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
08. Mai 2017
Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln und
optimieren
Beschluss
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, mit dem Ziel,
zukünftig kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II gemeinsam
innerhalb der Stadtverwaltung, unter Ausschöpfung interner Potentiale und
mit den freien Trägern in der Stadt Münster für die Betroffenen „Leistungen
aus einer Hand“ zu erbringen.
2. In dem Konzept wird dargelegt, wie in den Stadtbezirken in den sogenannten
„Jobcentern im Jobcenter“ eine ganzheitliche Beratung für die
Leistungsbezieher*innen gemeinsam mit den Trägern organisatorisch
wahrgenommen werden kann.
1
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt,
- im Konzept ggf. vorhandene Versorgungslücken (z.B. bei der psycho-
sozialen Betreuung) aufzuzeigen;
- darzulegen, wie künftig eine ganzheitliche Berichterstattung von allen
Trägern zu der Leistungserbringung erfolgen kann.
Begründung:
Die Stadt Münster ist Optionskommune. Ziel der Optionskommune ist es möglichst ALLE
Leistungen für die Leistungsempfänger*innen aus einer Hand anzubieten. Die kommunalen
Eingliederungsleistungen sollen deshalb, flankierend zu den vorwiegend direkt arbeitsmarkt-
rechtlich ausgerichteten Förderinstrumenten des SGB II, eine ganzheitliche und umfassende
Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglichen und dadurch auf die Eingliederung in das
Erwerbsleben einwirken.
1 Vgl. Vorlage V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt
Münster 2017, S. 7
2
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei
der Eingliederung in Arbeit, können die folgenden Leistungen gemäß § 16a SGB II, die für
die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leitungsberechtigten in das Erwerbsleben
erforderlich sind erbracht werden:
− Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder o der die häusliche Pflege von
Angehörigen,
− Schuldnerberatung,
− psychosoziale Betreuung,
− Suchtberatung.
Nach wie vor werden jedoch die vier oben angeführten Leistungen innerhalb der
Stadtverwaltung sowie bei den verschiedenen Trägern in der Stadt (siehe Anlage 11 Vorlage
V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017) zum
größten Teil noch isoliert erbracht. So erbringt beispielsweise die Suchtberatung nur wenige
Beratungsleistungen für Empfänger*innen von SGB II Leistungen.
Gleichwohl belegen eine Vielzahl von Studien, dass eine hohe Korrelation zwischen einem
Leistungsbezug und einer Suchtproblematik gegeben ist. So stellen beispielswwiese die
psychosozialen Folgen einer Suchterkrankung multiple Vermittlungshemmnisse für die
Betroffenen dar. Ihre Erwerbsbiografien sind auf Grund der Erkrankung oft brüchig und es
fehlen häufig Schul- und Ausbildungsabschlüsse. Die berufliche Leistungsfähigkeit ist nicht
immer voll ausgebildet, und es bestehen deutliche gesundheitliche und psychischen
Einschränkungen.
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 wird in der Anlage 11 „Die kommunalen
Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II“ auf der Seite 115 problematisiert, dass ggf.
bei der psychosozialen Betreuung eine Versorgungslücke im Rahmen des § 16a SGB II
existiert.
Eine alleinige Konzentration auf Beschäftigung und Qualifizierung ist im Hinblick auf die
Symptomatik dieser Zielgruppe ohne gleichzeitige psychosoziale Betreuung zu kurz
gegriffen. Vielmehr bedarf es einer guten Förderung und Betreuung durch unterschiedliche
Stellen und Fachkräfte, die kooperierend und orientiert am Einzelfall Unterstützungs-
möglichkeiten anbieten, um bestehende Vermittlungshemmnisse langfristig abzubauen und
so eine nachhaltige Vermittlung dieses Personenkreises in den Arbeitsmarkt zu
ermöglichen.
Nach der Studie von Kaps und Kaltenborn konnte zwar ein System messbarer
Zielindikatoren zur Wirkung der kommunalen Eingliederungsleistungen nicht ausgemacht
werden.
2 Gleichwohl besteht die Notwendigkeit die Transparenz zu den in der Stadt Münster
jährlich erbrachten Leistungen zu erhöhen, um Optimierungsbedarfe zu ermitteln.
gez. gez.
Otto Reiners Stefan Weber
Sylvia Rietenberg Richard Halberstadt
Harald Wölter
und Fraktion und Fraktion
2 Vgl. Vorlage V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt
Münster 2017, S. 118
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0027/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37