2012/0296
Haushaltssatzung 2013
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2012/0296
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Vorlage-Nr. 2012/0296 Haushaltssatzung 2013
anlage 2
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Stand nach Magistratsberatungen Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung am ...............2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 439.341.714 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 473.331.804 EUR mit einem Fehlbedarf von 33.990.090 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 154.356 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR mit einem Überschuss von 154 356 EUR Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2013 § 1 mit einem Überschuss von 154.356 EUR und einem Gesamtfehlbedarf von 33.835.734 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -19.668.424 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.937.610 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.818.900 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -16.881.290 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.881.290 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.842.120 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -9.960.830 EUR mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 46.510.544 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2013 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 16.881.290 EUR § 2 , festgesetzt. .../2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2013 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 17.925.000 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2013 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 450.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 425 v.H. § 5 § 3 § 4 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .......... 2012 als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den ........... 2012 Der Magistrat André Schellenberg § 6 § 7 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede zweite Stelle im Rahmen des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fachschule bei der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen. André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0296
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00