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2012/0296

Haushaltssatzung 2013

Magistratsvorlage 17.08.2012

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2012/0296

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Vorlage-Nr. 2012/0296 
 
 
Haushaltssatzung 2013

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3998 Zeichen

Stand nach Magistratsberatungen
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 
(GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung am ...............2012 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 439.341.714  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 473.331.804  EUR
mit einem Fehlbedarf von 33.990.090  EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 154.356  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0  EUR
mit einem Überschuss von 154 356  EUR
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2013
§ 1
mit einem Überschuss von 154.356  EUR
und einem Gesamtfehlbedarf von 33.835.734  EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit -19.668.424  EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.937.610  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.818.900  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -16.881.290  EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.881.290  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.842.120  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -9.960.830  EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 46.510.544  EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2013
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 16.881.290  EUR
§ 2
,
festgesetzt. 
.../2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2013
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 17.925.000  EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2013 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 450.000.000  EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v.H.
§ 5 
§ 3
§ 4
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .......... 2012 als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
Darmstadt, den ........... 2012
Der Magistrat
André Schellenberg
§ 6
§ 7
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 
unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten 
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. 
Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede zweite Stelle im Rahmen 
des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu 
dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei 
werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fachschule bei
 
der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die 
überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal- und 
Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur 
Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen 
zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen.
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0296
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00