Aufhebung der Straßenbezeichnung An dr Hahnepooz Köln-Altstadt/Süd
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0523/2019 vom 07.03.2019
Stand: Am 21.03.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 0523/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung der Straßenbezeichnung An dr Hahnepooz Köln-Altstadt/Süd Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufhebung der Bezeichnung An dr Hahnepooz. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 2 Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung vom 14.09.2017 beschlossen, die Straße An dr Hahnepooz, Gemarkung Köln, Flur 35, Flurstücke 266/11, 266/17, 427, 495, 622, 753 und 764 (vor- mals 621), 762 und 772 (vormals 266/18), in Köln-Altstadt/Süd gem. § 7 Abs.1 Straßen- und Wege- gesetz NRW (StrWG) einzuziehen. Als Hahnepooz wird der Straßenzug in dem Baublock zwischen Habsburgerring, Rudolfplatz und Pilgrimstraße bezeichnet. Im Amtsblatt Nr. 41 vom 04.10.2017 wurde die Einziehung veröffentlicht. Die Straße An dr Hahnepooz wird durch das Bauvorhaben der Momeni Projektentwicklung GmbH komplett überbaut. Es entsteht ein 8-geschossiges Büro- und Geschäftshaus sowie eine zweige- schossige Tiefgarage mit 70 PKW-Stellplätzen. Der neue Komplex wird als „Wallarkaden“ bezeichnet. Die benötigte Hausnummerierung zum Rudolfplatz, dem Habsburgerring und der Pilgrimstraße hin, ist im Plan farblich markiert. Die Straßenbezeichnung An dr Hahnepooz kann daher aufgehoben werden. Anlage Plan -
Anlage 1_Plan Aufhebung An dr Hahnepooz
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Plan zur Aufhebung der Straßenbezeichnung An dr Hahnepooz Köln-Altstadt/Süd N Anlage 8 Habsburgerring 7 3
Beratungsverlauf
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21.03.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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