Umgestaltung der Unterführung unter der BAB 555 in der Radewegeverbindung zwischen Köln-Marienburg und Köln-Raderthal
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1840/2022 vom 21.10.2022
Stand: Am 07.11.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/69 Vorlagen-Nummer AN/1840/2022 Stand: 03.02.2023 Sachstandsbericht Umgestaltung der Unterführung unter der BAB 555 in der Radewegeverbindung zwischen Köln-Marienburg und Köln-RaderthalSitzung der Bezirksvertretung Rodenkir- chen vom 07.11.2022 8.1.4 Umgestaltung der Unterführung unter der BAB 555 in der Radewegeverbindung zwischen Köln -Marienburg und Köln-Raderthal, Antrag der FDP-Fraktion AN/1840/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die unter der BAB 555 kurz vor dem „Bonner Verteiler“ verlaufene und die Stadtteile Köln-Marienburg und Köln-Raderthal verbindende Radwegunterführung so umzugestalten, dass diese weder einen Angstraum, noch eine Gefahr für den ein- und ausfahrenden Radverkehr darstellt. Dabei möge die Ver- waltung in die Planung der Durchführung dieser Umgestaltung die Prüfung der Installation einer beidseitigen Beleuchtung und Anbringung einer hellen Wandfarbe mit einbeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Status X in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Bauwerk der Radwegeunterführung ist im Eigentum der Autobahn GmbH. Eine Stellungnahme wurde angefordert, liegt aber derzeit noch nicht vor. Nächste Schritte:. Wiedervorlage zum 01.04.2023 und ggf. Erinnerung an die Stellungnahme. 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 30.09.2023 -
Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1840/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Umgestaltung der Unterführung unter der BAB 555 in der Radewegeverbindung zwischen Köln-Marienburg und Köln-Raderthal Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die unter der BAB 555 kurz vor dem „Bonner Verteiler“ verlaufene und die Stadtteile Köln-Marienburg und Köln -Raderthal verbindende Radwegunterführung so umzugestalten, dass diese weder einen Angstraum darstellt, noch eine Gefahr für den ein- und ausfahrenden Radverkehr darstellt. Dabei möge die Verwaltung in die Planung der Durchführung dieser Umgestaltung die Prüfung der Installation einer beidseitigen Beleuchtung und Anbringung einer hellen Wandfarbe mit einbeziehen. Begründung: Die gegenständliche Unterführung verläuft unterhalb der BAB 555 und stellt einen Teil der Radewegeverbindung zwischen dem Süden und dem Westen Kölns dar. Dabei verbindet diese unmittelbar die Stadtteile Marienburg und Raderthal. Die Unterführung ist dabei lediglich auf der linken Seite mäßig beleuchtet, während die Wandfarbe dunkel gehalten und aktuell durch unzählige Graffitis „verziert“ ist. Der Bodenbelag ist zu etwa 1/3 asphaltiert und besteht ansonsten aus mit Steinen belegtem Lehm. Dabei stellt diese Gestaltung eines Abschnitts einer wesentlichen Radewegeverbindung einen sogenannten Angstraum, also in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln einen Ort im öffentlichen Raum, an dem bei vielen Menschen das Gefühl einer Bedrohung stark ausgeprägt ist, dar. Hinzu tritt, dass die beschrie bene Unterführung bei deren Ein- und Ausfahrt mit dem Rad eine Gefahr darstellt. So ist gerade zur Tageszeit mit S onnenlicht der Hell -Dunkel- Unterschied bei der Einfahrt derart massiv, dass der Radweg nebst etwaigen Hindernissen (zum Beispiel Fußgänger, entgegenkommende Radfahrer auf unbeleuchteten Fahrrädern) auf den ersten Metern nur schwerlich zu erkennen ist. Bei der Ausfahrt ist der Dunkel-Hell- Unterschied dann so ausgeprägt, dass eine kurzzeitige Blendung ebenso eine Gefahr darstellen kann. Eine Umgestaltung im Sinne einer deutlich helleren, beidseitig ausgeleuchteten Unterführung würde zu einer erheblichen Verbesserung der aktuellen Situation führen. Auf das anliegende Lichtbild wird verwiesen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies -
AN-1840-2022 Foto Unterführung
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Nianunce,
Beratungsverlauf
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07.11.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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