V/0627/2016
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2015 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2015 und Rückgewährung
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Anlagen zur Vorlage 627-2016
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Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015
A. Grundlage des Unternehmens
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, struk-
turpolitische Aufgabe. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. Mit der Be-
ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver-
marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten SOo-
wie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag.
B. Wirtschaftsbericht
Das Grundstücksgeschäft der WFM reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr
spürbar. Mit Blick auf die Ende des Jahres 2014 realisierte Erhöhung der
“Grunderwerbsteuer wurden mehrere größere Flächen bereits im Vorjahr
beurkundet, so dass im Jahr 2015 mit 4,5 ha Fläche weniger verkauft oder
vermittelt wurden. Im Gegenzug wurden so viele Bestandsimmobilien vermarktet
wie nie zuvor. Insgesamt schließt die WFM ein strukturpolitisch erfolgreiches
Geschäftsjahr ab. In drei der Jahresergebniskategorien wurde ein Allzeithoch
erreicht, in einer. weiteren Kategorie wurde der - Durchschnittswert der
vergangenen fünf Jahre erreicht. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen die
WFM und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2015 beteiligt waren, zu folgenden
Ergebnissen;
Kriterium j 2015 2014 .|9 2010 - 2014
Arbeitsplätze .
- Neu " 264 -179 270
- Gesichert # oo. . 722 1788| 1.027:
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Verkäufte/vermittelte Grundstücke .
- Anzahl u 19 17) ° 20
- Fläche (in ha) - oo. 7,9 12,4 13,0
Immobilienvermittlungen
- Anzahl . 81 61 66
Fläche (in m2) 38.100 13.100 17.000
Neuansiedlungen j 20 26 . 20
Bestandsentwicklungen 81 61 60
Erstberatung Existenzgründung 139 208 211
Bewilligte Förderanträge
- Anzahl 563 782 565
- Volumen (in TE) 446 930 813
Die strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck-
setzung erfüllt hat. WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 13-köpfigen
Team erarbeitet, das unter Berücksichtigung von zwei Teilzeitarbeitskräften aus
12 Vollzeit-Stellen besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zur
Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an
Aus- und Fortbildungen teil,
C, Ertragslage
Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2015 unter wirtschaftlichen Gesichts-
punkten erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei -251 TE. Trotzdem weist
das Ergebnis für das Jahr 2015 ein um gut 820 TE schlechteres Jahresergebnis
aus als im Wirtschaftsplan 2015 prognostiziert. Dies ist einerseits auf die
Wirkungen der Betriebsprüfung bei der WFM zurückzuführen. Danach wird der
Jahresabschluss durch einen Betrag in Höhe von 501 TE belastet, der sich aus
183 TE Umsatzsteuernachzahlung für die Vorjahre, 37 TE für das Berichtsjahr
und 281 TE an Zinszahlungen für die Vorjahre und das Berichtsjahr speist.
Andererseits waren Bestandskorrekturen bei den Grundstücken für Vorjahre
erforderlich, durch die das Ergebnis um 497 T€ geringer ausfällt. Ohne diesen
Sondereffekt wäre das Ergebnis um knapp 178 TE besser ausgefallen als im
Wirtschaftsjahr prognostiziert. j »
Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um 1.485 TE. Dies ist
vornehmlich auf die deutlich gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Die WFM
verkaufte im Jahr 2015 aus eigenem Bestand 8 Grundstücke (2014: sechs) mit
einem Volumen von 76.997 m? (2014: 50.963 m?). Die Umsätze lagen mit 6.546
TE über dem Niveau der Planzahlen (Plan 2015: 5.805 TE). Das Ergebnis für das
Grundstücksgeschäft insgesamt verbesserte sich gegenüber 2014 um 1.082 TE.
Ferner ergaben sich um 107 TE höhere sonstige betriebliche Erträge.
D. Finanzlage
Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes
„Hansa-BusinessPark“ - in Münster-Amelsbüren werden künftig im Wesentlichen
fremdfinanziert, soweit sie nicht durch die Erlöse aus getätigten Grundstücks-
geschäften abgedeckt werden können, Für die Erschließungsinvestitionen steht
insgesamt ein Kreditvolumen von 12 Mio. € zur Verfügung, von dem am
31.12.2015 4, 8 Mio. € in Anspruch genommen wurden.
Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kom-
menden Jahre Festbetragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der
Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1. 950 TE vor. Von diesem
Betrag sind jährlich 560 TE an die Tochtergesellschaft, die Technologieförderung
Münster GmbH, weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbetragseinlagen ist .
nür zur Vermeidung von Überkompensationen aus europäischem Beihilferecht
‚vorgesehen.
Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im
. Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher
von der Stadt Münster finanzierten Erschließungskosten an diese zurück-
zuführen.
E. Vermögenslage
Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 27,8 % (Vorjahr 25,4 %). Der
zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestand beträgt 68,6 %. (Vorjahr 70,5 '
%) der Bilanzsumme. Das Anlagevermögen sowie der Grundstücksbestand ist zu
: 70,6:% (Vorjahr 65,6 %) durch Eigenkapital finanziert. Unter Berücksichtigung
des langfristigen Fremdkapitals ergibt sich eine Anlagendeckung in Höhe von :
86,8 % (Vorjahr 87,0 %).
“ F. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach .dem Bilanzstichtag nicht einge-
treten. j
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G. Prognose, Chancen und Risikobericht
Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistun-
gen werden voraussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt
für die Technologieförderung Münster GmbH .(TFM), an der die WFM knapp 94 %
des Stammkapitals hält und die wiederum zu 79 % an der CeNTech GmbH betei-
‚ligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ihres strukturpoli-
tischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres 2010 in der
WFM - wie auch in den Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH - ein
Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, in Verbindung .
mit den am 16. .Dezember 2013 geänderten Gesellschaftsverträgen, u.a. die
Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab dem Jahr 2014 bis
auf Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte kapitalähnliche Einlage in
Höhe von jährlich 1.950 TE in die WFM einzuzahlen, Von diesem Betrag werden
560 TE an die TFM weitergeleitet. Damit ist die Eigenkapitalausstattung der
Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend gesichert.
Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig ge-
währt werden, hat die Stadt Münster für die WFM mit Datum vom 26, Juli 2012
einen Betrauungsakt erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und besonderen Wirtschafts-
förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf: der
Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf-
gabe, der Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei-
dung der Überkompensation, wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der Stadt
Münster vom 11. Dezember 2013 angepasst. Die Betrauung mit der Aufgabe der
Wirtschaftsförderung ist nun für 10 Jahre gültig. Hinweise auf unzulässige Bei-
hilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben
könnte, liegen nicht vor.
Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine
100 %-ige Tochtergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster
gebaut. Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 10,4 Mio. € und ist in Höhe - '
- von 6,6 Mio. € mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union
ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich jeweils mit zusätzlichen
1,5 Mio. € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums
größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu-
schüssen durch das Land NRW nicht zu rechnen. Hier wäre’die WFM als alleinige
Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren.
‘Für das Jahr 2016 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.616 TE
gerechnet. In den ‚Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die
voraussichtlich zwischen 1.516 TE und 1.599 TE liegen werden.
"Gesc äftsführer .
Beschlussvorlage
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V/0627/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2015 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2015 und Rückgewährung Beratungsfolge 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäft sjahr 2015 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis geno m- men. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2015 der Wirt schaftsförderung Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 22.04.2016 der uneingeschränkte Bestät i- gungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende En t- scheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2015, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 34.353.862,48 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 251.418,83 €, wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2015 En t- lastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag von 251.418,83 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrück- lage ausgeglichen. Vorlagen-Nr.: V/0627/2016 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0627/2016 d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12 .2016 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Par tner, Münster, beauftragt. 4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2015 vorgesehene Kapitaleinlage der - Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € - Festbetragseinlage II in Höhe von 12.774,65 € - Festbetragseinlage III in Höhe von 15.493,35 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2016 einzusetzen ist. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH erlassenen Betrauungsakt a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen für 2015 von insgesamt 32.195,34 € für eine Anpassung der Kapitaleinlagen des Jahres 2016 einzusetzen und zunächst nicht rückzuzahlen sind b) und die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 2015 festgestellten nicht verbrauchten Einlagen für 2015 von insgesamt 82.807,73 € sowie die in der Gesellschafterversamm- lung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 201 5 festge- stellten nicht verbrauchten Einlagen für 2015 von insgesamt 17.683,51 € - mithin in der Gesamtsumme 100.491,24 € - an die Stadt Münster zurückzugewähren sind und in 2016 von der Wirtschaftsförderung Münster an die Stadt Münster zurückgezahlt we r- den. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: Dem Jahresabschluss 2015 der Wirtschaftsförderung Münster G mbH wurde von der Wirtschaftspr ü- fungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 22. April 2016 der uneingeschränkte Bestätigung s- vermerk erteilt. Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2015: Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) schließt das Geschäftsjahr 2015 unter wirtschaftl i- chen Gesichtspunkten erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei 251 T€. Damit weist das Ergebnis ein um 820 T€ schlechteres Jahre s- ergebnis aus als im Wirtschaftsplan prognostiziert. Dies ist einerseits auf die Wirkungen der steuerli- chen Betriebsprüfung zurückzuführen. Danach wird der Jahresabschluss durch einen B etrag in Höhe von 501 T€ belastet. Andererseits waren Bestandskorrekturen bei den Grundstücken für Vo rjahre in Höhe von 497 T€ erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um rund 1,5 Mio. €. Dies ist vornehmlich auf gestiegene Umsatzerlöse zurückzuführen. Die WFM verkaufte im Jahr 2015 aus eigenem Bestand acht Grundstücke (2014: sechs) mit e inem Volumen von 76.997 m² (2014: 50.963 m²). Die Umsätze lagen mit 6.546 T€ über dem Niveau der Planung mit 5.805 T€. Das Ergebnis für das Grundstücksgeschäft insgesamt verbesserte sich gegen- über 2014 um 1.082 T€. Ferner ergaben sich um 107 T€ höhere sonstige betriebliche Erträge. Im Lagebericht wird dargestellt, dass die WFM das Jahr 201 5 unter strukturpolitischen Gesichtspunk- ten insgesamt erfolgreich abgeschlossen hat. So wurde in drei der zwölf Ja hresergebnis-Kategorien - 3 - V/0627/2016 ein Allzeithoch und in einer weiteren Kategorie der Durchschnittswert der vergangenen fünf Jahr e r- reicht. Ausblick: Für das Jahr 2016 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.616 T€ und für die Folgejahre mit Fehlbeträgen zwischen 1.516 T€ und 1.599 T€ gerechnet. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 in den Anla gen 1 bis 3 en tnommen werden. Beratung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2016 die in Beschlusspunkt 3 da r- gestellten Punkte beraten und beschlossen. Zu Beschlusspunkt 4: Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 08/2016 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wi e- dergegeben werden: Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europä ischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Di e Wirt- schaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilf e- rechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gese llschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insb e- sondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten als in Artikel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen ha t und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Festste llung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompens a- tion den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr a ls 10 % übersteigt, dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zah- lenden Ausgleich abzuziehen ist. Um diesen Prozess für die WFM zu strukturieren, hat die Gesellschafterversammlung - nach Vorbera- tung durch den Aufsichtsrat (vgl. Vorlage Nr. 18/2013, Beschlusspunkt 1c) - den „Grundsätzen zur Führung und Entwicklung von Kapitaleinlagen“ einschließlich des besonderen Feststellungsbeschlus- ses im Sinne des § 5c.1 des Gesellschaft svertrages der WFM per Umlaufbeschluss vom 27.02.2014 zugestimmt. Danach wird im Fall einer nicht verbrauchten Kapitaleinlage die festgestellte Überkompensation ohne Gewinn- und Verlustrelevanz in der Bilanz als Ver- bindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter gebucht, in Höhe der jeweils nicht verbrauchten Kapitaleinlage eine Anpassung der jeweiligen Kapital- einlage im nachfolgenden Geschäftsjahr vorgenommen, die Überkompensation jeweilig nach Thema, Geschäftsjahr und Summe der Kapitaleinlage von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesellschafterversam mlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorg a- ben des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Ei n- nahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung auf die eingezahlte Kap i- taleinlage je Festbetrag. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung wird von der EU -Kommission für jedes - 4 - V/0627/2016 Jahr vorgegeben. Im Jahr 2015 wurden die „Besondere betriebskostenbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (I Nr. 2), die „Kommunikationsbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (II) und die „Veranstaltungsbezo- gene beschränkte Festbetragseinlage“ (III) nicht vollständig verbraucht. Nach Berechnung des Ste u- erberaters der WFM liegt die Überkompensation nach Abzug der Eigenkapitalverzinsung (1,17 %) bei folgenden Werten: Festbetragseinlage Überkompensation (in €) Überkompensation (in %) I Nr. 2 3.927,34 € II 12.774,65 € III 15.493,35 € Summe 32.195,34 € 2,3 % Bezogen auf die Summe aller von der WFM erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2015 (1.390.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Dieser Betrag ist daher in das Geschäftsjahr 2016 zu übertragen und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2016 abzuziehen. Damit erfüllt die Gesellschaft die nach Art. 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vor- gesehene Übertragungspflicht und ermöglicht die Beobachtung der weiteren Entwicklung beider Ei n- lagentöpfe. Erst nach Ablauf des Beobachtungsjahres (hier: 2016) kan n im Jahr 2017 im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 abschließend festgestellt we rden, ob die zu beobachtende Summenentwicklung ei ne Überkompensation im beihilfe rechtlichen Sinne da r- stellt. Zu Beschlusspunkt 5: Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüs se über die Festste l- lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2015 bereits gefasst. Die Summe der in den Beteiligungen der Wirtschaftsförderung festgestellten Beträge an nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen in Höhe von rund 83 T€ ist der Stadt Münster im Rahmen des von ihr e r- lassenen Betrauungsaktes für die Wirtschaftsförderung Münster, der sich auch auf die Beteil igungen erstreckt, zurückzu gewähren, da mit den hier festgestellten Beträgen der Überkompensation der durchschnittliche jährliche Ausgleich um mehr als 10% überschritten wird. Die bei der Wirtschaftsfö r- derung selbst festgestellten Beträge der Überkompensation liegen deutlich unter 10% des durc h- schnittlichen jährlichen Ausgleich und sind insofern zunächst auf das Geschä ftsjahr 2016 zu übertr a- gen und von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapitaleinlage abzuzi e- hen. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2015 Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2015 Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 - 5 - V/0627/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0627/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37