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2026/0052

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2026 des Jobcenters Darmstadt gE

Magistratsvorlage 20.02.2026

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2026/0052

3710 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.03.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt:  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
BDehandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0052 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2026 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 20.02.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm (AMIP) 202 6 des Jobcenters Darmstadt gE wird zur  
Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: 2026_JCDA_AMIP  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.02.2026 
 
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung de r Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint in 
jährlichem Rhythmus.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2026 des Jobcenters Darmstadt wurde  unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung am 4. Februar 
2026 beschlossen.  
 
Der Fachbeirat des Jobcenters wird das vorliegende Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm voraussichtlich am 24. April 2026 erörtern und zur Ke nntnis nehmen.  
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 2026.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt enthält auch im 
Jahr 2026 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
 
Darmstadt, 20.02.2026 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

anlage 1

69453 Zeichen

Arbeitsmarkt-
und Integrations-
Programm 
 26

Inhaltsverzeichnis AMIP 2026
VORWORT ............................................................................................................................. 4
1. RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................................................... 6
1.1. Arbeitsmarkt ............................................................................................................................6
1.2. Ausbildungsmarkt ....................................................................................................................6
1.3. Arbeitsmarktprognosen .......................................................................................................... 7
1.4. Kundenstruktur ........................................................................................................................8
1.4.1. Zeitreihe Bedarfsgemeinschaften (BG)  ................................................................................8
1.4.2. Zeitreihe erwerbsfähige Leistungsberechtigten (ELB) .........................................................8
1.4.3. Zeitreihe ELB der 9 Hauptherkunftsländer (HKL) ..................................................................9
1.4.4. Zeitreihe Arbeitslose (Alo) und Langzeitarbeitslose (LZA)  .................................................9
1.4.5. Zeitreihe Langzeitleistungsbeziehern (LZB)  .......................................................................10
1.4.6. Zeitreihe Zahlungsansprüche  ...............................................................................................10
1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen ..................................................................11
1.5.1. Verwaltungsbudget .................................................................................................................11
1.5.2. Eingliederungsbudget .............................................................................................................11
1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm .......................................................12
2. ZIELE UND GESCHÄFTSPOLITISCHE HANDLUNGSFELDER ................................................ 14
2.1. Gesetzlicher Auftrag ...............................................................................................................14
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2026 .........................................................................................14
2.2.1. Zielsystem ..............................................................................................................................14
2.2.2. Zielplanung 2026 ...................................................................................................................15
2.2.3. Qualitätskennzahlen ..............................................................................................................15
2.3. Digitalisierung ........................................................................................................................16
2.4. Beratung und Vermittlung ......................................................................................................16
2.4.1. Investition und Förderung ......................................................................................................17
2.4.2. Soziale Verantwortung ...........................................................................................................18
2.4.3. Jugendberufsagentur .............................................................................................................18
2.4.4.  Chancengleichheit ..................................................................................................................19
2.4.5. Migration und Flucht ..............................................................................................................19
2.4.6. Bewerberorientierte Vermittlung ........................................................................................20
2.4.7. Projekte ....................................................................................................................................21
3. NETZWERKE UND RECHTSKREISÜBERGREIFENDE ZUSAMMENARBEIT .............................22
3.1. Kooperationen .......................................................................................................................22
3.2. Bildungs- und Teilhabepaket ................................................................................................22
3.3. Kommunale Eingliederungsleistungen .................................................................................23
3.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung ..................23
3.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Darmstadt ......................................................24
4. KOMMUNALE AUSBILDUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG .............................. 24
5. SCHLUSSWORT UND AUSBLICK 2026 ..............................................................................27
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ 28
GLOSSAR ............................................................................................................................ 30
IMPRESSUM .........................................................................................................................32

4Seite
Januar 2026 Vorwort
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025
Ob sich die schwächelnde Konjunktur im Jahre 2026 so erholen wird, dass auch Menschen 
in der Betreuung des Jobcenters wieder verstärkt davon profitieren können, bleibt ebenso 
abzuwarten, wie die weitere Entwicklung in den vielen Kriegs- und Krisengebieten der Welt.
Mit der Ankündigung der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vom März 2025, den Job-
centern ausreichende Mittel zur Eingliederung zur Verfügung zu stellen, verbindet sich 
jedenfalls die Hoffnung, in 2026 und den Folgejahren eine verlässliche und bedarfsgerechte 
arbeitsmarktliche Betreuung und Förderung zu ermöglichen.
Darüber hinaus bleibt zu wünschen, dass die in der Regierungskoalition vereinbarten Eck-
punkte zur Ausgestaltung einer „neuen Grundsicherung“ für eine dauerhafte und vom 
politischen und gesellschaftlichen Konsens getragene Ausrichtung der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende sorgen.
Allerdings werden gesetzliche Neuregelungen, die teilweise eine deutliche Abkehr von den 
Paradigmen des erst im Jahre 2023 eingeführten „Bürgergeldes“ bedeuten, erneut erhebli-
che Umstellungsaufwände mit sich bringen. So werden der Wegfall von Karenzzeiten bei 
der Vermögensanrechnung, die Verschärfung von Sanktionsregelungen bei Meldever-
säumnissen und Pflichtverletzungen oder eine höhere Kontaktdichte in der Betreuung von 
Langzeitarbeitslosen erhebliche Mehraufwände verursachen, die von den Mitarbeitenden 
des Jobcenters geschultert werden müssen. 
Die Umsetzung der angekündigten Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann 
deshalb nur dann erfolgreich sein, wenn die Arbeits- und Rahmenbedingungen der Jobcen-
ter entsprechend ausgestaltet sind. Eine verlässliche und auskömmliche Personal- und 
Finanzausstattung der Jobcenter ist hierfür unverzichtbar.
Deshalb richtet auch dieses Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm erneut den Appell an 
alle politischen und gesellschaftlichen Verantwortlichen, sich im Rahmen ihrer Möglichkei-
ten zu Fürsprecherinnen und Fürsprechern der Jobcenter und ihrer wichtigen Arbeit im 
System der sozialen Sicherung zu machen. 
Mein besonderer Dank gilt insoweit auch in diesem Jahr den Mitgliedern der Trägerver-
sammlung des Jobcenters Darmstadt unter Vorsitz von Frau Bürgermeisterin und 
Sozialdezernentin Barbara Akdeniz sowie den Mitgliedern des örtlichen Beirates des Job-
centers für die wertschätzende Unterstützung unserer Arbeit im Interesse der Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger.
Ich wünsche Ihnen allen eine informative und interessante Lektüre dieses Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogrammes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Hoffmann 
(Geschäftsführer)
Vorwort 
Darmstadt im November 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr 2025 war für das Jobcenter Darmstadt von vielen Herausforderungen geprägt:
Der Bruch der Ampelkoalition im Herbst 2024 und die daraus resultierenden Neuwahlen auf 
Bundesebene haben zu einer vorläufigen Haushaltsführung geführt, die erst im Frühherbst 
2025 endete. Für das Jobcenter Darmstadt gingen damit erhebliche Einschränkungen bei 
der arbeitsmarktlichen Betreuung und Förderung betroffener Bürgerinnen und Bürger 
einher.
Die stetigen politischen Auseinandersetzungen und gesellschaftlichen Debatten um eine 
strategische Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben Mitarbeitende 
des Jobcenters und betroffene Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen verunsichert.
Der noch immer andauernde Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und viele welt-
weite Krisenherde haben auch im zurückliegenden Jahr zu einem kontinuierlichen Zuwachs 
betroffener Menschen aus der Ukraine und aus vielen weiteren Herkunftsländern geführt.
Schließlich hat der eingetrübte Arbeitsmarkt im Jahr 2025 die Arbeit des Jobcenters und die 
berufliche Integration hilfebedürftiger Menschen deutlich erschwert.

6Seite
Januar 2026 Rahmenbedingungen, Arbeitsmarktprognosen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
1.3. Arbeitsmarktprognosen
Das IAB* geht in seiner Prognose für 2026 von einer Wachstumsrate der Anzahl der sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten im Agenturbezirk Darmstadt von +0,1 % (Mittelwert; 
Untergrenze -4,0 %; Obergrenze +4,3 %) aus. Sowohl für Hessen als auch Deutschland 
wird ein Anstieg um 0,1% erwartet.
Bei der Anzahl der Arbeitslosen prognostiziert das IAB für den Agenturbezirk eine Verände-
rung um -2,5 % (Mittelwert; Untergrenze -10,1 %; Obergrenze +4,6 %) im Agenturbezirk 
Darmstadt. Für Hessen wird ein Rückgang um 1,9% und für Deutschland um 0,1% erwar-
tet.6
Nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur an der Goethe-Universität 
Frankfurt fehlen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2030 5.320 Fachkräfte, vor allem 
aufgrund des altersbedingten Ersatzbedarfs. Engpässe im Umfang von 3.580 Personen 
werden insbesondere bei Akademikern erwartet. Bei Personen mit Berufsabschluss fehlen 
1.740 Personen. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss wird hingegen ein Überhang von 
470 Erwerbstätigen prognostiziert.7
Nach dem Konjunkturbericht der IHK* Rhein Main Neckar aus Herbst 2025 ist in der Region 
Südhessen eine erhoffte Belebung des Wirtschaftsstandortes ausgeblieben. 27 % der 
Unternehmen blicken pessimistisch in die Zukunft, 61% erwarten eine konstante Entwick-
lung für die Wirtschaft und nur 12 % rechnen mit einer Verbesserung. 
Das am stärksten wahrgenommene Risiko für die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist die 
Inlandsnachfrage. Dies wird gefolgt von der Qualität der Wirtschaftspolitik und den steigen-
den Arbeitskosten. An vierter Stelle stehen die Energie- und Rohstoffpreise. Lediglich 41% 
der Unternehmen sehen ein Problem darin, offene Stellen mit passendem Personal zu 
besetzen. 
Durch die schwache Konjunktur rechnen 23% der Unternehmen damit, Personal zu entlas-
sen. 67% planen den Personalbestand zu halten und nur 10% erwarten Neueinstellungen. 
Besonders betroffen von Freisetzungen sind hier Industrie und Einzelhandel, während Kre-
ditgewerbe und Gastronomie eher ausgeglichen planen. Einzig die Dienstleister für Verkehr 
und Logistik rechnen überwiegend mit Stellenzuwachs.8
7   Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur, Arbeitsmarkt- und Berufsprognosen für Hessen und seine Regionen von 2023 bis 2030, 
  Regionaldossier Stadt Darmstadt (Nov. 2024).
8   Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar, Konjunkturbericht 3/2025.
6   Heining, Jörg; Jahn, Daniel; Sujata, Uwe; Wapler, Rüdiger; Weyh, Antje (2025): Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2025.
1. Rahmenbedingungen
1.1. Arbeitsmarkt
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wächst weiter. Gegenüber dem Vorjah-
resquartal ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner um 1.021 auf 169.429 gestiegen. 
Ursächlich dafür ist der leichte Geburtenüberschuss 2024 (+16) und eine positive Wande-
rungsbilanz.1
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwi-
schen März 2024 und März 2025 um -0,4% auf 110.833 gesunken. Gegen den Trend 
konnten sich Personen ab 55Jahren (+0,3 %) und Ausländer (+3,7 %) mit einem Zuwachs 
der Beschäftigtenzahl durchsetzen. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten gab es 
eine Verringerung um 1,8% gegenüber dem Vorjahr auf 17.731 Beschäftigte.2
Von den am 31.03.2025 erfassten 110.833 Personen mit Arbeitsort Darmstadt haben 
40.247 einen akademischen Abschluss, 49.435 einen anerkannten Berufsabschluss und 
13.613 Personen sind ohne Berufsabschluss. Bei 7.538 Personen ist der Status der Ausbil-
dung unbekannt. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 68.947 sozialversich-
erungspflichtig Beschäftigte (Stand 31.03.2024). Die Differenz von Aus- und Einpendlern 
beläuft sich damit auf +41.886 (Pendlersaldo).3
Das Jobcenter Darmstadt betreute im September 2025 4.104 arbeitslose Personen. Der 
Bestand an Arbeitslosen ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,8 % angestiegen. 
Die Arbeitslosenquote im SGB II* lag im September 2025 bei 4,4 % (Vorjahr 4,3%). Im SGB 
III lag die Arbeitslosenquote bei 2,0 % (Vorjahr 1,9 %). Insgesamt gab es für das Stadtgebiet 
eine Arbeitslosenquote von 6,4% (Vorjahr6,1 %).
Die Betriebe und Verwaltungen meldeten im September 2025 1.366 zu besetzende sozial-
versicherungspflichtige Stellen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Das waren 118 (8,0%) weniger als im Vorjahresmonat.4
1.2. Ausbildungsmarkt
Im Berichtsjahr 2024/2025 wurden in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.156 Berufsaus-
bildungsstellen gemeldet (-153 bzw. -11,7 % gegenüber dem Vorjahr). Davon waren am 
30.09.2025 noch 81 unbesetzt. Seit Beginn des neuen Berichtsjahres 2024/2025 haben 
sich 1.142 Bewerbende bei der Arbeitsagentur gemeldet. Dies sind 8 (-0,7%) Bewerbende 
weniger als im Vorjahr. Am 30. September 2025 waren noch 73 Bewerbende um Ausbil-
dungsstellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet.5
2   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, September 2025.
4   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Oktober 2025.
3   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten 
  Merkmalen (Quartalszahlen), Deutschland und Jobcenter, Nürnberg, Datenstand September 2025.
1   Eigene Berechnung; Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Darmstädter Datenblatt 09-2025;     
    Darmstädter Datenblatt 09-2024, Stichtag jeweils 31.08.
5   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsmarkt Kreis Darmstadt, Wissenschaftsstadt, Nürnberg, Oktober 2025.

8Seite
Januar 2026 Kundenstruktur
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
1.4.3. Zeitreihe ELB der 9 Hauptherkunftsländer (HKL) 10
Die neun Hauptherkunftsländer (9 HKL) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. Men-
schen mit Fluchthintergrund sind Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, 
Syrien und die Ukraine. Der entsprechende jährliche Bestand von Personen aus den 9 Haupther-
kunftsländern (9 HKL) ist seit 2021 um 41,9 % gestiegen.
Im Jahr 2021 waren monatlich durchschnittlich 2.104 Personen (davon 42 mit Fluchtkontext 
Ukraine) registriert; im Jahr 2025 waren es 3.622 (darunter 1.174 Personen mit Fluchtkontext 
Ukraine). Der Anstieg des durchschnittlichen Bestandes von Personen aus den 9 Haupther-
kunftsländern ab dem Jahr 2022 ist insbesondere auf den Zugang an Geflüchteten aus der 
Ukraine zurückzuführen. Für 2026 ist nicht von einem weiteren Anstieg auszugehen.
1.4.4. Zeitreihe Arbeitslose (Alo) und Langzeitarbeitslose (LZA) 11
Der Bestand der Arbeitslosen (Alo) ist seit 2021 um 7,7 % gestiegen. Im Jahr 2021 waren monat-
lich durchschnittlich 3.528 arbeitslose Personen registriert; im Jahr 2025 waren es 3.822. 
Der Bestand an Langzeitarbeitslosen (LZA) ist seit dem Jahr 2021 um 16,6 % gesunken. Im Jahr 
2021 waren monatlich durchschnittlich 1.774 LZA registriert; im Jahr 2025 waren es 1.475. Für 
2026 ist derzeit nicht von einer Bestandsveränderung auszugehen.
11   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II, (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen   ab 
  2005), Nürnberg, September 2025, Datenstand, Erstellungsdatum Januar 2026
10   Statistikauswertung der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 398637 vom 12.01.2026
1.4. Kundenstruktur
1.4.1. Zeitreihe Bedarfsgemeinschaften (BG) 9
Der jährliche Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) ist seit 2021 um 4,4 % gestiegen. Im Jahr 
2021 waren monatlich durchschnittlich 6.681 Bedarfsgemeinschaften registriert; im Jahr 2025 
waren es 6.985. Der Anstieg ab dem Jahr 2022 ist insbesondere auf den Zugang an Geflüchte-
ten aus der Ukraine zurückzuführen. Für 2026 ist derzeit nicht von einem weiteren Anstieg 
auszugehen. 
1.4.2. Zeitreihe erwerbsfähige Leistungsberechtigten (ELB) 
Der jährliche Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ist seit 2021 um 6,1 % 
gestiegen. Im Jahr 2021 waren monatlich durchschnittlich 9.027 Personen registriert; im Jahr 
2025 waren es 9.610.  Der Anstieg des Bestandes an ELB ab dem Jahr 2022 ist insbesondere auf 
den Zugang an Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen. Für 2026 ist derzeit nicht von 
einem weiteren Anstieg auszugehen.
9   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II, (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen   ab 
  2005), Nürnberg, Berichtsmonat September 2025, Erstellungsdatum Januar 2026
20252024202320222021
6.681
6.495
6.742
6.888
6.985
Abbildung 1      Zeitreihe Bedarfsgemeinschaften (BG)  (Bestand im Jahresdurchschnitt)
20252024202320222021
9.027
8.845
9.212
9.468
9.610
Abbildung 2      Zeitreiheerwerbsfähige Leistungsberechtigten (ELB)  (Bestand im Jahresdurchschnitt)
Abbildung 3     ZeitreiheELB mit Merkmal 9 HKL  (Bestand im Jahresdurchschnitt)
20252024202320222021
9.027 8.845 9.212 9.468 9.610
darunter Ukraine darunter 9 HKLELB
42 376
986 1.123 1.174
2.104 2.080 2.131 2.289
3.622
Abbildung 4     ZeitreiheAlo und davon LZA  (Bestand im Jahresdurchschnitt)
20252024202320222021
3.528
1.774
1.436 1.263 1.371 1.475
3.266 3.410 3.670 3.822
darunter LangzeitarbeitsloseArbeitslose

10Seite
Januar 2026 Kundenstruktur, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen
Die diesjährigen Zuteilungen des BMAS* für das Jobcenter für Verwaltungsausgaben und 
Eingliederungsleistungen betragen insgesamt 23,9 Mio. Euro. 
1.5.1. Verwaltungsbudget
Für Verwaltungsausgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus Bundesmitteln 12,6 Mio. 
Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein kommunaler Finanzierungsanteil von 15,2 %. Neben 
überwiegend Personal- und Infrastrukturkosten werden hieraus operative Serviceleistun-
gen wie ärztliche und psychologische Begutachtungen sowie Beratung, der Technische 
Beratungsdienst, das Servicecenter, das Inkasso, Mieten und Sachkosten bestritten.
1.5.2. Eingliederungsbudget
Als Eingliederungsbudget stehen dem Jobcenter Darmstadt 11,3 Mio. Euro zur Verfügung. 
Ausgehend von einem zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von 4,7 Mio. Euro zur 
Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag auf 6,6 Mio. Euro.
Der Mitteleinsatz orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und 
Bürger unter Begutachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlich-
keit und den geschäftspolitischen Handlungsfeldern.
Auf dieser Basis sollen 72,5 % auf den Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung, 
6,6 % auf die Eingliederung von LZA und der Teilhabe am Arbeitsmarkt, 5,7 % auf AGH* 
sowie 15,2 % auf sonstige Eingliederungsleistungen entfallen. 
Das Jobcenter Darmstadt wird in 2026 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die 
Stärken liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der JBA* und 
des vorhandenen Stellenpotentials. 
Das Teilhabechancengesetz zur Eingliederung von LZA und zur Teilhabe am Arbeitsleben 
wird das Jobcenter Darmstadt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten weiterhin 
nutzen, um auch marktferneren Bürger und Bürgerinnen regionale Beschäftigungschancen 
zu eröffnen.
1.4.5. Zeitreihe Langzeitleistungsbeziehern (LZB) 12
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) ist seit 2021 um 3,16 % gestiegen. Im Jahr 
2021 waren monatlich durchschnittlich 6.064 Langzeitleistungsbeziehende registriert; im Jahr 
2025 waren es 6.253. Der Anstieg des Bestandes an LZB ab dem Jahr 2023 ist insbesondere auf 
den Übergang der Geflüchteten aus der Ukraine in den Langzeitleistungsbezug zurückzuführen. 
Für 2026 ist derzeit nicht von einem weiteren Anstieg auszugehen.
1.4.6. Zeitreihe Zahlungsansprüche 13
Die monatlich durchschnittlichen Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) sind 
seit 2021 um 25,8 % gestiegen. Im Jahr  wurden 2021 wurden im Jahresdurchschnitt Zahlungs-
ansprüche an  Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 7.995.452,00 Euro ausgezahlt; im Jahr 
2025 waren es 10.776.050,00 Euro. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Erhö-
hung der Leistungen zum Lebensunterhalt im Jahr 2023 sowie der Entwicklungen der ELB und 
den Wohn- und Energiekosten.
Der Zahlungsanspruch stellt den Betrag dar, der den Personen für SGB-II-Leistungen zusteht 
und der tatsächlich der Bedarfsgemeinschaft gewährt wird (u.a. inklusive der Kosten für Unter-
kunft). 
13   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II, (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 
  2005), Nürnberg, September 2025, Erstellungsdatum Januar 2026
12   Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Langzeitleistungsbeziehende (LZB, Monatszahlen), Nürnberg, Berichtsmonat 
  September 2025, Erstellungsdatum Januar 2026
Abbildung 5     ZeitreiheLZB  (Bestand im Jahresdurchschnitt)
20252024202320222021
6.064
6.022
5.596
5.859
6.253
Abbildung 6     ZeitreiheZahlungsanspruche BG  (monatlich in Mio Euro, Jahresdurchschnitt)
20252024202320222021
7,99 7,98
9,22
10,31
10,77

1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm
Für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung im Dienstleistungsbereich sind qualifizierte, 
erfahrene Mitarbeitende entscheidend. Dies gilt sowohl für eine kompetente, verbindliche 
Beratung zur Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit und für eine professionelle 
Arbeitsvermittlung als auch für die verlässliche Bearbeitung der Grundsicherung entlang 
gesetzlicher Regelungen und Verwaltungsanweisungen. Das Personal des Jobcenters 
Darmstadt wird zum Zeitpunkt 01.10.2025 anteilig zu 69,4 % seitens der Bundesagentur für 
Arbeit und anteilig zu 30,6 % seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt.
Generell bestimmt sich die Personalstruktur durch
▪ die Besetzung vorhandener Kapazitäten,
▪ die Personalbewegung sowie
▪ die Personalqualität insbesondere in Bezug auf neu gewonnene Kräfte.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
Personalstrukturen / Organigramm
12Seite
Januar 2026
Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Jobcenters Darmstadt lag zum 01.10.2025 bei 219 Mitar-
beitenden (einschließlich befristeter Beschäftigter, Beschäftigter in Elternzeit und 
Langzeiterkrankter). Sieben Stellen waren unbesetzt. Insgesamt sind 63,9 % der Beschäf-
tigten weiblich und 36,1 % männlich.
Zum maßgeblichen Zeitpunkt waren 59 Fallmanagerinnen und Fallmanager und 56 Leis-
tungssachbearbeiterinnen und Leistungssachbearbeiter im Jobcenter Darmstadt tätig.
Trägerversammlung der
gemeinsamen Einrichtung (gE)
Bereichsleitung
Markt und Integration
Bereichsleitung
Existenzsicherung
stellv. Geschäftsführung
Örtlicher Beirat
der gE
Geschäftsführung
Personalrat Gleichstellungs
-beauftragte*r
Beauftragte*r für
Chancengleichheit
Schwerbehinderten-
beauftragte*r
Datenschutz-
beauftragte*r
Jugend-
berufs-
agentur
Team
Eberstadt
Team
Innenstadt
Zentrale
Anlaufstelle
Geflüchtete
(ZAG)
Jobcoaches
Projekt
Rehapro
V.I.T
Vermittlerische
Erstberatung
Personen
ohne festen
Wohnsitz
(OfW)
Service
Point
Leistungs-
rechtliche
Erstberatung
Poststelle
Registratur
Team
Arheiligen,
Kranichstein,
Wixhausen
Team
Stadtteile
Team
Innenstadt
Nord
Team
Netzwerk
A-B-C
Team
Innenstadt
Süd
Team Ein-
gliederungs-
management
Team
Vermittlung
Eingangs-
bereich
Außendienst
Bildung + Teilhabe
Ordnungswidrigkeiten
Unterhalt
Finanz-
controlling BfdH
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
+ Digitalisierung
Grundsatz /
Operatives
Controlling
Personal-
entwicklung
Sachbearbeitung
Finanzen
Grundsatz
Markt+
Integration
InfrastrukturGrundsatz
Existenzsicherung
Rechtsbehelfs-
stelle
Büro der
Geschäftsführung
Personal /
Kundenreaktions-
management
Organigramm Stand:Dezember 2025

14Seite
Januar 2026 Ziele, Planung und Handlungsfelder
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
Seit 2022 wird diese Integrationsquote nach Geschlechtern getrennt geplant und abgebil-
det.
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Dieses Ziel soll verhindern, dass Menschen dauerhaft Leistungen erhalten und dadurch ver-
festigte Strukturen der Hilfebedürftigkeit entstehen. Dafür wird die Zahl der Langzeit-
leistungsbeziehenden (LZB) gemessen. Das sind Menschen, die in den letzten 24 Monaten 
mindestens 21 Monate Leistungen bekommen haben. Auch diese Zahl wird seit 2023 nach 
Geschlecht getrennt betrachtet.
Zusammenspiel der Ziele
Die drei Ziele hängen zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Dadurch sollen Fehl-
anreize vermieden werden. Bei der Bewertung der Zielerreichung werden außerdem 
wirtschaftliche, strukturelle und regionale Bedingungen berücksichtigt.
Qualitätskennzahlen
Zusätzlich gibt es weitere Zahlen zur Bewertung der Arbeit der Jobcenter:
▪ Kundenzufriedenheitsindex (KZI) – wird über regelmäßige Befragungen ermittelt.
▪ Kennzahlen zur Prozessqualität, z. B. Bearbeitungsdauer von Anträgen, Erstberatung für 
Jugendliche und Erwachsene, Absolventenmanagement, Zahlen zu Widersprüchen und 
Klagen
2.2.2. Zielplanung 2026
Das Jobcenter Darmstadt hat sich für das Jahr 2026 folgende Ziele gesetzt:
1. Im Jahr 2026 soll eine Integrationsquote (IQ) von 24,4 % erreicht werden. Ausgehend 
vom prognostizierten Bestand an ELB in 2026 (Jahresdurchschnitt) von 9.503 und einer 
Integrationsquote von 24,4 % ergibt sich damit ein Zielwert von ca. 2.314 Integrationen 
absolut für 2026. 
2. Der Bestand der LZB soll im Jahr 2026 im Jahresdurchschnitt 6.490 LZB nicht überschrei-
ten.
2.2.3. Qualitätskennzahlen
Als Qualitätskennzahlen werden der Index aus Kundenzufriedenheit (KZI) und Kennzahlen 
zur Prozessqualität betrachtet. Sie setzen sich aus der Ergebnis- und Prozessqualität sowie 
dem „Index aus Kundenzufriedenheit“ zusammen. 
Die Befragungen der Kundinnen und Kunden werden einmal im Halbjahr durchgeführt; 
deren Ergebnisse werden über den „Index aus Kundenzufriedenheit“ in einer Schulnoten-
systematik abgebildet. Auf die Festlegung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich 
verzichtet. 
Die Kennzahlen zur Prozessqualität umfassen (obwohl nicht alle im Zielsystem aufgeführt 
sind) die Bearbeitungsdauer, die Erstberatung U25 und Ü25, die Beratungsaktivitäten und 
das Absolventenmanagement sowie verschiedene Kennzahlen zu Widersprüchen und 
Klagen.
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder
2.1. Gesetzlicher Auftrag
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten 
eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§ 1 SGB II).
Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von ELBs und Personen stärken, die in 
einer BG leben.
Zudem sollen die Jobcenter dazu beitragen, dass ELBs von der Grundsicherung für Arbeits-
suchende unabhängig ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten 
können.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ELBs bei der Aufnahme oder Beibehaltung 
einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht 
auf andere Weise decken können.
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2026
2.2.1. Zielsystem
Das Zielsystem im SGB II besteht im Wesentlichen aus drei Zielen:
▪ Weniger Menschen sollen hilfebedürftig sein.
▪ Mehr Menschen sollen in Arbeit kommen.
▪ Weniger Menschen sollen dauerhaft Leistungen bekommen.
Um diese Ziele zu überprüfen, gibt es verschiedene Messzahlen (Indikatoren). Sie heißen 
zum Beispiel:
▪ „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“
▪ „Integrationsquote Frauen / Männer“
▪ „Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden“
Die Ziele stehen nicht getrennt nebeneinander. Sie beeinflussen sich gegenseitig. So soll 
schon im Zielsystem verhindert werden, dass falsche Anreize entstehen.
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Dies ist das wichtigste gesetzliche Ziel im SGB II. Hierfür wird die „Summe der Leistungen 
zum Lebensunterhalt (LLU)“ betrachtet. Für diese Messzahl gibt es keinen festen Zielwert, 
weil sie stark von äußeren Faktoren abhängt. Die Überprüfung erfolgt deshalb über ein 
regelmäßiges Monitoring.
2. Verbesserung der Integration in Arbeit
Dieses Ziel ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Jobcenter. Dafür wird die Integrati-
onsquote (IQ) gemessen. Sie zeigt, wie viele Menschen in:
▪ Arbeit
▪ Ausbildung oder
▪ andere Formen der Eingliederung
kommen.

16Seite
Januar 2026 Digitalisierung, Beratung und Vermittlung, Investition und Förderung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
Netzwerken einschließen. Durch zielgruppenspezifische Beratung wird gewährleistet, dass 
individuelle Bedarfe frühzeitig erkannt und nachhaltig berücksichtigt werden.
Besondere Schwerpunkte bilden:
▪ Individuelle Profilbildung: Ausbau der Stärken- und Potenzialanalyse zur gezielten berufli-
chen Orientierung.
▪ Digitale Beratung: Ausbau der Nutzung von Videoberatungen, kombiniert mit Telefonbera-
tung und mit persönlicher Präsenzberatung.
▪ Arbeitgebernahe Vermittlung: Engere Kooperation mit regionalen Betrieben und dem 
Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit, um passgenaue Stellenangebote zu 
erschließen und die Transparenz über Arbeitskräftebedarfe zu erhöhen.
▪ Zielgruppenspezifische Ansätze: Individuelle Integrationsstrategien für Langzeitarbeits-
lose, Alleinerziehende, Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund sowie junge 
Erwachsene.
▪ Nachhaltigkeit in der Qualifizierung: Stärkung der nachhaltigen Wirkung von Bildungs- und 
Qualifizierungsmaßnahmen, um langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Beson-
dere Bedeutung kommt hierbei dem Absolventenmanagement nach dem Rechtskreis-
übergang von Förderleistungen der beruflichen Weiterbildung (FbW) zu. Durch ein gezieltes 
Nachhalten und Begleiten von Absolventinnen und Absolventen kann sichergestellt 
werden, dass die erworbenen Qualifikationen erfolgreich in den Arbeitsmarkt transferiert 
werden und Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert werden.
Die Vermittlung orientiert sich an den aktuellen und prognostizierten Bedarfen des regionalen 
Arbeitsmarktes, insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Transformation der 
Arbeitswelt und Integration in Zukunftsbranchen wie Pflege, Handwerk, IT und Green Jobs.
2.4.1. Investition und Förderung
Die Investitionen und Fördermaßnahmen im Jahr 2026 zielen darauf ab, arbeitsuchende 
Menschen nachhaltig in Beschäftigung zu integrieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfä-
higkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken. Förderung wird dabei als Investition in die 
Zukunft verstanden – sowohl in die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Menschen als 
auch in die Fachkräftesicherung der Betriebe.
Schwerpunkte bilden:
▪ Qualifizierung für Zukunftsbranchen: Stärkung von Weiterbildungen, Umschulungen und 
modularen Qualifizierungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheit 
und Pflege, Handwerk, Energiewirtschaft und „Green Jobs“.
▪ Absolventen- und Übergangsmanagement: Gezielte Unterstützung nach erfolgreicher 
Teilnahme an Förderleistungen, insbesondere in der beruflichen Weiterbildung (FbW). 
Hierbei liegt der Fokus auf einer engen Begleitung beim Übergang in Beschäftigung und 
der Sicherstellung, dass die erworbenen Kompetenzen wirksam in den Arbeitsmarkt 
transferiert werden.
▪ Förderung beruflicher Neuorientierung: Entwicklung individueller Pfade für Menschen, 
die aufgrund struktureller Veränderungen (z. B. Automatisierung, Energiewende) neue 
berufliche Perspektiven benötigen.
▪ Unterstützung der Betriebe: Einsatz von Eingliederungszuschüssen, Förderung betriebli-
cher Qualifizierung und Unterstützung bei der Schaffung von Ausbildungs- und 
Praktikumsplätzen, um Beschäftigungschancen für alle Zielgruppen zu erhöhen.
▪ Teilhabeorientierte Förderung: Intensivere Begleitung arbeitsmarktferner Personen durch 
Coaching, sozialintegrative Maßnahmen und Beschäftigungszuschüsse, um Teilhabe-
chancen zu verbessern und soziale Stabilität zu fördern.
2.3. Digitalisierung
Mit der fortschreitenden Digitalisierung setzt auch das Jobcenter Darmstadt zunehmend auf 
moderne Technologien, um Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Kommunikation zu 
ermöglichen und um interne Prozesse effizienter zu gestalten.
Ein wichtiger Meilenstein der digitalen Transformation war Anfang 2025 der Start der Job-
center-App. Mit dieser können Bürgerinnen und Bürger ganz bequem von ihrem 
Smartphone oder Tablet Nachrichten an das Jobcenter Darmstadt senden und Unterlagen 
einreichen. Termine lassen sich damit ebenfalls jederzeit einsehen; über den lokalen 
Bereich der App werden Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Veranstaltungen zu Aus-
bildung und Arbeit informiert.
Um den Umstieg auf die App zu erleichtern, hat das Jobcenter Darmstadt in Kooperation mit 
dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ein Unterstützungsangebot zur Einrichtung von jobcen-
ter.digital und der Jobcenter-App geschaffen. Während der Öffnungszeiten des Jobcenters 
können sich Bürgerinnen und Bürger an die Mitarbeitenden des DRK* wenden. Das Angebot 
ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch und Arabisch verfügbar.
Ein weiterer Schritt in der Digitalisierung des Jobcenters Darmstadt ist das im November 
2025 gestartete Projekt IDEAL*. Dadurch ist die Voraussetzung geschaffen, Verwaltungs-
leistungen nach dem Once-Only-Prinzip anzubieten. Dies hat einen enormen Vorteil für 
Bürgerinnen und Bürger: Diese müssen bei jedem Behördengang zukünftig ihre Daten nicht 
erneut vorlegen, da alle Behörden miteinander technisch vernetzt sind.
2025 wurde auch die Videoberatung im Jobcenter Darmstadt deutlich ausgeweitet.
Die Videokommunikation wird aufgrund flexibler Terminplanung und Zeitersparnis gut 
angenommen. Bis Dezember 2025 wurden so bereits über 600  Videoberatungstermine im 
Bereich Markt und Integration durchgeführt. 2026 soll die Videokommunikation noch weiter 
ausgebaut werden, um Videotermine mit Mitarbeitenden in weiteren Bereichen zu ermög-
lichen.
Trotz der fortschreitenden Digitalisierung ist das Jobcenter Darmstadt natürlich auch weiter-
hin für Menschen, die den analogen Weg bevorzugen, erreichbar. Hierfür stehen auch in 
Zukunft auf das Service Center (Telefonie), die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache und 
der postalische Weg, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zum Job-
center zu ermöglichen.
2.4. Beratung und Vermittlung
Die Beratung und Vermittlung stehen im Jahr 2026 weiterhin im Zentrum unserer Arbeit. 
Ziel ist es, arbeitsuchende Menschen schnell, nachhaltig und passgenau in Beschäftigung 
zu integrieren. Dabei setzt das Jobcenter verstärkt auf individuelle, kompetenzorientierte 
Beratungsgespräche, die durch digitale Unterstützungsinstrumente ergänzt werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Beratung spezifischer Zielgruppen. Hierzu zählen insbe-
sondere Geflüchtete, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Alleinerziehende. 
Ihre Integration in den Arbeitsmarkt erfordert passgenaue Ansätze, die sprachliche Förde-
rung, flexible Unterstützungsangebote und enge Zusammenarbeit mit regionalen

18Seite
Januar 2026 Verantwortung, Jugendberufsagentur, Chancengleichheit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
mieden und kurze Wege eingehalten, damit kein Jugendlicher verloren geht.
Zudem finden gemeinsam geplante und durchgeführte Fachveranstaltungen statt, bei-
spielsweise der Ausbildungsinfotag, Early Bird sowie Informationsveranstaltungen für 
Eltern und Jugendliche zur Berufsorientierung.
2.4.4. Chancengleichheit
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt stellt ein wesentliches 
Ziel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Dieses ergibt sich für die Jobcenter 
unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag, die „Gleichstellung von Frauen und Männern […] 
als durchgängiges Prinzip zu verfolgen“ (§ 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II). 
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) leistet hier einen wichtigen 
Beitrag bei der Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung und der Fach- und Füh-
rungskräfte des Jobcenters in Fragen der Gleichstellung, der Förderung von Frauen sowie 
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Im Sinne des Gender 
Mainstreaming soll dabei jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und 
Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen.
Um die Integrationschancen von Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, haben das BMAS und 
die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Einführung einer geschlechterspezifischen Zielpla-
nung vereinbart. Die Integrationsquote (IQ) von Männern und Frauen wird seit dem Jahr 
2022 getrennt erhoben und nachgehalten. In diesem Zusammenhang wurde durch die 
BCA* ein Konzept für die Verbesserung der Integrationschancen von Frauen erstellt. Im Jahr 
2025 wurde das Konzept noch einmal angepasst und aktualisiert. Die Kernelemente des 
Konzepts, bestehend aus fünf wesentlichen Bausteinen, sind jedoch erhalten geblieben:  
1. Beratung durch das Fallmanagement
2. Frühaktivierung
3. Qualifizierung
4. Arbeitgeber-Sensibilisierung unter Einbindung des Team Vermittlung und des Arbeitge-
ber-Service der Agentur für Arbeit
5. Kooperationen / Netzwerkarbeit 
Das Ineinandergreifen der einzelnen Bausteine spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Die 
Einbindung aller relevanten Akteure – sei es auf Führungsebene, im Fallmanagement, in der 
Arbeitgeberansprache oder in den Netzwerken – wird auch für das Jahr 2026 einen inhaltli-
chen Schwerpunkt in der Arbeit zum Thema Chancengleichheit am Arbeitsmarkt haben.
2.4.5. Migration und Flucht
Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters fördern ausländische Mitbürgerinnen und Mitbür-
ger individuell, je nach vorhandenen Bedarfen und Potentialen. Dies geschieht für 
geflüchtete Menschen über 25 Jahre in einer eigens dafür eingerichteten operativen Einheit 
und für unter 25-jährige in Personalunion durch das Team der Jugendberufsagentur des 
Jobcenters. 
Im Prozess des Ankommens werden hier die ersten wichtigen Weichen gestellt. Jede ein-
zelne Person erhält eine professionelle Beratung und Förderung. Die Mitarbeitenden 
▪ Innovative Pilotprojekte: Förderung neuer Kooperationsmodelle zwischen Arbeitsverwal-
tung, Bildungsträgern und Unternehmen zur Erprobung innovativer Integrationsansätze, 
insbesondere im Bereich digitaler Lernformate und regionaler Fachkräfteallianzen.
Damit wird ein ausgewogenes Zusammenspiel von individueller Förderung und betriebli-
cher Unterstützung gewährleistet, das auf die Herausforderungen eines dynamischen 
Arbeitsmarktes ausgerichtet ist und nachhaltige Integration ermöglicht.
2.4.2. Soziale Verantwortung
Die Jobcenter nehmen eine Schlüsselrolle im Gefüge der sozialen Sicherung in Deutschland 
ein. Ihre Arbeit berührt zentrale Fragen sozialer Gerechtigkeit, staatlicher Fürsorge und indi-
vidueller Selbstbestimmung. Im Kern tragen sie eine doppelte Verantwortung: einerseits die 
Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, andererseits die Unterstützung bei 
der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Beide Aufgaben stehen in einem Span-
nungsverhältnis, das die soziale Verantwortung der Jobcenter in besonderer Weise prägt.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Jobcenter Darmstadt häufig die erste Anlaufstelle für 
Menschen in existenziellen Notlagen ist. Seine Aufgabe ist es, die Bedürftigkeit unbürokra-
tisch festzustellen, Leistungen zeitgerecht zu gewähren und individuelle Lebenslagen zu 
berücksichtigen.
Die Mitarbeitenden befinden sich damit im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Unter-
stützung. Einerseits müssen sie den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel gewährleisten 
und Missbrauch verhindern. Andererseits sind sie zur Fürsorge verpflichtet und sollen Hilfe 
zur Selbsthilfe leisten. Diese Doppelfunktion erfordert eine sensible Balance zwischen der 
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und menschlicher Empathie.
Soziale Verantwortung heißt in diesem Kontext, den Menschen als Ganzes zu sehen – mit 
Fähigkeiten, Belastungen und biografischen Brüchen – und nicht nur als Hilfebedürftigen.
 2.4.3. Jugendberufsagentur
In der Jugendberufsagentur Darmstadt arbeiten Jobcenter, Agentur für Arbeit und die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt auf Grundlage einer Kooperation in einem Haus zusammen. 
Sie begleiten gemeinsam junge Menschen unter 25 Jahren im Übergang von Schule zu Aus-
bildung oder Arbeit.
Für junge Menschen ist dies ein wichtiger Schritt in ihr Berufs- oder Arbeitsleben, der nicht 
bei jedem auf Anhieb funktioniert. Im Rahmen dieses Übergangsprozesses ist das Ziel der 
Jugendberufsagentur, dass die Jugendlichen in sämtlichen Lebenslagen professionell unter-
stützt, betreut und gestärkt werden, damit der Übergang gelingt. 
Den jungen Erwachsenen werden verschiedene Angebote von der Jugendberufsagentur 
vorgeschlagen. Dazu gehören die Beratung und Vermittlung sowie Qualifizierungs- und 
Hilfsangebote, weiterhin Informationen aus einer Hand. Um auch schwer zu erreichende 
junge Menschen zu unterstützen und in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, bietet das 
Jobcenter in seinem Maßnahmeportfolio u. a. eine aufsuchende Arbeit, das Jugendatelier 
und weitere Aktivierungshilfen an. Dabei läuft die Betreuung der jungen Erwachsenen 
rechtskreisübergreifend in enger Abstimmung ab. Dadurch werden Doppelstrukturen ver-

20Seite
Januar 2026 Migration, Vermittlung, 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
Unterstützung der Bewerbenden und Entlastung der Arbeitgebenden. Dies erhöht die 
Chancen der Bewerbenden auf dem Arbeitsmarkt und gleicht Minderleistungen aus. 
Dazu zählen auch Angebote für Bewerbende aus dem Bereich U25, die überwiegend auf die 
Ausbildungssuche ausgerichtet sind. 
Insgesamt profitieren die Bewerbenden – rechtskreisübergreifend – von zielgerichteten 
Kontakten zu den Arbeitgebenden, da die Jobcoaches aus dem Team Vermittlung einen 
engen und regelmäßigen Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit pflegen. 
Dieser Austausch ermöglicht jedem Rechtskreis alternative Vermittlungswege und somit 
auch weitere Chancen einer Beschäftigungsaufnahme für die Bewerbenden zu erschließen.
Die Unterstützung von motivierten Bewerbenden mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu 
beenden oder zu verringern, wird durch die bewerberorientierte Vermittlung weiter gestärkt. 
Dies bleibt auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil einer zielgerichteten Vermittlung von 
SGB II Leistungsbeziehenden. 
2.4.7. Projekte
Seit November 2021 setzt das Jobcenter Darmstadt gemeinsam mit seinem Verbundpart-
ner, dem kommunalen Jobcenter des Kreises Groß-Gerau, erfolgreich das Projekt V-I-T 
(Vernetzung-Interaktion-Teilhabe) im Rahmen des Bundesprogramms Rehapro um. 
Hier betreuen wir engmaschig und individuell Menschen mit psychischen Erkrankungen und 
Suchterkrankungen, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. 
Mit unserem Maßnahmeträger, der srh GmbH, bieten wir unseren Teilnehmenden ein 
tagesstrukturierendes Angebot, bei dem aus einer Vielzahl von Möglichkeiten gewählt 
werden kann: Ob Gruppen- oder Einzelcoaching, gesundheits- oder berufsbezogene 
Themen, Ausflüge, Sportangebote (Nordic Walking, Yoga), Gärtnern auf dem Hofgut Ober-
feld, Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikums- oder Arbeitsplatz oder der 
Anbindung an relevante Beratungsstellen und Netzwerkpartnerinnen und -partner. In der 
Vielfalt der Angebotsstruktur findet sich für alle Teilnehmenden etwas, das ihnen hilft, ihre 
gesundheitliche Situation zu stabilisieren und sich somit auch perspektivisch wieder mit 
dem Gedanken auseinandersetzen zu können, wie es beruflich weitergehen kann.
Die Projektlaufzeit erstreckt sich über fünf Jahre (01.11.2021 – 31.10.2026). Zum Ende des Pro-
jekts ist eine sechsmonatige Evaluationsphase eingeplant, sodass die operative Arbeit mit 
den Teilnehmenden bereits zum 30.04.2026 enden wird. 
Ziel des bundesweiten Förderprogramms Rehapro ist der Erkenntnisgewinn darüber, 
welche Strukturen und Rahmenbedingungen für die Arbeit mit der Zielgruppe förderlich 
sind und welche Ansätze sich in der Arbeit mit den Teilnehmenden besonders bewähren. 
Gute Ansätze sollen im Rahmen einer Verstetigung in das Regelgeschäft übertragen 
werden. 
Das Jobcenter Darmstadt plant, der Zielgruppe auch nach Beendigung des Bundespro-
gramms noch ein Angebot zu machen, das sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass die 
Betreuung weiterhin durch spezialisierte Gesundheitscoachs erfolgt und auch weiterhin ein 
Schwerpunkt auf die Anbindung an ein großes Hilfenetzwerk gelegt wird.
analysieren die individuellen Bedarfe sowie persönlichen Perspektiven, identifizieren 
Potenziale und unterstützen bei den ersten Schritten, z. B. bei der Einmündung in Sprach- 
und Integrationskurse, sowie bei der Anerkennung von vorhandenen Bildungsabschlüssen, 
aber auch bei der gesellschaftlichen Integration. 
Für die Beseitigung möglicher Vermittlungshemmnisse stehen zahlreiche Instrumente der 
aktiven Arbeitsförderung im Sinne eines chancenorientierten Mitteleinsatzes flankierend 
zur Verfügung. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte im Jahr 2025 einen kontinuierlichen Zustrom von 
geflüchteten Menschen feststellen. Geflüchtete Menschen werden bei der Bewältigung 
ihrer persönlichen Herausforderungen unterstützt z. B. bei der Suche nach einem Kinder-
gartenplatz und im Bereich der beruflichen Neuorientierung. Die Erfahrungen aus dem Job-
Turbo gaben hier wertvolle Impulse. Mit selbst organisierten Jobmessen bringt das Jobcen-
ter weiterhin Arbeitgebende und zukünftige Arbeitnehmende zusammen. Das Jobcenter 
wirbt bei den Unternehmen um Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Migrantinnen und 
Migranten und fördern deren berufliche Integration mit den geeigneten Instrumenten. 
Dabei werden auch alle verfügbaren Ressourcen und Angebote von Kooperationspartnern, 
Bildungsträgern und der Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt, um individuelle Angebote 
machen zu können. Hierbei geht es bei jungen Menschen in erster Linie um die Vermittlung 
in eine qualifizierte Ausbildung und bei den über 25-Jährigen hauptsächlich um die Integra-
tion in Arbeit.
Geeignete Formate wurden etabliert, um mit allen Akteuren am Markt im Austausch zu blei-
ben. Was wünschen sich Arbeitgebende, wo sind sie zu Kompromissen bereit? Wie kann das 
verfügbare Potential der geflüchteten Menschen genutzt und ggf. weiterentwickelt werden, 
damit eine Integration gelingt?
Es ist das Ziel des Jobcenters auch Migrantinnen und Migranten, insbesondere Geflüchteten, 
dabei zu helfen, ihr Leben in der Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst zu gestalten.
2.4.6. Bewerberorientierte Vermittlung
Die bewerberorientierte Vermittlung bleibt auch 2026 ein wesentlicher Bestandteil der Inte-
grationsarbeit im SGB II. Der Fokus auf eine langfristige und passgenaue Vermittlung 
verstärkt sich, wodurch die Notwendigkeit einer stärkenorientierten Beratung weiterhin 
einen hohen Stellenwert hat, um Bewerbende gezielt und entsprechend ihrer persönlichen 
Potenziale in passgenaue Beschäftigungen zu vermitteln.
Die bewerberorientierte Vermittlung stützt sich auf den Ausbau von bestehenden Netzwer-
ken zu lokalen Arbeitgebenden und Kooperationspartnerinnen und -partnern, um 
zielgerichtet die Potenziale der Kundinnen und Kunden zu vermarkten. Grundlage hierfür ist 
die Bekräftigung einer intensiven und regelmäßigen Zusammenarbeit, die sich in den ver-
gangenen Jahren bewährt hat. 
Bewerbende stehen im Mittelpunkt des Integrationsprozesses. Ihre Potenziale und Ziele 
werden hervorgehoben und durch zielgerichtete Förderinstrumente unterstützt. Ein enger 
Austausch ermöglicht es, realistische berufliche Perspektiven und Beschäftigungsalternati-
ven zu entwickeln. Dabei kommen integrationsnahe Förderinstrumente zum Einsatz - zur

22Seite
Januar 2026 Netzwerke, Kooperationen, Bildungs- und Teilhabepaket
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
3.3. Kommunale Eingliederungsleistungen
Die kommunalen Eingliederungsleistungen im Rahmen des Bürgergeldgesetzes umfassen 
nachfolgende Bereiche: 
1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderung oder die häusli-
che Pflege von Angehörigen,
2. die Schuldnerberatung
3. die psychosoziale Betreuung,
4. die Suchtberatung.
Diese Leistungen werden abschließend in § 16a SGB II geregelt und stellen originäre Leis-
tungen des kommunalen Trägers dar. 
Die Mitarbeitenden den Jobcenters nutzen in Bedarfsfällen das Angebot dieser sozialinte-
grativen Leistungen begleitend zu ihren Beratungs- und Vermittlungsbemühungen. Diese 
Leistungen können zur umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung 
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit und somit in das Erwerbsleben erbracht 
werden.
3.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Ar-
beitsmarktförderung
Mit der hessischen Arbeitsmarktförderung sollen passgenau die Menschen erreicht werde, 
die Hilfe benötigen. Dochwelchen Zweck verfolgt die Hilfe, wen soll diese Hilfe erreichen?
Die Hilfe im Rahmen des Förderprogrammes besteht darin,dass die Bürgerinnen und Bür-
gern, die Leistungen vom Jobcenter, dem Jugendamt oder Sozialamt erhalten, den Ausweg 
aus dieser Situation finden. Die bereitgestellten Gelder sollenvon den beteiligten Kommu-
nen u. a. dazu verwendet werden, junge Menschen mit und ohne Schulabschluss an den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen, Menschen mit Behinderungen in den 
Arbeitsmarkt zu integrieren, die Gleichstellung von Mann und Frau voranzutreiben. 
Kurz gesagt: Die hessische Arbeitsmarktförderung soll rechtskreisübergreifend soziale 
Inklusion fördern, Armut bekämpfen und Gleichberechtigung stärken.
Das Jobcenter Darmstadt und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben die Absicht, auch im 
Jahr 2026 ihre bisherige gute Zusammenarbeit im Rahmen der hessischen Arbeitsmarkt-
förderung weiter fortzusetzen, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine ganzheitliche, zielgerichtete und umfassende Unter-
stützung bei ihrem Ausweg aus der aktuellen Situation anbieten zu können.
Die gemeinsam durchgeführten Maßnahmen werden aus den Förderpaketen „Qualifizie-
rung und Beschäftigung junger Menschen“ (QuB), „Ausbildungs- und Qualifizierungs-
budget“(AQB), Arbeitsmarktbudget“ unterstützend zu den Leistungen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und des Jobcenter Darmstadtfinanziert.
3. Netzwerke und Rechtskreisübergreifende Zu-
sammenarbeit
3.1. Kooperationen
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche Teilhabe untrennbar 
miteinander verbunden sind und nur zusammen gesichert werden können, sind die unter-
schiedlichen Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt, der Bundesagentur für 
Arbeit (BA), den kommunalen Trägern der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie weiteren 
Netzwerkpartnerinnen und -partnern wichtig und notwendig. Neben den kommunalen Ein-
gliederungsleistungen nach § 16a SGB II stehen den Bürgergeldbeziehenden verschiedene 
Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Die Kooperationsvereinbarung für die „Ausfüllhilfe“ (Interkulturelle Vermittlungskräfte 
(IKuV) mit dem Deutschen Roten Kreuz wird in den Räumen des Jobcenters Darmstadt in der 
Hilpertstraße 24 fortgesetzt. Migrantinnen und Migranten erhalten hier durch Sprach- und 
Integrationsvermittelnde Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge. 
Ebenso besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Darmstadt und 
den Migrationsberatungsstellen. 
Auch die Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Darmstadt bleibt für das Jahr 2026 
weiterhin bestehen. Das Mehrgenerationenhaus kann in diesem Rahmen als Veranstal-
tungsort für Informationsangebote für Personen mit Familienpflichten genutzt werden.
Weitere Hilfestellungen bei der Bewältigung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs finden Leis-
tungsberechtigte im Rahmen von Bundes- und Landesprogrammen. Diese werden vom 
zentralen Förderwesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit ortsansässi-
gen Bildungsträgern, der Jugendberufsagentur und dem Jobcenter Darmstadt in 
unterschiedlichen Formaten umgesetzt.
3.2. Bildungs- und Teilhabepaket
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen die gleichberechtigte Teilnahme 
von Kindern und Jugendlichen am Kita- und Schulalltag sicher. Die Kosten für Kita- und 
Schulausflüge sowie Klassenfahrten werden übernommen. Schulische Defizite können 
durch die Bewilligung von Lernförderungen ausgeglichen werden; hier sind steigende 
Bedarfe zu verzeichnen. Immer häufiger gehen Anfragen schon zu Beginn eines Schuljahres 
ein. Große Bedeutung hat weiterhin die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittages-
sen in Kita oder Schule. Die Übernahme von Beförderungskosten erfolgt aufgrund der 
städtischen Strukturen nur in geringerem Maße.
In Verbindung mit der Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird darüber hinaus 
die Wahrnehmung von sportlichen, musischen oder kulturellen Angeboten, z. B. von Verei-
nen oder Bildungseinrichtungen unterstützt. Dies ermöglicht nicht nur die gesellschaftliche 
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Erwachsenen.

24Seite
Januar 2025 Kommunale Maßnahmen und Zusammenarbeit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
Zudem werden spezielle Programme für Alleinerziehende angeboten, die auch Kinderbe-
treuungsmöglichkeiten einschließen. Auch gezielte Qualifizierungsprogramme für gefragte 
Berufe werden in diesem Rahmen berücksichtigt.
Die Beschäftigungsförderung bietet Unterstützung für sowohl Einzelpersonen als auch 
Organisationen. Das Hauptanliegen besteht darin, die Zielgruppe erfolgreich in die Ausbil-
dung beziehungsweise den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Durch Kofinanzierungen erhalten Träger Unterstützung bei der Beantragung relevanter 
Maßnahmen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dies umfasst ESF Plus* Förderpro-
gramme des Bundes oder der Bundesländer, die darauf abzielen, die Integration in den 
Arbeitsmarkt zu fördern, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern oder Ver-
mittlungshemmnisse zu verringern. Dabei ist festzustellen, dass durch das Instrument der 
Kofinanzierung deutlich höhere Mittel nach Darmstadt fließen als investiert werden.
Für2026sind aktuellfolgendegemeinsameMaßnahmengeplant:
▪ Langzeitarbeitslose: Arbeitsgelegenheiten (AGH), sozialpädagogische Begleitung wäh-
rend der AGH,BIWAQ*
▪ Frauen:Brückenqualifizierung für Frauen
▪ Jugendliche: Chance 2.0, Jugendatelier, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrich-
tungen (BaE), Aktivierungshilfe für Jugendliche
3.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Darmstadt
Mit dem neuen Team Vermittlung übernahm 2025 das Jobcenter die bewerberorientierte 
Vermittlungsarbeit in eigener Verantwortung. Die langjährige und gute Zusammenarbeit 
mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Darmstadt wird weiter fortgesetzt. 
Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und ist eine wertvolle Ergänzung. 
Eine Kooperation wird auch bei den Themen Jugendberufsagentur und Übergabemanage-
ment SGB III/SGB II gelebt. Hier bestehen etablierte Vereinbarungen und Prozesse.
Die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von Förderungen der beruflichen Weiterbildung 
für SGB II- Kundinnen und SGB II-Kunden wurde Anfang 2025 in der Zuständigkeit der 
Arbeitsagenturen übertragen. Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Leistungsbe-
zug des SGB II, bei denen die BA* der zuständige Rehabilitationsträger ist, erfolgt ebenfalls 
die vollständige Beratung, Begleitung und Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit. 
Die Integrationsverantwortung verbleibt während des gesamten Prozesses bei den Jobcen-
tern. Daher werden in den neu zu gestaltenden bzw. anzupassenden Prozessen Jobcenter 
und Agenturen für Arbeit im Sinne der Kundinnen und Kunden eng miteinander arbeiten. 
Die Zusammenarbeit von Agenturen und Jobcentern ist dabei ein wesentlicher Gelingens-
faktor, insbesondere beim Absolventenmanagement.
4. Kommunale Ausbildungs- und Beschäftigungs-
förderung
Das Dezernat II der Wissenschaftsstadt Darmstadt nutzt kommunale Mittel, um Jugendli-
chen und Erwachsenen den Zugang zu einer chancengerechten und nachhaltigen 
Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei bedeutet Arbeit 
mehr als die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts; sie ermöglicht sowohl ein selbstbe-
stimmtes Leben als auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Durch die eingesetzten kommunalen Mittel werden insbesondere Personen angesprochen, 
die von strukturellen oder gesellschaftlichen Ungleichheiten betroffen sind, nicht ausrei-
chend durch die Regelangebote der Sozialgesetzbücher unterstützt werden oder 
zusätzliche Hilfe benötigen.
Hierzu zählen junge Menschen, die im Rahmen der kommunalen Jugendberufshilfe in ihrer 
Berufsorientierung unterstützt, beim Übergang in Ausbildung beraten und während der 
Ausbildung begleitet werden.

26Seite
Januar 2026 Kommunale Förderung, Schlußwort und Ausblick 2026
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
5. Schlusswort und Ausblick 2026
Auch zwanzig Jahre nach den sogenannten Hartz-Reformen ist die Grundsicherung für 
Arbeitsuchende ein zentraler Baustein des sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik. 
In zahlreichen Krisensituationen war sie Garant für eine verlässliche finanzielle Absicherung 
und arbeitsmarktliche Betreuung betroffener Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Von den fordernden Zeiten ihrer Entstehung, über die Finanzkrise der zweiten Hälfte des 
ersten Jahrzehntes der 2000er Jahre, die große Fluchtbewegung in den Jahren 2015 und 
2016, bis hin zu den Corona-Jahren oder den Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes – 
dieFolgen haben stets auch sehr konkret die Jobcentergetroffen.
Seit seiner Gründung im Jahre 2005 stellt sich auch das Jobcenter Darmstadt den vielfälti-
gen Herausforderungen eines sich stetig wandelnden Arbeitsmarktes und hat sich in den 
vergangenen zwei Jahrzehnten als verlässlicher Partnerin der sozialen Absicherung von hil-
febedürftigen Menschen inder Wissenschaftsstadt Darmstadt etabliert. Es hat maßgeblich 
dazu beigetragen, Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt in existenziellen Lebenslagen zu 
unterstützen, Perspektiven zu eröffnen und Teilhabe zu ermöglichen.
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2026 knüpft das Jobcen-
ter Darmstadt an diese erfolgreiche Arbeit an und setzt zugleich neue Schwerpunkte, um 
den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das Jobcenter Darmstadt 
versteht sich dabei als aktiver Gestalter im Zusammenspiel mit seinen lokalen Netzwerk-
partnern, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der örtlichen Agentur für Arbeit.
Auch im Jahre 2026 wird das Jobcenter Darmstadt, trotz allerWidrigkeitenund der Unvor-
hersehbarkeit politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, seinen Auftrag mit 
Engagement, Fachkompetenz und sozialem Bewusstsein erfüllen – für eine solidarische 
und zukunftsorientierte Stadtgesellschaft, in der Teilhabe und Chancen für alle Menschen 
möglich sind.
Ein weiteres Standbein der kommunalen Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)*, das 
vom Land Hessen bereitgestellt wird. Das AQB wird vom Hessischen Ministerium für Arbeit, 
Integration, Jugend und Soziales (HMSI) verwaltet und richtet sich sowohl an Jugendliche als 
auch an Erwachsene. Ziel dieser Förderung ist es, die Integration beider Gruppen in den Aus-
bildungs- und Arbeitsmarkt voranzutreiben sowie Talentreserven für die Fachkräfte-
sicherung in Hessen zu mobilisieren. Dabei können Leistungsbeziehende rechtskreisüber-
schreitend angesprochen werden.
Die kommunale Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung wird durch die Kooperation 
verschiedener Akteure ermöglicht. Hierzu gehören öffentliche Einrichtungen, Ämter, die 
Verwaltung sowie regionale Bildungs- und Qualifizierungsträger.
Speziell für junge Menschen vernetzt sich die Jugendberufshilfe im Rahmen der 
OloV*-Koordination (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang von Schule 
zu Beruf) mit relevanten Akteuren, die den Übergang aktiv gestalten. Darüber hinaus findet 
in der Jugendberufsagentur Darmstadt eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit 
zwischen der Jugendberufshilfe, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit statt. Die Jugend-
berufshilfe ist damit ein zentrales Bindeglied zwischen Schule, Jugendhilfe und 
Arbeitsmarktintegration und trägt maßgeblich dazu bei, jungen Menschen einen gelingen-
den Übergang in Ausbildung zu ermöglichen.
Das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure erfordert auf unterschiedlichen Ebenen 
effektive Vereinbarungen, um die angestrebten Ziele erfolgreich zu erreichen. In einem 
System, in dem verschiedene Teilsysteme über ihre Grenzen hinweg zusammenarbeiten, ist 
es offensichtlich, dass Änderungen immer Auswirkungen auf die anderen Teilsysteme 
haben.
Die Bundespolitik übt durch ihre Entscheidungen und Maßnahmen erheblichen Einfluss auf 
die kommunale Ebene aus, auch in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt. In 2025 
wurde beispielsweise die Integrationskursverordnung geändert. Dabei wurden unter ande-
rem Eltern- und Frauenkurse sowie Jugendintegrationskurse gestrichen. Zudem wurde die 
Einschränkung der Wiederholungszulassung erlassen. Beide Änderungen hatten negative 
Konsequenzen für die kommunalpolitische Situation in Darmstadt und das Jobcenter.
Ab 2026 wird die Bundesregierung das Bürgergeldsystem in eine neue Grundsicherung für 
Arbeitssuchende umgestalten. Ein Referentenentwurf zu den geplanten Änderungen im 
SGB II liegt vor, der zunächst in den Ministerien abgestimmt wird. Mit dieser Novellierung 
erfolgt ein Wechsel von "Fördern und Fordern" zu "Fordern und Fördern", wobei der Schwer-
punkt künftig auf der Arbeitsvermittlung statt auf der Qualifizierung der Betroffenen liegt. 
Zudem sollen Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen künftig strenger sanktioniert 
werden. Es bleibt abzuwarten, welche tatsächlichen Auswirkungen diese Änderungen auf 
die Menschen im SGB II-Bezug haben werden. 
Gemeinsam mit dem Jobcenter werden wir uns als kommunale Ausbildungs- und Beschäf-
tigungsförderung mit den Auswirkungen auseinandersetzen und Lösungen entwickeln, die 
neue Perspektiven eröffnen.

28Seite Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024
Abkürzungsverzeichnis
AGH  Arbeitsgelegenheiten
ALO  Arbeitslose 
AQB  Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget
BA  Bundesagentur für Arbeit
BaE  Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
BCA  Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BG  Bedarfsgemeinschaft
BIWAQ  Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
BMAS  Bundesministerium für Arbeit und Soziales
DRK  Deutsches Rotes Kreuz
ELB  erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ESF Plus  Europäischer Sozialfond Plus
FbW  Förderung der beruflichen Weiterbildung
gE  gemeinsame Einrichtung
HMSI Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
IDEAL Identitätsdaten erfassen und abrufen leicht gemacht
IHK  Industrie- und Handelskammer
IQ  Integrationsquote
JBA Jugendberufsagentur
KZI Kundenzufriedenheitsindex
LZA Langzeitarbeitslose
LZB Langzeitleistungsbezieher*innen
OloV  Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit am Übergang Schule – Beruf
QuB  Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen
Reha  (berufliche) Rehabilitation
SGB Sozialgesetzbuch
SGB II  Sozialgesetzbuch - Zweites Buch

30Seite
Januar 2026 Glossar
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026
Langzeitleistungsbezieher*innen (LZB)
Als LZB werden, analog zur Darstellung der Kennzahlen nach §48a SGB II, erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte ELB bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate ELB waren. 
Integrationsquote (IQ)
Die IQ beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum zum 
durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigenLeistungsberechtigten (ELB) in %.
Personen im Kontext von Fluchtmigration
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit (BA) seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. 
Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlin-
gen“ (z.B. juristische Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren 
hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend.  
"Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Auf-
enthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und 
einer Duldung. 
Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Pro-
blemlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu 
geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu 
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“, sondern zu „Personen mit sonstigen Aufent-
haltsstatus“. 
Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, 
inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne 
nicht mehr zu "Personen im Kontext von Fluchtmigration".
Glossar
Arbeitslose 
Arbeitslose sind Personen, die 
▪ vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
▪ eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemü-
hungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,
▪ sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
▪ Teilnehmer*innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als 
arbeitslos.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach §53a (1) SGB II die Arbeitslosendefi-
nition des §16 SGB III (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) 
Anwendung. 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)
Als ELB gelten Personen, die 
▪ das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach §7a SGB II noch nicht vollendet 
haben,
▪ erwerbsfähig sind, 
▪ hilfebedürftig sind und 
▪ ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit 
außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindes-
tens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu 
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe 
nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistun-
gen, erhält.
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet.
Bedarfsgemeinschaft (BG)
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. 
Eine BG hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu: 
▪ weitere ELB, 
▪ die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheira-
teten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 
die/der im Haushalt lebende Partner / Partnerin dieses Elternteils,
▪ als Partner / Partnerin des ELB, 
▪ der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartner*in, 
▪ eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass 
nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung 
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
▪ die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) 
genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie 
die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder 
Vermögen beschaffen können.

Impressum
Herausgeber:
Jobcenter Darmstadt   - Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Hilpertstraße 24    •    64295 Darmstadt    •    jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de    •    www.jobcenter-darmstadt.de
Bitte beachten Sie, dass zur Berücksichtigung der geschlechtergerechten Formulierung die Bezeichnung Mitarbeiter*innen (zum Beispiel) gewählt wurde.
Die Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis näher erläutert und bei erstmaliger Nennung mit einem * gekennzeichnet.
Redaktionsschluss der inhaltlichen Beiträge: Januar 2026

anlage 2

3783 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.03.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt:  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
BDehandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0052 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
83 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2026 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 20.02.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm (AMIP) 202 6 des Jobcenters Darmstadt gE wird zur  
Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: 2026_JCDA_AMIP  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.03.2026 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.02.2026  
 
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftssta dt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint in 
jährlichem Rhythmus.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2026 des Jobcenters Darmstadt wurde unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung am 4. Februar 
2026 beschlossen.  
 
Der Fachbeirat des Jobcenters wird das vorliegende Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm voraussichtlich am 24. April 2026 erörtern und zur Kenntnis nehmen.  
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogram m 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 2026.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt enthält auch im 
Jahr 2026 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrations programm 2026 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessie rte Öffentlichkeit.  
 
 
Darmstadt, 20.02.2026 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

Beratungsverlauf (2)

TOP 5
TOP 83

Orte (1)

  • Hilpertstraße 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0052
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00