Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1152/2020 vom 26.02.2021
Stand: Am 06.05.2021 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 5 Auszug Ringkonzept
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ZN es BER - SU DR an | =) T®.k| 17 KT) SE ) FF Bastei ZI ae Bei Dr ee 11,25 m (3,75 m Geschosshöhe x 3) + Satteldach mit Dachneigung max.45 Grad V-VIFD VI+IFD/VISD MM VISD «BE Dom/ Romanische Kirchen mittelalterl. Relikte 11,25 m - 22,50 m (max. 3,75 m X 6) + Satteldach mit Dachneigung ax.45 Grai 18,75 m (3,75mx3) - 22,50 m (3,75mx6) 22,50 m (3,75 m x 6) + 3,20 m Staffelgeschoss, das um 2 m von der Traufkante zurückspringt oder 22,50 m + Satteldach mit Dachneigung max. 45 Grad 22,50 m (3,75 m x 6) + Satteldach mit Dachneigung max. 45 Grad 26,25 m (3,75mx 7) 22,50 m (3,75 m x 6) + 3,20 m Staffelgeschoss, dasum2mvon 9, der Traufkante zurückspringt -
Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zu den Nachfragen und Anmerkungen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020
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/ 2 A N L A G E 9 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 Vorlage 1152/2020 hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 RM Frenzel fragt, ob das Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt nicht gegenstandslos werde, wenn weitere Ausnahmen beschlossen würden. Er möchte deshalb wissen, wie der Zeitplan der Verwaltung für das Höhenentwicklungskonzept für die „Innere Stadt“ aussehe. Er bittet um die Vorlage einer städtebaulichen Studie für die Errichtung eines Gebäudes im Rahmen des Höhenkonzepts lrh. Innenstadt (22,50 m +x) sowie einer städtebaulichen Studie für die Bestandssanierung (39 m). Er hält in diesem Zusammenhang eine Visualisierung der Hochhäuser (67 m, 99 m) für hilfreich und fragt außerdem, wie die Verwaltung die Variante der Errichtung eines Neubaus in der Höhe des Bestandsgebäudes beurteile. RM Pakulat erkundigt sich nach der Brutto-Grundfläche (BGF) des Bestands sowie einer ausführlichen Höhenkartierung im Umfeld. Sie bittet um entsprechende Informationen zur nächsten Sitzung. RM De Bellis-Olinger erinnert daran, dass vor nicht allzu langer Zeit ein gemeinsamer Antrag zum „Hochhauskonzept“ beschlossen worden sei. Sie zeigt Verständnis für die gestellten Fragen. Dennoch müsse klar sein, was künftig geplant werden solle, denn die vorhandenen Flächen seien endlich. Sie fragt, ob es bei den vom Rat beschlossenen Höhen bleibe oder ob hier Veränderungen notwendig seien. RM Sterck hält die Verwaltungsvorlage für falsch und irreführend. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das 2007 beschlossene Höhenkonzept. Hier sei beispielsweise festgelegt worden, unter welchen Bedingungen Hochhäuser am Ring zu bauen seien. Eigentlich müsse der Beschlusstext lauten: „Der Rat beauftragt die Verwaltung in Erfüllung des Höhenkonzepts/Ringkonzepts die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen“. Stellungnahme der Verwaltung Bezogen auf die vorhandene Beschlusslage sind auf Basis des beschlossenen Höhenkonzepts sowie in Verbindung mit ergänzenden Beschlüssen zum Höhenkonzept (wie dem Ringkonzept) an den Ringstraßen Gebäude von maximal 60m Gebäudehöhe möglich, jedoch besteht hier neben definierten Standorten für eine solche Höhe die Maßgabe, dass es sich um Solitäre handeln soll. Am Standort Friesenplatz besteht über das „Gerling Karree“ mit bis zu 64m Höhen bereits eine solche Bebauung. Die Verwaltung sieht die für diesen Fall vorliegende Fallkonstellation jedoch als Ausnahme im Umgang mit dem Höhenkonzept, da der Standtort bereits durch ein Hochhaus vorgeprägt ist, darüber hinaus besteht vor Ort seit Jahren eine städtebaulich unzufriedenstellende Situation durch Leerstand sowie der damit verbundenen Verwahrlosung des Bereiches. Aus diesen Gründen kann sich die Verwaltung vorstellen, an dieser Stelle den Vorhabenträger dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, das Gebäude auf Basis dieser Ausnahmetatbestände durch Abriss und Neubau anstelle einer Sanierung zu ersetzen. - 2 - Das Hochhaus in seiner ursprünglichen Höhe neu zu errichten verändert die vorgenannte Sachlage in Bezug auf das Höhenkonzept nicht. Nach Abbruch entfällt der Bestandsschutz. D.h. auch diese Variante wäre als Ausnahme zu werten. Am 07.04.2020 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt ein „Konzept für die Höhenentwicklung zukünftiger Bauvorhaben für den Bereich der "Inneren Stadt" zu erarbeiten. Ob es im Rahmen der Überarbeitung zu grundsätzlich neuen Festlegungen für den bislang beschlossenen Geltungsbereich des Höhenkonzeptes kommen wird, ist Bestandteil des Verfahrens. Die Zusammenhänge zwischen Höhenkonzept und dem Schutz des Kölner Domes und der Romanischen Kirchen werden in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sein. Das Höhenkonzept ist ein Instrument, welches erarbeitet wurde, als der Kölner Dom durch das Welterbekomitee in die „Liste des Welterbes in Gefahr“ eingetragen wurde. Durch die Abweichung vom Höhenkonzept bezogen auf das Bauvorhaben Hohenzollernring 62 ist von der Wirkung tendenziell davon auszugehen, dass das Höhenkonzept (als informelle Planung nach Baugesetzbuch) mindestens für den Bereich Friesenplatz seine Steuerungswirkung verliert. Von einem Verlust der Steuerungswirkung für das Höhenkonzept insgesamt ist auszugehen, wenn es kontinuierlich zu Abweichungen (insbesondere in dieser Größenordnung) kommt. Unabhängig vom Höhenkonzept würde das das Bauvorhaben Hohenzollernring 62, sofern ein Beschluss zur Planung eines Hochhauses am Standort gefasst wird, regulär dem Meldeverfahren an die UNESCO unterliegen. Die Frage nach ergänzenden Informationen und Materialien wird wie folgt beantwortet bzw. es wird folgendes vorgeschlagen: 1. Studie zur Bestandssanierung Eine erneute Studie zur Bestandssanierung erscheint nicht sinnvoll. In den vergangenen Jahren wurden dazu mehrere Studien von Verwaltung und Politik begleitet. Auf Basis der Berechnungen des aktuellen Eigentümers hat sich dieser Ansatz jedoch wirtschaftlich als nicht tragbar erwiesen. 2. Bruttogrundfläche (BGF) des Bestandes Die oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) des Bestandsgebäudes wird seitens des Vorhabenträgers mit 13.565 qm angegeben. 3. Visualisierung der Hochhäuser (67m und 99m) Eine Visualisierung der Hochhäuser (67m und 99m) liegt der Beschlussvorlage bei (vgl. Anlage 6). 4. Untersuchung Bebauung analog Vorgaben Höhenkonzept und ausführliche Höhenkartierung im Umfeld des Bauvorhabens Eine Untersuchung einer Bebauung analog den Vorgaben des Höhenkonzeptes und eine ausführliche Höhenkartierung im Umfeld des Bauvorhabens liegen der Verwaltung bisher nicht vor. Vorschlag der Verwaltung: Im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung wird die zukünftige Bruttogeschossfläche anhand von einer dreidimensionalen Massenstudie im Stadtmodell überprüft. Dieser Auftrag kann der Verwaltung im Rahmen der Beschlussfassung mit auf den Weg gegeben werden. -
Anlage 2 Bebauungsplan
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Gumal #1 Anc 5 BauNVO in Verbindung mi # Ada 9 Bauio int m iengebuet die nach #7.Abe 2 2 BauNVCaigemen Teiansge Autzung „Vergnögengstitten “nz nunahmwene Pr & Dias sit auch fr sontige Gewerbebetriebe genä ion? ME 3 BauNVO un sonstige nich störende Önmubebstiebe gemein. 97 Abs 2 N BauNVO, name en ich um Vergnuungastamen nassen Stadt Köln Bebauungsplan Nr. 66 459/16 M. 1:1000 Im a N | | ni -
Anlage 6 Studie
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ENTSCHEIDUNGSVORLAGE HÖHENENTWICKLUNG KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 ARCHITECTS AND PLANNERS im Auftrag von 06.05.2020 SEITE 02 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 ANLASS UND ZIEL DIESER VORLAGE: Das Gebäude am Hohenzollernring 62 wurde Ende der 1960er Jahre an der städtbaulich bedeutsamen Kreuzung von den Ringen und der Magnusstraße direkt am Friesenplatz gebaut. Es entspricht in verschiedener Hinsicht nicht mehr den aktuellen Ansprüchen an moderne zeitgemäße Gebäude und weißt mehrere städtebauliche Defizite auf, die mit Blick auf die Erdgeschosszone, die Volumetrie und die umgebenden Gebäude, mit dem vorhandenen Gebäu- debestand nicht zu korrigieren sind. Der Friesenplatz spielt mit seiner Lage zwischen der Innenstadt und dem belgischen Viertel eine besondere Rolle im Stadtgefüge. Das Gebäude selbst bildet die südliche Raumkante im Übergang zum Hohenzollernring. Hinzu kommt eine hohe Frequentierung des Orts durch die Funktion als einer der westlichen Innenstadtzugänge sowie Kreuzungspunkt von mehreren Stadtbahnlinien. Die Umgebung vor Ort hat sich in den letzten Jahren mit einigen Gebäudeentwicklungen wieder in eine prominente hoch- wertige Lage gewandelt, die das heutige Gebäude unzeitgemäß und deplatziert erscheinen lässt. Bereits bestehende Studien thematisieren den Umgang mit der Gebäudevolu- metrie und Gebäudehöhe und zeigen, dass ein schlanker Hochpunkt an dieser Stelle durchaus denkbar und plausibel erscheint. Der kompakte Grundstücks- zuschnitt gibt ebenfalls Anlass dazu, eine städtebaulich bessere und wirt- schaftlichere Höhenentwicklung anzustreben. Diese Studie zeigt verschiedene Konzeptansätze, die sich auch mit der Einbindung und dem Zusammenspiel der Umgebung beschäftigen. Im Zuge eines Neubaus ist die Gestaltung des öffentlichen Raums als wesent- liches Element zu beachten und in wesentlichen Teilen erst möglich. Heute zeichnet der Bürgersteig als Engpass zwischen Gebäudezugang, U-Bahn Ab- gang, Fuß- und Radwegen sowie der Kreuzungssituation aus. Es gilt die Miss- stände zu beseitigen und dem öffentlichen Raum mehr und qualitätvolleren Raum einzugestehen. Das heutige Manko steht zugleich als Chance für eine Neubebauung, die die Anforderungen und Bedürfnisse erfüllen kann. Der Investor, PROXIMUS REAL ESTATE AG und die Quantum Immobilien AG, plant das Projekt als hybride gewerblich genutzte Immobilie grundsätzlich mit Handel, Büro und Hotel an dieser städtebaulich herausragenden Stelle zu entwickeln. Das Ziel ist es, eine hochklassige und nachhaltige Architektur zu schaffen, die einerseits eine qualitativ weiter hochwertige Umgebung generiert und zugleich eine Signalwirkung für diesen aufgewerteten Bereich und die Köl- ner Ringe erzeugt sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln beiträgt. Quelle: google.de Quelle: google.de 0101 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 SEITE 03 | APRIL 2020 Gebäude/ Grundstück Hauptbahnhof Dom Gerling Quartier Neumarkt Rheinauhafen Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0202 SEITE 04 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 1. HÖHEN- UND RINGKONZEPT DER STADT KÖLN AUSSAGEN: · Höhenkonzept aus 2007 --> Max 22,50 m + I i.V. mit Planung Gesamtansicht Ringkonzept Zoom auf Grundstück Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln · Ringkonzept aus 2009 --> VI + I FD i.V. mit max 22,5 m + 3,20 m zurückversetztes Staffelgeschoss Hinweis: Grundsätzlich sind gemäß Ringkonzept im Bereich der Ringe Türme von bis zu 60 m denkbar, am konkreten Standort jedoch nicht vorgesehen. Gesamtansicht HöhenkonzeptZoom Luftbild Zoom auf Grundstück Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: tim-online.nrw.de Quelle: tim-online.nrw.de 0303 Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln * *Hinweis: 35 m in Höhenkonzept nicht beschlossen SEITE 05 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 36 Masterplan Innenstadt KölnMasterplan Innenstadt Köln 2. MASTERPLAN (AS+P): RING ALS BESONDERER ENTWICKLUNGSRAUM (Schwerpunkt öffentlicher Raum) Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln SEITE 06 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 1: Wohn- und Bürohaus: Ecke Karolinger Ring / Brunostraße: 14 Geschosse: ca. 43 m 2: Büro- und Geschäftshaus: Ecke Salier Ring / Pfälzer Str.: 18 Geschosse: 58 m 3: Büro- und Geschäftshaus: Barbarossa Platz: 12 Ge- schosse + Dach: ca. 40 m 4: Büro- und Geschäftshaus: Ecke Hohenstaufen Ring / Jahnstraße: 13 Geschosse: ca. 40 m 5: Hotel Crown Plaza: Habsburger Ring 12 Geschosse + Dachaufbau: ca. 40 m 6: Kölner Bank: Hohenzollern Ring: 14 Geschosse: ca. 55 m 8: Ringkarree: Ecke Hohenzollern Ring / Friesenstr: 17 Geschosse: 58 m/ 64 m 7: Büro- und Geschäftshaus: Ecke Hohenzollern Ring / Friesenstr: 11 Geschosse: ca. 39 m 9: Bürohaus: Gereonshof: 15 Geschosse: 56 m 10: Bürohaus: Kaiser Wilhelm Ring: 10 Geschosse: ca. 36 m 11: Kölntower: Wohn-, Büro- und Geschäftshaus: Me- dia-Park: 43 Geschosse: 148 m 12: Wohn-, Büro- und Geschäftshaus: Ecke Hansa Ring / Fischer Straße.: 7 Geschosse + Dachaufbau: ca. 33 m 13: Hansahochhaus: Hansa Ring: 18 Geschosse: 65 m 14: Ringturm: Theodor-Heuss-Ring: 26 Geschosse: 109 m 15: Wohnhaus: Ecke Theodor-Heuss-Ring / Adenauer- Ufer: 15 Geschosse: ca. 46 m 21: Wohn- und Geschäftshaus: Ecke Leystapel Holz- markt / An der Malzmühle: 13 Geschosse: ca. 40 m 22: Dom: 157 m 23: WDR: Tunisstraße: ca.17 Geschosse: ca. 52 m 24: Bürohaus Telekom: Ecke Cäcilien Str / Nord-Süd- Fahrt: 18 Geschosse: 55 m 25: Hercules Hochhaus: Graefstraße: Büro / Wohnen, 31 Geschosse: 102 m 26: Bürohaus: Am Perlengraben: 18 Geschosse: ca. 55 m 16: Wohnhaus: Ecke Konrad Adenauer-Ufer / Mevissen- straße: 27 Geschosse: ca. 80 m o N: Colonia-Hochhaus: An der Schanz: 42 Geschosse: 147 m 17: Bürohaus: Deutz-Mühlheimer-Straße: 15 Geschosse: 61 m 18: Köln Triangle: 103 m 19: Bürohaus (links): Mindener Straße: 16 Geschosse: ca. 50 m 20: Lanxess-Hochhaus: Von-Gablenz-Str. 19 Geschosse: 95 m 11 2233 44 55 66 77 88 99 1010 1111 1212 1313 1414 1515 1616 1717 1818 1919 2020 2121 2222 2323 2424 2626 2525 2525 StandortStandort Hohenzollernring 62Hohenzollernring 62 Analyse der HochpunkteAnalyse der Hochpunkte 3. ANALYSE: HOCHPUNKTE IN DER STADT Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme Quelle: Stadt Köln + eigene BearbeitungQuelle: Stadt Köln + eigene Bearbeitung SEITE 07 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 · Es ist eine hybride gewerbliche Nutzung mit Handel, Büro und Hotel geplant · Entwicklung einer hochattraktiven Architektur auf internationalem Niveau mit maximaler Qualität im öffentlichen Raum und Städtebau · Das Gebäude mit einem Höhenspektrum von 67 m bis 99 m und einem Footprint von ca. 750 m² kann bündig oder zurückgesetzt sowohl zur Magnusstraße als auch zu den Ringen/Wall sein. · Festlegung der genauen Kubatur und Höhe in ei- nem Qualifizierungsverfahren Ring Karree 58 m/ 64 m Kölner Dom 157 m Aktuelle Höhe 39 m NEUBAU VS. UMBAU Die momentan noch gute Marktsituation soll zur Entwicklung einer städ- tebaulich und architektonisch sowie ökologisch hochwertigen Immobilie als Neubau genutzt werden. Damit werden auch die Ansätze aus dem Masterplan (AS+P) zu den Ringen als besonderer öffentlicher Raum auch an dieser prominenten Stelle umsetzbar. Es entsteht ein hochrepräsen - tativer Bau für die Stadt Köln, die Kölner Ringe und ihre wirtschaftliche Weiterentwicklung. Der Neubau wird die Fehler der Bestandsbebauung wie die Stellung des Hochhauses und die Ausformung im Erdgeschoss korrigieren und soll eine hybride gewerbliche Nutzungsstruktur haben. HÖHENSPEKTRUM 67 m - 99 m GRUNDLAGEN DER PROJEKTENTWICKLUNG PROXIMUS Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0404 60,00 67,00 98,50 +22,50 +22,50 max. 67 m Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel Magnusstraße +0,00 = +49,00 üNN +0,00 = +49,00 üNN max. 60 m Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel Magnusstraße +22,50 99 m Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel Magnusstraße +0,00 = +49,00 üNN +99,00 60,00 67,00 98,50 +22,50 +22,50 max. 67 m Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel Magnusstraße +0,00 = +49,00 üNN +0,00 = +49,00 üNN max. 60 m Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel Magnusstraße +22,50 99 m Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel Magnusstraße +0,00 = +49,00 üNN +99,00 Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung SEITE 08 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 GAP15, DüsseldorfGAP15, Düsseldorf 90 m, Bürogebäude90 m, Bürogebäude SOP ArchitektenSOP Architekten Quelle: wikipedia.org Quelle: wikipedia.org 0606 REFERENZEN HOCHHÄUSER / HOCHWERTIGE ARCHITEKTUR / GUTE EINBINDUNG IM UMFELD Hinweis: Dies sind nur Beispiele, die Höhenstrukturen der jeweiligen Projekte ergeben sich aus dem städtebaulichen Umfeld Omniturm, Frankfurt am MainOmniturm, Frankfurt am Main 190 m, Bürogebäude / Wohnen190 m, Bürogebäude / Wohnen Architekt: BIG, Bjarke IngelsArchitekt: BIG, Bjarke Ingels Park Tower, Frankfurt am MainPark Tower, Frankfurt am Main max. 115 m, Büromax. 115 m, Büro Umbau nach AS+PUmbau nach AS+P Quelle: wikipedia.org Quelle: wikipedia.org 0707Quelle: wikipedia.org Quelle: wikipedia.org 0505 DARSTELLUNG HÖHENSPEKTRUM 67-99 m KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 SEITE 10 | APRIL 2020 Ring Karree 58 m/ 64 m BLICK RICHTUNG COLONIUS /NORDWESTEN HÖHENENTWICKLUNG: BESTAND Aktuelle Höhe 39 m Herkules Hochaus 102 m Volksbank Köln Bonn 60 m Telekom 100 m KölnTurm 148 m Colonius Fernsehturm 266 m Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0808 SEITE 11 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 BLICK RICHTUNG COLONIUS /NORDWESTEN HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 67 m Colonius Fernsehturm 266 m Höhe 67 m Herkules Hochaus 102 m Volksbank Köln Bonn 60 m Telekom 100 m KölnTurm 148 m Ring Karree 58 m/ 64 m Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0909 SEITE 12 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 BLICK RICHTUNG COLONIUS /NORDWESTEN HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 99 m Höhe 99 m Herkules Hochaus 102 m Volksbank Köln Bonn 60 m Telekom 100 m KölnTurm 148 m Colonius Fernsehturm 266 m Ring Karree 58 m/ 64 m Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1010 SEITE 13 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 Lanxess Tower 95 m Gerling-Haus 56 m Kölner Dom 157 m Höhe 39 m BLICK RICHTUNG DOM HÖHENENTWICKLUNG: BESTAND Ring Karree 58 m/ 64 m Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1111 SEITE 14 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 Lanxess Tower 95 m Gerling-Haus 56 m Kölner Dom 157 m Höhe 67 m BLICK RICHTUNG DOM HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 67 m Ring Karree 58 m/ 64 m Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1212 SEITE 15 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 Lanxess Tower 95 m Gerling-Haus 56 m Kölner Dom 157 m Höhe 99 m BLICK RICHTUNG DOM HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 99 m Ring Karree 58 m/ 64 m Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1313 SEITE 16 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 · Neubaukonzeption mit maximaler städtebaulicher und architektonischer Qualität als Katalysator für den öffentlichen Raum der Ringe und den Wirtschaftsstandort Köln an dieser städtebaulich hervorragenden Lage · Hochwertiges Gebäude mit neuem Qualitätsstandard · Höhenkorridor 67 - 99 m für den Hochpunkt · Entwicklung der Lösung in einem hochrangigen Qualifizierungsverfahren · Beurteilung Höhe und Sichtfeldstudie im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens · Qualitätsvoller Prozess der Abstimmung ZUSAMMENFASSUNG Ring Karree 58 m/ 64 m Aktuelle Höhe 39 m Herkules 102 m Ring Karree 58 m / 64 m Höhe 99 m Herkules 102 m KölnTurm 148 m Höhe 67 m Herkules 102 m Ring Karree 58 m / 64 m Colonius Fernsehturm 266 m Colonius Fernsehturm 266 m Colonius Fernsehturm 266 m KölnTurm 148 mKölnTurm 148 m Quelle: google.de Quelle: google.de 1414 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1515 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1616 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1717 SEITE 17 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GMBH FSW DÜSSELDORF GMBH ARCHITECTS AND PLANNERS Maria-Hilf-Straße 15 D - 50677 Köln Fon 0221 271 80 6-0 Fax 0221 310 08 33 info@astoc.de www.astoc.de Bearbeitung: Dipl. Ing. Peter Berner M.Sc. Daniel Richter Dipl. Ing. Jörg Schatzmann Rathausufer 14 D - 40213 Düsseldorf Fon 0211 83 68 980 Fax 0211 83 68 981 office@fsw-info.de www.fsw-info.de Hohenzollernring 79-83 D - 50672 Köln Fon 0221 299 191 0 Fax 0221 299 191 66 info@proximus.de www.proximus.de Bearbeitung: Clemens Gallisch Michael Kunz KONZEPTION UND PLANUNG Wir, die ASTOC Architects & Planners GmbH als Verfasser dieses Dokuments erklären, dass uns alle Nutzungsrechte, der im Dokument verwendeten Abbildungen vorliegen, da diese ausschließlich aus freien Medienarchiven stammen, also Google Maps/ Earth/ Streetview, TIM Online und Wikipedia. Die entsprechenden Nutzungsrechte finden sich hier: Google: https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps/ https://www.google.com/permissions/geoguidelines/ TIM Online: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/lizenzbedingungen_geobasis_nrw.pdf https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 Wikipedia: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Reusing_content_outside_Wikimedia Wir stimmen zu, dass die Stadt Köln vertreten durch das Stadtplanungsamt der Öffentlichkeit, den politischen Gremien der Stadt Köln und deren Mitglie- dern sowie den Behörden das Werk einschließlich einer digitalen Fassung des Werkes für die folgenden Zwecke zur Verfügung stellt: - Vervielfältigung und Verbreitung im Papierformat - Veröffentlichung im Internet mit der Möglichkeit zum Download - Präsentationszwecke Wir versichern, dass alle ggfs. urheberrechtlich geschützten Werke (Foto- und/oder Kartenmaterial) aus freien Medienarchiven stammen, die entspre - chend der Vorgaben angemessen beschriftet wurden. ANLAGEN SEITE 18 | APRIL 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 SEITE 19 | APRIL 2020 LUFTBILD SCHWARZPLAN Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet FLÄCHENNUTZUNGSPLAN AUSGANGSSITUATION: LUFTBILD - MORPHOLOGIE - PLANUNGSRECHT Quelle: tim-online.nrw.de Quelle: tim-online.nrw.de 1818 Quelle: Stadt KölnQuelle: Stadt KölnQuelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung SEITE 20 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 440 m² Grundfläche Hochpunkt 440 m² Grundfläche Hochpunkt 450 m² Grundfläche Hochpunkt 58 m/ 64 m üNN 49 m üNN 35 m üNN Erschließung / Andienung über Friesenwall Keine Erschießungsoption über Hohenzollernring Bezug zu umgebenden Hochpunkten Rücksprung für U-Bahn Abgang 39 m üNN POTENTIALFLÄCHE HOCHPUNKT N Hohenzollernring Magnusstraße Friesenwall Friesenplatz Venloer Straße Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung SEITE 21 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 BLICKBEZIEHUNGEN KÖLN Quelle: Stadt KölnQuelle: Stadt Köln SEITE 22 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 SICHTFELDSTUDIE FRIESENPLATZ Markierung Gebäude Friesenplatz 60 m Silhouette Stadtbildprägende Gebäude inkl. 60 m Gebäude Friesenplatz Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung SEITE 23 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 Blick von der Stolberger Straße Zoom SICHTFELDSTUDIE FRIESENPLATZ Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 2020Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1919 SEITE 24 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 Blick vom Maarweg Zoom SICHTFELDSTUDIE FRIESENPLATZ Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 2121 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 2222 SEITE 25 | MAI 2020 KÖLN HOHENZOLLERNRING 62 QUELLENANGABEN • 01,17 Google LLC (Hg.): Google Street View. 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Anlage 1 Auszug Flächennutzungsplan
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80m6040200 Mittelpunkt: [355300,5645203] 1:2500 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Aktueller Flächennutzungsplan Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.04.2020 -
Anlage 7 Blickbeziehungen
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"Stadtstrukturen ] 15 9-20 geschossige vorh.Hochhäuser [EI 26 2-20 onschossige om nochnäuser $mmsussannn| wichtige Blickbeziehung auf den Dom msi wichtige Blickbeziehung auf die roman. Kirchen Maßstab 1:10) -
Anlage 8 Auszug Niederschrift StEA 16.06.2020
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 17.07.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 49. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 öffentlich 6.3 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 1152/2020 RM Frenzel fragt, ob das Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt nicht ge- genstandslos werde, wenn weitere Ausnahmen beschlossen würden. Er möchte deshalb wissen, wie der Zeitplan der Verwaltung für das Höhenentwicklungskonzept für die „Innere Stadt“ aussehe. Er bittet um die Vorlage einer städtebaulichen Studie für die Errichtung eines Gebäudes im Rahmen des Höhenkonzepts lrh. Innenstadt (22,50 m +x) sowie einer städtebaulichen Studie für die Bestandssanierung (39 m). Er hält in diesem Zusammenhang eine Visualisierung der Hochhäuser (67 m, 99 m) für hilfreich und fragt außerdem, wie die Verwaltung die Variante der Errichtung eines Neubaus in der Höhe des Bestandsgebäudes beurteile. RM Pakulat erkundigt sich nach der Brutto-Grundfläche (BGF) des Bestands sowie einer ausführlichen Höhenkartierung im Umfeld. Sie bittet um entsprechende Infor- mationen zur nächsten Sitzung. RM De Bellis-Olinger erinnert daran, dass vor nicht allzu langer Zeit ein gemeinsa- mer Antrag zum „Hochhauskonzept“ beschlossen worden sei. Sie zeigt Verständnis für die gestellten Fragen. Dennoch müsse klar sein, was künftig geplant werden sol- le, denn die vorhandenen Flächen seien endlich. Sie fragt, ob es bei den vom Rat beschlossenen Höhen bleibe oder ob hier Veränderungen notwendig seien. RM Sterck hält die Verwaltungsvorlage für falsch und irreführend. Er verweist in die- sem Zusammenhang auf das 2007 beschlossene Höhenkonzept. Hier sei beispiels- weise festgelegt worden, unter welchen Bedingungen Hochhäuser am Ring zu bauen seien. Eigentlich müsse der Beschlusstext lauten: „Der Rat beauftragt die Verw altung in Erfüllung des Höhenkonzepts/Ringkonzepts die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen“. Die Angelegenheit wurde zurückgestellt. -
Anlage 10, BV 1 vom 26.08.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 28.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.08.2020 öffentlich 3.3 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 1152/2020 Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt zunächst über den ergänzten Ände- rungsantrag (TOP 3.3.1 AN/1143/2020) abstimmen. Ergänzter Änderungsantrag: Die Bezirksvertretung beschließt: Der Rat a) beauftragt die Verwaltung, am Standort Hohenzollernring 62, abweichend von den Vorgaben aus dem Höhenkonzept/Ringkonzept die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen, unter besonderer Berücksichtigung der Aufwertung des öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und möglichst unter Einhaltung der Grund- stücksgrenzen. b.) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen eine Qualifizie- rungsverfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhenentwicklungen von 39 bis maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik geprüft werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung in zwei Grundstücke geprüft werden: Eines zum Friesenwall hin (mit maximal möglicher Bruttogeschossfläche unter Hochhaushöhe), ausschließlich mit Wohnungsbau, davon 30 % sozialgebunden und einem höher gebauten, gewerb- lich genutzten Teil zum Hohenzollernring hin. Diese Abweichung vom derzeit gültigen Höhenkonzept Innenstadt hat im Zu- griff auf das zukünftige Höhenkonzept Innere Stadt zu erfolgen. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmengleichheit abgelehnt. 5 Grüne und 4 SPD zugestimmt 4 CDU, 2 Linke, 1 FDP, 1 Deine Freunde und 1 Gut abgelehnt Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt sodann über die Alternative zu a) der Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss Alternative: zu a) Der Rat hält an der bisherigen Beschlusslage fest und bestätigt für eine Entwicklung auf dem Grundstück Hohenzollernring 62 die bisher definierte Höhenentwicklung für einen Neubau mit 22,50 m über Gehweg plus ein zurückversetztes oberstes Geschoss in Kombination mit den maximalen Geschossigkeiten von VI plus I Geschossen und Flachdach. Durch Beschluss der Alternative a) entfällt sowohl der Hauptbeschluss b) als auch die Alternative zu b). Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von CDU (4), SPD (4), Linke (2), Deine Freunde (1) und Gut (1) gegen die Grünen (5) und FDP (1) zugestimmt. -
Anlage 3 Auszug Beschluss 2001
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ESHEANLAGE 31% ALT, vv so 3 -
Anlage 4 Auszug Höhenkonzept 2007
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ANLAGE 4 Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt – Auszüge Ratsbeschluss aus 2007 (ohne Maßstab) -
Anlage 11 Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA_29.04.2021
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Anlage 11 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.04.2021 öffentlich 6.1 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 1152/2020 Änderungsantrag der FDP-Fraktion AN/1205/2020 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU- Fraktion und der Fraktion Volt AN/0981/2021 Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, über die Variante A der Verwaltung abzu- stimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – ab- gelehnt. Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Volt: Der Stadtentwicklungsausschuss a) beschließt, dass als Vorbereitung auf ein Qualifizierungsverfahren in einem ersten Schritt eine Massestudie angefertigt und dem Stadtentwicklungsaus- schuss zur Beratung vorgelegt wird. b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Beratungen zu a) am Standort Hohenzollernring 62 die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Auf- wertung des öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und möglichst unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen. c) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhenentwick- lungen von 39 bis maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik geprüft und dar- gestellt werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung in gewerbliche Flächen und Wohnungsbau auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells in verschiedenen Gebäudekörpern geprüft werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU- Fraktion, der Fraktion Volt und der FDP-Fraktion – zugestimmt. Demnach ergibt sich folgender geänderter Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat a) beschließt, dass als Vorbereitung auf ein Qualifizierungsverfahren in ei- nem ersten Schritt eine Massestudie angefertigt und dem Stadtentwick- lungsausschuss zur Beratung vorgelegt wird. b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Beratungen zu a) am Standort Hohenzollernring 62 die Planungen für den Neubau ei- nes Hochhauses fortzuführen. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Aufwertung des öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und mög- lichst unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen. c) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhen- entwicklungen von 39 bis maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik ge- prüft und dargestellt werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung in gewerbliche Flächen und Wohnungsbau auf Grundlage des Koopera- tiven Baulandmodells in verschiedenen Gebäudekörpern geprüft wer- den. Hinweis: Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion betrachtet der Stadtentwicklungsausschuss als erledigt. -
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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ANLAGE 0 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 Vorlage 1152/2020 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.06.2020 Die Zustimmung des Rates bildet die Grundlage für den Projektstart in Verbindung mit der Vorbereitung der nächsten Schritte (u.a. Qualifizierungsverfahren und Bauleitplanverfahren) zusammen mit dem Vorhabenträger. Um den Projektstart aufgrund der bevorstehenden Sommerpause 2020 nicht zu verzögern, soll die Vorlage noch vor der Sommerpause dem Stadtentwicklungsausschuss am16.06.2020 und dem Rat am 18.06.2020 vorgelegt werden können. Aus diesem Grund wird die Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.06.2020 notwendig. -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Kuhn Az Vorlagen-Nummer 1152/2020 Freigabedatum 28.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat a) beauftragt die Verwaltung, am Standort Hohenzollernring 62, abweichend von den Vorgaben aus dem Höhenkonzept/Ringkonzept die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen. b) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens eine Höhenentwicklung bis maximal 67m über Gehweg inkl. Technik geprüft werden soll Alternativen: zu a) Der Rat hält an der bisherigen Beschlusslage fest und bestätigt für eine Entwicklung auf dem Grundstück Hohenzollernring 62 die bisher definierte Höhenentwicklung für einen Neubau mit 22,50 m über Gehweg plus ein zurückversetztes oberstes Geschoss in Kombination mit den maximalen Geschossigkeiten von VI plus I Geschossen und Flachdach. Durch Beschluss der Alternative a) entfällt sowohl der Hauptbeschluss b) als auch die Alternative zu b). zu b) Der Rat beschließt für den Standort Hohenzollernring 62, dass im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens eine Höhenentwicklung bis maximal 99m über Gehweg inkl. Technik geprüft werden soll. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung der Planung hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Das Plan- gebiet ist heute vollständig bebaut / versiegelt und wurde zu Büro- und Geschäftszwecken genutzt. Die zukünftige Bebauung soll ebenfalls als gemischt genutzte Immobilie für Einzelhandel/Büro/Hotel entwickelt werden und wird einen wesentlich besseren Dämmstandard und eine moderne Wärmebe- reitstellung aufweisen, so dass gegenüber dem heutigen Zustand eher mit einer Abnahme der Emis- sion von Klimaschadgasen zu rechnen ist. Begründung Anlass Ein Joint Venture der PROXIMUS REAL ESTATE AG und der Quantum Immobilien AG – plant am Hohenzollernring 62 die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes für Einzelhandel/Büro/Hotel. Der Bestand inkl. der vorhandene Hochpunkt sollen abgebrochen werden, da sich die ursprünglich angedachte Sanierung wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Am Friesenplatz soll somit an einem der wichtigsten und hochfrequentierten westlichen Innenstadteingänge ein dem Standort angemessener Neubau entstehen. Das Grundstück ist aufgrund seiner Lage Bestandteil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Hö- henkonzepts für die linksrheinische Innenstadt und dort konkret Bestandteil des Teilbereichs Ringe (Ringkonzept). In den nachfolgenden Abschnitten wird das Neubauvorhaben, ebenfalls als Hochpunkt geplant, be- schrieben sowie ein Abgleich zu den Vorgaben des Höhenkonzeptes dargestellt. Beschreibung Bestandssituation Die heutige Situation ist durch jahrelange Leerstände stark gekennzeichnet während in direkter Nachbarschaft zahlreiche jüngere Entwicklungen eine erhebliche Wandlung des Standorts einläuten. Das zu überplanende Gebäude Hohenzollernring 62 wurde Ende der 60er Jahre erbaut und ist auf- grund seines Zustands heute weder wirtschaftlich vermietbar noch im Hinblick auf seine Volumetrie und Erdgeschossausformung befriedigend. Der Standort des Gebäudes befindet sich an bedeutender städtebaulicher Position – an der Schnitt- stelle der Innenstadt zum belgischen Viertel definiert es die südliche Raumkante des Friesenplatzes im Übergang zum Hohenzollernring. Bereits im Vorfeld entstandene Studien thematisieren den Um- gang mit dem Gebäude inkl. seiner Höhenentwicklung bei gleichzeitiger Erfüllung wirtschaftlicher Kri- terien. Der Stadtraum ist am Projektstandort darüber hinaus durch eine hohe und stark differenzierte Ver- kehrsdichte geprägt. Die sich kreuzenden Achsen Hohenzollernring, Venloer Straße, Magnusstraße und Friesenstraße sowie der unter dem Friesenplatz liegende U-Bahnhof führen zu einer hochfre- quentierten Nutzung verschiedenster Verkehrsteilnehmer. Demgegenüber steht auf dem südlichen Teil des Friesenplatzes ein verhältnismäßig wenig qualifizier- ter öffentlicher Raum für die Abwicklung der Fußgänger- und Radfahrfrequenzen zur Verfügung. Eine heute städtebaulich wenig zufriedenstellende Situation. 3 Bestehendes Planungsrecht: Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des Grundstücks Hohenzollern- ring 62 zweigeteilt. Im westlichen Bereich und somit entlang der Ringe wird eine Gemischte Bauflä- che (M) ausgewiesen. Im Osten, orientiert zum Friesenwall ein Besonderes Wohngebiet (WB) (vgl. Anlage 1) Der bestehende Bebauungsplan mit der Nummer 66459/16 folgt dieser Darstellung. Im Westen wurde die Baufläche als ein Kerngebiet (MK) festgesetzt, im Osten zum Friesenwall besteht die Festsetzung Besonderes Wohngebiet (WB) (vgl. Anlage 2) Vorhabenbeschreibung Die seit Jahren unzufriedenstellende Situation soll durch das Neubauvorhaben behoben werden. Der Investor plant das Projekt als gemischt genutzte Immobilie für Einzelhandel/Büro/Hotel zu entwickeln. Die Projektentwicklung sieht, wie auch bereits im bisherigen Bestand vorhanden, einen Hochpunkt vor. Die besondere Lagequalität des Plangrundstücks lässt eine Angebotsentwicklung für in Köln stark nachgefragte, moderne und hochwertige Büroflächen erwarten. Trotz des relativ kleinen Grundstückzuschnitts ist das zuvor beschrieben Manko im öffentlichen Raum zugleich auch Chance für eine Neubebauung, da durch die Situierung des Gebäudes im Erdgeschoss es möglich wird, das Platzangebot für den öffentlichen Raum zu qualifizieren und besser mit den Ver- kehren des U-Bahnbahnhofs zu verknüpfen. Die kompakte Grundstücksgröße führt in Verbindung mit den wirtschaftlichen Rahmendaten und der städtebaulichen Prominenz zur qualifizierten Auseinandersetzung mit der Höhensetzung und der Ge- staltung des öffentlichen Raums entlang des Hohenzollernrings und des Friesenplatzes unter Einbe- zug der relevanten U-Bahnabgänge zum U-Bahnhof Friesenpatz. Im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln nehmen die Kölner Ringe einen bedeutenden Ent- wicklungsraum insbesondere bezogen auf den öffentlichen Raum ein. Dabei soll an diesem wichtigen Standort eine hochklassige und nachhaltige Architektur entstehen und zugleich eine Signalwirkung für die Aufwertung dieses Bereichs der Innenstadt sowie der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Köln Innenstadt ausgehen. Der Investor zeigt sich damit bereit, auch in wirt- schaftlich unklaren Zeiten zu investieren. Der Beschlussvorlage ist eine Studie beigefügt, die das ge- plante Vorhaben in den Grundzügen skizziert. Vorgeschlagen wird seitens des Investors ein Höhen- spektrum von 67 bis 99 m, das im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens weiter untersucht werden soll (vgl. Anlage 6). Zukünftiges Planungsrecht: Der bestehende Bebauungsplan muss zur Durchführung des Vorhabens durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) überplant werden. Bestehende Beschlusslage zum Höhenkonzept Der Standort Hohenzollernring 62 ist Bestandteil diverser Beschlüsse aus der Vergangenheit, die Festlegungen zur Höhenentwicklung für die linksrheinische Innenstadt, im Besonderen für die Kon- zeption einer Höhenentwicklung entlang den Kölner Ringe, beinhalten. Die nachstehenden Beschlüsse wurden vor dem Hintergrund gefasst, die historische Stadtsilhouette zu schützen, aber auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hochpunkte wurden in diesem Zusammenhang nur für ausgewählte Standorte entlang der Ringe definiert. Der Standort Hohenzol- lernring 62 gehört nicht dazu. 4 Die angestrebte Vorhabenentwicklung am Standort Hohenzollernring 62 steht in diesem Zusammen- hang den folgenden Beschlüssen entgegen: 2001 - Beschluss StEA (03.07.2001) – Bauliche Höhenentwicklung an den Kölner Ringstraßen (Auszug) – vgl. Vorlage 0752/001: Höhenfestlegung für das Grundstück Hohenzollernring 62: VI Geschosse plus I Geschoss, Flachdach (vgl. Anlage 3) Begründung (als Auszug aus dem Beschluss): Nachdem das Gerling Ring-Karree nach Plänen von Sir Norman Foster fast fertig gestellt wurde und Ende Juni 2001 eröffnet werden soll, ist einhellige Meinung der Workshop Teilnehmer dass im Umfeld des Friesenplatzes (sowohl innerhalb der Ringe als auch auf der Außenseite der Ringe) keine andere höhenmäßige Entwicklung der Gebäude und auch auf der Südseite des Gerling-Karrees keine höhere Bebauung als heute vorzusehen ist. 2007 – Beschluss Rat (15.05.2007) – Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt – vgl. Vorlage 0015/007 Das Ringkonzept wird Bestandteil des Höhenkonzeptes. Für das Grundstück Hohenzollernring 62 erfolgt eine Höhenfestlegung auf: max. 22,50m plus ein zu- rückversetztes weiteres oberstes Geschoss sowie entsprechend des Detailplanes Ringe eine Festle- gung der Geschossigkeiten, hier: VI Geschosse plus I Geschoss und Flachdach (vgl. Anlage 4). Zu den Höhenfestlegungen entlang des Rings wird folgendes ausgeführt: Entlang des Ringes, der durch die gründerzeitliche Bebauung der „Stübbenschen Neustadt“ und durch große Blockstrukturen geprägt ist, gilt das Ringkonzept von 2001. Es sollen aber auch Solitäre von maximal 60m Gebäude- höhe über Gelände zulässig sein, wenn diese innerhalb der Blöcke liegen und um etwa eine Gebäu- detiefe zurückspringen (maximale Gebäudehöhe inklusive der technischen Aufbauten o.Ä. 115m ü. N.N.). Dadurch bleibt die Traufkante der bestehenden, meist siebengeschossigen Bebauung für den Betrachter auf den Ringen maßstabsbildend und prägend. Die zurückversetzte, höhere Bebauung tritt in den Hintergrund (Beispiel Gerling Karree) Für Solitäre an der Ringinnen- und Ringaußenseite gilt, dass diese nur an den Kreuzungsbereichen der Ringstraße mit den Haupterschließungsstraßen mög- lich sein sollen, um diese Hauptverkehrsachsen im Stadtkörper deutlich zu markieren. Außerdem gilt die Zulässigkeit der Solitäre nur in den im Flächennutzungsplan als MK-Bereich dargestellten Flä- chen, damit die Bereiche, die überwiegend dem Wohnen dienen, nicht durch höhere Bauten beein- trächtigt werden. 2009 – Beschluss Rat (26.03.2009) - Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt, hier: Konkretisierung im Bereich der Ringe – vgl. Vorlage 5541/2008 Das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt, das der Rat am 15.05.2007 beschlossen hat, beinhaltet für die Ringstraßen das vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene „Ringkonzept 2001“. In diesem „Ringkonzept 2001“ sind für die Gebäude beiderseits des Rings maximale Ge- schosszahlen festgelegt, aber keine maximalen Gebäudehöhen vorgegeben. Der Rat beschließt, dass für die Ringstraßen das Ringkonzept derart angepasst wird, dass für die angegebenen Ge- schosszahlen maximale Gebäudehöhen festgeschrieben werden. Bei zukünftigen Bauvorhaben sollen nicht nur die maximalen Geschosszahlen eingehalten werden sondern auch maximale Gebäudehöhen. Der Höhenfestlegung für das Grundstück Hohenzollernring 62 mit VI Geschossen plus I Geschoss, Flachdach werden somit folgende Höhen zugeordnet bzw. bezogen auf den Beschluss 2007 wie folgt konkretisiert: maximale Wandhöhe des Gebäudes: 22,50m über Gehweg, darüber hinaus ist ein zu- rückversetztes Staffelgeschoss von 3,20m Höhe zulässig, das um 2m von der Traufkante zurück- springt. (vgl. Anlage 5) Hinweis auf den Beschluss des Hauptausschusses am 07.04.2020 für ein "Konzept für die Höhen- entwicklung zukünftiger Bauvorhaben für den Bereich der „Inneren Stadt“" – vgl. AN/0384/2020 Der Hauptausschuss hat am 07.04.2020 die Verwaltung beauftragt, das vorgenannte Konzept zu er- arbeiten. Die bereits bestehenden Grundlagen wie das 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt soll der weiteren Entwicklung zugrunde gelegt werden. Ob geänder- 5 te Rahmenbedingungen zu einem Veränderungsbedarf führen, soll im Verfahren diskutiert werden. Das beschriebene Vorhaben Hohenzollernring 62 läuft dieser Auseinandersetzung voraus. Zusammenfassung und Fazit Bezogen auf die vorgenannte Beschlusslage widerspricht das beschriebene Vorhaben zunächst der vorgenannten Beschlusslage sowohl bezogen auf die Höhenvorgaben (max. 22,50m plus ein zurück- versetztes Geschoss) als auch im Hinblick auf die Anordnung von Solitären (Hochpunkt durch Gerling Ring-Karree bereits vorhanden). Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage wäre eine Sanierung im Bestand und damit der Erhalt des bestehenden Hochpunktes (mit einer Höhe von ca. 39m) möglich. Hier wirkt der Bestandsschutz. In den vergangenen Jahren wurden dazu mehrere Studien von Verwaltung und Politik begleitet. Auf Basis der Berechnungen des aktuellen Eigentümers hat sich dieser Ansatz jedoch wirtschaftlich als nicht tragbar erwiesen. Aufgrund dieser Ausnahmesituation in Verbindung mit der Vorprägung durch das bestehende Hoch- haus sowie der seit Jahren städtebaulich unzufriedenstellenden Situation vor Ort kann sich die Ver- waltung vorstellen, an dieser Stelle den Vorhabenträger dahingehend zu unterstützen und zu beglei- ten, das Gebäude auf Basis dieser Ausnahmetatbestände durch Abriss und Neubau anstelle einer Sanierung zu ersetzen. Bezogen auf die zukünftige Höhenentwicklung soll im Rahmen der nächsten Schritte (zweistufiges Qualifizierungsverfahren) geprüft werden, welche Höhenentwicklung für den Standort angemessen ist. Der Vorhabenträger schlägt, wie zuvor beschrieben vor, eine Höhenentwicklung von 67 bis 99m im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens prüfen zu lassen. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag bewertet und empfiehlt bereits für das Qualifizierungsverfahren den maximalen Spielraum auf 67m Gebäudehöhe über Gehweg inkl. Technik für das Qualifizierungs- verfahren zu begrenzen und damit eine Orientierung an den bestehenden Hochpunkten im unmittel- baren Umfeld vorzunehmen. Über dieses zusätzliche Potential wird sowohl in städtebaulicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht Spielraum für eine zeitgemäße Entwicklung geboten, ohne die Maß- stäblichkeit des Standorts, wie es bei einer Bebauung über diese Vorgabe hinaus (bis 99m) möglich wäre, unangemessen zu verändern. Bei der Ausnutzung von Grundstücken stehen u.a. die Bruttogrundfläche (BGF) und die Höhenent- wicklung bezogen auf die Ausformung von Proportionen miteinander in Verbindung. Seitens des Vor- habenträgers wird eine Verdopplung der bisherigen BGF angestrebt. Dies wird von der Verwaltung kritisch gesehen, da es aufgrund der gebotenen Höhenbegrenzung zu unvorteilhaften Proportionen kommen kann. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens überprüft wird, welche Bruttogrundfläche (BGF) im Rahmen des maxi- malen Höhenspielraums (bis 67m) städtebaulich in ihrer Maßstäblichkeit wirksam werden kann. Nächste Schritte (Ausblick) Sofern die Verwaltung mit der Fortführung der Planung beauftragt wird, wird die Verwaltung mit dem Vorhabenträger ein zweistufiges Qualifizierungsverfahren vorbereiten. Die Vorhabenträgerin wird dazu im weiteren Verfahren eine Mehrfachbeauftragung mit geeigneten Planer*innen/Architekt*innen durchführen lassen um sowohl den Städtebau als auch den Hochbau mit dem umgebenden Freiraum zu qualifizieren. Im Voraus dazu erfolgt eine Grundlagenermittlung (u.a. verkehrliche Maßgaben, zu berücksichtigende Umweltbelange, etc.), die als Rahmenbedingungen bzw. als nachzuweisende Aspekte in das Qualifi- zierungsverfahren einfließen. Auch die Überprüfung der Blickbeziehungen auf den Kölner Dom wird im Rahmen des Verfahrens erforderlich werden (vgl. Anlage 7). Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens soll anschließend in die erforderliche Bauleitplanung einfließen. Gleichermaßen ist die Stadt Köln aufgefordert, das Meldeverfahren von städtischen Bauvorhaben, die auf das Welterbe Auswirkungen haben können, an die UNESCO einzuhalten, d.h. es wird eine ent- 6 sprechende Unterrichtung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erfolgen. ANLAGEN: Anlage 1 Auszug FNP Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 66 459/16 Anlage 3 Auszug Beschluss 2001 – Höhenentwicklung an den Ringstraßen Anlage 4 Auszug Beschluss 2007 Höhenkonzept Anlage 5 Auszug Beschluss 2009 Ringkonzept Anlage 6 Studie Vorhaben Anlage 7 Blickbeziehungen
Beratungsverlauf
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26.08.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3, Anhörung (BV). Ergebnis: Alternative beschlossen -
29.04.2021
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
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