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1152/2020

Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.21

Anlage 7 Blickbeziehungen

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Ansehen

Anlage 3 Auszug Beschluss 2001

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Ansehen

Anlage 2 Bebauungsplan

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Ansehen

Anlage 8 Auszug Niederschrift StEA 16.06.2020

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Anlage 4 Auszug Höhenkonzept 2007

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Ansehen

Anlage 1 Auszug Flächennutzungsplan

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Ansehen

Anlage 11 Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA_29.04.2021

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Auszug Ringkonzept

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Ansehen

Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zu den Nachfragen und Anmerkungen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020

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Anlage 10, BV 1 vom 26.08.2020

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Ansehen

Anlage 6 Studie

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Ansehen

Anlage 7 Blickbeziehungen

210 Zeichen

"Stadtstrukturen

] 15 9-20 geschossige vorh.Hochhäuser

[EI 26 2-20 onschossige om nochnäuser
$mmsussannn| wichtige Blickbeziehung auf den Dom

msi wichtige Blickbeziehung auf die roman. Kirchen

Maßstab 1:10)

Anlage 3 Auszug Beschluss 2001

28 Zeichen

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Anlage 2 Bebauungsplan

398 Zeichen

Gumal #1 Anc 5 BauNVO in Verbindung mi # Ada 9 Bauio
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Teiansge Autzung „Vergnögengstitten “nz nunahmwene
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& Dias sit auch fr sontige Gewerbebetriebe genä ion?

ME 3 BauNVO un sonstige nich störende Önmubebstiebe
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Vergnuungastamen nassen

Stadt Köln
Bebauungsplan
Nr. 66 459/16
M. 1:1000

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Anlage 8 Auszug Niederschrift StEA 16.06.2020

2195 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 17.07.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 49. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 16.06.2020  
öffentlich 
6.3 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt;  
hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 
1152/2020 
RM Frenzel fragt, ob das Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt nicht ge-
genstandslos werde, wenn weitere Ausnahmen beschlossen würden. Er möchte 
deshalb wissen, wie der Zeitplan der Verwaltung für das Höhenentwicklungskonzept 
für die „Innere Stadt“ aussehe. Er bittet um die Vorlage einer städtebaulichen Studie 
für die Errichtung eines Gebäudes im Rahmen des Höhenkonzepts lrh. Innenstadt 
(22,50 m +x) sowie einer städtebaulichen Studie für die Bestandssanierung (39 m). 
Er hält in diesem Zusammenhang eine Visualisierung der Hochhäuser (67 m, 99 m) 
für hilfreich und fragt außerdem, wie die Verwaltung die Variante der Errichtung eines 
Neubaus in der Höhe des Bestandsgebäudes beurteile. 
RM Pakulat erkundigt sich nach der Brutto-Grundfläche (BGF) des Bestands sowie 
einer ausführlichen Höhenkartierung im Umfeld. Sie bittet um entsprechende Infor-
mationen zur nächsten Sitzung. 
RM De Bellis-Olinger erinnert daran, dass vor nicht allzu langer Zeit ein gemeinsa-
mer Antrag zum „Hochhauskonzept“ beschlossen worden sei. Sie zeigt Verständnis 
für die gestellten Fragen. Dennoch müsse klar sein, was künftig geplant werden sol-
le, denn die vorhandenen Flächen seien endlich. Sie fragt, ob es bei den vom Rat 
beschlossenen Höhen bleibe oder ob hier Veränderungen notwendig seien. 
RM Sterck hält die Verwaltungsvorlage für falsch und irreführend. Er verweist in die-
sem Zusammenhang auf das 2007 beschlossene Höhenkonzept. Hier sei beispiels-
weise festgelegt worden, unter welchen Bedingungen Hochhäuser am Ring zu bauen 
seien. Eigentlich müsse der Beschlusstext lauten: „Der Rat beauftragt die Verw altung 
in Erfüllung des Höhenkonzepts/Ringkonzepts die Planungen für den Neubau eines 
Hochhauses fortzuführen“. 
 
Die Angelegenheit wurde zurückgestellt.

Anlage 4 Auszug Höhenkonzept 2007

109 Zeichen

ANLAGE 4 
 
Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt – Auszüge Ratsbeschluss aus 2007  
(ohne Maßstab)

Anlage 1 Auszug Flächennutzungsplan

492 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [355300,5645203]   1:2500
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Aktueller Flächennutzungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.04.2020

Anlage 11 Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA_29.04.2021

3241 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 29.04.2021 
öffentlich 
6.1 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt;  
hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 
1152/2020 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
AN/1205/2020 
 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Fraktion Volt 
AN/0981/2021 
Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, über die Variante A der Verwaltung abzu-
stimmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – ab-
gelehnt. 
 
Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Volt: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
a) beschließt, dass als Vorbereitung auf ein Qualifizierungsverfahren in einem 
ersten Schritt eine Massestudie angefertigt und dem Stadtentwicklungsaus-
schuss zur Beratung vorgelegt wird. 
b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Beratungen zu 
a) am Standort Hohenzollernring 62 die Planungen für den Neubau eines 
Hochhauses fortzuführen. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Auf-

wertung des öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und möglichst unter 
Einhaltung der Grundstücksgrenzen.  
c) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen dieses 
Qualifizierungsverfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhenentwick-
lungen von 39 bis maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik geprüft und dar-
gestellt werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung in gewerbliche 
Flächen und Wohnungsbau auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells 
in verschiedenen Gebäudekörpern geprüft werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion, der Fraktion Volt und der FDP-Fraktion – zugestimmt. 
 
Demnach ergibt sich folgender geänderter Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
Der Rat 
a) beschließt, dass als Vorbereitung auf ein Qualifizierungsverfahren in ei-
nem ersten Schritt eine Massestudie angefertigt und dem Stadtentwick-
lungsausschuss zur Beratung vorgelegt wird. 
b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Beratungen 
zu a) am Standort Hohenzollernring 62 die Planungen für den Neubau ei-
nes Hochhauses fortzuführen. Dies unter besonderer Berücksichtigung 
der Aufwertung des öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und mög-
lichst unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen.  
c) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen dieses 
Qualifizierungsverfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhen-
entwicklungen von 39 bis maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik ge-
prüft und dargestellt werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung 
in gewerbliche Flächen und Wohnungsbau auf Grundlage des Koopera-
tiven Baulandmodells in verschiedenen Gebäudekörpern geprüft wer-
den. 
Hinweis: 
Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion betrachtet der Stadtentwicklungsausschuss 
als erledigt.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

817 Zeichen

ANLAGE 0 
 
 
 
Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt; hier: Bauvorhaben 
Hohenzollernring 62 
Vorlage 1152/2020 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 04.06.2020 
 
 
 
Die Zustimmung des Rates bildet die Grundlage für den Projektstart in Verbindung mit der 
Vorbereitung der nächsten Schritte (u.a. Qualifizierungsverfahren und Bauleitplanverfahren) 
zusammen mit dem Vorhabenträger. Um den Projektstart aufgrund der bevorstehenden 
Sommerpause 2020 nicht zu verzögern, soll die Vorlage noch vor der Sommerpause dem 
Stadtentwicklungsausschuss am16.06.2020 und dem Rat am 18.06.2020 vorgelegt werden 
können. Aus diesem Grund wird die Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 
04.06.2020 notwendig.

Beschlussvorlage Rat

16593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Kuhn Az 
Vorlagen-Nummer 
 1152/2020 
Freigabedatum 
28.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt;  
hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
a) beauftragt die Verwaltung, am Standort Hohenzollernring 62, abweichend von den Vorgaben 
aus dem Höhenkonzept/Ringkonzept die Planungen für den Neubau eines Hochhauses 
fortzuführen. 
b) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen eines 
Qualifizierungsverfahrens eine Höhenentwicklung bis maximal 67m über Gehweg inkl. 
Technik geprüft werden soll 
 
Alternativen: 
zu a) 
Der Rat hält an der bisherigen Beschlusslage fest und bestätigt für eine Entwicklung auf dem 
Grundstück Hohenzollernring 62 die bisher definierte Höhenentwicklung für einen Neubau mit 22,50 
m über Gehweg plus ein zurückversetztes oberstes Geschoss in Kombination mit den maximalen 
Geschossigkeiten von VI plus I Geschossen und Flachdach. Durch Beschluss der Alternative a) 
entfällt sowohl der Hauptbeschluss b) als auch die Alternative zu b). 
zu b) 
Der Rat beschließt für den Standort Hohenzollernring 62, dass im Rahmen eines 
Qualifizierungsverfahrens eine Höhenentwicklung bis maximal 99m über Gehweg inkl. Technik 
geprüft werden soll. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Umsetzung der Planung hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Das Plan-
gebiet ist heute vollständig bebaut / versiegelt und wurde zu Büro- und Geschäftszwecken genutzt. 
Die zukünftige Bebauung soll ebenfalls als gemischt genutzte Immobilie für Einzelhandel/Büro/Hotel 
entwickelt werden und wird einen wesentlich besseren Dämmstandard und eine moderne Wärmebe-
reitstellung aufweisen, so dass gegenüber dem heutigen Zustand eher mit einer Abnahme der Emis-
sion von Klimaschadgasen zu rechnen ist. 
   
 
 
Begründung 
Anlass 
Ein Joint Venture der PROXIMUS REAL ESTATE AG und der Quantum Immobilien AG – plant am 
Hohenzollernring 62 die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes für Einzelhandel/Büro/Hotel. 
Der Bestand inkl. der vorhandene Hochpunkt sollen abgebrochen werden, da sich die ursprünglich 
angedachte Sanierung wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Am Friesenplatz soll somit an einem der 
wichtigsten und hochfrequentierten westlichen Innenstadteingänge ein dem Standort angemessener 
Neubau entstehen. 
Das Grundstück ist aufgrund seiner Lage Bestandteil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Hö-
henkonzepts für die linksrheinische Innenstadt und dort konkret Bestandteil des Teilbereichs Ringe 
(Ringkonzept). 
In den nachfolgenden Abschnitten wird das Neubauvorhaben, ebenfalls als Hochpunkt geplant, be-
schrieben sowie ein Abgleich zu den Vorgaben des Höhenkonzeptes dargestellt. 
 
Beschreibung Bestandssituation 
Die heutige Situation ist durch jahrelange Leerstände stark gekennzeichnet während in direkter 
Nachbarschaft zahlreiche jüngere Entwicklungen eine erhebliche Wandlung des Standorts einläuten. 
Das zu überplanende Gebäude Hohenzollernring 62 wurde Ende der 60er Jahre erbaut und ist auf-
grund seines Zustands heute weder wirtschaftlich vermietbar noch im Hinblick auf seine Volumetrie 
und Erdgeschossausformung befriedigend. 
Der Standort des Gebäudes befindet sich an bedeutender städtebaulicher Position – an der Schnitt-
stelle der Innenstadt zum belgischen Viertel definiert es die südliche Raumkante des Friesenplatzes 
im Übergang zum Hohenzollernring. Bereits im Vorfeld entstandene Studien thematisieren den Um-
gang mit dem Gebäude inkl. seiner Höhenentwicklung bei gleichzeitiger Erfüllung wirtschaftlicher Kri-
terien. 
Der Stadtraum ist am Projektstandort darüber hinaus durch eine hohe und stark differenzierte Ver-
kehrsdichte geprägt. Die sich kreuzenden Achsen Hohenzollernring, Venloer Straße, Magnusstraße 
und Friesenstraße sowie der unter dem Friesenplatz liegende U-Bahnhof führen zu einer hochfre-
quentierten Nutzung verschiedenster Verkehrsteilnehmer. 
Demgegenüber steht auf dem südlichen Teil des Friesenplatzes ein verhältnismäßig wenig qualifizier-
ter öffentlicher Raum für die Abwicklung der Fußgänger- und Radfahrfrequenzen zur Verfügung. Eine 
heute städtebaulich wenig zufriedenstellende Situation.

3 
Bestehendes Planungsrecht: Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des Grundstücks Hohenzollern-
ring 62 zweigeteilt. Im westlichen Bereich und somit entlang der Ringe wird eine Gemischte Bauflä-
che (M) ausgewiesen. Im Osten, orientiert zum Friesenwall ein Besonderes Wohngebiet (WB) (vgl. 
Anlage 1) 
Der bestehende Bebauungsplan mit der Nummer 66459/16 folgt dieser Darstellung. Im Westen wurde 
die Baufläche als ein Kerngebiet (MK) festgesetzt, im Osten zum Friesenwall besteht die Festsetzung 
Besonderes Wohngebiet (WB) (vgl. Anlage 2) 
 
Vorhabenbeschreibung 
Die seit Jahren unzufriedenstellende Situation soll durch das Neubauvorhaben behoben werden. Der 
Investor plant das Projekt als gemischt genutzte Immobilie für Einzelhandel/Büro/Hotel zu entwickeln. 
Die Projektentwicklung sieht, wie auch bereits im bisherigen Bestand vorhanden, einen Hochpunkt 
vor. Die besondere Lagequalität des Plangrundstücks lässt eine Angebotsentwicklung für in Köln 
stark nachgefragte, moderne und hochwertige Büroflächen erwarten. 
Trotz des relativ kleinen Grundstückzuschnitts ist das zuvor beschrieben Manko im öffentlichen Raum 
zugleich auch Chance für eine Neubebauung, da durch die Situierung des Gebäudes im Erdgeschoss 
es möglich wird, das Platzangebot für den öffentlichen Raum zu qualifizieren und besser mit den Ver-
kehren des U-Bahnbahnhofs zu verknüpfen. 
 
Die kompakte Grundstücksgröße führt in Verbindung mit den wirtschaftlichen Rahmendaten und der 
städtebaulichen Prominenz zur qualifizierten Auseinandersetzung mit der Höhensetzung und der Ge-
staltung des öffentlichen Raums entlang des Hohenzollernrings und des Friesenplatzes unter Einbe-
zug der relevanten U-Bahnabgänge zum U-Bahnhof Friesenpatz. 
Im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln nehmen die Kölner Ringe einen bedeutenden Ent-
wicklungsraum insbesondere bezogen auf den öffentlichen Raum ein. 
Dabei soll an diesem wichtigen Standort eine hochklassige und nachhaltige Architektur entstehen und 
zugleich eine Signalwirkung für die Aufwertung dieses Bereichs der Innenstadt sowie der Stärkung 
des Wirtschaftsstandorts Köln Innenstadt ausgehen. Der Investor zeigt sich damit bereit, auch in wirt-
schaftlich unklaren Zeiten zu investieren. Der Beschlussvorlage ist eine Studie beigefügt, die das ge-
plante Vorhaben in den Grundzügen skizziert. Vorgeschlagen wird seitens des Investors ein Höhen-
spektrum von 67 bis 99 m, das im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens weiter untersucht werden 
soll (vgl. Anlage 6). 
Zukünftiges Planungsrecht: Der bestehende Bebauungsplan muss zur Durchführung des Vorhabens 
durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) überplant werden. 
 
Bestehende Beschlusslage zum Höhenkonzept 
Der Standort Hohenzollernring 62 ist Bestandteil diverser Beschlüsse aus der Vergangenheit, die 
Festlegungen zur Höhenentwicklung für die linksrheinische Innenstadt, im Besonderen für die Kon-
zeption einer Höhenentwicklung entlang den Kölner Ringe, beinhalten.  
Die nachstehenden Beschlüsse wurden vor dem Hintergrund gefasst, die historische Stadtsilhouette 
zu schützen, aber auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hochpunkte wurden in diesem 
Zusammenhang nur für ausgewählte Standorte entlang der Ringe definiert. Der Standort Hohenzol-
lernring 62 gehört nicht dazu.

4 
Die angestrebte Vorhabenentwicklung am Standort Hohenzollernring 62 steht in diesem Zusammen-
hang den folgenden Beschlüssen entgegen: 
 2001 - Beschluss StEA (03.07.2001) – Bauliche Höhenentwicklung an den Kölner Ringstraßen 
(Auszug) – vgl. Vorlage 0752/001: 
Höhenfestlegung für das Grundstück Hohenzollernring 62: VI Geschosse plus I Geschoss, Flachdach 
(vgl. Anlage 3) 
Begründung (als Auszug aus dem Beschluss): Nachdem das Gerling Ring-Karree nach Plänen von 
Sir Norman Foster fast fertig gestellt wurde und Ende Juni 2001 eröffnet werden soll, ist einhellige 
Meinung der Workshop Teilnehmer dass im Umfeld des Friesenplatzes (sowohl innerhalb der Ringe 
als auch auf der Außenseite der Ringe) keine andere höhenmäßige Entwicklung der Gebäude und 
auch auf der Südseite des Gerling-Karrees keine höhere Bebauung als heute vorzusehen ist. 
 2007 – Beschluss Rat (15.05.2007) – Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt – vgl. 
Vorlage 0015/007 
Das Ringkonzept wird Bestandteil des Höhenkonzeptes. 
Für das Grundstück Hohenzollernring 62 erfolgt eine Höhenfestlegung auf: max. 22,50m plus ein zu-
rückversetztes weiteres oberstes Geschoss sowie entsprechend des Detailplanes Ringe eine Festle-
gung der Geschossigkeiten, hier: VI Geschosse plus I Geschoss und Flachdach (vgl. Anlage 4). 
Zu den Höhenfestlegungen entlang des Rings wird folgendes ausgeführt: Entlang des Ringes, der 
durch die gründerzeitliche Bebauung der „Stübbenschen Neustadt“ und durch große Blockstrukturen 
geprägt ist, gilt das Ringkonzept von 2001. Es sollen aber auch Solitäre von maximal 60m Gebäude-
höhe über Gelände zulässig sein, wenn diese innerhalb der Blöcke liegen und um etwa eine Gebäu-
detiefe zurückspringen (maximale Gebäudehöhe inklusive der technischen Aufbauten o.Ä. 115m ü. 
N.N.). Dadurch bleibt die Traufkante der bestehenden, meist siebengeschossigen Bebauung für den 
Betrachter auf den Ringen maßstabsbildend und prägend. Die zurückversetzte, höhere Bebauung tritt 
in den Hintergrund (Beispiel Gerling Karree) Für Solitäre an der Ringinnen- und Ringaußenseite gilt, 
dass diese nur an den Kreuzungsbereichen der Ringstraße mit den Haupterschließungsstraßen mög-
lich sein sollen, um diese Hauptverkehrsachsen im Stadtkörper deutlich zu markieren. Außerdem gilt 
die Zulässigkeit der Solitäre nur in den im Flächennutzungsplan als MK-Bereich dargestellten Flä-
chen, damit die Bereiche, die überwiegend dem Wohnen dienen, nicht durch höhere Bauten beein-
trächtigt werden.  
 2009 – Beschluss Rat (26.03.2009) - Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt, hier: 
Konkretisierung im Bereich der Ringe – vgl. Vorlage 5541/2008 
Das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt, das der Rat am 15.05.2007 beschlossen 
hat, beinhaltet für die Ringstraßen das vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene „Ringkonzept 
2001“. In diesem „Ringkonzept 2001“ sind für die Gebäude beiderseits des Rings maximale Ge-
schosszahlen festgelegt, aber keine maximalen Gebäudehöhen vorgegeben. Der Rat beschließt, 
dass für die Ringstraßen das Ringkonzept derart angepasst wird, dass für die angegebenen Ge-
schosszahlen maximale Gebäudehöhen festgeschrieben werden. 
Bei zukünftigen Bauvorhaben sollen nicht nur die maximalen Geschosszahlen eingehalten werden 
sondern auch maximale Gebäudehöhen. 
Der Höhenfestlegung für das Grundstück Hohenzollernring 62 mit VI Geschossen plus I Geschoss, 
Flachdach werden somit folgende Höhen zugeordnet bzw. bezogen auf den Beschluss 2007 wie folgt 
konkretisiert: maximale Wandhöhe des Gebäudes: 22,50m über Gehweg, darüber hinaus ist ein zu-
rückversetztes Staffelgeschoss von 3,20m Höhe zulässig, das um 2m von der Traufkante zurück-
springt. (vgl. Anlage 5) 
 
Hinweis auf den Beschluss des Hauptausschusses am 07.04.2020 für ein "Konzept für die Höhen-
entwicklung zukünftiger Bauvorhaben für den Bereich der „Inneren Stadt“" – vgl. AN/0384/2020 
Der Hauptausschuss hat am 07.04.2020 die Verwaltung beauftragt, das vorgenannte Konzept zu er-
arbeiten. Die bereits bestehenden Grundlagen wie das 2007 beschlossene Höhenkonzept für die 
linksrheinische Kölner Innenstadt soll der weiteren Entwicklung zugrunde gelegt werden. Ob geänder-

5 
te Rahmenbedingungen zu einem Veränderungsbedarf führen, soll im Verfahren diskutiert werden. 
Das beschriebene Vorhaben Hohenzollernring 62 läuft dieser Auseinandersetzung voraus. 
 
Zusammenfassung und Fazit 
Bezogen auf die vorgenannte Beschlusslage widerspricht das beschriebene Vorhaben zunächst der 
vorgenannten Beschlusslage sowohl bezogen auf die Höhenvorgaben (max. 22,50m plus ein zurück-
versetztes Geschoss) als auch im Hinblick auf die Anordnung von Solitären (Hochpunkt durch Gerling 
Ring-Karree bereits vorhanden). 
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage wäre eine Sanierung im Bestand und damit der Erhalt 
des bestehenden Hochpunktes (mit einer Höhe von ca. 39m) möglich. Hier wirkt der Bestandsschutz. 
In den vergangenen Jahren wurden dazu mehrere Studien von Verwaltung und Politik begleitet. Auf 
Basis der Berechnungen des aktuellen Eigentümers hat sich dieser Ansatz jedoch wirtschaftlich als 
nicht tragbar erwiesen.  
Aufgrund dieser Ausnahmesituation in Verbindung mit der Vorprägung durch das bestehende Hoch-
haus sowie der seit Jahren städtebaulich unzufriedenstellenden Situation vor Ort kann sich die Ver-
waltung vorstellen, an dieser Stelle den Vorhabenträger dahingehend zu unterstützen und zu beglei-
ten, das Gebäude auf Basis dieser Ausnahmetatbestände durch Abriss und Neubau anstelle einer 
Sanierung zu ersetzen. 
Bezogen auf die zukünftige Höhenentwicklung soll im Rahmen der nächsten Schritte (zweistufiges 
Qualifizierungsverfahren) geprüft werden, welche Höhenentwicklung für den Standort angemessen 
ist. Der Vorhabenträger schlägt, wie zuvor beschrieben vor, eine Höhenentwicklung von 67 bis 99m 
im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens prüfen zu lassen. 
Die Verwaltung hat diesen Vorschlag bewertet und empfiehlt bereits für das Qualifizierungsverfahren 
den maximalen Spielraum auf 67m Gebäudehöhe über Gehweg inkl. Technik für das Qualifizierungs-
verfahren zu begrenzen und damit eine Orientierung an den bestehenden Hochpunkten im unmittel-
baren Umfeld vorzunehmen. Über dieses zusätzliche Potential wird sowohl in städtebaulicher als 
auch in wirtschaftlicher Hinsicht Spielraum für eine zeitgemäße Entwicklung geboten, ohne die Maß-
stäblichkeit des Standorts, wie es bei einer Bebauung über diese Vorgabe hinaus (bis 99m) möglich 
wäre, unangemessen zu verändern. 
Bei der Ausnutzung von Grundstücken stehen u.a. die Bruttogrundfläche (BGF) und die Höhenent-
wicklung bezogen auf die Ausformung von Proportionen miteinander in Verbindung. Seitens des Vor-
habenträgers wird eine Verdopplung der bisherigen BGF angestrebt. Dies wird von der Verwaltung 
kritisch gesehen, da es aufgrund der gebotenen Höhenbegrenzung zu unvorteilhaften Proportionen 
kommen kann. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass im Rahmen 
des Qualifizierungsverfahrens überprüft wird, welche Bruttogrundfläche (BGF) im Rahmen des maxi-
malen Höhenspielraums (bis 67m) städtebaulich in ihrer Maßstäblichkeit wirksam werden kann.  
 
Nächste Schritte (Ausblick) 
Sofern die Verwaltung mit der Fortführung der Planung beauftragt wird, wird die Verwaltung mit dem 
Vorhabenträger ein zweistufiges Qualifizierungsverfahren vorbereiten. 
Die Vorhabenträgerin wird dazu im weiteren Verfahren eine Mehrfachbeauftragung mit geeigneten 
Planer*innen/Architekt*innen durchführen lassen um sowohl den Städtebau als auch den Hochbau 
mit dem umgebenden Freiraum zu qualifizieren. 
Im Voraus dazu erfolgt eine Grundlagenermittlung (u.a. verkehrliche Maßgaben, zu berücksichtigende 
Umweltbelange, etc.), die als Rahmenbedingungen bzw. als nachzuweisende Aspekte in das Qualifi-
zierungsverfahren einfließen. Auch die Überprüfung der Blickbeziehungen auf den Kölner Dom wird 
im Rahmen des Verfahrens erforderlich werden (vgl. Anlage 7). 
Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens soll anschließend in die erforderliche Bauleitplanung 
einfließen. 
Gleichermaßen ist die Stadt Köln aufgefordert, das Meldeverfahren von städtischen Bauvorhaben, die 
auf das Welterbe Auswirkungen haben können, an die UNESCO einzuhalten, d.h. es wird eine ent-

6 
sprechende Unterrichtung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des 
Landes NRW erfolgen. 
 
ANLAGEN: 
Anlage 1 Auszug FNP 
Anlage 2  Bebauungsplan Nr. 66 459/16 
Anlage 3  Auszug Beschluss 2001 – Höhenentwicklung an den Ringstraßen 
Anlage 4  Auszug Beschluss 2007 Höhenkonzept 
Anlage 5  Auszug Beschluss 2009 Ringkonzept 
Anlage 6  Studie Vorhaben 
Anlage 7  Blickbeziehungen

Anlage 5 Auszug Ringkonzept

672 Zeichen

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11,25 m (3,75 m Geschosshöhe x 3) + Satteldach mit Dachneigung
max.45 Grad

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VI+IFD/VISD MM
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«BE Dom/ Romanische Kirchen

mittelalterl. Relikte

11,25 m - 22,50 m (max. 3,75 m X 6) + Satteldach mit Dachneigung
ax.45 Grai

18,75 m (3,75mx3) - 22,50 m (3,75mx6)

22,50 m (3,75 m x 6) + 3,20 m Staffelgeschoss, das um 2 m von
der Traufkante zurückspringt
oder 22,50 m + Satteldach mit Dachneigung max. 45 Grad

22,50 m (3,75 m x 6) + Satteldach mit Dachneigung max. 45 Grad

26,25 m (3,75mx 7)

22,50 m (3,75 m x 6) + 3,20 m Staffelgeschoss, dasum2mvon 9,
der Traufkante zurückspringt

Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zu den Nachfragen und Anmerkungen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020

6072 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  9  
 
 
 
Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt;  
hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 
 
Vorlage 1152/2020 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 
 
 
RM Frenzel fragt, ob das Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt nicht gegenstandslos 
werde, wenn weitere Ausnahmen beschlossen würden. Er möchte deshalb wissen, wie der 
Zeitplan der Verwaltung für das Höhenentwicklungskonzept für die „Innere Stadt“ aussehe. Er 
bittet um die Vorlage einer städtebaulichen Studie für die Errichtung eines Gebäudes im Rahmen 
des Höhenkonzepts lrh. Innenstadt (22,50 m +x) sowie einer städtebaulichen Studie für die 
Bestandssanierung (39 m). Er hält in diesem Zusammenhang eine Visualisierung der Hochhäuser 
(67 m, 99 m) für hilfreich und fragt außerdem, wie die Verwaltung die Variante der Errichtung eines 
Neubaus in der Höhe des Bestandsgebäudes beurteile. 
 
RM Pakulat erkundigt sich nach der Brutto-Grundfläche (BGF) des Bestands sowie einer 
ausführlichen Höhenkartierung im Umfeld. Sie bittet um entsprechende Informationen zur nächsten 
Sitzung. 
 
RM De Bellis-Olinger erinnert daran, dass vor nicht allzu langer Zeit ein gemeinsamer Antrag zum 
„Hochhauskonzept“ beschlossen worden sei. Sie zeigt Verständnis für die gestellten Fragen. 
Dennoch müsse klar sein, was künftig geplant werden solle, denn die vorhandenen Flächen seien 
endlich. Sie fragt, ob es bei den vom Rat beschlossenen Höhen bleibe oder ob hier 
Veränderungen notwendig seien. 
RM Sterck hält die Verwaltungsvorlage für falsch und irreführend. Er verweist in diesem 
Zusammenhang auf das 2007 beschlossene Höhenkonzept. Hier sei beispielsweise festgelegt 
worden, unter welchen Bedingungen Hochhäuser am Ring zu bauen seien. Eigentlich müsse der 
Beschlusstext lauten: „Der Rat beauftragt die Verwaltung in Erfüllung des 
Höhenkonzepts/Ringkonzepts die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen“. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Bezogen auf die vorhandene Beschlusslage sind auf Basis des beschlossenen Höhenkonzepts 
sowie in Verbindung mit ergänzenden Beschlüssen zum Höhenkonzept (wie dem Ringkonzept) an 
den Ringstraßen Gebäude von maximal 60m Gebäudehöhe möglich, jedoch besteht hier neben 
definierten Standorten für eine solche Höhe die Maßgabe, dass es sich um Solitäre handeln soll. 
Am Standort Friesenplatz besteht über das „Gerling Karree“ mit bis zu 64m Höhen bereits eine 
solche Bebauung. 
 
Die Verwaltung sieht die für diesen Fall vorliegende Fallkonstellation jedoch als Ausnahme im 
Umgang mit dem Höhenkonzept, da der Standtort bereits durch ein Hochhaus vorgeprägt ist, 
darüber hinaus besteht vor Ort seit Jahren eine städtebaulich unzufriedenstellende Situation durch 
Leerstand sowie der damit verbundenen Verwahrlosung des Bereiches. Aus diesen Gründen kann 
sich die Verwaltung vorstellen, an dieser Stelle den Vorhabenträger dahingehend zu unterstützen 
und zu begleiten, das Gebäude auf Basis dieser Ausnahmetatbestände durch Abriss und Neubau 
anstelle einer Sanierung zu ersetzen.

- 2 - 
 
 
 
 
Das Hochhaus in seiner ursprünglichen Höhe neu zu errichten verändert die vorgenannte 
Sachlage in Bezug auf das Höhenkonzept nicht. Nach Abbruch entfällt der Bestandsschutz. D.h. 
auch diese Variante wäre als Ausnahme zu werten. 
 
Am 07.04.2020 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt ein „Konzept für die 
Höhenentwicklung zukünftiger Bauvorhaben für den Bereich der "Inneren Stadt" zu erarbeiten. Ob 
es im Rahmen der Überarbeitung zu grundsätzlich neuen Festlegungen für den bislang 
beschlossenen Geltungsbereich des Höhenkonzeptes kommen wird, ist Bestandteil des 
Verfahrens. Die Zusammenhänge zwischen Höhenkonzept und dem Schutz des Kölner Domes 
und der Romanischen Kirchen werden in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sein. 
Das Höhenkonzept ist ein Instrument, welches erarbeitet wurde, als der Kölner Dom durch das 
Welterbekomitee in die „Liste des Welterbes in Gefahr“ eingetragen wurde.  
 
Durch die Abweichung vom Höhenkonzept bezogen auf das Bauvorhaben Hohenzollernring 62 ist 
von der Wirkung tendenziell davon auszugehen, dass das Höhenkonzept (als informelle Planung 
nach Baugesetzbuch) mindestens für den Bereich Friesenplatz seine Steuerungswirkung verliert. 
Von einem Verlust der Steuerungswirkung für das Höhenkonzept insgesamt ist auszugehen, wenn 
es kontinuierlich zu Abweichungen (insbesondere in dieser Größenordnung) kommt. 
 
Unabhängig vom Höhenkonzept würde das das Bauvorhaben Hohenzollernring 62, sofern ein 
Beschluss zur Planung eines Hochhauses am Standort gefasst wird, regulär dem Meldeverfahren 
an die UNESCO unterliegen. 
 
Die Frage nach ergänzenden Informationen und Materialien wird wie folgt beantwortet bzw. es wird 
folgendes vorgeschlagen: 
 
1. Studie zur Bestandssanierung 
Eine erneute Studie zur Bestandssanierung erscheint nicht sinnvoll. In den vergangenen 
Jahren wurden dazu mehrere Studien von Verwaltung und Politik begleitet. Auf Basis der 
Berechnungen des aktuellen Eigentümers hat sich dieser Ansatz jedoch wirtschaftlich als nicht 
tragbar erwiesen.  
2. Bruttogrundfläche (BGF) des Bestandes 
Die oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) des Bestandsgebäudes wird seitens des 
Vorhabenträgers mit 13.565 qm angegeben. 
3. Visualisierung der Hochhäuser (67m und 99m) 
Eine Visualisierung der Hochhäuser (67m und 99m) liegt der Beschlussvorlage bei  
(vgl. Anlage 6). 
4. Untersuchung Bebauung analog Vorgaben Höhenkonzept und ausführliche Höhenkartierung 
im Umfeld des Bauvorhabens 
 
Eine Untersuchung einer Bebauung analog den Vorgaben des Höhenkonzeptes und eine 
ausführliche Höhenkartierung im Umfeld des Bauvorhabens liegen der Verwaltung bisher nicht 
vor.  
 
Vorschlag der Verwaltung: 
Im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung wird die zukünftige Bruttogeschossfläche anhand von 
einer dreidimensionalen Massenstudie im Stadtmodell überprüft. 
Dieser Auftrag kann der Verwaltung im Rahmen der Beschlussfassung mit auf den Weg gegeben 
werden.

Anlage 10, BV 1 vom 26.08.2020

2492 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung  
Innenstadt vom 26.08.2020  
öffentlich 
3.3 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt;  
hier: Bauvorhaben Hohenzollernring 62 
1152/2020 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt zunächst über den ergänzten Ände-
rungsantrag (TOP 3.3.1 AN/1143/2020) abstimmen. 
 
Ergänzter Änderungsantrag: 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Der Rat 
a) beauftragt die Verwaltung, am Standort Hohenzollernring 62, abweichend von den 
Vorgaben aus dem Höhenkonzept/Ringkonzept die Planungen für den Neubau eines 
Hochhauses fortzuführen, unter besonderer Berücksichtigung der Aufwertung des 
öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und möglichst unter Einhaltung der Grund-
stücksgrenzen. 
b.) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen eine Qualifizie-
rungsverfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhenentwicklungen von 39 bis 
maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik geprüft werden sollen. Zudem soll eine 
mögliche Aufteilung in zwei Grundstücke geprüft werden: Eines zum Friesenwall hin 
(mit maximal möglicher Bruttogeschossfläche unter Hochhaushöhe), ausschließlich 
mit Wohnungsbau, davon 30 % sozialgebunden und einem höher gebauten, gewerb-
lich genutzten Teil zum Hohenzollernring hin. 
Diese Abweichung vom derzeit gültigen Höhenkonzept Innenstadt hat im Zu-
griff auf das zukünftige Höhenkonzept Innere Stadt zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 
  
Bei Stimmengleichheit abgelehnt.  
5 Grüne und 4 SPD zugestimmt 
4 CDU, 2 Linke, 1 FDP, 1 Deine Freunde und 1 Gut abgelehnt 
 
 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt sodann über die Alternative zu a) der 
Beschlussvorlage abstimmen. 
 
Beschluss Alternative: 
zu a) 
Der Rat hält an der bisherigen Beschlusslage fest und bestätigt für eine Entwicklung 
auf dem Grundstück Hohenzollernring 62 die bisher definierte Höhenentwicklung für 
einen Neubau mit 22,50 m über Gehweg plus ein zurückversetztes oberstes 
Geschoss in Kombination mit den maximalen Geschossigkeiten von VI plus I 
Geschossen und Flachdach. Durch Beschluss der Alternative a) entfällt sowohl der 
Hauptbeschluss b) als auch die Alternative zu b). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von CDU (4), SPD (4), Linke (2), Deine Freunde (1) und Gut 
(1) gegen die Grünen (5) und FDP (1) zugestimmt.

Anlage 6 Studie

21358 Zeichen

ENTSCHEIDUNGSVORLAGE HÖHENENTWICKLUNG
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
ARCHITECTS AND PLANNERS
im Auftrag von
06.05.2020

SEITE 02 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
ANLASS UND ZIEL DIESER VORLAGE:
Das Gebäude am Hohenzollernring 62 wurde Ende der 1960er Jahre an der 
städtbaulich bedeutsamen Kreuzung von den Ringen und der Magnusstraße 
direkt am Friesenplatz gebaut. Es entspricht in verschiedener Hinsicht nicht 
mehr den aktuellen Ansprüchen an moderne zeitgemäße Gebäude und weißt 
mehrere städtebauliche Defizite auf, die mit Blick auf die Erdgeschosszone, 
die Volumetrie und die umgebenden Gebäude, mit dem vorhandenen Gebäu-
debestand nicht zu korrigieren sind. Der Friesenplatz spielt mit seiner Lage 
zwischen der Innenstadt und dem belgischen Viertel eine besondere Rolle im 
Stadtgefüge. Das Gebäude selbst bildet die südliche Raumkante im Übergang 
zum Hohenzollernring. Hinzu kommt eine hohe Frequentierung des Orts durch 
die Funktion als einer der westlichen Innenstadtzugänge sowie Kreuzungspunkt 
von mehreren Stadtbahnlinien. Die Umgebung vor Ort hat sich in den letzten 
Jahren mit einigen Gebäudeentwicklungen wieder in eine prominente hoch-
wertige Lage gewandelt, die das heutige Gebäude unzeitgemäß und deplatziert 
erscheinen lässt.
Bereits bestehende Studien thematisieren den Umgang mit der Gebäudevolu-
metrie und Gebäudehöhe und zeigen, dass ein schlanker Hochpunkt an dieser 
Stelle durchaus denkbar und plausibel erscheint. Der kompakte Grundstücks-
zuschnitt gibt ebenfalls Anlass dazu, eine städtebaulich bessere und wirt-
schaftlichere Höhenentwicklung anzustreben. Diese Studie zeigt verschiedene 
Konzeptansätze, die sich auch mit der Einbindung und dem Zusammenspiel 
der Umgebung beschäftigen.
Im Zuge eines Neubaus ist die Gestaltung des öffentlichen Raums als wesent-
liches Element zu beachten und in wesentlichen Teilen erst möglich. Heute 
zeichnet der Bürgersteig als Engpass zwischen Gebäudezugang, U-Bahn Ab-
gang, Fuß- und Radwegen sowie der Kreuzungssituation aus. Es gilt die Miss-
stände zu beseitigen und dem öffentlichen Raum mehr und qualitätvolleren 
Raum einzugestehen. Das heutige Manko steht zugleich als Chance für eine 
Neubebauung, die die Anforderungen und Bedürfnisse erfüllen kann.
Der Investor, PROXIMUS REAL ESTATE AG und die Quantum Immobilien AG, 
plant das Projekt als hybride gewerblich genutzte Immobilie grundsätzlich 
mit Handel, Büro und Hotel an dieser städtebaulich herausragenden Stelle zu 
entwickeln. Das Ziel ist es, eine hochklassige und nachhaltige Architektur zu 
schaffen, die einerseits eine qualitativ weiter hochwertige Umgebung generiert 
und zugleich eine Signalwirkung für diesen aufgewerteten Bereich und die Köl-
ner Ringe erzeugt sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln beiträgt.
Quelle: google.de Quelle: google.de 0101

KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
SEITE 03 |  APRIL 2020
Gebäude/ Grundstück
Hauptbahnhof
Dom
Gerling Quartier
Neumarkt
Rheinauhafen
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0202

SEITE 04 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
1. HÖHEN- UND RINGKONZEPT DER STADT KÖLN
AUSSAGEN:  · Höhenkonzept aus 2007 
 
--> Max 22,50 m + I  
      i.V. mit Planung
Gesamtansicht Ringkonzept Zoom auf Grundstück
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln 
 · Ringkonzept aus 2009 
 
--> VI + I FD i.V. mit max 22,5 m +      
     3,20 m zurückversetztes  
     Staffelgeschoss 
 
Hinweis: Grundsätzlich sind gemäß Ringkonzept im Bereich der  
    Ringe Türme von bis zu 60 m denkbar, am konkreten    
             Standort jedoch nicht vorgesehen.
Gesamtansicht HöhenkonzeptZoom Luftbild Zoom auf Grundstück
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln 
Quelle: tim-online.nrw.de Quelle: tim-online.nrw.de 0303
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln 
*
*Hinweis: 35 m in Höhenkonzept nicht beschlossen

SEITE 05 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
36
Masterplan Innenstadt KölnMasterplan Innenstadt Köln
2. MASTERPLAN (AS+P): RING ALS BESONDERER ENTWICKLUNGSRAUM (Schwerpunkt öffentlicher Raum)
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln 
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln 
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln 
Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln Quelle: Stadt Köln

SEITE 06 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
1: Wohn- und Bürohaus: Ecke Karolinger Ring / 
Brunostraße: 14 Geschosse: ca. 43 m
2: Büro- und Geschäftshaus: Ecke Salier Ring / Pfälzer 
Str.: 18 Geschosse: 58 m
3: Büro- und Geschäftshaus: Barbarossa Platz: 12 Ge-
schosse + Dach: ca. 40 m
4: Büro- und Geschäftshaus: Ecke Hohenstaufen Ring / 
Jahnstraße: 13 Geschosse: ca. 40 m
5: Hotel Crown Plaza: Habsburger Ring 
12 Geschosse + Dachaufbau: ca. 40 m
6: Kölner Bank: Hohenzollern Ring: 14 Geschosse: ca. 
55 m
8: Ringkarree: Ecke Hohenzollern Ring / Friesenstr: 17 
Geschosse: 58 m/ 64 m
7: Büro- und Geschäftshaus: Ecke Hohenzollern Ring / 
Friesenstr: 11 Geschosse: ca. 39 m
9: Bürohaus: Gereonshof: 15 Geschosse: 56 m
10: Bürohaus: Kaiser Wilhelm Ring:
10 Geschosse: ca. 36 m
11: Kölntower: Wohn-, Büro- und Geschäftshaus: Me-
dia-Park: 43 Geschosse: 148 m
12: Wohn-, Büro- und Geschäftshaus: Ecke Hansa Ring / 
Fischer Straße.: 7 Geschosse + Dachaufbau: ca. 33 m
13: Hansahochhaus: Hansa Ring: 
18 Geschosse: 65 m
14: Ringturm: Theodor-Heuss-Ring:
26 Geschosse: 109 m
15: Wohnhaus: Ecke Theodor-Heuss-Ring / Adenauer-
Ufer: 15 Geschosse: ca. 46 m
21: Wohn- und Geschäftshaus: Ecke Leystapel Holz-
markt / An der Malzmühle: 
13 Geschosse: ca. 40 m
22: Dom: 157 m
23: WDR: Tunisstraße: 
ca.17 Geschosse: ca. 52 m
24: Bürohaus Telekom: Ecke Cäcilien Str / Nord-Süd-
Fahrt: 18 Geschosse: 55 m
25: Hercules Hochhaus: Graefstraße: Büro / Wohnen,  
31 Geschosse: 102 m 
26: Bürohaus: Am Perlengraben: 
18 Geschosse: ca. 55 m
16: Wohnhaus: Ecke Konrad Adenauer-Ufer / Mevissen-
straße: 27 Geschosse: ca. 80 m
o N: Colonia-Hochhaus: An der Schanz:
42 Geschosse: 147 m
17: Bürohaus: Deutz-Mühlheimer-Straße:
15 Geschosse: 61 m
18: Köln Triangle: 103 m
19: Bürohaus (links): Mindener Straße:
16 Geschosse: ca. 50 m
20: Lanxess-Hochhaus: Von-Gablenz-Str. 19 Geschosse: 
95 m
11
2233
44
55
66
77
88
99
1010
1111
1212
1313
1414 1515
1616
1717
1818
1919
2020
2121
2222
2323
2424
2626
2525
2525
StandortStandort
Hohenzollernring 62Hohenzollernring 62
Analyse der HochpunkteAnalyse der Hochpunkte
3. ANALYSE: HOCHPUNKTE IN DER STADT
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Eigene AufnahmeQuelle: Eigene Aufnahme
Quelle: Stadt Köln + eigene BearbeitungQuelle: Stadt Köln + eigene Bearbeitung

SEITE 07 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
 · Es ist eine hybride gewerbliche Nutzung mit  
Handel, Büro und Hotel geplant
 · Entwicklung einer hochattraktiven  
Architektur auf internationalem Niveau 
mit maximaler Qualität im öffentlichen Raum und 
Städtebau
 · Das Gebäude mit einem Höhenspektrum von 67 
m bis 99 m und einem Footprint von ca. 750 m² 
kann bündig oder zurückgesetzt sowohl zur  
Magnusstraße als auch zu den Ringen/Wall sein.
 · Festlegung der genauen Kubatur und Höhe in ei-
nem Qualifizierungsverfahren
Ring Karree 58 m/ 64 m
Kölner Dom 157 m
Aktuelle Höhe 39 m
NEUBAU VS. UMBAU
Die momentan noch gute Marktsituation soll zur Entwicklung einer städ-
tebaulich und architektonisch sowie ökologisch hochwertigen Immobilie 
als Neubau genutzt werden. Damit werden auch die Ansätze aus dem 
Masterplan (AS+P) zu den Ringen als besonderer öffentlicher Raum auch 
an dieser prominenten Stelle umsetzbar. Es entsteht ein hochrepräsen -
tativer Bau für die Stadt Köln, die Kölner Ringe und ihre wirtschaftliche 
Weiterentwicklung. Der Neubau wird die Fehler der Bestandsbebauung 
wie die Stellung des Hochhauses und die Ausformung im Erdgeschoss 
korrigieren und  soll eine hybride gewerbliche  Nutzungsstruktur haben.
HÖHENSPEKTRUM 67 m - 99 m 
GRUNDLAGEN DER PROJEKTENTWICKLUNG PROXIMUS
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0404
60,00
67,00
98,50
+22,50 +22,50
max. 67 m
Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD
Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel
Magnusstraße
+0,00 = +49,00 üNN +0,00 = +49,00 üNN
max. 60 m
Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD
Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel
Magnusstraße
+22,50
99 m
Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD
Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel
Magnusstraße
+0,00 = +49,00 üNN
+99,00
60,00
67,00
98,50
+22,50 +22,50
max. 67 m
Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD
Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel
Magnusstraße
+0,00 = +49,00 üNN +0,00 = +49,00 üNN
max. 60 m
Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD
Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel
Magnusstraße
+22,50
99 m
Ringkonzept: 6 Vollgeschosse + mit FD
Höhenkonzept: 22,50 m + Staffel
Magnusstraße
+0,00 = +49,00 üNN
+99,00
Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung

SEITE 08 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
GAP15, DüsseldorfGAP15, Düsseldorf
90 m, Bürogebäude90 m, Bürogebäude
SOP ArchitektenSOP Architekten Quelle: wikipedia.org Quelle: wikipedia.org 0606
REFERENZEN HOCHHÄUSER / HOCHWERTIGE ARCHITEKTUR / GUTE EINBINDUNG IM UMFELD
Hinweis: Dies sind nur Beispiele, die Höhenstrukturen der jeweiligen Projekte ergeben sich aus dem städtebaulichen Umfeld
Omniturm, Frankfurt am MainOmniturm, Frankfurt am Main
190 m, Bürogebäude / Wohnen190 m, Bürogebäude / Wohnen
Architekt: BIG, Bjarke IngelsArchitekt: BIG, Bjarke Ingels
Park Tower, Frankfurt am MainPark Tower, Frankfurt am Main
max. 115 m, Büromax. 115 m, Büro
Umbau nach AS+PUmbau nach AS+P Quelle: wikipedia.org Quelle: wikipedia.org 0707Quelle: wikipedia.org Quelle: wikipedia.org 0505

DARSTELLUNG 
HÖHENSPEKTRUM 67-99 m

KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
SEITE 10 |  APRIL 2020
Ring Karree 58 m/ 64 m
BLICK RICHTUNG COLONIUS /NORDWESTEN HÖHENENTWICKLUNG: BESTAND
Aktuelle Höhe 39 m
Herkules Hochaus 102 m
Volksbank Köln Bonn 60 m
Telekom 100 m
KölnTurm 148 m
Colonius Fernsehturm 266 m
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0808

SEITE 11 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
BLICK RICHTUNG COLONIUS /NORDWESTEN HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 67 m
Colonius Fernsehturm 266 m
Höhe 67 m
Herkules Hochaus 102 m
Volksbank Köln Bonn 60 m
Telekom 100 m
KölnTurm 148 m
Ring Karree 58 m/ 64 m
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 0909

SEITE 12 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
BLICK RICHTUNG COLONIUS /NORDWESTEN HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 99 m
Höhe 99 m
Herkules Hochaus 102 m
Volksbank Köln Bonn 60 m
Telekom 100 m
KölnTurm 148 m
Colonius Fernsehturm 266 m
Ring Karree 58 m/ 64 m
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1010

SEITE 13 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
Lanxess Tower 95 m
Gerling-Haus 56 m
Kölner Dom 157 m
Höhe 39 m
BLICK RICHTUNG DOM HÖHENENTWICKLUNG: BESTAND
Ring Karree 58 m/ 64 m
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1111

SEITE 14 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
Lanxess Tower 95 m
Gerling-Haus 56 m
Kölner Dom 157 m
Höhe 67 m
BLICK RICHTUNG DOM HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 67 m
Ring Karree 58 m/ 64 m
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1212

SEITE 15 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
Lanxess Tower 95 m
Gerling-Haus 56 m
Kölner Dom 157 m
Höhe 99 m
BLICK RICHTUNG DOM HÖHENENTWICKLUNG: VARIANTE 99 m
Ring Karree 58 m/ 64 m
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1313

SEITE 16 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
 · Neubaukonzeption mit maximaler städtebaulicher und  
architektonischer Qualität als Katalysator für den  
öffentlichen Raum der Ringe und den Wirtschaftsstandort 
Köln an dieser städtebaulich hervorragenden Lage
 · Hochwertiges Gebäude mit neuem Qualitätsstandard
 · Höhenkorridor 67 - 99 m für den Hochpunkt
 · Entwicklung der Lösung in einem hochrangigen  
Qualifizierungsverfahren
 · Beurteilung Höhe und Sichtfeldstudie im Rahmen des  
Qualifizierungsverfahrens
 · Qualitätsvoller Prozess der Abstimmung
ZUSAMMENFASSUNG
Ring Karree 58 m/ 64 m
Aktuelle Höhe 39 m
Herkules 102 m
Ring Karree 58 m / 64 m
Höhe 99 m
Herkules 102 m
KölnTurm 148 m
Höhe 67 m
Herkules 102 m
Ring Karree 58 m / 64 m
Colonius Fernsehturm 266 m Colonius Fernsehturm 266 m Colonius Fernsehturm 266 m
KölnTurm 148 mKölnTurm 148 m
Quelle: google.de Quelle: google.de 1414
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1515 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1616 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1717

SEITE 17 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GMBH             FSW DÜSSELDORF GMBH
ARCHITECTS AND PLANNERS
Maria-Hilf-Straße 15                                      
D - 50677 Köln              
Fon 0221 271 80 6-0
Fax 0221 310 08 33                      
info@astoc.de
www.astoc.de
Bearbeitung:
Dipl. Ing. Peter Berner
M.Sc. Daniel Richter
Dipl. Ing. Jörg Schatzmann
Rathausufer 14
D - 40213 Düsseldorf
Fon 0211 83 68 980
Fax 0211 83 68 981
office@fsw-info.de
www.fsw-info.de
Hohenzollernring 79-83
D - 50672 Köln
Fon 0221 299 191 0
Fax 0221 299 191 66
info@proximus.de
www.proximus.de
Bearbeitung:
Clemens Gallisch
Michael Kunz
KONZEPTION UND PLANUNG
Wir, die ASTOC Architects & Planners GmbH als Verfasser dieses Dokuments erklären, dass uns alle Nutzungsrechte, der im Dokument verwendeten 
Abbildungen vorliegen, da diese ausschließlich aus freien Medienarchiven stammen, also Google Maps/ Earth/ Streetview, TIM Online und Wikipedia. 
Die entsprechenden Nutzungsrechte finden sich hier:
Google:
https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps/
https://www.google.com/permissions/geoguidelines/
TIM Online:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/lizenzbedingungen_geobasis_nrw.pdf
https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
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Wir stimmen zu, dass die Stadt Köln vertreten durch das Stadtplanungsamt der Öffentlichkeit, den politischen Gremien der Stadt Köln und deren Mitglie-
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ANLAGEN SEITE 18 |  APRIL 2020

KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
SEITE 19 |  APRIL 2020
LUFTBILD SCHWARZPLAN
Gemischte 
Baufläche Besonderes
Wohngebiet
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
AUSGANGSSITUATION: LUFTBILD - MORPHOLOGIE - PLANUNGSRECHT
Quelle: tim-online.nrw.de Quelle: tim-online.nrw.de 1818 Quelle:  Stadt KölnQuelle:  Stadt KölnQuelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung

SEITE 20 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
440 m² Grundfläche 
Hochpunkt
440 m² Grundfläche 
Hochpunkt
450 m² Grundfläche 
Hochpunkt
58 m/ 64 m üNN
49 m üNN
35 m üNN
Erschließung / 
Andienung über 
Friesenwall
Keine Erschießungsoption 
über Hohenzollernring
Bezug zu 
umgebenden 
Hochpunkten
Rücksprung für 
U-Bahn Abgang
39 m üNN
POTENTIALFLÄCHE HOCHPUNKT
N
Hohenzollernring
Magnusstraße
Friesenwall
Friesenplatz
Venloer Straße
Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung

SEITE 21 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
BLICKBEZIEHUNGEN KÖLN
Quelle: Stadt KölnQuelle: Stadt Köln

SEITE 22 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
SICHTFELDSTUDIE FRIESENPLATZ
Markierung Gebäude Friesenplatz 60 m Silhouette Stadtbildprägende Gebäude inkl. 60 m Gebäude Friesenplatz
Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung Quelle: Eigene DarstellungQuelle: Eigene Darstellung

SEITE 23 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
Blick von der Stolberger Straße Zoom
SICHTFELDSTUDIE FRIESENPLATZ
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 2020Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 1919

SEITE 24 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
Blick vom Maarweg Zoom
SICHTFELDSTUDIE FRIESENPLATZ
Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 2121 Quelle: google.de + eigene Bearbeitung Quelle: google.de + eigene Bearbeitung 2222

SEITE 25 |  MAI 2020
KÖLN HOHENZOLLERNRING 62
QUELLENANGABEN
• 01,17 Google LLC (Hg.): Google Street View. (2008) In: https://www.google.de/maps/@50.9408285,6.939863,3a,75y,167.22h,90.5t/data=!3m6!1e1!3m4!1sPC9ZdU67uSfC_sr1steSxA!2e0!7i13312!8i6656, Abruf 
am 31.03.2020  
• 02 Google LLC (Hg.), Google,Landsat / Copernicus,Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA GEBCO,Kartendaten ©2020 GeoBasis-DE/BGK (©2009): 3D Kartenmaterial. In: https://www.google.de/maps/place/Köln/@50.
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• 03 Land NRW, Bezirksregierung Köln (Hg.) Luftbild. In: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/, Abruf am 17.04.2020 
• 04 Google LLC (Hg.), Google,Landsat / Copernicus,Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA GEBCO,Kartendaten ©2020 GeoBasis-DE/BGK (©2009): 3D Kartenmaterial. In: https://www.google.de/maps/place/Köln/@50.9
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• 05 Silesia711 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0. In: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=81517514, Abruf am 17.04.2020 
• 06 I, Till.niermann, CC BY-SA 3.0. In: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2463239, Abruf am 17.04.2020 
• 07 Epizentrum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0. In: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=29086917 , Abruf am 17.04.2020 
• 08,09,10,15,16,17 Google LLC (Hg.), Google,Landsat / Copernicus,Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA GEBCO,Kartendaten ©2020 GeoBasis-DE/BGK (©2009): 3D Kartenmaterial. In: https://www.google.de/maps/place/
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• 11,12,13 Google LLC (Hg.), Google,Landsat / Copernicus,Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA GEBCO,Kartendaten ©2020 GeoBasis-DE/BGK(©2009): 3D Kartenmaterial. In: https://www.google.de/maps/place/Köln/@5
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• 18 Land NRW, Bezirksregierung Köln (Hg.) Luftbild. In: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/, Abruf am 08.04.2020 
• 19 Google LLC (Hg.), Google,Landsat / Copernicus,Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA GEBCO,Kartendaten ©2020 GeoBasis-DE/BGK (©2009): 3D Kartenmaterial. In: https://www.google.de/maps/place/Köln/@50.
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• 22 Google LLC (Hg.), Google,Landsat / Copernicus,Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA GEBCO,Kartendaten ©2020 GeoBasis-DE/BGK (©2009): 3D Kartenmaterial. In: https://www.google.de/maps/place/Köln/@50.
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Beratungsverlauf (3)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1152/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.02.2021
Erstellt
17.04.2020 07:31