Absetzung eines ehrenamtlichen Gruppenleiters beim Verein rubicon e. V.
AfD Anfrage nach § 4 AN/0784/2026 vom 06.05.2026
Stand: Am 28.05.2026 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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AfD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende der Stadtarbeitsge- meinschaft Queerpolitik Bettina Baum An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Herrn Torsten Burmester Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 06.05.2026 AN/0784/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 28.05.2026 Absetzung eines ehrenamtlichen Gruppenleiters beim Verein rubicon e. V. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, nach vorliegenden Informationen wurde Herr Sebastian Queling von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Gruppenleiter beim Verein rubicon e. V. abberufen. Nach seiner Darstellung erfolgte diese Entscheidung im zeitlichen Zusammenhang mit seiner öffent- lichen politischen Positionierung. Während seiner Tätigkeit hat er sich nach eigenen Angaben stets für Vielfalt, Diversität sowie einen respektvollen und offenen Umgang eingesetzt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen hin- sichtlich der Entscheidungsgrundlagen sowie möglicher Zusammenhänge mit der Ausübung politi- scher Meinungsfreiheit. Der Verein rubicon e. V. erhält nach Haushaltsplan der Stadt Köln jährlich öffentliche Zuwendungen in erheblicher Höhe (> 600.000€ je Jahr). Daraus ergibt sich ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz bezüglich der Entscheidungsprozesse innerhalb des Vereins, soweit diese im Zu- sammenhang mit der Verwendung öffentlicher Mittel stehen. Fragen: 1. Welche konkreten Gründe haben zur Absetzung seiner Person als ehrenamtlicher Gruppen- leiter beim Verein Rubikon geführt? 2. Inwieweit stand seine politische Positionierung im Zusammenhang mit dieser Entscheidung? 3. Welche internen Richtlinien, Satzungen oder Verfahrensgrundsätze wurden bei der Entschei- dungsfindung zugrunde gelegt? - 2 - 4. Weswegen wurde ihm im Vorfeld keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben? 5. Wie bewertet die Verwaltung diesen Vorgang im Hinblick auf Meinungsfreiheit und gesell- schaftliches Engagement im Ehrenamt bei öffentlich geförderten Trägern? Für eine Stellungnahme zu diesen Punkten wären wir Ihnen dankbar. Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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28.05.2026
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 11.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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