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1150/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 23.04.2026 (AN/0613/2026) betr. "Fußweg Kopenhagener Str. / Bahndamm"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4236 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1150/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 
Porz vom 23.04.2026 (AN/0613/2026) betreffend "Fußweg Kopenhagener Str. / 
Bahndamm" 
Fragen der SPD-Fraktion: 
 
1. Wer ist für die Pflege des Weges zuständig, der von der Kopenhagener Straße Rich-
tung Bahndamm entlang der Bahnschienen bis zum Treppenabgang Richtung Halte-
punkt Steinstraße verläuft? 
2. Wer ist auf welchen Teilstücken für die Grünpflege am Rande zuständig und wo be-
ginnt das Vegetationsmanagement der Deutschen Bundesbahn? 
3. Stellen sich abschnittsweise besondere Herausforderungen, unerwünschten Bewuchs 
am Wegesrand wie Brombeeren oder Brennnesseln zu bekämpfen - eventuell auch 
bei der Abstimmung mit der Deutschen Bundesbahn? 
4. In welchem Rhythmus erfolgt die Pflege des Grüns am Rande des Weges und der 
Treppe? 
5. Welche weiteren Maßnahmen könnten das subjektive Sicherheitsempfinden, die Sau-
berkeit und die Nutzbarkeit des Weges als kühler Ort zumindest in Teilbereichen ver-
bessern und kann die Attraktivität des Weges auch durch weitere Beleuchtung, zusätz-
lich Bäume und Bänke gesteigert werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
Für den Weg ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verantwortlich. Er wurde erst 
vor Kurzem instandgesetzt. Der Bereich der Treppenanlage liegt bei der DB Netz AG (DB). 
 
Zu 2.:  
Die Zuständigkeitsgrenze liegt ungefähr auf dem Scheitel des Erdwalls zur DB-Fläche. 
 
Zu 3.:  
Die ordnungsgemäße Unterhaltungspflege im rückwärtigen Bereich der Brüsseler Straße und 
Eupener Straße sieht sich erheblichen Erschwernissen gegenüber. Neben der kontinuierli-
chen Zweckentfremdung der Flächen durch illegale Ablagerungen der Anwohnenden (Bau-
schutt, Abfälle, Grünschnitt) behindert insbesondere die angespannte Sicherheitslage vor Ort 
die Maßnahmen. 
Aufgrund wiederholter Aggressionen und Bedrohungsszenarien gegenüber den eingesetzten 
Kräften hat der Eigenschutz oberste Priorität. Die geltenden Sicherheitsvorgaben sehen daher 
vor, bei Erkennen von Gefahrenmomenten oder Konfrontationen die Tätigkeiten umgehend

2 
 
einzustellen und den betroffenen Bereich zu verlassen. In der Konsequenz führt dieser not-
wendige, präventive Arbeitsschutz dazu, dass die vorgesehenen Pflegeintervalle in diesem 
Abschnitt regelmäßig unterbrochen werden müssen und nicht vollständig abgeschlossen wer-
den können. 
Die DB arbeitet nur verkehrssicherungspflichtig hinsichtlich der Gleisanlage und stimmt sich 
ihrerseits leider nicht mit der städtischen Grünpflege ab. 
 
Zu 4.:  
Grundsätzlich soll die Anlage im Rhythmus von sechs bis acht Wochen angefahren werden, 
abhängig von Witterung, Personal- / Maschinenkapazitäten oder sonstiger Faktoren (siehe 
Antwort zu 3.). 
Die Treppe liegt in der Zuständigkeit der DB Netz AG.  
Die Reinigung der Grünanlage liegt in der Zuständigkeit der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) 
und wird in den standardmäßigen Zyklen angefahren. 
 
Zu 5.:  
Eine Beleuchtung in Grünanlagen wird durch die Verwaltung gemäß Grundsatzbeschluss des 
Umweltausschusses aus dem Jahr 2004 abgelehnt. Die Sauberkeit sowie die Nutzbarkeit des 
Weges ist grundsätzlich gegeben und gewährleistet, der Weg wurde erst Ende 2025 vollstän-
dig saniert. 
 
Eine Bewegungsstation, gespendet von der Kölner Grünstiftung, sowie drei Obstbäume ent-
lang des Weges wurden bereits zur Erhöhung der Attraktivität der Anlage errichtet bzw. ge-
pflanzt. 
 
Weitere Bäume und Sträucher sind in diesem Bereich hinsichtlich der Kriminalprävention nicht 
zu befürworten, da bspw. weitere Räume für wilde Müllablagerungen oder wildes Urinieren 
bieten würden. Die Pflegearbeiten würden zudem erheblich erschwert, da sie mehr händische, 
statt maschineller Bearbeitung der Anlage zur Folge hätte. Die Kapazitäten würden dadurch 
an anderen Stellen fehlen. 
 
Bänke sorgten in der Vergangenheit für erhebliche Beschwerden, unter anderem über Ruhe-
störungen und Vermüllungen durch die örtliche Trinker- und Drogenszene. 
 
Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kopenhagener Straße
  • Steinstraße
  • Eupener Straße
  • Brüsseler Straße
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
1150/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.05.2026
Erstellt
21.04.2026 11:20