1150/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 23.04.2026 (AN/0613/2026) betr. "Fußweg Kopenhagener Str. / Bahndamm"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4236 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 1150/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 23.04.2026 (AN/0613/2026) betreffend "Fußweg Kopenhagener Str. / Bahndamm" Fragen der SPD-Fraktion: 1. Wer ist für die Pflege des Weges zuständig, der von der Kopenhagener Straße Rich- tung Bahndamm entlang der Bahnschienen bis zum Treppenabgang Richtung Halte- punkt Steinstraße verläuft? 2. Wer ist auf welchen Teilstücken für die Grünpflege am Rande zuständig und wo be- ginnt das Vegetationsmanagement der Deutschen Bundesbahn? 3. Stellen sich abschnittsweise besondere Herausforderungen, unerwünschten Bewuchs am Wegesrand wie Brombeeren oder Brennnesseln zu bekämpfen - eventuell auch bei der Abstimmung mit der Deutschen Bundesbahn? 4. In welchem Rhythmus erfolgt die Pflege des Grüns am Rande des Weges und der Treppe? 5. Welche weiteren Maßnahmen könnten das subjektive Sicherheitsempfinden, die Sau- berkeit und die Nutzbarkeit des Weges als kühler Ort zumindest in Teilbereichen ver- bessern und kann die Attraktivität des Weges auch durch weitere Beleuchtung, zusätz- lich Bäume und Bänke gesteigert werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Für den Weg ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verantwortlich. Er wurde erst vor Kurzem instandgesetzt. Der Bereich der Treppenanlage liegt bei der DB Netz AG (DB). Zu 2.: Die Zuständigkeitsgrenze liegt ungefähr auf dem Scheitel des Erdwalls zur DB-Fläche. Zu 3.: Die ordnungsgemäße Unterhaltungspflege im rückwärtigen Bereich der Brüsseler Straße und Eupener Straße sieht sich erheblichen Erschwernissen gegenüber. Neben der kontinuierli- chen Zweckentfremdung der Flächen durch illegale Ablagerungen der Anwohnenden (Bau- schutt, Abfälle, Grünschnitt) behindert insbesondere die angespannte Sicherheitslage vor Ort die Maßnahmen. Aufgrund wiederholter Aggressionen und Bedrohungsszenarien gegenüber den eingesetzten Kräften hat der Eigenschutz oberste Priorität. Die geltenden Sicherheitsvorgaben sehen daher vor, bei Erkennen von Gefahrenmomenten oder Konfrontationen die Tätigkeiten umgehend 2 einzustellen und den betroffenen Bereich zu verlassen. In der Konsequenz führt dieser not- wendige, präventive Arbeitsschutz dazu, dass die vorgesehenen Pflegeintervalle in diesem Abschnitt regelmäßig unterbrochen werden müssen und nicht vollständig abgeschlossen wer- den können. Die DB arbeitet nur verkehrssicherungspflichtig hinsichtlich der Gleisanlage und stimmt sich ihrerseits leider nicht mit der städtischen Grünpflege ab. Zu 4.: Grundsätzlich soll die Anlage im Rhythmus von sechs bis acht Wochen angefahren werden, abhängig von Witterung, Personal- / Maschinenkapazitäten oder sonstiger Faktoren (siehe Antwort zu 3.). Die Treppe liegt in der Zuständigkeit der DB Netz AG. Die Reinigung der Grünanlage liegt in der Zuständigkeit der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und wird in den standardmäßigen Zyklen angefahren. Zu 5.: Eine Beleuchtung in Grünanlagen wird durch die Verwaltung gemäß Grundsatzbeschluss des Umweltausschusses aus dem Jahr 2004 abgelehnt. Die Sauberkeit sowie die Nutzbarkeit des Weges ist grundsätzlich gegeben und gewährleistet, der Weg wurde erst Ende 2025 vollstän- dig saniert. Eine Bewegungsstation, gespendet von der Kölner Grünstiftung, sowie drei Obstbäume ent- lang des Weges wurden bereits zur Erhöhung der Attraktivität der Anlage errichtet bzw. ge- pflanzt. Weitere Bäume und Sträucher sind in diesem Bereich hinsichtlich der Kriminalprävention nicht zu befürworten, da bspw. weitere Räume für wilde Müllablagerungen oder wildes Urinieren bieten würden. Die Pflegearbeiten würden zudem erheblich erschwert, da sie mehr händische, statt maschineller Bearbeitung der Anlage zur Folge hätte. Die Kapazitäten würden dadurch an anderen Stellen fehlen. Bänke sorgten in der Vergangenheit für erhebliche Beschwerden, unter anderem über Ruhe- störungen und Vermüllungen durch die örtliche Trinker- und Drogenszene. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Kopenhagener Straße
- Steinstraße
- Eupener Straße
- Brüsseler Straße
- Am Rande
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1150/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.05.2026
- Erstellt
- 21.04.2026 11:20