Vertragsabschluss zwischen der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zum Nutzungsvertrag MiQua
Mitteilung Ausschuss 0224/2020 vom 23.01.2020
Stand: Am 28.01.2020 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 23.01.2020 0224/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 Vertragsabschluss zwischen der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zum Nutzungsvertrag MiQua Am 10.9.2013 hat die Stadt Köln die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Kooperation der Stadt Köln und des LVR zur Errichtung und Betrieb der Archäologischen Zone mit jüdischem Museum un- terzeichnet. In § 14 des Rahmenvertrages wurde unter anderem der Abschluss eines Nutzungsver- trages für das durch die Stadt Köln zu errichtende Museumsgebäude festgelegt. Der Nutzungsvertrag sollte über den Rahmenvertrag hinausgehende Regelungen, etwa hinsichtlich der Bewachung und des Sicherheitskonzeptes, treffen. Nachdem sich die Stadt Köln und der LVR einvernehmlich auf eine endgültige Nutzungsvertragsfas- sung zum MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln einigten und das Ver- tragswerk durch die Gremien des LVR und der Stadt Köln beschlossen wurden, ist dieser nun seitens der Oberbürgermeisterin Reker und der Direktorin des LVR, Frau Lubek, Ende November 2019 un- terzeichnet worden. Mit den Unterschriften tritt der Vertrag rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Gemäß §18 Abs. 1 und 2 trägt die Stadt Köln ab diesem Zeitpunkt die Kosten für die durch den LVR angemietete Büroflächen im Gürzenichquartier für die Unterbringung der Museumsverwaltung in Hö- he von 179.520 € p.a. Weitere Mietkostenerstattungen fallen erst mit der Übergabe des Museumspä- dagogischen Zentrums (MPZ) bis zu einer Gesamtsumme von 211.200 € an. Alle weiteren Zahlungs- verpflichtungen greifen erst mit der Inbetriebnahme der Gebäudeteile gemäß der Kostenübersicht auf Seite 2 der Anlage 6 zum Beschluss Nutzungsvertrag 4075/2018. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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28.01.2020
TOP 8.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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