0500/2026
Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Mitteilung zum Sachstand der Technischen Masterplanung und zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele
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Mitteilung Ausschuss
3635 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 06.03.2026 0500/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Mitteilung zum Sachstand der Technischen Masterplanung und zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele Für den in Planung befindlichen Stadtteil Köln-Kreuzfeld im Stadtbezirk Chorweiler sollen auf einer Fläche von circa 80 Hektar mehr als 3.500 Wohnungen sowie neue Arbeitsplätze entste- hen. Ziel ist es, mehrfach nutzbare Freiräume, Sozial-, Kultur- und Bildungseinrichtungen zu entwickeln. Auch Infrastruktur und Klimaschutz werden dabei übergreifend berücksichtigt. Auf Grundlage der vorangegangenen Planungsphasen ‚Leitbildprozess‘ in 2019/20 und wett- bewerblicher Dialog‘ in 2020/21 wurde in 2022/23 die ‚Integrierte Planung‘ erarbeitet. Das Er- gebnis wurde als städtebauliches Grundgerüst der weiteren Planung beschlossen (V 1979/2023). Dieses wurde in der aktuellen ‚Technischen Masterplanung‘ auf technische Machbarkeit untersucht. Die ‚Technische Masterplanung‘ ist also eine Prüf- und Konkretisie- rungsphase in Vorbereitung auf die anschließende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan-Än- derung und Aufstellung Bebauungspläne). Im Kern hatte die Technische Masterplanung (TM) zur Aufgabe, auf Grundlage des vorliegen- den Entwurfskonzeptes technisch-gutachterliche Untersuchungen (u.a. für Schallschutz, Ver- kehr, Entsorgung und Logistik, Versickerung und Klima) und baurechtliche Prüfungen durch- zuführen sowie konzeptionell nachzuschärfen. Dabei haben auch inhaltliche Vorgaben und Prüfaufträge des (vormaligen) Stadtentwicklungs- ausschusses (AN 2150/2023) im Bereich der Bildungsinfrastruktur, Wegevernetzung und mo- deraten Nachverdichtung konkret Berücksichtigung in der ausgearbeiteten Planung gefunden. Im Einzelnen standen die Baufelder in ihrer Ausrichtung, Dichte und Zuordnung, die Ausdiffe- renzierung des Straßenraums sowie Schaffung von Wegeverbindungen durch die Grüne Mitte für Zu-Fußgehende sowie Radfahrende und die Ausgestaltung und Dimensionierung der Hoodmitten im Fokus der konzeptionellen Weiterentwicklung. Die Technische Masterplanung ist finalisiert und weitgehend abgeschlossen. Die weitere Projektentwicklung Kreuzfelds steht nun übergeordnet und im stadtweiten Inte- resse im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Bewerbung um die olympischen und para- lympischen Spiele in den Jahren 2036/40/44 (s. Olympia und Paralympics KölnRheinRuhr - 2 Stadt Köln und Bewerbung um Olympische & Paralympische Spiele KölnRheinRuhr). Die Wahl des finalen Austragungsortes erfolgt stufenweise: - auf kommunaler Ebene durch den Bürger*innenentscheid (V 3303/2025, am 19.04.26), - anschließend im Rahmen der nationalen Standortentscheidung (am 26.09.26) - und schließlich auf internationaler Ebene ab 2027. In Abhängigkeit vom Bürger*innenentscheid und dem weiteren Verfahren zur Olympiabewer- bung werden die politischen Gremien über den Planungsfortgang frühzeitig informiert. Sollte die Bewerbung KölnRheinRuhr erfolgreich sein, wird das bestehende Planungskonzept dahingehend modifiziert, dass Kreuzfeld für die Dauer der Olympischen Spiele auch als Olym- pisches Dorf mit Leichtathletikstadion genutzt werden kann. Vorteile einer Fortführung der Planung als Olympiastandort wären die Beschleunigungswir- kung sowie die zusätzlichen Investitionen für den Standort Kreuzfeld und in begleitende infra- strukturelle Bedarfe. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0500/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2026
- Erstellt
- 23.02.2026 10:29