Mandari Insight

V/0075/2020

Veränderungssperre Nr. 109, Erste Verlängerung

Vorlagen 30.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.19.4.2

V-0075-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0075-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

209 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:50001. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 109 für den BereichDortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 /Theodor-Scheiwe-Straße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0075/2020

Beschlussvorlage

5265 Zeichen

V/0075/2020 
V/0075/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / 
Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße 
[Nachhaltige Sicherung der Planung im Bereich Theodor-Scheiwe-Straße] 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:  
 
S a t z u n g   
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 109  
für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /  
Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.03.2020 aufgrund von §  17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgenden Beschluss gefasst:  
 
Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr.  109 für den Be-
reich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße wird 
um ein Jahr verlängert (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).  
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung recht s-
verbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB).  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Der Stadt Münster entstehen durch die Verlängerung der Veränderungssperre keine Kosten.  
Stadtplanungsamt 
 
12.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Herberhold /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6123 /  
492-6194 
Herberhold@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0075/2020 
Begründung: 
 
Im Gebiet zwischen Albersloher Weg, Dortmund -Ems-Kanal, Lütkenbecker Weg und Bundesstraße 
B 51 gilt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 348, in Kraft getreten am 09.07.1993.  
 
Des Weiteren wurde durch den Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 d er Beschluss zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes Nr.  541: Stadthafen  I / Schillerstraße  / Lütkenbecker Weg  / Bundesstraße 
B 51 / Albersloher Weg gefasst. Dieser wurde am 06.07.2012 im Amtsblatt der Stadt Münster verö f-
fentlicht. Die Offenlegung des Plans er folgte vom 19.03.2018 bis 04.05.2018 (Teilabschnitt  I des Be-
bauungsplans Nr. 541 im Bereich Stadthafen I / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher 
Weg).  
 
Ziel dieses Bebauungsplans ist es, ein Gesamtkonzept zur städtebaulichen Neuordnung des Mü ns-
teraner Hafengebiets zu entwickeln.  
 
Für ein Grundstück im Bereich der Theodor -Scheiwe-Straße lag ein Baugesuch vor. Es war zu b e-
fürchten, dass die Durchführung der o.g. Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich g e-
macht oder wesentlich erschwert werden würde. Deshalb hat das Bauordnungsamt der Stadt Münster 
gemäß § 15 Abs. 1 BauGB die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens mit Schreiben vom 
25.06.2018 für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Zustellung an gerechnet ausgesetzt.  
 
Nachdem absehbar wurde, dass der Bebauungsplan Nr.  541 bis zum Ablauf der Zurückstellung des 
Baugesuchs nicht in Kraft treten wird, beschloss der Rat der Stadt Münster am 03.04.2019 als weit e-
res Plansicherungsinstrument die Satzung der Stadt Münster über die Verä nderungssperre Nr. 109 
für den Bereich Dortmund -Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg  / Bundesstraße B  51 / Theodor-Scheiwe-
Straße (Vorlage Nr. V/0020/2019, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 am 12.04.2019, in Kraft getre-
ten am 13.04.2019). Das Baugesuch wurde daraufhin am 14.05.2019 durch das Bauordnungsamt der 
Stadt Münster abgelehnt.  
 
Zur nachhaltigen Sicherung der Planung wurde der Geltungsbereich der Veränderungssperre über 
das von dem zurückgestellten Baugesuch betroffene Grundstück hinaus ausgedehnt auf den g esam-
ten östlich des Dortmund -Ems-Kanals gelegenen Teilbereich des Bebauungsplans Nr.  541. Ausge-
nommen hiervon blieben lediglich die Flächen des Baumarktes (einschließlich des östlich angrenze n-
den Baustoffhandels), des Park-und-Ride-Parkplatzes und der Feuerwache 2, deren genehmigte und 
ausgeübte Nutzungen auch durch die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.  541, Teil-
abschnitt I abgedeckt werden.  
 
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, somit hier erst in 2021. Auf die 
Zweijahresfrist ist allerdings der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 
§ 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen (§  17 Abs. 1 BauGB). Daher läuft die Verä n-
derungssperre für das von der Zurückstellung betroffenen Grundstück bereits im Juni 2020 aus.  
 
Der bereits öffentlich ausgelegene Entwurf des Bebauungsplans Nr.  541 wird zurzeit überarbeitet. 
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans wird bis zum Juni 2020 nicht erreicht werden. Zur weiteren 
Sicherung der Planung is t es daher erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr.  109 
bereits jetzt um ein Jahr zu verlängern.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) ersichtlich.  
 
 
I. V.  
  
gez. Anlagen: 
Robin Denstorff  Anlage A 
Stadtbaurat  Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1926 Zeichen

Anlage A zur V/0075/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist die Verlängerung der Veränderungssperre für den im Umfeld der Theodor-
Scheiwe-Straße östlich des Dortmund-Ems-Kanals gelegenen Teilbereich des in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplans Nr. 541.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 541 hat vom 19.03. bis 04.05.2018 öffentlich ausgelegen.  
 
Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neu-
ordnung des Münsteraner Hafengebiets.  
 
Für ein Grundstück im Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße lag ein Baugesuch vor, welches 
von der Verwaltung am 25.06.2018 für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt wurde.  
 
Als weiteres Plansicherungsinstrument hat der Rat der Stadt Münster am 03.04.2019 die Verän-
derungssperre Nr. 109 für den betroffenen Bereich beschlossen. Das Baugesuch wurde darauf-
hin abgelehnt.  
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 wird sich noch über das Jahr 2020 
erstrecken.  
 
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, somit hier erst in 2021. 
Auf die Zweijahresfrist ist allerdings der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Bau-
gesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Daher läuft die Veränderungssperre für das von 
der Zurückstellung betroffene Grundstück bereits im Juni 2020 aus, bevor der Bebauungsplan 
rechtskräftig werden wird, sodass die Verlängerung bereits zu diesem Zeitpunkt geboten ist.  
 
Finanzierung 
Durch die Verlängerung der Veränderungssperre entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.19.4.2 Vorberatung
Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (4)

  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Schillerstraße
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0075/2020
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37