3638/2025
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2639 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/611
Vorlagen-Nummer
3638/2025
Stand: 30.06.2026
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen
Qualifizierungsverfahrens
Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl"
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feldgär-
tenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der
Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1,
1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493,
2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) —Arbeitstitel:
„Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Form von Geschosswoh-
nungsbau festzusetzen und eine städtische Grünfläche zu qualifizieren,
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in
Form einer Mehrfachbeauftragung,
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung auf
Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren,
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV5) ohne
Einschränkung zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 17 am 29.04.2026 bekannt gemacht. Die Grundlagenermitt-
lung sowie eine Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange wurde
durchgeführt und die Auslobung des Qualifizierungsverfahrens mit 5 Planungsteams vorberei-
tet. Das Auftaktkolloquium fand am 02.06.2026 statt, die Jurysitzung ist für den 09.09.2026
vorgesehen.
Nächste Schritte:
Im Anschluss an das Qualifizierungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer
2
Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, bei der die Ergebnisse aus dem Qualifizie-
rungsverfahren vorgestellt werden und Stellungnahmen und Anregungen seitens der Bürger-
schaft in die Planung frühzeitig eingebracht werden können. Auf Grundlage der eingegangen
Anregungen wird seitens der Verwaltung eine Abwägungsvorschlag erarbeitet, welcher den
politischen Gremien in Form eines Vorgabenbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2. Quartal 2027
Anlage 4 (Städtebaulicher Vorentwurf 2025, Bonava Wohnbau GmbH)
3725 Zeichen
Stand- Punkt Stand- Punkt Stand- Punkt 1298 2901 2227 2371 3072 194 1758 3136 3316 2486 3074 45 8 1913 2854 2301 2296 2246 3315 1756 3175 1073 60 2754 1636 3393 2306 3172 3409 1055 864 1910 1081 3318 2315 1755 3160 3433 1080 57 1 2490 1498 1109 45 7 3410 2235 2090 1499 2214 2192 41 2305 1330 3317 1911 2500 2307 1632 60 2644 1914 1720 2300 2871 837 2937 1072 60 818 3435 2233 3436 2872 1978 2316 2087 45 45 3048 45 2494 1912 2493 2657 2308 817 4377 46 3314 3135 2658 1757 1754 2902 3780 63 2970 42 2079 3446 3440 3447 3448 3441 3449 3442 3454 3450 3443 3455 3464 3451 3456 3444 3465 3452 3457 3445 3466 3458 3453 3467 3459 3468 3460 3471 3472 3439 3461 3469 3462 3470 3463 3477 3478 3540 3541 3555 3557 3525 3619 3620 3624 Industriestraße Feldgärtenstraße Hermesgasse Merkenicher Straße Im Grund Im Grund Parkplatz OKD=43.4 OW=44.0 First=54.7 First=54.7 OW=50.0 OKD=45.0 First=54.7 OKD=45.0 OKD=45.2 OKD=44.1 OKD=44.7 OKD= 45.3 OKD=43.8 OKD=45.9 OKD=46.4 OKD=47.2 OKD=48.6 OKD=48.9 OKD=48.4 OW=47.2 First=51.2 OKD=44.1 OKD=44.6 OKM=48.1 OKM=47.8 First=55.1 First=58.1 Fi.=57.1 Fi.=57.4 Fi.=57.4 Fi.=54.7 Fi.=54.8 OKAtt.=46.2 OW=50.8 OW=50.9 OW=52.1 OW=43.7 OW=52.0 OW=51.7 OKD=49.8 First=49.5 First=49.5 OW=48.9 OW=49.0 OKAtt.=50.3 OKD=49.9 First=54.4 First=54.4 OW=49.9 OW=50.0 OKD=44.8 First=44.3 "dichter Bewuchs" "dichte Pflanzendecke" "dichter Bewuchs" "dichte Pflanzendecke" "dichter Bewuchs" "dichte Pflanzendecke" I IV I I F II III III S I I I I I I I I F I I F I F F F I I I Friedhof Friedhof Friedhof Friedhof I I I F I S I II I Halle I S I I II II S II II II S IV I II I I F S II II II II I II II I I III II I S II II F I S II I II I I I II I II III II II II II I I II II I II I I F I I IV I I I I I II II I II II II II II II I F IV II I I I I F S II III F IV I F F I F II II II I F II II III II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II 149 165 23 138 134 F 139 b 148 145 152 153 231 222 51 141 237 S 159 150 229 136 S 226 39 143 53 167 139 a 69 239 154 163 81 224 147 37 146 25 25 a 169 139 228 161 151 67 156 S 157 227 139 c 2 a 57 59 61 63 S 65 53 39 55 41 43 45 31 47 33 49 35 51 37 25 11 27 13 29 15 17 19 21 23 S 7 9 2 S S F I F Im Merheimer Grund I I Sportplatz W W 43.02 44.63 S S I F S W W 43.20 44.46 44.67 S I F S 43.04 42.51 Halle I 44.49 43.50 43.01 I F 42.73 44.30 F 44.00 Schp F 41.53 41.61 F 41.70 44.15 43.86 I 42.41 41.58 42.13 F II 43.93 41.20 F 42.15 41.81 44.20 I F 43.42 Halle I 44.24 Schp 42.93 Schp Schp 43.07 43.23 43.36 43.45 43.45 43.56 43.66 43.82 44.04 44.42 43.42 44.02 43.97 44.58 44.59 44.43 44.49 44.25 44.16 44.24 44.32 44.18 44.11 44.10 44.26 44.30 44.28 44.35 44.15 43.96 44.17 43.10 43.03 43.94 43.22 43.81 43.64 43.67 44.08 43.78 43.79 43.87 43.75 43.54 43.15 42.76 42.70 42.54 42.34 41.72 40.64 40.50 41.15 43.02 40.47 40.51 42.43 42.68 42.66 42.75 42.87 42.97 42.79 42.54 42.56 42.51 41.70 42.04 42.49 41.16 41.93 42.30 42.68 41.72 44.09 44.05 42.96 42.88 I F I S I 42.05 43.97 44.74 43.43 I F I F 43.85 43.83 44.03 44.11 43.90 43.60 43.54 43.72 39.61 39.57 39.45 39.56 39.78 39.79 39.94 41.85 41.55 41.60 43.79 43.95 43.76 43.43 44.01 43.19 43.47 43.54 44.95 44.03 43.59 45.00 43.38 42.99 Longerich Flur 99 2x0,5+ 5x0,3/16 1,3/11 0,9/7 1,2/7 0,5+0,9/7 1,4/8 0,9/7 I F 43.90 43.61 II W KiTa S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S II S S II S F F F F F F F F S I F F F F S S S S S S S S S F F F S S S S Gemarkung Gemarkung Longerich Arrondierungspotenzial? Öffentliche Grünfläche IV+ IV+ IV+ III+ III+ III+ V+ V+ V+ II Kita 19.5 11.6 4.2 3.5 19.0 8.8511.55 12.2 16.0 6.0 6.0 20.0 R176.5 36.2 R185.5 27.5 37.6 8.3 25.2 32.8 15.0 18.8 15.6 08.10.2025 M 1:2000 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" $QODJH4
Beschlussvorlage Ausschuss
7449 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 3638/2025 Freigabedatum 22.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feldgärtenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) —Arbeitstitel: „Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbe- bauung in Form von Geschosswohnungsbau festzusetzen und eine städtische Grünflä- che zu qualifizieren, 2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung, 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren, 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV5) ohne Ein- schränkung zustimmt. Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 17.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die BONAVA Wohnbau GmbH plant im Stadtteil Niehl ein Wohnquartier mit circa 290 bis 320 Wohnungen (entwurfsabhängig) auf dem einstmals landwirtschaftlich genutzten Hinterland der historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärtenstraße, nördlich des Niehler Friedhofs. Die Vorhabenträgerin stellte auf der Grundlage eines städtebaulichen Vorentwurfs (siehe An- lage 4) mit Schreiben vom 29.01.2025 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB. Die beabsichtigte städtebauliche Nachverdichtung auf der circa 2,1 ha großen Entwicklungs- fläche für Wohnungsbau entspricht dem Stadtentwicklungsziel einer vorrangigen Entwicklung von Wohnbauflächen in bereits erschlossenen Stadtlagen. In Übereinstimmung mit den Dar- stellungen des Flächennutzungsplans ist der Wohnungsbau ausschließlich im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehen. Der westliche Teil des Plangebietes mit einer Größe von 0,6 ha soll als wohnungsnaher, der Erholung dienender Freiraum qualifiziert werden. Die Grünfläche des westlichen Plangebiets – im Eigentum der Stadt Köln – ist Teil des Land- schaftsschutzgebiets L 8 („Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“) und zudem als Biotopverbundfläche mit der Funk- tion „Verbindungsfläche“ erfasst. Die westliche Grünfläche ist im Masterplan Stadtgrün der Leitbildkategorie „Immergrün“ mit dem Ziel zugeordnet, diese Fläche für immer als multifunkti- onalen Grün- und Freiraum zu sichern. Die Grünfläche soll als wohnungsnaher, der Erholung dienender Freiraum qualifiziert werden und zu diesem Zweck eine Wegverbindung für Zu Fuß Gehende in ost-westlicher Richtung geschaffen werden. Das östliche Plangebiet ist überwiegend unbebaut, wurde zuletzt als Hausmülldeponie, Lager- platz und Weidefläche genutzt. Aufgrund der Vornutzung liegt eine im Altlastenkataster er- fasste Altablagerung vor. Neben Wiesen- und Brachflächen weist der östliche Teil des Plange- biets ebenso Baum- und Gehölzbestände auf. Das hier in zweiter Reihe vorgesehene Wohn- quartier soll ausschließlich über eine Ein- und Ausfahrt südlich der Feldgärtenstraße 141 (Schützenbruderschaft) erschlossen werden. Die Feldgärtenstraße ist eine Erschließungs- straße (Straßenquerschnitt 10 m) mit Buslinienverkehr (147, ausschließlich in südlicher Fahrt- richtung) und zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Achtungsabstandes eines Störfallbetriebs nord- westlich des Plangebietes. Für eine Wohnungsbaumaßnahme im Umfeld dieses Störfallbetrie- bes wurde im Jahr 2021 gutachterlich der angemessene Sicherheitsabstand berechnet – nach diesem KAS18-Gutachten läge das Plangebiet „Feldgärtenstraße“ vollständig weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands-Bereichs. Im weiteren Verfahren wird gutachterlich geprüft, ob diese Schlussfolgerung für das Plangebiet „Feldgärtenstraße“ zutrifft. Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen durch die Versiegelung von zurzeit unbebauten Freiflächen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind entsprechend Maßnah- men zum Ausgleich oder der Verminderung negativer Eingriffe in Umwelt und Natur vorzuse- hen. Für das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 3 In Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ist für das Wohnungsbauvorhaben ein städ- tebauliches Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. Hierfür sollen Büros für Städtebau und Architektur in Arbeitsgemeinschaft jeweils mit einem Landschaftsar- chitekturbüro ein Wohnquartier im Geschosswohnungsbau mit circa 290-320 Wohneinheiten entwickeln, das sich bei einer Quartiersdichte des Köln-Katalogs höher als 1,2 bis unter 1,5 mit drei bis maximal fünf Vollgeschossen und gegebenenfalls mit einem Staffelgeschoss in die Umgebung einfügt. Die verträgliche Einfügung ist entwurfsabhängig im Zuge des Qualifizie- rungsverfahren zu prüfen. Hierbei soll eine angemessene Entwicklung von Gebäudetypolo- gien und Gebäudehöhen in Bezug auf die bestehende Bebauung, die Nachbarschaft zum Friedhof und zum Landschaftsraum erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit soll der Gestaltung des Quartierszugangs an der Feldgärtenstraße und der Quartiersaufenthaltsflächen gelten. Zielstellung des qualitätssichernden Verfahrens ist, unter fünf konkurrierenden Entwürfen ein städtebauliches Planungskonzept für ein kompaktes, nachhaltiges und lebenswertes Wohn- quartier an der Feldgärtenstraße zu gewinnen. Dringlichkeitsbegründung Die Dringlichkeit der Vorlage begründet sich darin, dass die Auftaktveranstaltung für die Mehr- fachbeauftragung des Wohnungsbauprojektes „Feldgärtenstraße in-Köln-Niehl“ bereits im März 2026 starten soll und hierzu zeitnah das politische Votum zum Einleitungsbeschluss und der Durchführung des Qualifizierungsverfahrens vorliegen muss. Auf diese Weise kann die Mehrfachbeauftragung bereits vor der Sitzungspause im Sommer abgeschlossen und das Be- bauungsplanverfahren zügig vorangetrieben werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Begründung Anlage 4 Städtebaulicher Vorentwurf 2025, Bonava Wohnbau GmbH
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine öffentliche Auslegung sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach Vorliegen der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren als Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
XXX Anlage 5 Beschluss der BV 5 vom 12.03.20025 zu 3638-2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Guido Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 13.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 12.03.2026 öffentlich 9.2.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebauli- chen Qualifizierungsverfahrens Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" 3638/2025 Frau Roth begründet den vorliegenden Änderungsantrag von Grünen und Linken. Herr Ulrich Müller begründet den von der SPD gestellten Änderungsantrag zum Ände- rungsantrag. Herr Schmitz befürchtet, dass die Anhebung der Quote für den Sozialen Wohnungs- bau im Kooperativen Baulandmodell zu Lasten der Mittelschicht gehe, denn die restli- chen Wohnungen müssten teurer verkauft werden. Dieses würde zu einer erheblichen Belastung führen. Die CDU werden den Änderungsantrag daher ablehnen. Herr Kilian Müller ist der Ansicht, dass nur staatliches Bauen eine weitere Steigerung der Mieten verhindere. Das Kooperative Baulandmodell verlangsame die Steigerung zumindest. Frau Limbrock weist darauf hin, dass eine Prüfung ergeben habe, dass der Neubau nicht zu einer Verkehrsbelastung führen würde. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD Beschluss: Punkt 2 wird nach dem bisherigen Satz wie folgt ergänzt Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. o mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg- ment errichtet werden; o eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför- derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden; o im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden; o mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geförderten Wohnungsbau). Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden:“ Es folgen (in neuer Nummerierung) die Punkte 2.1 bis 2.4 und 2.6 aus dem bisherigen Änderungsantrag. Die im gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken genannten Ergänzun- gen zu den Punkten 3 bis 5 bleiben unverändert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. II. Abstimmung über den so geänderten Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Punkt 2 wird wie folgt ersetzt 2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung, Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. ◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg- ment errichtet werden ◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför- derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden ◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden ◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. bar- rierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geför- derten Wohnungsbau). Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet ◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Gebäu- den zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Überdeckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflanzungen gut möglich sind 2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wegede- cken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf auch Retentionsflächen und fall s notwendig, nur naturverträgliche Wegebe- leuchtung 2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. ◦ Minimum an versiegelter Oberfläche, ◦ Bäume als Schattenspender integrieren, ◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister- nen) integrieren, ◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück- sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude), ◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffentli- chen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, ◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel ◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG) ◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plange- biet (s. Pkt 5) 2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: ◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tief- garage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt wer- den ◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanlagen in der/den Tiefgaragen Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 3. Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu- schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zusam- menhang des Plangebiets realisiert werden. Punkt 4 wird wie folgt ersetzt 4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträger zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. Folgender neuer Punkt 5 wird eingefügt: 5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regio- nale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfassung des Bebauungsplans vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feldgär- tenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.) , 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) — Arbeitstitel: „Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Form von Ge- schosswohnungsbau festzusetzen und eine städtische Grünfläche zu qualifizie- ren, 2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung, Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. ◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Segment errichtet werden ◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den ge- förderten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblö- cken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden ◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden ◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) ge- plant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geförderten Wohnungsbau). Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet ◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Ge- bäuden zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Über- deckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflan- zungen gut möglich sind 2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wege- decken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf auch Retentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche Wegebeleuchtung 2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. ◦ Minimum an versiegelter Oberfläche, ◦ Bäume als Schattenspender integrieren, ◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister- nen) integrieren, ◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück- sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude), ◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffent- lichen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, ◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel ◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG) ◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plan- gebiet (s. Pkt 5) 2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: ◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tiefgarage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt werden ◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanla- gen in der/den Tiefgaragen 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren, Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu- schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zu- sammenhang des Plangebiets realisiert werden. 4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträ- ger zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regi- onale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfas- sung des Bebauungsplans vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der AfD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
Anlage 5 Beschluss der BV 5 (Nippes) zu 3638_2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Guido Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 16.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 12.03.2026 öffentlich 9.2.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebauli- chen Qualifizierungsverfahrens Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" 3638/2025 Frau Roth begründet den vorliegenden Änderungsantrag von Grünen und Linken. Sie führt u.a. aus, dass abweichend vom Kooperativen Baulandmodell die Quote des ge- forderten Wohnraums auf 35% erhöht wird. Herr Ulrich Müller begründet den von der SPD gestellten Änderungsantrag zum Ände- rungsantrag und bittet, den ehemaligen Punkt 2.5 hochzuschieben und vor alle ande- ren Punkte zu setzen. Herr Schmitz befürchtet, dass die Anhebung der Quote für den Sozialen Wohnungs- bau im Kooperativen Baulandmodell zu Lasten der Mittelschicht gehe, denn die restli- chen Wohnungen müssten teurer verkauft werden. Dieses würde zu einer erheblichen Belastung führen. Die CDU werden den Änderungsantrag daher ablehnen. Herr Kilian Müller ist der Ansicht, dass nur staatliches Bauen eine weitere Steigerung der Mieten verhindere. Das Kooperative Baulandmodell verlangsame die Steigerung zumindest. Frau Limbrock weist darauf hin, dass eine Prüfung ergeben habe, dass der Neubau nicht zu einer Verkehrsbelastung führen würde. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD (Anmerkung: Änderungen im Beschlusstext nur an der kursiv geschriebenen Stelle) Beschluss: Punkt 2 wird nach dem bisherigen Satz wie folgt ergänzt Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. o mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg- ment errichtet werden; o eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför- derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden; o im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden; o mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geförderten Wohnungsbau). Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt w erden:“ Es folgen (in neuer Nummerierung) die Punkte 2.1 bis 2.4 und 2.6 aus dem bisherigen Änderungsantrag. Die im gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken genannten Ergänzun- gen zu den Punkten 3 bis 5 bleiben unverändert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. II. Abstimmung über den so geänderten Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Punkt 2 wird wie folgt ersetzt 2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung, Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. ◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg- ment errichtet werden ◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför- derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden ◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden ◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. bar- rierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geför- derten Wohnungsbau). Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet ◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Gebäu- den zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Überdeckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflanzungen gut möglich sind 2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wegede- cken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf auch Retentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche Wegebe- leuchtung 2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. ◦ Minimum an versiegelter Oberfläche, ◦ Bäume als Schattenspender integrieren, ◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister- nen) integrieren, ◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück- sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude), ◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffentli- chen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, ◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel ◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG) ◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plange- biet (s. Pkt 5) 2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: ◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tief- garage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt wer- den ◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanlagen in der/den Tiefgaragen Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 3. Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu- schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zusam- menhang des Plangebiets realisiert werden. Punkt 4 wird wie folgt ersetzt 4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträger zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. Folgender neuer Punkt 5 wird eingefügt: 5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regio- nale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfassung des Bebauungsplans vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feld- gärtenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) —Arbeitstitel: „Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau festzusetzen und eine städtische Grünfläche zu qualifi- zieren, 2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung, Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. ◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Segment errichtet werden ◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den ge- förderten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblö- cken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden ◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden ◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) ge- plant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geförderten Wohnungsbau). Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet ◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Ge- bäuden zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Über- deckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflan- zungen gut möglich sind 2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wege- decken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf auch Retentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche Wegebeleuchtung 2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. ◦ Minimum an versiegelter Oberfläche, ◦ Bäume als Schattenspender integrieren, ◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister- nen) integrieren, ◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück- sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude), ◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffent- lichen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, ◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel ◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG) ◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plan- gebiet (s. Pkt 5) 2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: ◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tiefgarage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt werden ◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanla- gen in der/den Tiefgaragen 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren, Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu- schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zu- sammenhang des Plangebiets realisiert werden. 4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträ- ger zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regi- onale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfas- sung des Bebauungsplans vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der AfD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
Anlage 2 (Geltungsbereich)
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Feldgärtenstraße in Köln - Niehl Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 200 300 Meter0 5025 100 150 Meter0 15075 300 450 Meter0 200100 400 600 Meter
Anlage 3 (Begründung)
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Anlage 3 Begründung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Feldgärtenstraße in Köln-Niehl 1 Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die BONAVA Wohnbau GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt im Stadtteil Niehl, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im Grund“ eine Wohnbebauung mit 290 bis zu 320 Wohneinheiten in Form von Geschoss- wohnungsbau zu errichten. Das circa 2,7 ha große Plangebiet erstreckt sich von der Feldgärtenstraße im Osten nahezu bis zur Industriestraße im Westen. D as Areal wurde einstmals landwirtschaftlich, zeitweise als Deponie genutzt. Als Hin- terland der historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärtenstraße ist das östliche Plangebiet eine Entwicklungsfläche für Wohnungsbau der Kölner Stadt- entwicklung. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Auf- stellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund der Grundstücksverfüg- barkeit der Vorhabenträgerin im östlichen Plangebiet – einschließlich der Grund- stücke, die von der Stadt Köln der BONAVA Wohnbau GmbH anhand gegeben wurden – soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan ge- mäß § 12 Baugesetzbuch ( BauGB) aufgestellt werden. Die nicht überbaubare öffentliche Grünfläche im westlichen Plangebiet soll als Fläche außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 Absatz 4 BauGB in die Planung einbezogen werden. 1.2 Ziel der Planung Ziel der Planung ist , in siedlungsstrukturell integrierter Lage planungsrechtlich eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit 290 bis 320 Wohnungen zu ermöglichen. Im Bedarfsfall kann die vorgesehene Wohnbebauung um eine Kin- dertageseinrichtung ergänzt werden. In Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist der Wohnungsbau ausschließlich im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehen. Der westliche Teil des Plangebietes soll als woh- nungsnaher, der Erholung dienender Freiraum qualifiziert werden. Zur Ergän- zung des bestehenden Wegenetzes soll in der Grünfläche eine Wegeverbindung in ost-westlicher Richtung für Zu Fuß Gehende geschaffen werden. Die Zielsetzung der Planung steht in Übereinstimmung mit dem Stadtentwick- lungsziel einer vorrangigen Entwicklung von Wohnbauflächen in bereits erschlos- senen Lagen der Stadt und der verfolgten Leitlinie „Innenentwicklung vor Außen- entwicklung“. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Köln, in integrierten Lagen durch Flächenkonversion und Nachverdichtung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und dem Kölner Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 2 von 15 STAND 24.11.2025 Mit der Planung ist das Ziel verbunden, die Wohnfunktion in diesem Teil Niehls zu stärken und im Hinblick auf die Wohnumfeldgestaltung zu einer weiteren Stei- gerung der Attraktivität des Wohnstandortes Köln beizutragen. Die beabsichtigte städtebauliche Nachverdichtung entspricht einer nachhaltigen Stadtentwicklung. 2 Verfahren Die Vorhabenträgerin stellte mit Schreiben vom 29.01.2025 einen Antrag auf Ein- leitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB. 3 Erläuterungen zum Plangebiet Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Niehls des Stadtbezirkes Nippes in Ortskernnähe um die Kirche Alt St. Katharina , nördlich des Niehler Friedhofs und westlich der Feldgärtenstraße. Abbildung 1 Städtebauliches Konzept (Vorentwurf 2025) 3.1 Lage und Abgrenzung im Stadtgebiet Im Norden grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung „Im Grund“ mit Kinder- tageseinrichtung, im Osten an die Bebauung der Feldgärtenstraße und im Süd- osten an die Feldgärtenstraße. Die südliche Begrenzung stellt der Niehler Fried- hof dar. Das Plangebiet grenzt im Südwesten an den parallel zur Industriestraße verlaufende Radweg und im Nordwesten an die Sportanlage des CfB Ford Köln- Niehl 09/52 e.V. sowie die Unterkünfte für Geflüchtete an der Pastor -Wolff- Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schließt den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie gemäß § 12 Abs. 4 BauGB eine öffentliche Grünfläche außerhalb des Vorhaben- und Er- schließungsplans ein. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes erstreckt sich über die Flurstücke 57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) der Gemarkung Longerich, Flur 99. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 3 von 15 STAND 24.11.2025 Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (gesamtes Plan- gebiet) beträgt circa 27.307 m², davon umfasst die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplanes circa 21.290 m². 3.2 Bestandssituation / Vorhandene Struktur 3.2.1 Nutzung, Bebauungsstruktur Mit Ausnahme der baulichen Anlagen im Südosten ( Hermesgasse 81) ist das Plangebiet unbebaut. Der östliche Teil des Plangebietes wurde als Hausmüllde- ponie bzw. als Lagerplatz; nördliche und westliche Teilgebiete wurden landwirt- schaftlich genutzt. Nach Aufgabe dieser Nutzungen umfasst das Plangebiet ak- tuell Ruderal-, Wiesen - und Gartenflächen mit Gehölzstrukturen sowie eine Waldfläche im Westen. Nördlich grenzen an das Plangebiet die Anlage mit Unterkünften für geflüchtete Familien, eine Kindertageseinrichtung (Stepke- KiTa Niehler Pänz, Pastor-Wolff- Straße 2) und die zweigeschossige Wohnbebauung „Im Grund“ (Reihenhauszei- len mit Satteldach) . Nördlich des westlichen Plangebiets liegen Fußballplätze (CfB Ford Köln -Niehl 09/52 e.V. ); nordwestlich die Kleingartenanlage „Niehl in der Mulde e.V.“ . Bei der historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärten- straße 143 bis 157 handelt es sich um zweigeschossige Wohnbebauungen vom Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts mit tiefen, unbebauten Grundstücken. Die Feldgärtenstraße 141 nutzt die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Köln- Niehl 1849 e.V., einschließlich Vereinslokal mit Gastronomiebetrieb. Südlich der Hermesgasse besteht auf der östlichen Seite der Feldgärtenstraße eine straßen- begleitende geschlossene zweigeschossige Wohnbebauung vom Beginn des 20. Jahrhunderts, ergänzt durch viergeschossige Mehrfamilienhäuser aus der zwei- ten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Südlich des Plangebietes erstreckt sich der seit dem 19. Jahrhundert bestehende Niehler Friedhof, dem an der Feldgärtenstraße ein öffentlicher Parkplatz mit einer Abwasser -Pumpstation vorgelagert ist. Der Friedhof kann ausschließlich über den Eingang an der Feldgärtenstraße erreicht werden. Westlich des Plangebietes verläuft in Dammlage ein Fuß - und Radweg parallel zur Industriestraße, der über einen Trampelpfad und eine von der Pastor -Wolff- Straße führende Feuerwehrzufahrt aus no rdöstlicher Richtung erreicht werden kann. Dieser Fuß - und Radweg und die Feldgärtenstraße führen in südlicher Richtung zur Sebastianstraße, die mit Einzelhandel, Gastronomie und sozialen Einrichtungen in dörflicher Struktur das Nahversorgungszentrum Alt-Niehl bildet. Im Nahbereich des Plangebietes befinden sich die Stadtbahnhaltestelle Niehl , Sebastianstraße (Linie 16 , circa 700 m), öffentliche Kinderspielplätze (Niehler Damm, circa 550 m und Pastor-Wolff-Straße, circa 350 m), Kindertageseinrich- tung (Stepke-KiTa Niehler Pänz, circa 550 m) Grundschule (GGS Halfengasse, Merkenicher Str. 313, circa 650 m). Im Stadtbezirk Nippes besteht ein vielfältiges Angebot weiterführender Schulen. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 4 von 15 STAND 24.11.2025 3.2.2 Grünstruktur und Baumbestand Das Plangebiet weist Baum- und Gehölzbestände, Wiesen- und Brachflächen auf. Zur Entwicklung eines Biotopverbundsystems nach §§ 20 und 21 des Bundesna- turschutzgesetzes (BNatschG) ist der westliche Plangebietsbereich als Bio- topverbundfläche, Stufe 2 – besondere Bedeutung erfasst. Flächen mit beson- derer Bedeutung für das Biotopverbundsystem sollen als „Verbindungsflächen“ die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen. Nach der Biotoptypenkarte Köln 2020 umfasst das Plangebiet „Gewerbe, Indust- rie und sonstige Anlagen“, „Landwirtschaftliche Flächen“ , „Öffentliche Grünflä- chen – Sportanlagen mit sonstigem Belag“ sowie „Wohnbebauung – Alte Hofgü- ter und Forts, extensive Nutzung“. 3.3 Bestehende Erschließung 3.3.1 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist über die im Osten liegende Feldgärtenstraße erschlossen und über die Sebastianstraße an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Die nahe gelegene Industriestraße – westlich des Plangebietes – gehört zum MIV-Grundnetz der Stadt Köln, das heißt den Straßen, auf denen der MIV leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele wie Veedel oder Zen- tren fahren kann. Straßen, wie die Feldgärtenstraße, die nicht Teil des Grundnet- zes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden. Ausgehend vom Plangebiet besteht für den nördlichen Teil der Feldgärtenstraße eine Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Süden (für den Radverkehr Zwei- richtungsverkehr zulässig). Ab der Kreuzung mit der nördlichen Hermesgasse ist auf der Feldgärtenstraße Zweirichtungsverkehr zugelassen. Die Feldgärten- straße ist eine Erschließungsstraße, die sowohl der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke als auch der flächenhaften Erschlie- ßung des Stadtteils sowie dem Buslinienverkehr (147, ausschließlich in südlicher Fahrtrichtung) dient. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Für den zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr des Plangebietes besteht auf- grund der vorhandenen ÖPNV-Infrastruktur für die Errichtung notwendiger Stell- plätze nach Stellplatzsatzung der Reduktionsfaktor 30 %. 3.3.2 ÖPNV Die Erreichbarkeit des Plangebiets durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist über die Stadtbahnlinie 16 durch die 700 m entfernte Haltestelle „Niehl, Sebastianstraße“ gegeben. Die Kölner Innenstadt ist in 15 Minuten (Ap- pellhofplatz) erreichbar. An Werktagen besteht nach Fahrplan ganztags ein 10 minütiges Taktangebot. Über die nächstgelegenen Haltestellen „Halfengasse“ und „Niehl, Merkenicher Straße“ besteht Buslinienverkehr der Linie 147 zwischen Bilderstöckchen und Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 5 von 15 STAND 24.11.2025 Niehl Nord mit Verknüpfung zu den Stadtbahnlinien 12, 15 und 16 sowie zum S- Bahnnetz (Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel) . In Fahrtrichtung Bilderstöck- chen befindet sich die Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Plangebietes an der Abwasser-Pumpstation in der Feldgärtenstraße. An Werktagen besteht nach Fahrplan ganztags ein 20 minütiges Taktangebot. Das Angebot des ÖPNV im Umfeld des Plangebietes ist hinsichtlich Bedienungs- , Verbindungs- und Erschließungsqualität als sehr gut zu bewerten. Möglichkei- ten zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs bestehen. 3.3.3 Fuß- und Radverkehr Die Feldgärtenstraße ist in ihrem Verlauf beidseitig mit 2,0 m breiten Gehwegen ausgestattet, die teilweise durch parkende Fahrzeuge mitgenutzt werden. Der Radverkehr wird auf der Feldgärtenstraße im Zweirichtungsverkehr (auch im Bereich der Einbahnstraße) mitgeführt; Radwegmarkierungen bestehen in Kreu- zungsbereichen. Das Radverkehrsnetz NRW führt linksrheinisch entlang des Rheins in nord- süd- licher Richtung. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu diesem überörtli- chen Radverkehrsnetz. 3.4 Naturraum und Klima Natur- und Landschaftsraum Das linksrheinische Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Köln- Bonner Rheinebene“ (Nr. 551); dabei handelt es sich um den zentralen Bereich der niederrheinischen Bucht. Landschaftsräumlich ist das Plangebiet dem „Rhei- nischen Verdichtungsraum Köln- Leverkusen“ (LR -II-010) zuzuordnen, natur- räumlich der „Bergischen Heideterrasse“ (550- E1). Der Landschaftsraum ist ein städtisch geprägter, von zahlreichen Verkehrsbändern durchzogener Ballungs- raum. Grünanlagen, Parks und Gärten sind Inselflächen für die Kurzzeit-Erho- lung. Boden Die Böden im westlichen Plangebiet sind als naturnah, die Böden im östlichen Plangebiet infolge der Deponienutzung als anthropogen anzunehmen. Klima Das milde Tieflandklima der Niederrheinischen Bucht wird gekennzeichnet durch mittlere Jahresniederschläge zwischen 750 und 800 mm und einem mittleren Ta- gesmittel der Lufttemperatur im Jahr zwischen 10 und 10,5 °C. Der hohe Flä- chenanteil von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbebauung in Kombination mit ei- nem dichten Verkehrsnetz hat ein spezifisches, trocken -warmes Stadtklima geschaffen. Klimawandel Nach der Planungshinweiskarte Klima – Hitze, die die Hitzebelastung für die nahe Zukunft (Periode 2031 bis 2060) in fünf Klassen, Kaltluftentstehungsgebiete und den Kaltluftabfluss in Köln darstellt, ist das Plangebiet der Hitzeklasse 2 „Klima- tischer Sanierungsraum“ zuzuordnen. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 6 von 15 STAND 24.11.2025 Die Grünfläche des westlichen Plangebiets bildet im größeren Grünflächenver- bund (Landschaftsschutzgebiet L 8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel “) ein Kaltluftentste- hungsgebiet mit Kaltluftabfluss in Richtung Nord-Nordwesten. Der Klimawandel stellt Köln vor Herausforderungen. Neben steigenden Tempe- raturen ist auch mit einer Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen zu rechnen. Starkregen Nach der Starkregengefahrenkarte der StEB Köln besteht für den westlichsten Teil des Plangebietes nahe der Industriestraße eine überwiegend mäßige bis hohe Starkregengefährdung und für das Grundstück Hermesgasse 81 punktuell eine mäßige Starkregengefährdung bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis (Starkregenindex SRI 7). Hochwasser Das Plangebiet liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins, innerhalb des ermittelten Überschwemmungsgebietes sowie außer- halb der Extremhochwasser -Bereiche außerhalb der Überschwemmungsberei- che (Rhein). Aufgrund des örtlichen Hochwasserschutzes am Rhein ist das Plan- gebiet bis einschließlich eines seltenen Hochwasserereignisses (Kölner Pegel 11,90 m) vor oberflächlichen Überflutungen geschützt. Im Falle des Versagens der Hochwasserschutzanlage des Rheins wäre im östlichen Plangebiet von Überschwemmungstiefen bis zu 4 m auszugehen. Grundhochwasser Für Rheinhochwasserstände eines mittleren (11,30 m Kölner Pegel) und selte- nen Hochwasserereignisses (11,90 m Kölner Pegel) liegt im östlichen Plangebiet eine hohe bis sehr hohe Grundwassergefährdung vor. 3.5 Planungsalternativen Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden sich die Planungsalternativen auf städtebauliche Bebauungsvarianten für das östliche Plangebiet beschränken. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchfüh- rung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren s als Grundlage der Pla- nung. Der Umweltbericht wird die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung beschreiben und bewerten. 4 Planungsvorgaben 4.1 Raumordnungsplan Hochwasserschutz Eine Hochwassergefahr liegt nicht vor. Eine Starkregengefahr liegt bedingt vor (siehe Kapitel 3.4). Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 7 von 15 STAND 24.11.2025 4.2 Regionalplan Im Regionalplan Köln ( Regionalrat-Beschluss vom 11.07.2025, Bekanntma- chung vom 29.10.2025) ist für den Bereich des Plangebietes „Allgemeiner Sied- lungsbereich“ festgelegt. „Allgemeine Siedlungsbereiche“ sind im Regionalplan als Vorranggebiete festgelegt, die dem Wohn en, dem wohnverträglichen Ge- werbe, Wohnfolgeeinrichtungen und öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie den siedlungszugehörigen Grün- , Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen dienen. Die vorliegende Planung befindet sich mit den Zielen der Regionalpla- nung im Einklang. Abbildung 2 Regionalplan Köln (Ausschnitt), 2. Entwurf 2024 4.3 Flächennutzungsplan Der seit 1982 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt den westlichen Teil des Plangebietes als Grünfläche und den östlichen Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche (W) mit Kindereinrichtung (Zeicheneintrag) dar. Nicht dargestellt ist die nördlich des Plangebietes entstandene Kindertageseinrichtung Pastor- Wolff-Straße 2 (Stepke-KiTa Niehler Pänz). Östlich des Plangebietes und der Feldgärtenstraße stellt der Flächennutzungs- plan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule, südlich des Plangebietes für den Friedhofsbereich Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof dar. Im Westen grenzt an das Plangebiet „Fläche für Hauptverkehrszüge“ (In- dustriestraße). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 8 von 15 STAND 24.11.2025 Abbildung 3 Flächennutzungsplan Köln (Ausschnitt) 4.4 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt für den östlichen Bereich des Plange- bietes, der zur Bebauung vorgesehen ist, „Innenbereich gemäß § 34 BauGB und Bauflächen gemäß BP“ dar und trifft für diesen Teil keine Aussagen. Der westliche Teil des Plangebiet s liegt im Geltungsbereich des Landschafts- plans der Stadt Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 8 „Äußerer Grün- gürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festsetzt. Abbildung 4 Landschaftsplan Köln (Ausschnitt) Schutzzwecke des LSG L 8 sind die – Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus- halts, insbesondere durch Sicherung stadtklimatisch wichtiger Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 9 von 15 STAND 24.11.2025 Ausgleichsräume und Grünverbindungen sowie zur Erhaltung kleinerer Brachflächen als naturnahe Elemente in bebautem Bereich. – wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich der alten Stadtteilfriedhöfe von Niehl und Longerich. – wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere durch Sicherung wichtiger Wegeverbindungen vom Inneren zum Äußeren Grüngürtel und zum Rhein. 4.5 Bestehendes Planungsrecht Das westliche Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6651/02 vom 13.03.1064, der ausschließlich öffentliche Verkehrs- und Grün- flächen für den Bau der Industriestraße festsetzt . Gemäß § 30 Absatz 3 BauGB handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich sich die Vorhabenzulassung nach § 34 oder § 35 BauGB richtet. Für den übrigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes be- steht kein Bebauungsplan. Im Norden grenzt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67511/02 „Pastor- Wolff-Straße“ an das Plangebiet, der eine „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck- bestimmung Kindertagesstätte“, eine private Grünfläche, eine private Verkehrs- fläche besonderer Zweckbestimmung (Stellplatzfläche) und ein „Allgemeines Wohngebiet“ (maximal zwei Vollgeschosse, Satteldach, GRZ von 0,4, GFZ von 0,8 geschlossene Bauweise) im gemeinsamen Grenzbereich festsetzt. 4.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planung 4.6.1 Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell ist bei Vorhaben anzuwenden, für die eine ver- bindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und bei denen eine Geschossfläche Wohnen größer als 1.800 m² geschaffen werden. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Gemäß den Vorgaben des Koop BLMs ist die Planbegünstigte verpflichtet, 30% der durch Planungsrecht neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen für öffent- lich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Nach dem Vorentwurf mit circa 22.358 m² Geschossfläche Wohnen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 BauNVO wer- den im Plangebiet voraussichtlich circa 6.707 m² Geschossfläche als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsprechend den nordrheinwestfälischen Wohn- raumförderbestimmungen und somit voraussichtlich circa 75 öffentlich geförderte Wohneinheiten entstehen (bei 90 m² Geschossfläche Wohnen je Wohneinheit). Soziale Infrastruktur Der aus der Planung resultierende Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte wird auf der Grundlage der erwarteten Zahl von 570 EinwohnerInnen durch die Stab- stelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ermittelt werden. Der Vorentwurf berücksichtigt eine Kindertageseinrichtung unmittelbar an der Feldgärtenstraße. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 10 von 15 STAND 24.11.2025 Öffentliche Spielplätze Auf der Grundlage von 248 WEKoopBLM des Vorentwurfs (WEKoopBLM = 90 m²) und einer erwarteten EinwohnerInnenzahl von 570 lässt sich der ursächliche Mehr- bedarf mit circa 1.140 m² Spielplatzfläche beziffern. Die öffentlichen Spielplatz- flächen sollen im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Öffentliche Grünflächen Ausgehend von einer zu erwartenden Zahl von 570 EinwohnerInnen im Plange- biet und einem Grünflächenbedarf von 10 m² pro EinwohnerIn ist von einem Mehrbedarf von 5.700 m² auf der Grundlage des Vorentwurfs auszugehen. In den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die städ- tische Grünfläche, die westlich des Vorhaben- und Erschließungsplan-Gebietes und nördlich des Niehler Friedhofs liegt, in die Planung einbezogen werden. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, wie der Mehrbedarf öffentlicher Grünflä- chen durch eine Qualifizierung dieser städtischen Fläche abgelöst werden kann. Dabei wäre die Abgrenzung und Qualifizierung dieser Fläche auf die Herstellung einer wohnungsnahen, der Erholung dienenden öffentlichen Grünfläche und ei- ner neuen Wegeverbindung gerichtet. Das Kooperative Baulandmodell ermöglicht im Einzelfall, Ausgleichsflächen auf den Umfang der zu erstellenden öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Flä- chen anzurechnen. Flächen ohne Erholungsfunktion sind dabei nicht anrechen- bar. Qualifizierungsverfahren Die vorliegende Planung zählt zu den Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche für Wohnzwecke von mehr als 6.750 m² geschaffen werden soll. Daher wird ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchge- führt werden. Anwendungszustimmung Die Voraussetzungen zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells liegen für das beabsichtigte Wohnungsbauvorhaben mit 22.358 m² Geschossfläche Wohnen bzw. 248 WE KoopBLM vor. 4.6.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+ Das Stadtentwicklungskonzept „Kölner Perspektiven 2030+ “, beschlossen am 14.12.2001, zeigt die zukünftigen Herausforderungen Kölns als wachsende Met- ropole auf, identifiziert zentrale Handlungserfordernisse der Stadtentwicklung und stellt den konzeptionellen Rahmen für eine strategische und nachhaltige Stadtentwicklung dar. Der Stadtteil Niehl stellt aus Stadtentwicklungsperspektive einen „ Gemischten Stadtraum mit Nachverdichtungspotenzial “ dar. Die Stadträumliche Perspektive der Stadtstrategie identifiziert den östlichen Teil des Plangebiets als Entwick- lungsfläche für Wohnungsbaupotenziale einschließlich Mischnutzung (langfristig) mit einer mittleren Dichte von 0,8 bis 1,2 als Quotient geba uter Geschossfläche bezogen auf die Siedlungsfläche des Stadtviertels. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 11 von 15 STAND 24.11.2025 4.6.3 Köln Katalog Der Köln-Katalog wurde als Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung am 23.03.2023 vom Rat der Stadt beschlossen. Der Köln-Katalog orientiert sich am Leitsatz der Stadtstrategie „Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere” und einem verantwortungsvollen Umgang mit den begrenzten Flächenpotenzia- len. Bezogen auf zukünftige Wohnungsbauentwicklungen wird die Realisierung von angemessenen Dichten, Nutzungs- und Typologiemischungen vorgegeben, um dem Bevölkerungswachstum f lächensparend zu begegnen und gleichzeitig lebendige und nachhaltige Quartiere entwickeln zu können. Der Stadtteil Niehl ist bezüglich der städtebaulichen Dichte der „Inneren Stadt“ mit einer Quartiers- dichte höher als 1,2 zugeordnet. Als Quartierstypologie für die Innere Stadt werden „Typologie 4 – Blöcke ausdif- ferenzieren“ und „Typologie 5 – Raumfolgen setzen“ empfohlen. 4.6.4 Höhenentwicklungskonzept Das Plangebiet liegt außerhalb der Möglichkeitsräume des Höhenentwicklungs- konzeptes für die Innere Stadt Köln (2024), in denen Höhenentwicklung die Stadt- struktur sinnvoll ergänzen kann. 4.6.5 Masterplan Stadtgrün Der westliche Bereich des Plangebietes ist der Leitbildkategorie „Immergrün“ des Masterplans Stadtgrün (2023) zugeordnet. Dieser Kategorie w urden alle multi- funktionalen Flächen, innerstädtischen Grünflächen, der Innere und Äußere Grüngürtel mit den verbindenden radialen Grünzügen sowie die hochwertigen und geschützten Naturschutzflächen zugeordnet. Ziel ist, diese Flächen für im- mer als multifunktionale Grün- und Freiräume zu sichern. Die Flächen des Im- mergrüns dürfen nicht bebaut bzw. in ihrer Fläche und Funktion nicht beeinträch- tigt werden. 4.6.6 Konzepte zum Klimaschutz und Klimawandel Seit 1993 ist Köln Mitglied im Klimabündnis der europäischen Städte e.V. und hat sich u. a. dazu verpflichtet die gesamtstädtischen CO 2- Emissionen bis 2030 um 50 Prozent zu senken (im Vergleich zum Basisjahr 1990). Die Stadt Köln hat seitdem verschiedene Maßnahmen, Konzepte und Strategien entwickelt, um so- wohl den Klimaschutz zu fördern als auch sich an die Auswirkungen des Klima- wandels anzupassen. Im Februar 2019 beschloss der Rat der Stadt Köln ein Maßnahmenprogramm für den Klimaschutz in der Stadt Köln – „KölnKlimaAktiv 2022“ (Vorlagen- Nummer 3680/2018). In der Sitzung am 09. Juli 2019 hat sich der Rat der Stadt Köln mit der Erklärung zum „Klimanotstand“ nicht nur ausdrücklich zu den Zielen des Pa- riser Klimaschutzabkommens bekannt, sondern außerdem ein Instrumentarium für die Verwaltung eingeführt, mit der eine Klimafolgenabschätzung für alle rele- vanten Projekte und Ratsvorlagen verbindlich wird. D er Beschluss enthält u.a. auch die Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts "KölnKlimaAktiv" 2020- 2030. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 12 von 15 STAND 24.11.2025 Das gesamtstädtische Ziel ist das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Dies wurde vom Rat am 24. Juni 2021 beschlossen (Ratsbeschluss klima- neutrales Köln, Vorlagen- Nummer AN/1377/2021 - geändert beschlossen). Der Prozess zur Klimaneutralität wird seit April 2020 aktiv vom Klimarat als beraten- den Expertengremium unterstützt. Aspekte des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel sollen in das Planverfahren einfließen. Leitlinien zum Klimaschutz Die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvor- haben in Köln wurden vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 beschlossen. Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO 2-Emissionen im gesamten Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so z u pla- nen, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese Energieüber- schüsse erzielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfeh- lungen zum energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungs- plänen sowie bei der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen vor. 4.7 Altlasten/ Altstandorte Das Plangebiet liegt im Bereich eines im Altlastenkataster der Stadt Köln erfass- ten Altablagerung Nr. 50413. Eine orientierende Boden- und Baugrunduntersu- chung liegt für Teilbereiche des ehemaligen Schrottplatzes im südöstlichen Teil des Plangebietes für die Flurstücke 1499 und 1978 vor (M&P Ingenieurgesell- schaft, Köln, 08.07.2020). Abbildung 5 Altlastenkataster Köln (Auszug) Mittels zweier Kleinrammbohrungen im Randbereich der Altlastfläche wurden Auffüllungshorizonte von 0,9 m und 1,25 m angetroffen, die sich aus sandigem bis kiesigem, zum Teil steinigem Material mit geringem Anteil anthropogener Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 13 von 15 STAND 24.11.2025 Beimengungen von Glasbruch, Kunststoffresten und Ziegelbruch zusammen- setzten. Die Auffüllungsmischproben wurden nach LAGA TR Boden (2004) als Z 1.2 eingestuft. Nach Empfehlung der Fachgutachterin sollte in Bereichen mit geplanter Nutzung als Grünfläche, Hausgarten, Kinderspielfläche die Auffüllung vorsorglich ausge- hoben werden. 4.8 Störfallrecht Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt teilweise innerhalb des für den Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a BImSchG des Unter- nehmens Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26 zu be- rücksichtigenden Achtungsabstandes von 900 m. Dieser Achtungsabstand ergibt sich aufgrund der möglichen Freisetzung von Schwefeldioxid und wird auf die Grenze des Betriebsbereiches bezogen, der nordwestlich des B -Plangebietes liegt. Für eine Wohnungsbaumaßnahme im Umfeld dieses Störfallbetriebes wurde im Jahr 2021 gutachterlich der angemessene Sicherheitsabstand berechnet – nach diesem KAS18- Gutachten läge das Plangebiet „Feldgärtenstraße“ vollständig weit außerhalb des angemessenen S icherheitsabstands-Bereichs. Im weiteren Verfahren wird gutachterlich geprüft, ob diese Schlussfolgerung für auf das Plan- gebiet „Feldgärtenstraße“ zutrifft. 5 Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Planungskonzept (Vorentwurf) der Vorhabenträgerin sieht in zweiter Reihe eine Wohnbebauung mit 290 bis zu 320 Wohneinheiten als Ge- schosswohnungsbau auf den ehemals landwirtschaftlich genutzten tiefen Grund- stücken Hermesgasse 81 und Feldgärtenstraße 141 bis 157 vor. Dieser östliche Teil des Plangebietes, der bebaut werden soll, umfasst circa 21.290 m². Die vor- gesehene lockere Bebauungsstruktur mit riegelförmigen Baukörpern des städte- baulichen Vorentwurfs orientiert sich an einer ringförmigen Erschließung des neuen Wohnquartiers. Dabei wird die städtebauliche Bebauungstiefe der nördlich angrenzenden Reihenhausbebauung „Im Grund“ für die Hinterlandbebauung auf- genommen und als Geschosswohnungsbau bis zum Niehler Friedhof im Süden fortgeführt. Den Quartiersmittelpunkt bildet eine öffentliche Kinderspielfläche, die zugleich wohnungsnahe Grünfläche für Erholung sein könnte. Von Norden nach Süden entwickelt sich die Höhe der geplanten Wohnbebauung in drei Stufen von einer viergeschossigen über eine fünfgeschossige zu einer sechsgeschossigen Be- bauung (jeweils einschließlich eines Nicht -Vollgeschosses). Aufgrund der vor- handenen Altablagerung und gutachterlicher Empfehlung, die Auffüllungen vor- sorglich auszuheben, sind im Wohnquartier Tiefgaragen vorgesehen. Städtebauliche Dichte Nach dem Köln- Katalog beschreibt die Quartiersdichte die bauliche Dichte, die sich aus dem Verhältnis der Summe der zu bauenden Geschossfläche (eine Dif- ferenzierung in Vollgeschosse und Nicht -Vollgeschosse findet im Köln- Katalog Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 14 von 15 STAND 24.11.2025 nicht statt) zur Quartiersfläche errechnet. Unter Berücksichtigung des Vorentwur- fes der Vorhabenträgerin mit einer Bruttogeschossfläche von circa 27.535 m² (einschließlich Nicht -Vollgeschosse und Kindertageseinrichtung) zur Quartiers- fläche (östliches Plangebiet ohne Bebauung an der Feldgärtenstraße) von circa 21.290 m² ergibt sich eine Quartiersdichte von 1, 29. Niehl ist als Stadtteil nach dem Köln-Katalog bezüglich der städtebaulichen Dichte der „Inneren Stadt“ mit einer Quartiersdichte höher als 1,2 bis 1,5 zugeordnet. Der Vorentwurf übertrifft leicht die Zieldichte von 1,2. Grün- und Freiflächen An die vorgesehene Wohnbebauung schließen sich im Westen Grün- und Frei- flächen – im Eigentum der Stadt Köln – als urbane Freiräume an, die bis zur Industriestraße reichen. Eine neue Durchwegung in ost-westlicher Richtung von der Feldgärtenstraße über das neu entstehende Wohnquartier bis zum parallel zur Industriestraße geführten Geh- und Radweg soll im Plangebiet für Zu Fuß Gehende geschaffen und mit dem bestehenden Wegenetz zur Straße „Im Grund“ verknüpft werden. Die bestehende Grünfläche, die als „Öffentliche Grünfläche“ im Bebauungsplan festgesetzt werden soll, nimmt den westlichen Teil des Plangebietes ein und ist circa 6.016 m² groß. Nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells kön- nen grundsätzlich innerhalb einer Grünfläche geeignete Maßnahmen des Aus- gleichsbedarfs nach § 1a BauGB (erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts) umgesetzt werden. Abbildung 6 Öffentliche Grünfläche und Baugrundstück Wohnbezogene Einrichtungen Für den Bedarfsfall berücksichtigt der Vorentwurf nahe der Feldgärtenstraße eine Kindertageseinrichtung mit Außenspielfläche. Erschließung Die äußere Erschließung des Plangebietes soll von der Feldgärtenstraße erfol- gen. Das Wohnquartier soll ausschließlich über eine Ein- und Ausfahrt südlich der Feldgärtenstraße 141 (Schützenbruderschaft) erschlossen werden. Die Feld- gärtenstraße ist eine Erschließungsstraße mit einem Straßenquerschnitt von circa 10 m im vorgesehenen Zufahrtsbereich zum Plangebiet. Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Seite 15 von 15 STAND 24.11.2025 Die innere Erschließung – im Vorentwurf als Ringerschließung vorgesehen – soll als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Notwendige Stell- plätze sollen unterhalb der Geländeoberfläche in Tiefgaragen errichtet werden. Im Plangebiet kommt der ÖPNV-Reduktionsfaktor von 30 % zur Anwendung. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren Vor der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ein Qualifizierungsverfahren durch- zuführen, da Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten geschaffen werden soll. Als qualitätssicherndes Verfahren soll eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt werden, um unter konkurrierenden Entwürfen ein städtebauliches Planungskon- zept für ein kompaktes, nachhaltiges und lebenswertes Wohnquartier zu gewin- nen, das Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes sein soll. Hierbei werden die Vorgaben der Vorhabenträgerin mit den Vorstellungen der Stadt Köln und ihren Gremien abgestimmt. Es ist beabsichtigt, die Jurysitzung dieser Mehr- fachbeauftragung unter Beteiligung der Vorhabenträgerin, von Verwaltungsmit- arbeitern sowie Vertretern der politischen Gremien durchzuführen. 6 Umweltbericht Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3638/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2026
- Erstellt
- 19.12.2025 10:02