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3638/2025

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens

Beschlussvorlage Ausschuss 24.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 10.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 (Städtebaulicher Vorentwurf 2025, Bonava Wohnbau GmbH)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

XXX Anlage 5 Beschluss der BV 5 vom 12.03.20025 zu 3638-2025

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Ansehen

Anlage 5 Beschluss der BV 5 (Nippes) zu 3638_2025

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Ansehen

Anlage 2 (Geltungsbereich)

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Ansehen

Anlage 3 (Begründung)

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2639 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3638/2025
Stand: 30.06.2026 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahrens 
Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feldgär-
tenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der 
Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1, 
1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 
2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) —Arbeitstitel: 
„Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Form von Geschosswoh-
nungsbau festzusetzen und eine städtische Grünfläche zu qualifizieren, 
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in 
Form einer Mehrfachbeauftragung, 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung auf 
Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren, 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV5) ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 17 am 29.04.2026 bekannt gemacht. Die Grundlagenermitt-
lung sowie eine Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange wurde 
durchgeführt und die Auslobung des Qualifizierungsverfahrens mit 5 Planungsteams vorberei-
tet. Das Auftaktkolloquium fand am 02.06.2026 statt, die Jurysitzung ist für den 09.09.2026 
vorgesehen.  
 
Nächste Schritte: 
Im Anschluss an das Qualifizierungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer

2 
 
Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, bei der die Ergebnisse aus dem Qualifizie-
rungsverfahren vorgestellt werden und Stellungnahmen und Anregungen seitens der Bürger-
schaft in die Planung frühzeitig eingebracht werden können. Auf Grundlage der eingegangen 
Anregungen wird seitens der Verwaltung eine Abwägungsvorschlag erarbeitet, welcher den 
politischen Gremien in Form eines Vorgabenbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt wird. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
2. Quartal 2027

Anlage 4 (Städtebaulicher Vorentwurf 2025, Bonava Wohnbau GmbH)

3725 Zeichen

Stand-
Punkt
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3624
Industriestraße
Feldgärtenstraße
Hermesgasse
Merkenicher Straße
Im Grund
Im Grund
Parkplatz
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Fi.=57.4
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OW=49.0
OKAtt.=50.3
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First=54.4
OW=49.9
OW=50.0
OKD=44.8
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"dichter Bewuchs"
"dichte Pflanzendecke"
"dichter Bewuchs"
"dichte Pflanzendecke"
"dichter Bewuchs"
"dichte Pflanzendecke"
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Friedhof
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Im Merheimer Grund
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Sportplatz
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42.70
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42.34
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Longerich
Flur 99
2x0,5+
5x0,3/16
1,3/11
0,9/7
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Gemarkung
Gemarkung Longerich
Arrondierungspotenzial?
Öffentliche Grünfläche IV+
IV+
IV+
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V+
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V+
II
Kita
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4.2
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8.8511.55
12.2
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6.0
6.0
20.0
R176.5
36.2
R185.5
27.5
37.6
8.3 25.2
32.8
15.0
18.8
15.6
08.10.2025
M 1:2000
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl"
$QODJH4

Beschlussvorlage Ausschuss

7449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 3638/2025 
Freigabedatum 22.01.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahrens 
Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl"  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feldgärtenstraße und 
Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im 
Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 
(tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 
3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) —Arbeitstitel: „Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— 
einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbe-
bauung in Form von Geschosswohnungsbau festzusetzen und eine städtische Grünflä-
che zu qualifizieren, 
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form 
einer Mehrfachbeauftragung, 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz 
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung auf Grundlage der 
Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren, 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV5) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 
17.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die BONAVA Wohnbau GmbH plant im Stadtteil Niehl ein Wohnquartier mit circa 290 bis 320 
Wohnungen (entwurfsabhängig) auf dem einstmals landwirtschaftlich genutzten Hinterland der 
historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärtenstraße, nördlich des Niehler Friedhofs. 
Die Vorhabenträgerin stellte auf der Grundlage eines städtebaulichen Vorentwurfs (siehe An-
lage 4) mit Schreiben vom 29.01.2025 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB. 
Die beabsichtigte städtebauliche Nachverdichtung auf der circa 2,1 ha großen Entwicklungs-
fläche für Wohnungsbau entspricht dem Stadtentwicklungsziel einer vorrangigen Entwicklung 
von Wohnbauflächen in bereits erschlossenen Stadtlagen. In Übereinstimmung mit den Dar-
stellungen des Flächennutzungsplans ist der Wohnungsbau ausschließlich im östlichen Teil 
des Plangebietes vorgesehen. Der westliche Teil des Plangebietes mit einer Größe von 0,6 ha 
soll als wohnungsnaher, der Erholung dienender Freiraum qualifiziert werden. 
Die Grünfläche des westlichen Plangebiets – im Eigentum der Stadt Köln – ist Teil des Land-
schaftsschutzgebiets L 8 („Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen 
zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“) und zudem als Biotopverbundfläche mit der Funk-
tion „Verbindungsfläche“ erfasst. Die westliche Grünfläche ist im Masterplan Stadtgrün der 
Leitbildkategorie „Immergrün“ mit dem Ziel zugeordnet, diese Fläche für immer als multifunkti-
onalen Grün- und Freiraum zu sichern. Die Grünfläche soll als wohnungsnaher, der Erholung 
dienender Freiraum qualifiziert werden und zu diesem Zweck eine Wegverbindung für Zu Fuß 
Gehende in ost-westlicher Richtung geschaffen werden. 
Das östliche Plangebiet ist überwiegend unbebaut, wurde zuletzt als Hausmülldeponie, Lager-
platz und Weidefläche genutzt. Aufgrund der Vornutzung liegt eine im Altlastenkataster er-
fasste Altablagerung vor. Neben Wiesen- und Brachflächen weist der östliche Teil des Plange-
biets ebenso Baum- und Gehölzbestände auf. Das hier in zweiter Reihe vorgesehene Wohn-
quartier soll ausschließlich über eine Ein- und Ausfahrt südlich der Feldgärtenstraße 141 
(Schützenbruderschaft) erschlossen werden. Die Feldgärtenstraße ist eine Erschließungs-
straße (Straßenquerschnitt 10 m) mit Buslinienverkehr (147, ausschließlich in südlicher Fahrt-
richtung) und zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Achtungsabstandes eines Störfallbetriebs nord-
westlich des Plangebietes. Für eine Wohnungsbaumaßnahme im Umfeld dieses Störfallbetrie-
bes wurde im Jahr 2021 gutachterlich der angemessene Sicherheitsabstand berechnet – nach 
diesem KAS18-Gutachten läge das Plangebiet „Feldgärtenstraße“ vollständig weit außerhalb 
des angemessenen Sicherheitsabstands-Bereichs. Im weiteren Verfahren wird gutachterlich 
geprüft, ob diese Schlussfolgerung für das Plangebiet „Feldgärtenstraße“ zutrifft. 
Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen durch die Versiegelung von zurzeit 
unbebauten Freiflächen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind entsprechend Maßnah-
men zum Ausgleich oder der Verminderung negativer Eingriffe in Umwelt und Natur vorzuse-
hen. 
Für das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB 
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der 
Anlage 1 zum BauGB dargestellt.

3 
In Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ist für das Wohnungsbauvorhaben ein städ-
tebauliches Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. Hierfür sollen 
Büros für Städtebau und Architektur in Arbeitsgemeinschaft jeweils mit einem Landschaftsar-
chitekturbüro ein Wohnquartier im Geschosswohnungsbau mit circa 290-320 Wohneinheiten 
entwickeln, das sich bei einer Quartiersdichte des Köln-Katalogs höher als 1,2 bis unter 1,5 
mit drei bis maximal fünf Vollgeschossen und gegebenenfalls mit einem Staffelgeschoss in die 
Umgebung einfügt. Die verträgliche Einfügung ist entwurfsabhängig im Zuge des Qualifizie-
rungsverfahren zu prüfen. Hierbei soll eine angemessene Entwicklung von Gebäudetypolo-
gien und Gebäudehöhen in Bezug auf die bestehende Bebauung, die Nachbarschaft zum 
Friedhof und zum Landschaftsraum erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit soll der Gestaltung 
des Quartierszugangs an der Feldgärtenstraße und der Quartiersaufenthaltsflächen gelten. 
Zielstellung des qualitätssichernden Verfahrens ist, unter fünf konkurrierenden Entwürfen ein 
städtebauliches Planungskonzept für ein kompaktes, nachhaltiges und lebenswertes Wohn-
quartier an der Feldgärtenstraße zu gewinnen. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Dringlichkeit der Vorlage begründet sich darin, dass die Auftaktveranstaltung für die Mehr-
fachbeauftragung des Wohnungsbauprojektes „Feldgärtenstraße in-Köln-Niehl“ bereits im 
März 2026 starten soll und hierzu zeitnah das politische Votum zum Einleitungsbeschluss und 
der Durchführung des Qualifizierungsverfahrens vorliegen muss. Auf diese Weise kann die 
Mehrfachbeauftragung bereits vor der Sitzungspause im Sommer abgeschlossen und das Be-
bauungsplanverfahren zügig vorangetrieben werden. 
 
Anlagen 
 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Anlage 2 Geltungsbereich 
 Anlage 3 Begründung 
 Anlage 4 Städtebaulicher Vorentwurf 2025, Bonava Wohnbau GmbH

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

923 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine öffentliche Auslegung sind im Zuge des 
Bebauungsplanverfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach 
Vorliegen der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren als Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
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XXX Anlage 5 Beschluss der BV 5 vom 12.03.20025 zu 3638-2025

10734 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Guido Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 13.03.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 12.03.2026  
öffentlich 
9.2.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebauli-
chen Qualifizierungsverfahrens  
Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" 
3638/2025 
 
Frau Roth begründet den vorliegenden Änderungsantrag von Grünen und Linken. 
 
Herr Ulrich Müller begründet den von der SPD gestellten Änderungsantrag zum Ände-
rungsantrag. 
 
Herr Schmitz befürchtet, dass die Anhebung der Quote für den Sozialen Wohnungs-
bau im Kooperativen Baulandmodell zu Lasten der Mittelschicht gehe, denn die restli-
chen Wohnungen müssten teurer verkauft werden. Dieses würde zu einer erheblichen 
Belastung führen. Die CDU werden den Änderungsantrag daher ablehnen. 
 
Herr Kilian Müller ist der Ansicht, dass nur staatliches Bauen eine weitere Steigerung 
der Mieten verhindere. Das Kooperative Baulandmodell verlangsame die Steigerung 
zumindest. 
 
Frau Limbrock weist darauf hin, dass eine Prüfung ergeben habe, dass der Neubau 
nicht zu einer Verkehrsbelastung führen würde. 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD 
 
Beschluss: 
 
Punkt 2 wird nach dem bisherigen Satz wie folgt ergänzt 
 
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 
Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
o mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg-
ment errichtet werden;

o eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför-
derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken 
der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden; 
o im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden; 
o mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. 
barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant 
und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% 
geförderten Wohnungsbau). 
 
Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden:“ 
 
Es folgen (in neuer Nummerierung) die Punkte 2.1 bis 2.4 und 2.6 aus dem bisherigen 
Änderungsantrag. 
 
Die im gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken genannten Ergänzun-
gen zu den Punkten 3 bis 5 bleiben unverändert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. 
 
 
II. Abstimmung über den so geänderten Änderungsantrag der Grünen 
 
Beschluss: 
 
Punkt 2 wird wie folgt ersetzt  
 
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in 
Form einer Mehrfachbeauftragung,  
 
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg-
ment errichtet werden 
◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför-
derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken 
der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden 
◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden  
◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. bar-
rierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und 
entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geför-
derten Wohnungsbau). 
 
Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 
 
2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet 
◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Gebäu-
den zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und 
Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Überdeckung 
mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflanzungen gut 
möglich sind 
2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche 
wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wegede-
cken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf

auch Retentionsflächen und fall s notwendig, nur naturverträgliche Wegebe-
leuchtung  
2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. 
◦ Minimum an versiegelter Oberfläche,  
◦ Bäume als Schattenspender integrieren,  
◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister-
nen) integrieren, 
◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück-
sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude),  
◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffentli-
chen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die 
Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, 
◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 
2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel 
◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG)  
◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plange-
biet (s. Pkt 5) 
2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: 
◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- 
und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tief-
garage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt wer-
den 
◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanlagen in 
der/den Tiefgaragen 
 
Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 
3. Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu-
schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zusam-
menhang des Plangebiets realisiert werden. 
 
Punkt 4 wird wie folgt ersetzt 
4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträger 
zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 
 
Folgender neuer Punkt 5 wird eingefügt: 
5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regio-
nale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfassung 
des Bebauungsplans vorgelegt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. 
 
 
III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feldgär-
tenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der 
Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 57/1, 
1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.),

2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.) , 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) —
Arbeitstitel: „Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Form von Ge-
schosswohnungsbau festzusetzen und eine städtische Grünfläche zu qualifizie-
ren, 
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in 
Form einer Mehrfachbeauftragung, 
 
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 
Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten 
Segment errichtet werden 
◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den ge-
förderten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblö-
cken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden 
◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden  
◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. 
barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) ge-
plant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen 
und 50% geförderten Wohnungsbau). 
 
Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 
 
2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet 
◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Ge-
bäuden zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen 
und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Über-
deckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflan-
zungen gut möglich sind 
2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche 
wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wege-
decken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn 
Bedarf auch Retentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche 
Wegebeleuchtung  
2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. 
◦ Minimum an versiegelter Oberfläche,  
◦ Bäume als Schattenspender integrieren,  
◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister-
nen) integrieren, 
◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück-
sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude),  
◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffent-
lichen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls 
für die Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, 
◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 
2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel 
◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG)  
◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plan-
gebiet (s. Pkt 5) 
2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: 
◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- 
und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der 
Tiefgarage inkl.  e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt 
werden

◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanla-
gen in der/den Tiefgaragen  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung 
auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren,  
  
Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu-
schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zu-
sammenhang des Plangebiets realisiert werden. 
 
4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträ-
ger zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 
 
5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regi-
onale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfas-
sung des Bebauungsplans vorgelegt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der AfD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.

Anlage 5 Beschluss der BV 5 (Nippes) zu 3638_2025

11029 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Guido Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 12.03.2026  
öffentlich 
9.2.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebauli-
chen Qualifizierungsverfahrens  
Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" 
3638/2025 
 
Frau Roth begründet den vorliegenden Änderungsantrag von Grünen und Linken. Sie 
führt u.a. aus, dass abweichend vom Kooperativen Baulandmodell die Quote des ge-
forderten Wohnraums auf 35% erhöht wird. 
 
Herr Ulrich Müller begründet den von der SPD gestellten Änderungsantrag zum Ände-
rungsantrag und bittet, den ehemaligen Punkt 2.5 hochzuschieben und vor alle ande-
ren Punkte zu setzen. 
 
Herr Schmitz befürchtet, dass die Anhebung der Quote für den Sozialen Wohnungs-
bau im Kooperativen Baulandmodell zu Lasten der Mittelschicht gehe, denn die restli-
chen Wohnungen müssten teurer verkauft werden. Dieses würde zu einer erheblichen 
Belastung führen. Die CDU werden den Änderungsantrag daher ablehnen. 
 
Herr Kilian Müller ist der Ansicht, dass nur staatliches Bauen eine weitere Steigerung 
der Mieten verhindere. Das Kooperative Baulandmodell verlangsame die Steigerung 
zumindest. 
 
Frau Limbrock weist darauf hin, dass eine Prüfung ergeben habe, dass der Neubau 
nicht zu einer Verkehrsbelastung führen würde. 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD 
 
(Anmerkung: Änderungen im Beschlusstext nur an der kursiv geschriebenen Stelle) 
 
Beschluss: 
 
Punkt 2 wird nach dem bisherigen Satz wie folgt ergänzt 
 
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
o mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg-
ment errichtet werden; 
o eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför-
derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken 
der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden; 
o im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden; 
o mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. 
barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant 
und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% 
geförderten Wohnungsbau). 
 
Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt w erden:“ 
 
Es folgen (in neuer Nummerierung) die Punkte 2.1 bis 2.4 und 2.6 aus dem bisherigen 
Änderungsantrag. 
 
Die im gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken genannten Ergänzun-
gen zu den Punkten 3 bis 5 bleiben unverändert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. 
 
 
II. Abstimmung über den so geänderten Änderungsantrag der Grünen 
 
Beschluss: 
 
Punkt 2 wird wie folgt ersetzt  
 
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in 
Form einer Mehrfachbeauftragung,  
 
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:  
 
Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg-
ment errichtet werden 
◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför-
derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken 
der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden 
◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden  
◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. bar-
rierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und 
entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geför-
derten Wohnungsbau). 
 
Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 
 
2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet 
◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Gebäu-
den zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und 
Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Überdeckung

mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflanzungen gut 
möglich sind 
2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche 
wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wegede-
cken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf 
auch Retentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche Wegebe-
leuchtung  
2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. 
◦ Minimum an versiegelter Oberfläche,  
◦ Bäume als Schattenspender integrieren,  
◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister-
nen) integrieren, 
◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück-
sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude),  
◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffentli-
chen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die 
Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, 
◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 
2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel 
◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG)  
◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plange-
biet (s. Pkt 5) 
2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: 
◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- 
und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tief-
garage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt wer-
den 
◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanlagen in 
der/den Tiefgaragen 
 
Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 
3. Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu-
schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zusam-
menhang des Plangebiets realisiert werden. 
 
Punkt 4 wird wie folgt ersetzt 
4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträger 
zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 
 
Folgender neuer Punkt 5 wird eingefügt: 
5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regio-
nale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfassung 
des Bebauungsplans vorgelegt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen.

III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage  
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Feld-
gärtenstraße und Industriestraße, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich 
der Wohnbebauung „Im Grund“, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 
57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 (tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 
(tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 (tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 
(tlw.) —Arbeitstitel: „Feldgärtenstraße" in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Form von 
Geschosswohnungsbau festzusetzen und eine städtische Grünfläche zu qualifi-
zieren, 
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in 
Form einer Mehrfachbeauftragung, 
 
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 
Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten 
Segment errichtet werden 
◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den ge-
förderten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblö-
cken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden 
◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden  
◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. 
barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) ge-
plant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen 
und 50% geförderten Wohnungsbau). 
 
Weiterhin soll nach Möglichkeit Folgendes berücksichtigt werden: 
 
2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet 
◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Ge-
bäuden zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen 
und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Über-
deckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflan-
zungen gut möglich sind 
2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche 
wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wege-
decken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn 
Bedarf auch Retentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche 
Wegebeleuchtung  
2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. 
◦ Minimum an versiegelter Oberfläche,  
◦ Bäume als Schattenspender integrieren,  
◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zister-
nen) integrieren, 
◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berück-
sichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude),  
◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffent-
lichen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls

für die Regulierung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, 
◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 
2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel 
◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG)  
◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plan-
gebiet (s. Pkt 5) 
2.5 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: 
◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- 
und Bikesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der 
Tiefgarage inkl.  e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt 
werden 
◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanla-
gen in der/den Tiefgaragen  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung 
auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren,  
  
Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzu-
schaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zu-
sammenhang des Plangebiets realisiert werden. 
 
4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträ-
ger zu prüfen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 
 
5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regi-
onale Zusammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfas-
sung des Bebauungsplans vorgelegt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der AfD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.

Anlage 2 (Geltungsbereich)

415 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
 Feldgärtenstraße
in Köln - Niehl
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 200 300 Meter0 5025 100 150 Meter0 15075 300 450 Meter0 200100 400 600 Meter

Anlage 3 (Begründung)

35791 Zeichen

Anlage 3
Begründung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Feldgärtenstraße in Köln-Niehl 
1 Anlass und Ziel der Planung 
1.1 Anlass der Planung 
Die BONAVA Wohnbau GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt im Stadtteil 
Niehl, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im Grund“ 
eine Wohnbebauung mit 290 bis zu 320 Wohneinheiten in Form von Geschoss-
wohnungsbau zu errichten. Das circa 2,7 ha große Plangebiet erstreckt sich von 
der Feldgärtenstraße im Osten nahezu bis zur Industriestraße im Westen. D as 
Areal wurde einstmals landwirtschaftlich, zeitweise als Deponie genutzt. Als Hin-
terland der historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärtenstraße ist das 
östliche Plangebiet eine Entwicklungsfläche für Wohnungsbau der Kölner Stadt-
entwicklung.  
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund der Grundstücksverfüg-
barkeit der Vorhabenträgerin im östlichen Plangebiet – einschließlich der Grund-
stücke, die von der Stadt Köln der BONAVA Wohnbau GmbH anhand gegeben 
wurden – soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan ge-
mäß §  12 Baugesetzbuch  ( BauGB) aufgestellt werden.  Die nicht überbaubare 
öffentliche Grünfläche im westlichen Plangebiet soll als Fläche außerhalb des 
Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 Absatz 4 BauGB in 
die Planung einbezogen werden. 
1.2 Ziel der Planung 
Ziel der Planung ist , in siedlungsstrukturell integrierter Lage planungsrechtlich 
eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit 290 bis 320 Wohnungen zu 
ermöglichen. Im Bedarfsfall kann die vorgesehene Wohnbebauung um eine Kin-
dertageseinrichtung ergänzt werden. In Übereinstimmung mit den Darstellungen 
des Flächennutzungsplans ist der Wohnungsbau ausschließlich im östlichen Teil 
des Plangebietes vorgesehen. Der westliche Teil des Plangebietes soll als woh-
nungsnaher, der Erholung dienender Freiraum qualifiziert werden. Zur Ergän-
zung des bestehenden Wegenetzes soll in der Grünfläche eine Wegeverbindung 
in ost-westlicher Richtung für Zu Fuß Gehende geschaffen werden. 
Die Zielsetzung der Planung steht in Übereinstimmung mit dem Stadtentwick-
lungsziel einer vorrangigen Entwicklung von Wohnbauflächen in bereits erschlos-
senen Lagen der Stadt und der verfolgten Leitlinie „Innenentwicklung vor Außen-
entwicklung“. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Köln, in integrierten 
Lagen durch Flächenkonversion und Nachverdichtung zusätzlichen Wohnraum 
zu schaffen und dem Kölner Wohnraumbedarf gerecht zu werden.

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 2 von 15 
STAND 24.11.2025 
Mit der Planung ist das Ziel verbunden, die Wohnfunktion in diesem Teil Niehls 
zu stärken und im Hinblick auf die Wohnumfeldgestaltung zu einer weiteren Stei-
gerung der Attraktivität des Wohnstandortes Köln beizutragen. Die beabsichtigte 
städtebauliche Nachverdichtung entspricht einer nachhaltigen Stadtentwicklung. 
2 Verfahren 
Die Vorhabenträgerin stellte mit Schreiben vom 29.01.2025 einen Antrag auf Ein-
leitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 
BauGB. 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Niehls des Stadtbezirkes 
Nippes in Ortskernnähe um die Kirche  Alt St. Katharina , nördlich des Niehler 
Friedhofs und westlich der Feldgärtenstraße. 
Abbildung 1 Städtebauliches Konzept (Vorentwurf 2025) 
3.1 Lage und Abgrenzung im Stadtgebiet 
Im Norden grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung „Im Grund“ mit Kinder-
tageseinrichtung, im Osten an die Bebauung der Feldgärtenstraße  und im Süd-
osten an die Feldgärtenstraße. Die südliche Begrenzung stellt der Niehler Fried-
hof dar. Das Plangebiet grenzt im Südwesten an den parallel zur Industriestraße 
verlaufende Radweg und im Nordwesten an die Sportanlage des CfB Ford Köln-
Niehl 09/52 e.V.  sowie die Unterkünfte für Geflüchtete an der Pastor -Wolff-
Straße. 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schließt den 
Geltungsbereich des Vorhaben-  und Erschließungsplans sowie gemäß §  12 
Abs. 4 BauGB eine öffentliche Grünfläche außerhalb des Vorhaben-  und Er-
schließungsplans ein.  Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes erstreckt sich über die Flurstücke 57/1, 1330 (tlw.), 1498, 1499, 1911 
(tlw.), 1978, 2087/45, 2090, 2192/41, 2235 (tlw.), 2493, 2872, 2902 (tlw.), 2937 
(tlw.), 3317 (tlw.), 3318 (tlw.) und 3436 (tlw.) der Gemarkung Longerich, Flur 99.

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 3 von 15 
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Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (gesamtes Plan-
gebiet) beträgt circa 27.307 m², davon umfasst die Fläche des Vorhaben-  und 
Erschließungsplanes circa 21.290 m². 
3.2 Bestandssituation / Vorhandene Struktur 
3.2.1 Nutzung, Bebauungsstruktur 
Mit Ausnahme der baulichen Anlagen im Südosten ( Hermesgasse 81) ist das 
Plangebiet unbebaut. Der östliche Teil des Plangebietes wurde als Hausmüllde-
ponie bzw. als Lagerplatz; nördliche und westliche Teilgebiete wurden landwirt-
schaftlich genutzt. Nach Aufgabe dieser Nutzungen umfasst das Plangebiet ak-
tuell Ruderal-, Wiesen - und Gartenflächen mit Gehölzstrukturen  sowie eine 
Waldfläche im Westen. 
Nördlich grenzen an das Plangebiet die Anlage mit Unterkünften für geflüchtete 
Familien, eine Kindertageseinrichtung (Stepke- KiTa Niehler Pänz, Pastor-Wolff-
Straße 2) und die zweigeschossige Wohnbebauung „Im Grund“ (Reihenhauszei-
len mit Satteldach) . Nördlich des westlichen Plangebiets liegen Fußballplätze 
(CfB Ford Köln -Niehl 09/52 e.V. ); nordwestlich die Kleingartenanlage „Niehl in 
der Mulde e.V.“ . Bei der historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärten-
straße 143 bis 157 handelt es sich um zweigeschossige Wohnbebauungen vom 
Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts mit tiefen, unbebauten Grundstücken. 
Die Feldgärtenstraße 141 nutzt die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Köln-
Niehl 1849 e.V., einschließlich Vereinslokal mit Gastronomiebetrieb. Südlich der 
Hermesgasse besteht auf der östlichen Seite der Feldgärtenstraße eine straßen-
begleitende geschlossene zweigeschossige Wohnbebauung vom Beginn des 20. 
Jahrhunderts, ergänzt durch viergeschossige Mehrfamilienhäuser aus der zwei-
ten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Südlich des Plangebietes erstreckt sich der seit 
dem 19. Jahrhundert bestehende Niehler Friedhof, dem an der Feldgärtenstraße 
ein öffentlicher Parkplatz mit  einer Abwasser -Pumpstation vorgelagert ist.  Der 
Friedhof kann ausschließlich über den Eingang an der Feldgärtenstraße erreicht 
werden. 
Westlich des Plangebietes verläuft in Dammlage ein Fuß - und Radweg parallel 
zur Industriestraße, der über einen Trampelpfad und eine von der Pastor -Wolff-
Straße führende Feuerwehrzufahrt aus no rdöstlicher Richtung erreicht werden 
kann. Dieser Fuß - und Radweg und die Feldgärtenstraße führen in südlicher 
Richtung zur Sebastianstraße, die mit Einzelhandel, Gastronomie und sozialen 
Einrichtungen in dörflicher Struktur das Nahversorgungszentrum Alt-Niehl bildet. 
Im Nahbereich des Plangebietes befinden sich die Stadtbahnhaltestelle Niehl , 
Sebastianstraße (Linie 16 , circa 700 m), öffentliche Kinderspielplätze (Niehler 
Damm, circa 550 m und Pastor-Wolff-Straße, circa 350 m), Kindertageseinrich-
tung (Stepke-KiTa Niehler Pänz, circa 550 m) Grundschule (GGS Halfengasse, 
Merkenicher Str. 313, circa 650 m). Im Stadtbezirk Nippes besteht ein vielfältiges 
Angebot weiterführender Schulen.

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl   Seite 4 von 15 
STAND 24.11.2025 
3.2.2 Grünstruktur und Baumbestand 
Das Plangebiet weist Baum- und Gehölzbestände, Wiesen- und Brachflächen  
auf. 
Zur Entwicklung eines Biotopverbundsystems nach §§ 20 und 21 des Bundesna-
turschutzgesetzes (BNatschG)  ist der westliche Plangebietsbereich als Bio-
topverbundfläche, Stufe 2 – besondere Bedeutung erfasst. Flächen mit beson-
derer Bedeutung für das Biotopverbundsystem sollen als „Verbindungsflächen“ 
die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen 
ermöglichen. 
Nach der Biotoptypenkarte Köln 2020 umfasst das Plangebiet „Gewerbe, Indust-
rie und sonstige Anlagen“, „Landwirtschaftliche Flächen“ , „Öffentliche Grünflä-
chen – Sportanlagen mit sonstigem Belag“ sowie „Wohnbebauung – Alte Hofgü-
ter und Forts, extensive Nutzung“. 
3.3 Bestehende Erschließung 
3.3.1 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die im Osten liegende Feldgärtenstraße erschlossen und 
über die Sebastianstraße an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz 
angebunden. Die nahe gelegene Industriestraße – westlich des Plangebietes – 
gehört zum MIV-Grundnetz der Stadt Köln, das heißt den Straßen, auf denen der 
MIV leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele wie Veedel oder Zen-
tren fahren kann. Straßen, wie die Feldgärtenstraße, die nicht Teil des Grundnet-
zes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden 
und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der Anpassung an 
die Klimafolgen gerecht werden. 
Ausgehend vom Plangebiet besteht für den nördlichen Teil der Feldgärtenstraße 
eine Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Süden (für den Radverkehr Zwei-
richtungsverkehr zulässig). Ab der Kreuzung mit der nördlichen Hermesgasse ist 
auf der Feldgärtenstraße Zweirichtungsverkehr zugelassen. Die Feldgärten-
straße ist eine Erschließungsstraße, die sowohl der unmittelbaren Erschließung 
der angrenzenden bebauten Grundstücke als auch der flächenhaften Erschlie-
ßung des Stadtteils sowie dem Buslinienverkehr (147, ausschließlich in südlicher 
Fahrtrichtung) dient. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.  
Für den zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr des Plangebietes besteht auf-
grund der vorhandenen ÖPNV-Infrastruktur für die Errichtung notwendiger Stell-
plätze nach Stellplatzsatzung der Reduktionsfaktor 30 %. 
3.3.2 ÖPNV 
Die Erreichbarkeit des Plangebiets durch den Öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV) ist über die Stadtbahnlinie 16 durch die 700 m entfernte Haltestelle 
„Niehl, Sebastianstraße“ gegeben.  Die Kölner Innenstadt ist in 15 Minuten (Ap-
pellhofplatz) erreichbar. An Werktagen besteht nach Fahrplan ganztags ein 
10 minütiges Taktangebot. 
Über die nächstgelegenen Haltestellen „Halfengasse“ und „Niehl, Merkenicher 
Straße“ besteht Buslinienverkehr der Linie 147 zwischen Bilderstöckchen und

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl   Seite 5 von 15 
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Niehl Nord mit Verknüpfung zu den Stadtbahnlinien 12, 15 und 16 sowie zum S-
Bahnnetz (Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel) . In Fahrtrichtung Bilderstöck-
chen befindet sich die Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Plangebietes an der 
Abwasser-Pumpstation in der Feldgärtenstraße. An Werktagen besteht nach 
Fahrplan ganztags ein 20 minütiges Taktangebot. 
Das Angebot des ÖPNV im Umfeld des Plangebietes ist hinsichtlich Bedienungs-
, Verbindungs- und Erschließungsqualität als sehr gut zu bewerten.  Möglichkei-
ten zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs bestehen.  
3.3.3 Fuß- und Radverkehr 
Die Feldgärtenstraße ist in ihrem Verlauf beidseitig mit 2,0 m breiten Gehwegen 
ausgestattet, die teilweise durch parkende Fahrzeuge mitgenutzt werden.  
Der Radverkehr wird auf der Feldgärtenstraße im Zweirichtungsverkehr (auch im 
Bereich der Einbahnstraße) mitgeführt; Radwegmarkierungen bestehen in Kreu-
zungsbereichen. 
Das Radverkehrsnetz NRW führt linksrheinisch entlang des Rheins in nord- süd-
licher Richtung. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu diesem überörtli-
chen Radverkehrsnetz. 
3.4 Naturraum und Klima 
Natur- und Landschaftsraum 
Das linksrheinische Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Köln-
Bonner Rheinebene“ (Nr. 551); dabei handelt es sich um den zentralen Bereich 
der niederrheinischen Bucht. Landschaftsräumlich ist das Plangebiet dem „Rhei-
nischen Verdichtungsraum Köln- Leverkusen“ (LR -II-010) zuzuordnen, natur-
räumlich der „Bergischen Heideterrasse“ (550- E1). Der Landschaftsraum ist ein 
städtisch geprägter, von zahlreichen Verkehrsbändern durchzogener Ballungs-
raum. Grünanlagen, Parks und Gärten sind Inselflächen für die Kurzzeit-Erho-
lung. 
Boden 
Die Böden im westlichen Plangebiet sind als naturnah, die Böden im östlichen 
Plangebiet infolge der Deponienutzung als anthropogen anzunehmen. 
Klima 
Das milde Tieflandklima der Niederrheinischen Bucht wird gekennzeichnet durch 
mittlere Jahresniederschläge zwischen 750 und 800 mm und einem mittleren Ta-
gesmittel der Lufttemperatur im Jahr zwischen 10 und 10,5 °C. Der hohe Flä-
chenanteil von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbebauung in Kombination mit ei-
nem dichten Verkehrsnetz hat ein spezifisches, trocken -warmes Stadtklima 
geschaffen. 
Klimawandel 
Nach der Planungshinweiskarte Klima – Hitze, die die Hitzebelastung für die nahe 
Zukunft (Periode 2031 bis 2060) in fünf Klassen, Kaltluftentstehungsgebiete und 
den Kaltluftabfluss in Köln darstellt, ist das Plangebiet der Hitzeklasse 2 „Klima-
tischer Sanierungsraum“ zuzuordnen.

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl   Seite 6 von 15 
STAND 24.11.2025 
Die Grünfläche des westlichen Plangebiets bildet im größeren Grünflächenver-
bund (Landschaftsschutzgebiet L 8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und 
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel “) ein Kaltluftentste-
hungsgebiet mit Kaltluftabfluss in Richtung Nord-Nordwesten. 
Der Klimawandel stellt Köln vor Herausforderungen. Neben steigenden Tempe-
raturen ist auch mit einer Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen 
zu rechnen. 
Starkregen 
Nach der Starkregengefahrenkarte der StEB Köln besteht für den  westlichsten 
Teil des Plangebietes  nahe der Industriestraße eine überwiegend mäßige bis 
hohe Starkregengefährdung und für das Grundstück Hermesgasse 81 punktuell 
eine mäßige Starkregengefährdung bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis 
(Starkregenindex SRI 7). 
Hochwasser 
Das Plangebiet liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes 
des Rheins, innerhalb des ermittelten Überschwemmungsgebietes sowie außer-
halb der Extremhochwasser -Bereiche außerhalb der Überschwemmungsberei-
che (Rhein). Aufgrund des örtlichen Hochwasserschutzes am Rhein ist das Plan-
gebiet bis einschließlich eines seltenen Hochwasserereignisses (Kölner Pegel 
11,90 m) vor oberflächlichen Überflutungen geschützt.  Im Falle des Versagens 
der Hochwasserschutzanlage des Rheins wäre im östlichen Plangebiet von 
Überschwemmungstiefen bis zu 4 m auszugehen. 
Grundhochwasser 
Für Rheinhochwasserstände eines mittleren (11,30  m Kölner Pegel) und selte-
nen Hochwasserereignisses (11,90 m Kölner Pegel) liegt im östlichen Plangebiet 
eine hohe bis sehr hohe Grundwassergefährdung vor. 
3.5 Planungsalternativen 
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden sich die  
Planungsalternativen auf städtebauliche Bebauungsvarianten für das östliche 
Plangebiet beschränken. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchfüh-
rung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren s als Grundlage der Pla-
nung. 
Der Umweltbericht wird die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands 
bei Nichtdurchführung der Planung beschreiben und bewerten. 
4 Planungsvorgaben 
4.1 Raumordnungsplan Hochwasserschutz 
Eine Hochwassergefahr liegt nicht vor. Eine Starkregengefahr liegt bedingt vor 
(siehe Kapitel 3.4).

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl   Seite 7 von 15 
STAND 24.11.2025 
4.2 Regionalplan 
Im Regionalplan Köln ( Regionalrat-Beschluss vom 11.07.2025,  Bekanntma-
chung vom 29.10.2025) ist für den Bereich des Plangebietes „Allgemeiner Sied-
lungsbereich“ festgelegt. „Allgemeine Siedlungsbereiche“ sind im Regionalplan 
als Vorranggebiete festgelegt, die dem Wohn en, dem wohnverträglichen Ge-
werbe, Wohnfolgeeinrichtungen und öffentlichen und privaten Dienstleistungen 
sowie den siedlungszugehörigen Grün- , Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen  
dienen. Die vorliegende Planung befindet sich mit den Zielen der Regionalpla-
nung im Einklang. 
Abbildung 2 Regionalplan Köln (Ausschnitt), 2. Entwurf 2024 
4.3 Flächennutzungsplan 
Der seit 1982 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt den westlichen 
Teil des Plangebietes als Grünfläche und den östlichen Teil des Plangebietes als 
Wohnbaufläche (W) mit Kindereinrichtung (Zeicheneintrag) dar. Nicht dargestellt 
ist die nördlich des Plangebietes entstandene Kindertageseinrichtung Pastor-
Wolff-Straße 2 (Stepke-KiTa Niehler Pänz). 
Östlich des Plangebietes und der Feldgärtenstraße stellt der Flächennutzungs-
plan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule, südlich des 
Plangebietes für den Friedhofsbereich Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof  
dar. Im Westen grenzt an das Plangebiet „Fläche für Hauptverkehrszüge“ (In-
dustriestraße). 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll gemäß § 8 Absatz  2 BauGB aus 
dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

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Abbildung 3 Flächennutzungsplan Köln (Ausschnitt) 
4.4 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt  für den östlichen Bereich des  Plange-
bietes, der zur Bebauung vorgesehen ist, „Innenbereich gemäß § 34 BauGB und 
Bauflächen gemäß BP“ dar und trifft für diesen Teil keine Aussagen. 
Der westliche Teil des Plangebiet s liegt im Geltungsbereich des Landschafts-
plans der Stadt Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 8 „Äußerer Grün-
gürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren 
Grüngürtel“ festsetzt.  
Abbildung 4 Landschaftsplan Köln (Ausschnitt) 
Schutzzwecke des LSG L 8 sind die  
– Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
halts, insbesondere durch Sicherung stadtklimatisch wichtiger

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 9 von 15 
STAND 24.11.2025 
Ausgleichsräume und Grünverbindungen sowie zur Erhaltung kleinerer 
Brachflächen als naturnahe Elemente in bebautem Bereich. 
– wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere 
im Bereich der alten Stadtteilfriedhöfe von Niehl und Longerich. 
– wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere durch 
Sicherung wichtiger Wegeverbindungen vom Inneren zum Äußeren 
Grüngürtel und zum Rhein. 
4.5 Bestehendes Planungsrecht 
Das westliche Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Nr. 6651/02 vom 13.03.1064, der ausschließlich öffentliche Verkehrs- und Grün-
flächen für den Bau der Industriestraße festsetzt . Gemäß § 30 Absatz 3 BauGB 
handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich 
sich die Vorhabenzulassung nach § 34 oder § 35 BauGB richtet. 
Für den übrigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes be-
steht kein Bebauungsplan. 
Im Norden grenzt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67511/02 „Pastor-
Wolff-Straße“ an das Plangebiet, der eine „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck-
bestimmung Kindertagesstätte“, eine private Grünfläche, eine private Verkehrs-
fläche besonderer Zweckbestimmung (Stellplatzfläche) und ein „Allgemeines 
Wohngebiet“ (maximal zwei Vollgeschosse, Satteldach, GRZ von 0,4, GFZ von 
0,8 geschlossene Bauweise) im gemeinsamen Grenzbereich festsetzt. 
4.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planung 
4.6.1 Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell ist bei Vorhaben anzuwenden, für die eine ver-
bindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist 
und bei denen eine  Geschossfläche Wohnen größer als 1.800 m² geschaffen 
werden. 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Gemäß den Vorgaben des Koop BLMs ist die  Planbegünstigte verpflichtet, 30% 
der durch Planungsrecht neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen für öffent-
lich geförderten Wohnungsbau vorzusehen.  Nach dem Vorentwurf mit circa 
22.358 m² Geschossfläche Wohnen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 BauNVO wer-
den im Plangebiet voraussichtlich circa 6.707 m² Geschossfläche als öffentlich 
geförderter Wohnungsbau entsprechend den nordrheinwestfälischen Wohn-
raumförderbestimmungen und somit voraussichtlich circa 75 öffentlich geförderte 
Wohneinheiten entstehen (bei 90 m² Geschossfläche Wohnen je Wohneinheit). 
Soziale Infrastruktur 
Der aus der Planung resultierende Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte wird 
auf der Grundlage der erwarteten Zahl von 570 EinwohnerInnen durch die Stab-
stelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ermittelt werden. 
Der Vorentwurf berücksichtigt eine Kindertageseinrichtung unmittelbar an der 
Feldgärtenstraße.

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STAND 24.11.2025 
Öffentliche Spielplätze 
Auf der Grundlage von 248 WEKoopBLM des Vorentwurfs (WEKoopBLM = 90 m²) und 
einer erwarteten EinwohnerInnenzahl von 570 lässt sich der ursächliche Mehr-
bedarf mit circa 1.140 m² Spielplatzfläche beziffern. Die öffentlichen Spielplatz-
flächen sollen im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. 
Öffentliche Grünflächen 
Ausgehend von einer zu erwartenden Zahl von 570 EinwohnerInnen im Plange-
biet und einem Grünflächenbedarf von 10 m² pro EinwohnerIn ist von einem 
Mehrbedarf von 5.700 m² auf der Grundlage des Vorentwurfs auszugehen. 
In den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die städ-
tische Grünfläche, die westlich des Vorhaben- und Erschließungsplan-Gebietes 
und nördlich des Niehler Friedhofs liegt, in die Planung einbezogen werden. Im 
weiteren Verfahren soll geprüft werden, wie der Mehrbedarf öffentlicher Grünflä-
chen durch eine Qualifizierung dieser städtischen Fläche abgelöst werden kann. 
Dabei wäre die Abgrenzung und Qualifizierung dieser Fläche auf die Herstellung 
einer wohnungsnahen, der  Erholung dienenden öffentlichen Grünfläche und ei-
ner neuen Wegeverbindung gerichtet.  
Das Kooperative Baulandmodell ermöglicht im Einzelfall, Ausgleichsflächen auf 
den Umfang der zu erstellenden öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Flä-
chen anzurechnen. Flächen ohne Erholungsfunktion sind dabei nicht anrechen-
bar. 
Qualifizierungsverfahren 
Die vorliegende Planung zählt zu den Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche 
für Wohnzwecke von mehr als 6.750 m² geschaffen werden soll. Daher wird ein 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchge-
führt werden. 
Anwendungszustimmung 
Die Voraussetzungen zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells liegen 
für das beabsichtigte Wohnungsbauvorhaben mit  22.358 m² Geschossfläche 
Wohnen bzw. 248 WE
KoopBLM vor. 
4.6.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+ 
Das Stadtentwicklungskonzept  „Kölner Perspektiven 2030+ “, beschlossen am 
14.12.2001, zeigt die zukünftigen Herausforderungen Kölns als wachsende Met-
ropole auf, identifiziert zentrale Handlungserfordernisse der Stadtentwicklung  
und stellt den konzeptionellen Rahmen für eine strategische und nachhaltige 
Stadtentwicklung dar. 
Der Stadtteil Niehl stellt aus Stadtentwicklungsperspektive einen „ Gemischten 
Stadtraum mit Nachverdichtungspotenzial “ dar. Die Stadträumliche Perspektive 
der Stadtstrategie identifiziert den östlichen Teil des Plangebiets als Entwick-
lungsfläche für Wohnungsbaupotenziale einschließlich Mischnutzung (langfristig) 
mit einer mittleren Dichte von 0,8 bis 1,2 als Quotient geba uter Geschossfläche 
bezogen auf die Siedlungsfläche des Stadtviertels.

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STAND 24.11.2025 
4.6.3 Köln Katalog 
Der Köln-Katalog wurde als Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung  am 
23.03.2023 vom Rat der Stadt beschlossen. Der Köln-Katalog orientiert sich am 
Leitsatz der Stadtstrategie „Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere” 
und einem verantwortungsvollen Umgang mit den begrenzten Flächenpotenzia-
len. Bezogen auf zukünftige Wohnungsbauentwicklungen wird die Realisierung 
von angemessenen Dichten, Nutzungs- und Typologiemischungen vorgegeben, 
um dem Bevölkerungswachstum f lächensparend zu begegnen und gleichzeitig 
lebendige und nachhaltige Quartiere entwickeln zu können. Der Stadtteil Niehl ist 
bezüglich der städtebaulichen Dichte der „Inneren Stadt“ mit einer Quartiers-
dichte höher als 1,2 zugeordnet. 
Als Quartierstypologie für die Innere Stadt werden „Typologie 4 – Blöcke ausdif-
ferenzieren“ und „Typologie 5 – Raumfolgen setzen“ empfohlen. 
4.6.4 Höhenentwicklungskonzept 
Das Plangebiet liegt außerhalb der Möglichkeitsräume des Höhenentwicklungs-
konzeptes für die Innere Stadt Köln (2024), in denen Höhenentwicklung die Stadt-
struktur sinnvoll ergänzen kann. 
4.6.5 Masterplan Stadtgrün 
Der westliche Bereich des Plangebietes ist der Leitbildkategorie „Immergrün“ des 
Masterplans Stadtgrün (2023) zugeordnet. Dieser Kategorie w urden alle multi-
funktionalen Flächen, innerstädtischen  Grünflächen, der Innere und Äußere 
Grüngürtel mit den verbindenden radialen Grünzügen sowie die hochwertigen 
und geschützten Naturschutzflächen zugeordnet. Ziel ist, diese Flächen für im-
mer als multifunktionale Grün-  und Freiräume zu sichern. Die Flächen des Im-
mergrüns dürfen nicht bebaut bzw. in ihrer Fläche und Funktion nicht beeinträch-
tigt werden. 
4.6.6 Konzepte zum Klimaschutz und Klimawandel 
Seit 1993 ist Köln Mitglied im Klimabündnis der europäischen Städte e.V. und hat 
sich u. a. dazu verpflichtet die gesamtstädtischen CO
2- Emissionen bis 2030 um 
50 Prozent zu senken  (im Vergleich zum Basisjahr 1990). Die Stadt Köln hat 
seitdem verschiedene Maßnahmen, Konzepte und Strategien entwickelt, um so-
wohl den Klimaschutz zu fördern als auch sich an die  Auswirkungen des Klima-
wandels anzupassen. 
Im Februar 2019 beschloss der Rat der Stadt Köln ein Maßnahmenprogramm für 
den Klimaschutz in der Stadt Köln – „KölnKlimaAktiv 2022“ (Vorlagen- Nummer 
3680/2018). In der Sitzung am 09. Juli 2019 hat sich der Rat der Stadt Köln mit 
der Erklärung zum „Klimanotstand“ nicht nur ausdrücklich zu den Zielen des Pa-
riser Klimaschutzabkommens bekannt,  sondern außerdem ein Instrumentarium 
für die Verwaltung eingeführt, mit der eine Klimafolgenabschätzung für alle rele-
vanten Projekte und Ratsvorlagen verbindlich wird. D er Beschluss enthält  u.a. 
auch die Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts "KölnKlimaAktiv" 2020-
2030.

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 12 von 15 
STAND 24.11.2025 
Das gesamtstädtische Ziel ist das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 
2035. Dies wurde vom Rat am 24. Juni 2021 beschlossen (Ratsbeschluss klima-
neutrales Köln, Vorlagen- Nummer AN/1377/2021 - geändert beschlossen). Der 
Prozess zur Klimaneutralität wird seit April  2020 aktiv vom Klimarat als beraten-
den Expertengremium unterstützt. 
Aspekte des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel sollen  in 
das Planverfahren einfließen. 
Leitlinien zum Klimaschutz 
Die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvor-
haben in Köln wurden vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 beschlossen.  Ziel 
der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO 2-Emissionen im gesamten 
Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten 
Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise 
eine positive Energiebilanz aufweisen.  Das bedeutet, Gebäude sind so z u pla-
nen, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen 
Anteilen durch erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese Energieüber-
schüsse erzielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfeh-
lungen zum energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungs-
plänen sowie bei  der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler 
Flächen vor. 
4.7 Altlasten/ Altstandorte 
Das Plangebiet liegt im Bereich eines im Altlastenkataster der Stadt Köln erfass-
ten Altablagerung Nr.  50413. Eine orientierende Boden-  und Baugrunduntersu-
chung liegt für Teilbereiche des ehemaligen Schrottplatzes im südöstlichen Teil 
des Plangebietes für die Flurstücke 1499 und 1978 vor (M&P Ingenieurgesell-
schaft, Köln, 08.07.2020). 
Abbildung 5 Altlastenkataster Köln (Auszug) 
Mittels zweier Kleinrammbohrungen im Randbereich der Altlastfläche wurden 
Auffüllungshorizonte von 0,9 m und 1,25 m angetroffen, die sich aus sandigem 
bis kiesigem, zum Teil steinigem Material mit geringem Anteil anthropogener

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 13 von 15 
STAND 24.11.2025 
Beimengungen von Glasbruch, Kunststoffresten und Ziegelbruch zusammen-
setzten. Die Auffüllungsmischproben wurden nach LAGA TR Boden (2004) als 
Z 1.2 eingestuft. 
Nach Empfehlung der Fachgutachterin sollte in Bereichen mit geplanter Nutzung 
als Grünfläche, Hausgarten, Kinderspielfläche die Auffüllung vorsorglich ausge-
hoben werden. 
4.8 Störfallrecht 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt  teilweise 
innerhalb des für den Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a BImSchG des Unter-
nehmens Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26 zu be-
rücksichtigenden Achtungsabstandes von 900 m. Dieser Achtungsabstand ergibt 
sich aufgrund der möglichen Freisetzung von Schwefeldioxid und wird auf die 
Grenze des  Betriebsbereiches bezogen, der nordwestlich des B -Plangebietes 
liegt. 
Für eine Wohnungsbaumaßnahme im Umfeld dieses Störfallbetriebes wurde im 
Jahr 2021 gutachterlich der angemessene Sicherheitsabstand berechnet – nach 
diesem KAS18- Gutachten läge das Plangebiet „Feldgärtenstraße“ vollständig 
weit außerhalb des angemessenen S icherheitsabstands-Bereichs. Im weiteren 
Verfahren wird gutachterlich geprüft, ob diese Schlussfolgerung für auf das Plan-
gebiet „Feldgärtenstraße“ zutrifft. 
5 Städtebauliches Konzept 
Das städtebauliche Planungskonzept (Vorentwurf) der Vorhabenträgerin sieht in 
zweiter Reihe eine Wohnbebauung mit 290 bis zu 320 Wohneinheiten als Ge-
schosswohnungsbau auf den ehemals landwirtschaftlich genutzten tiefen Grund-
stücken Hermesgasse 81 und Feldgärtenstraße 141 bis 157 vor. Dieser östliche 
Teil des Plangebietes, der bebaut werden soll, umfasst circa 21.290 m². Die vor-
gesehene lockere Bebauungsstruktur mit riegelförmigen Baukörpern des städte-
baulichen Vorentwurfs orientiert sich an einer ringförmigen Erschließung  des 
neuen Wohnquartiers. Dabei wird die städtebauliche Bebauungstiefe der nördlich 
angrenzenden Reihenhausbebauung „Im Grund“ für die Hinterlandbebauung auf-
genommen und als Geschosswohnungsbau bis zum Niehler Friedhof im Süden 
fortgeführt.  
Den Quartiersmittelpunkt bildet eine öffentliche Kinderspielfläche, die zugleich 
wohnungsnahe Grünfläche für Erholung sein könnte. Von Norden nach Süden 
entwickelt sich die Höhe der geplanten Wohnbebauung in drei Stufen von einer 
viergeschossigen über eine fünfgeschossige zu einer sechsgeschossigen Be-
bauung (jeweils einschließlich eines Nicht -Vollgeschosses). Aufgrund der vor-
handenen Altablagerung und gutachterlicher Empfehlung, die Auffüllungen vor-
sorglich auszuheben, sind im Wohnquartier Tiefgaragen vorgesehen. 
Städtebauliche Dichte 
Nach dem Köln- Katalog beschreibt die Quartiersdichte die bauliche Dichte, die 
sich aus dem Verhältnis der Summe der zu bauenden Geschossfläche (eine Dif-
ferenzierung in Vollgeschosse und Nicht -Vollgeschosse findet im Köln- Katalog

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 14 von 15 
STAND 24.11.2025 
nicht statt) zur Quartiersfläche errechnet. Unter Berücksichtigung des Vorentwur-
fes der Vorhabenträgerin mit einer Bruttogeschossfläche von circa 27.535 m² 
(einschließlich Nicht -Vollgeschosse und Kindertageseinrichtung) zur Quartiers-
fläche (östliches Plangebiet ohne Bebauung an der Feldgärtenstraße) von circa 
21.290 m² ergibt sich eine Quartiersdichte von 1, 29. Niehl ist als Stadtteil nach 
dem Köln-Katalog bezüglich der städtebaulichen Dichte der „Inneren Stadt“ mit 
einer Quartiersdichte höher als 1,2 bis 1,5 zugeordnet. Der Vorentwurf übertrifft 
leicht die Zieldichte von 1,2. 
Grün- und Freiflächen 
An die vorgesehene Wohnbebauung schließen sich im Westen Grün-  und Frei-
flächen – im Eigentum der Stadt Köln –  als urbane Freiräume an, die bis zur 
Industriestraße reichen. Eine neue Durchwegung in ost-westlicher Richtung von 
der Feldgärtenstraße über das neu entstehende Wohnquartier bis zum parallel 
zur Industriestraße geführten Geh- und Radweg soll  im Plangebiet für Zu Fuß 
Gehende geschaffen und mit dem bestehenden Wegenetz zur Straße „Im Grund“ 
verknüpft werden. 
Die bestehende Grünfläche, die als „Öffentliche Grünfläche“ im Bebauungsplan 
festgesetzt werden soll, nimmt den westlichen Teil des Plangebietes ein und ist 
circa 6.016 m² groß. Nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells kön-
nen grundsätzlich innerhalb einer Grünfläche geeignete Maßnahmen des Aus-
gleichsbedarfs nach § 1a BauGB  (erheblicher Beeinträchtigungen des Land-
schaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts)  
umgesetzt werden. 
Abbildung 6 Öffentliche Grünfläche und Baugrundstück 
Wohnbezogene Einrichtungen 
Für den Bedarfsfall berücksichtigt der Vorentwurf nahe der Feldgärtenstraße eine 
Kindertageseinrichtung mit Außenspielfläche. 
Erschließung 
Die äußere Erschließung des Plangebietes soll von der Feldgärtenstraße erfol-
gen. Das Wohnquartier soll ausschließlich über eine Ein-  und Ausfahrt südlich 
der Feldgärtenstraße 141 (Schützenbruderschaft) erschlossen werden. Die Feld-
gärtenstraße ist eine Erschließungsstraße mit einem Straßenquerschnitt von 
circa 10 m im vorgesehenen Zufahrtsbereich zum Plangebiet.

Feldgärtenstraße in Köln-Niehl                                                                                      Seite 15 von 15 
STAND 24.11.2025 
Die innere Erschließung – im Vorentwurf als Ringerschließung vorgesehen – soll 
als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.  Notwendige Stell-
plätze sollen unterhalb der Geländeoberfläche in Tiefgaragen errichtet werden. 
Im Plangebiet kommt der ÖPNV-Reduktionsfaktor von 30 % zur Anwendung. 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
Vor der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nach den 
Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ein Qualifizierungsverfahren durch-
zuführen, da Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten geschaffen werden soll. 
Als qualitätssicherndes Verfahren soll eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt 
werden, um unter konkurrierenden Entwürfen ein städtebauliches  Planungskon-
zept für ein kompaktes, nachhaltiges und lebenswertes Wohnquartier zu gewin-
nen, das Grundlage für die  Aufstellung des Bebauungsplanes sein soll. Hierbei 
werden die Vorgaben der Vorhabenträgerin mit den Vorstellungen der Stadt Köln 
und ihren Gremien abgestimmt. Es ist beabsichtigt, die Jurysitzung dieser Mehr-
fachbeauftragung unter Beteiligung der Vorhabenträgerin, von Verwaltungsmit-
arbeitern sowie Vertretern der politischen Gremien durchzuführen. 
6 Umweltbericht 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz  4 
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß 
§ 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.

Beratungsverlauf (2)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3638/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.02.2026
Erstellt
19.12.2025 10:02