0627/2025
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW - Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der StEB Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII 139/24 B Vorlagen-Nummer 0627/2025 Freigabedatum 04.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW - Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der StEB Köln Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe Es wird beschlossen, den Antrag abzulehnen, die Anregungen des Petenten jedoch bei zu- künftiger gebührenrechtlicher Behandlung zu berücksichtigen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt mit seiner Eingabe vom 09.10.2024 (siehe Anlage), die Streichung des Punktes 8 (Erhebung einer Verwaltungsgebühr für Zähler zur Gartenbewässerung) im Gebüh- rentarif zur Satzung des Kommunalunternehmens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, über die Erhebung der Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben vom 13.11.2023. Stattdessen wurde beantragt, die Regelungen für die Gartenbewässerung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu übernehmen. Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW hat nach Eingang der Eingabe des Petenten diese an die zustän- dige Stelle weitergeleitet. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben mit Schreiben vom 10.02.2025 (siehe An- lage) zum Einwohnerantrag mit dem Ergebnis Stellung genommen, dass eine allgemeine pau- schale Absetzung nach gebührenrechtlichen Grundsätzen im Ergebnis keine Gebührensen- kung herbeiführen und zu einer unsachgemäßen Kostenverteilung führen würde. Wie diese Würdigung in anderen Gemeinden erfolgt, kann seitens der StEB Köln, AöR, nicht beurteilt werden. Mögliche Änderungen in der Zukunft sind hiervon nicht ausgenommen; die Anregungen des Petenten werden seitens der StEB bei zukünftiger gebührenrechtlicher Behandlung berück- sichtigt. Anlagen 1. Einwohnerantrag 2. Stellungnahme StEB
Anlage 1 Einwohnerantrag
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Hans J. Eimermacher Bucheckernweg 52 51109 Köln Köln, den 9.10.2024 Einwohnerantrag gemäß § 25 GO NRW an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden im Rat der Stadt Köln Betr.: Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der STEB Köln Antrag: 1.: Die STEB Köln streicht ersatzlos ihren Punkt 8 im Gebührentarif zur Satzung des Kommunalunternehmens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR über die Erhebung der Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben vom 13.11.2023: „Erstmalige Beantragung der Absetzung nach § 2 Abs. 5 sowie Folgebeantragung bei turnusmäßigen Zählertausch: 48,43 €“ 2: Die Stadt Köln und die STEB Köln übernehmen die nachstehende Regelung für die Gartenbewässerung der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Der Stadtentwässerungsbetrieb gewährt den Abwasserkundinnen und Abwasserkunden eine pauschale Ermäßigung von 10 % auf die Abwassermenge. Diese Ermäßigung deckt erfahrungsgemäß auch den Frischwasserverbrauch für das Gartenwasser ab. Bei einem erhöhten Verbrauch für die Bewässerung des Gartens können Sie eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr über den pauschalen Abzug hinaus geltend machen. Stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag und reichen Sie zusätzlich Nachweisunterlagen (Fotos) ein... Zum Nachweis der verwendeten Wassermenge ist ein fachgerechter Einbau eines Zwischenwasserzählers notwendig.“ Quelle: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/626/show Begründung: Zu 1.: a) Betriebswirtschaftlich – ökonomisch: Am 9.7.2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand ausgerufen und im selben Jahr räumte die STEB Köln ihren Gebührenzahlern erstmals eine Abwasser- Ermäßigung für die Gartenbewässerung ein. Bis dato wurde die Abwassergebühr nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet, ohne dass die STEB irgendeine Gegenleistung für den Schmutzwasserschwund durch die Gartenbewässerung erbracht hätte. Die STEB entwickelte für die Berechnung der von ihr nicht erbrachten Leistungen ein höchst gerechtes Verfahren, welches bis auf das einzelne Liter (!) genau den Schmutzwasserschwund erfasst. Dieses Verfahren umfasst über den gesamten Lebenszyklus eines auf 6 Jahre geeichten Zapfhahnzählers insgesamt 33 Verwaltungsschritte, davon 9 Aktivitäten des Gebührenzahlers sowie 18 händische Aktivitäten durch die STEB und das Städtische Steueramt, bei denen jeweils Vorgänge durch Mitarbeiter zu prüfen und zuzuordnen sind, ohne dass diese Vorgänge automatisiert werden könnten. (Ein detaillierter Nachweis kann gerne nachgereicht werden.) Für diesen Verwaltungsaufwand wurden bei der STEB Köln gleich mehrere Vollzeit-Stellen eingerichtet. Diese Regelung wurde von den Gebührenzahlern gerne angenommen, besonders die zahlreichen, vom Städtischen Gründflächenamt als „Klimaschützer“ bezeichneten ehrenamtlichen Baumpaten waren erfreut, wenigstens eine kleine Vergünstigung für das von ihnen bei der Rheinenergie gekaufte Frischwasser für die Bewässerung der von ihnen betreuten öffentlichen Grünflächen zu erhalten. Die rund 25 € für einen Zapfhahnzähler waren gut angelegt und hatten sich schnell amortisiert, besonders in den Dürrejahren. Alleine es wurden der STEB viel zu viele Gebührenzahler, die diesen Antrag stellten, die Wartezeiten für die Bearbeitung durch die STEB immer länger. Mit dem 1.1.2023 wurde für diese Berechnung der von der STEB nicht erbrachten Abwasserleistungen eine Bearbeitungsgebühr eingeführt, nämlich 48,43 € pro Zähler, fällig werdend bei jedem Wechsel des Zählers nach dem Ende der sechsjährigen Eichperiode. Das Merkblatt für den Antrag umfasst zwei Seiten, die Ausfüllhinweise stolze fünf Seiten, sogar ein Youtube-Video wurde gedreht, gewiss auf Kosten der Gebührenzahler. b) politisch: Durch den ausgerufenen Klimanotstand in der Stadt Köln sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert so wenig wie möglich CO2 zu produzieren. Gleichzeitig ist neben den reduzierten Emissionen ebenso wichtig, dass ein Maximum an CO2 aus der Atmosphäre absorbiert wird, und hierfür braucht es nicht nur so viel wie möglich nachwachsende Biomasse, sondern auch Schatten spendende Straßenbäume, die traditionell von Ehrenamtlern auf deren Kosten gewässert werden. Exakt an dieser Stelle hält die STEB ihre Gebührenhand auf und degradiert alle, die einen Garten und öffentliche Grünflächen gießen wollen, zu kühl kalkulierenden Unternehmern: „Sie können selbst am besten abschätzen, wie viel Wasser Sie in Ihren Garten gießen und ob sich die Zähler-Investition lohnt.“ (Quelle: Ausfüllhinweise der STEB Köln). Hier mag jeder politisch Denkende in der Stadt Köln selbst urteilen, ob diese Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der STEB ein konstruktiver Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität ist. Zu 2.: a) Betriebswirtschaftlich – ökonomisch: Die Landeshauptstadt Düsseldorf wählt ein anderes Verfahren: Hier beurteilt der Gebührenzahler im ersten Schritt, ob die pauschal gewährte 10% Ermäßigung für sein Gießverhalten ausreicht. Falls dies zutrifft, zeigt er dem Stadtentwässerungsbetrieb dies an, und dieser leitet die Information an das Steueramt weiter, welches die 10% Ermäßigung fortan automatisch anrechnet. In all diesen Fällen kann sich das Personal des Stadtentwässerungsbetriebs voll auf das Kerngeschäft konzentrieren, nämlich die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt. Falls die pauschale 10% Ermäßigung nicht ausreicht, muss der Gebührenzahler einen geeichten Zapfhahnzähler kaufen und einen Antrag mit Fotos bei der Stadtentwässerung stellen. Dort wird der Zapfhahnzähler registriert, die Information an das Steueramt weiter geleitet und mit der nächsten turnusmäßigen Zählerablesung für Strom / Gas / Wasser wird auch der Stand vom Zapfhahnzähler digital erfasst und an das Steueramt weiter geleitet, ohne dass die Stadtentwässerung involviert ist. Auch hier kann sich das Personal voll auf das Kerngeschäft der Stadtentwässerung konzentrieren, wenn der Erstantrag einmal angenommen ist. Dieser Service ist für die Gebührenzahler in Düsseldorf selbstverständlich kostenlos. Insgesamt zeigt sich das Düsseldorfer Modell als nicht nur deutlich unbürokratischer und freundlicher für die Gebührenzahler, sondern in Zeiten des knappen, qualifizierten Personals bei öffentlichen Arbeitgebern werden hier die Mitarbeiter im Kerngeschäft viel effizienter eingesetzt. Bei dem von der STEB praktizierten Verfahren bleibt stets der Verdacht, dass die aufgewendeten Personalkosten bei der STEB und beim Steueramt erheblich höher sind als die Bearbeitungsgebühren tatsächlich in die STEB-Kasse spülen. Einem objektiven Prüfverfahren durch den städtischen Rechnungshof oder den Landesrechnungshof würde diese STEBProzedur im Vergleich der reinen Kosten und des betriebswirtschaftlichen Nutzens mit der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt gewiss nicht standhalten. b) politisch: Die STEB hat ein sehr aufwändiges Begleitmaterial zusammengestellt, das dem Gebührenzahler detaillierte Auflagen macht, um jeglichen Betrugsversuch bei der Antragschließung zu verhindern. Dass hierbei der ausgerufene Klimanotstand nicht wirklich vorrangig ist, ergibt sich von selbst. Welchen Dienst der Städtische Eigenbetrieb und Dienstleister STEB an dieser Stelle wem wirklich leistet, bleibt unklar: Weder die Gebührenzahler und noch die Bürgerschaft haben von dieser höchst bürokratischen Handlungsweise keine sichtbaren Vorteile in Zeiten des Klimanotstandes. Wenn die STEB Köln schon selbst von Investitionen spricht: Das Kapital der Gebührenzahler ist mit einer 10%igen Ermäßigung wirklich besser in Frischwasser für die Bewässerung der privaten und öffentlichen Grünflächen angelegt als in Zapfhahnzähler und Zapfhahnzähler-Bearbeitungs-Gebühren bei der STEB Köln. Die Landeshauptstadt geht einen anderen Weg: Hier wird gegenüber dem Gebührenzahler eine Vertrauensbasis aufgebaut, die nachweisbar gerne angenommen wird (das Verfahren hat sich nach Angaben der Stadtentwässerung Düsseldorf seit mehr als einem Jahrzehnt allseits bewährt). Das Resultat sind motivierte Gebührenzahler, die für die Bewässerung der öffentlichen und privaten Grünflächen gerne Frischwasser kaufen. Ob die Stadt Köln und die STEB Köln die Kraft aufbringen können, dieses Vertrauen schaffende Modell aus der Landeshauptstadt für ihre Gebührenzahler und die gesamte Bürgerschaft zu übernehmen? Dies wäre ein kleiner, nachhaltiger Schritt in Richtung Klimaneutralität, der von der Bevölkerung gewiss begrüßt würde. Köln, den 9.10.2024 Hans J. Eimermacher
Anlage 2 Stellungnahme StEB
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a (&DSTEB, MACHER Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Kundenservice und Veranlagung Postfach 910754 - 51077 Köln Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln Stadt Köln Öffnungszeiten VIll/Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Referent Finanzen Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadthaus Deutz - Westgebäude . KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim -» illv- a Linie 13/18 Haltestelle Holweide une Platz 2 DB/WRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: eu Zimmer: SEE for EEE far EEE Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 08.11.2024 u 10.02.2025 Einwohnerantrag gemäß $ 25 GO NRW an den Ausschuss für Anregungen und ne Wr Beschwerden im Rat der Stadt Köln zum Thema „Zapfhahnzähler-Bearbei- tungsgebühr der StEB Köln“ vor ME @. EM hier: Ihr Schreiben vom 08.11.2024 = Sehr geehrter Herr ask. zum Einwohnerantrag des EEE vom 09.10.2024 zum Thema „Zapf- hahnzähler-Bearbeitungsgebühr der StEB Köln“ nehmen wir wie folgt Stellung: Die Abwassergebührensatzung (AbwGebS) vom 25.11.2024 der StEB Köln für das Hr | Jahr 2025 wurde am 06.12.2024 öffentlich bekanntgegeben und ist rechtlich bindend zum. für die SIEB Köln. Eine Abweichung von den Regelungen in der Abwassergebühren- satzung, u.a. von der Gebühr für die erstmalige Beantragung der Absetzung nach $ 2 Abs. 5 sowie Folgebeantragung bei turnusmäßigen Zählertausch ist unterjährig nicht möglich. Die StEB Köln konnte die von EEE \\orgebrachten Ände- rungswünsche nicht mehr für die Abwassergebührensatzung 2025 prüfen bzw. be- _peuscher NACHHALTIGKEITS rücksichtigten. Anwender Die Erhebung der Verwaltungsgebühr für die Gartenbewässerung wurde nach recht- licher Würdigung bei den StEB Köln unter Abwägung unterschiedlicher Perspektiven geprüft und in die Abwassergebührensatzung mit aufgenommen. Bei der Absetzung im Rahmen der Gartenbewässerung handelt es sich ausschließlich um eine Leistung der StEB Köln für den einzelnen Grundstückseigentümer, die nicht der Allgemeinheit zu Lasten gelegt werden kann. Die durch den zusätzlichen Aufwand entstehenden Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts USt-IdNr.: DE224970939 IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 Kosten der StEB Köln sollen hier möglichst über die Verwaltungsgebühr gedeckt werden. Eine allgemeine pauschale Absetzung würde nach gebührenrechtlichen Grundsätzen im Ergebnis keine Gebührensenkung herbeiführen und zu einer unsachgemäßen Kostenverteilung führen. Wie diese Würdigung in anderen Gemeinden erfolgt, kön- nen wir nicht beurteilen. Mögliche Änderungen in der Zukunft sind hiervon nicht aus- genommen. Die Anregungen des Eis Verden wir bei zukünftiger ge- bührenrechtlicher Behandlung berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Ostmerheimer Straße 555
- Bucheckernweg 52
- Eggerbachstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 0627/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.03.2025
- Erstellt
- 26.02.2025 10:29