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0627/2025

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW - Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der StEB Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 04.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.03.2025, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Einwohnerantrag

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Anlage 2 Stellungnahme StEB

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Beschlussvorlage Ausschuss

2364 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
139/24 B 
Vorlagen-Nummer 
 0627/2025 
Freigabedatum 04.03.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW - Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der StEB 
Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe 
 
Es wird beschlossen, den Antrag abzulehnen, die Anregungen des Petenten jedoch bei zu-
künftiger gebührenrechtlicher Behandlung zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent beantragt mit seiner Eingabe vom 09.10.2024 (siehe Anlage), die Streichung des 
Punktes 8 (Erhebung einer Verwaltungsgebühr für Zähler zur Gartenbewässerung) im Gebüh-
rentarif zur Satzung des Kommunalunternehmens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, 
über die Erhebung der Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss 
an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben vom 
13.11.2023. Stattdessen wurde beantragt, die Regelungen für die Gartenbewässerung der 
Landeshauptstadt Düsseldorf zu übernehmen. 
 
Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 
24 Gemeindeordnung NRW hat nach Eingang der Eingabe des Petenten diese an die zustän-
dige Stelle weitergeleitet. 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben mit Schreiben vom 10.02.2025 (siehe An-
lage) zum Einwohnerantrag mit dem Ergebnis Stellung genommen, dass eine allgemeine pau-
schale Absetzung nach gebührenrechtlichen Grundsätzen im Ergebnis keine Gebührensen-
kung herbeiführen und zu einer unsachgemäßen Kostenverteilung führen würde. Wie diese 
Würdigung in anderen Gemeinden erfolgt, kann seitens der StEB Köln, AöR, nicht beurteilt 
werden. 
 
Mögliche Änderungen in der Zukunft sind hiervon nicht ausgenommen; die Anregungen des 
Petenten werden seitens der StEB bei zukünftiger gebührenrechtlicher Behandlung berück-
sichtigt. 
 
 
Anlagen 
1. Einwohnerantrag 
2. Stellungnahme StEB

Anlage 1 Einwohnerantrag

8701 Zeichen

Hans J. Eimermacher 
Bucheckernweg 52 
51109 Köln 
Köln, den 9.10.2024 
 
 
 
Einwohnerantrag gemäß § 25 GO NRW an den Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
Betr.: Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der STEB Köln 
 
 
 
Antrag: 
 
1.: Die STEB Köln streicht ersatzlos ihren Punkt 8 im Gebührentarif zur Satzung des 
Kommunalunternehmens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR über die Erhebung 
der Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die 
öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben 
vom 13.11.2023: 
„Erstmalige Beantragung der Absetzung nach § 2 Abs. 5 
sowie Folgebeantragung bei turnusmäßigen Zählertausch:    48,43 €“ 
 
2: Die Stadt Köln und die STEB Köln übernehmen die nachstehende Regelung für 
die Gartenbewässerung der Landeshauptstadt Düsseldorf: 
„Der Stadtentwässerungsbetrieb gewährt den Abwasserkundinnen und Abwasserkunden eine 
pauschale Ermäßigung von 10 % auf die Abwassermenge. Diese Ermäßigung deckt 
erfahrungsgemäß auch den Frischwasserverbrauch für das Gartenwasser ab. 
Bei einem erhöhten Verbrauch für die Bewässerung des Gartens können Sie eine Ermäßigung 
der Schmutzwassergebühr über den pauschalen Abzug hinaus geltend machen. Stellen Sie 
dazu einen schriftlichen Antrag und reichen Sie zusätzlich Nachweisunterlagen (Fotos) ein... 
Zum Nachweis der verwendeten Wassermenge ist ein fachgerechter Einbau eines 
Zwischenwasserzählers notwendig.“ 
Quelle: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/626/show 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
a) Betriebswirtschaftlich – ökonomisch: 
 
Am 9.7.2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand ausgerufen und im 
selben Jahr räumte die STEB Köln ihren Gebührenzahlern erstmals eine Abwasser- 
Ermäßigung für die Gartenbewässerung ein. Bis dato wurde die Abwassergebühr 
nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet, ohne dass die STEB 
irgendeine Gegenleistung für den Schmutzwasserschwund durch die 
Gartenbewässerung erbracht hätte.

Die STEB entwickelte für die Berechnung der von ihr nicht erbrachten Leistungen ein 
höchst gerechtes Verfahren, welches bis auf das einzelne Liter (!) genau den 
Schmutzwasserschwund erfasst. Dieses Verfahren umfasst über den gesamten 
Lebenszyklus eines auf 6 Jahre geeichten Zapfhahnzählers insgesamt 33 
Verwaltungsschritte, davon 9 Aktivitäten des Gebührenzahlers sowie 18 händische 
Aktivitäten durch die STEB und das Städtische Steueramt, bei denen jeweils 
Vorgänge durch Mitarbeiter zu prüfen und zuzuordnen sind, ohne dass diese 
Vorgänge automatisiert werden könnten. (Ein detaillierter Nachweis kann gerne 
nachgereicht werden.) Für diesen Verwaltungsaufwand wurden bei der STEB Köln 
gleich mehrere Vollzeit-Stellen eingerichtet. 
 
Diese Regelung wurde von den Gebührenzahlern gerne angenommen, besonders 
die zahlreichen, vom Städtischen Gründflächenamt als „Klimaschützer“ bezeichneten 
ehrenamtlichen Baumpaten waren erfreut, wenigstens eine kleine Vergünstigung für 
das von ihnen bei der Rheinenergie gekaufte Frischwasser für die Bewässerung der 
von ihnen betreuten öffentlichen Grünflächen zu erhalten. Die rund 25 € für einen 
Zapfhahnzähler waren gut angelegt und hatten sich schnell amortisiert, besonders in 
den Dürrejahren. Alleine es wurden der STEB viel zu viele Gebührenzahler, die 
diesen Antrag stellten, die Wartezeiten für die Bearbeitung durch die STEB immer 
länger. 
 
Mit dem 1.1.2023 wurde für diese Berechnung der von der STEB nicht erbrachten 
Abwasserleistungen eine Bearbeitungsgebühr eingeführt, nämlich 48,43 € pro 
Zähler, fällig werdend bei jedem Wechsel des Zählers nach dem Ende der 
sechsjährigen Eichperiode. Das Merkblatt für den Antrag umfasst zwei Seiten, die 
Ausfüllhinweise stolze fünf Seiten, sogar ein Youtube-Video wurde gedreht, gewiss 
auf Kosten der Gebührenzahler. 
 
b) politisch: 
 
Durch den ausgerufenen Klimanotstand in der Stadt Köln sind alle Bürgerinnen und 
Bürger aufgefordert so wenig wie möglich CO2 zu produzieren. Gleichzeitig ist neben 
den reduzierten Emissionen ebenso wichtig, dass ein Maximum an CO2 aus der 
Atmosphäre absorbiert wird, und hierfür braucht es nicht nur so viel wie möglich 
nachwachsende Biomasse, sondern auch Schatten spendende Straßenbäume, die 
traditionell von Ehrenamtlern auf deren Kosten gewässert werden. Exakt an dieser 
Stelle hält die STEB ihre Gebührenhand auf und degradiert alle, die einen Garten 
und öffentliche Grünflächen gießen wollen, zu kühl kalkulierenden Unternehmern: 
„Sie können selbst am besten abschätzen, wie viel Wasser Sie in Ihren Garten gießen und ob 
sich die Zähler-Investition lohnt.“ (Quelle: Ausfüllhinweise der STEB Köln). 
Hier mag jeder politisch Denkende in der Stadt Köln selbst urteilen, ob diese 
Zapfhahnzähler-Bearbeitungsgebühr der STEB ein konstruktiver Beitrag zur 
angestrebten Klimaneutralität ist. 
 
 
Zu 2.: 
 
a) Betriebswirtschaftlich – ökonomisch: 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wählt ein anderes Verfahren: Hier beurteilt der 
Gebührenzahler im ersten Schritt, ob die pauschal gewährte 10% Ermäßigung für

sein Gießverhalten ausreicht. Falls dies zutrifft, zeigt er dem 
Stadtentwässerungsbetrieb dies an, und dieser leitet die Information an das 
Steueramt weiter, welches die 10% Ermäßigung fortan automatisch anrechnet. In all 
diesen Fällen kann sich das Personal des Stadtentwässerungsbetriebs voll auf das 
Kerngeschäft konzentrieren, nämlich die Abwasserbeseitigung der 
Landeshauptstadt. 
Falls die pauschale 10% Ermäßigung nicht ausreicht, muss der Gebührenzahler 
einen geeichten Zapfhahnzähler kaufen und einen Antrag mit Fotos bei der 
Stadtentwässerung stellen. Dort wird der Zapfhahnzähler registriert, die Information 
an das Steueramt weiter geleitet und mit der nächsten turnusmäßigen 
Zählerablesung für Strom / Gas / Wasser wird auch der Stand vom Zapfhahnzähler 
digital erfasst und an das Steueramt weiter geleitet, ohne dass die 
Stadtentwässerung involviert ist. Auch hier kann sich das Personal voll auf das 
Kerngeschäft der Stadtentwässerung konzentrieren, wenn der Erstantrag einmal 
angenommen ist. Dieser Service ist für die Gebührenzahler in Düsseldorf 
selbstverständlich kostenlos. 
 
Insgesamt zeigt sich das Düsseldorfer Modell als nicht nur deutlich unbürokratischer 
und freundlicher für die Gebührenzahler, sondern in Zeiten des knappen, 
qualifizierten Personals bei öffentlichen Arbeitgebern werden hier die Mitarbeiter im 
Kerngeschäft viel effizienter eingesetzt. Bei dem von der STEB praktizierten 
Verfahren bleibt stets der Verdacht, dass die aufgewendeten Personalkosten bei der 
STEB und beim Steueramt erheblich höher sind als die Bearbeitungsgebühren 
tatsächlich in die STEB-Kasse spülen. Einem objektiven Prüfverfahren durch den 
städtischen Rechnungshof oder den Landesrechnungshof würde diese 
STEBProzedur 
im Vergleich der reinen Kosten und des betriebswirtschaftlichen Nutzens 
mit der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt gewiss nicht standhalten. 
 
 
b) politisch: 
 
Die STEB hat ein sehr aufwändiges Begleitmaterial zusammengestellt, das dem 
Gebührenzahler detaillierte Auflagen macht, um jeglichen Betrugsversuch bei der 
Antragschließung zu verhindern. Dass hierbei der ausgerufene Klimanotstand nicht 
wirklich vorrangig ist, ergibt sich von selbst. Welchen Dienst der Städtische 
Eigenbetrieb und Dienstleister STEB an dieser Stelle wem wirklich leistet, bleibt 
unklar: Weder die Gebührenzahler und noch die Bürgerschaft haben von dieser 
höchst bürokratischen Handlungsweise keine sichtbaren Vorteile in Zeiten des 
Klimanotstandes. 
Wenn die STEB Köln schon selbst von Investitionen spricht: Das Kapital der 
Gebührenzahler ist mit einer 10%igen Ermäßigung wirklich besser in Frischwasser 
für die Bewässerung der privaten und öffentlichen Grünflächen angelegt als in 
Zapfhahnzähler und Zapfhahnzähler-Bearbeitungs-Gebühren bei der STEB Köln. 
 
Die Landeshauptstadt geht einen anderen Weg: Hier wird gegenüber dem 
Gebührenzahler eine Vertrauensbasis aufgebaut, die nachweisbar gerne 
angenommen wird (das Verfahren hat sich nach Angaben der Stadtentwässerung 
Düsseldorf seit mehr als einem Jahrzehnt allseits bewährt). Das Resultat sind

motivierte Gebührenzahler, die für die Bewässerung der öffentlichen und privaten 
Grünflächen gerne Frischwasser kaufen. 
 
Ob die Stadt Köln und die STEB Köln die Kraft aufbringen können, dieses Vertrauen 
schaffende Modell aus der Landeshauptstadt für ihre Gebührenzahler und die 
gesamte Bürgerschaft zu übernehmen? Dies wäre ein kleiner, nachhaltiger Schritt in 
Richtung Klimaneutralität, der von der Bevölkerung gewiss begrüßt würde. 
 
 
 
Köln, den 9.10.2024 
 
Hans J. Eimermacher

Anlage 2 Stellungnahme StEB

2934 Zeichen

a (&DSTEB,

MACHER

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Kundenservice und Veranlagung
Postfach 910754 - 51077 Köln

Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln

Stadt Köln Öffnungszeiten
VIll/Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Referent Finanzen Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Stadthaus Deutz - Westgebäude . KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim -»
illv- a Linie 13/18 Haltestelle Holweide
une Platz 2 DB/WRS: S11 (Holweide)

anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße

Auskunft erteilt: eu
Zimmer: SEE
for EEE

far EEE

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
08.11.2024 u 10.02.2025

Einwohnerantrag gemäß $ 25 GO NRW an den Ausschuss für Anregungen und ne Wr
Beschwerden im Rat der Stadt Köln zum Thema „Zapfhahnzähler-Bearbei-
tungsgebühr der StEB Köln“ vor ME

@.

EM
hier: Ihr Schreiben vom 08.11.2024 =

Sehr geehrter Herr ask.

zum Einwohnerantrag des EEE vom 09.10.2024 zum Thema „Zapf-
hahnzähler-Bearbeitungsgebühr der StEB Köln“ nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Abwassergebührensatzung (AbwGebS) vom 25.11.2024 der StEB Köln für das Hr |
Jahr 2025 wurde am 06.12.2024 öffentlich bekanntgegeben und ist rechtlich bindend zum.
für die SIEB Köln. Eine Abweichung von den Regelungen in der Abwassergebühren-

satzung, u.a. von der Gebühr für die erstmalige Beantragung der Absetzung nach $ 2

Abs. 5 sowie Folgebeantragung bei turnusmäßigen Zählertausch ist unterjährig nicht

möglich. Die StEB Köln konnte die von EEE \\orgebrachten Ände-
rungswünsche nicht mehr für die Abwassergebührensatzung 2025 prüfen bzw. be- _peuscher

NACHHALTIGKEITS

rücksichtigten. Anwender

Die Erhebung der Verwaltungsgebühr für die Gartenbewässerung wurde nach recht-
licher Würdigung bei den StEB Köln unter Abwägung unterschiedlicher Perspektiven
geprüft und in die Abwassergebührensatzung mit aufgenommen. Bei der Absetzung
im Rahmen der Gartenbewässerung handelt es sich ausschließlich um eine Leistung
der StEB Köln für den einzelnen Grundstückseigentümer, die nicht der Allgemeinheit
zu Lasten gelegt werden kann. Die durch den zusätzlichen Aufwand entstehenden

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts USt-IdNr.: DE224970939 IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60
SWIFT-BIC: COLSDE33

Kosten der StEB Köln sollen hier möglichst über die Verwaltungsgebühr gedeckt
werden.

Eine allgemeine pauschale Absetzung würde nach gebührenrechtlichen Grundsätzen
im Ergebnis keine Gebührensenkung herbeiführen und zu einer unsachgemäßen
Kostenverteilung führen. Wie diese Würdigung in anderen Gemeinden erfolgt, kön-
nen wir nicht beurteilen. Mögliche Änderungen in der Zukunft sind hiervon nicht aus-
genommen. Die Anregungen des Eis Verden wir bei zukünftiger ge-
bührenrechtlicher Behandlung berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Beratungsverlauf (1)

31.03.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Bucheckernweg 52
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0627/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.03.2025
Erstellt
26.02.2025 10:29