2016/0184
Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 40 Asyl suchende Menschen hier: Haasstraße 7 in Darmstadt
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anlage 1
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Eigenbetrieb Immobilienmanagement Folgekostenberechnung für: Bezeichnung: Anmietung eines Erstwohnhauses für bis zu 40 Kontingentflüchtlinge in der Haasstraße 7 in Darmstadt Kostenstelle: Kostenschätzung: einmalige sonstige Kosten für Möblierung und Ausstattung 40.000 Euro Geplante Inbetriebnahme: Zuweisung [DJ] Bund € [] Kernhaushalt € [] Landkreis, etc. € [] Land € [] Sonstige: € Bemerkung: Finanzierungsbetrag 40.000 € Zinsaufwand € (Realverzinsung 3 %) Tilgungssatz % Nutzungsdauer 10 Jahre Abschreibungssatz linear 3,33% Notwendiges Grundstück vorhanden! Dja [J] nein/Folgekosten € Mietfläche 610 m? Anwendung Vermieter-Mieter-Modell U] Ja R& Nein Nutzer: Amt für Soziales und Prävention 100% Folgekostenberechnung nach Kostenwerten des BKl auf gesondertem Blatt 1. Verwaltungskosten KG200 9,00 €/m? BGF 68.040 € 2. Betriebskosten KG 300 12,00 €/m? BGF Etatisierung im KH 90.720 € 3. Erhaltungsaufwand KG400 13,00 €/m? BGF Etatisierung im KH 98.280 € Sonstige Erläuterungen: Die Summe der zu etatisierenden Folgekosten liegt somit bei gerundet 257.000 €/Jahr fr Aufgestellt: 28.04.2016 Werner Kaufm. Betriebsleiter
2016/0184
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0184
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 313100/315110
Kostenstelle: 050-002-1005/1011 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3132-40/3155-10 Sachkonto:
Betreff: Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 40 Asyl
suchende Menschen hier: Haasstraße 7 in Darmstadt
Vorlage vom: 29.04.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Anmietung des
Objektes Haasstraße 7 in Darmstadt ab dem 01.07.2016 für eine Laufzeit von 10 Jahren
für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge (Kontingentflüchtlinge) .
2. Die Kaltmiete beträgt 7.000 Euro/Monat. Die hierfür und für die im Rahmen der
Folgekostenberechnung notwendigen Haushaltsmittel stehen unter den Kostenstellen 050 -
002-1005 und 050-002-1011 im Haushalsjahr 2016 zur Verfügung und werden in den
Haushaltsjahren 2017 ff fortgeschrie ben.
3. Den einmaligen Kosten für Einrichtung und Möblierung von bis zu 40.000 Euro wird
zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln
(Kostenstellen 050 -002-1005 und 050 -002-1011) im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.
- 2 -
4. Dem Abschluss des zwischen den Vertragsparteien verhandelten Mietervertrages wird
zugestimmt.
5. Über die im Rahmen des Betriebes notwendigen Personalressourcen (z. B. Hausmeister ,
Objektmanagement , technische Mitarbeiter ) entscheidet der Magistrat in einer
gesonderten Magistratsvorlage.
6. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Beauftragung der
notwendigen flankierenden Maßnahmen (z.B. für die sozialpädagogische Betreuung ) unter
Beachtung der Vergaberichtlinien zu.
Anlagen: Folgekostenberechnu ng
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2016
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bis Ende 2016 entsprechend des aktuell
prognostizierten Zuweisungskontingents bis zu 2.500 asylsuchende Menschen in ihren
Zuständigkeitsbereich aufnehme n.
Unter Bezugnahme auf den Grundsatzbeschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenver -
sammlung (Vorlage 2015/0271) wird das vordere Gebäude in der Haasstraße 7 zur Nutzung
als Erstwohnhaus für Asyl suchende Menschen angemietet. Das Objekt eignet sich sehr gut
als kleinräumige Einrichtung für bis zu 40 Personen , verteilt auf drei Stockwerke, und kann
mit geringen baulichen Maßnahmen, die der Vermieter auf seine Kosten ausführt , als
Erstwohnhaus genutzt werden. Neben den Schlafräumen, Sanitärbereichen u nd Küchen gibt
es Gemeinschaftsräume und Räumlichkeiten für Sozial - und Sicherheitsdienste. Die
Einrichtung ist 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche mit mindestens einer Mitarbeiterin
bzw. einem Mitarbeiter de r sozialpädagogischen Betreuung bzw. des Sicherheitsdienstes
besetzt.
Zur Umnutzung in eine Gemeinschaftsunterkunft ist noch ein entsprechender Bauantrag
durch den Eigentümer zu stellen. Die Inbetriebnahme ist frühestens nach Fertigstellung
(geplant ist der 01.07.2016) möglich.
Eckpunkte der Vert ragsparteien:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt mietet von mit dem Eigentümer des Grundstücks und des
Gebäudes frühestens zum 01.0 7.2016, unter der Voraussetzung, dass die erforderliche
Baugenehmigung zur Nutzung als Erstwohnhaus vorliegt, über 10 Jahre an .
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist möglich.
Das Objekt wird gemäß den Ausbauplänen angemietet . Die Gesamtmietfläche beträgt
ca. 610 m². Sämtliche Kosten für den Umbau bzw. Umnutzung des Gebäudes trägt der
Vermieter.
Für die Ausstattung und Möblierung der einzelnen Wohnräume sowie der Büros des
Personals fallen einmalig Kosten von ca. 40.000 Euro an, die von der Stadt zu finanzieren
sind.
Betriebskosten werden nach der Betriebskostenverordnung gezahlt.
Die laufenden Kosten, insbesondere für Heizung, Wasser und Energie werden von der
Mieterin direkt übernommen.
Die Instandhaltung der Räume und die Beseitigung von Schäden ist Sache de t Mieterin.
Der Mieterin obliegen die Verkehrssicherungspflicht und die Betreiberverantwortung.
Mit dem Gebäud ebetrieb wird der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)
beauftragt. Über die im Rahmen des Betriebes notwendigen Personalressourcen (z. B.
Hausmeister, Objektmanager, Techn. Mitarbeiter) entscheidet der Magistrat in einer
gesonderten Vorlage.
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Die Kosten der asylspezifischen Sozialbetreuung und andere Dienste im Zusammenhang mit
dem Betrieb der Einrichtung sind bereits im Rahmen der Haushaltsberatung 2016 unter den
Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011 berücksichtigt und werden für 2017 ff
angepasst fortgeschrieben. Die Beauftragung dieser flankierenden Maßnahmen erfolgt nach
den Vergaberichtlinien.
Darmstadt, 29.04.2016
65-01-00
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Cornelia Zuschke André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Haasstraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0184
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00