2622/2021
Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße
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Anlage 2 Ergebnisse Abstimmung Politik-Bürger
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Rondorf Nord-West ANLAGE 2 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss Seite 1/3 1) Ergebnisse aus den Fachgesprächen mit den politischen Gremien und der Bürgerschaft zur Weiterentwicklung der Planung Ende 2020/Anfang 2021 Politische Gremien Fachgespräche BV2: 08.12.20 und 26.01.21 (Stellungnahme der BV2 vom 22.12.2020 siehe Anlage 1) Fachgespräch VA: 16.02.2021 Dem Vorschlag, die Zaunhofstraße für den MIV zu sperren, wird grundsätzlich zugestimmt. Die Liegenschaft zwischen den beiden Orten muss aber weiterhin per Kfz erreichbar sein. Stellungnahme der Verwaltung Die Erreichbarkeit kann durch die entsprechende Anordnung der Durchfahrts- schleusen sichergestellt werden. Ggf. kann mit den Eigentümern der Liegenschaft auch eine andere, z. B. rückwärtige Erschließung abgestimmt werden. Zur grundsätzlichen Trassenführung der Entflechtungsstraße wurde um eine Vari- antenbetrachtung mit Risikoabschätzung gebeten. Ein Schwerpunkt soll auf landschaftlich geschützten Bereichen liegen. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung hat eine kleinräumige Variantenbetrachtung durchgeführt, deren Ergebnis in der Anlage 3 ausführlich dargestellt ist. Eine Unterführung des Radweges Am Moosberg wurde aufgrund von befürchte- ten Angsträumen kritisch betrachtet. Stellungnahme der Verwaltung Der vorhandene Radweg bleibt in seiner Höhenlage annähernd unverändert. Die Entflechtungsstraße wird mit einem Brückenbauwerk überführt. Dies ergibt sich aus den besonderen Höhenverhältnissen der örtlichen Topographie und der an- zuwendenden Richtlinien zur Trassierung der Straße. Die lichte Höhe wird ca. 3,50 m betragen. Das Bauwerk erhält einen aufgeweiteten Querschnitt und eine Beleuchtung. Mit diesen Maßnahmen wird kein Angstraums geschaffen. Die Kreuzung der Entflechtungsstraße mit der Immendorfer Hauptstraße soll als Kreisverkehr ausgebildet werden. Stellungnahme der Verwaltung Die Planung der Entflechtungsstraße wurde angepasst und sieht an dieser Kreu- zung nun einen Kreisverkehr vor. Die Verkehrsuntersuchung prognostiziert hier eine sehr gute Qualität. Rondorf Nord-West ANLAGE 2 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss Seite 2/3 Entlang der Nord-Süd Trasse der Entflechtungsstraße wird aus Sicherheitsaspek- ten um die Trennung des Fuß- und Radverkehrs gebeten, da hier mit mehr Fußverkehr gerechnet wird. Stellungnahme der Verwaltung Die Planung der Entflechtungsstraße sieht überall, auch in der Nord-Süd Rich- tung, den Richtlinien entsprechend einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg vor. Die Breite wird jedoch mit 3,50 m anstelle der regulären 2,50 m, die die Richtlinie vorsieht, vorgesehen. Aufgrund des im Außerortsbereich eher gerin- geren Fußverkehrs ist eine Trennung unverhältnismäßig, da in diesem Fall der Geh- Radweg noch breiter angelegt werden müsste. Bei der Querschnittsfestle- gung in der Nord-Süd Richtung wurden der notwendige Platz für die Lärmschutz- wand vor der Bebauung Husarenstraße und die Minimierung des Eingriffs in die geschützte Biotopfläche mit Kreuzkrötenpopulation berücksichtigt. Zusätzlich zur der Geh- und Radwegverbindung entlang der Entflechtungsstraße wird es eine weitere Verbindung entlang der Stadtbahn in Nord-Süd Richtung ge- ben. Bürgervereine Rondorf, Immendorf und Meschenich Fachgespräch: 09.02.2021 Aus der Bürgerschaft wurde ebenfalls eine detailliertere Variantenbetrachtung mit ei- ner Darstellung der Auswirkungen auf die Schutzgüter eingefordert. Die vorgestellte Variante E/E2 wurde aufgrund ihrer Nähe zu Immendorf und der dar- aus befürchteten Konflikte abgelehnt. Die Verwaltung hat eine kleinräumige Variantenbetrachtung durchgeführt, deren Er- gebnis in der Anlage 3 ausführlich dargestellt ist. Rondorf Nord-West ANLAGE 2 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss Seite 3/3 2) Ergebnisse aus den Fachgesprächen mit den politischen Gremien und der Bürgerschaft zur Weiterentwicklung der Planung im Juni 2021 Politische Gremien Fachgespräch BV2 und VA: 15.06.2021 Den Vertreter*innen aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Verkehrsaus- schuss wurde die Variante A vorgestellt, die sich aus der durchgeführten kleinräumi- gen Variantenbetrachtung als Vorzugsvariante herauskristallisiert hat. Die Ergebnisse wurden zur Kenntnis genommen. Alle Rückfragen konnten vollumfänglich beantwortet werden. Diese bezogen sich z. B. auf den Anschluss der Giesdorfer Allee an den vorhandenen Kreisverkehr Kies- grubenweg auf die mögliche Entsiegelung der Giesdorfer Allee und der Straße Vor dem Dorf auf die Neuordnung der landwirtschaftlichen Flächen auf die Ausführung der planfreien Kreuzung mit dem Radweg Am Moosberg die Höhenlage des vorgesehenen Damms Bürgervereine Rondorf, Immendorf und Meschenich Fachgespräch: 16.06.2021 Den Vertreter*innen aus der Bürgerschaft wurde ebenfalls die Variante A vorgestellt. Die meisten Rückfragen konnten vollumfänglich beantwortet werden. Die Bürgerschaft aus Immendorf favorisiert jedoch eindeutig die Variante G, da diese noch weiter von der Bebauung entfernt ist und keinen Damm erzeugt. Der Damm der Variante A wird als großes Hindernis zwischen Immendorf und Rondorf wahrgenom- men. Die Bewertung wird von Seiten der Immendorfer Bürgerschaft als zu tendentiell in Richtung der Variante A wahrgenommen. Es wird unterstellt, dass Wertungen und Wichtungen zugunsten der Variante A vorgenommen wurden. Es wird um die Prüfung einer weiteren Variante gebeten, die sich im westlichen Teil- abschnitt aus der Variante A und im östlichen Teilabschnitt aus Variante G zusam- mensetzt.
Anlage 16 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021
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Anlage 16 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 15.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 4.3 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersu- chung 2622/2021 Ausschussvorsitzender Hammer bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführli- chen Stellungnahmen, insbesondere die grafischen Darstellungen. Dies sei eine gute Grundlage für die Entscheidungsfindung. RM De Bellis-Olinger schließt sich diesem Dank nachdrücklich an und schlägt sei- tens der CDU-Fraktion vor, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Die Ausführungen der Verwaltung halte sie jedoch für nicht eindeutig genug, beispielsweise zu den Anregungen der BV Rodenkirchen hinsichtlich der Ersatzflächen für die Bauern, der Anlage von Blühstreifen und dem Artenschutz. Hier sei sicherlich auch das Votum der Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün von Interesse. SB Dr. Beese hingegen hält die Beantwortungen auf die Fragestellungen der BV Ro- denkirchen für ausreichend klar und nachvollziehbar. Die FDP -Fraktion beantrage daher den Text des Beschlussvorschlages abzuändern in „…der Variante H gem. Anlage 13..“. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt aus, dass die Verwaltung alle derzeit bekannten und vorliegenden Argumente und Fakten ausführlich in den weiteren Stellungnahmen dargelegt habe. Sollte die neue Variante H beschlossen werden, müssten natürlich zunächst weitere detailliertere Ausarbei- tungen erfolgen. Klar sei, dass Variante H große Nachteile und stärkere Eingriffe in Bezug auf Natur- und Artenschutz aufweise; insbesondere auch weil ein zusätzliches Regenrückhaltebecken erforderlich werde. Sollten hier Klagen seitens der Umwelt- verbände oder der Bewohner*innen von Immendorf gegen diese Variante eingereicht 2 werden, seien die Erfolgsaussichten relativ gut – so die erste Einschätzung der Juris- ten. Dies müsse man sich bei der Entscheidungsfindung vor Augen führen. RM De Bellis-Olinger merkt an, dass sie die Bedenken der Verwaltung teile und wirft die Frage auf, wie viel Zeit die Verwaltung benötigen werde, eine neue Planung mit allen Erfordernissen aufzusetzen – unabhängig von etwaigen Klagen. Man dürfe nicht vergessen, dass der Wohnungsbau erst dann starten könne, wenn gleichzeitig auch die Infrastruktur geschaffen werde. Vorsitzender Hammer weist darauf hin, dass es letztendlich eine politische Entschei- dung sei. Jede Fraktion wisse sicherlich, welche Risiken welche Variante beinhalte. Herr Harzendorf sagt zu, weitere Informationen bis zur Ratssitzung vorzulegen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Hammer den eingangs ge- machten Verweisungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Anlage 10 - Beantwortung mündliche Frage Verkehrsausschuss
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Rondorf Nord-West ANLAGE 10 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 1/1 Beantwortung einer Frage der CDU-Fraktion, die mündlich in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.08.2021 gestellt wurde (s. Anlage 8) Frage: RM de Bellis-Olinger wirft abschließend noch die Frage auf, welche Verzögerungen eine Ent- scheidung der BV Rodenkirchen für Variante G mit sich bringen würde. Sie bittet die Verwal- tung dies schriftlich nachzureichen. Antwort der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 06.09.2021 eine Kombination von Teilen der Variante A mit Teilen der Variante G beschlossen (s. Anlage 9). Diese Kombi- nation wird – zur Herstellung der Eindeutigkeit - im Folgenden mit Variante H bezeichnet. Grundsätzlich kann es bei allen Varianten zu Verzögerungen kommen, insbesondere im Rahmen des Genehmigungs- und eines möglichen Klageverfahrens. Die Zeitdauer für die Finalisierung der Planung und der Antragsunterlagen für die Planfest- stellung (Fachgutachten etc.) ist bei Variante G ähnlich lang wie bei Variante A einzuschät- zen. Durch die aufwendigere Überbauung der Leitungen im Bereich des Kreisverkehrs Kies- grubenweg könnte es bei Variante G aber zu Verzögerungen bei Planung und Realisierung der Entflechtungsstraße kommen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Variantenprüfung bzw. Abwägung durch die Geneh- migungsbehörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens den größeren Eingriffen in Na- tur und Landschaft sowie dem stärkeren Eingriff in landwirtschaftliche Nutzflächen bei den Varianten G und H eine höhere Bedeutung zugemessen wird und sie schwerer wiegen, als Sichtbehinderungen durch einen Damm in größerer Entfernung und dem Heranrücken der Straßentrasse an Wohnbebauung bei Variante A, da hier die maßgeblichen Immissionswerte eingehalten werden. Insofern besteht die Gefahr, dass eine Änderung der Planung (bei Be- schluss der Varianten G oder H) innerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens not- wendig wird. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht bei allen Varianten (A, G und H) ein relativ hohes Klagerisiko. Die Erfolgsaussichten werden jedoch nach einer ersten juristischen Einschät- zung unterschiedlich bewertet. Einer Klage der Naturschutzverbände gegen Variante G/H (aufgrund der größeren negativen Auswirkungen auf die Umwelt) ist danach mit einem höhe- ren Risiko verbunden, als eine Klage gegen Variante A von vermeintlich Betroffenen, die ob- jektiv betrachtet nicht unmittelbar in Ihren subjektiven Rechten betroffen sind und voraus- sichtlich nur eine ordnungsgemäße Abwägung ihrer Belange reklamieren können.
Anlage 11 - Beantwortung Fragen GRÜNE BV Rodenkirchen
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Rondorf Nord-West ANLAGE 11 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 1/4 Beantwortung von Fragen und Anmerkungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung Rodenkirchen (übermittelt per E-Mail am 01.09.2021) „Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um mündliche Beantwortung durch die Verwaltung, folgender Fragen, die sich aus der Beschlussvorlage TOP 9.2.8 (EFS) ergeben.“ 1. Frage: „In der Beschlussvorlage ist unter Ziff 2 vorgesehen, dass als Folgemaßnahme zur EFS die Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße (L92)/Zum Forstbotanischen Garten (L300) als nicht ausreichend betrachtet wird und daher in Nord Süd Achse eine Fahrbahner- weiterung vorgenommen werden soll. Hier wird um weitergehende Erläuterungen gebeten, welche Maßnahmen konkret an- gedacht sind? Wurde die Umsetzbarkeit und Realisierungsmöglichkeit eines Kreisverkehrs ggf. Tur- bokreisels geprüft? Wenn nein, kann dies noch erfolgen? Sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 50 auf der Straße „Zum Fortbotani- schen Garten“ / „Industriestraße“ in die Überlegungen eingeflossen? Wenn nicht, kann eine solche Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden?“ [Beantwortung erfolgte mündlich in der BV-Sitzung am 06.09.2021] 2. Frage: „KP B51n und EFS ist derzeit eine LSA vorgesehen. Was ist mit dem LKW-Verkehr Führung auf der B51n? Es muss jetzt entschieden werden ob die LKW Anbindung B51n an „Eifeltor“ über die Straßen „Im Feldrain / Am Kölnberg“ erfolgt oder über Hönnigen. Soweit eine Erschließung über Feldrain/Kölnberg erfolgt würde, wird der o.g. KP deutlich entlastet, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme auf der EFS nach sich ziehen würde und die daher bei der Ausbauplanung berück- sichtigt werden sollten. Dann könnte z.B. die Bödinger Straße, wie ursprünglich vorgesehen, im vorgenann- ten südlichen Abschnitt abgekoppelt werden. Soweit der LKW Verkehr nicht über den KP B51n und EFS fließen würde, ist alterna- tiv zur LSA ein Turbokreisel geprüft worden, wenn Nein, warum? Und ist eine solche Prüfung noch möglich?“ [Beantwortung erfolgte mündlich in der BV-Sitzung am 06.09.2021] Rondorf Nord-West ANLAGE 11 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 2/4 Die Beantwortung der folgenden Fragen zum Thema Radverkehr erfolgt nun mit der vorliegenden Anlage 11 schriftlich: Radwege: Allgemeiner Hinweis der Verwaltung: Grundsätzlich gilt für das räumlich begrenzte Teilprojekt Entflechtungsstraße, dass bei Planung und Ausbau entsprechende Grenzen im Umfeld der Straße gesetzt wer- den und sich auch die Planung von Radwegen auf diesen Bereich beschränkt. Über den Ausbaubereich hinausgehende Neubauten und Anpassungen der Radverkehrs- infrastruktur sind nicht (unmittelbarer) Bestandteil des Projektes. Zurzeit wird durch die Verwaltung das Radverkehrskonzept Rodenkirchen (weiter-) entwickelt, das sich in Abstimmung mit der Politik (Runder Tisch der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen) befindet. Hierbei handelt es sich um ein Gesamtkonzept zur Ver- besserung der Radverkehrsinfrastruktur in Rodenkirchen. Bei der Weiterführung des Konzeptes sind die vorhandenen und geplanten Radverkehrsversverbindungen im Bereich Rondorf, Meschenich und Immendorf zu berücksichtigen. A.) Frage: „Sollte die Bödinger Str. nicht abgekoppelt werden, ist auch im südlichen Ab- schnitt, also bis Meschenich ein separater Radweg geplant? Wenn nicht. Sollte dieser zwingend mit umgesetzt werden.“ Antwort der Verwaltung: Die „Abkopplung“ der Bödinger Straße ist kein Bestandteil des Teilprojektes Entflech- tungsstraße. Die Planung der Entflechtungsstraße sieht lediglich eine Anpassung der Bödinger Straße bis zur geplanten Kreuzung mit der Entflechtungsstraße in Form ei- nes Kreisverkehrs vor. Südlich davon wird an den Bestand der Bödinger Straße an- geschlossen Die Teilumlegung der Straße erfolgt später im Rahmen der Stadtbahn- anbindung von Rondorf und Meschenich (abhängig von der weiterverfolgten Alterna- tive), die auch Verursacher hierfür ist. Mit der Maßnahme Entflechtungsstraße wird demzufolge entlang der Bödinger Straße auch nur ein Rad- und Gehweg bis zum o. g. Kreisverkehr geplant. Die Reali- sierung eines weiterführenden Radverbindung bis nach Meschenich, die dann im Rahmend er Stadtbahnanbindung wieder entfallen würde, erscheint nicht sinnvoll. Die Planung der Stadtbahn beinhaltet eine durchgängige Radverkehrsverbindung bis nach Meschenich. B.) Frage: „Der Radweg entlang der gesamten Bödinger Str. / Husarenweg, sollte breiter ausgelegt werden, als derzeit im Plan vorgesehen. Die Verbindung wird eine wichtige Verbindung und soll ggf. als Radvorrangroute ausgebaut werden. Rondorf Nord-West ANLAGE 11 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 3/4 Die Verbindung wird die Hauptachse zwischen Meschenich und Rondorf bzw. in der überregionalen Verbindung / Verlängerung die Achse die Kölner Innen- stadt und in der Gegenrichtung die Anbindung an Brühl sicherstellen und be- darf daher eines entsprechenden Ausbaus.“ Antwort der Verwaltung: Die Breite des geplanten Rad- und Gehweges beträgt 3,50 m und liegt damit einen Meter über der Regelbreite, die die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) vorgibt. Der Rad- und Gehweg entlang der Bödinger Straße wird nicht die einzige Verbin- dung in Nord-Süd-Richtung sein. Entlang der in Planung befindlichen Stadt- bahntrasse wird ebenfalls eine Verbindung für den Geh- und Radverkehr geplant. Darüber hinaus wird im Austausch mit der BV an einem Radverkehrskonzept für Ro- denkirchen gearbeitet (s. auch allgemeiner Hinweis weiter oben). C.) Frage: „KP Husarenweg / Kappellenstr. Ist geplant den Radweg in Nord Süd Richtung planfrei z.B. als Unterführung) zu realisieren)? Wenn nicht, sollte eine solche planfreie Radwegeführung drin- gend einbezogen werden. Die Route wird in Zukunft von vielen Kindern als Schulweg sowie zur Erreichung der Sportanlage genutzt. Auch wird die Route ggf. als Radvorrangroute in Nord Südachse ausgebaut und entsprechend stark frequentiert werden.“ Antwort der Verwaltung: Der Knotenpunkt Husarenstraße / Kapellenstraße ist als (ebenerdiger) Kreisverkehr geplant. Auch der Rad- und Gehweg auf der Ostseite der Straße quert die Kapellen- straße plangleich, da die Radfahrenden straßenbegleitend verkehren. Nur den Rad- verkehr tiefer zu legen erscheint an dieser Stelle problematisch (Platzbedarf Rampen etc.). Weiter östlich ist eine weitere, zusätzliche Rad- und Fußverkehrsverbindung geplant (ebenfalls plangleich), die parallel zur Stadtbahntrasse verlaufen wird. Der Radver- kehr in Richtung Süden verteilt sich somit auf verschiedene Achsen. Außerdem wird eine leichte Verkehrsabnahme auf der Kapellenstraße erwartet, die aus der Dorf- spange und der Entflechtungsstraße resultiert. D.) Frage: „Radweg Immendorfer Hauptstraße: Auf dem aktuellen Lageplan ist auf der Immendorfer Hauptstr. zwischen Im- mendorf und Rondorf kein Radweg eingezeichnet. Wenn tatsächlich kein Rad- weg eingetragen ist, weshalb wurde hier darauf verzichtet? Die Immendorfer Hauptstraße ist die direkte Verbindung der beiden Ortsteile Immendorf und Rondorf, mit unmittelbarem Anschluss an das neue Ortszentrum Rondorf und Rondorf Nord-West ANLAGE 11 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 4/4 der dort ansässigen Infrastruktur (Nahversorgung) und daher für die Immen- dorfer von erheblicher Bedeutung. Radfahrende über den Umweg „Am Moos- berg“ zu schicken erschließt sich nicht. Man würde Autofahrende auch nicht über die Bödinger Straße schicken. Jener Umweg wäre zwar streckenbezogen deutlich weiter, aber fahrzeitbereinigt wieder vergleichbar. Aus unserer Sicht erscheint ein separater Fuß- und Radweg zwischen den beiden OT daher er- forderlich.“ Antwort der Verwaltung: Beim Radweg Am Moosberg handelt es sich um eine Verbindung mit einer hohen Qualität. Durch die planfreie Querung der Entflechtungsstraße ist sie für Radfahrende schnell und sicher. Die Planung der Entflechtungsstraße beschränkt sich auf einen festgelegten Bereich und beinhaltet bei kreuzenden und einmündenden Straßen lediglich Anpassungen in den Knotenpunktbereichen (s. auch allgemeiner Hinweis weiter oben). Der Bau eines Radweges entlang der Immendorfer Hauptstraße ist – als eigenständi- ges Projekt unabhängig vom Teilprojekt Entflechtungsstraße – grundsätzlich möglich.
Anlage 17 - Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021
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Anlage 17
Geschäftsführung
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 22.10.2021
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021
öffentlich
5.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße
Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersu-
chung
2622/2021
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Achtelik gibt einige Informationen
der Fachverwaltung zu diesem Projekt auf deren Bitte an die Ausschussmitglieder
weiter.
„Danach handle es sich bei der Entflechtungsstraße um ein Teilprojekt zu Rondorf Nord-
West (Neubau mit ca. 1.300 Wohneinheiten). Aufgrund vorheriger politischer Beschlüs-
se sei der Fortschritt des Neubaugebietes von der rechtzeitigen Realisierung der Ent-
flechtungsstraße abhängig. Verzögerungen sollten aus Sicht der Verw altung vermieden
w erden, da sich sonst das gesamte Projekt verzögere. Der zusätzliche Wohnraum und
die zugehörige Infrastruktur w ürden dringend benötigt.
Die Berücksichtigung der Umw eltbelange habe im gesamten Planungsprozess eine
w ichtige und umfassende Rolle gespielt. Mehrere Gutachter*innen seien im Planungs-
prozess kontinuierlich beteiligt w orden und haben alle geplanten Varianten untersucht
und bew ertet. Das Büro Rietmann sei an der heutigen Sitzung mit Frau Rietmann und
Frau Piela vertreten und könne Fachfragen zu den Umw eltaspekten beantw orten.“
RM Herr Schallehn informiert darüber, dass die BV Rodenkirchen einen geänderten
Beschluss gefasst und der Variante H den Vorzug gegeben habe. Herr Schallehn mel-
det für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Beratungsbedarf an und schlägt vor, die
Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Er bittet die Verwal-
tung um Erklärung, wie es sein könne, dass ein großes Straßenbauprojekt in der Be-
schlussvorlage mit positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz bewertet werde.
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erklärt,
dass die Aufsiedlung in Rondorf Nord-West sich auf die Verkehrsentwicklung insge-
samt auswirke. Insbesondere wirke sie sich dann negativ auf das Klima und die Um-
welt aus, wenn die Straße nicht vorhanden sei.
RM Frau Aengenvoort stimmt zu, dass die Schaffung von 1.300 Wohneinheiten an
den Bau der Straße gekoppelt sei und diese daher benötigt werde. Sie betont, dass
dort zudem eine weiterführende Schule, Grundschulen und Kitas gebaut werden sol-
len und die Fortführung der Nord-Süd-Bahn in der 4. Baustufe geplant sei. Die Ron-
dorfer Hauptstraße sei jetzt schon überlastet, so dass die CDU-Fraktion sich für eine
Entflechtungsstraße ausspreche.
Hinsichtlich der Frage, ob man sich für die von der BV Rodenkirchen präferierte Vari-
ante H oder für die in der Beschlussvorlage der Verwaltung vorgeschlagene Variante A
entscheide, verweist Frau Aengenvoort auf die Stellungnahme der Verwaltung, dass
Variante A wegen der geringsten Umweltbelastungen die bessere sei, auch wenn sie
höhere Kosten verursache. Daher habe man sich im Sinne der Umweltgüter für Vari-
ante A entschieden. Auch räumten Juristen bei Entscheidung für die Variante H einer
Klage große Aussicht auf Erfolg und damit zeitliche Verzögerungen ein, was ein weite-
rer Grund für Variante A sei.
RM Herr Struwe stimmt Frau Aengenvoort zu, dass die Entflechtungsstraße benötigt
werde und schließt sich ihrer Begründung an. Namens der SPD-Fraktion plädiere er
dafür, wie BV Rodenkirchen zu beschließen, da dies ein guter Kompromiss sei, der
die unterschiedlichen und oft schwer zu vereinbarenden Belange, seien es die ver-
kehrlichen und die Umweltbelange, aber auch die Interessen der Anwohner*innen,
berücksichtige. So seien laut Bewertungsmatrix in einigen Umweltbelangen die Vari-
anten G und H überlegen, zum Beispiel bei den Themen „Anpassung an den Klima-
wandel, Schall oder Luftschadstoffe“.
SB Herr Dr. Albach bekräftigt, dass die Entscheidung zu mehr Wohnraum auch zur
entsprechenden Verkehrsinfrastruktur führe und man dann die am wenigsten um-
weltschädliche Lösung finden müsse. In der Bewertungsmatrix seien unter anderem
die Aspekte Artenschutz und Lärm aufgeführt, welcher von der BV hoch bewertet
worden sei. Schall könne jedoch nicht kompensiert werden, weil dort keine Lärm-
schutzwände gebaut werden können, so dass hier ein finanzieller Ausgleich vonnö-
ten sei.
Auch er stimme zu, wie BV Rodenkirchen zu beschließen.
Herr Harzendorf nimmt zu den Bewertungen der Varianten A und H Stellung. Auch
wenn es sich um relativ kleinräumige Bewertungen handle, gebe es doch entschei-
dende Unterschiede. So weise Variante H große Nachteile und stärkere Eingriffe in
Bezug auf Natur- und Artenschutz auf, insbesondere auch, weil ein zusätzliches Re-
genrückhaltebecken erforderlich werde, was einen Eingriff darstelle. Außerdem rücke
man mit Trasse H weiter in die Landschaft hinein, was sich deutlich negativ auswirke.
Zudem sei nicht klar, wie die Bezirksregierung im Planfeststellungsverfahren bezüg-
lich des Vermeidungsgebotes1 entscheidet, wenn Variante H beschlossen werde.
Lärm könne mit einem entsprechenden Asphalt reduziert werden, so dass keine wei-
teren Ansprüche entstehen werden.
Daher komme die Verwaltung nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zu dem Er-
gebnis, Variante A weiterzuverfolgen.
Frau Piela verweist auf die Bewertungsmatrix, in der einige Punkte dargestellt seien,
die massivere negative Auswirkungen auf bestimmte Umweltgüter haben. Dies seien
das Kriterium „Wasser“ und das von Herrn Harzendorf bereits erwähnte Regenrück-
haltebecken. Da dieses am tiefsten Punkt liegen müsse, bestehe kein großer Ab-
stand mehr zum Grundwasser, was negativ zu bewerten sei.
1 https://www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/eingriffsregelung.html
Andere Umweltkriterien seien der „Artenschutz“ und „Biotopverbund“ auf den Flä-
chen zwischen Rondorf und Immendorf. Es habe dort bereits ein Scoping stattgefun-
den, auf das seitens der Höheren Naturschutzbehörde hingewiesen worden sei.
Frau Piela ergänzt, dass das Vermeidungsgebot hoch angesiedelt werde und die
Variante H in den knappen Lebensraum von gefährdeten Vogelarten wesentlich stär-
ker eingreife. Ein Ausgleich werde durch die vielen Projekte dort immer schwieriger.
Auf Nachfrage von Herrn Schallehn zur Anzahl der jetzt dort fahrenden PKWs und
der Einsparung von Treibhausgasemission durch die Umgehungsstraße bzw. dessen
Höhe durch den ausgebrachten Beton beim Bau der Umgehungsstraße, Daten, die
für Bündnis 90 / Die Grünen eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, betont
Herr Harzendorf, dass die Entscheidungen im Gesamtzusammenhang zu betrachten
seien.
Es handle sich nicht nur um einen Straßenbau, sondern um eine zusätzliche Er-
schließung, die im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes so umweltverträglich wie mög-
lich umgesetzt werden soll. Hierzu gehörten z. B. auch Radschnellwege und die Ver-
längerung der Stadtbahn. Es verbleibe jedoch eine nennenswerte Menge an Auto-
verkehr, der über eine alternative Straße und nicht durch den Ort geführt werden
müsse.
Im weiteren Verlauf wird das Thema „autofreie Siedlung“ von SE Herrn Dr. Ermert
angesprochen, zu dem Herr Harzendorf ausführt, dass nicht alle Menschen, die in
autofreien Siedlungen leben, kein Auto haben bzw. fahren, sondern dass nur in dem
Gebiet selbst kein bzw. wenig Autoverkehr stattfinde. Als Beispiel führt Herr Harzen-
dorf Köln-Nippes an.
Ausschussvorsitzender Herr Achtelik stellt den von Herrn Schallehn beantragten
Verweisungsbeschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum
in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6.2 Variante A LP-2 (L035_2c)
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‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ D D E E Niveaufreie Querung Stadtbahntrasse W asserschutzzone III W asserschutzzone III W asserschutzzone III W asse rsch utzzo ne III Wasserschutzzone III B B B51n Teilrückbau vorhandene Fahrstreifen im Zuge Neubau B51n Hochspannungsma st Hochspannungsma st 0.1 0.2 0.3 0.4 Böd inger Straß e (Nord) Ans chlus s Planun g Straß en. NRW Anschluss an Bestand oder Neutrassierung im Rahme n der Stadtbahnverlängerung. Hinweis: Die Länge der Abbiegestreifen sind noch gemä ß Verkehrs- gutachten zu dim ensionieren. Hinweis: Die Knotenpunktform ist noch gem äß Verkehrsgutachten zu dim ensionieren. 0.1 0.2 0.3 0.4 0.5 0.6 0.7 0.9 1.0 1.1 1.2 Abbindung W irtschaftsweg Abbindung W irtschaftsweg Teilrückbau "Bödinger Straße" Quer ung Produ ktenl eitung en Regenwasserversickerungsbecken mi t Absetzraum/ Regenklärbecken Fläche ~ 700m ² MuldeBan kettFahrstreifenFahrstreifenTrenn- streifen Geh-/Radweg Ban kett Ra ndstreifen Randstreifen Sch nitte D-DM 1:100 1:1,5 Bö schung Mu lde Fah rstreifenFahrstreifen R andstreifen Randstreifen Ba nkettTrenn- streifen MuldeGeh-/R adweg Ba nkett S chnitt B-B (RQ 11)M 1:100 Mulde Böschung Böschung 1:1,5 1:1,5 vorh. Bödinger Straße MuldeBa nkettFahrstreifenFahrstreifenTrenn- streifen Geh-/Radweg Ba nkett Ra ndstreifen Randstreifen Sch nitt E-EM 1:100 Mu lde 1:1,5 1:1,5 Bösch ung Böschung Ba nkett Wirtschaftswe g Ba nkett V orplanung Po/20 .04.2020 En/20.04.2020 Po/20.04.2020 20.04.2020 L0 35.2c 1:1.000 CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2020 Größe hxb: L035. dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\L\pdf\L035_2.pdf I:\1687\L 500x1540 Anschluss Blatt 3 Anschluss Blatt 1 Art der Änderung Index A uftraggeber Da tumN ame Pr ojektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1 687 E ntwurfsverfasser P rojekt/PlanbezeichnungPlannummer M aßstab Erstellungsdatum A mt 66 En tflechtungsstraße Köln-Rondorf Dü rener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IP L CONSULT Potthoff + Fürnkranz Kö ln, den Un terschrift IPL CONSULT IP L CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieur partnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 17 3 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschri ft V ermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurelokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160,Stand: 07.07.2020 664664/1 Die nststelle / Art der AbstimmungUnterschr iftDatum Ban kett / Trennstreifen / Straßenbegleitgrün F ahrbahnteiler Radweg Geh-/Radweg Gehweg Legende Planu ng Fa hrbahn Versi ckerungsmulde/-becken Schu tzkorridor Versorgungsleitungen Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Bösch ung Damm Böschung Einschnitt W asserschutzzone III Stützwand / Lärmschutzwand W irschaftsweg / Betriebsweg ge plante Gebäude Lagepl an Variante A, Blatt 2 a27. 05.2020Ergänzung Böschungen, Korrektur WasserschutzzoneEn V ariante A b02. 03.2021Komplette ÜberarbeitungEn c29.04.2021Aufweitung Brühler LandstraßeEn Anlage 6.2
Anlage 13 - Übersichtslageplan Variante H
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A n s c h l u s s a n B e s t a n d W o h n s t r a ß e 2 3 L = 2 1 4 m , A = 2 . 1 8 0 m ² 5 3 8 8 8 B & R - A n l a g e 1 5 0 F a h r r ä d e r S a m m e l s t r a ß e 4 L = 3 4 8 m , A = 5 . 0 9 8 m ² S a m m e l s t r a ß e 3 L = 4 1 1 m , A = 6 . 2 4 9 m ² P l a t z f l ä c h e A = 3 . 1 9 2 m ² W o h n s t r a ß e 2 5 L = 1 4 9 m , A = 1 . 5 0 6 m ² A = 10.700m² A = 4.480m² A = 6.661m² A = 1.533m² S a m m e l s t r a ß e 6 8 5 5 5 3 8 1 2 1 2 8 1 4 1 4 A n s c h l u s s a n B e s t a n d B & R - A n l a g e A n s c h l u s s a n B e s t a n d B & R - A n l a g e A n s c h l u s s a n B e s t a n d A n s c h l u s s a n B e s t a n d R e t e n t i o n s f l ä c h e Retentionsfläche 1 5 0 F a h r r ä d e r 1 5 0 F a h r r ä d e r S a m m e l s t r a ß e 5 L = 2 1 4 m , A = 2 . 7 0 5 m ² W o h n s t r a ß e 2 2 L = 1 0 0 m , A = 9 0 5 m ² W o h n s t r a ß e 2 3 W o h n s t r a ß e 2 5 W o h n s t r a ß e 2 1 L = 1 2 7 m , A = 1 . 7 9 4 m ² W o h n s t r a ß e 2 4 L = 4 3 m , A = 3 9 8 m ² Retentionsfläche S a m m e l s t r a ß e 5 A = 8.716m² A = 2.250m² A = 6.830m² A = 1.411m² A = 5.340m² A = 5.982m² A = 3.638m² A = 5.461m² A = 4.597m² A = 1.808m² F a h r r a d s t r a ß e 1 Sammelstraße 3 F a h r r a d s t r a ß e 1 W o h n s t r a ß e 1 8 S a m m e l s t r a ß e 4 W o h n s t r a ß e 2 2 W o h n s t r a ß e 2 5 W o h n s t r a ß e 2 5 S a m m e l s t r a ß e 5 S a m m e l s t r a ß e 5 W o h n s t r a ß e 2 3 W o h n s t r a ß e 2 3 W o h n s t r a ß e 2 4 P l a t z f l ä c h e W o h n s t r a ß e 2 1 W o h n s t r a ß e 1 3 5 5 S a m m e l s t r a ß e 3 S a m m e l s t r a ß e 3 S a m m e l s t r a ß e 3 S a m m e l s t r a ß e 3 S a m m e l s t r a ß e 3 5 a 5 a 5 5 4 2 1 b S a m m e l s t r a ß e 6 S 6 . 1 S 6 . 1 S a m m e l s t r a ß e 6 A n s c h l u s s a n E n t f l e c h t u n g s s t r a ß e 1 a 1 a 5 1 a 2 1 a 1 a 5 5 2 5 5 S a m m e l s t r a ß e 1 S ü d W o h n s t r a ß e 1 9 W o h n s t r a ß e 2 0 B i r k e n w e g A m H ö f c h e n 6 W 1 2 W 1 2 6 W 1 3 W 1 3 1 c 2 3 3 3 3 3 1 a 2 1 a 2 4 b S a m m e l s t r a ß e 1 S ü d S a m m e l s t r a ß e 1 S ü d 3 3 4 b 3 3 4 b 1 a 1 a 2 3 3 3 2 4 a 2 1 c S 6 . 1 S 6 . 1 W a s s e r s c h u t z z o n e I I I W a s s e r s c h u t z z o n e I I I Anschluss an B51n als Einmündung Anschluss an Kiesgrubenweg als Kreisverkehr Anschluss an Bödinger Straße als Kreisverkehr Anschluss an Kapellenstraße als Kreisverkehr Rondorf Meschenich Immendorf Erschließungsgebiet Rondorf Nordwest Variante G/H Variante A/H Variante H Variante A/G/H Vorplanung 1:5.000 Übersichtslageplan CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung dar f diese Zeichnung nicht vervielf ältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einsp eicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftliche n Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten n icht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlu ngen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT , Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2021 Größe hxb: UEL084.dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL084_1.pdf I:\1687\UEL 430x780 Art der Änderung Index Auftraggeber Datum Name Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1687 Entwurfsverfasser Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum Amt 66 Entflechtungsstraße Köln-Rondorf Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift IPL CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 173 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschrift Vermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 07.07.2020 664 664/1 Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum Umweltempfindlichkeit und Schutzgebiete Var. A/G/H Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Wasserschutzzone III Legende Umweltempfindlichkeit/Schutzgebiete Biotopverbundfläche ** Landschaftsschutzgebiet * Rekultivierungsfläche * geschützter Landschaftsbestandteil * Biotopkatasterfläche ** Baudenkmal * Ausgleichsflächen * Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft Aussagen aus dem Landschaftsplan Stadt Köln Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen Weitere Schutzgebietsausweisungen Sonstige Planvorgaben / Informationen Amphibien: Kreuz-, Wechselkröte Offenlandarten: Rebhuhn, Feldlerche Flächen besonderer Bedeutung/Artenschutz *** Halboffenlandarten: Bluthänfling, Fitis, Neuntöter Gewässerarten: Teichrohrsänger Abgrenzung Alluvialrinne: * nachrichtliche Übernahme aus dem LP ** nachrichtliche Übernahme aus dem Kataster der LANUV *** Abgrenzung nach Angaben des Kölner Büro für Faunistik Lokation der Alluvialrinne nach Höhenkarte M & P Ingenieurgesellschaft mbH * Angaben Stadt Köln Po/09.09.2021 En/09.09.2021 Po/09.09.2021 09.09.2021 UEL084.1 Legende Planung Legende Bestand Planung Dritter (nachrichtlich) Grundstücksgrenze Gebäude Wasserschutzzone III Regionalplanerweiterungsflächen Erschließungsgebiet Rondorf Nord-West Variante H, lageidentisch mit A/G Variante H, lageidentisch mit A Variante H geplante Stadtbahn Varinate H, lageidentisch mit G Schutzkorridor Versorgungsleitungen BPlan-Grenze, vorläufig
Anlage 14 - Bewertungsmatrix Varianten A+G+H
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Rondorf Nord-West ANLAGE 14 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Bewertungsmatrix A+G+H Seite 1/2 Rondorf Nord-West ANLAGE 14 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Bewertungsmatrix A+G+H Seite 2/2 Bewertungsschlüssel: 1 = schlecht 5 = sehr gut (Stand: 22.09.2021)
Anlage 7 Rahmenteminplan Stand 15.07.2021
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PROJEKTZEITPLAN - RAHMENTERMINPLAN FLÄCHENENTWICKLUNG KÖLN RONDORF NORD -WEST 1 2020 2021 2022 2023 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Erweiterter Planungsbeschluss Schulen Antragsstellung 15.07.2021 Genehmigung Stadtbahnanbindung Vorgabebeschluss Bauvorbereitung Verlagerung Abschluss Entwurfsplanung Satzungsbeschluss Antragsstellung Baubeginn Erschließung Beschluss Baubeginn Hochbau Quartiersentwicklung § 3 (2) Offenlage Beginn erster Hochbau Seeverlagerung § 4 (2) TöB-Beteiligung § 3 (2) Offenlage Satzungsbeschluss Baurecht Abschluss Ausführungsplanung Planung Genehmigung Baubeginn Realisierung Erschließung Erweiterter Planungsbeschluss Bauantrag Entflechtungsstraße Antragsstellung Rondorf Nord-West Hochbau Planung und Genehmigung Rekultivierung Entscheidung Realisierungsmodell Satzungsbeschluss Beginn Schulbau Beschluss Vorzugsvariante Vorgabenbeschluss Anlage 7
Anlage 15 - Erläuterungsbericht Bewertung Variante H (Umweltkriterien)
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Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 1/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf Entflechtungsstraße Rondorf Köln-Rondorf Ausführungen zur Bewertung der Variante H September 2021 Verfasser: RIETMANN BERATENDE INGENIEURE Partnerschaftsgesellschaft mbB Siegburger Straße 243a 53639 Königswinter Inhaltsverzeichnis Bewertung der Umweltschutzgüter | Trassenauswirkungen ................................................................................................... ...... 2 Artenschutzrechtliche Betroffenheit .................................................................. ................................................... ............. 2 Biotopqualitäten ..................................................................................... ................................................... ....................... 3 Boden (Verbrauch schützenswerter Böden) .............................................................. ................................................... .... 3 Klima | Anpassung an den Klimawandel ................................................................. ................................................... ...... 4 Landschaft | optische Wirkung | Zäsur ................................................................ ................................................... .......... 4 Wasser | Trinkwasserschutzgebiet | Grundwasserneubildung .......................................................................................... 5 Kultur- und Sachgüter | Archäologie .................................................................. ................................................... ........... 6 Schall 6 Luftschadstoffe ...................................................................................... ................................................... ....................... 6 Altlasten.......................................... ................................................... ................................................... ........................... 6 ANLAGE 15 Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 2/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf Bewertung der Umweltschutzgüter | Trassenauswirkungen In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 wurde ein Änderungsantrag formuliert, mit dem Ziel die Verwaltung mit der fortgeschrieben en Planung der Entflechtungsstraße in Form der Vari - ante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich zu beauftragen (= Variante H). Im Folgenden wird die Bewertung der neuen Variante H analog zu den bestehenden gutachterlichen Ein- schätzungen zu der Betroffenheit der einzelnen Umweltschutzgüter erläutert. Die Kriterien zur Bewertung der Auswirkungen auf di e Umweltgüter wurden in Anlehnung an die Umwelt- schutzgüter gemäß UVPG gewählt. Für eine gutachterl iche Einschätzung liegen bereits ausreichend Un- tersuchungsergebnisse vor, um eine Vorzugsvariante zu bestimmen. Die Bewertungsmatrix stellt bei der Entscheidungsfindung eine Hilfe dar, sie ersetzt jedoch nicht die plane- rische Auseinandersetzung mit den einzelnen Schutzg ütern in der Linienfindung. Auch wenn das planeri- sche Ziel der Bau einer Straße ist, hat die Untersuchung der Umweltschutzgüter einen großen Stellenwert in der Abwägung. Die Trassenführung sollte möglichs t wenige Schutzgüter beeinträchtigen und muss zu- dem den gesetzlichen und raumordnerischen Vorgaben entsprechen, die bereits in der Grundlagenermitt- lung zusammengetragen werden. Die numerische Bewertung für ein einzelnes Kriteriu m der Matrix (s. Anlage 14) stellt daher eine zusam - menfassende Abbildung der planerischen Vorüberlegungen dar. Die Variante H ist in einer Karte dargestellt, in d er neben den Trassenverläufen auch die für die Umwe lt- schutzgüter relevanten Planvorgaben und Schutzgebie te nachrichtlich dargestellt werden (s. Anlage 13). Diese Grundlagen wurden in dem der Beschlussvorlage beiliegenden Erläuterungsbericht aufgeführt. Artenschutzrechtliche Betroffenheit Artenschutzrechtliche Konflikte bei Realisierung der Variante H ergeben sich vor allem für die Artengruppen Vögel und Amphibien. Die Variante durchschneidet – wie alle übrigen Varianten auch – einen Verbindungs- korridor zwischen Kiesgruben bzw. ehemaligen Kiesgr uben, die von planungsrelevanten Amphibienarten (Kreuz- und Wechselkröte) als Reproduktionshabitate genutzt werden. Dieser Konflikt lässt sich jedoch durch technische Einrichtungen (Amphibienleiteinrichtung mit Durchlässen) lösen. Erheblich stärker greift die Variante H jedoch in d en Lebensraum von gefährdeten Vogelarten der offene n Feldflur ein. Hier sind insbesondere die Arten Feld lerche und Rebhuhn zu nennen. Das Rebhuhn wird in den Roten Listen Deutschlands und NRW als stark gefährdet (RL2), die Feldlerche in beiden Roten Listen als gefährdet (RL3) eingestuft. Beide Arten nutzen die noch recht wenig zerschnittene Ackerflur zwisch en Rondorf und Immendorf als Brutlebensraum. Variante H greift in diesen Raum am stärksten ein und führt somit zu den größten Lebensraumverlusten aller Varianten für die genannten Arten. Der artenschutzrecht- liche Konflikt lässt sich nur durch die Optimierung von Ausweichlebensräumen (Aufwertung von Ackerflä- chen in räumlicher Nähe) in Form von sog. CEF-Maßna hmen lösen. Die Suche nach geeigneten und ver- fügbaren Maßnahmenflächen im Umfeld der Planung stellt sich jedoch als außerordentlich schwierig dar. Insgesamt ergibt sich für das Kriterium Artenschutzrechtliche Betroffenheit eine Gesamtbewertung „schlecht“ (2) für die Variante H. Dies entspricht der Bewertung der Variante G. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 3/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf Biotopqualitäten Zur Bewertung des Kriteriums Biotopqualitäten wurden drei Unterkriterien betrachtet: Biotopwertverlust | Eingriffe Der Eingriffsverursacher ist gemäß BNatSchG zunächst dazu verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen bzw. zu kompensie- ren. Die Variante H erhält eine etwas schlechtere Bewertung als die Varianten A und G. Die Variante H verläuft wie die Variante A fast ausschließlich durch die vo m Biotopwert als geringwertig einzustufende Ackerfl ä- chen und vermeidet im westlichen Bereich die Eingri ffe in die gehölzbestandenen, hochwertigen Bö- schungsbereiche der ehemaligen Kiesgrube. Sie quert dann aber die Gehölzreihe „Am Moosberg“ mittig. Innerhalb der Ackerflächen nimmt sie, wie die Varia nte G, große Flächen innerhalb des Einschnitts für Böschungen (in West-Ost-Richtung im Bereich der All uvialrinne und in Nord-Süd-Richtung entlang des Radweges) und ein Versickerungsbecken in Anspruch. Im Gegensatz zu Variante A sind die Eingriffe in die Gehölzreihe „Am Moosberg“ durch die mittige Que rung größer. Der Anschluss der Giesdorfer Allee führt durch eine festgesetzte Ausgleichsfläche des B-Plan (Öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Grünanlage) und damit zu einem höheren Eingriff als die Kreisverkehranbindung, die über Ackerflächen führt. Die Variante H erhält daher für das Unterkriterium Biotopwertverlust/Eingriffe die Bewertung „gut“ (4). Zerschneidung und Beeinträchtigung von Biotopverbundflächen Für das Plangebiet gilt die Verbundflächenausweisun g VB-K-5107-009 ‚Acker-Kleingehölzkomplexe bei Meschenich‘. Diese hat die Schutzzielausweisung „Erhalt des unverbauten, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebietes“ gepaart mit der Aussage des Refugialraumes für Amphibien und Höhlenbrüter. Die Inanspruchnahme von Verbundflächen durch eine Flächenzerschneidung verursacht erhebliche Wert- verluste bei den Lebensraumqualitäten für die hier heimischen Tierarten. Die Variante H zerschneidet die Biotopverbundfläche im westlichen Bereich stärker als die Variante G und im östlichen Bereich stärker als die Variante A und ist daher schlechter zu bewerten („schlecht“, 2). Die Variante H kombiniert somit die beiden ungünstigen Teilbereiche in diesem Kriterium. Inanspruchnahme und Betroffenheit von schutzwürdigen Biotopen und Kompensationsflächen Bei Variante H muss die Giesdorfer Allee neu an den Knotenpunkt L150 Kiesgrubenweg angebunden wer- den und schneidet Flächen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 68360/05 Gewerbegebiet Claudiusstraße, die als Ausgleichsflächen festgesetzt sind. Für die Inanspruchnahme der Ausgleichsflächen ist ein doppel- ter Ausgleich erforderlich und führt somit zu einem erhöhten Ausgleichsbedarf. Die Variante H erhält daher (wie G) eine schlechtere Bewertung als die Variante A („schlecht“ bis „mittel“, 2-3). Insgesamt ergibt sich für das Kriterium Biotopqualitäten daraus eine Gesamtbewertung „mittel“ (3) für die Variante H. Dies entspricht der Bewertung der V ariante G. Die Angleichung des Verlaufs im Bereich der Kiesgrube führt zwar rechnerisch zu einer Eingriffsminimierung an dieser Stelle, führt gleichzeitig aber auch zu einer Verlängerung der Trasse, einer höheren Inanspruchnahme von Offenlandflächen/Biotopver- bundfläche und Kompensationsflächen. Boden (Verbrauch schützenswerter Böden) In Bezug auf den Verbrauch Schützenswerter Böden we isen alle Trassenverläufe lediglich marginale Un- terschiede auf, die unter Berücksichtigung des betrachteten Maßstabes meist nur rechnerisch in den Nach- kommastellen auszumachen sind. Für alle Trassenverl äufe gilt, dass lediglich Böden mit mittlerem bis h o- hem Grad der Bodenfunktionserfüllung betroffen sind (Stufe 3 und 4). Die Bewertung der Varianten A, G und H weicht daher kaum voneinander ab. Aufgrund der berechneten Werte ist die Variante H für das Kriterium Boden (Verbrauch schützenswerter Böden) tendenziell ge- ringfügig besser zu bewerten als Variante A und gleichwertig wie die Variante G ( „mittel“, 3). Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 4/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf Klima | Anpassung an den Klimawandel Kaltluftvolumenstrom | Freiluftschneise Da keine der Varianten den Kaltluftvolumenstrom beeinträchtigt, erhalten alle Varianten die gleiche Bewer- tung für das Unterkriterium Kaltluftvolumenstrom („gut“, 4). Die bodennahen, deutlich wahrnehmbaren Temperaturunterschiede im Bereich der Alluvialrinne sind lokal begrenzt. Der wichtige, großräumige Luftaustausch im Rheintal und für die Kölner Innenstadt spielt sich in größeren Höhen ab. Weder die Dammlage noch der Eins chnitt nehmen hier Einfluss auf den Kaltluftvolu- menstrom. Verlust von klimaökologischem Ausgleichsraum Zur Beurteilung des Verlustes von klimaökologischem Ausgleichsraum wurden die zu erwartende Flächen- inanspruchnahme derzeit unversiegelter Flächen sowi e der Eingriff in bestehende Gehölzstrukturen her- angezogen. Die Variante H erhält wie die Variante G eine „gute“ (4) Bewertung. Insgesamt erhält die Variante H für das Kriterium Klima/Anpassung an den Klimawandel die Bewertung „gut“ (4). Landschaft | optische Wirkung | Zäsur Aufgrund der Alluvialrinnen ist eine ebene Trassenführung nicht möglich. Der größte Unterschied zwischen den Varianten in Bezug auf den Landschaftsraum best eht daher in der Trassenführung in einer leichten Dammlage (Variante A) oder in einem Einschnitt (Var ianten G und H). Je nach Blickrichtung und Stand- punkt erscheint eine Variante dem Betrachter als kaum wahrnehmbar oder als massive Störung. Für eine möglichst objektive Bewertung wurden drei Unterkriterien gebildet und bewertet: Verlust von landschaftsbildprägenden Landschaftselementen Die Variante H verzichtet auf die Überprägung eines kleinen Teils der Gehölze an der Kiesgrube, was zu einer geringfügig besseren Bewertung als Variante G führt. Die mittige Durchschneidung der vorhandenen Baumallee „Am Moosberg“ in Verbindung mit dem Einsc hnitt kann zu einem optischen Verlust des Al- leencharakters führen. Die Variante H nimmt eine Mi ttelstellung zwischen den Varianten A und G für das Unterkriterium Verlust von landschaftsbildprägenden Landschaftselementen ein und wird daher mit „mittel bis gut“ (3-4) bewertet. Beeinträchtigung räumlich-funktionaler Beziehungen | Zerschneidungswirkungen und Einbindung der Trasse in die Landschaft Bei den Varianten G und H wird ein bisher zusammenh ängender Freiraum/Agrarraum durch einen Stra- ßenkörper zerschnitten, so dass die Auswirkungen auf die räumlich-funktionalen Beziehungen als erheblich zu bewerten sind. Im östlichen Teilabschnitt muss d er Höhenunterschied im Gelände nach Giesdorf hin überwunden werden. Gleichzeitig soll der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ erhalten bleiben. Hierdurch ergeben sich für die Varianten G und H st arke Einschnitte in das Gelände. Im Rahmen der Ent- wässerungsplanung ist zudem ein Regenrückhaltebecke n notwendig, das sichtbar in die Landschaft ein- gebettet wird. Die Breite der Böschungen im Einschnitt der Variante G/H beträgt beidseitig bis zu 14 m und die Entwicklungslänge des Einschnitts ca. 300 m. De r Einschnitt selbst hat eine Tiefe von bis zu 9 m u nd eine Breite von bis zu 50 m. Der Radweg „Am Moosberg“ wird mit einem Brückenbauwerk darüber geführt und muss in Teilbereichen angehoben und angeböscht werden. Die Böschungsbreite der Variante A im Bereich der Brücke „Am Moosberg“ beträgt bis ca. 11 m und die Entwicklungslänge beträgt ca. 200 m. Für die Sichtbeziehungen zwischen Immendorf und Rondorf ist ein Einschnitt ins Gelände weniger gravierend in der Wahrnehmung als eine Dammlage. Dennoch sind die Einschnitte als Fremdkörper aufgrund der Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 5/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf Größe deutlich wahrnehmbar und verstärken den Zersc hneidungseffekt der Landschaft eklatant. Die Vari- ante H wird daher wie Variante G für dieses Unterkriterium mit „schlecht“ (2) bewertet. Variante A passt sich an die anthropogen überprägte n Strukturen (vorhandene Straßenkörper und Pro- duktenleitungen) an und liegt am Rand des unzerschn ittenen Landschaftsraumes, wodurch die räumlich- funktionalen Beziehungen mäßig beeinträchtigt sind. Auch bei der Zerschneidungswirkung nimmt die Trasse eine Mittelstellung ein, da sie den offenen Landschaftsraum nur tangiert, nicht aber weiträumig durchschneidet. Damit wird dem gesetzlich normierte n Bündelungsprinzip (§ 1 Abs. 5 BNatSchG) in der Straßenplanung gefolgt. Die Einbindung der Trasse i n die Landschaft wird im Bereich des gemeinsamen Geh-/Radweges „Am Moosberg“ durch eine leichte Dammlage ins Gelände erfolgen, was für die Sichtbe- ziehung Rondorf-Immendorf negativ zu bewerten ist. Da der Großteil des Ortskerns von Immendorf höher liegt, sind große Teile und insbesondere die Kirche dennoch weiterhin wahrnehmbar. Überprägung der Alluvialrinne Die Veränderungen und Eingriffe bei Umsetzung der V arianten G und H nehmen negativen Einfluss auf die östliche vorhandene Alluvialrinne, deren prägende Wirkung durch die Einschnitte ins Gelände verloren geht. Die Alluvialrinne wird durch die Variante A e benfalls überprägt. Gegenüber den Varianten G und H wird die Alluvialrinne jedoch nicht mittig, sondern im Randbereich, zu den bereits anthropogen überformten Ausläufer der Rinne beeinträchtigt. Bei den Variant en A und H wird zusätzlich eine weitere Alluvialrin ne, auf Höhe der Kiesgrube durchschnitten, wodurch dies e in der Bewertung abgestuft werden. Die Variante H erhält daher für das Unterkriterium Alluvialrinne die Bewertung „sehr schlecht bis schlecht“ (1-2). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Variante H aufgrun d ihrer Lage im unzerschnittenen Landschaftsraum, der Beeinträchtigung von zwei Allu vialrinnen, der nicht Berücksichtigung des Bünde- lungsprinzips und dem Verlust der weithin sichtbare n Allee „Am Moosberg“ für das Kriterium Land- schaft/optische Wirkung/Zäsur mit „schlecht“ (2) bewertet wird. Eine Variante in Dammlage verändert die Sichtbeziehungen von Immendorf in Richtung Rondorf, dies stellt jedoch eine einseitige Betrachtung dar, da die Vari ante A von Rondorf aus in Richtung Immendorf kaum wahrnehmbar ist. Ähnlich verhält es sich mit einem Einschnitt in die Landschaft, der insbesondere in O st- West-Richtung als klaffendes Loch in der Landschaft wahrnehmbar wird. Wasser | Trinkwasserschutzgebiet | Grundwasserneubildung Neben der Lage in der WSZ III sind ebenfalls der Fl urabstand sowie die Eingriffstiefe in den Untergrun d bzw. der Eingriff in Bodenhorizonte mit Schutzfunktion für das Grundwasser zu berücksichtigen. Grundwasser Das Grundwasser ist vor Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften zu schützen und in seiner natürlichen Beschaffenhei t zu erhalten. Im Hinblick auf das Schutzgut Grund- wasser ist ein Auftrag (Damm) auf das Bestandsgelän de grundsätzlich besser zu bewerten als ein Abtrag (Einschnitt). Der Flurabstand beträgt im Bereich der Alluvialrinne (Geländehöhe ca. 45 m NHN bis 47 m NHN) bei mitt- lerem Grundwasserstand von ca. 41 m NHN im Bestand 5 m bis 7 m. Für die Varianten G und H ist im Bereich der Querung mit dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“ eine Absenkung der Entflechtungsstraße sowie die Er stellung eines weiteren Versickerungsbeckens vor- gesehen. In diesem Bereich schneidet die Entflechtu ngsstraße die Alluvialrinne. In Zusammenschau mit dem erforderlichen Abtrag für die Unterfahrung und das Versickerungsbecken und dem Grundwasserstand von bis zu 42 m NHN sind die Varianten G und H in d iesem Abschnitt als besonders kritisch zu bewerten, da der Flurabstand weiter reduziert würde. Je geringer der Flurabstand ist, umso höher ist die Gefahr einer Verschmutzung und Beeinträchtigung des Grundwassers, da der Boden mit seiner natürlichen Schutzfunk- tion abgetragen wird. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 6/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf In der Variante A wird die Entflechtungsstraße durch eine Aufschüttung des Geländes niveaufrei über den gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“ geführt. In d iesem Zuge wird auch im Bereich der Über- schneidung mit der Alluvialrinne eine Aufschüttung vorgenommen. Aus Sicht des Schutzgutes Grundwas- ser ist dies positiver zu bewerten als die Errichtung von Absenkungen, da der Flurabstand erhöht wird. Die Variante H erhält daher, wie Variante G, eine „schlechte“ (2) Bewertung für das Kriterium Wasser . Kultur- und Sachgüter | Archäologie Da eine Bewertung der Konfliktpunkte ausschließlich auf dem Stand der bislang bekannten Fundplätze erfolgen kann, in der Tendenz aber davon ausgegange n werden muss, dass eine intensive Nutzung der Lössböden schon in vorgeschichtlicher Zeit erfolgte, ist es nicht auszuschließen, dass sich die Fundplätze großräumig auf der Gesamtfläche ausdehnen. Die bekannten Fundplätze stellen nur den Ausschnitt eines linearen Aufschlusses im Rahmen der Verlegung der Gasleitung dar, so dass eine Bewertung nicht vorge- nommen werden kann und alle Varianten mit „mittel“ (3) in die Bewertung einfließen. Schall Die Varianten A bis F wurden anhand der gemäß 16. BImSchV ermittelten betroffenen Gebäude bewertet. Diese liegen im Wesentlichen in der Ortslage Immendorf. Durch die Entflechtungsstraße ist bei der Variante A nur das Gebäude Immendorfer Hauptstr. 30 entsprechend betroffen, in den Varianten G und H sind keine Gebäude (auch nicht in Rondorf) betroffen. Unter der Voraussetzung, dass im Bereich von Immend orf eine angepasste Geschwindigkeit vorgeschrie- ben wird und ein lärmmindernder Straßenbelag eingeb aut wird, sind keine Lärmschutzwände oder –wälle zum Schutz der Gebäude erforderlich – mit Ausnahme des Gebäudes an der Immendorfer Hauptstr. 30. Für dieses Gebäude wird in allen Varianten ein aktiver Lärmschutz erforderlich. Die Variante H erhält daher eine „gute“ (4) Bewertung für das Kriterium Schall . Luftschadstoffe Im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung wurde fü r einen alten Planstand das Untersuchungsgebiet bereits untersucht. Der Grenzwert zum NO 2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird entlang der bislang unter- suchten Trassenvariante im Umfeld der Trasse überal l deutlich eingehalten. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass aufgrund der relativ geringen Verkehrs belastung, der guten Durchlüftung und einem ausrei- chenden Abstand zur Wohnbebauung die Grenzwerte der 39. BImSchV überall eingehalten werden. Diese Erkenntnis kann auf alle Varianten übertragen werden. Gemäß Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Köln ( Umweltplanung und Umweltvorsorge 574) wer- den die Varianten aufgrund der zu erwartenden geringen Unterschiede und der Einhaltung der Grenzwerte aller Varianten, auch Variante H, für das Kriterium Luftschadstoffe mit „gut“ (4) bewertet. Altlasten Keine der Alternativen tangiert Flächen, die als Al tlast oder Altablagerung ausgewiesen sind. Daher si nd alle Varianten als gleichwertig im Hinblick auf „Altlasten“ zu bewerten, auch Variante H. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 7/7 Stand: 2021-09-16 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf Fazit: Zusammenfassend führt die Variante H nicht zu einer verbesserten Trassenführung unter Umweltgesichts- punkten. Die zuvor erläuterte Bewertung zeigt, dass die Variante A die geringsten Umweltauswirkungen auslöst und aus naturschutzrechtlicher Sicht weiterhin die Vorzugsvariante darstellt.
Anlage 9 - Auszug BV Rodenkirchen 06.09.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 06.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 öffentlich 9.2.8 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersu- chung 2622/2021 Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion (AN/1877/2021) vor. Herr Giesen lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen: 1. Beschluss: Der Beschlusstenor wird wie folgt geändert: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungs- straße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem . Anlage 4 wei- terzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu be- antragen. Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass 1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung we itestgehend aus- geglichen bzw. möglichst sogar überkompensiert werd en (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivieru ng der Ackerbewirt- schaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwass erauffangbe- ckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels " für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland); 2. die nach Immendorf führende Giesdorfer Allee nicht über die Entflech- tungsstraße, sondern über die Straße zum Gewerbegeb iet Immendorf angeschlossen wird, 3. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Be- wirtschaftung weiterhin gut erreichbar sind, 4. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird, 5. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorge- sehen wird, Der Rat beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inb etriebnahme der Entflechtungs- straße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nut- zung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 9 0/Die Grünen, der SPD- Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Becker) Danach lässt Herr Giesen über die so geänderte Vorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be- schluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungs- straße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem . Anlage 4 wei- terzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu be- antragen. Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass 1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung we itestgehend aus- geglichen bzw. möglichst sogar überkompensiert werd en (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivieru ng der Ackerbewirt- schaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwass erauffangbe- ckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels " für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland); 2. über die Entflechtungsstraße, sondern über die Stra ße zum Gewerbegebiet Im- mendorf angeschlossen wird, 3. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Be- wirtschaftung weiterhin gut erreichbar sind, 4. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird, 5. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorge- sehen wird, Der Rat beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inb etriebnahme der Entflechtungs- straße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nut- zung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 9 0/Die Grünen, der SPD- Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Becker) 9.2.8.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü- nen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion AN/1877/2021 Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der FDP-Fraktion wurde unter Top 9.2.8 behandelt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664 Vorlagen-Nummer 2622/2021 Freigabedatum 19.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersuchung Beschlussorgan Rat Hauptausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungsstra- ße in Form der Variante A gem. Anlagen 5 und 6 weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Der Hauptausschuss beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstra- ße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Verkehrsausschuss 31.08.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Verkehrsausschuss 05.10.2021 Rat 14.12.2021 Hauptausschuss 10.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangssituation Der Rat der Stadt Köln hat am 26.03.2020 die Variantenentscheidung zu Gunsten einer südlichen Lage der Entflechtungsstraße getroffen (Vorlagen-Nr.: 4122/2019). Mit dem Beschluss wurden der Verwaltung weitere Prüfaufträge, die die Planung der Entflechtungsstraße unmittelbar betreffen, er- teilt. Diese wurden mit der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planung abgearbeitet. Bei der ersten Vorstellung dieser weiterentwickelten Planung in Fachgesprächen mit Politik und Bür- gerschaft hat sich herausgestellt, dass das Ergebnis, insbesondere die Trassenführung nördlich von Immendorf, keine Zustimmung fand. Durch den massiven Protest aus der Öffentlichkeit wurde eine kleinräumige Variantenuntersuchung für den östlichen Bereich der Entflechtungsstraße veranlasst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sind Grundlage für die hier vorgelegte Beschlussempfehlung. 2. Prüfaufträge aus der Variantenentscheidung Die Modifikationen, die sich aus den Prüfaufträgen ergeben, können nach einer detaillierten verkehrs- technischen Untersuchung in die weitere Planung integriert werden. Hierzu zählen: - der Entfall des Abzweigs Richtung Hahnenstraße, - die Ertüchtigung des Knotenpunkts Kiesgrubenweg/Bonner Landstraße, - die Ausgestaltung des Kotenpunktes Friedrich-Ebert-Straße/Bonner Landstraße sowie - die kreuzungsfreie Querung von Entflechtungsstraße und Radwegeverbindung zwischen Ron- dorf und Immendorf. Nach Richtigstellung wurde, anders als in der Beschlussfassung formuliert, die Leistungsfähigkeit für die Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße (L92)/Zum Forstbotanischen Garten (L300) anstelle die für die Kreuzung Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten überprüft. Der betrachtete Knotenpunkt weist bereits im Bestand eine mangelhafte Leistungsfähigkeit auf. Die Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Schluss, dass dieses Defizit nicht mehr durch signaltechnische Anpassungen behoben wer- den kann. Hier sind zur Ertüchtigung des Knotenpunktes bauliche Eingriffe erforderlich. Vorgeschla- gen werden zusätzliche Fahrstreifen vor und hinter der Kreuzung auf der Straße Zum Forstbotani- schen Garten in der Nord-Süd-Richtung. Dieses Untersuchungsergebnis wurde mit dem Landesbe- trieb Straßenbau NRW, in dessen Baulast die Kreuzung liegt, bereits abgestimmt. Die zuständige Regionalniederlassung Ville-Eifel wird diese Kreuzung auf Grundlage der vorgestellten Untersu- chungsergebnisse für das entsprechende Landesprogramm zum Ausbau anmelden. 3. Weiterentwicklung der Planung Neben der Konkretisierung der Planung auf Grundlage des Beschlusses aus dem Jahr 2020 wurden verschiedene Planfälle zur Neuordnung des bestehenden Straßennetzes nach dem Bau der Entflech- tungsstraße entwickelt. Hierbei wurde untersucht, ob 3 - die Bödinger Straße (K31) südlich der Entflechtungsstraße und/oder - die Immendorfer Hauptstraße südlich der Entflechtungsstraße und/oder - die Zaunhofstraße (K15) zwischen Meschenich und Immendorf dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entzogen werden können. Die Abbindung der Bödinger Straße in Kombination mit der Immendorfer Hauptstraße wird nicht wei- terverfolgt, da sich die Verkehrsverlagerungen auf das umliegende Netz und die neue Ortsumgehung Meschenich (B51n) als zu gravierend herausgestellt haben. Eine Abbindung der südlichen Bödinger Straße führt zu einer signifikanten Verkehrszunahme auf der B51n. Die Anbindung mit der Entflech- tungsstraße wäre in der geplanten Form nicht mehr leistungsfähig. Darüber hinaus würde sich ein Teil des MIV auf die Zaunhofstraße verlagern und damit die Ortslagen Meschenich und Immendorf mit zusätzlichen Verkehren belasten. Mit einer Abbindung lediglich der südlichen Immendorfer Hauptstraße würde sich der Verkehr fast vollständig auf die parallel verlaufende Giesdorfer Allee verlagern. Eine solch kleinräumige Verkehrs- verlagerung erzeugt ausschließlich in Immendorf eine Verkehrsverlagerung, die mit Blick auf die heu- tige Situation als nicht zumutbar eingestuft wird und somit nicht weiterverfolgt wird. Die Abbindung der Zaunhofstraße hingegen wird empfohlen, da sich so die gewünschten Verlage- rungseffekte der Verkehre zwischen Immendorf und Meschenich auf die neue und leistungsfähige Entflechtungsstraße am besten einstellen können. Die Straße soll nicht zurückgebaut oder entsiegelt werden, sondern weiterhin als direkte und komfortable Fuß- und Radwegeverbindung zur Verfügung stehen. Die KVB-Buslinie 135 und das Anruf-Sammel-Taxi (AST) 183 wie auch der landwirtschaftliche Verkehr werden die Straße durch bauliche Durchfahrtsschleusen weiterhin nutzen können. Durch- gangsverkehre werden jedoch unterbunden. Diese Untersuchungsergebnisse wurden den politischen Gremien sowie Vertreter*innen der Bürger- schaft aus Rondorf, Immendorf und Meschenich Ende 2020/Anfang 2021 in Fachgesprächen vorge- stellt. Aus dieser Diskussion hat sich die Notwendigkeit einer kleinräumigen Variantenuntersuchung für den östlichen Bereich der Entflechtungsstraße ergeben. Die Beratungs- und Untersuchungser- gebnisse aus dieser Planungsphase sind in den Anlagen 1 und 2 zusammengefasst worden. 4. Kleinräumige Variantenuntersuchung Allgemeines Die Entflechtungsstraße besteht aus einer Anbindung in Nord-Süd-Richtung an die Kapellenstraße und einer Trasse in West-Ost-Richtung zwischen der Brühler Landstraße und dem Kiesgrubenweg auf Höhe des Kreisverkehrs mit der Giesdorfer Allee. Die Straße ist gemäß der Richtlinien für Außer- ortsstraßen geplant. Sie ist anbaufrei; straßenbegleitend werden durchgängig kombinierte Geh- und Radwege mit einer Breite von 3,50 m vorgesehen. Da die Straße nicht nur den Ortskern von Rondorf entlasten soll, sondern auch überörtliche Bedeu- tung hat, ist perspektivisch geplant, die Straße in die Baulast des Landes zu übergeben. Die Verwal- tung befindet sich hierzu bereits in Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Strecke Die Verwaltung und der Investor haben, wie oben bereits erwähnt, die Planung und die erforderlichen Gutachten für die Trasse zwischen Brühler Landstraße und Kiesgrubenweg im östlichen Abschnitt einer kleinräumigen Variantenuntersuchung unterzogen. In diesem Umgriff wurden in einem Korridor von 275 m insgesamt acht Varianten entwickelt und vertiefend untersucht. Im westlichen Teilabschnitt verlaufen die Trassen südlich der Leitungsschutzzonen und damit auch außerhalb der Wasserschutz- zone III. Der Untersuchungsbericht sowie die Beschreibung und die Bewertung der Varianten sind in der Anlage 3 beigefügt. Knotenpunkte Alle Knotenpunkte im Zuge der Entflechtungsstraße wurden durch eine Verkehrsuntersuchung über- prüft und in ihrer Leistungsfähigkeit bestätigt. Folgende Knotenpunktformen sind vorgesehen: 4 Nord-Süd Richtung Kapellenstraße/Husarenstraße Kreisverkehr Bödinger Straße (Nord)/Westerwaldstraße Einmündung West-Ost Richtung Anschluss B51n Lichtsignalanlage Bödinger Straße (Süd) Kreisverkehr zukünftige Stadtbahn planfreie Führung In einigen Varianten: Betonwerk Einmündung Immendorfer Hauptstraße Kreisverkehr Radweg Am Moosberg planfreie Führung Giesdorfer Allee Einmündung Kiesgrubenweg (L150) Kreisverkehr (Bestand) Die Stadtbahn Der Kreuzungspunkt zwischen der Entflechtungsstraße und der Stadtbahn zwischen Rondorf und Meschenich ist gemäß der Vorgaben der Bezirksregierung Köln planfrei vorzusehen. Aus Gründen des Landschaftsschutzes soll keiner der beiden Verkehrsträger in die +1-Ebene gelegt werden. Die Stadtbahn kann aufgrund der querenden Produktleitungen nicht tiefer in die -1-Ebene gelegt werden. Daher wird die Entflechtungsstraße, die im Bereich der Stadtbahnkreuzung parallel zu den Produktlei- tungen geführt wird, in die -1-Ebene abgesenkt. Die Stadtbahn bleibt auf Geländeniveau und wird über die Entflechtungsstraße hinweggeführt. Für den Kreuzungspunkt wurde die aus heutiger Sicht wahrscheinliche Trassenführung angenom- men. Sofern sich im weiteren Planungsprozess herausstellt, dass die Stadtbahn auf einer anderen Trasse geführt werden soll, wird die Planung für die Entflechtungsstraße entsprechend angepasst und gegebenenfalls per Deckblatt im Planfeststellungsverfahren korrigiert. Umweltbelange Die Berücksichtigung der Umweltbelange hat im gesamten Planungsprozess eine sehr wichtige und umfassende Rolle gespielt. Die kontinuierliche Einbeziehung sämtlicher Gutachter*innen im Pla- nungsprozess wurde lückenlos fortgesetzt. Die ausführliche Beschreibung der Prüfung aller Umwelt- belange ist ebenfalls in der Anlage 3 zu finden. Eine Übersicht der Konfliktflächen ist in Anlage 4 dar- gestellt. Im weiteren Planungsprozess wird die Untere Naturschutzbehörde (UNB), angesiedelt im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, im Rahmen des Panfeststellungsverfahrens offiziell um Stellung- nahme gebeten. Zur Erarbeitung dieser Stellungnahme wird standardmäßig der Naturschutzbeirat zur Beratung eingebunden. 5. Ergebnis der kleinräumigen Variantenuntersuchung Bewertungssystematik Für die Bewertung der Varianten, die sich aus dem oben dargestellten Variantenvergleich ergeben, wurden drei Hauptkriterien gebildet, die mit einer unterschiedlichen Wichtung in die Bewertung ein- fließen: - Trassierung 40 % - Umweltbelange 40 % - Kosten 20 % Jedes Hauptkriterium beinhaltet verschiedene Unterkriterien, die zur Beurteilung der Gesamtsituation identifiziert wurden. Alle Unterkriterien gehen gleichwertig in die Wertung für das jeweilige Hauptkrite- rium ein. Die Unterkriterien wurden von den auf das jeweilige Thema spezialisierten externen Fach- 5 gutachtern beurteilt. Die Kriterien sind übersichtlich in einer Matrix dargestellt, die sich zusammen mit den zugehörigen ausführlichen Erläuterungen in der Anlage 3 finden. Variantenempfehlung und Begründung Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der umfangreichen verkehrs- und umwelttechnischen Untersu- chungen dem Rat der Stadt Köln die Variante A gemäß der Anlagen 5 und 6 weiterzuverfolgen und hierfür das Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Die kleinräumige Variantenprüfung hat diese Variante als diejenige identifiziert, die bei Erreichung der planerischen Zielvorgaben insgesamt die Wirkungsvollste ist. In dieser Variante werden die bei solchen Infrastrukturvorhaben zwangsläufig auftretenden Konflikte und Eingriffe als ausgewogen verteilt und weitestgehend verträglich beurteilt. Im Planungsraum sind verschiedene, zum Teil widerstreitende öffentliche und private Belange zu einem sinnvollen Ausgleich zueinander zu bringen. So sind z. B. der Naturschutz gegen die Belange der Bürgerschaft (Lärm, Sicht) oder das geschützte Landschaftsbild mit der Bewirtschaftung von nutzbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen angemessenen gegeneinander abzuwägen. In der Gesamtbetrachtung des Hauptkriteriums der Umweltgüter schneidet die Variante A am besten ab. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich diese Variante stärker an bereits vor- handener Infrastruktur orientiert und damit einen signifikant geringeren Eingriff in die Feldflur erzeugt. Dies führt damit zwangsläufig zu deutlich weniger artenschutzrechtlichen Konflikten. Auch die Beein- trächtigung von vorhandenen Biotopverbund- und Kompensationsflächen sowie ausgewiesenen Schutzgebieten ist hier am geringsten. Die Variante A schneidet beim Thema Lärm gegenüber den Varianten E/E2 besser ab. Gegenüber den nördlicheren Varianten F und G wird sie etwas schlechter bewertet, was daraus resultiert, dass deren Trassen am weitesten entfernt von jeglicher Wohnbebauung liegen. Im betrachteten östlichen Teilabschnitt der Entflechtungsstraße werden in keiner Variante aktive Schallschutzeinrichtungen, außer lärmminderndem Asphalt, notwendig; dies ist nur an der Husarenstraße im nördlichen Ab- schnitt mit einer Lärmschutzwand der Fall. Allen Varianten gemein ist, dass für die Liegenschaft Im- mendorfer Hauptstraße 30 aktiver Schallschutz erforderlich wird. Die Variante A reagiert am sensibelsten auf die landschaftsprägenden Alluvialrinnen, obwohl die Trasse in der West-Ost Richtung in Dammlage geführt wird. Der Damm hat auf der Westseite der charakteristischsten Alluviralrinne bei Immendorf eine Entwicklungslänge von nur ca. 200 m und liegt von Immendorf ca. 235 m entfernt. Auf der Ostseite der Rinne trifft die Straße bereits wieder auf das vorhandene Geländeniveau. Der Radweg Am Moosberg verläuft im Tal der Alluvialrinne und kann ohne Anpassung der Höhenlage von der Straße planfrei gequert werden. Die weiter nördlich gelege- nen Varianten F und G sehen aufgrund der vorhandenen Topographie einen langen, breiten Ein- schnitt von bis zu 300 m ins Gelände vor, der in der Variante G sogar noch um einen Damm in Nord- Süd Richtung ergänzt werden müsste, um den Radweg Am Moosberg planfrei kreuzen zu können. Darüber hinaus muss bei diesen Varianten durch die Tieflage der Straße ein Regenversickerungsbe- cken in dem bislang unzerschnittenen Landschaftsraum vorgesehen werden, dessen Sohle voraus- sichtlich nah bis an den Grundwasserstand reichen wird. Die Variante A beeinträchtigt – anders als insbesondere die Varianten F und G – die Sichtbeziehung aus Immendorf heraus auf das freie Feld bzw. in Richtung Rondorf. Dieser Aspekt fällt jedoch nicht so stark ins Gewicht, als dass sich an dem Bewertungsergebnis der unterschiedlichen Trassen mit Blick auf den Landschaftsraum etwas ändern würde. Immendorf liegt größtenteils über der Höhe der zu- künftigen Entflechtungsstraße, so dass durch den Damm die Sichtbeziehung aus Immendorf Richtung Rondorf nicht beeinträchtigt wird. Auch im Hauptkriterium der Trassierung schneidet die Variante A insgesamt am besten ab. Sie kreuzt die Leitungen an mehr Stellen als die Varianten E/E2, jedoch an weniger als die nördlicheren Varian- ten F und G. Diese weisen im Bereich des Anschlusses an den bestehenden Kreisverkehr Kiesgru- benweg zusätzliche Leitungsquerungen auf. Darüber hinaus quert die Variante A die Leitungen im Bereich der ehemaligen Kiesgrube in einem für die Leitungsbetreiber günstigeren Winkel. Ausschlag- gebend für die Bewertung ist jedoch die Anzahl der Leitungsquerungen. 6 Die Variante A geht auch am schonendsten mit den durch das Grundrecht auf Eigentum geschützten Belangen um. Zwar unterscheiden sich die Varianten hinsichtlich des absoluten Umfangs der erfor- derlichen Flächen nicht signifikant. Unterschiede bestehen aber durchaus hinsichtlich der Qualität bzw. der künftigen Nutzbarkeit der in Anspruch genommenen Flächen. Zum einen kann bei der Vari- ante A im Gegensatz zu den Varianten E/E2 auf einen Eingriff in einen Gewerbebetrieb verzichtet werden. Zum anderen ist der Eingriff in bislang unzerschnittene landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Randlage deutlich geringer als in den nördlicheren Varianten F und G. Zudem kann bei der Vari- ante A auf einen Eingriff in das Gewerbegebiet Claudiusstraße verzichtet werden, der bei den Varian- ten F und G für die Anbindung der Giesdorfer Allee notwendig wäre. 6. Vorhandene Risiken Kostenrisiko In der Variante A besteht ein erhöhtes Kostenrisiko im Bereich der Produktleitungen. Zu dem derzeiti- gen frühen Planungsstand können die Kosten seitens der Leitungsträger noch nicht detailliert genug benannt werden, da der Maßnahmenumfang noch nicht geklärt ist. Das Risiko stellt sich in den Vari- anten G und F als noch höher dar, da die Leitungen hier durch ungünstigere Querungswinkel und eine höhere Querungsanzahl noch stärker betroffen sind. Da in den Varianten E/E2 die Leitungen am wenigsten, und wenn doch im günstigen Winkel gekreuzt werden, ist hier das diesbezügliche Kosten- risiko am geringsten. Bauzeitliches Risiko Durch die bislang unklare Situation der Folgemaßnahmen der Leitungsträger besteht ein derzeit noch nicht vollumfänglich bezifferbares bauzeitliches Risiko. Es ist jedoch geplant, mit dem Bauablauf für die Straße diesem Risiko so zu begegnen, dass an verschiedenen Stellen verschiedene Gewerke (aufeinander abgestimmt) arbeiten. Auch hier wird das Risiko für die Varianten E/E2 am geringsten eingeschätzt, da die wenigsten Maßnahmen an den Produktleitungen erwartet werden. Klagerisiko Das Klagerisiko wird für alle Varianten gleich hoch eingeschätzt. Durch die beschriebene Situation der vielfältigen und unterschiedlichen Betroffenen, wie z. B. die Bürgerschaft aus Immendorf, die Ei- gentümer*innen der landwirtschaftlichen Flächen, die Bewirtschaftenden der landwirtschaftlichen Flä- chen, die Naturschutzverbände oder die Leitungsbetreiber der Produktleitungen, gibt es vielfältige Beteiligte, die ggf. die aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigten Interessen auf dem Klage- weg durchsetzen wollen. 7. Fachgespräche und Bürgerinformation Die Weiterentwicklung der Planung wurde wie oben bereits dargelegt Vertreter*innen aus Politik und Bürgerschaft in mehreren Fachgesprächen vorgestellt und diskutiert (Anlage 2): - Fachgespräche mit Vertreter*innen aus der Politik 08.12.20/26.01.21/16.02.21/15.06.21 - Fachgespräche mit Vertreter*innen aus der Bürgerschaft 09.02.21/16.06.21. Zur Information aller Interessierten wurde die bereits im März 2020 herausgegebene Projektbroschü- re auf den neusten Stand gebracht und im Internet veröffentlicht. Am 01.07.2021 hat eine umfängliche Bürgerinformationsveranstaltung - pandemiebedingt in einem „hybriden Format“ - zum Gesamtprojekt Rondorf Nord-West stattgefunden. Den inhaltlichen Rahmen haben Impulsvorträge zu den einzelnen Teilprojekten gebildet. Schwerpunkt waren die aktuellen Er- gebnisse des Planungsprozesses für die Entflechtungsstraße. Die Veranstaltung wurde live im Inter- net übertragen. Der interessierten Zuhörerschaft wurde die Möglichkeit gegeben, Fragen über einen Live-Chat zu stellen. Diese wurden von den Teilnehmer*innen auf dem Podium beantwortet. Die Fra- 7 gen bezogen sich in der Hauptsache auf die Themen Fahrgeschwindigkeit, Schallschutz, Arten- schutz, Optimierung der Trassenlage West-Ost, Betroffenheit der Husarenstraße, Anbindungsform von Bestandsstraßen, Rad-/Gehwegverbindungen und die zeitliche Verknüpfung mit der Realisierung des Wohngebietes. 8. Weiteres Vorgehen Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln werden die Genehmigungsunterlagen er- arbeitet und bei der Bezirksregierung mit dem Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Der aktuelle Rahmenterminplan über alle Teilprojekte von Rondorf Nord-West findet sich in Anlage 7. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1 Stellungnahme der BV2 vom 22.12.2020 Anlage 2 Ergebnisse aus den Fachgesprächen Ende 2020/Anfang 2021 Anlage 3 Entflechtungsstraße Bericht kleinräumige Variantenuntersuchung incl. Matrix Anlage 4 Übersichtslageplan Varianten mit Darstellung der Umweltbelange Anlage 5 Entflechtungsstraße Übersichtslageplan Variante A Anlage 6.1: Vorzugsvariante A - Entflechtungsstraße Lageplan 1 Anlage 6.2 Vorzugsvariante A - Entflechtungsstraße Lageplan 2 Anlage 6.3 Vorzugsvariante A - Entflechtungsstraße Lageplan 3 Anlage 7 Terminplan, Stand 15.07.2021
Anlage 18- Beantwortung mündl. Fragen im VA am 05.10.21
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Rondorf Nord-West ANLAGE 18 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 1/2 Beantwortung von Fragen, die mündlich in der Sitzung des Verkehrsausschus- ses vom 05.10.2021 gestellt wurden (s. Anlage 16) Frage/Auszug aus der Niederschrift: RM De Bellis-Olinger schließt sich diesem Dank nachdrücklich an und schlägt seitens der CDU-Fraktion vor, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen, da noch Beratungsbe- darf bestehe. Die Ausführungen der Verwaltung halte sie jedoch für nicht eindeutig ge- nug, beispielsweise zu den Anregungen der BV Rodenkirchen hinsichtlich der Ersatz- flächen für die Bauern, der Anlage von Blühstreifen und dem Artenschutz. Hier sei si- cherlich auch das Votum der Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Klima, Um- welt und Grün von Interesse. Antwort der Verwaltung: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün hat die Vorlage ohne Votum an den Rat verwie- sen. Die Verwaltung verweist auf die ausführlichen Erläuterungen in der Anlage 12. Die detaillierten Verhandlungen zu möglichen Ersatzflächen für die Landwirte können erst beginnen, wenn die weiterzuverfolgende Varianten feststeht und alle Flächenansprüche mit den dafür anzustrebenden Verfahren bekannt sind. Die Verwaltung weist erneut auf das Vermeidungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchg) hin, das den Eingriffsverursacher verpflichtet, vermeidbare Eingriffe zu unterlas- sen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen. Aus Sicht der Verwaltung widerspricht der Ansatz den größeren Eingriff bei Variante H in Kauf zu nehmen, der bei Realisierung der Va- riante A vermeidbar bzw. zumindest erheblich reduzierbar wäre, und im Gegenzug dann die Ausgleichsmaßnahmen zu erweitern, diesem Vermeidungsprinzip grundlegend. Wie bereits in Anlage 12 erläutert, kommt hinzu, dass der betroffene Landschaftsraum durch zahlreiche weitere, in der Umsetzung und in Planung befindliche Vorhaben als geeigneter Lebensraum für Feldlerche und Rebhuhn weiter eingeschränkt wird (B51n, B-Plan Claudius- straße, B-Plan Rondorf Nord-West, Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich, Flurbereini- gung Meschenich). Dies ist einerseits durch die Vorhaben selber bedingt, andererseits wer- den auch für diese Vorhaben Kompensationsmaßnahmen für Offenlandarten im näheren Umfeld erforderlich. Die Suche nach geeigneten und verfügbaren Maßnahmenflächen im Umfeld der Planung stellt sich daher außerordentlich schwierig dar. Rondorf Nord-West ANLAGE 18 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Seite 2/2 Frage/Auszug aus der Niederschrift: RM De Bellis-Olinger merkt an, dass sie die Bedenken der Verwaltung teile und wirft die Frage auf, wie viel Zeit die Verwaltung benötigen werde, eine neue Planung mit allen Erfordernissen aufzusetzen – unabhängig von etwaigen Klagen. Man dürfe nicht verges- sen, dass der Wohnungsbau erst dann starten könne, wenn gleichzeitig auch die Infrastruk- tur geschaffen werde. Antwort der Verwaltung: Wie bereits in Anlage 10 erläutert, ist die Zeitdauer für die Finalisierung der Planung und der Antragsunterlagen für die Planfeststellung (Fachgutachten etc.) bei Variante H ähnlich lang wie bei Variante A einzuschätzen. Durch die aufwendigere Überbauung der Leitungen im Be- reich des Kreisverkehrs Kiesgrubenweg könnte es bei Variante H aber zu Verzögerungen bei Planung und Realisierung der Entflechtungsstraße kommen. Ziel ist es, die Genehmigungsplanung und die Antragsunterlagen für die Planfeststellung schnellstmöglich nach dem Ratsbeschluss fertigzustellen und nach Möglichkeit im 1. Halb- jahr 2022 die Planfeststellung bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.08.2021 öffentlich 4.6 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersu- chung 2622/2021 RM Wahlen beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vorlage heute zu- nächst zu verweisen. SB Dr. Beese merkt an, dass die BV Rodenkirchen eine Tendenz zu Variante G ha- be, was die FDP-Fraktion nachvollziehen könne. Sie werde sich voraussichtlich an- schließen. Für die CDU-Fraktion weist RM de Bellis-Olinger darauf hin, dass eine Entscheidung in der heutigen Sitzung in der Tat verfrüht sei; das Votum der BV Rodenkirchen müs- se abgewartet werden. Sie möchte jedoch ebenfalls betonen, dass spätestens im November eine abschließende Entscheidung getroffen werden müsse, andernfalls drohen in allen Bereichen Verzögerungen. RM Syndicus möchte wissen, warum die Verwaltung Variante A weiterverfolgen möchte, obwohl im Kölner Süden eine Präferenz zu den Varianten G oder F bestehe. Der Dammbau werde dort sehr kritisch angesehen. Danken möchte sie der Verwal- tung für die Vorstellung und Prüfung der zahlreichen Varianten. Verfolgen könne man durchaus auch 2 oder 3 Varianten. BG Greitemann verweist auf die vorliegende Matrix, die bei allen Varianten die Vor- und Nachteile ausweise. Unter Abwägung dieser sei die Verwaltung zum Ergebnis gekommen, dass Variante A weiterverfolgt werden sollte. Zeitkritisch sei die Vorlage nicht, jedoch bitte er auch als Stadtentwicklungsdezernent um ein Votum in der Ratssitzung im November. 2 Auch Frau Dietz, Vertreterin des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, betont, dass die Verwaltung alle Varianten eingehend geprüft habe und auch einen regen Austausch mit den Bürger*innen vor Ort gepflegt habe. Je nachdem wo der Schwer- punkt gesehen werde, könne man auch einer anderen Variante den Vorzug geben. Der Verwaltung halte die Variante A für ausgewogen und wirkungsvoll, wenn gleich alle Varianten nah beieinander liegen. SE Dr. Klusemann bestätigt die letzte Feststellung von Frau Dietz; es handele sich nun um eine Entscheidung, die letztendlich die Politik treffen müsse. Die Verwaltung hätte aus seiner Sicht Variante G als Beschlussalternative vorschlagen und dement- sprechend auch eingehendere Erläuterungen zu dieser Variante darlegen müssen. Bei näherer Betrachtung der Umweltbelange werde Variante G sicherlich in der Punktezahl noch steigen. RM de Bellis-Olinger wirft abschließend noch die Frage auf, welche Verzögerungen eine Entscheidung der BV Rodenkirchen für Variante G mit sich bringen würde. Sie bittet die Verwaltung dies schriftlich nachzureichen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung und Vorberatung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen, die Ausschüsse Klima, Umwelt und Grün sowie Stadtentwicklung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 Erläuterungsbericht (Stand August 2021)
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Projektpartner: Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Oskar-Jäger-Straße 173 50825 Köln Entflechtungsstraße Rondorf Köln-Rondorf Erläuterungsbericht zur Matrix des kleinräumigen Variantenvergleichs Juli 2021 (Aktualisiert 11.08.2021) Verfasser: IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft Dürener Straße 401b 50858 Köln RIETMANN BERATENDE INGENIEURE Partnerschaftsgesellschaft mbB Siegburger Straße 243a 53639 Königswinter CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bismarkstraße 11-13 50672 Köln Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 2/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ...................................................................................................................................................................... 4 2 Darstellung des Vorhabens ............................................................................................................................................. 5 2.1 Planerische Beschreibung ................................................................................................................................... 5 2.2 Lage des Untersuchungsgebietes ....................................................................................................................... 6 2.3 Streckencharakteristik ......................................................................................................................................... 8 2.4 Straßenbauliche Beschreibung ............................................................................................................................ 8 3 Trassierung .................................................................................................................................................................... 9 3.1 Knotenpunkte ...................................................................................................................................................... 9 3.2 Nord-Süd-Achse .................................................................................................................................................. 9 3.3 Variante A ........................................................................................................................................................... 9 3.4 Variante B ......................................................................................................................................................... 10 3.5 Varianten C und D ............................................................................................................................................. 10 3.6 Variante E ......................................................................................................................................................... 10 3.7 Variante E2 ....................................................................................................................................................... 11 3.8 Variante F ......................................................................................................................................................... 11 3.9 Variante G ......................................................................................................................................................... 11 3.10 Trassierung ....................................................................................................................................................... 12 3.11 Landwirtschaftliche Wege .................................................................................................................................. 13 3.12 Neuordnung landwirtschaftliche Flächen ........................................................................................................... 14 3.13 Eingriffe in ausgeübte Gewerbebetriebe und Objekte Dritter ............................................................................. 14 3.14 Zerschneidung von und Eingriff in Bauland ....................................................................................................... 14 3.15 Abstand zu Wohnbebauung | schützenswerte Nutzungen ................................................................................. 15 3.16 Querung Entflechtungsstraße/Radweg „Am Moosberg“ ..................................................................................... 15 3.17 Leitungstrassen ................................................................................................................................................. 16 3.18 Zusammenfassende Bewertung Trassierung..................................................................................................... 19 4 Bewertung der Umweltschutzgüter | Trassenauswirkungen .......................................................................................... 20 4.1 Artenschutzrechtliche Betroffenheit ................................................................................................................... 22 4.2 Biotopqualitäten ................................................................................................................................................ 24 4.3 Boden (Verbrauch schützenswerter Böden) ...................................................................................................... 26 4.4 Klima | Anpassung an den Klimawandel ............................................................................................................ 27 4.5 Landschaft | optische Wirkung | Zäsur ............................................................................................................... 28 4.6 Wasser | Trinkwasserschutzgebiet | Grundwasserneubildung ........................................................................... 30 4.7 Kultur- und Sachgüter | Archäologie .................................................................................................................. 32 4.8 Schall ................................................................................................................................................................ 33 4.9 Luftschadstoffe .................................................................................................................................................. 34 4.10 Altlasten ............................................................................................................................................................ 35 4.11 Zusammenfassende Bewertung Umweltschutzgüter ......................................................................................... 36 5 Kosten .......................................................................................................................................................................... 37 6 Zusammenfassende Bewertung ................................................................................................................................... 38 Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 3/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Anlagenverzeichnis 1) Variantenmatrix Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 4/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 1 Einführung Die Stadt Köln plant die Entwicklung eines ca. 40 ha (Bruttobauland) großen Baugebietes nordwestlich des bestehenden Stadtteils Köln-Rondorf. Der Stadtteil Köln-Rondorf liegt im Süden von Köln (Stadtbezirk Rodenkirchen) und grenzt an der Ostseite an die BAB A555 und im Norden an die BAB A4 (Kölner Autobahnring). Es sollen rund 1.300 Wohneinheiten für rund 3.000 Menschen geschaffen werden. Angesichts der angespannten Verkehrssituation im Kö lner Süden verlangt die Politik ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für den Bereich Rondorf und seine nähere Umgebung. Neben der Anbindung des geplanten Baugebietes an eine neue Stadtbahnlinie ist weiter vorgesehen, den bereits heute von einem hohen Durchgangsverkehrsant eil geprägten Stadtteil Köln-Rondorf durch eine Entflechtungsstraße zu entlasten und dabei die bislang durch den Ortskern verlaufende Straßenverbindung (L92 Rodenkirchener Straße und K31 Bödinger Straße) attraktiver im Sinne des Umweltverbundes zu gestalten und umzubauen. Die Entwicklung des Baugebietes, die Planung der St adtbahnlinie sowie die Planung der Entflechtungsstraße sollen in verschiedenen förmlic hen Planverfahren (Bebauungsplanverfahren sowie drei Planfeststellungsverfahren) erfolgen. Konkret werden im Planungsraum verschiedene Verfahren, zum Teil parallel zueinander, betrieben. Dies sind im Einzelnen: • das Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurech ts für den Hochbau, • das Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees, • das Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtb ahnlinie, die sowohl den Stadtteil Rondorf als auch den Stadtteil Meschenich anbinden wird und • das Planfeststellungsverfahren für die Entflechtun gsstraße. Bei der hier planfestzustellenden Verkehrsanlage handelt es sich um den Neubau der Entflechtungsstraße Rondorf mit einer Baulänge von ca. 3,7 km zuzüglich einer Länge von ca. 1,0 km für den Umbau von einmündenden und querenden Straßen. Neben der Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr wird parallel auf gesamter Länge ein gemeinsamer Geh-/Ra dweg in einer Breite von 3,50 m angelegt (Regelmaß: 2,50 m). Die Linienführung der Entflechtungsstraße ist unter Aspekten der verkehrlichen Entlastung des Ortskerns, der Flächenverfügbarkeit, der Art und des Umfangs d er Flächeninanspruchnahme, des Trassenverlaufs, des Schallschutzes, des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes bestimmt worden. Für die weitere städtebauliche Entwicklung von Rondorf soll die Entflechtungsstraße auch der sinnvollen Erschließung und Verteilung des erwarteten Neuverkehrs dienen. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 5/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 2 Darstellung des Vorhabens 2.1 Planerische Beschreibung Die Entflechtungsstraße soll durch eine West-Ost-Achse die B51 Brühler Landstraße im Westen mit dem vorhandenen Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg im Oste n verbinden. Zudem soll durch eine Nord-Süd- Achse, die die vorhandene K31 Bödinger Straße erset zt, im Norden die Anbindung an die L92 Kapellenstraße und das geplante Baugebiet im Norden sichergestellt werden. Neben den Anschlusspunkten sind bei der Trassenfindung insbesondere berücksichtigt worden: • Landschaftsschutzgebiete, Rekultivierungsflächen, Biotopkatasterflächen und die drei in Nord- Süd-Richtung verlaufenden Alluvialrinnen • Flächen besonderer Bedeutung für den Artenschutz • Schützenswerte Böden • Auswirkungen auf das Klima • Optische Wirkung der Trasse auf das Landschaftsbil d • Trinkwasserschutzgebiete • Schallemissionen • Luftschadstoffe • Kultur- und Sachgüter / Archäologie • Altlastenfläche nordöstlich des geplanten Knotenpu nkts der Nord-Süd-Achse mit der West-Ost-Achse • Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen • Eingriffe in ausgeübte Gewerbebetriebe und Objekte Dritter • Zerschneidung von / Eingriff in Bauland • Abstand zu Wohnbebauung / schützenswerten Nutzunge n • Niveaufreie Querung Entflechtungsstraße/Radweg „Am Moosberg“ und des sich dort befindenden topografischen Geländesprungs von ca. 6,80 m • Produktleitungen parallel zur West-Ost-Achse und d eren Leitungsschutzzonen Das Untersuchungsgebiet umfasste den durch die B51 Brühler Landstraße, BAB A4, L189 Bonner Landstraße und K15 Zaunhofstraße eingegrenzten Raum um den Stadtteile Köln-Rondorf und Köln- Immendorf. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 6/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 2.2 Lage des Untersuchungsgebietes Abb. 1: Untersuchungsgebiet, ohne Maßstab, Quelle: www.openstreetmap.org, Stand: 2020-10-22 Nord-Süd-Achse Die Entflechtungsstraße beginnt im Norden an der L9 2 Kapellenstraße unmittelbar gegenüber einer geplanten Zufahrt zum Erschließungsgebiet Rondorf N ord-West und der St. George‘s School. Die neue Straße verläuft in südlicher Richtung in Verlängeru ng der Husarenstraße und westlich der vorhandenen Bebauung. Im Bereich der Einmündung K31 Bödinger St raße/Westerwaldstraße schwenkt die Entflechtungsstraße in die Trasse der vorhandenen K31 Bödinger Straße ein, wobei die Straße zwischen Westerwaldstraße und ihrem südlichen Anschluss an die West-Ost-Achse, einschließlich eines bereits vor beschriebenen gemeinsamen Geh-/Radwegs, komplett neu erstellt wird. In Höhe der Westerwaldstraße wird die nördlich weiter verlaufende Bödinger Straße mit einer Einmündung an die neue Entflechtungsstraße angebunden. Die Nord-Süd-Achse hat eine Länge von ca. 1,2 km zuzüglich der Anpassung der Kapellenstraße auf einer Länge von ca. 150 m und der Anbindung der vorhandenen Bödinger Straße mit einer Länge von ca. 100 m. Auf der Nord-Süd-Achse sind Zufahrten zu landwirtsc haftlichen Flächen und zu einem Wohngebäude geplant. Immendorf Rondorf Meschenich A4 A555 B51 K15 L186 L92 L150 K31 Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 7/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) West-Ost-Achse Die West-Ost-Achse der Entflechtungsstraße verläuft zwischen den Kölner Stadtteilen Rondorf und Immendorf. Sie beginnt im Westen an der B51 Brühler Landstraße. Die Anbindung an die B51 Brühler Landstraße erfolgt in Höhe des Anschlusses der sich in Bau befindenden B51n (Ortsumgehung Köln- Meschenich) an die vorhandene B51 Brühler Landstraß e. Die Entflechtungsstraße verläuft hier auf der Südseite der Produktleitungen (außerhalb der Leitun gsschutzzone) in östlicher Richtung bis zum Knotenpunkt mit der im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Nord-Süd-Achse. Im weiteren Verlauf werden die geplante Stadtbahntrasse und die Immendorfer Hauptstraße gekreuzt. Der vorhandene gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ wird gequert, bevor die Trasse am vorhandenen Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg an den Bestand ansc hließt. Der gemeinsame Geh-/ Radweg am Moosberg fällt von Norden nach Süden um ca. 6,00 m im Gelände ab. Aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Kreuzungssituationen in den verschiedenen Varianten. Sowohl die B51 Brühler Landstraße als auch die L150 Kiesgrubenweg befinden sich in der Straßenbaulast von Straßen.NRW. Die Anbindung der Zufahrt zum Betonwerk und die Anb indung der Giesdorfer Allee erfolgen für die nachfolgend beschriebenen Varianten unterschiedlich. Zeitgleich zur Planung der Entflechtungsstraße werd en Variantenuntersuchungen für die Stadtbahnverlängerung nach Meschenich durchgeführt. Im Maßnahmenbereich wird die Stadtbahn in Variante D1 ab der Kapellenstraße parallel zur K31 Bödinger Straße in Richtung Meschenich geführt. Die Variante D2 sieht die Führung der Stadtbahn durch d en Ortskern Rondorf vor, so dass die Entflechtungsstraße östlich der K31 Bödinger Straße gekreuzt wird. Da die Variantenuntersuchung noch nicht abgeschlossen ist, wird für die Entflechtungsstraße die Variante D2 der Stadtbahn angenommen. Die Stadtbahn wird demnach die Entflechtungsstraße östlich der K31 Bödinger Straße niveaufrei queren. Für die niveaufreie Querung wird die Entflechtungsstraße in diesem Bereich um ca. 5 m abgesenkt. Dadurch wird an dieser Stelle der Bau eines Regenwasserversickerungsbeckens erforderlich. Auch der genaue Verlauf der Entflechtungsstraße zwi schen dem Knotenpunkt K31 Bödinger und dem östlichen Anschluss an den Kreisverkehr L150 Kiesgr ubenweg und die Querung der Produktleitungen unterscheiden sich in den einzelnen Varianten. Die West-Ost-Achse hat eine Länge von ca. 2,45 km ( Variante A) bis ca. 2,5 km (Variante F). Die Länge der erforderlichen Neubaubereiche von querenden oder einmündenden Straßen unterscheidet sich je nach Variante. Die West-Ost-Achse erhält mit Ausnahme der Zufahrt zum Betonwerk (nur in den Varianten E/E2) keine weiteren Zufahrten und übernimmt damit keine Erschließungsfunktionen für angrenzende Grundstücke. An der Immendorfer Hauptstraße und der Giesdorfer Allee sind Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen und zu einem Wohngebäude geplant. In den Varianten A/G/F verbleibt die Zufahrt zum Betonwerk unverändert. Nach Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße wird die weiter südlich zwischen Meschenich und Immendorf verlaufende K15 Zaunhofstraße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Die Straße ist nur noc h für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende, den ÖPNV und den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 8/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 2.3 Streckencharakteristik Die Streckencharakteristik der Entflechtungsstraße ist geprägt durch eine gestreckte Linienführung. Entsprechend ihrer Anordnung im Straßennetz übernim mt die Entflechtungsstraße mit ihrem 2-streifigen Querschnitt neben einer Entlastung der Ortsdurchfahrt Rondorf auch eine überörtliche Verbindungsfunktion zwischen der B51n Brühler Landstraße im Westen und der BAB A555 und der L150 im Osten. Es werden zudem die Stadtteile Meschenich, Immendorf und Rond orf besser miteinander verbunden und die Verbindung zwischen Meschenich und dem Stadtteilzentrum Rodenkirchen optimiert. Während des gesamten Planungsprozesses ist auf die Förderung des Radverkehrs geachtet worden. Auf gesamter Länge der Entflechtungsstraße sind gemeinsame Geh-/Radwege vorgesehen. Die Breite dieser Anlagen ist mit 3,50 m größer dimensioniert als es die einschlägigen Richtlinien (b = 2,50 m) vorgeben, um den erwarteten weiteren Anstieg der Radfahrenden gerecht zu werden. 2.4 Straßenbauliche Beschreibung Die neue Verkehrsanlage ist entsprechend des prognostizierten Verkehrsaufkommens dimensioniert. Die Planung der Entflechtungsstraße erfolgt nach de n gültigen Richtlinien. Hier sind insbesondere die RAL (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) und die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) zu nennen. Die Entflechtungsstraße ist entsprechend ihrer Char akteristik bzw. Netzfunktion in die Entwurfsklasse 3 (EKL 3) eingestuft worden. Hierdurch werden alle we sentlichen, die Geschwindigkeit beeinflussenden, Entwurfs- und Betriebsmerkmale festgelegt. Die EKL 3 beinhaltet folgende Gestaltungsmerkmale: • Planungsgeschwindigkeit: 90 (km/h); (die Planungsgeschwindigkeit darf nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwechselt werden) • Regelquerschnitt: RQ 11 • Gesicherte Überholabschnitte: keine • Führung des Radverkehrs fahrbahnbegleitend oder au f der Fahrbahn • Linienführung: angepasst • Empfohlener Radienbereich: R = 300 bis 600 m • Höchstlängsneigung: 6,5 % • Empfohlener Kuppenhalbmesser: ≥ 5.000 m • Empfohlener Wannenhalbmesser: ≥ 3.000 m • Knotenpunkte: Plangleiches Ein-/Abbiegen/Kreuzen m it/ohne Lichtsignalanlage oder Kreisverkehre Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 9/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 3 Trassierung 3.1 Knotenpunkte Der geplante Knotenpunkt Entflechtungsstraße/L92 Ka pellenstraße soll als Kreisverkehr ausgebaut werden. Ebenfalls als Kreisverkehr sollen die Knotenpunkte der Entflechtungsstraße zwischen West-Ost- und Nord-Süd-Achse sowie mit der Immendorfer Haupts traße ausgebaut werden. Die beiden vor genannten Knoten können jedoch auch in allen Varianten als vierarmige Kreuzung ausgebaut werden. Dies ist exemplarisch in der Variante E dargestellt. Das vorliegende Verkehrsgutachten weist die Leistungsfähigkeit der geplanten Kreisverkehre nach. Die Anschlüsse der Entflechtungsstraße an die B51n Brühler Landstraße, der vorhandenen Bödinger Straße/Westerwaldstraße an die Nord-Süd-Achse und die Giesdorfer Allee an die Entflechtungsstraße sind als dreiarmige Kreuzung geplant. Die Einmündung Entflechtungsstraße/B51n Brühler Landstraße wird mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Die Entflechtungsstraße schließt im Osten an den vo rhandenen Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg an, dessen Leistungsfähigkeit ebenfalls nachgewiesen wurde. 3.2 Nord-Süd-Achse Im Bereich der Nord-Süd-Achse unterscheiden sich die nachfolgend beschriebenen Varianten nicht. Aus diesem Grunde ist nachfolgend jeweils nur die West-Ost-Achse der einzelnen Varianten beschrieben. 3.3 Variante A Die Variante A ist nach einem ersten Abstimmungsges präch im Juni 2020 mit den Leitungsträgern der Produktleitungen so überarbeitet worden, dass sie ö stlich der K31 Bödinger Straße auf der Nordseite außerhalb der Leitungsschutzzone liegt und dass der Winkel zur erforderlichen Querung der Leitungen mit ca. 30° nicht zu flach ausgeführt wird. Ebenfalls östlich der Bödinger Straße kreuzt die Va riante A die geplante Stadtbahn. Hierfür wird die Stadtbahn geringfügig (bis zu 1 m) über dem vorhand enen Gelände geführt und die Entflechtungsstraße ca. 5 m abgesenkt. Die Absenkung erfolgt auf einer Länge von ca. 500 m. Im weiteren Verlauf liegt die Variante A nördlich d er Leitungsschutzzone und verläuft damit in der Wasserschutzzone III. Der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ wird nivea ufrei gequert. Aufgrund der vorhandenen Topografie (Längsneigung des Gemeinsamen Geh-/Radweges) und der vorhandenen Produktenleitungen kann der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ hier nicht weiter abgesenkt werden, so dass die Entflechtungsstraße ab der Immendorfer Hauptstraße bis hinter der Querung „Am Moosberg“ in einer leichten Dammlage geführt werden muss. Die Dammhöhe beträgt im Bereich der Alluvialrinne bis zu 6,00 m. Die Entwicklungslänge der Dammschüttung westlich „Am Moosberg“ beträgt ca. 200 m. Durch die Anordnung einer Rampe besteht für die Fahrradfahrenden eine Verbindung zwischen Entflechtungsstraße und dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“. Eine Absenkung (Einschnitt ins Gelände) der Entflechtungsstraße zwischen der Immendorfer Hauptstraße und „Am Moosberg“, um den gemeinsamen Geh/Radweg ni veaufrei queren zu können, ist aufgrund der vorhandenen Produktenleitungen östlich „Am Moosberg “ nicht möglich. Die zur Verfügung stehende Entwicklungslänge ist nicht ausreichend, um die Gra diente wieder so anzuheben um dann östlich „Am Moosberg“ die Produktenleitungen zu queren. Bevor die Variante A am Kreisverkehr L150 Kiesgrube nweg in geradliniger Verlängerung des Kiesgrubenwegs anbindet, wird die Giesdorfer Allee mit einer Einmündung angebunden. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 10/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Der zur Variante A parallel verlaufende Geh-/Radweg verläuft im Gegensatz zu allen anderen Varianten auf gesamter Länge auf der Südseite der Fahrbahn. Eine nördliche Anordnung des Geh- und Radweges - wie bei den anderen Varianten - würde durch die Ver bindungsrampe zum Geh-/Radweg „Am Moosberg“ zusätzliche landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. 3.4 Variante B Die Variante B ist nach einem ersten Abstimmungsgespräch mit den Leitungsträgern der Produktleitungen und den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens nicht we iter betrachtet worden bzw. in den weiteren Varianten aufgegangen. In dieser Variante werden die südlichen Äste der Bödinger Straße und der Immendorfer Hauptstraße nicht an die Entflechtungsstraße angebunden. Durch das zw ischenzeitlich vorliegende Verkehrsgutachten ist nachgewiesen worden, dass eine Anbindung der beiden Straßenabschnitte jedoch erforderlich ist. In dieser Variante wird der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ niveaufrei über die Entflechtungsstraße geführt. Hierfür muss der gemeinsame Geh-/Radweg auf einer Länge von ca. 210 m angehoben und in Dammlage geführt werden. Die Entfl echtungsstraße schneidet östlich des Brückenbauwerks „Am Moosberg“ ins Gelände ein. Die Variante B verläuft östlich der Bödinger Straße weiterhin unmittelbar südlich der Produktleitungen , jedoch überwiegend in der Leitungszone liegend. Zwi schen der Immendorfer Hauptstraße und der Giesdorfer Allee liegt die Straße in der Lage der v orhandenen Straße „Vor dem Dorf“. Der große Höhenunterschied im Bereich des Geh-/Radwegs „Am Moosberg“ kann unter Einhaltung des Regelwerks für die Straßenplanung (maximal zulässige Längsneigung) und des dadurch erforderlichen Einschnitts in das Gelände nur durch aufwendige Umverlegungen der Produktleitungen überwunden werden. 3.5 Varianten C und D Aufgrund der teilweisen Führung in der Leitungsschu tzzone und der Nichtanbindung der südlichen Bödinger Straße und Immendorfer Hauptstraße (siehe Variante B) sind die Varianten C und D nicht weiterverfolgt bzw. durch die Varianten E und E2 ersetzt worden. 3.6 Variante E Die Variante E ist die Weiterentwicklung der Varianten B, C und D. Abweichend von den anderen Varianten sind die Knotenpunkte wie bereits vor beschrieben e ntlang der West-Ost-Achse nicht als Kreisverkehr dargestellt. Östlich der K31 Bödinger Straße kreuzt die Variante E in einem großen Rechtsbogen (R = 2.500 m) die geplante Stadtbahn. Hierfür wird die Stadtbahn nur geringfügig (bis zu 1 m) über dem vorhandenen Gelände geführt und die Entflechtungsstraße ca. 5,5 m abgesenkt. Die Absenkung erfolgt auf einer Länge von ca. 500 m. Im weiteren Verlauf in Richtung Osten liegt die Var iante E weiterhin südlich der Leitungsschutzzone un d außerhalb der Wasserschutzzone III. Die Querung mit der Immendorfer Hauptstraße ist ebenfalls als 4-armiger Knotenpunkt ausgebildet. Der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ wird nivea ufrei gequert. Hierfür wird die Straße ab der Immendorfer Hauptstraße bis hinter der Querung „Am Moosberg“ in einer leichten Dammlage geführt. Die Dammhöhe beträgt im Bereich der Alluvialrinne ca. 5,00 m. Die Entwicklungslänge beträgt ca. 220 m. Durch die Anordnung einer Rampe besteht für die Fahrradfa hrenden eine Verbindung zwischen Entflechtungsstraße und dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“. Bevor die Variante E am Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg anbindet, wird die Giesdorfer Allee mit einer Einmündung angebunden. Der gewählte Radius unterschreitet an dieser Stelle die Mindestvorgaben der RAL, um die Zerschneidung landwirtschaftlichen Fläche zu minimieren. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 11/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Der zur Entflechtungsstraße parallel verlaufende Ge h-/Radweg verläuft auf gesamter Länge auf der Nordseite der Fahrbahn. 3.7 Variante E2 Die Variante E2 ist eine Weiterentwicklung der Vari ante E. Sie unterscheidet sich in der Lage zwischen Immendorfer Hauptstraße und Anschluss an den Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg. Der Abstand zwischen der Außenkante der Fahrbahn un d dem Wohngebäude an der Immendorfer Hauptstraße vergrößert sich gegenüber der Variante E von ca. 15 m auf ca. 28 m. Durch die Vergrößerung des Radius auf das richtlinienkonforme Maß von R = 300 m im Bereich der Anbindung der Giesdorfer Allee vergrößert sich auch der Abstand zwischen der Außenkante der Fahrbahn zur vorhandenen Bebauung an der Giesdorfer Allee von ca. 65 m auf ca. 100 m. 3.8 Variante F Östlich der K31 Bödinger Straße kreuzt die Variante F in einem großen Linksbogen (R = 2.000 m) die geplante Stadtbahn. Hierfür wird die Stadtbahn nur geringfügig (bis zu 1 m) über dem vorhandenen Gelände geführt und die Entflechtungsstraße ca. 5 m abgesenkt. Die Absenkung erfolgt auf einer Länge ca. 525 m. Im weiteren Verlauf liegt die Variante F nördlich der Leitungsschutzzone und in der Wasserschutzzone III. Gegenüber der Variante A ist der Querungswinkel zu den Produktleitungen mit ca. 18° flacher. Der Knotenpunkt mit der Immendorfer Hauptstraße ist ebenfalls als Kreisverkehr ausgebildet. Der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ wird auch in der Variante F niveaufrei gequert. In dieser Variante wird jedoch der gemeinsame Geh-/Radweg über die Entflechtungsstraße geführt. Eine Anpassung der Gradiente des gemeinsamen Geh-/Radwegs ist nich t erforderlich. Die Entflechtungsstraße wird auf einer Länge von ca. 190 m im Einschnitt geführt. Durch die Führung der Straße im Einschnitt ist im Bereich der Alluvialrinne ein zusätzliches Regenwasserversickerungsbecken innerhalb der Wasserschutzzone III notwendig. Durch die Anordnung einer Rampe besteht für die Fahrradfahrenden eine Verbindung zwischen Entflechtungsstraße und dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“. Am Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg bindet die Varia nte F in den Bestand ein. Der Anschluss der Variante F an den Kreisverkehr ist im Gegensatz zur Variante A nicht dem östlichen Anschluss der L150 Kiesgrubenweg gegenüberliegend. Abweichend von den zuvor beschriebenen Varianten wird die Giesdorfer Allee nicht an die Entflechtungsstraße d irekt angebunden, sondern ca. 80 m südlich des Kreisverkehrs L150 Kiesgrubenweg abgebunden und in östliche Richtung durch das Gewerbegebiet Claudiusstraße an die Straße „Am Goldschmidtshof“ a ngeschlossen. Von hier erfolgt die Verbindung an den Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg. Durch die Anbindung an den Kreisverkehr L150 Kiesgr ubenweg aus nordwestlicher Richtung entsteht in diesem Bereich eine weitere Querung der Fahrbahn mi t einer DN 500-Mineralölpipeline und einer Lichtwellenleitung. In den Varianten A/E/E2 werden diesen Leitungen nur durch die Nebenanlagen überbaut. 3.9 Variante G Die Variante G wird zwischen der Stadtbahnquerung u nd dem Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg gegenüber der Variante F etwas weiter südlich geführt. Auch in Variante G wird der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ über die Entflechtungsstraße geführt. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten muss in der Variante G der gemeinsame Geh- /Radweg „Am Moosberg“ jedoch auf einer Länge von ca . 250 m angehoben werden. Die neue Dammschüttung und der Bau des Brückenbauwerk erfolg en so, dass der gemeinsame Geh-/Radweg später zu einem Radschnellweg ausgebaut werden kann (Breite: 6,50 m). Durch die Anhebung der Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 12/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Gradiente ist eine Dammschüttung im Bereich der All uvialrinne notwendig. Die Entflechtungsstraße wird auf einer Länge von ca. 300 m im Einschnitt geführt . Durch die Führung im Einschnitt ist im Bereich de r Alluvialrinne ein zusätzliches Regenwasserversicker ungsbecken innerhalb der Wasserschutzzone III notwendig. Durch die Anordnung einer Rampe besteht für die Fahrradfahrenden eine Verbindung zwischen Entflechtungsstraße und dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“. Am Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg bindet die Varia nte G ähnlich der Variante F in den Bestand ein. Auch der Anschluss der Variante G an den Kreisverke hr ist im Gegensatz zur Variante A nicht dem östlichen Anschluss der L150 Kiesgrubenweg gegenüberliegend. Die Giesdorfer Allee wird entsprechend der Variante F über das Gewerbegebiet Claudiusstraße angeschlossen. Die Auswirkungen auf die Produktleitungen am Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg entsprechen ebenfalls der Variante F. 3.10 Trassierung Richtlinienkonformität Die Planung der Entflechtungsstraße erfolgt nach de n gültigen Richtlinien. Hier sind insbesondere die RAL (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) und die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) zu nennen. Zu den einzelnen Randbedingungen siehe auch Pos. 2.4 „Straßenbauliche Beschreibung“. Alle Varianten, mit Ausnahme der Variante E, entsprechen den oben genannten Richtlinien. In Variante E gibt es eine Unterschreitung des empf ohlenen Radienbereichs für Straßen der Entwurfsklasse 3. Westlich der Giesdorfer Allee hat der geplante Bogen einen Radius von R = 200 m und unterschreitet somit den Regelwert R = 300 m. Der R adius ist in Variante E reduziert angesetzt worden, um den Eingriff in die nordwestlich gelegene landwirtschaftliche Fläche zu reduzieren. Dies führt zu einer Abwertung der Variante E in der Variantenmatrix. In Variante E2 ist an dieser Stelle der Regelwert eingehalten. Da zum derzeitigen Planungsstand noch nicht die Gradienten der einzelnen Varianten final festgelegt sind, konnten die Sichtweitennachweise noch nicht geführt werden. So kann es bei der später weiter zu planenden Vorzugsvariante noch zu geringen Änderungen in Lage und Höhe kommen, um die geforderten Sichtweiten (Haltesichtweiten und Überholsichtweiten) nachweisen zu können. Trassenlänge Da die Trassenlänge der einzelnen Varianten, wie be reits zuvor beschrieben, nur zwischen ca. 3,65 km und 3,7 km zuzüglich der anbindenden Straßen liegt, werden alle Varianten gleich bewertet. Trassenbreite |Böschung |Einschnitt Die Fahrbahnbreite, die Breite des gemeinsamen Geh-/Radweges, die Breiten der Rand- und Trennstreifen sowie der Mulden sind in allen Varianten gleich. Versickerungsmulde 1,50 m bis 2,50 m Bankett 1,50 m Fahrbahn 8,00 m Trennstreifen 1,75 m Geh-/Radweg 3,50 m Bankett 0,50 m Versickerungsmulde 1,50 m bis 2,50 m Gesamtbreite 18,25 m Die Varianten unterscheiden sich trassierungsbeding t in den Böschungsbreiten nur im Bereich der ehemaligen Kiesgrube (Variante E/E2) und zwischen der Immendorfer Hauptstraße und dem Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 13/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) In den Varianten E/E2 ist im Bereich der ehemaligen Kiesgrube aufgrund der dortigen Topografie (Tieflage der Auskiesungsfläche) eine zusätzliche einseitige Dammschüttung in einer Breite bis 15 m auf einer Länge von ca. 290 m erforderlich. Die Böschungen in den V arianten E/E2 im Bereich der Dammschüttung am Brückenbauwerk „Am Moosberg“ haben eine Breite bis 9 m beidseitig der Entflechtungsstraße. Die vorhandene Topografie (Alluvialrinne) reduziert die Entwicklungslänge der Dammschüttung und somit auch die Böschungen auf der Ostseite der Brücke. Für die Varianten A/F/G ist kein Eingriff im Bereic h der ehem. Kiesgrube und damit auch keine Dammschüttung erforderlich. Die Böschungen der Variante A sind im Bereich der Brücke „Am Moosberg“ aufgrund der Höhenlage des querenden gemeinsamen Geh-/Radweges und der damit verbundenen höheren Dammschüttung (ca. 0,80 m) etwas breiter als in den Varianten E/E2. Die Bre ite der beidseitigen Böschungen beträgt bis ca. 11 m und die Entwicklungslänge beträgt ca. 200 m. Die Variante F unterquert den gemeinsamen Geh-/Radw eg „Am Moosberg“, so dass die Entflechtungsstraße hier im Einschnitt liegt. Die Breite der Böschungen im Einschnitt beträgt beidseitig bis zu 13 m. Die Entwicklungslänge des Einschnitts ist ca. 190 m. Auch in der Variante G unterquert die Entflechtungs straße den gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“. Die Breite der Böschungen im Einschnitt beträgt beidseitig jedoch bis zu 14 m und die Entwicklungslänge des Einschnitts ist ca. 300 m. Di e vorhandene Topografie erfordert jedoch auch eine Anhebung des querenden gemeinsamen Geh-/Radweges „Am Moosberg“ auf einer Länge von ca. 250 m. Hierdurch ist westlich des gemeinsamen Geh-/Radweges eine Böschung in einer Breite bis 7 m und östlich des Geh-/Radweges eine Böschung in einer Breite bis zu 3 m erforderlich. Die Varianten A/E/E2/F unterscheiden sich nur geringfügig voneinander in der benötigten Trassenbreite im Bereich der Brücke „Am Moosberg“. Nur die Variante G benötigt aufgrund der Einschnitttiefe und der Anhebung des gemeinsamen Geh-/Radweges mit den dami t verbundenen Dammschüttungen eine wesentlich größere Trassenbreite und wird deshalb in der Variantenmatrix abgewertet. Die Varianten E/E2 sind gegenüber den Varianten A und F schlechter bew ertet, da eine wesentlich größere Flächeninanspruchnahme im Bereich der ehemaligen Kiesgrube erforderlich ist. 3.11 Landwirtschaftliche Wege Durch die Entflechtungsstraße werden bestehende Wir tschaftswegeverbindungen unterbrochen. Zur weiteren Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Fl ächen werden entlang der West-Ost-Achse, da diese anbaufrei ist, parallele Wirtschaftswege in einer B reite von 3,0 m zuzüglich 0,75 m Bankett je Seite angelegt. Diese Wirtschaftswege werden an die unter geordneten Straßen (Bödinger Straße Süd, Immendorfer Hauptstraße, Giesdorfer Allee) angebunden. Die parallele Führung der Wirtschaftswege hat einen weiteren Einfluss auf die Gesamtbreite der Entflechtungsstraße. Bei einer einseitigen Führung des Wirtschaftsweges verbreitert sich der Straßenkorridor nochmal um ca. 4,50 m (b = 3,0 m zzgl. 2 x 0,75 m Randstreifen). Da in den Varianten E/E2 die nördlich der Leitungsschutzzone liegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht angeschnitten werden, können hier die vorhandenen W irtschaftswege weiter genutzt werden. In diesen Varianten müssen nur ca. 1,5 bis 2,0 km neue Wege hergestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass in allen anderen Varianten ca. 2,5 bis 3,0 km Wirtschaftswege zusätzlich benötigt werden. Die geringere Länge der benötigten Wirtschaftswege in den Varianten E/E2 kann nicht den zusätzlichen Flächenverbrauch aufgrund der erforderlichen Dammsc hüttung im Bereich der ehemaligen Kiesgrube aufwiegen. Aus diesem Grunde haben diese beiden Varianten bezüglich der benötigten Trassenbreite die schlechteste Bewertung. An der Nord-Süd-Achse werden die Wirtschaftswege direkt angebunden. Die Planung der landwirtschaftlichen Wege beruht auf ersten Abstimmungen mit dem Ortslandwirt. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 14/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 3.12 Neuordnung landwirtschaftliche Flächen Entlang der Nord-Süd-Achse werden zwar landwirtscha ftliche Flächen benötigt, es werden aber keine landwirtschaftlichen Flächen zerschnitten. Hier ist nur Grunderwerb von den an die vorhandenen Bödinger Straße heranreichenden landwirtschaftlichen Flächen notwendig. Der Eingriff in landwirtschaftliche Flächen westlic h der Stadtbahnquerung unterscheidet sich in allen Varianten nicht. Die zwischen der Entflechtungsstra ße und der Leitungsschutzzone verbleibende Restfläche ist für die Landwirtschaft aufgrund der geringen Breite nicht mehr wirtschaftlich nutzbar. Die Variante A zerschneidet die nördlich der ehemaligen Kiesgrube und der Leitungsschutzzone liegende landwirtschaftliche Fläche. Auch zwischen „Am Moosb erg“ und Giesdorfer Allee findet ein Eingriff in di e Nutzflächen statt. Die Varianten E/E2 benötigen zwar zwischen Stadtbah nquerung und „Am Moosberg“ landwirtschaftlich genutzte Fläche, es werden jedoch keine Flächen zerschnitten. Durch den Bogen mit Radius R = 200 m ist zwischen „Am Moosberg“ und Giesdorfer Allee der Eingriff in die Landwirtschaft in der Variante E geringer als in Variante E2. Die Variante E und E2 werden in diesem Kriterium am besten bewertet. Die Varianten F und G zerschneiden zwischen der Stadtbahnquerung und der Giesdorfer Allee bzw. dem Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg alle nördlich der L eitungsschutzzone liegenden landwirtschaftlichen Flächen schräg zur Bearbeitungsrichtung der Landwirte und werden in der Variantenmatrix entsprechend abgewertet. 3.13 Eingriffe in ausgeübte Gewerbebetriebe und Obj ekte Dritter Bei den Varianten E/E2 wird in die ehemalige Kiesgrube eingegriffen. In diesem Bereich befinden sich eine vermietete Lagerhalle und ein paar Kleintierställe. Die Gebäude müssen abgebrochen werden. Auf dem Gelände der ehemaligen Kiesgrube wird ein B etonwerk betrieben. Dies wird bei den Varianten E/E2 an die Entflechtungsstraße mit einer zusätzlic hen Einmündung angebunden und in den Varianten A/F/G über die bestehende Straße „Auf der Hundert“ an die Immendorfer Hauptstraße weiterhin angebunden. Die Varianten A/F/G haben keine Eingriffe in Gewerbebetriebe oder Objekte Dritter. 3.14 Zerschneidung von und Eingriff in Bauland Die Varianten E/E2 schneiden in Immendorf zwischen „Am Moosberg“ und Giesdorfer Allee geringfügig Regionalplanerweiterungsflächen an. Der Verlauf der Variante F verläuft zwar außerhalb der Regionalplanerweiterungsflächen für den südlichen Bereich von Rondorf, kommt diesen jedoch sehr nahe. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 15/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Aufgrund der genannten Randbedingungen werden die V arianten A und G, da diese die Regionalplanerweiterungsflächen von Immendorf nicht anschneiden, gegenüber den Varianten E/E2/F besser bewertet. Die Abstände zu den Regionalplanerweiterungsflächen können der Tabelle entnommen werden. Abstand zu den Regionalplanerweiterungsflächen Meschenich Nord Rondorf Süd Immendorf Nord Variante A ca. 10 m ca. 240 m ca. 75 m Variante E ca. 10 m ca. 310 m ca. 0 m Variante E2 ca. 10 m ca. 310 m ca. 0 m Variante F ca. 10 m ca. 135 m ca. 275 m Variante G ca. 10 m ca. 210 m ca. 185 m Aufgrund der erforderlichen Anbindung der Giesdorfer Allee über das Gewerbegebiet Claudiusstraße an den Kreisverkehr Kiesgrubenweg müssen in den Varianten F/G bereits festgesetzte Ausgleichsflächen und ggf. Gewerbefläche des Bebauungsplans „Gewerbegebie t östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf“ in Anspruch genommen werden. 3.15 Abstand zu Wohnbebauung | schützenswerte Nutzu ngen Die West-Ost-Achsen der Varianten A/F/G verlaufen n ördlich des Wohngebäudes „Immendorfer Hauptstraße 30“ und liegen somit näher an Rondorf („Am Kirchweg“). Die beiden Varianten E/E2 verlaufen südlich des Wohngebäudes „Immendorfer Hauptstraße 3 0“, so dass der Abstand zur Bebauung „Am Moosberg 22“ und Giesdorfer Allee geringer ist (siehe Tabelle). Da Variante F näher an Rondorf liegt und hier die Anzahl der schützenswerten Wohngebäude gegenüber einem einzelnen Haus an der Immendorfer Hauptstraße wesentlich höher ist, wird Variante F nicht besser bewertet als Variante A. Im Gegensatz dazu liegt Va riante G noch weiter von Rondorf entfernt – in ausgeglichener Entfernung zwischen Rondorf und Immendorf - und erhält daher die beste Bewertung. Abstand Immendorfer Hauptstraße 30 zu Fahrbahnrand Abstand „Am Moosberg“ 22 zu Fahrbahnrand Abstand „Am Kirchweg“ 13 zu Fahrbahnrand Abstand Giesdorfer Allee 42 zu Fahrbahnrand Variante A 58 m 235 m 385 m 159 m Variante E 15 m 145 m 481 m 67 m Variante E2 27 m 147 m 493 m 104 m Variante F 190 m 420 m 218 m 249 m Variante G 95 m 310 m 327 m 243 m 3.16 Querung Entflechtungsstraße/Radweg „Am Moosber g“ Aufgrund des politischen Beschlusses vom 26.03.2020 durch den Rat der Stadt Köln wird die Querung zwischen dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“ und der Entflechtungsstraße niveaufrei ausgebildet. In den Varianten A/E/E2 wird die Entflechtungsstraß e durch eine Straßenüberführung über den gemeinsamen Geh-/Radweg geführt. Hierbei wird der gemeinsame Geh-/Radweg in den Varianten E/E2 ca. 80 cm im Bereich des Brückenbauwerkes abgesenkt , um die Dammhöhe der Entflechtungsstraße reduzieren zu können. Bei Variante A ist eine Absenkung des gemeinsamen Geh-/Radweges aufgrund der vorhandenen Topografie nicht möglich, so dass hier eine höhere Dammschüttung erforderlich ist. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 16/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Das Brückenbauwerk kann als klassisch gelagertes Ba uwerk oder als integrales Bauwerk, wie in obiger Abbildung dargestellt, ausgeführt werden. Aufgrund der Breite unterhalb des Bauwerks können Angsträume vermieden werden und die soziale Kontrolle bleibt gewährleistet. In den Varianten F und G wird der gemeinsame Geh-/R adweg über die Entflechtungsstraße geführt. In Variante F kann der gemeinsame Geh-/Radweg in der vorhandenen Höhenlage verbleiben. In Variante G muss der gemeinsame Geh-/Radweg wie bereits zuvor b eschrieben auf einer Länge von ca. 250 m angehoben werden. Bei beiden Varianten bietet sich ein klassisch gelagertes Bauwerk an. Unabhängig von der gewählten Variante der Entflecht ungsstraße und der gewählten Variante des Bauwerks unterscheidet sich der Fahrkomfort für Radfahrende nicht. 3.17 Leitungstrassen Neben den in städtischen Gebieten üblichen Versorgu ngsleitungen für Gas, Trinkwasser, Strom, Telekommunikation und eventuell Fernwärme, liegt im Maßnahmenbereich eine große Anzahl an Produktleitungen. Diese Leitungen verlaufen ab der B51 Brühler Landstraße in West-Ost-Richtung südlich der Wasserschutzzone bis zur Giesdorfer Allee bzw. dem Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg im Planungsraum der Entflechtungsstraße. Der Verlauf d er Leitungen ist überregional, z. B. von Rotterdam (NL) bis zum Flughafen Frankfurt/Main. Im Maßnahmenbereich liegen unter anderem folgende Produktleitungen: Nr. Versorgungsunternehmen Leitungsart 1 Nord-West Oelleitung GmbH DN 700 Mineralölfernlei tung 2 Evonik Operations GmbH DN 250 Ethylenleitung 3 RRP Rotterdam-Rijn-Pijpleiding DN 600 Rohölpipeli ne 4 Rhein-Main-Rohrleitungsgesellschaft mbH DN 500 Mi neralölpipeline mit Lichtwellenleiter 5 Gascade Gastransport GmbH DN 400 Gasleitung mit L ichtwellenleiter 6 Thyssengas GmbH DN 250 Wasserstoffleitung 7 Thyssengas GmbH 2 x DN 300 Gasleitung 8 COLT Lichtwellenleiter 9 GVG Rhein-Erft DN 250 Gasleitung 10 Amprion GmbH 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileit ung Die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung ist in nachfolgender Aufstellung nicht enthalten, da es sic h um eine Freileitung handelt. Die Querung der 110-/3 80-kV-Höchstspannungsfreileitung ist Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 17/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) unproblematisch. Hier müssen nach derzeitigem Kennt nisstand nur die Maststandorte berücksichtigt werden. Die Leitungen Nr. 1 und 2 verlaufen nur im Bereich zwischen B51 Brühler Landstraße und K31 Bödinger Straße. Die Leitungen Nr. 3 bis 8 verlaufen auf vol ler Länge parallel zur geplanten Entflechtungsstraß e. Die Leitung Nr. 9 verläuft zwischen Bödinger Straße und Giesdorfer Allee parallel zur geplanten Entflechtungsstraße. Östlich „Am Moosberg“ verlaufen die Leitungen Nr. 3, 4 und 8 in nordöstliche Richtung zum Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg. Die Leitungen Nr. 5, 6 und 7 verlaufen weiter entlang der Straße „Vor dem Dorf“. Eine abschließende Festlegung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an den Produktleitungen kann nur nach einer Bewertung durch einen Sachverständig en für Rohrfernleitungen getroffen werden. Erforderliche Maßnahmen an den Produktleitungen kön nen nach Auskunft der Leitungsbetreiber unter anderem sein: • An vorhandenen Leitungsquerungen müssen die vorhan denen Mantelrohre, die zum Schutz der Leitungen dienen, zurückgebaut werden, da diese nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Leitungen sind alle frei zu legen und die Isolierung ist zu prüfen bzw. zu erneuern. • Maßnahmen zum Korrosionsschutz und Berücksichtigun g der Verkehrslasten • Herstellung von Entlastungskonstruktionen im Queru ngsbereich zwischen Produktleitungen und Entflechtungsstraße • Umlegung der Produktenleitungen, um im Querungsber eich mit der Entflechtungsstraße schleifende Schnitte zu vermeiden. Wenn die Produktleitungen für einen Rohraustausch o der eine Teilumlegung abgestellt werden müssen, kann ein Vorlauf von bis zu 2 Jahren erforderlich werden. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 18/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Ort Variante A Varianten E/E2 Varianten F/G Bödinger Straße Die Bödinger Straße wird in neuer L age geführt und kreuzt die Leitungen 3 bis 9, an denen Maßnahmen erforderlich sind. Am Kreisverkehr Kapellenstraße sind zudem Maßnahmen an der Leitung 9 erforderlich. Brühler Landstraße Aufgrund der beidseitigen Verbre iterung der Fahrbahn der B51/B51n Brühler Landstraße sind an den Leitungen 2 bis 8 Maßnahmen erforderlich. Zwischen B51 Brühler Landstraße und Bödinger Straße Die Entflechtungsstraße kreuzt die Leitung 1, an der Maßnahmen erforderlich sind. Knoten Bödinger Straße/ Entflechtungsstraße Im Knotenpunkt wird die Leitung 2 gekreuzt, an der Maßnahmen erforderlich sind. Östlich Stadtbahnquerung und Betonwerk Östlich der Stadtbahnüberführung werden die Leitungen 3 bis 8 gekreuzt, an denen Maßnahmen erforderlich sind. Östlich der Stadtbahnüberführung werden die Leitungen 3 bis 8 gekreuzt, an denen Maßnahmen erforderlich sind. Knoten Immendorfer Hauptstraße/ Entflechtungsstraße Durch die Aufweitung der Immendorfer Hauptstraße im Knotenpunktbereich sind an den Leitungen 3 bis 9 Maßnahmen erforderlich. Durch die Verschwenkung der Immendorfer Hauptstraße im Knotenpunktbereich sind an den Leitungen 3 bis 8 Maßnahmen erforderlich. Durch die Querung der Immendorfer Hauptstraße im Knotenpunktbereich sind an der Leitung 9 Maßnahmen erforderlich. Östlich „Am Moosberg“ Östlich „Am Moosberg“ sind an den Leitungen 3, 4 und 8 Maßnahmen erforderlich. Östlich „Am Moosberg“ sind an den Leitungen 4 bis 8 Maßnahmen erforderlich. Kreisverkehr Kiesgrubenweg und Giesdorfer Allee Westlich des Kreisverkehrs werden die Leitungen 4 und 8 neu überbaut und an der Giesdorfer Allee werden die Leitungen 5, 6, 7 und 9 gequert, an denen Maßnahmen erforderlich sind. Westlich des Kreisverkehrs werden die Leitungen 3, 4 und 8 neu überbaut, an denen Maßnahmen erforderlich sind. Wie vor bereits beschrieben ist der Schnittwinkel d er Variante A östlich der Stadtbahnquerung mit den Produktenleitungen gegenüber den Variante F und G für die Versorger hinsichtlich des späteren Betriebs und im Havariefall besser, da die Überbauungslänge geringer ist. Im Anschlussbereich an den Kreisverkehr L150 wird i n den Varianten F/G zusätzlich eine Rohölpipeline komplett überbaut. Die vorgenannten Aspekte führen zu einer besseren Bewertung der Variante A gegenüber den Varianten F/G. Aufgrund der geringeren Anzahl an Querungspunk ten erhalten die Varianten E/E2 die beste Bewertung. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 19/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 3.18 Zusammenfassende Bewertung Trassierung Da die Varianten A, E, E2, F und G im Bereich der N ord-Süd-Achse und zwischen dem westlichen Anschluss an die B51 Brühler Landstraße fast lageid entisch sind, wird die Bewertung der Varianten hauptsächlich durch den Abschnitt der West-Ost-Achse zwischen K31 Bödinger Straße und Anschluss an den Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg bestimmt. Die Variante A wird in der überwiegenden Anzahl der Bewertungskriterien mit „mittel“ (3) bewertet. Da in Variante A keine „Eingriffe in ausgeübte Gewerbebet riebe und Objekte Dritter“ erfolgen und auch der „Eingriff in potenzielle Baulandflächen“ gegenüber den anderen Varianten geringer/besser ist, werden die beiden Bewertungskriterien mit „sehr gut“ (5) bzw. „gut (4) eingestuft. Die Variante A erhält im Mittel eine Bewertung von 3,3. Die Bewertung der Varianten E und E2 fällt im Vergl eich zur Variante A differenzierter aus. Bei den Varianten E und E2 werden mehr Kriterien sowohl positiver als auch negativer bewertet. Insbesondere die „Zerschneidung bzw. Neuordnung der landwirtschaftli chen Flächen“ und die Auswirkungen auf die Produktleitungen werden mit „sehr gut“ (5) bzw. „gut“ (4) bewertet. Hingegen werden aufgrund des Eingriffs in die ehemalige Kiesgrube die Kriterien „Trassenbreite, Böschung, Einschnitt“ und „Eingriffe in ausgeübte Gewebebetriebe als „schlecht“ (2) bewertet. Die Varianten E und E2 liegen westlich der Giesdorfer Alle e sehr nah an potenziellen Baulandflächen, so dass hi er auch eine negative Bewertung vorliegt. Die Varianten E (2,8) und E2 (3,0) werden somit etwas schlechter bewertet als die Variante A. In der Variante F weichen 3 Bewertungskriterien vom Mittelwert ab. Aufgrund der nördlichen Führung werden die landwirtschaftlichen Flächen komplett ze rschnitten, was zu einer schlechten Bewertung (2) führt. Auch die im Vergleich zu den Varianten A und insbesondere E und E2 höhere Anzahl und aufwendigeren Querungen der Produktleitungen führt zu einer Abwertung: „schlecht“ (2). Bestehende Gewerbebetriebe sind durch die Variante F nicht betroffen, so dass im Vergleich mit den anderen Varianten dies mit „sehr gut“ (5) bewertet wird. Die Variante F erhält im Mittel eine Bewertung von 3,0. Die Bewertung der Variante G ist ähnlich der Varian te F. Das Bewertungskriterium „Trassenbreite, Böschung, Einschnitt“ wird jedoch schlechter bewert et (1) als in Variante F. Dies liegt an dem tiefere n Einschnitt im Bereich der Querung „Am Moosberg“ und die zusätzlich erforderliche Dammschüttung parallel zum gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“. Die Bewe rtung des „Kriteriums Abstand zu Wohnbebauung / schützenswerten Nutzungen“ wird hing egen aufgrund des ausgewogenen Abstands zwischen Rondorf und Immendorf besser bewertet (4). Die Variante G erhält im Mittel eine Bewertung von 2,9. Im Vergleich erhält die Variante A (3,3) die beste Bewertung für den Bereich Trassierung. Obwohl die Abstände zu allen anderen Varianten mit 0,3 bzw. 0, 5 Punkten gering sind, wird die Variante A aufgrund ihrer Ausgeglichenheit als Vorzugsvariante für den Bereich Trassierung benannt. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 20/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 4 Bewertung der Umweltschutzgüter | Trassenauswirku ngen Auch wenn das planerische Ziel der Bau einer Straße ist, hat die Untersuchung der Umweltschutzgüter einen großen Stellenwert in der Abwägung. Die Krite rien zur Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltgüter wurden in Anlehnung an die Umweltschutz güter gemäß UVPG gewählt. Für eine gutachterliche Einschätzung liegen bereits ausreich end Untersuchungsergebnisse vor, um eine Vorzugsvariante zu bestimmen. Eine weitergehende, v ertiefende Untersuchung der Schutzgüter für die Vorzugsvariante findet gemäß UVPG im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren statt. Die Varianten sind in einer Karte (siehe Anhang) dargestellt, in der neben den Trassenverläufen auch die für die Umweltschutzgüter relevanten Planvorgaben u nd Schutzgebiete nachrichtlich dargestellt werden. Diese werden nachfolgend aufgeführt und erläutert. Schutzgebietsausweisungen | Planvorgaben Im Betrachtungsraum liegen gemäß den Festsetzungen im Landschaftsplan der Stadt Köln (Rechtskraft: 13. Mai 1991) folgende besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft und Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen: Landschaftsschutzgebietes L 18 „Freiräume um Mesch enich, Immendorf und Rondorf“ Geschützter Landschaftsbestandteil: LB 2.05 „Giesd orfer Höfe und Umgebung“, LB 2.08 „Rondorfer Friedhof“ sowie LB 2.14 „Obstwiesen und Gehölzbrachen auf dem Geländesprung an der Immendorfer Kirche“ Rekultivierungsfläche R 202 ‚Kiesgrube Rondorf‘, d ie westlich der Husarenstraße liegt und bereits rekultiviert wurde ist als Feuchtbiotop angelegt. Rekultivierungsfläche R 204, die westlich der Stra ße „Vor dem Dorf“ gelegen ist, ist ebenfalls durch eine Auskiesung entstanden. Der nördliche Teil der Betriebsfläche wurde verfüllt, im Süden ist eine größere offene Wasserfläche erhalten geblieben. Die Randbereiche sind mit Sukzessionsgehölzen bewachsen. Im Nachtrag vom 22.02.1972 zu der Wasserrechtlichen Erlaubnis vom 26.10.1971 wurden Grundzüge zu den Rekultivierungsauflagen im Hinblick auf Böschungen, Dammschüttungen und Bepflanzung dargestellt. Weil diese wenig aussagekräftig war, wurde seitens der zuständigen Behörden eine Nachbesserung gefordert. Diese wurde vom Betreibenden nicht vorgelegt. Des Weiteren werden gemäß des Fachinformationssyste ms der LANUV folgende Schutzausweisungen getroffen: Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster: BK-510 7-044 „Abgrabungsgewässer westlich Rondorf südlich der "Kapellenstraße"“ und BK-5107-045 „Baggersee bei "Krauskaul" nordwestlich von Immendorf“. Schutzziel ist die Erhaltung und naturnahe Entwickl ung eines Baggersees mit Röhrichten sowie der umliegenden Ruderalflächen als Lebensraum für Amphibien, Wasservögel und Insekten, auch als Trittsteinbiotop im Rahmen einer Biotopvernetzung. Biotopverbundfläche: VB-K-5107-009 „Acker-Kleingeh ölzkomplex bei Meschenich“ mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop zwischen den landsc haftsschutzwürdigen Rekultivierungsflächen und Kulturlandschaftsresten auf der Ville sowie als Ergänzungsraum für Arten der Stillgewässer, z.B. Wechselkröte. Nördlich der Straße „Vor dem Dorf“ sowie nördlich d er Produktenleitungen erstreckt sich das Wasserschutzgebiet ‚Hochkirchen‘ (Zone III A). Kompensationsflächen Im Betrachtungsraum liegen folgende festgesetzte so wie bereits umgesetzte Kompensationsflächen, die durch die Trassen tangiert werden: Kompensationsfläche (Neubau Hochspannungsfreileitu ng Rommerskirchen-Sechtem) östlich des geplanten Knotenpunkts Entflechtungsstraße/K31 Bödi nger Straße. Diese Fläche ist als Streuobstwiese neu angelegt worden. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 21/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Kompensationsflächen „Vor dem Dorf“ / „Am Moosberg “ (B-Plan Nr. 70369/03). Hierbei handelt es sich um neu eingesäte, artenreiche Wiesenflächen, die durch Einzelbäume (v.a. Linden) bepflanzt sind. Die Fläche liegt östlich der Immendorfer Hauptstraße. Kompensationsfläche im Norden der Variante F, west lich der Immendorfer Hauptstraße (B-Plan Nr. 68360/05 (Gewerbegebiet Claudiusstraße). Die Kompen sationsmaßnahmen sind noch nicht umgesetzt. Derzeitige Nutzung als Acker. Kompensationsfläche an der Giesdorfer Allee innerh alb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 68360/05 Gewerbegebiet Claudiusstraße). Die Kompens ationsmaßnahmen sind noch nicht umgesetzt. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme von Kompensationsflächen unbedingt zu vermeiden. Aufgrund des engen Planungsraums der durch Höchstspannungsmasten , Gebäuden und topografischen Besonderheiten, vor allem aber durch den breiten Sc hutzkorridor der Produktenleitungen, welcher geschnitten, aber nicht großflächig überplant werden darf, vorgegeben ist, ist die Zerschneidung einzelner Kompensationsflächen alternativlos. Weitere Zwangspunkte sind der Anschluss im Westen an die B51n Brühler Landstraße und im Osten an den Kiesgrubenweg. Werden Kompensationsflächen überprägt, ist ein soge nannter „doppelter“ Ausgleich in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen. Neben de m Eingriff in das Bestandsbiotop durch das Bauvorhaben (z. B. Streuobstwiese in Straße) ist au ch die ursprüngliche Aufwertung durch Anlage des Ziel-Biotops (z. B. Acker in Streuobstwiese) an anderer Stelle auszugleichen. Landschaftsbildelemente Das LSG „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Ron dorf“ wurde u.a. aufgrund der “besonderen Bedeutung für die Erholung im ländlichen Raum“ fest gesetzt. In der Erläuterung heißt es hierzu: „Geo- logische Strukturen von prägender Wirkung für das L andschaftsbild sind die Alluvialrinnen zwischen den intakten Ortsrändern von Rondorf und Immendorf sowi e westlich des Friedhofs am Steinneuerhof.“ (Landschaftsplan der Stadt Köln, Stand 28. April 1991). Der Landschaftsraum wird von drei Alluvialrinnen durchzogen, die in Nord-Süd-Richtung liegen und in der Landschaft durch ihre Geländemorphologie sichtbar s ind. Insbesondere die östlich gelegene Rinne im Bereich der Straße „Vor dem Dorf“ ist auffallend im Landschaftsbild, da das Gelände ansteigt und der Landschaft eine Wellenform verleiht. Die Beeinträchtigung der Alluvialrinnen durch die einzelnen Varianten wird innerhalb des Kriteriums „Landschaft/optische Wirkung/Zäsur“ in der Bewertung berücksichtigt. Weitere Landschaftsbildprägende Strukturen werden für den Untersuchungsraum nicht ausgewiesen. Planungsrelevante Arten | Artenschutz Seit dem Jahr 2016 bis in das Jahr 2020 hat das Köl ner Büro für Faunistik faunistische Erhebungen im Gesamtuntersuchungsraum durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden für den Untersuchungsraum Lebensräume abgegrenzt, die für die vorhandenen Arten, wie Rebhuhn, Feldlerche, Kreuz- und Wechselkröte sowie Bluthänfling, Fitis, Neuntöter und Teichrohrsänger von besonderer Bedeutung sind und deren Beanspruchung daher artenschutzrechtlich eine Relevanz haben können. Rekultivierungsflächen Für die Rekultivierungsfläche am Heidelberger Betonwerk existiert eine Wasserrechtliche Erlaubnis (WE) vom 26.10.1971 mit einem Nachtrag vom 22.02.1972. D er Nachtrag zur WE sollte die Rekultivierung im Hinblick auf Böschungen, Dammschüttungen, Bepflanzu ngen usw. konkretisieren. Weil diese „Konkretisierung“ wenig aussagekräftig war, wurde s eitens der jeweils zuständigen Behörde eine Nachbesserung gefordert. Diese wurde vom Betreibenden nicht vorgelegt. Der Auskiesungsbetrieb für die Kiesgrube ist seit 1979 eingestellt worden. Der nordwestliche Bereich der Auskiesung wurde verfüllt. Es ist nach Angaben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln davon auszugehen, dass die Böschungen im nördlichen Bereich der Auskiesung nicht standsicher sind. Der nördliche Teil der Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 22/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Betriebsfläche (südlich der Straße „Vor dem Dorf“) wurde verfüllt; für eventuelle Straßenbaumaßnahmen sind Bodenuntersuchungen und Abfallklassifizierungen notwendig. Zudem befindet sich die Betriebsstätte eines Betonherstellers im südlichen Bereich der Flä che, der Bestandschutz hat und im 24-Betrieb genehmigt wurde. Die Betriebszufahrt führt über die Straße „Vor dem Dorf“. Baudenkmäler Nach Angaben des Stadtkonservators der Stadt Köln ( mündliche Mitteilung, 2020) befinden sich die am nächsten zum Untersuchungsgebiet gelegenen Baudenkm äler ‚Giesdorfer Höfe‘ (4804 und 8777) im Bereich von Giesdorf, nordwestlich der Anbindung der Entflechtungsstraße an die L150 Kiesgrubenweg. Betrachteter Bereich Umweltauswirkungen Alle Varianten unterscheiden sich nur unwesentlich im Bereich der K31 Bödinger Straße bis zur Anbindung im Norden an die L92 Kapellenstraße sowie westlich der K31 Bödinger Straße bis zur Anbindung an die B51. Aus diesem Grund sind in diesem Abschnitt keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten vorhanden und werden auch nicht in der folgenden Bewertung betrachtet. Die nachfolgende Bewertung der Umweltschutzgüter bezieht sich daher ausschließlich auf die Bereiche, in denen die Varianten voneinander abweichen (siehe Abb. 2). Abb. 2: Abschnitte, in denen die Varianten unterschiedlich verlaufen und die in die Bewertung eingeflossen sind. 4.1 Artenschutzrechtliche Betroffenheit Seit dem Jahr 2016 haben durch das Kölner Büro für Faunistik mehrjährige faunistische Erhebungen im Gesamtuntersuchungsraum stattgefunden. Die verschiedenen hier zu prüfenden Trassenvariante n für die Entflechtungsstraße führen zu unterschiedlichen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten. Relevante Konflikte aus Sicht des Artenschutzes sind hierbei: durch die Flächeninanspruchnahme verursachter Verl ust von Lebensräumen und Teillebensräu- men, insbesondere von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, Zerschneidungs- und Barrierewirkung für Arten, die auf Verbundfunktionen in der Landschaft angewiesen sind. In diesem Zusammenhang zu nennen s ind zunächst bodenlebende Tierarten, etwa Amphibien, die in dem Fall, dass durch die Entflechtungsstraße ihre Wanderwege unterbrochen werden, Zerschneidungswirkungen erfahren. Möglich s ind aber auch Beeinträchtigungen von Verbundkorridoren durch den Verlust von Vernetzungs strukturen für Fledermäuse, die sich beim Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 23/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Flug von ihren Quartieren in die Nahrungsräume nich t selten an linearen Gehölzstrukturen orientieren. Sofern sich solche Zerschneidungswirku ngen potenziell auf Lokalpopulationen auswirken, können sie als erhebliche Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG relevant sein, direkte Gefährdung von Individuen entweder durch d ie Gefahr der Kollision mit dem Verkehr oder durch die Flächeninanspruchnahme, sofern eine Art zu diesem Zeitpunkt anwesend ist und nicht aus dem Eingriffsbereich fliehen kann (etwa bei nicht f lüggen Jungvögeln, die in ihren Nestern sitzen) und somit Auslösung des Verbotstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, Störungen, die zur Verdrängung von Arten aus ihrem Lebensraum führen oder dessen Eignung für die jeweils betrachtete Art herabsetzen. Diese Störungen können ebenfalls erheblich im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sein, sofern sie sich potenziell erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken. Die direkte Verdrängung einer Art kann aber ggf. auch als Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätte gewertet werden. Entscheidend für den Vergleich und die nachfolgende Bewertung der Varianten sind zunächst die Menge und die Schwere der eintretenden artenschutzrechtlichen Konflikte. Varianten mit einer Vielzahl betroffener geschützter Arten sind aus Sicht des Artenschutzes schlechter zu bewerten als solche, bei denen nur wenige oder gar nur eine Art betroffen ist. Die Gef ährdung und die Seltenheit der jeweils betroffenen Art sind weitere Kriterien, um die Varianten miteinander vergleichen zu können. Sollten also zwei Varianten zu vergleichbar großen artenschutzrechtlichen Konflikt en führen, bei einer Variante aber deutlich stärker gefährdete Arten betroffen sein, wird die Variante bevorzugt, bei der die betroffenen Arten zwar häufi ger aber weniger stark gefährdet sind. Für die Planung weiterhin relevant sind Umfang und Komplexität der umzusetzenden funktionalen Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnahmen). Varianten, bei denen artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch die Umsetzung von nachgewiesenermaßen funktionierenden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen vergleichsweise ei nfach ausgeschlossen werden können sind denen überlegen, die eine Umsetzung komplexer Ausgl eichsmaßnahmen voraussetzen, die eventuell zudem nur über eine eingeschränkte Prognosesicherhe it verfügen. Auch eine gezielte Bergung und Umsiedlung von Tieren an geeignete Ausweichlebensrä ume ist aufwändiger als die Bereitstellung eines geeigneten Ersatzhabitats unter der Annahme, dass die betroffene Art dieses selber finden wird (dies gilt vor allem für flugfähige Tiere). Alle Varianten unterscheiden sich nur unwesentlich im Bereich der K31 Bödinger Straße bis zur Anbindung im Norden an die L92 Kapellenstraße (Nord-Süd-Achse) sowie westlich der K31 Bödinger Straße bis zur Anbindung an die B51. Aus diesem Grund sind in dies em Abschnitt keine Unterschiede zwischen den Varianten vorhanden. Geringfügige Unterschiede gibt es lediglich bei den Varianten E2, F und G im Vergleich zu den Varianten A und E im südlichsten A bschnitt der K31 Bödinger Straße. Das Abgrabungsgewässer im Süden des Plangebiets stellt einen wichtigen Trittstein für die Verbreitung der artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten Wech sel- und vermutlich auch Kreuzkröte dar. Da alle Varianten den Vernetzungskorridor von der ehemalige n Kiesgrube an der K31 Bödinger Straße zur Kiesgrube südlich der Entflechtungsstraßenvarianten durchschneiden, sind für alle Varianten die Konflikte im Hinblick auf die artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten gleichwertig einzuschätzen. Die erfassten planungsrelevanten Vogelarten, die sich i n und an den Gehölzstrukturen in diesem Bereich angesiedelt haben, sind nur von einigen der Varianten betroffen. Variante A verläuft von der K31 Bödinger Straße aus in Richtung Osten leicht südlich versetzt parallel zu einem bestehenden Weg. Die Variante A verschwenkt d ann vor dem Böschungsbereich der Kiesgrube nach Norden um wiederum parallel zur Straße „Auf der Hundert/Vor dem Dorf“ bis zum Anschluss an die L150 Kiesgrubenweg zu verlaufen. Im letzteren Absch nitt greift die Variante A geringfügig stärker in Ackerlebensräume ein als die Varianten E und E2. Hi erdurch werden in geringem Umfang Lebensräume von Offenlandarten (z. B. Feldlerche und Rebhuhn) b eeinträchtigt. Positiv zu bewerten ist das Abrücken der Variante A vom gehölzreichen Böschungsbereich der Kiesgrube. Diese Variante löst also in geringem Maße Konflikte bezüglich des Verlustes von Fortpflanzungsstätten der Offenlandarten aus. Keine Konflikte sind mit den Arten der Gehölze zu erwarten, so dass dort die Beeinträchtigung von allen Varianten am geringsten ausfällt. Variante E ist im westlichen Teilabschnitt identisch mit Variante A. Im Bereich der Kiesgrube greift d iese Variante jedoch deutlich stärker in den nördlichen Böschungsbereich der Kiesgrube ein. Im größeren Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 24/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Umfang wären hier Gehölzbestände zu entfernen, was zu Konflikten mit dem Vorkommen der planungsrelevanten Arten Bluthänfling und Fitis führen könnte. Östlich der Kiesgrube bis zum Anschluss an die L150 Kiesgrubenweg verläuft diese Variante s üdlich parallel zur heute bestehenden Wegeverbindung und beeinträchtigt somit nur geringfügig den Lebensraum von Offenlandarten. Nördlich von Immendorf durchschneidet die Variante E jedoch noch eine gehölzbestandene Ausgleichsfläche. Hier ist mit einem Konflikt bezüglich des Vorkommens der Art Star zu rechnen. Variante E2 ist aus artenschutzrechtlicher Konfliktbetrachtung mit der Variante E vergleichbar. Auch diese Variante greift stark in den nördlichen Böschungsbe reich der Kiesgrube ein (Konflikt Bluthänfling, Fit is). Östlich der Kiesgrube bis zum Anschluss an den Kies grubenweg verläuft diese Variante zunächst noch etwas südlicher als Variante E um dann vor der Einm ündung in den Kiesgrubenweg einen Ackerschlag geringfügig stärker zu zerschneiden als Variante E. Die Auswirkungen auf Offenlandarten sind aber ähnlich zu bewerten wie bei Variante E. Diese Variante durc hschneidet nördlich von Immendorf jedoch die gehölzbestandene Ausgleichsfläche in noch stärkerem Maße als Variante E. Hier ist somit ebenfalls mit einem Konflikt bezüglich des Vorkommens der Art Star zu rechnen. Variante F verläuft zunächst von der K31 Bödinger Straße aus deutlich südlicher als die Varianten A, E und E2. Dies führt zu einer deutlich stärkeren Zerschneidungswirkung bezüglich der Ackerflächen. Eingriffe in den Gehölzbestand der Kiesgrubenböschung beschränken sich bei dieser Variante auf den westlichsten Teilbereich. Auch im östlichen Abschnitt von Variante F ist mit massiven Auswirkungen auf die Fauna der Feldflur zu rechnen, da diese Variante am meisten von allen Varianten in die Ackerflächen eingreift, bevor die Variante an die L150 Kiesgrubenweg anbindet. Hi erbei ist zu beachten, dass aufgrund der Geländetopographie der Straßenkörper deutlich breiter ausfallen würde als bei den Varianten A, E und E2 und somit der Verlust von Offenlandlebensraum größer ausfällt. Variante G ist im Hinblick auf artenschutzrechtliche Konflikte vergleichbar mit Variante F. Bei Varian te G sind lediglich die Auswirkungen der Zerschneidung d er Ackerflur östlich der Kiesgrube bis zur L150 Kiesgrubenweg etwas weniger massiv zu bewerten. (Kölner Büro für Faunistik, Dr. Esser, 19.04.2021) Artenschutzrechtliche Betroffenheiten liegen für alle betrachteten Varianten vor. Bei Variante A können die geringsten Beeinträchtigungen festgestellt werden, so dass die Variante insgesamt mit „gut“ (4) bewert et wird. Alle anderen Varianten erhalten eine „schlechte“ Bewertung (2). 4.2 Biotopqualitäten Die Bewertung des Kriteriums Biotopqualität erfolgt e anhand von drei Unterkriterien. Neben dem Biotopwertverlust durch den Eingriff in die Bestand sbiotope wurden auch die Barriere- und Zerschneidungswirkung von Biotopverbundflächen sowi e die Inanspruchnahme und Betroffenheit von schutzwürdigen Biotopen und Kompensationsflächen gewertet. Zur Ermittlung der Biotopqualitäten wurden in den Jahren 2015 bis 2020 durch Rietmann Beratend e Ingenieure Bestandskartierungen im Planungsraum durchgeführt. Das Gebiet zwischen Rondorf und Immendorf ist überwiegend geprägt durch die intensive ackerbauliche Nutzung. Entlang der vorhandenen Straßen, Wirtschaf tswege und den Ackerrändern befinden sich unterschiedlich breite Grasfluren, Ruderalfluren und Gebüschstrukturen. Die ehemalige Kiesgrube am Heidelberger Betonwerk weist im nordwestlichen Bereich durch Sukzession entstandene Gebüschstrukturen mit Sal-Weide, Holund er, Hartriegel, Hasel, Berg-Ahorn, Vogelkirsche oder Robinie auf. Im nordöstlichen Bereich nimmt der Anteil der Gebüschstrukturen zugunsten von Flächen und Gebäuden ab, die derzeit der Tierhaltung mit Hühnern, Enten, Gänsen etc. dienen. Zwischen der Immendorfer Hauptstraße und des gemein samen Geh-/Radweges „Am Moosberg“ wurde eine artenreiche Wiesenfläche angelegt (Kompensatio nsflächen „Vor dem Dorf“/„Am Moosberg“ (B-Plan Nr. 70369/03), die entlang der Straße „Vor dem Dorf“ mit Linden bepflanzt wurde. Östlich der Wiesenfläche schließt sich ein ca. 20 m breiter Gebüschriegel mi t standorttypischen Gehölzen und einzelnen durchgewachsenen größeren Birken, Feldahorn oder Vogelkirschen an. Nördlich der Straße „Vor dem Dorf“ säumen Winter-Linden den gemeinsamen Geh-/Radweg „A m Moosberg“ in Nord-Süd-Richtung. Südlich Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 25/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) der Straße „Vor dem Dorf“ wurden in einem Streifen, bestehend aus Gras-/Ruderalflur Obstbäume gepflanzt, der sich fast bis zum Ortseingang von Immendorf ziehen. Biotopwertverlust | Eingriffe Den geringsten Eingriff in Natur- und Landschaft ve rursacht Variante A, da diese Variante fast ausschließlich durch vom Biotopwert als geringwerti g einzustufende Ackerflächen führt und gleichzeitig weniger Fläche für Böschungen in Anspruch nimmt als die anderen Varianten. Gehölzstrukturen sind nur im geringen Umfang betroffen (Einzelbäume). Die Tra sse quert eine neu angelegte Streuobstwiese (Kompensationsfläche) im Bereich westlich des Ansch lusses an die K31 Bödinger Straße, was jedoch aufgrund der Zwangslage in diesem Bereich (Produkte nleitungen, Hochspannungsmasten, Anschlusspunkte) bei allen Varianten der Fall ist. Im Bereich des gemeinsamen Geh-/Radweges „Am Moosberg“ queren die Trassen der Varianten A, F und G den vorhandenen Wirtschaftsweg, der von einer Lindenallee geringen Alters gesäumt wird. Hier müssten aufgrund des starken Einschnitts in das Gelände in jeder Variante mehrere Einzelbäume gefällt werde n. Bei Variante A ist mit dem geringsten Verlust zu rechnen, da die Allee am Rand geschnitten wird und die Höhensituation für die Straße etwas günstiger ausfällt. Die Varianten F und G werden etwas schlechter bewer tet, da sie die Gehölzreihe „Am Moosberg“ mittig queren und Einschnitte mit Böschungsflächen und Ver sickerungsanlagen erforderlich werden. Zudem verlaufen sie im Randbereich oder in unmittelbarer Nähe der bestehenden Kiesgrube, die aufgrund ihrer gehölzbestandenen Böschungsbereiche ein hochwertiges Biotop darstellt. Die Variante G ist aufgrund der höheren Trassenlänge etwas schlechter zu bewerten als die Varianten A und F. Ca. 86 bis 89 % der Flächenanteile der Varianten A, F und G entfallen auf Ackerflächen. Die restlichen Strukturen sind die oben erwähnte Streuobstwiese (c a. 6 bis 7 %) sowie in geringem Maße Grasfluren, versiegelte und teilversiegelte Wege. Bei den Varianten E und E2 sind die Gehölzbestände entlang der Kiesgrube komplett und durch notwendige Böschungsflächen auch Teilflächen der durch Sukzession bewachsenen Rekultivierungsfläche betroffen, wodurch ein hoher Eingriff vorliegt. Auch im weiteren Verlauf werden Wiesenflächen, die teilweise mit jungen Bäumen bepflanzt sind, sowie ein Gebüsch auf der Terrassenkante bei Immendorf überprägt, so dass der Biotopwertverlust innerhalb dieser Trassenverläufe höher ist als die Eingriffe durch die Varianten A, F und G. Bei Umsetzung der Variante E werden nochmals mehr Bäume innerhalb der Ausgleichsfläche „Vor dem Dorf“ tangiert als bei Variante E2. Bei den Varianten E und E2 sind ca. 65 % der Vegeta tionsstrukturen Ackerflächen zuzuordnen und ca. 17 % höherwertigen Strukturen wie Gebüsch- und Wiesenflächen. Die Streuobstwiese an der K31 Bödinger Straße hat ca. 9 % Verlustanteil der Biotopstrukturen. Die restlichen Strukturen bestehen aus versiegelten und teilversiegelten Wegeflächen, Grasfluren und dem geringwertigeren Kiesgrubengelände. Zerschneidung und Beeinträchtigung von Biotopverbundflächen Für das Plangebiet gilt die Verbundflächenausweisun g VB-K-5107-009 Acker- Kleingehölzkomplexe bei Meschenich. Diese hat die Schutzzielausweisung „Erhalt des unverbauten, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebietes“ gepaart mit der Aussage des Refugialraumes für Amphibien und Höhlenbrüter. Die in der Bewertungsmethode benannten Bewertungskriterien reflektieren durch ihre Biotopwertpunkte auch das Vorhandensein von schutzwürdigen Gebieten mit den darin enthaltenen Schutzgebietsausweisungen. Sie finden somit eine entsprechende Berücksichtigung in der Bewertung zu den Biotopqualitäten. Die Inanspruchnahme von Verbundflächen durch die zu künftige Straßentrasse verursacht durch die Flächenzerschneidung erhebliche Wertverluste bei de n Lebensraumqualitäten für die hier heimischen Tierarten. Die Varianten F und G zerschneiden die B iotopverbundfläche mittig und sind daher schlechter zu bewerten als Variante A, die im Randbereich der Biotopverbundfläche verläuft. Die Varianten E und E2 verlaufen außerhalb oder auf der Grenze der ausgewi esenen Biotopverbundflächen und können daher etwas günstiger eingestuft werden. Biotopverbund be deutet aber auch die Gewährleistung ökologischer Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlichen Bioto ptypen, z. B. für Arten mit im Lebenszyklus Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 26/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) wechselnden Habitatansprüchen. Im Untersuchungsraum bilden die Kiesgruben solche Verbundflächen insbesondere für die Amphibienarten, so dass die einschneidenden Veränderungen an der Kiesgrube die Varianten E und E2 abwerten. Ebenso sind die Gehölz flächen als Trittsteine für den Biotopverbund zu betrachten, die hier beeinträchtigt werden. Inanspruchnahme und Betroffenheit von schutzwürdigen Biotopen und Kompensationsflächen Alle Varianten zerschneiden die Kompensationsfläche an der K31 Bödinger Straße im Westen (Neubau Hochspannungsfreileitung Rommerskirchen-Sechtem). Diese Fläche ist als Streuobstwiese neu angelegt worden. Die Varianten E und E2 überprägen zusätzlich die Kompensationsflächen südlich der Straße „Vor dem Dorf“/„Am Moosberg“ (B-Plan Nr. 70369/03). Hierbei handelt es sich um neu eingesäte, artenreiche Wiesenflächen, die durch Einzelbäume (v.a. Linden) bepflanzt sind. Die Variante F schneidet zusätzlich die Kompensationsfläche, die nördlich der Trasse im Bereich des geplanten Kreisverkehrs liegt (B-Plan Nr. 68360/05 Gewerbegebiet Claudiusstraße). Die Ausglei chsfläche ist heute noch nicht umgesetzt. Bei Variante G muss die Giesdorfer Allee neu an den Knotenpunkt L150 Kiesgrubenweg angebunden werden und schneidet Flächen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 68360/05 Gewerbegebiet Claudiusstraße, die als Ausgleichsflächen festgesetzt sind. Die Variant e A erhält daher die beste Bewertung für dieses Unterkriterium, da Innerhalb ihres Trassenverlaufs keine weiteren Kompensationsflächen tangiert werden. Insgesamt erhält die Variante A für das Kriterium Biotopqualitäten die beste Bewertung mit „gut“ (4), gefolgt von den Varianten F und G „mittel“ (3). Variante E und E2 erhalten die Bewertung „schlecht“ (2). 4.3 Boden (Verbrauch schützenswerter Böden) Es gilt der Grundsatz, dass mit Grund und Boden grundsätzlich sparsam umgegangen werden soll. Dabei sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung (En tsiegelung) von Flächen zu prüfen und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftliche Flächen, Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang für die Straßentrasse genutzt werden. Grundsätzlich ist jeder Boden schützenswert, da jeder unversiegelte Boden als Lebensraum und mit seinen Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen Lei stungen im Naturhaushalt erbringt. Einige Böden erfüllen jedoch in besonderem Maß Funktionen im Naturhaushalt. Für die Bewertung der Bodenfunktionen sind die Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 2, Abs. 2 + 3 BBodSchG) grundlegend. Einzelne Bodenteilfunktionen werden durch bestimmte bodenphysikalische und bodenchemische Kennwerte (wie z.B. Luftkapazität, nutzbare Feldkap azität) sowie den Bodenwasserhaushalt (Grundwasserstand, Staunässe) charakterisiert und k önnen mit Hilfe dieser Kriterien sowie durch Bodentypen bewertet werden: Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte Regler- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit Reglerfunktion des Bodens für den Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum Klimarelevante Funktion als Kohlenstoffspeicher und Kohlenstoffsenke „Das Biotopentwicklungspotenzial und die natürliche Bodenfruchtbarkeit sind jeweils Teilfunktionen der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 a BBodSchG verankerten Lebensraumfunktion des Bodens. Böden mit einer hohen oder sehr hohen Regler- und Pufferfunktionen bzw. natürl icher Bodenfruchtbarkeit weisen eine ebenso hohe physikalische und chemische Filterwirkung auf und e rfüllen dadurch eine besondere Schutzfunktion für sauberes Grundwasser. Die Regler- und Pufferfunktio n beschreibt daher auch die im BBodSchG verankerte Funktion des Bodens zum Rückhalt, zur Um wandlung oder zum Abbau von in Böden eingetragenen (Schad-)Stoffen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 c). Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen im 2- Meter-Raum erfüllen eine wichtige Regulationsfunkti on im regionalen Wasserhaushalt. Durch die Erweiterung des Bezugsraumes auf den 2-Meter-Raum wird über die Lebensraumfunktion und die Funktion als Ausgleichsmedium hinausgehend die Funktion des Bodens im Wasserkreislauf des Naturhaushaltes in die Bewertung einbezogen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 b). Zugleich haben diese Böden eine hohe Bedeutung für die Klimafolgenanpassung, da sie in Hitzeperioden Wasse r länger speichern können und für Pflanzen verfügbar halten. In städtischen Gebieten tragen si e durch die Kühlungsfunktion in trockenen Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 27/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Witterungsphasen zur Verbesserung des Stadtklimas b ei. Zudem dienen sie dem Hochwasser- und Überflutungsschutz (Karte der schutzwürdigen Böden 2018). Der Variantenvergleich erfolgt auf Grundlage der Bodenkarte BK50 (Maßstab 1:50.000), gestützt durch die „Bodenkarte auf der Grundlage der Bodenschätzung 1: 5.000“ (sogenannte Gründrucke) unter Berücksichtigung der Bodenfunktionserfüllung (BFE)/ Kategorien gemäß dem Steinfurter Modell. Die Bodenprofile der Gründrucke wurden in die aktuelle Profilbeschreibung übersetzt, um die Bodenfunktionsbewertung vergleichbar vorzunehmen. Für alle Trassenverläufe wurden 10 m breite Korrido re angenommen um eine grundlegende Vergleichbarkeit zu erlangen. Abweichungen der tatsächlichen Baufläche sind möglich. Verglichen werden auch hier lediglich die Teilstrecken, die einen unterschiedlichen Trassenverlauf aufweisen. Linienführungen mit exakt gleicher Strecke für alle Trassen werden nicht berücksichtigt. Die Bewertungen unter Berücksichtigung des Grades d er Bodenfunktionserfüllung bzw. dem Verbrauch Schützenswerter Böden lauten wie folgt: In Bezug auf den Verbrauch Schützenswerter Böden weisen alle Trassenverläufe (Varianten A, E, E2, F, G) lediglich marginale Unterschiede auf, die unter Berücksichtigung des betrachteten Maßstabes meist nur rechnerisch in den Nachkommastellen auszumachen sin d. Für alle Trassenverläufe gilt, dass lediglich Böden mit mittlerem bis hohem Grad der Bodenfunktionserfüllung betroffen sind (Stufe 3 und 4). Bei annähernd gleichem Flächenverbrauch liegt der V erbrauch von Böden mit mittlerer Bodenfunktionserfüllung (Stufe 3) bei allen Trassen zwischen 74 und 81 %. Analog dazu werden bei allen Trassen Böden mit hoher Bodenfunktionserfüllung im Rahmen von 19 bis 26 % beansprucht. Tabelle 1: Grad der Bodenfunktionserfüllung der Varianten A, E, E2, F und G Eine belastbare Rangfolge mit einer Vorzugsvariante lässt sich auf Basis der vorliegenden Ergebnisse nicht ableiten. Insgesamt ist der Trassenverlauf der Vari anten F und G geringfügig gegenüber den übrigen Varianten zu bevorzugen, da hier mit 19 % und 20 % der Gesamtfläche der geringste Anteil hochwertigen Bodens (Stufe 4) beansprucht wird. Aufgrund dieser Bewertungstendenzen erhalten die Varianten F und G eine geringfügig bessere Bewertung („mittel“ (3)) und die Varianten A, E2 und G eine „schlechte“ (2) Bewertung (Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 19.03.2021 und 18.05.2021). 4.4 Klima | Anpassung an den Klimawandel Kaltluftvolumenstrom | Freiluftschneise Aus den Kaltluftuntersuchungen zum Bebauungsplan Rondorf Nord-West ist bekannt, dass zu Beginn einer Strahlungsnacht Kaltluft mit geringer bis mittlerer Intensität aus Richtung West bis Südwest in Richtu ng Rodenkirchen das Plangebiet zwischen Immendorf und Rondorf durchströmt. Ein Abfluss durch die Alluvialrinne in Richtung Norden findet - wenn überhaupt - nur für sehr kurze Zeit nach Sonnenuntergang statt. Demnach liegt keine Queranströmung der in de n Varianten A, E und E2 notwendigen Dämme mit entsprechend negativen Auswirkungen, sondern eine d ammparallele Strömung vor. Die Kaltluftschichtdicke liegt hierbei zwischen 20 und 40 m. Vorausgesetzt, dass für keine der Varianten hohe Lärmschutzwände- oder wälle, bzw. Dammlagen > 5 m notwendig sind, ist nicht davon auszugehen, dass durch eine der Varianten Richtung oder Stärke des Kaltluftvolumenstroms verändert werden. Im Lauf der zweiten Nachthälfte setzt ein starker Kaltluftstrom aus Richtung Süd bis Südost (Rheintalwind) ein. Aufgrund der großen Kaltluftmächtigkeit > 100 m können Beeinträchtigungen der Kaltluftströmungen 3,98 ha 77% 3,72 ha 74% 3,91 ha 74% 4,25 ha 81% 4,14 ha 80% 1,21 ha 23% 1,30 ha 26% 1,37 ha 26% 0,99 ha 19% 1,02 ha 20% E2 F G Varianten 5,19 ha 5,02 ha 5,28 ha 5,24 ha 5,16 ha Grad der Bodenfunktions- erfüllung 3 (mittel) 4 (hoch) Gesamtfläche A E Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 28/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) aufgrund einer der Varianten in der zweiten Nachthä lfte ausgeschlossen werden. Alle Varianten werden daher für dieses Unterkriterium mit „gut“ (4) bewertet. Verlust von klimaökologischem Ausgleichsraum Zur Beurteilung des Verlustes von klimaökologischem Ausgleichsraum wurden die zu erwartende Flächeninanspruchnahme derzeit unversiegelter Fläch en sowie der Eingriff in bestehende Gehölzstrukturen herangezogen. Die Varianten weisen eine Länge zwischen 3,65 und 3,7 km auf. Hiervon verlaufen jeweils 3 % der Trasse in bereits versiegelten oder teilversiegelten Flächen, 97 % dementsprechend in unversiegelten Bereichen. Eine Unterscheidung der Trassen hinsichtlich ihrer Streckenlängen in unversiegelten Bereichen kann daher nicht vorgenommen werden. Allerdings ist davon aus zugehen, dass mit der notwendigen Dammlage in den Varianten A, E und E2 ein höherer Flächenverlus t als in den Varianten F und G verbunden ist. Die Damm-Varianten wurden daher um einen Punkt schlechter bewertet. Relevante Eingriffe in Gehölzstrukturen ergeben sic h lediglich für die Planvarianten E und E2. Von Fällungen wären bei diesen Varianten insbesondere d ie Gehölzstrukturen nördlich des Kiesgrubensees sowie ein Teil der Gebüsche entlang des gemeinsamen Geh-/Radweges „Am Moosberg“ südlich der Straße „Vor dem Dorf“ betroffen. In den Varianten A, F und G wären lediglich einzelne Alleebäume entlang des gemeinsamen Geh-/Radweges „Am Moosberg“ nördlic h der Straße „Vor dem Dorf“ zu fällen. Der Baumverlust wäre hierbei in den Varianten A, F und G ähnlich. Die Varianten E und E2 wurden aufgrund der Dammlage n und des stärkeren Eingriffs in bestehende Gehölzstrukturen abgewertet und mit „sehr schlecht“ (1) bewertet. Die Variante A erhält aufgrund der Dammlage eine mittlere Bewertung (3), während die Varianten F und G mit „gut“ (4) bewertet werden. Zur Ermittlung der zusammenfassenden Klimabewertung wurde der Mittelwert aus den Unterpunkten „Kaltluftvolumenstrom/Freiluftschneisen“ und „Verlust klimaökologischer Ausgleichsraum“ gebildet, und im Fall eines ungeraden Ergebnissen auf die nächstschl echtere Punktzahl abgewertet. Insgesamt erhalten die Varianten F und G für das Kriterium Klima/Anpas sung an den Klimawandel die beste Bewertung mit „gut“ (4), gefolgt von Variante A „mittel“ (3). Variante E und E2 erhalten die Bewertung „schlecht“ (2). 4.5 Landschaft | optische Wirkung | Zäsur Das Schutzgut „Landschaft“ wird durch die Teilschut zgüter „Landschaftsbild“ und „Landschaftsraum“ abgebildet. Unter „Landschaftsbild“ wird die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft verstanden und die natürliche Attraktivität einer Landschaft beschrieben. Zudem hat das Landschaftsbild eine grundlegende Bedeutung für die Erholungswirksa mkeit sowie für die Wohnumfeldfunktion eines beschriebenen Raumes. Die Unzerschnittenheit von gr oßräumigen Landschaftsbereichen, insbesondere durch belastende Infrastruktureinrichtungen, wird i m Teilschutzgut „Landschaftsraum“ erfasst und bewertet. Die Landschaft wird vom Menschen mit alle n Sinnen wahrgenommen. Neben den optischen Eindrücken spielen auch akustische und ggf. olfaktorische Eindrücke eine Rolle für die Wahrnehmung. Für die Bewertung des Landschaftsbildes wird kein Bewertungsverfahren angewandt. Vielmehr erfolgt die Bewertung verbal-argumentativ anhand von Formstrukturen wie flächenhaften Ausprägungen, Linienzügen und Punktelementen oder nach Oberflächenform, Vegetation und Bebauung. Auswirkungen der einzelnen Straßentrassen können sein: Verlust von landschaftsbildprägenden Landschaftselementen Beeinträchtigung räumlich-funktionaler Beziehungen/Zerschneidungswirkungen und Einbindung der Trasse in die Landschaft Beeinträchtigung und Überprägung von Landschaftselementen (Alluvialrinne) Der Untersuchungsraum ist als Bördelandschaft anzus prechen, die durch einen hohen Anteil zusammenhängender, landwirtschaftlich genutzter Ack erflächen geprägt wird. Durch Kiesabbau, Altablagerungen und landwirtschaftliche Intensivnut zung wird er im Landschaftsplan der Stadt Köln als geschädigter Landschaftsraum beschrieben. Die Sicht beziehungen sind weit. Eine Strukturierung der Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 29/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Landschaft ist nur ansatzweise in Form von Gehölzst rukturen z. B. im Randbereich der Kiesgrube „Vor dem Dorf“, Alleen und Baumreihen im Bereich der Straße „Vor dem Dorf“ und „Am Moosberg“ vorhanden. Diese Pflanzungen übernehmen eine wichtige Bedeutung zur Auflockerung des Landschaftsbilds und sind weithin sichtbar. Gleiches gilt für den Kirchturm d er Ortslage Immendorf. Überirdische Hochspannungs- und unterirdische Produktenleitungen zerschneiden b ereits heute den Landschaftsraum im Plangebiet. Ebenso hat der Förderturm des Heidelberger Zement W erks eine Fernwirkung. Die Horizonte sind durch großindustrielle Anlagen in Richtung Wesseling und durch die Hochhäuser in Richtung Meschenich beeinflusst. Die Ortsränder von Rondorf und Immendorf fügen sich in die Landschaft ein. Der betrachtete Untersuchungsraum liegt fast eben in der Landschaft. Im Osten des Gebietes im Bereich der Straße „Vor dem Dorf“ steigt das Gelände hingeg en stark in Richtung Giesdorf hin an. Vor diesem Anstieg hat sich eine Senke ausgebildet. Der Untersuchungsraum wird von zwei Alluvialrinnen durchzogen, die in Nord-Süd-Richtung liegen und in der Landscha ft durch ihre Geländemorphologie sichtbar sind. Insbesondere die östlich gelegene Alluvialrinne im Bereich der Straße „Vor dem Dorf“ ist auffallend im Landschaftsbild. Im Landschaftsplan der Stadt Köln werden die Alluvialrinnen als prägend für das Landschaftsbild beschrieben. Verlust von landschaftsbildprägenden Landschaftselementen Der Verlust landschaftsbildprägender Elemente wirkt sich innerhalb der Trassenvarianten E und E2 am stärksten aus, da durch die Trassen mehrere Gehölzs trukturen im Untersuchungsraum verloren gehen. Neben den, die Kiesgrube einrahmenden Gehölze, entf allen die Neuanpflanzungen von Baumreihen entlang der Straße „Vor dem Dorf“ komplett sowie ei n Gebüsch auf der Böschungskante im Kreuzungsbereich „Am Moosberg“. Aufgrund der hohen Beeinträchtigungen werden die Varianten E und E2 mit „schlecht“ (2) bewertet. Die Varianten F und G überprägen einen kleinen Teil der Gehölze an der Kiesgrube und durchschneiden die vorhandene Baumallee „Am Moosberg“, wodurch der Alleencharakter verloren gehen kann. Die Varianten F und G erhalten daher eine mittlere Bewertung (3). Die Variante A tangiert ausschließlich die Baumallee „Am Moosberg“ und diese nur in geringem Umfang, so dass Variante A mit „gut“ (4) bewertet wird. Beeinträchtigung räumlich-funktionaler Beziehungen | Zerschneidungswirkungen und Einbindung der Trasse in die Landschaft und Beeinträchtigung Bei den Varianten F und G wird ein bisher zusammenh ängender Freiraum/Agrarraum durch einen Straßenkörper zerschnitten, so dass die Auswirkunge n auf die räumlich-funktionalen Beziehungen als erheblich zu bewerten sind. Im östlichen Teilabschn itt muss der Höhenunterschied im Gelände nach Giesdorf hin überwunden werden. Gleichzeitig soll der gemeinsame Geh-/Radweg „Am Moosberg“ erhalten bleiben. Hierdurch ergeben sich für die Varianten F und G starke Einschnitte in das Gelände. Im Rahmen der Entwässerungsplanung ist zudem ein Regenrückhaltebecken notwendig, das sichtbar in die Landschaft eingebettet wird. Für die Sichtbeziehungen zwischen Immendorf und Rondorf ist ein Einschnitt ins Gelände weniger gravierend in der Wahrnehmung einer Dammlag e, die in den Varianten E und E2 zum Tragen kommt. Dennoch sind die Einschnitte wahrnehmbar und verstärken den Zerschneidungseffekt der Landschaft. Die Varianten werden mit „schlecht“ (2) bewertet. Da sich die Varianten E und E2 weitestgehend am vor handenen Straßenkörper orientieren, sind die Zerschneidungswirkungen als nicht so erheblich einzustufen. Die Überwindung des Höhenunterschiedes nach Giesdorf hin, im Bereich des gemeinsamen Geh-/Radweges „Am Moosbach“ erfolgt für die Variante E und E2 durch die Anschüttung von Dämmen. Die Einb indung der Trasse in die Landschaft nimmt hierdurch negativen Einfluss auf die Sichtbeziehung von Immendorf nach Rondorf. Variante A passt sich an die anthropogen überprägte n Strukturen (vorhandene Straßenkörper und Produktenleitungen) an und liegt am Rand des unzers chnittenen Landschaftsraumes, wodurch die räumlich-funktionalen Beziehungen mäßig beeinträchtigt sind. Auch bei der Zerschneidungswirkung nimmt die Trasse eine Mittelstellung ein, da sie den offenen Landschaftsraum nur tangiert, nicht aber weiträumig durchschneidet. Die Einbindung der Trasse in die La ndschaft wird im Bereich des gemeinsamen Geh- /Radweges „Am Moosberg“ durch eine leichte Dammlage ins Gelände erfolgen, was für die Sichtbeziehung Rondorf-Immendorf negativ zu bewerten ist. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 30/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Überprägung der Alluvialrinne Die Veränderungen und Eingriffe bei Umsetzung der Varianten F und G nehmen negativen Einfluss auf die östliche vorhandene Alluvialrinne, deren prägende W irkung durch die Einschnitte ins Gelände verloren geht. Die Varianten werden daher am negativsten bewertet. Die Alluvialrinne wird durch die Varianten E, E2 und A ebenfalls überprägt. Gegenüber den Varianten F und G wird die Alluvialrinne jedoch nicht mittig, sondern im Randbereich, zu den bereits anthropogen überformten Ausläufer der Rinne beeinträchtigt, so dass die Auswirkungen auf das Landschaftsbild als „ mittel“ (3) bewertet werden. Bei Variante A wird zusätzlich eine weitere Alluvialrinne, auf Höhe der Kiesgrube durchschnitten, wodurch diese in der Bewertung abgestuft wird. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Var ianten F und G aufgrund ihrer Lage im unzerschnittenen Landschaftsraum, deren Beeinträchtigung der östlichen Alluvialrinne und dem Verlust der weithin sichtbaren Allee „Am Moosberg“ als „schlecht“ (2) bewertet werden. Die Variante E und E 2 liegen in weitestgehend anthropogen überprägten Raum, beko mmen aber aufgrund des hohen Verlustes von Gehölzstrukturen (Kiesgrube, Ausgleichspflanzung) eine „mittlere“ (3) Bewertung. Die Auswirkungen der Variante A auf das Landschaftsbild nehmen ebenfalls eine Mittelstellung ein. 4.6 Wasser | Trinkwasserschutzgebiet | Grundwassern eubildung Wasserschutzzone Die geplante Entflechtungsstraße befindet sich zum Teil in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebiets Hochkirchen. Der von der West-Ost-Achse nach Norden abzweigende Abschnitt der Entflechtungsstraße (Nord-Süd-Achse) befindet sich bei allen Varianten in der Wasserschutzzone III. Da der Trassenverlauf in diesem Abschnitt bei allen Varianten ähnlich ist, wird für den Variantenvergleich auf eine nähere Betrachtung verzichtet. Der westliche Abschnitt der Entflechtungsstraße vom Anschluss an die B51 Brühler Landstraße bis etwa zur Kiesgrube liegt bei allen Varianten außerhalb der WSZ III. Variante A verläuft ab der K31 Bödinger Straße hier bis kurz nach der Querung des gemeinsamen Geh-/ Radwegs „Am Moosberg“ innerhalb der WSZ III entlang der südlichen Begrenzung der Schutzzone. Die Varianten E und E2 verlaufen im Bereich der West-Ost Achse komplett außerhalb der WSZ III. Variante F und G verlaufen ab Höhe Kiesgrube bis kurz vor dem Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg im Osten innerhalb der WSZ III. Neben der Lage in der WSZ III sind ebenfalls der Fl urabstand sowie die Eingriffstiefe in den Untergrun d bzw. der Eingriff in Bodenhorizonte mit Schutzfunktion für das Grundwasser zu berücksichtigen. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 31/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Grundwasser In diesem Zusammenhang sind auch die Grundwasserstä nde in den entsprechenden Abschnitten zu betrachten. Die nachfolgende Tabelle gibt die Grund wasserstände gem. der Auskunft des LANUV NRW (Stand März 2021) an. Grundwasserstände gem. Auskunft LANUV NRW Nord-Süd-Achse West-Ost Achse K 31 Bödinger Straße, Husarenstraße Anschluss B51 Brühler Landstraße bis Kiesgrube Kiesgrube bis Anschluss Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg m NHN 2016 m NHN 2016 m NH N2016 Zeitraum der Messungen 1962 - 2016 1969 - 2013 1969 - 2021 max. 41,6 41,7 42,0 mittel 39,8 39,9 40,1 min 37,8 37,6 37,0 Im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser ist ein Auftrag auf das Bestandsgelände grundsätzlich besser zu bewerten als ein Abtrag. Im westlichen Teil der West-Ost-Achse im Bereich der Stadtbahnquerung ist planungsseitig die Errichtung eines Regenwasserversickerungsbeckens vorgesehen. Da dieses Becken in allen Varianten enthalten ist, wird es für den Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Wasser nicht genauer betrachtet. Der Fokus der Betrachtung liegt somit im östlichen Bereich, da die Trassenführungen hier auch die größten räumlichen Unterschiede aufweisen und auf unterschi edliche Weise den gemeinsamen Geh-/ Radweg „Am Moosberg“ und die Alluvialrinne queren. Der Flurabstand beträgt im Bereich der Alluvialrinn e (Geländehöhe ca. 45 m NHN bis 47 m NHN) bei mittlerem Grundwasserstand von ca. 41 m NHN im Bestand 5 m bis 7 m. Für die Varianten F und G sind im Bereich der Queru ng mit dem gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“ eine Absenkung der Entflechtungsstraße so wie die Erstellung eines weiteren Versickerungsbeckens vorgesehen. In diesem Bereich schneidet die Entflechtungsstraße die Alluvialrinne. In Zusammenschau mit dem erforderlichen Abtrag für die Unterfahrung und das Versickerungsbecken und dem Grundwasserstand von bis zu 42 m NHN sind die V arianten F und G in diesem Abschnitt als besonders kritisch zu bewerten, da der Flurabstand weiter reduziert würde. In den Varianten A, E und E2 wird die Entflechtungs straße durch eine Aufschüttung des Geländes niveaufrei über den gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moo sberg“ geführt. In diesem Zuge wird auch im Bereich der Überschneidung mit der Alluvialrinne ei ne Aufschüttung vorgenommen. Aus Sicht des Schutzgutes Grundwasser ist dies positiver zu bewer ten als die Errichtung von Absenkungen, da der Flurabstand erhöht wird. Entsprechend der Erläuterungen sind die Varianten E und E2 zu bevorzugen, da diese größtenteils außerhalb der WSZ III verlaufen und keine weitere A bsenkung außerhalb der Stadtbahnquerung oder ähnliches vorsieht. Variante A verläuft im südlichen Randbereich der WSZ III, sieht aber keine Absenkung vor. Die Varianten F und G sind am negativsten im H inblick auf das Schutzgut (Grund-)Wasser zu bewerten, da diese durch die WSZ III verlaufen und im Bereich der Alluvialrinne stärker in den Untergrund eingreifen, wodurch der Flurabsta nd deutlich reduziert würde ( Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 11.03.2021 ). Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 32/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 4.7 Kultur- und Sachgüter | Archäologie Die Varianten A bis F befinden sich auf der von spätglazialen Altrheinarmen und Abflussrinnen des Rheines durchzogenen Niederterrasse. Die fruchtbaren Lehm- und Lössböden der Region wurden seit der Jungsteinzeit (ca. 5300 v. Chr.) intensiv genutzt. Nach einer Kartierung der bekannten Fundplätze, welche vom Römisch-Germanischen Museum vorgenommen wurde, befinden sich auf den Trassen zahlreiche archäologische Konfliktbereiche. Hierbei handelt es sich um jungsteinzeitliche, eisenzeitliche und römische Fundplätze. Die jungsteinzeitlichen Fundplätze wurden sämtlich in Zusammenhang mit der Verlegung der Wingas-Trasse dokumentiert. Diese Arbeiten wurden 1 999 unter der Leitung von Stefanie Troll (Archäologie Team Troll) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Konfliktbereiche (KB) 01, 03, 04 und 07 (siehe Abb. 4). Das Fehlen jungsteinzeitlicher F undplätze in den nord-süd-orientierten Trassenabschnitten ist sehr wahrscheinlich einzig darin begründet, dass hier bis dato keine Gasleitungen verlegt wurden. Weiterhin wurde ein singulärer eise nzeitlicher Fundplatz unter dem Konfliktbereich 05 kartiert. Bei den restlichen Konfliktbereichen handelt es sich um römische Fundplätze. Bei dem Konfliktbereich 02 wird eine römische Straße vermutet. Bei der Verlegu ng einer Thyssengas-Fernleitung 1979 wurden im Konfliktbereich 06 römische Befunde dokumentiert. Hier könnte es sich um einen Siedlungsplatz handeln. Die Konfliktbereiche 08 und 09 stellen vermutete Fu ndplätze nach Oberflächenfunden dar. Bei den Konfliktbereichen 10 und 11 wurden römische Befunde , unter anderem ein Grab, dokumentiert. Hier handelt es sich um einen römischen Siedlungsplatz mit sich anschließendem Gräberfeld. Die Vielzahl der bekannten Fundplätze spiegelt die siedlungsgünstigen Bedingungen des Geländes wider. Sie zeigt auch auf, dass großräumig mit Archäologie zu rechnen ist. Abb. 4: Bekannte Bodendenkmäler und archäologische Konfliktbereiche Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 33/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Aufgrund der vorliegenden Daten ergeben sich bei de n vorgeschlagenen Varianten A bis F folgende, bislang bekannte Konfliktpunkte (siehe Abbildung 5): • Variante A 5 Konfliktpunkte • Variante E2 4 Konfliktpunkte • Variante E 5 Konfliktpunkte • Variante F 1 Konfliktpunkt • Variante G 1 Konfliktpunkt Abb. 5: Konfliktpunkte der Varianten A bis F mit bekannten Bodendenkmalen und archäologischen Konfliktbereichen Da eine Bewertung der Konfliktpunkte ausschließlich auf dem Stand der bislang bekannten Fundplätze erfolgen kann, in der Tendenz aber davon ausgegange n werden muss, dass eine intensive Nutzung der Lössböden schon in vorgeschichtlicher Zeit erfolgte, ist es nicht auszuschließen, dass sich die Fundplätze großräumig auf der Gesamtfläche ausdehnen. Die bekannten Fundplätze stellen nur den Ausschnitt eines linearen Aufschlusses im Rahmen der Verlegung der G asleitung dar, so dass eine Bewertung nicht vorgenommen werden kann und alle Varianten mit „mittel“ (3) in die Bewertung einfließen. 4.8 Schall Akustisch ist das gesamte Untersuchungsgebiet insbe sondere durch den dauerhaften Grundgeräuschpegel der BAB A4 und BAB A555 vorbelastet. Im Bereich der Husarenstraße wird in allen Varianten eine Lärmschutzwand erforderlich. Der Bereich ist nicht in die Bewertung eingeflossen, da di e Varianten sich nicht unterscheiden (siehe Kapitel 5). Die Varianten A bis F wurden anhand der gemäß 16.BI mSchV festgestellten betroffenen Gebäude bewertet. Diese liegen im Wesentlichen in der Ortslage Immendorf. Durch die Entflechtungsstraße ist bei der Variante A nur das Gebäude Immendorfer Hauptstr. 30 betroffen. Bei der Variante E sind ca. 10 Gebäude betroffen, in der Variante E2 sind es 2 verbleibende Gebäude, in den Varianten F und G sind keine Gebäude (auch nicht in Rondorf) betroffen. Unter der Voraussetzung, dass im Bereich von Immend orf eine angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wird und ein lärmmindernder Straßenbelag eingebaut wird, sind keine Lärmschutzwände oder –wälle zum Schutz der Gebäude erforderlich – m it Ausnahme des Gebäudes an der Immendorfer Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 34/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Hauptstr. 30. Für dieses Gebäude wird in allen Varianten ein aktiver Lärmschutz erforderlich (Peutz Consult GmbH, Hr. Hübel; 04.03.2021 und 15.04.2021). Abb. 6: Schallausbreitung nachts für das 2.Obergeschoss beispielhaft für die Variante E2 (oben) und Variante E (unten) Die Varianten F und G erhalten daher eine gute Bewertung (4). Aufgrund der Betroffenheiten werden die Variante E2 (2 =“schlecht“) und E (1 = „sehr schlecht“) am schlechtesten bewertet. Die Variante A fließt mit einer mittleren Bewertung (3) in die Bewertungsmatrix ein. 4.9 Luftschadstoffe Die Reinhaltung der Luft durch Vermeidung von Luftverunreinigungen und Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der loka lklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen stellen die wesentlichen Schutzziele der Umweltvorsorge bezüglich des Schutzgutes Klima und Luft dar (vgl. FGSV 2001 bzw. Bundes-Immi ssionsschutzgesetz und 33. BImSchV). Ballungsräume und Städte sind erwartungsgemäß aufgr und der dort im Vergleich zum Umland hohen Emissionen von einer stärkeren Luftschadstoffbelast ung betroffen. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO 2) werden nahe der Hauptemissionsquelle, beispielsweise an viel be fahrenen Straßen gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO 2-Jahresmittelwerte zwischen 30 und 60 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), vereinzelt sogar um 80 µg/m³ gemessen. Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO 2-Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Ver kehr weitere Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 35/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Stickstoffdioxid-Quellen über das gesamte Stadtgebi et verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbela stung bezeichnet wird und als typisch für städtisch e Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO 2-Jahresmittelwerte im Bereich von 20 bis 30 µg/m³. Abb. 7: Jahresmittel der No2-Immissionen in einer Auswerthöhe von 1,5 m über Grund im Planfall (Peutz) Im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung wurde für einen alten Planstand das Untersuchungsgebiet bereits untersucht. Aus der Abbildung 5 geht hervor , dass der Grenzwert zum NO 2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ entlang der bislang untersuchten Trassenva riante im Umfeld der Trasse überall deutlich eingehalten wird. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung, der guten Durchlüftung und einem ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung die Grenzwerte der 39. BImSchV überall eingehalten werd en. Diese Erkenntnis kann auf alle Varianten übertragen werden. Gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen t reten auch bei Konzentrationen unterhalb des Grenzwertes auf. Eine höhere Luftschadstoff-Konzent ration wirkt sich daher tendenziell negativ auf die Bewertung einer Variante aus. Die Varianten E und E2 können daher etwas schlechter bewertet werden, da die Trassen relativ nah an die Ortslage von Imme ndorf heranrücken und somit zumindest an den nächstgelegenen Gebäuden eine leichte Erhöhung der Immissionsbelastung zu erwarten ist (ohne das Grenzwertüberschreitungen eintreten) (Peutz Consult GmbH, Hr. Hübel, 04.03.2021 und 15.04.2021). Gemäß Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Köln ( Umweltplanung und Umweltvorsorge 574) werden die Varianten aufgrund der zu erwartenden ge ringen Unterschiede jedoch alle mit „gut“ (4) bewertet. 4.10 Altlasten Keine der Alternativen tangiert Flächen, die als Al tlast oder Altablagerung ausgewiesen sind. Daher sind alle Varianten als gleichwertig im Hinblick auf „Al tlasten“ zu bewerten ( Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Fr. Schneider, 11.03.2021 ). Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 36/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 4.11 Zusammenfassende Bewertung Umweltschutzgüter Auch wenn das planerische Ziel der Bau einer Straße ist, hat die Untersuchung der Umweltschutzgüter einen großen Stellenwert in der Abwägung. Die Krite rien zur Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltgüter wurden in Anlehnung an die Umweltschutzgüter gemäß UVPG gewählt. Eine Artenschutzrechtliche Betroffenheit ist bei de n Varianten G und F vor allem für die Offenlandarte n gegeben. Für die Varianten E und E2 spielt die Betroffenheit der Gebüschbrüter und der Amphibienarten in Bereich der Kiesgrube eine Rolle. Hierdurch ergeben sich „schlechte“ (2) Bewertungen für die Varianten E, E2, F und G. Variante A kann aufgrund der randlichen Lage im Offenlandraum und des nicht Tangierens der Kiesgrube mit „gut“ (4) bewertet werden und stellt daher für dieses Kriterium die Vorzugsvariante dar. Bei den Biotopqualitäten schneiden die Variante E u nd E2 aufgrund der hohen Betroffenheit von Gehölzstrukturen, die in der ausgeräumten Agrarland schaft hohe Wertigkeiten besitzen, sowie der betroffenen schutzwürdigen Biotope und Ausgleichsflächen am schlechtesten ab (2) „schlecht“. Variante F und G nehmen eine Mittelstellung (3) ein, während die Variante A als Vorzugsvariante keine höherwertigen Biotopstrukturen und Ausgleichsfläche überprägt und die Biotopverbundfläche nur im Randbereich tangiert (4). Die Böden im Untersuchungsraum bzw. der Verbrauch s chutzwürdigen Bodens sind in allen Varianten annährend gleichwertig betroffen, so dass sich eine Vorzugsvariante kaum ableiten lässt. Da die Beanspruchung von Böden mit hoher Bodenfunktionserf üllung innerhalb der Varianten A, E und E2 prozentual etwas höher ist, werden diese mit „schle cht“ (2) und die Varianten F und G mit „mittel“ (3) bewertet. Bei dem Umweltgut Klima/Anpassung an den Klimawande l werden die zu erwartende Flächeninanspruchnahme derzeit unversiegelter Fläch en sowie der Eingriff in bestehende Gehölzstrukturen herangezogen. Insgesamt erhalten d ie Varianten F und G für das Kriterium Klima/ Anpassung an den Klimawandel die beste Bewertung mi t „gut“ (4), gefolgt von Variante A „mittel“ (3). Variante E und E2 erhalten die Bewertung „schlecht“ (2). Die Auswirkungen auf das Umweltgut Landschaft sind für die Varianten F und G aufgrund ihrer Zerschneidungswirkungen eines bisher unzerschnitten en Landschaftsraumes, der starken Beeinträchtigung der östlichen Alluvialrinne und dem Verlust der weithin sichtbaren Allee „Am Moosberg“ mit (2) „schlecht“ bewertet. Die Varianten E, E2 un d A nehmen eine Mittelstellung (3) ein. Eine Vorzugsvariante ist für dieses Kriterium nicht auszumachen. Für das Umweltgut Wasser sind die Varianten E und E2 zu bevorzugen (4), da diese größtenteils außerhalb der WSZ III verlaufen und keine baulichen Eingriffe, die stark in den Untergrund eingreifen (Unterführung oder ähnliches) vorsehen. Variante A verläuft im sü dlichen Randbereich der WSZ III, sieht aber keine weitere Absenkung vor (3). Die Varianten F und G si nd am negativsten im Hinblick auf das Schutzgut (Grund-)Wasser zu bewerten (2), da diese durch die WSZ III verlaufen und im Bereich der Alluvialrinne stärker in den Untergrund eingreifen, wodurch der Flurabstand deutlich reduziert wird. Im Bereich der Varianten A, E, und E2 liegen mehrere bekannte Fundpunkte von Bodendenkmälern sowie archäologische Konfliktbereiche, die durch einen li nearen Aufschluss im Rahmen der Verlegung der Gasleitung aufgenommen wurden. In der Tendenz ist davon auszugehen, dass großräumig Fundplätze im gesamten Untersuchungsgebiet vorliegen, da eine int ensive Nutzung der Lössböden schon in vorgeschichtlicher Zeit erfolgte. Daher lässt sich keine Vorzugsvariante bestimmen. Für das Umweltgut Schall gehen die Varianten G und F, mit einer „guten“ (4) Bewertung in die Matrix ein. Bei beiden Varianten sind keine Gebäude betroffen. Durch die Entflechtungsstraße ist bei der Variante A nur das Gebäude Immendorfer Hauptstr. 30 betroffen (3). Bei der Variante E sind ca. 10 Gebäude betroffen, in der Variante E2 sind es 2 verbleibende Gebäude (2), so dass Variante E die schlechteste Bewertung (1) erhält. Die Berechnungsergebnisse einer durchgeführten Luftschadstoffuntersuchung zeigen, dass aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung, der guten Durch lüftung und einem ausreichenden Abstand zur Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 37/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Wohnbebauung die Grenzwerte der 39. BImSchV überall eingehalten werden, so dass keine Vorzugsvariante festgelegt werden kann. Gemäß Absti mmung mit dem Umweltamt der Stadt Köln (Umweltplanung und Umweltvorsorge 574) werden die V arianten aufgrund der zu erwartenden geringen Unterschiede alle mit „gut“ (4) bewertet. Keine der Alternativen tangiert Flächen, die als Al tlast oder Altablagerung ausgewiesen sind. Daher sind alle Varianten als gleichwertig im Hinblick auf Altlasten zu bewerten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Variante A für die Bewertung der Umweltschutzgüter die Vorzugsvariante darstellt. Die Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltschutzgüter ergibt für die Kriterien Artenschutzrechtliche Betroffenheit, Biotopqualitäten und Luftschadstoffe eine „gute“ Bewertung (4). Lediglich das Kriterium Boden wird mit „schlecht“ (2) bewertet. Alle weiteren Betroffenheiten der Umweltgüter (Klima / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft / optische Wirkung Zäsur, Wasser, Kultur- und Sachgüter / Archäologie, Schall und Altlasten) werden mit „mittel“ (3) bewertet. 5 Kosten Mit Datum vom 14.04.2021 sind für die Varianten A, E2 und F Kostenschätzungen aufgestellt worden. Für die Varianten E und G sind keine Kostenschätzungen erstellt worden. Für die Variantenbewertung ist Variante E der Variante E2 und die Variante G der Variante F hinsichtlich der Kosten gleichgestellt worden. Ohne Berücksichtigung der Kosten für die Maßnahmen an den Produktleitungen ist die Variante A mit ca. 16,5 Mio. € (netto) die günstigste Variante. Die Varianten G/F liegen mit ca. 16,8 Mio. € (netto) jedoch nur ca. 2 % höher. Die Varianten E/E2 liegen mit ca . 17,1 Mio. € (netto) nochmals ca. 2 % über den Varianten F/G. Aufgrund der geringen Kostendifferenzen werden alle Varianten mit „mittel“ (3) bewertet. Aufgrund fehlender Angaben der Versorgungsunternehmen sind für die erforderlichen Maßnahmen an den Leitungen Kostenannahmen getroffen worden. Die Varianten E/E2 verursachen demnach mit ca. 3,0 Mio. € (netto) die geringsten Baukosten. In den Varianten F/G sind für die Maßnahmen ca. 3,7 Mio. € (netto) und in der Variante A ca. 4,2 Mio. € (netto) aufzuwende n. Obwohl die absoluten Kosten zum derzeitigen Planungsstand noch mit vielen Unbekannten hinterlegt sind, wird die Bewertung anhand der Differenzen und der Anzahl der Querungen vorgenommen, so dass d ie Varianten E und E2 die beste Bewertung erhalten: „mittel“ (3). In Variante A sind die aufw endigsten Leitungsquerungen zu erwarten, so dass di e Variante A eine „schlechte“ (1) Bewertung erhält. Die Grunderwerbskosten sind in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt, da auch in diesem Punkt sich die Variante nicht großartig unterscheiden. Das Brückenbauwerk für die Stadtbahnüberführung ist in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 38/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) 6 Zusammenfassende Bewertung Die vorliegende Variantenprüfung dient dazu, diejenige Variante zu identifizieren, die bei Erreichung der planerischen Zielvorgaben für öffentliche und priva te Belange insgesamt die Schonendste ist. Im Planungsraum ist eine Vielzahl verschiedenster Bela nge zu einem sinnvollen Ausgleich zueinander zu bringen. So gilt es einerseits, die Belange des Nat urschutzes mit den Interessen der durch die Straße berührten Wohnbevölkerung an Vermeidung von Schall- und Schadstoffimmissionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Andererseits dür fen auch die Auswirkungen der Trasse auf das Landschaftsbild, die landwirtschaftlichen Nutzfläch en sowie die in übergeordneten Planungen zum Ausdruck gekommenen perspektivischen Raumnutzungsvorstellungen nicht unberücksichtigt bleiben. Im Ergebnis der vorliegenden detaillierten Untersuc hung stellt sich die Variante A als diejenige Varia nte dar, die die mit einem liniengebundenen Infrastrukt urvorhaben zwangsläufig verbundenen Konflikte am besten zum Ausgleich bringt. Dies betrifft zunächst die Auswirkungen der Variant e auf die mit ihr verbundenen Umweltgüter. Mit der Variante A sind deutlich geringere Auswirkungen auf die betrachteten Umweltgüter verbunden als mit den Varianten E und E2. Aber auch im Vergleich zu den Varianten F und G sind die Umweltauswirkungen der Variante A geringer. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die - stärker an bereits vorhandenen Infrastrukturen orientierte - Trassenführung signifikant geringer i n die freie Feldflur eingreift. Dies führt zwangslä ufig zu deutlich weniger artenschutzrechtlichen Konflikten und im Vergleich insbesondere zu den Varianten F und G geringeren Beeinträchtigungen von Biotopverbund- und Kompensationsflächen sowie ausgewiesenen Schutzgebieten. Dass die Variante A etwas stärker i n Böden mit hoher Bodenfunktionserfüllung eingreift als die Varianten F und G, gibt nicht den Ausschlag, da der Unterschied geringfügig ist. Die Varianten E und E2 führen aufgrund der Dammlage und des stärkeren Eingriffs in Gehölzstrukturen zum vergleichsweise größten Verlust an klimaökologi schem Ausgleichsraum. Gegen diese Varianten sprechen zudem die Schallauswirkungen. Dass die Var ianten F und G bei der Betrachtung der Schallauswirkungen von allen betrachteten Varianten am besten abschneiden, ist die logische Folge der Trassenführung möglichst weit von jeglicher Wohnbebauung entfernt und ändert nichts im Ergebnis. Zwar gibt das Gesetz als Abwägungsdirektive vor, dass mi teinander konkurrierende Nutzungen möglichst so anzuordnen sind, dass eine Beeinträchtigung durch E missionen ausgeschlossen ist. Diese Abwägungsdirektive gilt aber eben nur, soweit dies möglich ist, ohne andere ebenfalls schützenswerte Belange unnötig zu beeinträchtigen. Auch bei der Va riante A werden – mit Ausnahme am Objekt „Immendorfer Hauptstraße 30“, bei dem in allen Vari anten aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden – lediglich lärmmindernder Asphalt und eine angepasste Geschwindigkeit erforderlich, um die Grenzwerte der 16. BImSchV einzuhalten. Ein stärkerer natur- und artenschutzrechtlicher Eingriff lässt sich nicht rechtfertigen, da den Bewohnern von Immendorf danach keine optisch unschönen Lärmschutzwände o.ä. drohen und der betreffende Bereich ohnehin akustisch durch die BAB 555 und BAB 4 vorbelastet ist. Die Variante A reagiert im direkten Vergleich auch am sensibelsten auf den mit den Alluvialrinnen und im Übrigen nur gering strukturierten und bereits durch den Menschen überprägten Landschaftsraum. Anders als dieses für die Realisierung der Varianten E und E2 notwendig wäre, müssen für die Realisierung der Variante A nur in geringem Maße das Landschaftsbild prägende Gehölze – nämlich einzelne Bäume am gemeinsamen Geh-/Radweg „Am Moosberg“ – entfernt we rden. Zwar erfordert eine Realisierung der Varianten F und G keinen in West-Ost-Richtung verlaufenden Damm, aber stattdessen einen in West-Ost- Richtung verlaufenden ca. 190 bzw. 300 Meter langen und 13 bzw. 14 Meter breiten Einschnitt. Hinzu kommt bei der Variante G die Notwendigkeit eines in Nord-Süd-Richtung verlaufenden neuen Damms zur Anhebung des Radweges und zum Erhalt einer Baumreihe auf einer Länge von ca. 250 Meter. Schließlich ist sowohl bei der Variante F als auch bei der Variante G ein Regenversickerungsbecken erforderlich, das aufgrund der Lage der Trasse im Einschnitt bis nahe an den Grundwasserstand reicht. Die skizzierten, durchaus mächtigen technischen Bauwerke liegen bei den Varianten F und G im bislang unzerschnittenen Landschaftsraum. Demgegenüber pass t sich die Variante A mit ihrem Damm an die anthropogen überformten Strukturen an und liegt am Rande des unzerschnittenen Landschaftsraumes. Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 39/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Dass die Variante A – anders als insbesondere die Varianten F und G – die Sichtbeziehung aus Immendorf heraus auf das freie Feld bzw. in Richtung Rondorf beeinträchtigt, fällt demgegenüber nicht so stark i ns Gewicht, als dass dies etwas an der Bewertung der u nterschiedlichen Trassen mit Blick auf den Landschaftsraum ändern würde. Einerseits liegt Imme ndorf nämlich größtenteils über der Höhe des zukünftigen Damms, so dass durch den Damm die Sichtbeziehung aus Immendorf Richtung Rondorf nicht beeinträchtigt wird. Andererseits ist die Erhaltung dieser Blickbeziehung kein besonders schützenswerter Belang. Dass insbesondere die Varianten E und E2 im direkte n Vergleich zu der Variante A ein geringeres Konfliktpotential mit Blick auf die im Trassenkorri dor vorhandenen Produktenleitungen aufweisen, ändert an der Gesamtbewertung nichts. Denn dieser Konflikt lässt sich in jedem Fall technisch und wirtschaftlich lösen und hat Einfluss nur im Rahmen der Bauphase. Beide haben aber insgesamt weniger Konfliktpunkte/Kreuzungen als die Varianten F und G. Die Variante A geht auch im Vergleich am schonendst en mit den durch das Grundrecht auf Eigentum geschützten Belangen um. Zwar unterscheiden sich die Varianten hinsichtlich des absoluten Umfangs der erforderlichen Flächen nicht signifikant. Unterschiede bestehen aber durchaus hinsichtlich der Qualität bzw. der Nutzung der in Anspruch genommenen Flächen. Wäh rend für die Varianten E und E2 ein Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erforderlich wird, der Eingriff in landwirtschaftli ch genutzte Flächen aber aufgrund der engen Bündelung zu bestehenden Trassen verhältnismäßig gering ausfällt, stellt sich das Bild bei den übrigen Vari anten anders da. Sowohl die Variante A als auch die Varianten F und G kommen ohne Eingriffe in bestehen de Gewerbebetriebe aus, zerschneiden aber - in unterschiedlichem Umfang – bislang unzerschnittene landwirtschaftliche Flächen. Insoweit schneiden die Varianten F und G – aufgrund ihrer sehr weit in den freien Raum geplanten Lage – deutlich schlechter ab, als dies bei der Variante A der Fall ist. Schließlich meidet die Variante A – anders als die übrigen Varianten – Flächen, die planerisch für ein e Bebauung vorgesehen sind, im größten Umfang. Auch dieser Aspekt ist – angesichts der offensichtlichen Knappheit von Bauland auf der einen Seite und dem insoweit bestehenden Bedarf auf der anderen Seite – von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Planung eines Vorhabens, das nach seiner Umsetzung nicht mehr ohne weiteres in seiner Lage verändert werden kann. aufgestellt: Köln, 14.07.2021 G:\66-BLW\664-1\Allgemein\Rondorf Nord-West\Politik\2021-09-16 erw. Planungsbeschluss EFS Rat\Anlage 3 Erläuterungsbericht (Stand August 2021).docx Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 40/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Anlage 1 Bewertungsmatrix Erläuterungsbericht zur Variantenmatrix Seite 41/41 Stand: 2021-07-21 Entflechtungsstraße Rondorf, Köln-Rondorf (Aktualisierung 2021-08-11) Anlage 1 Bewertungsmatrix (Stand 11.08.2021)
Anlage 19 Vorabauszug Rat 14.12.2021
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Anlage 19 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates vom 14.12.2021 öffentlich 10.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße, Erweiterter Planungsbe- schluss nach kleinräumiger Variantenuntersuchung 2622/2021 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung in den Hauptausschuss am 10.01.2021 zur Entscheidung verwiesen.
Anlage 5 Übersichtslageplan Variante A (UEL031b)
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Lageplan L035.1 Lageplan L035.2 Lageplan L035.3 Rü ckbau Giesdorfer Allee I mmendorf N iveaufreie Querung Geh-/Radweg "Am Moosberg" R ückbau Zaunhofstraße zu Geh-/Radweg Ro ndorf Mesch enich N iveaufreie Querung Stadtbahntrasse Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wa sserschutzzone III B51n T eilrückbau vorhandene Fahrstreifen im Zuge Neubau B51n Ho chspannungsmast H ochspannungsmast Anschlus s an Bestand oder Neutrassierung im Rahmen der Stadtbahnverlängerung. Tei lrückbau "Bödinger Straße" T eilrückbau "Vor dem Dorf" Abbindung Wirtschaftsweg Abbind ung Wirtschaftsweg Tei lrückbau "Bödinger Straße" Abbindu ng Wirtschaftsweg V orplanung Po/20 .04.2020 En/20.04.2020 Po/20.04.2020 20.04.2020 UEL0 31b 1:5.000 Übersichtslagepl an CTB: Plot : Datei: Pfad: Copyr ight: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2020 Größe hxb: UEL031 .dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL031.pdf I:\1687\UEL 400x900 Ar t der ÄnderungIndex A uftraggeber Da tum N ame Pr ojektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1 687 E ntwurfsverfasser P rojekt/Planbezeichnung Plannummer M aßstab Erstellungsdatum A mt 66 En tflechtungsstraße Köln-Rondorf Düre ner Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de I PL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köl n, den Un terschrift IPL CO NSULT I PL CONSULT Potthoff + Fürnkranz I ngenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 17 3 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschri ft V ermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 07.07.2020 664 664/1 D ienststelle / Art der Abstimmung Unt erschrift Datum Variante A Legende Planu ng G renze Wasserschutzgebiet Hochkirchen W asserschutzzone III a 27.05.202 0 Ergänzung Böschungen / Querung Geh-/Radweg, Korrektur WasserschutzzoneEn b 02.03.2021 Komplette ÜberarbeitungEn Va riante A Anlage 5
Anlage 4 Übersicht Varianten mit Darstellung Umweltbelange
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W asserschutzzone III Varianten A - G Wasserschutzzone III Varianten A - G Anschluss an B51n: Varianten A - G als Einmündung Anschluss an Kiesgrubenweg: Varianten A - G als Kreisverkehr Anschluss an Bödinger Straße: Varianten A, E2, F, G als Kreisverkehr Anschluss an Bödinger Straße: Variante E als Knotenpunkt Variante A/F/G Anschluss an Kapellenstraße Variante E Rondorf Meschenich Immendorf Erschließungsgebiet Rondorf Nord-West Variante A, E2, F, G Varianten E/E2 Variante F Variante A Variante G Variante E2 Variante E Varianten A - G Vorplanung Po/17.05.2021 Hr/17.05.2021 Po/17.05.2021 17.05.2021 UEL063.1 1:5.000 Übersichtslageplan CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: O hne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2021 Größe hxb: UEL063.dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL063_1.pdf I:\1687\UEL 430x900 Art der ÄnderungIndex Auftraggeber Datum Name Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1687 Entwurfsverfasser Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum Amt 66 Entflechtungsstraße Köln-Rondorf Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift IPL CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 173 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschrift Vermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 07.07.2020 664 664/1 Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum Umweltempfindlichkeit und Schutzgebiete Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Wasserschutzzone III Legende Umweltempfindlichkeit/Schutzgebiete Biotopverbundfläche ** Landschaftsschutzgebiet * Rekultivierungsfläche * geschützter Landschaftsbestandteil * Biotopkatasterfläche ** Baudenkmal * Ausgleichsflächen * Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft Aussagen aus dem Landschaftsplan Stadt Köln Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen Weitere Schutzgebietsausweisungen Sonstige Planvorgaben / Informationen Amphibien: Kreuz-, Wechselkröte Offenlandarten: Rebhuhn, Feldlerche Flächen besonderer Bedeutung/Artenschutz *** Halboffenlandarten: Bluthänfling, Fitis, Neuntöter Gewässerarten: Teichrohrsänger Abgrenzung Alluvialrinne: * nachrichtliche Übernahme aus dem LP ** nachrichtliche Übernahme aus dem Kataster der LANUV *** Abgrenzung nach Angaben des Kölner Büro für Faunistik Lokation der Alluvialrinne nach Höhenkarte M & P Ingenieurgesellschaft mbH * Angaben Stadt Köln Legende Planung Legende Bestand Planung Dritter (nachrichtlich) Grundstücksgrenze Gebäude BPlan-Grenze, vorläufig Regionalplanerweiterungsflächen Erschließungsgebiet Rondorf Nord-West Variante A Variante E Variante F geplante Stadtbahn Variante E2 Variante G Schutzkorridor Versorgungsleitungen Anlage 4
Anlage 6.1 Variante A LP-1 (L035_1c)
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‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ B B A A Husarenstraße Bödinger Straße (Nord) 0.4 0.5 0.6 0.8 0.9 1.0 1.1 Teilrückbau "Bödinger Straße" 0.6 FahrstreifenFah rstreifen R andstreifen Randstreifen BankettTrenn- streifen M uldeGeh-/Radweg Bankett S chnitt A-A (RQ 11)M 1:100 Mulde Bösch ung Grünstreifen Lä rmschutzwand Bankett Bankett Betriebsweg 1:1,5 Fah rstreifenFahrstreifen R andstreifen Randstreifen Ba nkettTrenn- streifen MuldeGeh-/R adweg Ba nkett S chnitt B-B (RQ 11)M 1:100 Mulde Böschung Böschung 1:1,5 1:1,5 vorh. Bödinger Straße V orplanung Po/20 .04.2020 En/20.04.2020 Po/20.04.2020 20.04.2020 L0 35.1c 1:1.000 Lageplan CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2020 Größe hxb: L035. dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\L\pdf\L035_1.pdf I:\1687\L 500x1160 Anschluss Blatt 2 a27.05.202 0Darstellung Kreuzungsbereich Husarenstraße / Kapellenstraße Varianten C/D als KreisverkehrEn Anschluss Blatt 2 Bankett / Trennstreifen / Straß enbegleitgrün Fahrbahnteiler Radweg Geh-/Radweg G ehweg Leg ende Planung F ahrbahn Versickerungsmulde /-becken Schutzkorridor Versorg ungsleitungen Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Böschung Damm Böschung Einschnitt Wasserschutzzone III Stützwand / Lärmschutzw and Wirschaftsweg / Betri ebsweg geplante Gebäude Variante A, Blatt 1 ( Husarenstraße/Bödinger Straße) Art der Änderung Index A uftraggeber DatumNa me Projektnummer bearbeit et gezeichnet geprüft 1 687 E ntwurfsverfasser P rojekt/PlanbezeichnungPlannummer Maßstab Erstellungsdatum A mt 66 En tflechtungsstraße Köln-Rondorf Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de I PL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köl n, den Un terschrift I PL CONSULT I PL CONSULT Potthoff + Fürnkranz I ngenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jä ger-Straße 173 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den U nterschrift V ermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurelokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160,Stand: 07.07.2020 664664/1 D ienststelle / Art der AbstimmungUnt erschriftDatum Var iante A b02.03.202 1Komplette ÜberarbeitungEn c20.04.2021Anschluss an vorh. Bödinger Straße und Husarenstraße angepasstEn Anlage 6.1
Anlage 12 - Ergänzende Stellungnahme zu Beschluss BV-2 Rodenkirchen
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Rondorf Nord-West ANLAGE 12 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Ergänzende Stellungnahme Seite 1/4 Bezirksvertretung Rodenkirchen 06.09.2021: AN/1877/2021 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungs- straße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem . Anlage 4 wei- terzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu be- antragen. Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass 1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung we itestgehend ausgegli- chen bzw. möglichst sogar überkompensiert werden (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivierung der Ackerbewirtschaftung, Ausge- staltung des vorgesehenen Regenwasserauffangbeckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels" für eine spätere Verbi ndung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor d em Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland); 2. über die Entflechtungsstraße, sondern über die Stra ße zum Gewerbegebiet Immendorf angeschlossen wird, 3. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Bewirt- schaftung weiterhin gut erreichbar sind, 4. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird, 5. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorgese- hen wird, Der Rat beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inb etriebnahme der Entflechtungs- straße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nut- zung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten. Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der kombinierten Variante Die von der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgeschlagene Teilvarianten-Kombina- tion wird – zur Herstellung der Eindeutigkeit - im Folgenden zur Variante H. Sie ver- läuft im westlichen Teil zwischen der Brühler Landstraße (B51n) und der Leitungs- querung in Höhe der Kiesgrube auf der Trasse der Variante A. Im östlichen Teil zwi- schen der Leitungsquerung und dem Anschluss an den Kreisverkehr Kiesgrubenweg (L150) folgt sie der Trasse der Variante G (s. Anlage 13). Der Kreuzungsbereich zwi- schen den beiden Varianten wird richtlinienkonform trassiert. Rondorf Nord-West ANLAGE 12 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Ergänzende Stellungnahme Seite 2/4 Um die Bewertung vergleichbar zu machen, wurde die neue Variante H – wie alle an- deren Varianten auch – in ihrer Gesamtwirkung von allen Fachgutachtern bewertet und in der Matrix ergänzt (Anlage 14). Die genaue Bewertung der Umweltaspekte wird darüber hinaus in einer separaten Stellungnahme erläutert (Anlage 15). Es zeigt sich, dass die Variante H keine bessere Gesamtbewertung als die Vari- ante G erzielen kann. Weder die Variante G noch die Variante H stellen sich - auf der Grundlage aller fach- gutachterlichen Bewertungen - als die verträglichsten Varianten im Gesamtkontext dar. Sofern eine Beschlussfassung für eine dieser beiden Varianten erfolgt, kann dies im weiteren Verlauf zu folgenden Risiken und Problemen führen: 1. Im Planfeststellungsverfahren muss die Stadt Köl n als Antragstellerin und Vorha- benträgerin eine Argumentation gegen die eindeutigen und bereits bekannten Er- gebnisse der Fachgutachten führen. Auch die Fachgutachter*innen selbst müss- ten gegen ihre eigenen Ergebnisse argumentieren. 2. Es ist davon auszugehen, dass bei der Variantenp rüfung bzw. Abwägung durch die Genehmigungsbehörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens den grö- ßeren Eingriff in Natur und Landschaft sowie dem stärkeren Eingriff in landwirt- schaftliche Nutzflächen bei Variante H ein sehr große Bedeutung beigemessen wird und diese schwerer wiegen, als Sichtbehinderungen durch einen Damm in größerer Entfernung und dem Heranrücken der Straßentrasse an Wohnbebauung unter Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte (Variante A). 3. Falls nicht die verträglichste und umweltschonen dste Variante ins Verfahren ein- gebracht wird, könnten sich damit auch die Erfolgsaussichten bei Klagen aus dem Verbandsklagerecht der Umweltschutzverbände erhöhen. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht bei beiden Varianten (A und H) ein re- lativ hohes Klagerisiko. Die Erfolgsaussichten werden jedoch nach einer ersten juristischen Einschätzung unterschiedlich bewertet. Einer Klage der Naturschutz- verbände gegen Variante H (aufgrund der größeren negativen Auswirkungen auf die Umwelt) ist danach mit einem höheren Risiko verbunden als eine Klage gegen Variante A von vermeintlich Betroffenen, die objektiv betrachtet nicht unmittelbar in ihren subjektiven Rechten betroffen sind und voraussichtlich nur eine ord- nungsgemäße Abwägung ihrer Belange reklamieren können. Die Verwaltung empfiehlt daher weiterhin die Beschlussfassung der Variante A. Die Nutzung der Zaunhofstraße für die direkten Anlieger wird selbstverständlich auf- rechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 Das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchg) verpflichtet den Eingriffsverursacher ver- meidbare Eingriffe zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen. Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivier ung der Ackerbewirtschaftung Rondorf Nord-West ANLAGE 12 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Ergänzende Stellungnahme Seite 3/4 Hier sind insbesondere die Arten Feldlerche und Rebhuhn zu nennen. Das Reb- huhn wird in den Roten Listen Deutschlands und NRW als stark gefährdet (RL2), die Feldlerche in beiden Roten Listen als gefährdet (RL3) eingestuft. Beide Arten nutzen die noch recht wenig zerschnittene Ackerflur zwischen Rondorf und Im- mendorf als Brutlebensraum. Der artenschutzrechtliche Konflikt lässt sich nur durch die Optimierung von Ausweichlebensräumen (Aufwertung von Ackerflächen in räumlicher Nähe, z. B. durch Kombination von Blühstreifen und doppeltem Saatreihenabstand, Extensivierung der Ackerbewirtschaftung) in Form von sog. CEF-Maßnahmen lösen. Der Landschaftsraum wird durch zahlreiche weitere, in der Umsetzung und in Pla- nung befindliche Vorhaben als geeigneter Lebensraum für Feldlerche und Reb- huhn weiter eingeschränkt (B51n, B-Plan Claudiusstraße, B-Plan Rondorf Nord- West, Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich, Flurbereinigung Meschenich). Dies ist einerseits durch die Vorhaben selber bedingt, andererseits werden auch für diese Vorhaben Kompensationsmaßnahmen für Offenlandarten im näheren Umfeld erforderlich. Die Suche nach geeigneten und verfügbaren Maßnahmenflä- chen im Umfeld der Planung stellt sich jedoch als außerordentlich schwierig dar. Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwasserauffangb eckens als Feuchtbiotop Das geplante Regenwasserversickerungsbecken ist aus technischen Gründen nicht geeignet als Feuchtbiotop ausgestaltet zu werden. Das belastete Straßen- wasser bedarf einer Behandlung, in diesem Fall der Versickerung über eine be- lebte Bodenzone (Mutterboden mit grasigem Bewuchs). Zudem soll das Wasser an der tiefsten Stelle versickern und sich nicht stauen. Anlage eines „Krötentunnels“ für eine spätere Verb indung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube Es sind unabhängig von der Variante zwei Amphibiendurchlässe an geeigneten Stellen vorgesehen. Vollständiger Rückbau/Entsiegelung der durch die E ntflechtungsstraße verzicht- baren Straße „Vor dem Dorf“ Die Entsiegelung der Straße „Vor dem Dorf“ wird überall dort vorgesehen, wo dies möglich sein wird. Dies ist letzten Endes abhängig von den Notwendigkeiten für die Landwirtschaft oder andere Erschließungen (z. B. Betonwerk). Siehe auch Beantwortung zu Punkt 3 Anlage von magerem Grünland Die Anlage von Grünland kann Teil von erforderlichen Kompensationsmaßnah- men sein. Rondorf Nord-West ANLAGE 12 Entflechtungsstraße Erweiterter Planungsbeschluss (Session-Nr. 2622/2021) Ergänzende Stellungnahme Seite 4/4 Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2 In der Variante G ist bereits vorgesehen, die Giesdorfer Allee nicht an die Entflech- tungsstraße, sondern an die Straße im Gewerbegebiet anzuschließen. Diese Trassenführung führt zu einem zusätzlichen, sogenannten doppelten Aus- gleich, da (noch nicht umgesetzte) Kompensationsflächen zerschnitten werden. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3 Eine gute Erreichbarkeit sowohl der landwirtschaftlichen Flächen wie auch aller an- deren Liegenschaften und Gewerbebetriebe ist eine Planungsvoraussetzung. Soweit, wie das zum jetzigen Planungsstand möglich ist, wurde dies auf der Grundlage einer Abstimmung mit dem Ortslandwirt bereits berücksichtigt. Daraus resultiert zum Bei- spiel, dass die Straße „Vor dem Dorf“ stellenweise nur zum Teil entsiegelt werden soll. Eine detaillierte Planung der landwirtschaftlichen Wege erfolgt für die Variante, für die die Planfeststellung beantragt wird. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4 Die Verwaltung ist bestrebt, die Auswirkungen der Planung für alle Eigentümer*innen von Flächen, die in Anspruch genommen werden müssen, so verträglich wie möglich zu gestalten. Die detaillierten Verhandlungen dazu können aber erst beginnen, wenn alle Flächenansprüche (siehe auch Punkt 3) und die anzustrebenden Verfahren dafür bekannt sind. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 5 Beurteilungsgrundlage für Schallschutz an Straßen ist die 16. BImSchV. Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen werden ausgelöst, wenn durch den baulich zu ändern- den Verkehrsweg die definierten Immissionsgrenzwerte überschritten werden, oder wenn es durch die Baumaßnahme z. B. zu einer Erhöhung um 3 dB(A) kommt. Für den Bereich der Giesdorfer Höfe liegt kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Entflechtungsstraße vor. Natürlich liegen deutliche Verkehrslärmpegel vor, diese sind aber insbesondere durch die Autobahn bestimmt. Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn sind sicher- lich sinnvoll, für eine rechtliche Grundlage wären aber Baumaßnahmen an der Auto- bahn erforderlich, die dann Lärmschutzmaßnahmen auslösen können. Das wären je- doch Betrachtungen außerhalb der Maßnahme Entflechtungsstraße. Ohne vorhandenen Rechtsanspruch sieht die Verwaltung von Schallschutzmaßnah- men ab.
Anlage 6.3 Variante A LP-3 (L035_3c)
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KSTG SK ‰ ‰ ‰ ‰ KSTG SK G G H H Rückbau Giesdorfer A llee Niveaufreie Querung Geh-/Radweg "Am M oosberg" Wa sserschutzzone III W asse rsch utzzo ne III Wa sserschutzzone III W asserschutzzone III W asserschutzzone III W asserschutzzone III Querung Pr oduktenleitungen FF Überbauung Leitungs- schutzzone 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 Teilrückbau "Vor dem Dorf" Teilrückbau "Vor dem Dorf" Querung Produktenleitungen Abbindung W irtschaftsweg Abbindung W irtschaftsweg Querung Produktenleitungen Mu ldeBankettFahrstreifenFahrstreifenTrenn- streifen Geh-/Radweg Ban kett Ra ndstreifen Randstreifen Schnitte G-GM 1:100 1:1,5 M ulde Bankett Wirtschaftswe g Bankett Bösch ung 1:1,5 Böschun g MuldeBa nkettFahrstreifenFahrstreifenTrenn- streifen Geh-/Radweg Bankett Randstreif en Randstreifen Sch nitt F-FM 1:100 G 400 (Gascade) G 300 (Thyssengas) G 300 (Thyssengas) PL 500 (RMR-Mineralölpipeline) 2x7 LWL (COLT) R MR D N600 (RRP-Rohölpipeline) G 250 (Thyssengas) Schutzkor ridor Versorgungsleitungen Ba nkett Wirtscha ftsweg Ba nkett Böschung 1:1,5 1:1,5 Böschung Mu lde M 1:100 Sch nitt H-H Mulde Bankett G eh-/RadwegTrenn- streifen F ahrstreifenFahrstreifen Rands treifen Randstreifen BankettMulde V orplanung Po/20 .04.2020 En/20.04.2020 Po/20.04.2020 20.04.2020 L0 35.3c 1:1.000 Lagepl an CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2020 Größe hxb: L035. dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\L\pdf\L035_3.pdf I:\1687\L 500x1540 Anschluss Blatt 2 Art der Änderung Index A uftraggeber Da tumN ame Pr ojektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1 687 E ntwurfsverfasser P rojekt/PlanbezeichnungPlannummer M aßstab Erstellungsdatum A mt 66 En tflechtungsstraße Köln-Rondorf Dü rener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IP L CONSULT Potthoff + Fürnkranz Kö ln, den Un terschrift IPL CONSULT IP L CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieur partnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 17 3 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschri ft V ermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurelokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160,Stand: 07.07.2020 664664/1 Die nststelle / Art der AbstimmungUnterschr iftDatum Ban kett / Trennstreifen / Straßenbegleitgrün F ahrbahnteiler Radweg Geh-/Radweg Gehweg Legende Planu ng Fa hrbahn Versi ckerungsmulde/-becken Schu tzkorridor Versorgungsleitungen Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Bösch ung Damm Böschung Einschnitt W asserschutzzone III Stützwand / Lärmschutzwand W irschaftsweg / Betriebsweg ge plante Gebäude Variante A, Blatt 3 a27. 05.2020Ergänzung Böschungen / Querung Geh-/Radweg, Korrektur WasserschutzzoneEn Variante A b02. 03.2021Komplette ÜberarbeitungEn c20.04.2021Knotenpunkt Immendorfer Hauptstraße als KreisverkehrEn Anlage 6.3
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
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Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
664
Vorlagen-Nummer
2622/2021
Stand: 26.01.2026
Sachstandsbericht
Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße
Erweiterter Planungsbeschluss nach kleinräumiger Variantenuntersuchung
Beschluss:
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungs-
straße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab
dann in Form der Variante A bis Meschenich gem. Anlage 4 weiterzuverfolgen und hierfür die
Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass
1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung weitestgehend ausgeglichen bzw. möglichst
sogar überkompensiert werden (z.B. durch Kombination von Acker - & Blühstreifen, Extensivierung
der Ackerbewirtschaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwasserauffangbeckens als
Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels" für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr ge-
nutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße ver-
zichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland);
2. über die Entflechtungsstraße, sondern über die Straße zum Gewerbegebiet Immendorf ange-
schlossen wird,
3. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Bewirtschaftung weiterhin
gut erreichbar sind,
4. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten
wird,
5. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorgesehen wird.
Der Hauptausschuss beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inbetriebnahme der Entflechtungs-
straße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nutzung als Zufahrt
zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach Fertigstellung der Antragsunterlagen hat die Verwaltung im Juli 2024 den Antrag auf Plan-
feststellung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Offenlage der Antragsunterlagen hat
vom 24.11. bis zum 27.12.2024 im Stadthaus in Köln-Deutz, sowie vom 24.11.2024 bis zum
27.01.2025 digital auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln stattgefunden.
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Neben den fristgerecht erhobenen Einwendungen von Träger *innen Öffentlicher Belange und Pri-
vatpersonen sind nach Ablauf der Einwendungsfrist nachträglich noch einige weitere Einwendun-
gen eingegangen, die nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ebenfalls im Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Aktuell läuft die finale Abstimmung der Erwiderungen der Stadt Köln zu den eingegangenen Ein-
wendungen. Sobald diese final abgestimmt und freigegeben sind, werden sie an die Bezirksregie-
rung Köln übermittelt, die die Erwiderungen zusammen mit der Einladung zu einem Erörterungs-
termin an alle Einwender*innen versendet.
Nächste Schritte:
Alle Einwenderinnen und Einwender erhalten die Gelegenheit ihre Bedenken und Anregungen im
Erörterungstermin noch einmal zu erläutern. Die Stadtverwaltung nimmt ebenfalls am Erörterungs-
termin teil und kann dazu Stellung nehmen.
Nach umfangreicher Abwägung erlässt die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss, der
ebenfalls offengelegt werden muss. Wenn keine Klagen gegen den Beschluss eingehen, liegt das
Baurecht für die Entflechtungsstraße vor. Die Verwaltung wird die politischen Gremien hierüber in-
formieren. Danach kann die bauliche Realisierung der Entflechtungsstraße begonnen werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Januar 2027
Anlage 1 Stellungnahme BV2 22.12.2020
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22.12.2020 Entflechtungsstraße "Rondorf Nord-West" - Stellungnahme der BV2 Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx, nochmals Dank – auch im Namen der Fraktionen – für das sehr informative Fachgespräch am 08.12.2020 sowie die überlassene PPP zum derzeitigen Planungssachstand der Entflechtungsstraße. Wie angekündigt, haben sich die Fraktionen hierzu zunächst einzeln besprochen und am 17.12.2020 per Video-Konferenz ihre Einschätzungen zusammengetragenen. Folgend die Zusammenfassung. 1.) Verkehrsberuhigung Zaunhofstraße Ihrem Vorschlag zur Verkehrsberuhigung der Zaunhofstraße (zwischen den Ortsrändern von Meschenich und Immendorf nur noch Bus- und Fahrradverkehre) im Zusammenhang mit der Realisierung der Entflechtungsstraße stimmt die BV2 grundsätzlich zu mit der Maßgabe, dass ein in diesem Streckenverlauf sich befindendes Gehöft weiterhin verkehrstechnisch und rechtlich zulässig per privatem Kfz erreichbar bleibt. 2.) grundsätzliche Trassenführung Von der Verwaltung wurde beschrieben, dass hierzu mehrere Varianten nördlich der existierenden Straße „Vor dem Dorf“ geprüft wurden, diese aber alle "technisch nicht zu realisieren seien". Daraus ergab sich dann die südliche Variante, die uns am 08.12.2020 erstmals vorgestellt wurde. Wegen der daraus resultierenden, besonderen Betroffenheit von Immendorf, quasi zur Entlastung von Rondorf und Giesdorf ergeben sich für die BV2 folgende Bitte um Erläuterung: Stellen Sie bitte im Wege einer Art Risikoabschätzung die dargestellte Süd-Variante einer der von Ihnen abgelehnten, am besten geeigneten Nord-Variante gegenüber; falls dieses "am besten geeignet" nicht entscheidbar ist, dann bitte einen breiteren Vergleich. 3.) Radunterführung "Am Moosberg" Radunterführungen können immer auch kritisch betrachtet werden, wegen ihrer möglichen Angstraumwirkung. Gleichwohl werden von der BV2 auch die V orteile der Wegeführung unter der Entflechtungsstraße durchaus erkannt. Nachfrage: Wie sind die konkreten Höhenverhältnisse, kommt die Radwegquerung ohne große Steigungen aus (max. Steigung)? 4.) Kreuzungsbereich Entflechtungsstraße / Immendorfer Hauptstraße Dieser Kreuzungspunkt wird in seiner Ausgestaltung als Licht-signalisierte Kreuzung kritisch gesehen. Angesichts funktionierender Lösungen im Umland Kölns wird um die Prüfung einer Kreisverkehrslösung gebeten, unter Beachtung der Zielsetzungen 1.) Geschwindigkeitsreduzierung auf der Entflechtungsstraße, 2.) Lärmschutz (Straße wird auf hoher Böschung geführt), 3.) Erhöhung der Verkehrssicherheit für die (jetzt links) abbiegenden Verkehrsteilnehmer*innen in Richtung Immendorf (korrespondierend zu Ziffer 1.). Zwar wurde im V ortrag am 08.12.2020 auf die möglicher Weise fehlende Leistungsfähigkeit eines Kreisels und ein vermeintlich höheres Unfallrisiko für die Radfahrenden hingewiesen, was in dieser Pauschalität aber nicht überzeugt. Mindestens aufgrund prognostizierte Verkehrszahlen sollten gutachterlich beurteilt werden, ob nicht doch ein Kreisel passt. Ggfs. muss eine Abwägung zwischen den aufgezählten Zielsetzungen und einem optimierten Verkehrsfluss stattfinden. Anlage 1 1 5.) Entzerrung Fuß- und Radwege a.) Entlang der Entflechtungsstraße wird der zu erwartende Fußgängerverkehr als gering und damit vernachlässigbar eingeschätzt; die Fußgänger werden hier eher Wirtschaftswege nutzen. b.) Die Fußgängerbewegungen in "Querungsrichtung" werden anders beurteilt; insbesondere auf der Bödinger Straße mit der Zuwegung Richtung Schuleinrichtungen und Sportplätze in Rondorf. Aus dem Sicherheitsaspekt wird hier die Trennung der Verkehrsarten gewünscht. c.) Es wird allgemein darum gebeten, alle Straßenneubauten mit sicheren Fußwege anzulegen. 6.) Allgemeines, weiteres Vorgehen a.) Eine Abstimmung bz w. Information der BV ausschließlich im Wege einer Mitteilung wird ausdrücklich ausgeschlossen, weil die BV – wie dargestellt – einer Vielzahl von Planungs-Details so nicht zustimmt. Wir gehen davon aus, dies entspricht auch vielfach der Bürger-Einschätzung. b.) Denkbar wären – nach Überarbeitung der Planung – ein Fachgespräch mit der gesamten BV ggfs. beschleunigend in einem Termin zusammen mit dem Fachausschuss und das weitere Vorgehen entsprechend der Option 1 (Erweiterter Planungsbeschluss) wie auf Folie 43 des Vortrags. 7.) persönlicher Nachtrag Die aktuell angestrebte, südlicher gelegene Variante der Entflechtungsstraße durchschneidet (und damit zerstört) landschaftlich geschützte Bereiche - Buschwerk entlang "Am Moosberg" und zwischen diesem und der Immendorfer Hauptstraße gelegene Streuobstwiese. Hierzu bitte eine Stellungnahme der Fachverwaltung. im Auftrag der BV2 xxx, BBM 2
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2622/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.12.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 07:34