BR/005/2025
Einrichtung von zwei gesicherten Querungsstellen auf der Schadowstraße sowie Verlängerung und Ausbesserung des Blindenleitsystems bis zu den Haltestellen des ÖPNV
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Antrag
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BR/005/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.05.2025 An die Vorsitzende des Behindertenrates Frau Sabine Humpert-Kalb Antrag der Frau Renate Hoop und Frau Christina Dill zur Sitzung des Behindertenrates am 30.06.2025 Betrifft: Einrichtung von zwei gesicherten Querungsstellen auf der Schadowstraße sowie Verlängerung und Ausbesserung des Blindenleitsystems bis zu den Haltestellen des ÖPNV Antrag: Der Behindertenrat bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss, die Einrichtung von zwei gesicherten Übergängen auf der Schadowstraße zu beschließen. Durch die Übergänge soll es blinden und hochgradig Sehbehinderten sowie anderen mobilitätseingeschränkten Personen ermöglicht werden, die Schadowstraße zum Einkauf zu nutzen und nicht von der Nutzung wegen fehlender Barrierefreiheit und hohem Unfallrisiko ausgeschlossen zu werden. Darüber hinaus bittet der Behindertenrat den Ordnungs- und Verkehrsausschuss zu beschließen, dass das Blindenleitsystem bis zu den Straßen- und U-Bahnhaltestellen verlängert wird und bestehende Schäden dauerhaft beseitigt werden. Begründung: In seiner Sitzung am 07.05.2025 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Vorlage der Verwaltung, die auf der Schadowstraße in den Geschäftszeiten eine reine Fußgängerzone vorsah, mehrheitlich abgelehnt. Der Behindertenrat hatte sich vorab ausdrücklich für die Verwaltungsvorlage ausgesprochen und hierzu auch ein Positionspapier veröffentlicht. In der Diskussion zur Verwaltungsvorlage wurde deutlich, dass bei der Mehrheitsentscheidung „vergessen“ wurde, eine gesicherte Überquerungsgestaltung zu beschließen, die Menschen mit Seheinschränkungen und anderen mobilitätseingeschränkten Personen die Überquerung der Einkaufsstraße ermöglicht. Derzeit ist auf der Schadowstraße eine weitgehend sichere und barrierefreie Querung nicht möglich und somit eine Unfallgefahr gegeben. Da aufgrund der Beschlussfassung auch während der Geschäftszeiten Radverkehr durch die Schadowstraße fahren kann, sind gesicherte Querungsstellen Voraussetzung dafür, dass alle Menschen diese Einkaufsstraße barrierefrei nutzen können. Zudem würden diese das Unfallrisiko reduzieren. Zwei gesicherte Querungsstellen wären auch für alle anderen Fußgänger*innen hilfreich, das „Kreuz- und Querlaufen“ über Seite 2 die Schadowstraße würde reduziert. Auch für Fahrradfahrende würden sich das Unfallrisiko reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Aus den genannten Gründen ist eine zeitnahe Einrichtung von zwei gesicherten Querungsstellen zwingend notwendig. Hierfür sind die folgend genannten beiden Stellen auf der Schadowstraße am besten geeignet: Eine Ampel mit taktilen Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen soll am Ende der Schadowstraße am Übergang Karstadt/“Frittenwerk“ über die Schadowstraße installiert werden und nahtlos zum Leitsystem auf beiden Seiten der Schadowstraße führen. Der zweite gesicherte Überweg soll an der Stelle Roßmann/Foto Koch eingerichtet werden. Die Verwaltung soll zur Einrichtung dieser Querungsstellen kurzfristig einen Vorschlag erarbeiten und diesen mit dem Runden Tisch Verkehr des Behindertenrates abstimmen. An der Kreuzung Tonhallenstraße und Am Wehrhahn befinden sich bereits „Blindenampeln“ z. B. an den Übergängen Ecke Tonhallenstraße. Die Schadowstraße kann aber dort nicht mit Hilfe einer Blindenampel überquert werden, diese sollte nachgerüstet und an das Leitsystem angeschlossen werden. Dadurch würde auch das Kaufhaus Karstadt barrierefrei von der gegenüberliegenden Seite angebunden. An der zweiten angegebenen Stelle für eine gesicherte Überquerung (Rossmann/Foto Koch) sind die Sichtverhältnisse gut. Es stehen keine Hindernisse, wie zum Beispiel Fahrradständer, im Weg und diese Stelle befindet sich ungefähr in der Mitte der Schadowstraße. Zum Blindenleitsystem: Das Blindenleitsystem sollte verlängert und an den ÖPNV also die Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen „Schadowstr.“ nahtlos angeschlossen werden. Derzeit beginnt bzw. endet es ohne weitere Orientierung und ohne Anbindung an den ÖPNV. Zur Barrierefreiheit gehört auch das Auffinden der Haltestellen, das derzeit nicht gegeben ist, da kein Leitsystem vorhanden ist. Zudem treten immer wieder Schäden auf, die zwar bereits repariert wurden, aber nach kurzer Zeit wieder vorhanden sind. Eine Orientierung setzt ein dauerhaft intaktes und vollständiges Leitsystem voraus. Gez. Renate Hoop Christina Dill
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BR/005/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 14:44