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BR/005/2025

Einrichtung von zwei gesicherten Querungsstellen auf der Schadowstraße sowie Verlängerung und Ausbesserung des Blindenleitsystems bis zu den Haltestellen des ÖPNV

Antrag 18.06.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.09.2025, TOP 5.1

Antrag

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Antrag

4477 Zeichen

BR/005/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 28.05.2025 
An 
die Vorsitzende des Behindertenrates 
Frau Sabine Humpert-Kalb 
 
Antrag der Frau Renate Hoop und Frau Christina Dill zur Sitzung des 
Behindertenrates am 30.06.2025 
 
Betrifft: 
Einrichtung von zwei gesicherten Querungsstellen auf der Schadowstraße sowie 
Verlängerung und Ausbesserung des Blindenleitsystems bis zu den Haltestellen des 
ÖPNV 
Antrag: 
 
Der Behindertenrat bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss, die Einrichtung von 
zwei gesicherten Übergängen auf der Schadowstraße zu beschließen. Durch die 
Übergänge soll es blinden und hochgradig Sehbehinderten sowie anderen 
mobilitätseingeschränkten Personen ermöglicht werden, die Schadowstraße zum 
Einkauf zu nutzen und nicht von der Nutzung wegen fehlender Barrierefreiheit und 
hohem Unfallrisiko ausgeschlossen zu werden. Darüber hinaus bittet der 
Behindertenrat den Ordnungs- und Verkehrsausschuss zu beschließen, dass das 
Blindenleitsystem bis zu den Straßen- und U-Bahnhaltestellen verlängert wird und 
bestehende Schäden dauerhaft beseitigt werden. 
 
  
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 07.05.2025 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die 
Vorlage der Verwaltung, die auf der Schadowstraße in den Geschäftszeiten eine reine 
Fußgängerzone vorsah, mehrheitlich abgelehnt. Der Behindertenrat hatte sich vorab 
ausdrücklich für die Verwaltungsvorlage ausgesprochen und hierzu auch ein 
Positionspapier veröffentlicht. In der Diskussion zur Verwaltungsvorlage wurde 
deutlich, dass bei der Mehrheitsentscheidung „vergessen“ wurde, eine gesicherte 
Überquerungsgestaltung zu beschließen, die Menschen mit Seheinschränkungen und 
anderen mobilitätseingeschränkten Personen die Überquerung der Einkaufsstraße 
ermöglicht. Derzeit ist auf der Schadowstraße eine weitgehend sichere und 
barrierefreie Querung nicht möglich und somit eine Unfallgefahr gegeben. Da 
aufgrund der Beschlussfassung auch während der Geschäftszeiten Radverkehr durch 
die Schadowstraße fahren kann, sind gesicherte Querungsstellen Voraussetzung 
dafür, dass alle Menschen diese Einkaufsstraße barrierefrei nutzen können. Zudem 
würden diese das Unfallrisiko reduzieren. Zwei gesicherte Querungsstellen wären 
auch für alle anderen Fußgänger*innen hilfreich, das „Kreuz- und Querlaufen“ über

Seite 2 
die Schadowstraße würde reduziert. Auch für Fahrradfahrende würden sich das 
Unfallrisiko reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Aus den genannten Gründen ist 
eine zeitnahe Einrichtung von zwei gesicherten Querungsstellen zwingend notwendig.  
 
Hierfür sind die folgend genannten beiden Stellen auf der Schadowstraße am besten 
geeignet: Eine Ampel mit taktilen Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen soll am 
Ende der Schadowstraße am Übergang Karstadt/“Frittenwerk“ über die 
Schadowstraße installiert werden und nahtlos zum Leitsystem auf beiden Seiten der 
Schadowstraße führen. Der zweite gesicherte Überweg soll an der Stelle 
Roßmann/Foto Koch eingerichtet werden. Die Verwaltung soll zur Einrichtung dieser 
Querungsstellen kurzfristig einen Vorschlag erarbeiten und diesen mit dem Runden 
Tisch Verkehr des Behindertenrates abstimmen. 
An der Kreuzung Tonhallenstraße und Am Wehrhahn befinden sich bereits 
„Blindenampeln“ z. B. an den Übergängen Ecke Tonhallenstraße. Die Schadowstraße 
kann aber dort nicht mit Hilfe einer Blindenampel überquert werden, diese sollte 
nachgerüstet und an das Leitsystem angeschlossen werden. Dadurch würde auch das 
Kaufhaus Karstadt barrierefrei von der gegenüberliegenden Seite angebunden. An 
der zweiten angegebenen Stelle für eine gesicherte Überquerung (Rossmann/Foto 
Koch) sind die Sichtverhältnisse gut. Es stehen keine Hindernisse, wie zum Beispiel 
Fahrradständer, im Weg und diese Stelle befindet sich ungefähr in der Mitte der 
Schadowstraße.  
 
Zum Blindenleitsystem: 
 
Das Blindenleitsystem sollte verlängert und an den ÖPNV also die Straßenbahn- und 
U-Bahnhaltestellen „Schadowstr.“ nahtlos angeschlossen werden. Derzeit beginnt 
bzw. endet es ohne weitere Orientierung und ohne Anbindung an den ÖPNV. Zur 
Barrierefreiheit gehört auch das Auffinden der Haltestellen, das derzeit nicht gegeben 
ist, da kein Leitsystem vorhanden ist. Zudem treten immer wieder Schäden auf, die 
zwar bereits repariert wurden, aber nach kurzer Zeit wieder vorhanden sind. Eine 
Orientierung setzt ein dauerhaft intaktes und vollständiges Leitsystem voraus.  
 
Gez. 
Renate Hoop 
Christina Dill

Beratungsverlauf (2)

30.06.2025 Behindertenrat
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BR/005/2025
Typ
Antrag
Datum
18.06.2025
Erstellt
28.05.2025 14:44