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2831/2021

Flüchtlingsunterkünfte Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden sowie Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, hier: Einstellungsbeschluss, Rückbau- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.15

Anlage 01 - Übersichtsplan Weißdornweg 21

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Anlage 06 - Luftbild Potsdamer Str. 1 b

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Anlage 13, Auszug 2831_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 2831-2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 - Kostenaktualisierung und aktualisierter Beschlussvorschlag

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Anlage 14, Auszug FA 08-11-2021 zu 2831-2021

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 02 - Lageplan Weißdornweg 21

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Ansehen

Anlage 04 - Übersichtsplan Potsdamer Str. 1 b

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Ansehen

Anlage 12 Erläuterungen der Verwaltung zur Stellungnahme 14

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Ansehen

Anlage 07 - Machbarkeitsstudie Systembau Potsdamer Str. 1 b

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Ansehen

Anlage 03 - Luftbild Weißdornweg 21

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Ansehen

Anlage 11 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 09 - Auszug UA Wohnen 24.09.2021

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Ansehen

Anlage 05 - Lageplan Potsdamer Str. 1 b

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Ansehen

Anlage 08, Auszug IR 28.09.2021

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Ansehen

Anlage 01 - Übersichtsplan Weißdornweg 21

153 Zeichen

Übersichtsplan Weißdornweg 21
Mittelpunkt: 356599, 5638589
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 30.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 06 - Luftbild Potsdamer Str. 1 b

150 Zeichen

Luftbild Potsdamer Str. 1 b
Mittelpunkt: 347979, 5644543
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 27.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 13, Auszug 2831_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 2831-2021

4387 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 08.11.2021  
öffentlich 
9.2.3 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf 
dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Einstellungsbeschluss  
  
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-
c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
2831/2021 
Die FDP-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag AN/2348/2021.  
Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt.  
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beitritt.  
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. 
Herr Giesen lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen. 
 
1. Beschluss: 
 
Der Beschlusstenor wird wie folgt um Ziffer 4 ergänzt: 
4. 
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekör-
per zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, 
um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den 
Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Uni-
versität zu Köln aufnehmen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)

Sodann lässt Herr Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der An-
lage 10 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor: 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Be-
schluss zu fassen: 
  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des 
Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung 
Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger 
Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am 
Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, 
Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in System-
bauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück 
Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich be-
fristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.  
  
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen 
und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die 
Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- 
und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind 
aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Ge-
samtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der 
Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.  
  
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den 
Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau 
Potsdamer Str. 1 b freigegeben. 
4. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte 
Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken 
zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu las-
sen. D azu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studie-
rendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln auf-
nehmen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)

9.2.3.1 Ergänzungsan trag der FDP-Fraktion  
mit Beitritt der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD -Fraktion 
AN/2348/2021 
 
 
 
Der Antrag AN/2348/2021 ist unter Top 9.2.3 behandelt worden.

Beschlussvorlage Rat

18999 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2831/2021 
Freigabedatum 
23.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden 
hier: Einstellungsbeschluss 
 
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf 
und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 
50859 Köln-Weiden 
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer 
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer 
Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen.  
 
Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 
21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben 
und zurückzubauen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem 
Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, 
Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verzie-
hen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu er-
richten. 
Unterausschuss Wohnen 24.09.2021 
Integrationsrat 28.09.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
Bauausschuss 25.10.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und bau-
lichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Einzig die Planung und Er-
richtung der neuen Außenanlagen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des 
Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 
1.690.000 €.  
 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten 
enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in 
Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, 
Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   330.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.362.290 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    81.243 € 
c) bilanzielle Abschreibungen    95.183 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    220.716 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Ausgangslage 
Situation am Weißdornweg: 
Am Standort Weißdornweg ist 2015 ein Systembau aus vier zweigeschossigen Gebäudekörpern für 
die Unterbringung von Geflüchteten über einen Totalunternehmer errichtet worden. Da die Fläche zu 
diesem Zeitpunkt planungsrechtlich noch nicht als Wohnbaufläche vorgesehen war, wurde die derzeit 
noch geltende Baugenehmigung befristet bis zum 11.09.2022 erteilt. Im Hinblick auf das zwischen-
zeitlich geplante Neubaugebiet „Rondorf NordWest“ konnte diese Frist auch nicht verlängert werden. 
Die Unterkunft Weißdornweg muss somit aus bauordnungsrechtlicher Sicht bis zu dem genannten 
Stichtag gänzlich zurückgebaut sein. 
Aus diesem Grunde wird die Verwaltung die Unterkunft Weißdornweg bereits bis Oktober 2021 leer-
ziehen und aufgeben. Die Systembauten und das Grundstück selbst müssen anschließend zurückge-
baut werden. Um den Rückbau zeitnah gewährleisten zu können, müsste die Verwaltung kurzfristig 
Ingenieurleistungen in Anspruch nehmen, um die Bauleistungen zunächst zu planen und im An-
schluss vergaberechtskonform zu beauftragen.

4 
Da die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Systembauten noch lange nicht erreicht ist, hat die Verwal-
tung ein hohes Interesse, diese auch nach Aufgabe des Standorts am Weißdornweg weiter zu nut-
zen. Da der Bau in einer vergleichsweise hohen Qualität ausgeführt worden ist, kann dieser ohne 
weiteres eine Betriebsdauer von über 30 Jahren erreichen. Bei einem Rückbau zum 01.07.2022 wer-
den die Gebäude voraussichtlich noch mit rund 1.215.000 € im Anlagevermögen enthalten sein, die 
Außenanlage mit rund 222.000 €. Ob die Bauteile bei einem ausgeschriebenen Abriss von den Un-
ternehmen noch verwendbar sind und ob sich dies preismindernd auswirken kann, ist allerdings frag-
lich. Ohne Wiederverwendung des Systembaus werden des Weiteren Kosten für den Rückbau der 
vier Gebäudekörper inklusive Verladung, Transport und Entsorgung in Höhe von rd. 580.000 € anfal-
len. In diesem Fall wären die Aufwendungen aus dem laufenden Budget im Teilplan 1004 zu finanzie-
ren. Zudem wären die Restbuchwerte der Anlagen in Höhe von rund 1,4 Mio. € mit der allgemeinen 
Rücklage zu verrechnen. 
Ein Rückbau im Jahr 2022 ist somit als wirtschaftlich nachteilig und insbesondere auch als nicht 
nachhaltig zu bewerten. 
 
Situation an der Potsdamer Straße: 
An der Potsdamer Straße 1b soll gemäß ursprünglicher Planung eine Unterkunft für Geflüchtete in 
konventioneller, massiver Bauweise entstehen. Nach derzeitigem Stand ist von investiven Gesamt-
kosten in Höhe von rund 3,6 Mio. € auszugehen. In seiner Sitzung am 04.02.2021 (Vorlagen-Nummer 
1898/2020) hatte der Rat den Bau beschlossen. 
Entgegen früherer Annahmen konnte im April dieses Jahres nur eine auf fünf Jahre befristete Bauge-
nehmigung erteilt werden. Da der entsprechende Befreiungsbescheid von den Festsetzungen des 
Bebauungsplans explizit auf einen „begrenzten Nutzungszeitraum“ abstellt, ist zum heutigen Tage 
somit nicht von einer unbefristeten Nutzungsperspektive auszugehen. Zwar kann in fünf Jahren bzw. 
bei Auslaufen der erteilten Genehmigung geprüft werden, ob eine Baugenehmigung für weitere fünf 
Jahre erteilt werden kann. Eine entsprechende längerfristige Planungssicherheit besteht damit jedoch 
nicht. Ein derartiges Neubauprojekt lässt sich nur über eine sichere Nutzungsperspektive von über 20 
Jahren wirtschaftlich darstellen.  
Das angedachte konventionelle Gebäude ist planerisch zudem für eine qualitativ hochwertige Nut-
zung ausgelegt. Es erfordert einen Realisierungszeitraum ab heute bis zur Fertigstellung von mindes-
tens 24 Monaten. Das Gebäude könnte also, selbst wenn in 2026 eine erneute befristete Genehmi-
gung bis 2031 erteilt würde, eine Standzeit von höchstens acht Jahren erreichen.  
 
Geplantes Vorgehen: 
Die Realisierung eines Gebäudes zur Unterbringung von Geflüchteten am Standort Potsdamer Stra-
ße 1b ist fester Bestandteil der Ressourcenplanung der Stadtverwaltung. Im Zuge dessen sind auch 
bereits erhebliche Kosten für die Nutzbarmachung des Grundstücks entstanden. Es besteht daher ein 
deutliches Interesse der Verwaltung, wenigstens die baurechtlich genehmigten 5 Jahre an der Pots-
damer Straße in geeigneter Weise für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Vor diesem 
Hintergrund hat die Verwaltung eine kombinierte Lösung für die beiden Standorte entwickelt: 
Projektskizze 
Es werden Planungen aufgenommen, um auf dem Grundstück Potsdamer Straße 1b statt des ge-
planten Massivbaus nunmehr drei der vier Systembauten aus dem Weißdornweg wieder zu errichten.  
Eine zeitnahe Genehmigungsreife vorausgesetzt, werden auf dem Grundstück Potsdamer Straße 1b 
sodann notwendige Erschließungen und Gründungen errichtet. Die Gebäude im Weißdornweg wer-
den anschließend termingerecht zurückgebaut. Drei der vier Systemgebäude werden jedoch nicht 
zurückgebaut und entsorgt, sondern auf dem vorbereiteten Grundstück Potsdamer Straße wieder 
aufgestellt und hergerichtet. Damit einhergehend werden dort auch entsprechende Außenanlagen 
erstellt.

5 
Die drei zweigeschossigen Gebäudekörper beinhalten 10 abgeschlossene Einheiten und schaffen mit 
Platz für maximal 59 Personen die gleichen Unterbringungskapazitäten wie der ursprünglich geplante 
Massivbau. 
Das vierte Systemgebäude wird, sofern der Totalunternehmer keine anderweitige Verwendung findet, 
fachgerecht entsorgt. Die zulässige bebaubare Grundstücksgröße am Standort Potsdamer Straße 1b 
lässt insoweit nur die Wiedererrichtung von 3 Systembauten zu. Das Grundstück Weißdornweg wird 
in einen für den Investor akzeptablen Zustand versetzt und Mitte 2022 an diesen übergeben. Der 
Rückbau der Bodenplatte und der Versorgungsleitungen ist im Rahmen der anstehenden Erschlie-
ßungsmaßnahmen einvernehmlich geregelt. 
Um die bestehende baurechtliche Befristung, mithin der 11.09.2022, einzuhalten, ist angesichts der 
erforderlichen umfänglichen Arbeiten für dieses Szenario ein unverzügliches Handeln erforderlich.  
Zeitrahmen 
Mit den Rückbauarbeiten am Weißdornweg sowie den Erschließungs- und Gründungsarbeiten an der 
Potsdamer Str. könnte voraussichtlich im 1. Quartal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der 
gesamten Umsetzungsmaßnahme ist Ende des III. Quartals 2022 avisiert. Eine Belegung an der 
Potsdamer Str. ist voraussichtlich Anfang November 2022 möglich. 
Projektvergabe 
Diese Umsetzungsmaßnahme erfordert ein erhöhtes Maß an Expertise und Zuverlässigkeit auf Seiten 
der beteiligten Auftragnehmer. Es müssen sehr kurzfristig Planunterlagen erstellt und eingereicht 
werden. Die späteren Demontagearbeiten müssen weitgehend zerstörungsfrei ablaufen, um die vor-
handene Substanz so weit wie möglich erhalten zu können. Auch beim Wiederaufbau wird die Kennt-
nis des vorhandenen Materials von Vorteil sein. Die Unternehmen sollten daher aus der Vergangen-
heit auch als besonders zuverlässig bekannt sein, da die ambitionierte Zeitschiene andernfalls nicht 
garantiert werden kann. Nicht zuletzt ist auch fraglich, ob es Firmen gibt, die auf ihre Werkleistungen 
an bauseits gestelltem Material Gewährleistung geben wollen. 
Diese Voraussetzungen berücksichtigend, ist es sinnvoll und angeraten, die Planung und Bauausfüh-
rung durch das Unternehmen vornehmen zu lassen, das den Systembau am Weißdornweg errichtet 
hat. Dieses ist seinerzeit als Totalunternehmen aufgetreten und hat die Projektrealisierung – auch an 
anderen Standorten – von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe fach- und termingerecht 
bewerkstelligt. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass nur diese Firma die notwendigen 
Bauantragsunterlagen derart kurzfristig zusammenstellen kann. Da das Unternehmen zudem die zu 
verwendende Bausubstanz genau kennt, kann auch in diesem Fall mit hoher Fach- und Terminge-
rechtigkeit gerechnet werden. Die Firma besitzt für das hier beschriebene Bauvorhaben insoweit ein 
Alleinstellungsmerkmal. Die Umsetzung des Vorhabens, bei dem zwei Baustellen eng aufeinander 
abgestimmt werden müssen, kommt nur auf diesem Wege in Betracht und ist somit auch vergabe-
rechtlich konform. 
Für die Gesamtmaßnahme ist mit geschätzten Kosten von überschläglich rund 1,69 Mio. € brutto 
auszugehen. Es kann umgehend die Erstellung einer entsprechenden Kostenberechnung beauftragt 
werden, sobald der Rat einen entsprechenden Beschluss für die Umsetzung dieser Maßnahme ge-
fasst hat. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit erfolgt bereits jetzt die Beteiligung der politischen 
Gremien. 
Bewertung 
Die für dieses Projektszenario anfallenden Kosten fallen mit 1,69 Mio. € geringer aus als für die Er-
richtung eines Massivbau mit 3,6 Mio. €. Dennoch sind auch diese Im Verhältnis zu maximal 9 Jahren 
Standzeit als hoch zu bewerten. In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, dass der Rückbau am 
Weißdornweg erfolgt. Die Kosten hierfür würden sich wie dargestellt auf rund 580.000 € belaufen und 
unabhängig von diesem Projekt anfallen. 
Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise sind wesentliche Vorteile verbunden, die gesamtstädti-
schen Interessen zugutekommen: 
- Am Standort Potsdamer Straße kann wie geplant eine Unterkunft für Geflüchtete mit den be-
nötigten Unterbringungskapazitäten errichtet werden.

6 
- Da diese in kurzer Zeit bezugsfertig sein kann, wird die befristete Baugenehmigung zeitlich 
maximal ausgenutzt. 
- Die Versetzung der Bestandsbauten ist zwar ebenfalls aufwändig, aber weit weniger kosten- 
und ressourcenintensiv als ein konventioneller Bau. 
- Es ist nachhaltig, die bestehenden Systembauten weiter zu nutzen und ökologisch wie wirt-
schaftlich gegenüber einem konventionellen Neubau mit begrenzter Nutzungsdauer überle-
gen. 
- Bestehendes Anlagevermögen wird intensiv genutzt und eine vorzeitige Abschreibung zulas-
ten der Allgemeinen Rücklage vermieden. 
Unter Abwägung sämtlicher Faktoren und Interessen ist diese Vorgehensweise die wirtschaftlichste 
und nachhaltigste Lösung, um Unterbringungsmöglichkeiten am Standort Potsdamer Straße zu schaf-
fen. 
 
Eine Totalunternehmer-Vergabe muss aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit als Einzelangebot auf-
grund Alleinstellungsmerkmal erfolgen. Nach vergaberechtlicher Vorprüfung ist der hier dargestellte 
Sachverhalt zur Begründung des Alleinstellungsmerkmales des vorgesehenen Unternehmens geeig-
net. 
Die Bauaufsichtsbehörde hat verwaltungsintern in Aussicht gestellt, kurzfristig eine Umplanung in 
Bezug auf die kürzlich erteilte Baugenehmigung für den Standort Potsdamer Straße 1b zu begleiten. 
Ein neues Bauantragsverfahren kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht bzw. ist somit ent-
behrlich.  
Eine Umsetzung des Vorhabens bedeutet einen zeitlichen wie baulichen Mehraufwand gegenüber 
dem bislang geplanten Szenario, lediglich den Systembau im Weißdornweg zurückzubauen. Das sehr 
enge Zeitfenster bleibt demgegenüber unverändert bestehen. Wenn die von der Verwaltung vorge-
schlagene Handlungsalternative umgesetzt werden soll, setzt dies eine kurzfristige politische Ent-
scheidung voraus. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht im November dieses Jahres gefasst 
werden können, muss sich die Verwaltung auf den ersatzlosen Rückbau der Unterkunft Weißdornweg 
konzentrieren, um ihrer bauordnungsrechtlichen Verpflichtung sicher nachkommen zu können. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver-
brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet 
eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer 
wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben 
so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen 
Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach-
haltig ist.  
Aufgrund der begrenzten Zeitschiene und der vorhandenen Baukörper kann hier jedoch eine Planung 
von Maßnahmen wie Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung sowie E-Ladeinfrastruktur nicht 
umgesetzt werden, ohne das Projekt als solches zu gefährden. Im Gegenzug ist der Verzicht auf den 
ursprünglich geplanten Massivbau – insbesondere mit Blick auf die begrenzte mögliche Nutzungs-
dauer – als positiver Aspekt des Projektes im Kontext des Klimaschutzes zu bewerten. 
Finanzierung 
Die gesamte Maßnahme ist konsumtiv einzustufen. Ausgenommen sind die Maßnahmen, die mit der 
Planung und Errichtung einer neuen Außenanlage an der Potsdamer Straße verbunden sind; diese 
sind investiv. 
Zur Deckung der investiven Bedarfe in Höhe von rd. 330.000 € stehen ausreichende Mittel zur Verfü-
gung, da die Mittel für das ursprüngliche Bauvorhaben Potsdamer Straße 1b auf der Finanzstelle 
5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b nicht mehr benötigt werden.

7 
Zur Finanzierung der konsumtiven Bedarfe werden im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in folgenden Teilplanzeilen Aufwandsermächti-
gungen in Höhe von insgesamt 1.362.290 € zur Verfügung gestellt: 
 Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen 
 Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen 
Die Deckung der Mittel erfolgt aus frei werdenden Mitteln in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen. Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 sind Aufwendungen ein-
geplant worden, die aufgrund von nicht zu erwartenden Verschiebungen bei den Anmietungen von 
Einrichtungen nicht weiter benötigt werden. Die Aufwendungen der vorangegangenen Haushaltsjahre 
aus dem Abgang von Anlagevermögen, Planungskosten für den konventionellen Neubau Potsdamer 
Str. 1 b in Höhe von 182.724 €, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die im 
laufenden Jahr für diesen Bau angefallenen Planungskosten in Höhe von 1.152 €, die zunächst inves-
tiv gebucht wurden, werden bei Einstellung der Maßnahme korrigiert und als Aufwand in 2021 ausge-
bucht. 
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss eines Gebäudekörpers sowie der 
alten Außenanlagen am Weißdornweg, mit einem Restbuchwert in Höhe von 482.352 € zum Stand 
01.07.2022, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
Der Mittelbedarf für die Jahre 2023 ff. für den Betrieb der Unterkunft ist in der weiteren Haushaltspla-
nung zu berücksichtigen. Dezernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
Es werden Erträge in Höhe von jährlich rund 220.716 € im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 4, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erwirtschaf-
tet. Es handelt sich hier um Nutzungsgebühren gemäß der jetzt gültigen Satzung. Diese wird voraus-
sichtlich gemäß der betriebswirtschaftlichen Kosten noch angepasst. 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
 
Wie oben beschrieben, kann das hier vorgeschlagene Szenario nur dann umgesetzt werden, wenn 
ein entsprechender Beschluss im November dieses Jahres gefasst wird. 
Da die entscheidungsrelevanten Fakten erst im April dieses Jahres vorlagen, konnten auch erst dann 
weitere Lösungen erarbeitet und verwaltungsinterne Absprachen getroffen werden. Im Zuge dessen 
war es leider nicht möglich, diese Beschlussvorlage so zeitnah fertig zu stellen, dass sämtliche La-
dungsfristen eingehalten werden. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 10 - Kostenaktualisierung und aktualisierter Beschlussvorschlag

6144 Zeichen

Anlage 10 – Kostenaktualisierung und Anpassung des Beschlussvorschlags 
 
Bei der Erstellung der vorliegenden Beschlussvorlage (2831/2021) wurde für das Szenario 
Umsetzung der Systembauten vom Weißdornweg 21 in die Potsdamer Str. 1 b von 
Gesamtkosten in Höhe von 1.692.290 € brutto ausgegangen. Diese beinhalten 330.000 € 
investive Auszahlungen für die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen am 
Standort Potsdamer Str. 1 b sowie 1.362.290 € konsumtive Kosten für die restlichen Bau- 
und Planungsleistungen im Zuge des Totalunternehmerauftrags für die Demontage der vier 
Systembauten am Weißdornweg / Wiederaufbau von drei Gebäudekörpern am Standort 
Potsdamer Str. 1 b.  
Nach Schlusszeichnung der Vorlage am 23.09.2021 bzw. den bereits erfolgten Beratungen 
in den jeweiligen Ausschüssen, erreichte die Verwaltung am 12.10.2021 ein schriftliches 
Angebot des Totalunternehmers für die Demontage der vier Systembauten am Weißdornweg 
sowie die Umsetzung und den Wiederaufbau von drei Gebäudekörpern am Standort 
Potsdamer Str. 1 b. Für die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen werden 
insgesamt 1.820.938 € aufgerufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag der 
Verwaltung nur eine grobe Kostenannahme des Totalunternehmers vor. Um die avisierte 
Zeitschiene bzw. Frist, bis zu der der Rückbau erfolgt sein muss, mithin der 11.09.2022, 
einhalten zu können, musste die Verwaltung bereits auf Grundlage dieser Kostenannahme 
die aktuelle Beratungsfolge zur Einholung eines entsprechenden Beschlusses erreichen. 
 
Aus der mit dem Totalunternehmen durchgeführten Schnittstellenabgrenzung haben sich 
weitergehende Leistungen ergeben, die nicht durch diesen erbracht werden können und 
somit durch die Verwaltung bauseitig separat vergeben werden müssen. Auf Grundlage 
einer aktuellen Kostenschätzung sind diese mit 504.650 € zu beziffern. Im Wesentlichen 
fallen hierfür an: 
- Installation neuer Versorgungsleitungen (Gas, Wasser/Abwasser, Strom, Tele- 
 kommunikation) auf dem Grundstück Potsdamer Str. 1 b 
-  Erdarbeiten für die Baugrubenverfüllung an der Potsdamer Str. 1 b 
-  zusätzliche Planungsleistungen (Bodengutachter, TGA-Planung Außenraum,  
 Bauphysik) 
 
Als Risikozuschläge wurden zusätzlich insgesamt 161.503 € einkalkuliert. Diese sollen 
etwaige sicherheitsrelevante, brandschutzbedingte Auflagen aus der noch zu beantragenden 
Baugenehmigung (beispielsweise für die Installation einer Brandmeldeanlage) sowie weitere 
unvorhersehbare Kostensteigerungen wie beispielsweise erhöhte Energiepreise (CO²-
Steuer) oder ähnliches abdecken. 
 
 
Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Systembauten belaufen sich auf insgesamt 
2.655.588,94 € (ohne Risikozuschlag) bzw. 2.817.092,37€ (mit Risikozuschlag). 
 
Maßnahme    Kosten aktuell Kosten Vorlage Kostenart 
Planung, Bau- u. Bauneben-  1.820.938,00 € 1.362.290,00 € konsumtiv 
kosten Versetzung System- 
bauten (Totalunternehmen). 
 
Planung, Bau- u. Bauneben-    330.000,00 €    330.000,00 €  investiv 
kosten Errichtung Außenan-

lagen Potsdamer Str.  
(Verwaltung) 
 
Erschließungs- u. Planungs-    504.650,94 €     konsumtiv 
leistungen 
(Verwaltung) 
 
Risikozuschlag     161.503,43 €     konsumtiv 
(Verwaltung) 
 
Die zusätzlichen konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 1.124.802 € können aus den 
gleichen Mitteln gedeckt werden, die in der Beschlussvorlage aufgeführt sind. 
 
 
Die Kosten für den einzustellenden konventionellen Neubau Potsdamer Str. 1 b wurden in 
der vorliegenden Beschlussvorlage mit 3.618.197 € brutto beziffert. Dieser Wert beruht auf 
der vorhandenen Kostenberechnung des konventionellen Bauvorhabens aus dem Jahre 
2020. Bei der Kalkulation wurde der Baupreisindex 1/2020 mit 117,20 verwendet. Bei 
Hochrechnung der Kosten mit dem aktuellen Baupreisindex 3/2021 mit 129,60, ergäben sich 
aktuell geschätzte Kosten in Höhe von 3.938.915 €. 
Im Vergleich zwischen der Errichtung eines konventionellen Neubaus und der 
Umsetzungsmaßnahme der Systembauten bleibt die von der Verwaltung favorisierte 
Alternative Umsetzung der Systembauten zur Potsdamer Str. 1 b um 1.121.823 € günstiger. 
Dies entspricht einer Baukostenersparnis von 28 %. 
 
Unter Berücksichtigung der oben dargestellten aktuellen Kostendaten wird der 
Beschlussvorschlag der Vorlage 2831/2021 wie folgt angepasst: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus 
einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, 
Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich 
auf rd. 184.000 €. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am 
Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, 
Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise 
von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 
Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische 
Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten. 
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und 
baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und 
Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforder-
lichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des 
Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines 
Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen 
betragen voraussichtlich 2.817.092 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den 
Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau 
Potsdamer Str. 1 b freigegeben.

Anlage 14, Auszug FA 08-11-2021 zu 2831-2021

2706 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 08.11.2021  
öffentlich 
10.11 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf 
dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Einstellungsbeschluss  
  
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-
c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
2831/2021 
 
 
Beschluss in der Fassung wie Anlage 10: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des 
Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung 
Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger 
Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am 
Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, 
Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in System-
bauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, F lurstück 476 auf das Grundstück 
Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich be-
fristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen 
und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die 
Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- 
und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind 
aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Ge-
samtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der 
Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.  
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den 
Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau 
Potsdamer Str. 1 b freigegeben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4062 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2831/2021
Stand: 23.05.2024 
Sachstandsbericht  
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden 
hier: Einstellungsbeschluss 
 
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück 
Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden 
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neu-
baus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 
19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belau-
fen sich auf rd. 184.000 €.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weiß-
dornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flur-
stück 476, aufzugeben und zurückzubauen.  
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembau-
weise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer 
Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung 
als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.  
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und 
baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung 
und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür er-
forderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitäts-
gründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten ein-
schließlich eines Risikozuschlags für etw aige sich aus der Baugenehmigung erge-
bende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.  
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Ge-
samtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b frei-
gegeben.

2 
 
4. Weiterhin w ird die Verw altung gebeten zu prüfen, inw iew eit der vierte Gebäude-
körper zeitnah einer anderw eitigen Nutzung zu Wohnzw ecken zugeführt w erden 
kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verw al-
tung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rek-
torat der Universität zu Köln aufnehmen.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Drei der vier Systembauten wurden vom Weißdornweg zur Potsdamer Str. umgesetzt. Die 
wiederverwertbaren Materialien der Außenanlagen (z. B. Gehwegplatten, Sitzbänke) wurden 
im Weißdornweg demontiert und zur Weiterverwendung in die Potsdamer Str. verbracht. 
Eine umfassende Prüfung einer anderweitigen Nutzung des vierten Gebäudekörpers zu 
Wohnzwecken, unter anderem für die Universität zu Köln, wurde durch die Verwaltung durch-
geführt. Das Ergebnis wurde ausführlich in der Mitteilung 0799/2022 dargelegt. Mangels Alter-
nativen wurde der vierte Systembau dem Totalunternehmer unentgeltlich zur Verfügung ge-
stellt. Dadurch konnten die Entsorgungskosten eingespart werden. 
Nach Abschluss der Arbeiten an den Außenanlagen im April 2024 ist die Anlage zur Nutzung 
in Betrieb genommen wurden. Die ursprünglich laut Beschlussvorlage im III. Quartal 2022 avi-
sierte Fertigstellung verzögerte sich aufgrund von Personal- und Lieferengpässen in Zusam-
menhang mit dem Ukrainekrieg, aufgrund eines bei der Demontage festgestellten großflächi-
gen Wasserschadens sowie aufgrund von durch starke Regenfälle hervorgerufenen Verzöge-
rungen bei den Garten- und Landschaftsbauarbeiten. 
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Anlage 02 - Lageplan Weißdornweg 21

146 Zeichen

Lageplan Weißdornweg 21
Mittelpunkt: 356605, 5638598
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 30.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 04 - Übersichtsplan Potsdamer Str. 1 b

157 Zeichen

Übersichtsplan Potsdamer Str. 1 b
Mittelpunkt: 348080, 5644531
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 27.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 12 Erläuterungen der Verwaltung zur Stellungnahme 14

3705 Zeichen

Beschlussvorlage 2831/2021 
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Pots- 
damer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden 
 
Hinweise des Amtes für Wohnungswesen zur Stellungnahme 14, RPA-Nr.: 2021/0729, 
Anlage 11 
Die weitere Verwendung des vierten Baukörpers, der nicht an den neuen Standort Potsda- 
mer Str. umgesetzt werden kann, wurde insoweit im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrach- 
tung nicht berücksichtigt, da bei Übernahme des Moduls durch den Auftragnehmer hierfür 
keine weiteren Kosten anfallen würden. 
Die Verwaltung entwickelt jedoch aktuell eine Möglichkeit, den verbleibenden Systembau an 
einen planungsrechtlich bereits vorgeprüften Standort für eine weitere soziale Nutzung zu 
versetzen. Die erforderlichen Abstimmungen hierzu laufen und lassen bislang auf eine posi- 
tive Realisierungsperspektive hoffen: 
Sobald hier ein entsprechender Bearbeitungsstand erreicht ist, wird die Verwaltung über die 
Ergebnisse berichten. 
 
Bei den eingereichten Unterlagen zum Projekt handelt es sich insbesondere um das Angebot 
des Totalunternehmers, das auch vergaberechtlich vorgeprüft wurde. Danach bestehen 
keine Bedenken gegen die Beauftragung. Eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 liegt für 
das Projekt nicht vor, da keine Entwurfsplanung beauftragt wurde. Eine solche liegt lediglich 
für den ursprünglich vorgesehen konventionellen Bau vor, auf deren Grundlage der Baube- 
schluss 1898/2020 eingeholt wurde. Vor Beschluss der aktuellen Vorlage 2831/2021 kann 
die Verwaltung die weiteren Planungen, die Gegenstand des Angebotes des Totalunterneh- 
mers sind, nicht beauftragen.  
 
Für die nunmehr beabsichtigte Versetzung der Systembauten hat die Verwaltung eine Mach- 
barkeitsstudie erstellt sowie die technischen, planungs- und bauordnungsrechtlichen Gelin- 
gensbedingungen abgeklärt. Auf dieser Grundlage wurde das Projekt neu aufgesetzt und ein 
entsprechendes Angebot für eine Realisierung durch den Totalunternehmer eingeholt. Ange- 
sichts des sehr engen Gelegenheitsfensters, in dem eine nahtlose Versetzung der System- 
bauten nur möglich ist, war eine andere Vorgehensweise nicht möglich. Insofern kann zum 
jetzigen Zeitpunkt auch keine Kostenberechnung vorgelegt werden, sondern lediglich das 
zwischenzeitlich eingegangene Angebot. 
 
Der angegebene investive Finanzbedarf i.H.v. 330.000 € für Planung und Realisierung der 
Außenanlagen wurde aus der bisherigen Planung für den konventionellen Bau übernommen, 
da eine Überarbeitung der Planung für den Außenbereich noch nicht vorliegt. Die ursprüngli- 
che Planung beinhaltete unter anderem die Errichtung einer zusätzlichen barrierefreien 
Rampe im hinteren Spielbereich, einer zusätzlichen Tischtennisplatte sowie einer Einhau- 
sung für Rollstühle und Kinderwägen. Neben der Neuschaffung von 28 Fahrradabstellplätzen 
waren auch zusätzliche Bepflanzungen vorgesehen. Details sind im Baubeschluss 
1898/2020 für den konventionellen Bau ersichtlich. Mit Versetzung der Systembauten muss 
diese Planung zwar nochmal überarbeitet werden, die Umsetzung der vorgenannten Leistun- 
gen ist grundsätzlich auch für den Systembau vorgesehen. 
Die Kostenschätzung für bauseitig zu erbringende Planungs- und Erschließungsleistungen 
fußt auf Berechnungen des Fachamtes. Kosten für erforderliche Leistungen der Bauüberwa- 
chung wurden dabei auf Basis der HOAI ermittelt. Für weitere Positionen wurden Daten aus 
anderen Projekten herangezogen. Für die Eventual- bzw. Risikopositionen wurden insbeson- 
dere Kosten für mögliche Auflagen der Baugenehmigung ermittelt, so z.B. für eine ggf. erfor- 
derliche Brandmeldeanlage.

Anlage 07 - Machbarkeitsstudie Systembau Potsdamer Str. 1 b

121 Zeichen

KölnGis Ddsiactkön |)

Mittelpunkt: 347985, 5644606
Herausgeber: 1:500
0 5 10 15 20m Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Anlage 03 - Luftbild Weißdornweg 21

146 Zeichen

Luftbild Weißdornweg 21
Mittelpunkt: 356604, 5638585
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 30.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 11 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2618 Zeichen

14 29.10.2021 
143  
 
Dez. V 
56 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2831/2021, Stand: 23.09.2021 
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden 
hier: Einstellungsbeschluss 
 
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück 
Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden 
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
RPA-Nr.: 2021/0729 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Unterlagen zu den oben genannten Maßnahmen wurden dem Rechnungsprüfungsamt 
am 22.10.2021 zur Verfügung gestellt. 
 
Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor, einen Baubeschluss für die Aufstellung der Wohncon-
tainer am Standort Potsdamer Straße in den politischen Gremien zu erwirken. Die Argumen-
tation des Fachamtes zur Demontage und Wiederverwendung von bestehenden Modulbau-
ten kann vom Grundsatz her nachvollzogen werden. Die Beschlussvorlage beschreibt aus-
führlich die Hintergründe und die geplante Vorgehensweise. 
 
Bei der Bewertung der Nutzung von Wohncontainern ist zwischen der betriebswirtschaftli-
chen Nutzungsdauer (10 Jahre gemäß Abschreibungstabellen AfA) und der mutmaßlichen 
Nutzungsdauer, die mehrere Jahrzehnte betragen kann, zu unterscheiden. Es sollen drei der 
vier Containereinheiten am neuen Standort Potsdamer Straße wiederverwendet werden. Die 
vierte Containereinheit soll fachgerecht entsorgt bzw. durch den Auftragnehmer anderwärtig 
verwendet werden. Dies ist Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt. 
 
Die Kosten für die Demontage, den Transport zum neuen Standort sowie die Aufstellung von 
drei Modulbauten sind in einem Angebot der Fa. ALHO (ursprünglicher Lieferant der Contai-
neranlagen) vom 21.10.2021 ausgewiesen. 
 
Die in den Unterlagen benannten Kosten sind nicht oder nur teilweise nachvollziehbar. Die 
Unterlagen entsprechen nicht den Vorgaben einer Kostenberechnung gemäß DIN 276, wie 
üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen vorgesehen. 
 
Die Kosten für Planung und Realisierung der Außenanlagen sind mit 330.000,- € beziffert, 
ohne eine konkrete Aufstellung der zu erbringenden Planungsleistungen und ohne eine Dar-
stellung des Umfangs bzw. der Ausführungsqualitäten. 
 
Es werden weitere Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von 504.605,94 € aus einer 
Kostenschätzung der Fachdienststelle sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 161.503,43 € 
angesetzt. Die Grundlagen der Kostenschätzung bzw. zur Risikobewertung sind in den Un-
terlagen nicht dokumentiert. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 09 - Auszug UA Wohnen 24.09.2021

8821 Zeichen

Geschäftsführung  
Unterausschuss Wohnen 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 221 27467  
Fax       :  (0221) 221 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  08.10.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Unterausschusses 
Wohnen vom 24.09.2021 
öffentlich 
2.1 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Einstellungsbeschluss  
  
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 
50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städti-
schen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
2831/2021 
Herr Bauer-Dahm schlägt vor, dass diese Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfol-
genden Gremien gehen solle, da man noch keine Zeit gehabt habe, diesen durchzuarbei-
ten. Er habe allerdings auch schon Fragen, die er gerne der Verwaltung mitgeben möchte. 
Er habe es so verstanden, dass die Gebäude nun sechs Jahre alt seien und sie nun für fünf 
Jahre an den neuen Standort dürfen. Mit einer maximalen Verlängerung sei man dann bei 
ca. 15 Jahren. Dies wäre die Hälfte der eigentlichen Halbwertzeit, da die Gebäude eigent-
lich für 30 Jahre konzeptioniert worden seien. Er fragt, ob man diese ein zweites Mal um-
ziehen lassen könne und ob die Gebäude einen weiteren Umzug überhaupt standhalten. 
Des Weiteren fragt er, ob man diese Gebäude dann entsorgen müsse oder ob es vielleicht 
sinnvoll sei, jetzt ein Grundstück zu finden, wo diese direkt für die restliche Nutzungsdauer 
von 25 Jahren stehen blieben.  
Herr Ludwig antwortet, dass die Situation nicht ganz so dramatisch sei. Auch nach der 2. 
Verlängerung um 5 Jahre sei eine weitere Verlängerung der Bauaufsicht möglich. Man kön-
ne diese Unterkünfte durchaus bis zum prognostizierten Ende der Lebensdauer stehen las-
sen. Er stimme ihm zu, dass jeder Umzug bei diesen Systembauten auch Auswirkungen auf 
die Substanz habe, so dass man sie nicht allzu oft umziehen lassen könne. Der eine Umzug

würde ihm aber reichen. Er plädiere dafür, dass man jeweils nach 5 Jahren bei der Bauauf-
sicht eine Verlängerung der Genehmigung beantrage. 
Frau RM Ruffen bedankt sich für die Vorlage und fährt fort, dass sie dies sehr befürworte 
und in ihrer Fraktion dafür werben werde. Sie fragt, ob man dort nun keinen Bedarf mehr 
habe oder ob sie dort nicht mehr stehen dürfen, da man jetzt die Unterkünfte für geflüchtete 
Menschen abbaue.  
Herr Ludwig erwidert, dass man die Unterkünfte nicht abbaue, weil an dieser Stelle kein 
Bedarf mehr da sei, sondern weil diese Unterkünfte der Entwicklung von Rondorf Nordwest 
im Wege stehen. Es sei seit Jahren klar und somit auch in den Kaufverträgen der Liegen-
schaftsverwaltung dokumentiert, dass man weg müsse, wenn das Geschehen dort losgehe. 
Man habe jetzt wahrscheinlich die einmalige Chance diese Systembauten umzuziehen, da 
man in der Potsdamer Straße gerade jetzt einen Baubeschluss habe. Diese Chance würde 
man verpassen, wenn man länger warte, somit mache es in den Augen der Verwaltung 
Sinn, so wie vorgeschlagen, zu verfahren. 
Frau RM Pakulat bittet darum, dass man die Fragen und Antworten aus diesem Unteraus-
schuss einstelle, so dass die nachfolgenden Gremien diese ebenfalls erhalten. 
Sie berichtet, dass es an der Potsdamer Straße in Weiden immer eine Flüchtlingsunterkunft 
gegeben habe. Diese sei zum Schluss in einem sehr schlechten Zustand gewesen und 
wohl auch schon abgerissen worden. Die Bevölkerung habe sich damit einverstanden er-
klärt und man begrüße es, wenn an diesem Standort wieder eine hinkäme, die in einer inte-
grierten Bauweise und somit städtisch vorzeigbar sei. Sie könne damit auch ein Teil von 
Weiden werden. Wenn man sich nun die Fotos von den Unterkünften, die momentan in 
Rondorf Nordwest stehen, ansehe, zweifle sie daran, dass diese die Kriterien erfüllen. 
Sie sehe aber auch die positiven Gründe, die man in der Vorlage genannt habe. Sie bittet 
darum, dass man prüfen könne, ob man die Unterkünfte städtebaulich oder ästhetisch auf-
wertet könne. Zudem fragt sie, ob die Unterkünfte der Stadt oder dem Totalunternehmer 
gehören. Sie stellt weiter die Frage, ob die Stadt auf die 4. Unterkunft ein automatisches 
Zugriffsrecht habe oder ob die Unterkunft im Besitz des Unternehmers bliebe. Wenn sie im 
städtischen Besitz sei, möchte sie darum bitten, dass man sich eine zusätzliche Nutzung 
überlege. Man habe immer wieder Engpässe beispielsweise bei Student*innen oder ob-
dachlosen Menschen, etc. Sie fügt hinzu, dass man auch über städtische Grundstücke ver-
füge, wo man diese temporär für andere Zwecke aufstellen könne. 
Herr Ludwig erklärt, dass es sich bei den Bauten in Rondorf Nordwest um Systembauten 
handele. Diese Unterkünfte seien nach konventioneller Bauweise momentan die Besten, da 
sie abgeschlossene Wohneinheiten beinhalten. Diese seien durchaus für eine gute Integra-
tion förderlich. Über Ästhetik könne man sich unterhalten und man könne sicherlich schau-
en, was machbar sei, wenn sie stehen. Ein neuer Anstrich sei durchaus denkbar.  
Er erläutert weiterhin, dass die Stadt Köln diese Unterkünfte im Besitz habe, einschließlich 
der 4. Unterkunft. Wenn man keine weitere Verwendung fände, würde diese von der Firma 
ALHO abgebaut werden und in dessen Besitz übergehen. Man müsse sie nicht entsorgen, 
würde aber auch kein Geld für die 4. Unterkunft bekommen.  
Er fügt hinzu, dass man die Frage, ob man eine andere Fläche habe, aufnehme. Für seinen 
Bereich könne er aber sagen, dass es keine weitere Fläche gebe. Er werde aber mit der

Liegenschaftsabteilung zusammen schauen, ob man gegebenfalls eine Fläche für die 4. 
Unterkunft finden könne. Er weist darauf hin, dass das Baurecht und die Lage stimmen 
müssen. Er könne es hier nicht zusagen, aber er vermag es auch nicht auszuschließen.  
Herr RM Kircher begrüßt im Namen der SPD, dass Herr Ludwig diesen Vorschlag gemacht 
habe. Er bittet darum, dass man bis zum Bauausschuss die Fragen bereits beantworte, so 
dass man vorher noch die Möglichkeit habe, dies in den Arbeitskreisen bis zum Bauaus-
schuss durchzuarbeiten.  
Herr Ludwig sagt, dass man sich die Niederschrift ansehen werde und diese dann als Aus-
zug zu diesem Punkt mit einstelle.  
Herr RM Bauer-Dahm fragt, was mit dem 4. Gebäude geschehe, da ja nur drei umziehen.  
Herr Ludwig antwortet, dass dies bereits von Frau Pakulat gefragt worden sei und dass er 
in seinem Bereich keine freie Fläche habe. Er habe zugesagt, dass man mit dem Liegen-
schaftsamt eine weitere Nutzung prüfe. Auf Nachfragen von Herrn Bauer-Dahm bestätigt er, 
dass die drei Unterkünfte in die Potsdamer Straße gehen und man sich für die 4. Unterkunft 
Gedanken mache. Er könne hier aber noch keine Zusagen machen. 
Herr RM Bauer-Dahm erläutert, dass nach seines Wissens im Ursprungsbau zwei Roll-
stuhlgerechte Wohnungen geplant gewesen seien. Er fragt, ob diese Planung hiermit nun 
ganz wegfalle. Zudem fragt er, was man mit dem Differenzbetrag plane, da man nun 2 Mio. 
weniger investiv ausgebe.  
Herr Ludwig antwortet, dass man die 2 Mio., die man einspare, nicht verplant habe. Dieses 
Geld sei projektabhängig von der Kämmerei zur Verfügung gestellt worden und er gehe 
nicht davon aus, dass man diese Einsparung ohne die Kämmerei und einem neuen politi-
schen Beschluss für etwas anderes einsetzen könne.  
Er erläutert, dass man bei dem konventionellen Bau an der Potsdamer Straße, für den man 
einen Baubeschluss habe, tatsächlich zwei Rollstuhlgerechte Wohnungen eingeplant habe. 
Die Wohnungen in den Systembauten seien nicht Rollstuhlgerecht, allerdings Rollstuhlge-
eignet. Er fährt fort, dass die Wohnungen nicht alle DIN-Normen erfüllen, aber es sei mög-
lich, besonders im ebenerdigen Bereich, mit dem Rollstuhl sein Leben zu führen. Er weist 
auf den geförderten Wohnungsbau hin und erklärt, dass in diesem Bezug nicht jede DIN-
Norm erfüllt sei, aber man komme ebenerdig ohne Schwellen in die Wohnungen hinein.  
Herr SE Jochim fragt zur Potsdamer Straße nach der Befristung. Er sagt, dass man 
schlimmstenfalls nur drei Jahre Nutzungszeit habe und fragt, ob man eine längerfristige 
Nutzung für dieses Grundstück ermöglichen könne.  
Herr Ludwig antwortet, dass man als Grundlage für die Baugenehmigung den § 246 Bau-
gesetzbuch habe. Man sei im Grünbereich, wo nur befristete Baugenehmigungen möglich 
seien. Aus der Vergangenheit wisse man, dass an der Potsdamer Straße unter diesen Vo-
raussetzungen die vorherige Unterkunft 30 Jahre gestanden habe. Es sei immer um fünf 
Jahre verlängert worden. Er gehe derzeit aus, dass eine jeweilige Verlängerung um weitere 
fünf Jahre möglich sei.

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 05 - Lageplan Potsdamer Str. 1 b

150 Zeichen

Lageplan Potsdamer Str. 1 b
Mittelpunkt: 347983, 5644557
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 27.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 08, Auszug IR 28.09.2021

2575 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 06.10.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
28.09.2021  
öffentlich 
8.7 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf 
dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Einstellungsbeschluss  
  
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-
c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden  
hier: Rückbau- und Baubeschluss 
2831/2021 
 
 
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung mit der Bitte de-
zentrale Unterkünfte in den künftigen Planungen anzustreben:  
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des 
Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung 
Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen.  
Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am 
Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, 
Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.  
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in System-
bauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück

Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich be-
fristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten. 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleis-
tungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisie-
ren. Einzig die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen an der Pots-
damer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu 
vergeben. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 1.690.000 €.  
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den 
Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau 
Potsdamer Str. 1 b freigegeben. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (8)

24.09.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.09.2021 Integrationsrat
TOP 8.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.10.2021 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2831/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.09.2021
Erstellt
10.08.2021 10:22