2831/2021
Flüchtlingsunterkünfte Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden sowie Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, hier: Einstellungsbeschluss, Rückbau- und Baubeschluss
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Anlage 01 - Übersichtsplan Weißdornweg 21
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Übersichtsplan Weißdornweg 21 Mittelpunkt: 356599, 5638589 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 06 - Luftbild Potsdamer Str. 1 b
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Luftbild Potsdamer Str. 1 b Mittelpunkt: 347979, 5644543 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 13, Auszug 2831_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 2831-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.11.2021 öffentlich 9.2.3 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a- c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss 2831/2021 Die FDP-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag AN/2348/2021. Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt. Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beitritt. Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. Herr Giesen lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen. 1. Beschluss: Der Beschlusstenor wird wie folgt um Ziffer 4 ergänzt: 4. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekör- per zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Uni- versität zu Köln aufnehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) Sodann lässt Herr Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der An- lage 10 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor: 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in System- bauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln- Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich be- fristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Ge- samtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben. 4. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu las- sen. D azu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studie- rendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln auf- nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) 9.2.3.1 Ergänzungsan trag der FDP-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD -Fraktion AN/2348/2021 Der Antrag AN/2348/2021 ist unter Top 9.2.3 behandelt worden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2831/2021 Freigabedatum 23.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verzie- hen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu er- richten. Unterausschuss Wohnen 24.09.2021 Integrationsrat 28.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Bauausschuss 25.10.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und bau- lichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Einzig die Planung und Er- richtung der neuen Außenanlagen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 1.690.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.362.290 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 81.243 € c) bilanzielle Abschreibungen 95.183 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge 220.716 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage Situation am Weißdornweg: Am Standort Weißdornweg ist 2015 ein Systembau aus vier zweigeschossigen Gebäudekörpern für die Unterbringung von Geflüchteten über einen Totalunternehmer errichtet worden. Da die Fläche zu diesem Zeitpunkt planungsrechtlich noch nicht als Wohnbaufläche vorgesehen war, wurde die derzeit noch geltende Baugenehmigung befristet bis zum 11.09.2022 erteilt. Im Hinblick auf das zwischen- zeitlich geplante Neubaugebiet „Rondorf NordWest“ konnte diese Frist auch nicht verlängert werden. Die Unterkunft Weißdornweg muss somit aus bauordnungsrechtlicher Sicht bis zu dem genannten Stichtag gänzlich zurückgebaut sein. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung die Unterkunft Weißdornweg bereits bis Oktober 2021 leer- ziehen und aufgeben. Die Systembauten und das Grundstück selbst müssen anschließend zurückge- baut werden. Um den Rückbau zeitnah gewährleisten zu können, müsste die Verwaltung kurzfristig Ingenieurleistungen in Anspruch nehmen, um die Bauleistungen zunächst zu planen und im An- schluss vergaberechtskonform zu beauftragen. 4 Da die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Systembauten noch lange nicht erreicht ist, hat die Verwal- tung ein hohes Interesse, diese auch nach Aufgabe des Standorts am Weißdornweg weiter zu nut- zen. Da der Bau in einer vergleichsweise hohen Qualität ausgeführt worden ist, kann dieser ohne weiteres eine Betriebsdauer von über 30 Jahren erreichen. Bei einem Rückbau zum 01.07.2022 wer- den die Gebäude voraussichtlich noch mit rund 1.215.000 € im Anlagevermögen enthalten sein, die Außenanlage mit rund 222.000 €. Ob die Bauteile bei einem ausgeschriebenen Abriss von den Un- ternehmen noch verwendbar sind und ob sich dies preismindernd auswirken kann, ist allerdings frag- lich. Ohne Wiederverwendung des Systembaus werden des Weiteren Kosten für den Rückbau der vier Gebäudekörper inklusive Verladung, Transport und Entsorgung in Höhe von rd. 580.000 € anfal- len. In diesem Fall wären die Aufwendungen aus dem laufenden Budget im Teilplan 1004 zu finanzie- ren. Zudem wären die Restbuchwerte der Anlagen in Höhe von rund 1,4 Mio. € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Ein Rückbau im Jahr 2022 ist somit als wirtschaftlich nachteilig und insbesondere auch als nicht nachhaltig zu bewerten. Situation an der Potsdamer Straße: An der Potsdamer Straße 1b soll gemäß ursprünglicher Planung eine Unterkunft für Geflüchtete in konventioneller, massiver Bauweise entstehen. Nach derzeitigem Stand ist von investiven Gesamt- kosten in Höhe von rund 3,6 Mio. € auszugehen. In seiner Sitzung am 04.02.2021 (Vorlagen-Nummer 1898/2020) hatte der Rat den Bau beschlossen. Entgegen früherer Annahmen konnte im April dieses Jahres nur eine auf fünf Jahre befristete Bauge- nehmigung erteilt werden. Da der entsprechende Befreiungsbescheid von den Festsetzungen des Bebauungsplans explizit auf einen „begrenzten Nutzungszeitraum“ abstellt, ist zum heutigen Tage somit nicht von einer unbefristeten Nutzungsperspektive auszugehen. Zwar kann in fünf Jahren bzw. bei Auslaufen der erteilten Genehmigung geprüft werden, ob eine Baugenehmigung für weitere fünf Jahre erteilt werden kann. Eine entsprechende längerfristige Planungssicherheit besteht damit jedoch nicht. Ein derartiges Neubauprojekt lässt sich nur über eine sichere Nutzungsperspektive von über 20 Jahren wirtschaftlich darstellen. Das angedachte konventionelle Gebäude ist planerisch zudem für eine qualitativ hochwertige Nut- zung ausgelegt. Es erfordert einen Realisierungszeitraum ab heute bis zur Fertigstellung von mindes- tens 24 Monaten. Das Gebäude könnte also, selbst wenn in 2026 eine erneute befristete Genehmi- gung bis 2031 erteilt würde, eine Standzeit von höchstens acht Jahren erreichen. Geplantes Vorgehen: Die Realisierung eines Gebäudes zur Unterbringung von Geflüchteten am Standort Potsdamer Stra- ße 1b ist fester Bestandteil der Ressourcenplanung der Stadtverwaltung. Im Zuge dessen sind auch bereits erhebliche Kosten für die Nutzbarmachung des Grundstücks entstanden. Es besteht daher ein deutliches Interesse der Verwaltung, wenigstens die baurechtlich genehmigten 5 Jahre an der Pots- damer Straße in geeigneter Weise für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine kombinierte Lösung für die beiden Standorte entwickelt: Projektskizze Es werden Planungen aufgenommen, um auf dem Grundstück Potsdamer Straße 1b statt des ge- planten Massivbaus nunmehr drei der vier Systembauten aus dem Weißdornweg wieder zu errichten. Eine zeitnahe Genehmigungsreife vorausgesetzt, werden auf dem Grundstück Potsdamer Straße 1b sodann notwendige Erschließungen und Gründungen errichtet. Die Gebäude im Weißdornweg wer- den anschließend termingerecht zurückgebaut. Drei der vier Systemgebäude werden jedoch nicht zurückgebaut und entsorgt, sondern auf dem vorbereiteten Grundstück Potsdamer Straße wieder aufgestellt und hergerichtet. Damit einhergehend werden dort auch entsprechende Außenanlagen erstellt. 5 Die drei zweigeschossigen Gebäudekörper beinhalten 10 abgeschlossene Einheiten und schaffen mit Platz für maximal 59 Personen die gleichen Unterbringungskapazitäten wie der ursprünglich geplante Massivbau. Das vierte Systemgebäude wird, sofern der Totalunternehmer keine anderweitige Verwendung findet, fachgerecht entsorgt. Die zulässige bebaubare Grundstücksgröße am Standort Potsdamer Straße 1b lässt insoweit nur die Wiedererrichtung von 3 Systembauten zu. Das Grundstück Weißdornweg wird in einen für den Investor akzeptablen Zustand versetzt und Mitte 2022 an diesen übergeben. Der Rückbau der Bodenplatte und der Versorgungsleitungen ist im Rahmen der anstehenden Erschlie- ßungsmaßnahmen einvernehmlich geregelt. Um die bestehende baurechtliche Befristung, mithin der 11.09.2022, einzuhalten, ist angesichts der erforderlichen umfänglichen Arbeiten für dieses Szenario ein unverzügliches Handeln erforderlich. Zeitrahmen Mit den Rückbauarbeiten am Weißdornweg sowie den Erschließungs- und Gründungsarbeiten an der Potsdamer Str. könnte voraussichtlich im 1. Quartal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der gesamten Umsetzungsmaßnahme ist Ende des III. Quartals 2022 avisiert. Eine Belegung an der Potsdamer Str. ist voraussichtlich Anfang November 2022 möglich. Projektvergabe Diese Umsetzungsmaßnahme erfordert ein erhöhtes Maß an Expertise und Zuverlässigkeit auf Seiten der beteiligten Auftragnehmer. Es müssen sehr kurzfristig Planunterlagen erstellt und eingereicht werden. Die späteren Demontagearbeiten müssen weitgehend zerstörungsfrei ablaufen, um die vor- handene Substanz so weit wie möglich erhalten zu können. Auch beim Wiederaufbau wird die Kennt- nis des vorhandenen Materials von Vorteil sein. Die Unternehmen sollten daher aus der Vergangen- heit auch als besonders zuverlässig bekannt sein, da die ambitionierte Zeitschiene andernfalls nicht garantiert werden kann. Nicht zuletzt ist auch fraglich, ob es Firmen gibt, die auf ihre Werkleistungen an bauseits gestelltem Material Gewährleistung geben wollen. Diese Voraussetzungen berücksichtigend, ist es sinnvoll und angeraten, die Planung und Bauausfüh- rung durch das Unternehmen vornehmen zu lassen, das den Systembau am Weißdornweg errichtet hat. Dieses ist seinerzeit als Totalunternehmen aufgetreten und hat die Projektrealisierung – auch an anderen Standorten – von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe fach- und termingerecht bewerkstelligt. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass nur diese Firma die notwendigen Bauantragsunterlagen derart kurzfristig zusammenstellen kann. Da das Unternehmen zudem die zu verwendende Bausubstanz genau kennt, kann auch in diesem Fall mit hoher Fach- und Terminge- rechtigkeit gerechnet werden. Die Firma besitzt für das hier beschriebene Bauvorhaben insoweit ein Alleinstellungsmerkmal. Die Umsetzung des Vorhabens, bei dem zwei Baustellen eng aufeinander abgestimmt werden müssen, kommt nur auf diesem Wege in Betracht und ist somit auch vergabe- rechtlich konform. Für die Gesamtmaßnahme ist mit geschätzten Kosten von überschläglich rund 1,69 Mio. € brutto auszugehen. Es kann umgehend die Erstellung einer entsprechenden Kostenberechnung beauftragt werden, sobald der Rat einen entsprechenden Beschluss für die Umsetzung dieser Maßnahme ge- fasst hat. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit erfolgt bereits jetzt die Beteiligung der politischen Gremien. Bewertung Die für dieses Projektszenario anfallenden Kosten fallen mit 1,69 Mio. € geringer aus als für die Er- richtung eines Massivbau mit 3,6 Mio. €. Dennoch sind auch diese Im Verhältnis zu maximal 9 Jahren Standzeit als hoch zu bewerten. In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, dass der Rückbau am Weißdornweg erfolgt. Die Kosten hierfür würden sich wie dargestellt auf rund 580.000 € belaufen und unabhängig von diesem Projekt anfallen. Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise sind wesentliche Vorteile verbunden, die gesamtstädti- schen Interessen zugutekommen: - Am Standort Potsdamer Straße kann wie geplant eine Unterkunft für Geflüchtete mit den be- nötigten Unterbringungskapazitäten errichtet werden. 6 - Da diese in kurzer Zeit bezugsfertig sein kann, wird die befristete Baugenehmigung zeitlich maximal ausgenutzt. - Die Versetzung der Bestandsbauten ist zwar ebenfalls aufwändig, aber weit weniger kosten- und ressourcenintensiv als ein konventioneller Bau. - Es ist nachhaltig, die bestehenden Systembauten weiter zu nutzen und ökologisch wie wirt- schaftlich gegenüber einem konventionellen Neubau mit begrenzter Nutzungsdauer überle- gen. - Bestehendes Anlagevermögen wird intensiv genutzt und eine vorzeitige Abschreibung zulas- ten der Allgemeinen Rücklage vermieden. Unter Abwägung sämtlicher Faktoren und Interessen ist diese Vorgehensweise die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung, um Unterbringungsmöglichkeiten am Standort Potsdamer Straße zu schaf- fen. Eine Totalunternehmer-Vergabe muss aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit als Einzelangebot auf- grund Alleinstellungsmerkmal erfolgen. Nach vergaberechtlicher Vorprüfung ist der hier dargestellte Sachverhalt zur Begründung des Alleinstellungsmerkmales des vorgesehenen Unternehmens geeig- net. Die Bauaufsichtsbehörde hat verwaltungsintern in Aussicht gestellt, kurzfristig eine Umplanung in Bezug auf die kürzlich erteilte Baugenehmigung für den Standort Potsdamer Straße 1b zu begleiten. Ein neues Bauantragsverfahren kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht bzw. ist somit ent- behrlich. Eine Umsetzung des Vorhabens bedeutet einen zeitlichen wie baulichen Mehraufwand gegenüber dem bislang geplanten Szenario, lediglich den Systembau im Weißdornweg zurückzubauen. Das sehr enge Zeitfenster bleibt demgegenüber unverändert bestehen. Wenn die von der Verwaltung vorge- schlagene Handlungsalternative umgesetzt werden soll, setzt dies eine kurzfristige politische Ent- scheidung voraus. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht im November dieses Jahres gefasst werden können, muss sich die Verwaltung auf den ersatzlosen Rückbau der Unterkunft Weißdornweg konzentrieren, um ihrer bauordnungsrechtlichen Verpflichtung sicher nachkommen zu können. Auswirkungen auf den Klimaschutz Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver- brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach- haltig ist. Aufgrund der begrenzten Zeitschiene und der vorhandenen Baukörper kann hier jedoch eine Planung von Maßnahmen wie Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung sowie E-Ladeinfrastruktur nicht umgesetzt werden, ohne das Projekt als solches zu gefährden. Im Gegenzug ist der Verzicht auf den ursprünglich geplanten Massivbau – insbesondere mit Blick auf die begrenzte mögliche Nutzungs- dauer – als positiver Aspekt des Projektes im Kontext des Klimaschutzes zu bewerten. Finanzierung Die gesamte Maßnahme ist konsumtiv einzustufen. Ausgenommen sind die Maßnahmen, die mit der Planung und Errichtung einer neuen Außenanlage an der Potsdamer Straße verbunden sind; diese sind investiv. Zur Deckung der investiven Bedarfe in Höhe von rd. 330.000 € stehen ausreichende Mittel zur Verfü- gung, da die Mittel für das ursprüngliche Bauvorhaben Potsdamer Straße 1b auf der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b nicht mehr benötigt werden. 7 Zur Finanzierung der konsumtiven Bedarfe werden im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in folgenden Teilplanzeilen Aufwandsermächti- gungen in Höhe von insgesamt 1.362.290 € zur Verfügung gestellt: Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen Die Deckung der Mittel erfolgt aus frei werdenden Mitteln in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 sind Aufwendungen ein- geplant worden, die aufgrund von nicht zu erwartenden Verschiebungen bei den Anmietungen von Einrichtungen nicht weiter benötigt werden. Die Aufwendungen der vorangegangenen Haushaltsjahre aus dem Abgang von Anlagevermögen, Planungskosten für den konventionellen Neubau Potsdamer Str. 1 b in Höhe von 182.724 €, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die im laufenden Jahr für diesen Bau angefallenen Planungskosten in Höhe von 1.152 €, die zunächst inves- tiv gebucht wurden, werden bei Einstellung der Maßnahme korrigiert und als Aufwand in 2021 ausge- bucht. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss eines Gebäudekörpers sowie der alten Außenanlagen am Weißdornweg, mit einem Restbuchwert in Höhe von 482.352 € zum Stand 01.07.2022, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Mittelbedarf für die Jahre 2023 ff. für den Betrieb der Unterkunft ist in der weiteren Haushaltspla- nung zu berücksichtigen. Dezernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Es werden Erträge in Höhe von jährlich rund 220.716 € im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 4, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erwirtschaf- tet. Es handelt sich hier um Nutzungsgebühren gemäß der jetzt gültigen Satzung. Diese wird voraus- sichtlich gemäß der betriebswirtschaftlichen Kosten noch angepasst. Begründung für die Dringlichkeit Wie oben beschrieben, kann das hier vorgeschlagene Szenario nur dann umgesetzt werden, wenn ein entsprechender Beschluss im November dieses Jahres gefasst wird. Da die entscheidungsrelevanten Fakten erst im April dieses Jahres vorlagen, konnten auch erst dann weitere Lösungen erarbeitet und verwaltungsinterne Absprachen getroffen werden. Im Zuge dessen war es leider nicht möglich, diese Beschlussvorlage so zeitnah fertig zu stellen, dass sämtliche La- dungsfristen eingehalten werden. Anlagen
Anlage 10 - Kostenaktualisierung und aktualisierter Beschlussvorschlag
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Anlage 10 – Kostenaktualisierung und Anpassung des Beschlussvorschlags Bei der Erstellung der vorliegenden Beschlussvorlage (2831/2021) wurde für das Szenario Umsetzung der Systembauten vom Weißdornweg 21 in die Potsdamer Str. 1 b von Gesamtkosten in Höhe von 1.692.290 € brutto ausgegangen. Diese beinhalten 330.000 € investive Auszahlungen für die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen am Standort Potsdamer Str. 1 b sowie 1.362.290 € konsumtive Kosten für die restlichen Bau- und Planungsleistungen im Zuge des Totalunternehmerauftrags für die Demontage der vier Systembauten am Weißdornweg / Wiederaufbau von drei Gebäudekörpern am Standort Potsdamer Str. 1 b. Nach Schlusszeichnung der Vorlage am 23.09.2021 bzw. den bereits erfolgten Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen, erreichte die Verwaltung am 12.10.2021 ein schriftliches Angebot des Totalunternehmers für die Demontage der vier Systembauten am Weißdornweg sowie die Umsetzung und den Wiederaufbau von drei Gebäudekörpern am Standort Potsdamer Str. 1 b. Für die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen werden insgesamt 1.820.938 € aufgerufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag der Verwaltung nur eine grobe Kostenannahme des Totalunternehmers vor. Um die avisierte Zeitschiene bzw. Frist, bis zu der der Rückbau erfolgt sein muss, mithin der 11.09.2022, einhalten zu können, musste die Verwaltung bereits auf Grundlage dieser Kostenannahme die aktuelle Beratungsfolge zur Einholung eines entsprechenden Beschlusses erreichen. Aus der mit dem Totalunternehmen durchgeführten Schnittstellenabgrenzung haben sich weitergehende Leistungen ergeben, die nicht durch diesen erbracht werden können und somit durch die Verwaltung bauseitig separat vergeben werden müssen. Auf Grundlage einer aktuellen Kostenschätzung sind diese mit 504.650 € zu beziffern. Im Wesentlichen fallen hierfür an: - Installation neuer Versorgungsleitungen (Gas, Wasser/Abwasser, Strom, Tele- kommunikation) auf dem Grundstück Potsdamer Str. 1 b - Erdarbeiten für die Baugrubenverfüllung an der Potsdamer Str. 1 b - zusätzliche Planungsleistungen (Bodengutachter, TGA-Planung Außenraum, Bauphysik) Als Risikozuschläge wurden zusätzlich insgesamt 161.503 € einkalkuliert. Diese sollen etwaige sicherheitsrelevante, brandschutzbedingte Auflagen aus der noch zu beantragenden Baugenehmigung (beispielsweise für die Installation einer Brandmeldeanlage) sowie weitere unvorhersehbare Kostensteigerungen wie beispielsweise erhöhte Energiepreise (CO²- Steuer) oder ähnliches abdecken. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Systembauten belaufen sich auf insgesamt 2.655.588,94 € (ohne Risikozuschlag) bzw. 2.817.092,37€ (mit Risikozuschlag). Maßnahme Kosten aktuell Kosten Vorlage Kostenart Planung, Bau- u. Bauneben- 1.820.938,00 € 1.362.290,00 € konsumtiv kosten Versetzung System- bauten (Totalunternehmen). Planung, Bau- u. Bauneben- 330.000,00 € 330.000,00 € investiv kosten Errichtung Außenan- lagen Potsdamer Str. (Verwaltung) Erschließungs- u. Planungs- 504.650,94 € konsumtiv leistungen (Verwaltung) Risikozuschlag 161.503,43 € konsumtiv (Verwaltung) Die zusätzlichen konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 1.124.802 € können aus den gleichen Mitteln gedeckt werden, die in der Beschlussvorlage aufgeführt sind. Die Kosten für den einzustellenden konventionellen Neubau Potsdamer Str. 1 b wurden in der vorliegenden Beschlussvorlage mit 3.618.197 € brutto beziffert. Dieser Wert beruht auf der vorhandenen Kostenberechnung des konventionellen Bauvorhabens aus dem Jahre 2020. Bei der Kalkulation wurde der Baupreisindex 1/2020 mit 117,20 verwendet. Bei Hochrechnung der Kosten mit dem aktuellen Baupreisindex 3/2021 mit 129,60, ergäben sich aktuell geschätzte Kosten in Höhe von 3.938.915 €. Im Vergleich zwischen der Errichtung eines konventionellen Neubaus und der Umsetzungsmaßnahme der Systembauten bleibt die von der Verwaltung favorisierte Alternative Umsetzung der Systembauten zur Potsdamer Str. 1 b um 1.121.823 € günstiger. Dies entspricht einer Baukostenersparnis von 28 %. Unter Berücksichtigung der oben dargestellten aktuellen Kostendaten wird der Beschlussvorschlag der Vorlage 2831/2021 wie folgt angepasst: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforder- lichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
Anlage 14, Auszug FA 08-11-2021 zu 2831-2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 öffentlich 10.11 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a- c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss 2831/2021 Beschluss in der Fassung wie Anlage 10: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in System- bauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln- Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, F lurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich be- fristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Ge- samtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
V/562/4
Vorlagen-Nummer
2831/2021
Stand: 23.05.2024
Sachstandsbericht
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden
hier: Einstellungsbeschluss
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-
Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück
Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden
hier: Rückbau- und Baubeschluss
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neu-
baus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur
19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belau-
fen sich auf rd. 184.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weiß-
dornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flur-
stück 476, aufzugeben und zurückzubauen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembau-
weise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf,
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer
Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung
als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und
baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung
und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür er-
forderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitäts-
gründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten ein-
schließlich eines Risikozuschlags für etw aige sich aus der Baugenehmigung erge-
bende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Ge-
samtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b frei-
gegeben.
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4. Weiterhin w ird die Verw altung gebeten zu prüfen, inw iew eit der vierte Gebäude-
körper zeitnah einer anderw eitigen Nutzung zu Wohnzw ecken zugeführt w erden
kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verw al-
tung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rek-
torat der Universität zu Köln aufnehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Drei der vier Systembauten wurden vom Weißdornweg zur Potsdamer Str. umgesetzt. Die
wiederverwertbaren Materialien der Außenanlagen (z. B. Gehwegplatten, Sitzbänke) wurden
im Weißdornweg demontiert und zur Weiterverwendung in die Potsdamer Str. verbracht.
Eine umfassende Prüfung einer anderweitigen Nutzung des vierten Gebäudekörpers zu
Wohnzwecken, unter anderem für die Universität zu Köln, wurde durch die Verwaltung durch-
geführt. Das Ergebnis wurde ausführlich in der Mitteilung 0799/2022 dargelegt. Mangels Alter-
nativen wurde der vierte Systembau dem Totalunternehmer unentgeltlich zur Verfügung ge-
stellt. Dadurch konnten die Entsorgungskosten eingespart werden.
Nach Abschluss der Arbeiten an den Außenanlagen im April 2024 ist die Anlage zur Nutzung
in Betrieb genommen wurden. Die ursprünglich laut Beschlussvorlage im III. Quartal 2022 avi-
sierte Fertigstellung verzögerte sich aufgrund von Personal- und Lieferengpässen in Zusam-
menhang mit dem Ukrainekrieg, aufgrund eines bei der Demontage festgestellten großflächi-
gen Wasserschadens sowie aufgrund von durch starke Regenfälle hervorgerufenen Verzöge-
rungen bei den Garten- und Landschaftsbauarbeiten.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Anlage 02 - Lageplan Weißdornweg 21
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Lageplan Weißdornweg 21 Mittelpunkt: 356605, 5638598 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 04 - Übersichtsplan Potsdamer Str. 1 b
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Übersichtsplan Potsdamer Str. 1 b Mittelpunkt: 348080, 5644531 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 12 Erläuterungen der Verwaltung zur Stellungnahme 14
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Beschlussvorlage 2831/2021 Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln- Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Pots- damer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden Hinweise des Amtes für Wohnungswesen zur Stellungnahme 14, RPA-Nr.: 2021/0729, Anlage 11 Die weitere Verwendung des vierten Baukörpers, der nicht an den neuen Standort Potsda- mer Str. umgesetzt werden kann, wurde insoweit im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrach- tung nicht berücksichtigt, da bei Übernahme des Moduls durch den Auftragnehmer hierfür keine weiteren Kosten anfallen würden. Die Verwaltung entwickelt jedoch aktuell eine Möglichkeit, den verbleibenden Systembau an einen planungsrechtlich bereits vorgeprüften Standort für eine weitere soziale Nutzung zu versetzen. Die erforderlichen Abstimmungen hierzu laufen und lassen bislang auf eine posi- tive Realisierungsperspektive hoffen: Sobald hier ein entsprechender Bearbeitungsstand erreicht ist, wird die Verwaltung über die Ergebnisse berichten. Bei den eingereichten Unterlagen zum Projekt handelt es sich insbesondere um das Angebot des Totalunternehmers, das auch vergaberechtlich vorgeprüft wurde. Danach bestehen keine Bedenken gegen die Beauftragung. Eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 liegt für das Projekt nicht vor, da keine Entwurfsplanung beauftragt wurde. Eine solche liegt lediglich für den ursprünglich vorgesehen konventionellen Bau vor, auf deren Grundlage der Baube- schluss 1898/2020 eingeholt wurde. Vor Beschluss der aktuellen Vorlage 2831/2021 kann die Verwaltung die weiteren Planungen, die Gegenstand des Angebotes des Totalunterneh- mers sind, nicht beauftragen. Für die nunmehr beabsichtigte Versetzung der Systembauten hat die Verwaltung eine Mach- barkeitsstudie erstellt sowie die technischen, planungs- und bauordnungsrechtlichen Gelin- gensbedingungen abgeklärt. Auf dieser Grundlage wurde das Projekt neu aufgesetzt und ein entsprechendes Angebot für eine Realisierung durch den Totalunternehmer eingeholt. Ange- sichts des sehr engen Gelegenheitsfensters, in dem eine nahtlose Versetzung der System- bauten nur möglich ist, war eine andere Vorgehensweise nicht möglich. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Kostenberechnung vorgelegt werden, sondern lediglich das zwischenzeitlich eingegangene Angebot. Der angegebene investive Finanzbedarf i.H.v. 330.000 € für Planung und Realisierung der Außenanlagen wurde aus der bisherigen Planung für den konventionellen Bau übernommen, da eine Überarbeitung der Planung für den Außenbereich noch nicht vorliegt. Die ursprüngli- che Planung beinhaltete unter anderem die Errichtung einer zusätzlichen barrierefreien Rampe im hinteren Spielbereich, einer zusätzlichen Tischtennisplatte sowie einer Einhau- sung für Rollstühle und Kinderwägen. Neben der Neuschaffung von 28 Fahrradabstellplätzen waren auch zusätzliche Bepflanzungen vorgesehen. Details sind im Baubeschluss 1898/2020 für den konventionellen Bau ersichtlich. Mit Versetzung der Systembauten muss diese Planung zwar nochmal überarbeitet werden, die Umsetzung der vorgenannten Leistun- gen ist grundsätzlich auch für den Systembau vorgesehen. Die Kostenschätzung für bauseitig zu erbringende Planungs- und Erschließungsleistungen fußt auf Berechnungen des Fachamtes. Kosten für erforderliche Leistungen der Bauüberwa- chung wurden dabei auf Basis der HOAI ermittelt. Für weitere Positionen wurden Daten aus anderen Projekten herangezogen. Für die Eventual- bzw. Risikopositionen wurden insbeson- dere Kosten für mögliche Auflagen der Baugenehmigung ermittelt, so z.B. für eine ggf. erfor- derliche Brandmeldeanlage.
Anlage 07 - Machbarkeitsstudie Systembau Potsdamer Str. 1 b
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KölnGis Ddsiactkön |) Mittelpunkt: 347985, 5644606 Herausgeber: 1:500 0 5 10 15 20m Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Anlage 03 - Luftbild Weißdornweg 21
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Luftbild Weißdornweg 21 Mittelpunkt: 356604, 5638585 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 11 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 29.10.2021 143 Dez. V 56 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2831/2021, Stand: 23.09.2021 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln- Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss RPA-Nr.: 2021/0729 Sehr geehrte Damen und Herren, die Unterlagen zu den oben genannten Maßnahmen wurden dem Rechnungsprüfungsamt am 22.10.2021 zur Verfügung gestellt. Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor, einen Baubeschluss für die Aufstellung der Wohncon- tainer am Standort Potsdamer Straße in den politischen Gremien zu erwirken. Die Argumen- tation des Fachamtes zur Demontage und Wiederverwendung von bestehenden Modulbau- ten kann vom Grundsatz her nachvollzogen werden. Die Beschlussvorlage beschreibt aus- führlich die Hintergründe und die geplante Vorgehensweise. Bei der Bewertung der Nutzung von Wohncontainern ist zwischen der betriebswirtschaftli- chen Nutzungsdauer (10 Jahre gemäß Abschreibungstabellen AfA) und der mutmaßlichen Nutzungsdauer, die mehrere Jahrzehnte betragen kann, zu unterscheiden. Es sollen drei der vier Containereinheiten am neuen Standort Potsdamer Straße wiederverwendet werden. Die vierte Containereinheit soll fachgerecht entsorgt bzw. durch den Auftragnehmer anderwärtig verwendet werden. Dies ist Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt. Die Kosten für die Demontage, den Transport zum neuen Standort sowie die Aufstellung von drei Modulbauten sind in einem Angebot der Fa. ALHO (ursprünglicher Lieferant der Contai- neranlagen) vom 21.10.2021 ausgewiesen. Die in den Unterlagen benannten Kosten sind nicht oder nur teilweise nachvollziehbar. Die Unterlagen entsprechen nicht den Vorgaben einer Kostenberechnung gemäß DIN 276, wie üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen vorgesehen. Die Kosten für Planung und Realisierung der Außenanlagen sind mit 330.000,- € beziffert, ohne eine konkrete Aufstellung der zu erbringenden Planungsleistungen und ohne eine Dar- stellung des Umfangs bzw. der Ausführungsqualitäten. Es werden weitere Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von 504.605,94 € aus einer Kostenschätzung der Fachdienststelle sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 161.503,43 € angesetzt. Die Grundlagen der Kostenschätzung bzw. zur Risikobewertung sind in den Un- terlagen nicht dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 09 - Auszug UA Wohnen 24.09.2021
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Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 08.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 24.09.2021 öffentlich 2.1 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städti- schen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss 2831/2021 Herr Bauer-Dahm schlägt vor, dass diese Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfol- genden Gremien gehen solle, da man noch keine Zeit gehabt habe, diesen durchzuarbei- ten. Er habe allerdings auch schon Fragen, die er gerne der Verwaltung mitgeben möchte. Er habe es so verstanden, dass die Gebäude nun sechs Jahre alt seien und sie nun für fünf Jahre an den neuen Standort dürfen. Mit einer maximalen Verlängerung sei man dann bei ca. 15 Jahren. Dies wäre die Hälfte der eigentlichen Halbwertzeit, da die Gebäude eigent- lich für 30 Jahre konzeptioniert worden seien. Er fragt, ob man diese ein zweites Mal um- ziehen lassen könne und ob die Gebäude einen weiteren Umzug überhaupt standhalten. Des Weiteren fragt er, ob man diese Gebäude dann entsorgen müsse oder ob es vielleicht sinnvoll sei, jetzt ein Grundstück zu finden, wo diese direkt für die restliche Nutzungsdauer von 25 Jahren stehen blieben. Herr Ludwig antwortet, dass die Situation nicht ganz so dramatisch sei. Auch nach der 2. Verlängerung um 5 Jahre sei eine weitere Verlängerung der Bauaufsicht möglich. Man kön- ne diese Unterkünfte durchaus bis zum prognostizierten Ende der Lebensdauer stehen las- sen. Er stimme ihm zu, dass jeder Umzug bei diesen Systembauten auch Auswirkungen auf die Substanz habe, so dass man sie nicht allzu oft umziehen lassen könne. Der eine Umzug würde ihm aber reichen. Er plädiere dafür, dass man jeweils nach 5 Jahren bei der Bauauf- sicht eine Verlängerung der Genehmigung beantrage. Frau RM Ruffen bedankt sich für die Vorlage und fährt fort, dass sie dies sehr befürworte und in ihrer Fraktion dafür werben werde. Sie fragt, ob man dort nun keinen Bedarf mehr habe oder ob sie dort nicht mehr stehen dürfen, da man jetzt die Unterkünfte für geflüchtete Menschen abbaue. Herr Ludwig erwidert, dass man die Unterkünfte nicht abbaue, weil an dieser Stelle kein Bedarf mehr da sei, sondern weil diese Unterkünfte der Entwicklung von Rondorf Nordwest im Wege stehen. Es sei seit Jahren klar und somit auch in den Kaufverträgen der Liegen- schaftsverwaltung dokumentiert, dass man weg müsse, wenn das Geschehen dort losgehe. Man habe jetzt wahrscheinlich die einmalige Chance diese Systembauten umzuziehen, da man in der Potsdamer Straße gerade jetzt einen Baubeschluss habe. Diese Chance würde man verpassen, wenn man länger warte, somit mache es in den Augen der Verwaltung Sinn, so wie vorgeschlagen, zu verfahren. Frau RM Pakulat bittet darum, dass man die Fragen und Antworten aus diesem Unteraus- schuss einstelle, so dass die nachfolgenden Gremien diese ebenfalls erhalten. Sie berichtet, dass es an der Potsdamer Straße in Weiden immer eine Flüchtlingsunterkunft gegeben habe. Diese sei zum Schluss in einem sehr schlechten Zustand gewesen und wohl auch schon abgerissen worden. Die Bevölkerung habe sich damit einverstanden er- klärt und man begrüße es, wenn an diesem Standort wieder eine hinkäme, die in einer inte- grierten Bauweise und somit städtisch vorzeigbar sei. Sie könne damit auch ein Teil von Weiden werden. Wenn man sich nun die Fotos von den Unterkünften, die momentan in Rondorf Nordwest stehen, ansehe, zweifle sie daran, dass diese die Kriterien erfüllen. Sie sehe aber auch die positiven Gründe, die man in der Vorlage genannt habe. Sie bittet darum, dass man prüfen könne, ob man die Unterkünfte städtebaulich oder ästhetisch auf- wertet könne. Zudem fragt sie, ob die Unterkünfte der Stadt oder dem Totalunternehmer gehören. Sie stellt weiter die Frage, ob die Stadt auf die 4. Unterkunft ein automatisches Zugriffsrecht habe oder ob die Unterkunft im Besitz des Unternehmers bliebe. Wenn sie im städtischen Besitz sei, möchte sie darum bitten, dass man sich eine zusätzliche Nutzung überlege. Man habe immer wieder Engpässe beispielsweise bei Student*innen oder ob- dachlosen Menschen, etc. Sie fügt hinzu, dass man auch über städtische Grundstücke ver- füge, wo man diese temporär für andere Zwecke aufstellen könne. Herr Ludwig erklärt, dass es sich bei den Bauten in Rondorf Nordwest um Systembauten handele. Diese Unterkünfte seien nach konventioneller Bauweise momentan die Besten, da sie abgeschlossene Wohneinheiten beinhalten. Diese seien durchaus für eine gute Integra- tion förderlich. Über Ästhetik könne man sich unterhalten und man könne sicherlich schau- en, was machbar sei, wenn sie stehen. Ein neuer Anstrich sei durchaus denkbar. Er erläutert weiterhin, dass die Stadt Köln diese Unterkünfte im Besitz habe, einschließlich der 4. Unterkunft. Wenn man keine weitere Verwendung fände, würde diese von der Firma ALHO abgebaut werden und in dessen Besitz übergehen. Man müsse sie nicht entsorgen, würde aber auch kein Geld für die 4. Unterkunft bekommen. Er fügt hinzu, dass man die Frage, ob man eine andere Fläche habe, aufnehme. Für seinen Bereich könne er aber sagen, dass es keine weitere Fläche gebe. Er werde aber mit der Liegenschaftsabteilung zusammen schauen, ob man gegebenfalls eine Fläche für die 4. Unterkunft finden könne. Er weist darauf hin, dass das Baurecht und die Lage stimmen müssen. Er könne es hier nicht zusagen, aber er vermag es auch nicht auszuschließen. Herr RM Kircher begrüßt im Namen der SPD, dass Herr Ludwig diesen Vorschlag gemacht habe. Er bittet darum, dass man bis zum Bauausschuss die Fragen bereits beantworte, so dass man vorher noch die Möglichkeit habe, dies in den Arbeitskreisen bis zum Bauaus- schuss durchzuarbeiten. Herr Ludwig sagt, dass man sich die Niederschrift ansehen werde und diese dann als Aus- zug zu diesem Punkt mit einstelle. Herr RM Bauer-Dahm fragt, was mit dem 4. Gebäude geschehe, da ja nur drei umziehen. Herr Ludwig antwortet, dass dies bereits von Frau Pakulat gefragt worden sei und dass er in seinem Bereich keine freie Fläche habe. Er habe zugesagt, dass man mit dem Liegen- schaftsamt eine weitere Nutzung prüfe. Auf Nachfragen von Herrn Bauer-Dahm bestätigt er, dass die drei Unterkünfte in die Potsdamer Straße gehen und man sich für die 4. Unterkunft Gedanken mache. Er könne hier aber noch keine Zusagen machen. Herr RM Bauer-Dahm erläutert, dass nach seines Wissens im Ursprungsbau zwei Roll- stuhlgerechte Wohnungen geplant gewesen seien. Er fragt, ob diese Planung hiermit nun ganz wegfalle. Zudem fragt er, was man mit dem Differenzbetrag plane, da man nun 2 Mio. weniger investiv ausgebe. Herr Ludwig antwortet, dass man die 2 Mio., die man einspare, nicht verplant habe. Dieses Geld sei projektabhängig von der Kämmerei zur Verfügung gestellt worden und er gehe nicht davon aus, dass man diese Einsparung ohne die Kämmerei und einem neuen politi- schen Beschluss für etwas anderes einsetzen könne. Er erläutert, dass man bei dem konventionellen Bau an der Potsdamer Straße, für den man einen Baubeschluss habe, tatsächlich zwei Rollstuhlgerechte Wohnungen eingeplant habe. Die Wohnungen in den Systembauten seien nicht Rollstuhlgerecht, allerdings Rollstuhlge- eignet. Er fährt fort, dass die Wohnungen nicht alle DIN-Normen erfüllen, aber es sei mög- lich, besonders im ebenerdigen Bereich, mit dem Rollstuhl sein Leben zu führen. Er weist auf den geförderten Wohnungsbau hin und erklärt, dass in diesem Bezug nicht jede DIN- Norm erfüllt sei, aber man komme ebenerdig ohne Schwellen in die Wohnungen hinein. Herr SE Jochim fragt zur Potsdamer Straße nach der Befristung. Er sagt, dass man schlimmstenfalls nur drei Jahre Nutzungszeit habe und fragt, ob man eine längerfristige Nutzung für dieses Grundstück ermöglichen könne. Herr Ludwig antwortet, dass man als Grundlage für die Baugenehmigung den § 246 Bau- gesetzbuch habe. Man sei im Grünbereich, wo nur befristete Baugenehmigungen möglich seien. Aus der Vergangenheit wisse man, dass an der Potsdamer Straße unter diesen Vo- raussetzungen die vorherige Unterkunft 30 Jahre gestanden habe. Es sei immer um fünf Jahre verlängert worden. Er gehe derzeit aus, dass eine jeweilige Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich sei. Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 05 - Lageplan Potsdamer Str. 1 b
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Lageplan Potsdamer Str. 1 b Mittelpunkt: 347983, 5644557 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 08, Auszug IR 28.09.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 06.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 28.09.2021 öffentlich 8.7 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a- c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss 2831/2021 Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung mit der Bitte de- zentrale Unterkünfte in den künftigen Planungen anzustreben: Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in System- bauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln- Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich be- fristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleis- tungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisie- ren. Einzig die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen an der Pots- damer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 1.690.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2831/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.09.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 10:22