V/0730/2005
Jugendparlament für Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 01.06.2005
8646 Zeichen
RATSFRAKTION Antrag: „ Vom Zuschauer zum Mitspieler“ – Ein Jugendparlament für Münster schaffen! Ausgangslage: Gemäß der 14. Shell-Jugendstudie aus dem Jahr 2002 ist das allgemeine Interesse der Jugend an Politik weiter stark rückläufig. Nur noch 30 Prozent der Jugendlichen zwischen zwölf und 25 Jah- ren interessieren sich für politische Entscheidungen und Vorgänge. Gering ist auch das Vertrauen der jungen Menschen in die gesellschaftlichen und politischen Institutionen und Akteure. Der scheinbaren Politikverdrossenheit stehen bei der absoluten Mehrheit der Jugendlichen aller- dings eine sehr große Akzeptanz der demokratischen Staatsform und ein großes gesellschaftliches Engagement gegenüber. Gemäß der Shell-Studie sind 35 Prozent der Jugendlichen regelmäßig in ihrem persönlichen Lebensumfeld gesellschaftlich aktiv, 41 Prozent gelegentlich. Dabei orientieren sie sich sehr stark an konkreten und praktischen Fragen, die auch mit ihren persönlichen Chancen und Nutzen verbunden sind. Ein Ausweg aus der großen Distanz der Jugendlichen zur Politik liegt somit vor allem in der intensiveren Beteiligung der Jugendlichen an politischen Entscheidungen direkt vor Ort in ihrem Lebensumfeld. Ein Jugendparlament kann dabei ein Baustein von vielen sein, um Jugendliche an politischen Entscheidungen teilhaben zu lassen. Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadt richtet ein Jugendparlament zunächst mit einer zweijährigen Modellphase ein. Wahl und Einrichtung eines Jugendparlaments sind zum Frühjahr 2006 vorzubereiten. Die Amtszeit des Jugendparlaments beträgt zwei Jahre. Wahlberechtigt sind Jugendliche bis zum 16. Le- bensjahr. Anhand eines Erfahrungsberichts soll anschließend entschieden werden, ob ein Ju- gendparlament auf Dauer eingerichtet wird. 2. Zur Vorbereitung dieses Jugendparlaments wird die Verwaltung beauftragt eine Expertenanhö- rung zu organisieren, in der Fachleute und Beteiligte aus anderen Städten und Gemeinden über ihre Erfahrungen zur Einrichtung und Arbeitsweise von Jugendparlamenten berichten. Schwer- punkte der Anhörung bilden dabei: · die Akzeptanz von Jugendparlamenten bei den Jugendlichen · die Altersspannbreite der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Jugendparlamenten · mögliche Wahlmodi für ein Jugendparlament · Wirkungs- und Aufgabenbereiche eines Jugendparlaments · finanzielle Ausstattung / Etat eines Jugendparlaments · Organisation und Begleitung eines Jugendparlaments durch Rat, Ausschüsse, Verwaltung und Schulen 3. In Anlehnung an die Expertenanhörung erarbeitet die Verwaltung ein Konzept für ein Jugenda- parlament sowie ein Wahlverfahren und legt dieses den zuständigen Gremien zur Beschlussfas- sung vor. Begründung: Ein Jugendparlament für Münster schaffen! Die Jugendlichen in unserer Stadt sollen nicht nur zuschauen, sie sollen auch selbst gestalten können. Ein Jugendparlament für Münster zu schaffen heißt für CDU und FDP daher vor allem: Diejenigen, die nach dem Gesetz den Rat noch nicht mitwählen dürfen, erhalten erstmals eine eigene Interessenvertretung, in der sie ihre Anliegen und Ziele diskutieren, beraten und zur Vorbereitung von Entscheidungen in die Gremien der Stadt in geeigneter Form einfließen lassen können. Die Jugendlichen erhalten ihr eigenes Gremium, in dem sie sich nicht nur austauschen, sondern praktisch etwas bewegen können sollen. Erleben Jugendliche in ihrem Lebensumfeld, dass ihre Stimme zählt und ihre Meinung gehört wird, dann entwickelt sich hierüber eine Beteiligungskultur, die für Münster nur von Vorteil sein kann: Über die Arbeit im Jugendparlament lernen die Jugendlichen politische Abläufe kennen, sie lernen, politische Vorgänge selbstständig zu untersuchen, zu beurteilen und eigene Positionen zu entwickeln. Sie lernen aber auch, die elementaren Spielregeln der Demokratie und des gesellschaftlichen Miteinanders in der Praxis umzusetzen, abweichende Meinungen zu akzeptieren und Kompromisse zu machen. Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden für Münster nutzen Da bundesweit bislang sowohl positive als auch negative Erfahrungen mit der Einrichtung und Etablierung von Jugendparlamenten verbunden sind, sollte in Münster besonders großer Wert auf eine intensive Vorbereitung für ein Jugendparlament gelegt werden. Soll das Jugendparlament ein dauerhafter Erfolg werden, ist die Einbeziehung von Experten und ihren praktischen Erfahrungen und Einschätzungen zum Aufbau und Alltag eines Jugendparlaments unerlässlich. Nichts wäre schädlicher als ein Fehlstart des Jugendparlaments aufgrund vermeidbarer Fehler, denn dieser wür- de die Politikdistanz vieler Jugendlicher noch verstärken statt die Jugendlichen über eine reibungs- los arbeitende Interessenvertretung erfolgreich an kommunalpolitische Prozesse und Entschei- dungsabläufe heran zu führen. Beispiele für erfolgreiche Jugendparlamente gibt es viele: Im Jahr 1985 wurde im Baden- Württembergischen Weingarten der erste Jugendgemeinderat in der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen. Nach Einschätzung des Bürgermeisters Gerd Gerber hat dieser sich bewährt, „ da er die Mitbestimmung von Jugendlichen in kommunalpolitischen Fragen ermöglicht, und das weit über sonstige Beteiligungsformen hinaus. Durch ihn können verstärkt Sichtweisen und Meinungen von Jugendlichen in Interessenabwägungen mit einfließen, vor allem bei Themen mit kinder- und jugendspezifischem Bezug.” Indem der Oberbürgermeister die Sitzungen leitet und einzelne Fraktionsmitglieder regelmäßig als Gäste an den Sitzungen teilnehmen, ist der Jugendgemeinderat in Weingarten gut mit dem Rat verzahnt. Das Weingartener Experiment zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen fand Mitte der achtziger Jahre schnell erste Nachahmer. Heute gibt es in mindestens elf Bundesländern Jugendparlamente. In NRW gibt es 28 politische Interessenvertretungen für Jugendliche, in Bayern 58 Jugendparlamente; das „ Pionierland“ Baden- Württemberg ist mit knapp 100 Jugendgemeinderäten weiterhin führend. Die bisherigen Erfahrungen mit Jugendparlamenten haben gezeigt, dass es für diese keine zwingend einheitliche Form gibt. Vielmehr werden die Jugendparlamente stark in die jeweilige Struktur vor Ort eingebunden und ihre Organisationsform entsprechend sehr beweglich gehandhabt. In den ein- zelnen Städten und Gemeinden Deutschlands haben sich verschiedene Modelle kommunaler Ju- gendvertretungen unter den verschiedensten Bezeichnungen etabliert. Für CDU und FDP ist daher der Vergleich mit Städten ähnlicher Größenordnung und Struktur von besonderer Bedeutung. Ein erfolgreiches Jugendparlament braucht Begleitung und feste Ansprechpartner Ein erfolgreich arbeitendes Jugendparlament lebt besonders von einer engen Begleitung, Anleitung und Unterstützung durch die Erwachsenen. Feste Ansprechpartner in Rat und Verwaltung bilden die wichtigste Schnittstelle zwischen den Jugendlichen und ihrer Stadt. Soll ein Jugendparlament eingerichtet werden, muss daher der gute Wille aller Erwachsenen da sein, alle Beteiligten des Jugendparlaments müssen an einem Strang ziehen. Dies gilt ganz besonders auch für die Schulen, die von Rat und Verwaltung frühzeitig als feste Partner in das Projekt “ Jugendparlament” einbezogen werden sollten. Dass eine gute Vernetzung und feste Anspechpartner sich auszahlen, zeigen besonders die Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg, wo es grundsätzlich feste Bezugspersonen, etwa aus dem Jugendamt, gibt. Auch die Verzahnung mit dem Rat ist eng: Oft leiten die Bürgermeister die Sitzungen der Jugendparlamente, viele Fraktionsmitglieder nehmen regelmäßig an diesen teil. Als weitere feste Kooperationspartner kommen die Schulen, aber auch die Landeszentrale für politische Bildung hinzu. Die Landeszentrale für politische Bildung berät die Jugendlichen, vergibt zusätzliche Projektgelder, bietet Seminare an und unterstützt die Herausgabe einer monatlichen Publikation für Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Mehr als ein Planspiel: Ein Jugendparlament braucht eigene Entscheidungskompetenz und eigene Mittel Die bisherigen Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass Jugendliche die Möglichkeiten der direkten Beteiligung sehr schnell für sich entdecken und nutzen. Dass, was sie selbst „ auf die Beine“ gestellt, angeregt und durchgesetzt haben, besitzt für sie eine sehr viel größere Akzeptanz als das, was andere für sie entschieden haben. Dafür brauchen die Jugendlichen eigene Entscheidungskompetenz, damit sie sich Ernst genommen fühlen, Erfolgserlebnisse haben, aber auch aus Niederlagen lernen können. Hierzu erwarten CDU und FDP von der Verwaltung entsprechende Vorschläge. gez. gez. Heinz-Dieter Sellenriek Carola Möllemann-Appelhoff CDU-Fraktion FDP-Fraktion
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2005
5074 Zeichen
STADT MS DET IL i 2002 11927782 _10:N3 2008 09:03 FAX =102 53 553 ‚2003 17:59 FAT -192314927 STADT MS AMT 01 - Er wo Raäir ‚SPD-Fraktion ' Antrag Nr. A-R/DU8S/2CDS im Ratder Stadt Münster vom 08.03.2005 j \ SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münter „Antrag ' . | . \ AN Münzstraib 15 03.03.2005 ; j “ 43102 Maar, “ Telgte O2S1.4 Id. ' Telefme 02 51-51 17.350 E-Mail spdireh@muarutn.de > Ein Jugendparlament für Münster Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadt Münster richtet ein Jugendparlament ein, für das Jugendliche bis zur Vallendung des .18.-Lebensjahrs aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Es soll die Interessen der Jugendiichen. in Münster gegenüber Politik, Verwaltung. und : Öffentlichkeit vertreten. E j Een j . 2. Das Jugendparlament wird im: Rahmen eines dreijährigen Modellversuchs . eingeführt, Seine Amtszeit beträgt ein Jahr. Vor Ablauf der drei Jahre wird auf Basis ‘eines Evaluationsberichtes über die dauerhafte Einrichtung . eines ' Jugendparlamentes vor Rat entschieden. nn Bus 3, Es wird angestrebt, dass das Jugendparlarnent möglichst weitgefasste Rechte und Einflussnöglichkeiten erhält. Die Verwaltung wird beauftragt, einen. Vorschlag für eins angemessene Kompetenzabgrenzung zu erarbeiten. a 4. Die Verwaltung ' wird beauftragt. einen Wahlmodus zu erarbeiten, der eine, ausgewogene. Repräsentation 'von Schülerinnen und Schilem. verschiedener Altersgruppen und Schulformen im Jugendparlament gewährleistet. ö Begründung: N. u . - In Münster haben junge Menschen in zahlreichen offenen Beteiligungsangeboten die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Offene Beteiligungsproiekle allein reichen nicht. . aus, um die Beteiligung von Jugendlichen an den Entscheidungen in der Kommune zu gewährleisten. Vielmehr bedarf es ergänzend repräsentativer Betelligungsformen. Sc kann gewährleistet werden, dass die Interessen Jugendlicher bei mäglichst vielen. Entscheidungen in der. Stadt bessar berücksichtigt werden. Repräsentative wie offene Bateiligungsformen stehen nicht in Könkurrenz zueinander, sondern sollten sich sinnvoll ergänzen. . | en : Öffnungszeiten Mo-Da 9120. 1TmIRW Ar mm1z . Emsichbar mit der Businie ). 348 " B Bankverbindung: Spuekasse Münster - BZ 400 30) 50. Ke.-Nr. 2222.50 19:08 Fax -192314937702 STADT MS. DER LI u 7:59 FAX -192514327708 STADT US AUT 0L BE 3 2 A atirır ‘2 im Kommunatwahlrecht gibt es eine zeitliche Lücke bei der Ausübung des aktiven und des passiven Wahlrechts. Während das aktive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt worden ist, ‚ist das passive Wahlrecht nach wie vor an die Vollendung des achizehnten Lebensjahrs geknüpft. Daher muss die Entscheidung getroffen werden, weiche Altersgrenze ‚sinnvoller Weise für die passive Wählbärkeit des Jugendparlaments festgesetzt wird. Mit der Einrichtung eines Jugendparlamentes verfolgen wir das Ziel, eine direktere Beteiligung an kommünalen. Entscheidungen zu gewährleisten, Die -sechzehn- und siebzehnjährigen Jugendlichen können zwar bei Kommunalwahlen bereits wählen, aber der Wag in die kommunalen Parlamente bleibt ihnen versperrt. Daher ist es sinnvoll, allen Jugendlichen bis zur Vollenendung des achtzehnten Lebensjahres die Möglichkeit zu geben, sich in das Jugendparlament wählen zu. lassen. Angesichts der Probieme, die im Zusammenhang mit Jugendparlamenten entstehen können, wird das Jugendparlament im Rahmen eines Modellversuchs eingerichtet. Dabei ist jedoch auch darauf zu achten, dass es auch ausreichend Zeit braucht, sich: . zu etablieren. Bei. einer zur kurzen. Probezeit wären Startschwierigkeiten und strukturelle Probleme in der Betrachtung nur schwer voneinander zu trennen. Bei der Vorbereitung des Modellversuchs sollte die Verwaltung auf Erfahrungen. die in anderen Kommuneri gemacht wurden, zurückgreifen und sie mit einfließen lassen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass das Jugendparlament tatsächlich die. Jugendlichen in Münster repräsentiert. Daher sollte die Verwaltung einen Wahlmodus ‘entwickeln, der gewährleistet, dass unterschiedliche Altersgruppen bzw. Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen angemessen repräsentiert werden, Nach Ende des Modellversuchs soll die Verwaltung über die in Münster gemachten Erfahrungen berichten. im Anschluss Ist im Rat über die Fartführung zu entscheiden. a . j en ‘Bei der Korizeption des Jugendparlaments Ist darauf zu achten, ihm möglichst. weilgefasste Rechte und Einflussmöglichkeiten einzuräumen. Der Erfolg hängt nämlich nicht zuletzt davon ab, dass junge Menschen mit der Überzeugung in das Jugendpariament gehen, selbstständig konkrete Entscheidungen treffen zu können. Nur die Möglichkeit — in einem sinnvoll gesteckten Rahmen — selbst politisch gestalten zu können, wirkt aktiv Politikverdrossenheit bei jungen Menschen entgegen. . Alexander Bereht . Marianne Hopmanrn Karsten Rahn Wolfgang Heuer . Ralf Hubert \ Udo Reiter . Anika Bergner ‚Michael Jung Moritz von Schmeling 'Beanka Ganser Marianne Koch | Anne Schulze Wintzler - Philipp Gabriel _ "Gaby Kubig-Steltig Joachim Tenn Anne Hakenes ‘ Kurt Pälling Beate Vilhjaimsson Holger Wigger
Beschlussvorlage
11561 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Jugendparlament für Münster
Antrag der SPD-Fraktion; A-R/008/2005 vom 08.03.2005
"Ein Jugendparlament für Münster"
Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion; A-R/0024/2005 vom 01.06.2005
"Vom Zuschauer zum Mitspieler - Ein Jugendparlamentfür Münster schaffen"
Beratungsfolge
21.09.2005 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. zur Vorbereitung der Einrichtung eines Jugendp arlaments im 1. Quartal 2006 ein Expertenhea-
ring zu organisieren und durchzuführen.
2. im Anschluss an das Hearing den politischen Gremien auf der Grundlage der im Hearing ge-
wonnen Erkenntnisse und unter Einbeziehung der Anträge der SPD-Fraktion (A-R/0008/2005
sowie der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion (A-R/0024/2005)
2.1 ein Konzept zur Einrichtung eines Jugendparlaments für eine zweijährige Modell-
phase
2.2 einen Vorschlag zur Einbeziehung dieses Jugendparlaments in die kommunalen
Entscheidungsprozesse
2.3 den Entwurf der Geschäftsordnung
zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. dem Rat vor Ablauf der zweijährigen Modellphase einen Erfahrungsbericht als Grundlage
für die Entscheidung über die dauerhafte Einrichtung eines Jugendparlamentes vorzulegen.
Vorlagen-Nr.:
V/0730/2005
Auskunft erteilt:
Frau Herdes
Ruf:
492 58 08
E-Mail:
Herdes@stadt-muenster.de
Datum:
05.09.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Kosten/Folgekosten
Für das Expertenhearing entstehen einmalig für das Jahr 2006 Kosten in Höhe von bis zu 2.500 €.
Mittelbereitstellung/Finanzierung
Für die unter Punkt 2.1 aufgeführte Sachentscheidung stehen für das Jahr 2006 Mittel wie folgt zur
Verfügung:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4511.718.0600.4 Offene und mobile Angebote 2006 2.500 € ---------
Insgesamt: 2.500 €
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
---------- -------------------- -------- --------- ----------
Insgesamt:
Befristung:
2006
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öf-
fentlichen Jugendhilfe ist als verpflichtendes und durchgängiges Handlungsprinzip gesamtgesell-
schaftlich anerkannt und u.a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskon-vention
gesetzlich festgeschrieben. Kinder und Jugendliche sind von politischen Entscheidungen betroffen
und haben ein Recht, ihre Positionen in die gesellschaftliche Debatte um die Zukunft einzubringen,
das Gemeinwesen aktiv mitzugestalten und für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
Aktuelle Anträge der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion (Anlagen 1 und 2)
begründen die Einrichtung eines Jugendparlamentes in Münster, um mehr junge Menschen für
eine ernsthafte Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen zu gewinnen.
Darüber hinaus erklärt das neue Kinder- und Jugendfördergesetz, welches zum 1. Januar 2005 in
Kraft trat, unter anderem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Querschnittsaufgabe
und benennt zwingend die Sicherstellung einer geeigneten Beteiligung z. B. auch auf politischer
Ebene (vgl. Vorlagen-Nr.: V/0334/2005 "Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster 2006 -
2009 - Konzeption").
In den vergangenen Jahren hat die Jugendhilfe in Münster mit ihren politischen Gremien, der Ver-
waltung und den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII intensiv geeignete Beteiligungs-
- 3 -
formen erörtert und beschlossen, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sicher zustellen
und weiter auszubauen.
So hat die Arbeitsgemeinschaft "Kinderbeteilig ung, Kinderfreundlichkeit" gem. § 78 SGB VIII
mit der Verwaltung 1997 die "Handlungsmaxime zur Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen" erarbeitet.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.12.2000 (Vorlagen-Nr.: 1309/2000)
wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Antrages der FDP-Fraktion an den
Rat (Nr. 35 aus 2000 vom 17.10.2000) einen Prüfauftrag unter folgenden Prämissen durchzu-
führen:
- Bilanzierung der Formen von Beteiligung und Maßnahmen zur Einbeziehung von Kindern
und Jugendlichen in relevanten Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen
- Erhebung der Maßnahmen und Ergebnisse, die erprobt worden sind sowie die zurzeit in
der fachlichen Diskussion stehenden Beteiligungsformen
- Zusammenfassung der Erfahrungen anderer Städte
Die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Prüfauftrag auseinandergesetzt. Die Ergebnisse sind
im Rahmen der Beschlussvorlage 536/2002 vom 17.04.2002 dargelegt. Danach plädierte die
Verwaltung, grundsätzlich dezentrale einrichtungs- und projektbezogene Beteiligungsangebo-
te innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in Münster als integrativen Bestandteil der Arbeit
auszubauen. Folgende beispielhafte Aktivitäten und Projekte wurden vor diesem Hintergrund
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien aufgegriffen bzw. durchgeführt:
Stadtteilprojekte:
- "Demokratie stärken"; Eine Begegnung zwischen Kommunalpolitiker/innen und 170 Kin-
dern aus Handorf
- Ein Jugendforum in Coerde
- Workshops mit Kindern und Jugendlichen in Albachten zur Angebotsplanung und Ausstat-
tung der neuen Kinder- und Jugendeinrichtung
- Fragebogenaktion mit den Kindern und Jugendlichen aus Roxel zur geplanten Modellein-
richtung
In Zusammenarbeit mit der AG "Kinderfreundlichkeit, Kinderbeteiligung", des OJAA e.V. in
Albachten, einer Gruppe junger Menschen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
wurden 2004 die "Empfehlungen zur Beteiligung junger Menschen in der Kinder- und Jugend-
hilfe" entwickelt.
Seit 2004 beteiligt sich Münster unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien gemeinsam mit 42 anderen Städten aus D eutschland an der Initiative "mitWirkung",
die von der Bertelsmann Stiftung, dem Deutschen Kinderhilfswerk und Unicef ins Leben geru-
fen wurde. Ziel des Projektes ist es, mehr junge Menschen anzuregen, sich aktiv und informiert
in politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einzubringen. Unter anderem wur-
den innerhalb des Projektes Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren nach ihren
Beteiligungswünschen gefragt; die Mitwirkungsmöglichkeiten in den Städten werden ausgewer-
tet und analysiert.
Stellt man die Frage nach geeigneten Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen müssen
die in der fachlichen Diskussion stehenden verschiedenen Beteiligungsformen unterschieden wer-
den:
Repräsentative Gremien wie z. B. Jugendparlamente, Jugendgemeinderäte
Offene Beteiligungsformen wie z. B. Kinder- und Jugendforen, Kinder- und Jugendkonferenzen
Projektorientierte Beteiligungsformen wie thematisch und zeitlich begrenzte Projekte z. B. bei
der Spielplatz- und Schulhofgestaltung
Einrichtungsorientierte Beteiligungsformen wie z. B. bei der Angebotsplanung in Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- 4 -
Kinderbüros im Sinne der Interessensvertretung für Kinder
Kontakte mit Politikerinnen und Politikern
In den letzten Jahren hat die Diskussion über mögliche Beteiligungsformen von Kindern und Ju-
gendlichen einen neuen Stellenwert erhalten. Nicht zuletzt die Jugendlichen selbst, auch Initiativen
wie das Projekt "mitWirkung" der Bertelsmann Stift ung, sowie das am 1. Januar 2005 in Kraft ge-
setzte Kinder- und Jugendfördergesetz fordern mehr Beteiligungsrechte von Jugendlichen an
kommunalpolitischen Entscheidungen.
Die Kompetenz sich zu beteiligen, muss schritt weise erlernt und auf allen Sozialisationsebenen
trainiert werden. Bei der Frage um geeignete Partizipationsformen sind deshalb verschiedene Fak-
toren wie z. B. Alter, Entwicklungsstand, Geschlecht, Nationalität, Schulbildung zu berücksichtigen
und Richtschnur für die Mitwirkungsmöglichkeiten. Demzufolge haben sich Beteiligungsformen von
Kindern und Jugendlichen voneinander zu unterscheiden.
Vor diesem Hintergrund kann eine Kombination von verschiedenen Modellen oder Methoden die
Effektivität der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erheblich verbessern. Die Fülle der Vari-
anten erlaubt es, verschiedene Modelle an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen anzu-
passen und auf die jeweiligen Gegebenheiten abzustimmen.
Die vielfältigen Beteiligungsmodelle stehen somit nicht in Konkurrenz zueinander, sondern sind als
sich sinnvoll ergänzende Formen der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
zu begreifen. Bundesweit gibt es positive und negative Erfahrungen mit Jugendparlamenten. Wel-
che Chancen und Möglichkeiten ein Jugendparlament neben den bereits bestehenden Beteili-
gungsprojekten hat, und unter welchen Rahmenbedingungen ein Jugendparlament in Münster
eingerichtet werden könnte, soll im Rahmen eines Expertenhearings geprüft werden.
2. Expertenhearing
Zur Vorbereitung auf die Einrichtung des Jugendparlamentes organisiert das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien der Stadt Münster am 1. Februar 2006 ein Expertinnenhearing mit Beteili-
gung Jugendlicher. Das Expertinnenhearing wird vom Schwerpunkt Erfahrungsberichte von Fach-
leuten aus drei Städten mit vergleichbarer Größenordnung zu Münster und unterschiedlichen Or-
ganisationsstrukturen bzw. Arbeitsweisen von Jugendparlamenten beinhalten, um hieraus Er-
kenntnisse für ein "best-practice Modell" für Münster ableiten zu können. Die Verwaltung hat in
Vorbereitung dieser Veranstaltung verschiedene Konzepte ausgewertet und empfiehlt die Präsen-
tation folgender Städte:
Wuppertal hat 1998 in zehn Stadtbezirken "Bezirksjugendräte", vertreten durch insgesamt 100
Jugendliche, eingerichtet.
Ein noch "junges" Jugendparlament, welches stadtweit ausgerichtet ist, wurde 2002 mit 15
Jugendlichen in Erlangen im Alter von 12 bis 18 Jahren gegründet.
In Hagen besteht das Kinder und Jugendparlament bereits seit 1993. Die Sitzungen finden
unter Geschäftsführung des Kinder- und Jugendbüros statt. So werden alle Anträge und Anre-
gungen aus den Jugendräten direkt an die zuständigen Fachämter innerhalb der Stadtverwal-
tung weitergegeben. Auch Mitglieder aus den Bezirksvertretungen oder dem Jugendhilfeaus-
schuss nehmen regelmäßig teil.
Darüber hinaus sind Standpunkte von den pol itischen Fraktionen sowie Fragen und Standpunkte
von Jugendlichen mit eingeplant.
Die Schwerpunkte des Expertenhearings konzentrieren sich dabei - den vorliegenden Ratsanträ-
gen entsprechend - auf folgende Leitaspekte:
Zusammensetzung des Jugendparlamentes (Altersgruppen und soziale Ausgewogenheit im
Hinblick auf Altersgruppen, Geschlecht, Nationalität, Schulform, Vereine, Jugendinstitutionen,
nicht gebundene weitere Mitglieder)
Wirkungs- und Aufgabenbereiche
Entscheidungskompetenzen
- 5 -
Organisationsstruktur, Begleitung und Kooperation (Politik, Verwaltung, Schulen, Jugend-
institutionen)
Wahlmodus
Finanzielle Ausstattung
Weiteres Verfahren:
Im Anschluss an das Expertenhearing erarbeitet die Verwaltung ein Gesamtkonzept, welches
zudem die Organisationsstruktur und Geschäftsordnung für ein Jugendparlament in Münster
beinhaltet und legt dies den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
gez.
Dr. Agnes Klein
Beigeordnete
Anlagen:
Anlagen:
1. Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2005
2. Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 01.06.2005
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0730/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37