0033/2020
Sachstand Generalsanierung Halle Bocklemünd
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 20.01.2020 0033/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 23.01.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Sachstand zur Generalsanierung Halle Bocklemünd Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit der Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. in Köln-Ossendorf mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten in Höhe von 3.300.000 € beauftragt. Der Rat beschloss im weiteren Verlauf die Halle im Rahmen der Generalsan- ierung barrierefrei herzurichten und genehmigte in diesem Zusammenhang die Erhöhung der voraus- sichtlichen Gesamtbaukosten auf rd. 4.610.000,00 €. Gleichzeitig beschloss er in diesem Zusammenhang die Errichtung einer temporären Fertigteilhalle als Ersatzsportfläche für die Dauer des Umbaus. Diese Ersatzhalle wurde im Jahr 2018 fertig gestellt und ist seitdem in Nutzung. Für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf den Außensportanlagen wurden auf der Anlage Umkleidecontainer aufgestellt, die derzeit weiterhin genutzt werden. Mit der Fertigstellung der Ersatzhalle wurde mit den Abbrucharbeiten an der Bestandshalle begon- nen. Auf Grund von weitergehenden Erfordernissen im Bereich des Brandschutzes kam es zu weite- ren Kostenerhöhungen. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung eine Überprüfung der Gesamtmaß- nahme vorgenommen, da die zu erwartende Kostenentwicklung die bisher angenommene Wirtschaft- lichkeit der Generalsanierung im Verhältnis zu einem Neubau fraglich erscheinen ließ. Die Neubewertung der Gesamtsituation ergibt nach heutiger Kenntnis ein vollständiges anderes Bild als zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Generalsanierung. Nach heutiger Einschätzung ist an- zunehmen, dass die Kosten für eine Generalsanierung der Dreifachsporthalle sich im Bereich der Kosten für den Neubau einer entsprechenden Halle an gleicher Stelle bewegen ggfs. sogar darüber liegen. Dabei ist noch unberücksichtigt, dass bei der Generalsanierung aktuelle Entwicklungen, die sich aus der vorliegenden Sportentwicklungsplanung ergeben, voraussichtlich nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Neubau wäre die Möglichkeit vorhanden, auch die Entwicklungen zu berücksichtigen, die sich aus dem Umsetzungen von Projekten aus der Sportentwicklungsplanung auch im Außenbereich der Bezirkssportanlage ergeben. Neben der anstehenden Umwandlung insbesondere der beiden Tennenplätze in Kunstrasenfelder bezieht sich dies vor allem auf eine Optimierung der bestehenden anderen Außenflächen, wie etwa den Tartanfeldern oder Rasenflächen, sowohl für den Schul- und Vereins- als auch den Individualsport. Aufgrund der bisherigen Kostenentwicklung hat die Verwaltung die weitere Umsetzung der Gene- ralsanierung vorerst unterbrochen und prüft im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wie sich das Kostenverhältnis zwischen Fortführung der Generalsanierung und einem Neubau darstellt, um den politischen Gremien eine belastbare Aussage und einen Entscheidungsvorschlag dazu vorle- gen zu können. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0033/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.01.2020
- Erstellt
- 09.01.2020 08:39