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0033/2020

Sachstand Generalsanierung Halle Bocklemünd

Mitteilung Ausschuss 20.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 12.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3108 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2020 
 0033/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 23.01.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
 
Sachstand zur Generalsanierung Halle Bocklemünd 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit der Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd, 
Heinrich-Rohlmann-Str. in Köln-Ossendorf mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten in Höhe von 
3.300.000 € beauftragt. Der Rat beschloss im weiteren Verlauf die Halle im Rahmen der Generalsan-
ierung barrierefrei herzurichten und genehmigte in diesem Zusammenhang die Erhöhung der voraus-
sichtlichen Gesamtbaukosten auf rd. 4.610.000,00 €.  
Gleichzeitig beschloss er in diesem Zusammenhang die Errichtung einer temporären Fertigteilhalle 
als Ersatzsportfläche für die Dauer des Umbaus. Diese Ersatzhalle wurde im Jahr 2018 fertig gestellt 
und ist seitdem in Nutzung. Für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf den Außensportanlagen 
wurden auf der Anlage Umkleidecontainer aufgestellt, die derzeit weiterhin genutzt werden. 
 
Mit der Fertigstellung der Ersatzhalle wurde mit den Abbrucharbeiten an der Bestandshalle begon-
nen. Auf Grund von weitergehenden Erfordernissen im Bereich des Brandschutzes kam es zu weite-
ren Kostenerhöhungen. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung eine Überprüfung der Gesamtmaß-
nahme vorgenommen, da die zu erwartende Kostenentwicklung die bisher angenommene Wirtschaft-
lichkeit der Generalsanierung im Verhältnis zu einem Neubau fraglich erscheinen ließ.  
 
Die Neubewertung der Gesamtsituation ergibt nach heutiger Kenntnis ein vollständiges anderes Bild 
als zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Generalsanierung. Nach heutiger Einschätzung ist an-
zunehmen, dass die Kosten für eine Generalsanierung der Dreifachsporthalle sich im Bereich der 
Kosten für den Neubau einer entsprechenden Halle an gleicher Stelle bewegen ggfs. sogar darüber 
liegen. 
 
Dabei ist noch unberücksichtigt, dass bei der Generalsanierung aktuelle Entwicklungen, die sich aus 
der vorliegenden Sportentwicklungsplanung ergeben, voraussichtlich nicht berücksichtigt werden 
können.  
Bei einem Neubau wäre die Möglichkeit vorhanden, auch die Entwicklungen zu berücksichtigen, die 
sich aus dem Umsetzungen von Projekten aus der Sportentwicklungsplanung auch im Außenbereich 
der Bezirkssportanlage ergeben. Neben der anstehenden Umwandlung insbesondere der beiden 
Tennenplätze in Kunstrasenfelder bezieht sich dies vor allem auf eine Optimierung der bestehenden 
anderen Außenflächen, wie etwa den Tartanfeldern oder Rasenflächen, sowohl für den Schul- und 
Vereins- als auch den Individualsport. 
 
Aufgrund der bisherigen Kostenentwicklung hat die Verwaltung die weitere Umsetzung der  Gene-
ralsanierung vorerst unterbrochen und prüft im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wie 
sich das Kostenverhältnis zwischen Fortführung der Generalsanierung und einem Neubau darstellt, 
um den politischen Gremien eine belastbare Aussage und einen Entscheidungsvorschlag dazu vorle-
gen zu können. 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

23.01.2020 Sportausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0033/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2020
Erstellt
09.01.2020 08:39