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A-R/0059/2021

Altstadtsatzung klimagerecht weiterentwickeln

Antrag an den Rat 15.06.2021

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a-r-0059-2021-CDU-Weiterentwicklung der Altstadtsatzung

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a-r-0059-2021-CDU-Weiterentwicklung der Altstadtsatzung

4209 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2021 
 
 
 
RATSANTRAG 
 
 
 Münster, 15.06.2021 
 
Altstadtsatzung klimagerecht weiterentwickeln 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
  
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten wie die 
Altstadtsatzung sensibel weiterentwickelt werden kann, um PV- und Solarthermie-
Installationen auch in der Altstadt möglich zu machen. Dabei sind zu 
berücksichtigen: 
  
A) Die historische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Satzung für 
Münster  
B)  Eine Diskussion der Gesamtthematik mit den relevanten Akteuren unter den 
Aspekten Geschichte, Gestaltung/ Architektur, Denkmalschutz, Technologie, 
Handwerk, Klimaeffizienz 
C) Einbeziehung des Gestaltungsbeirats, weiterer Gremien und Institutionen sowie 
der Bürgerschaft und der altstädtischen Wirtschaft. Eine Satzungs-Formulierung 
ohne diesen breiten Beteiligungsprozess ist zu vermeiden. 
C) Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz von PV- oder Solarthermie-
Installationen; Dabei Differenzierung nach Gebäudeart, Dachart, Bausubstanz, 
Baumaterial, Gebäudealter und -bedeutung. 
D) Bewertung der konkreten Klimaeffizienz aller Vorschläge unter Berücksichtigung 
der Kosten, dem CO2-Spareffekt sowie der historischen/architektonischen 
Bedeutung einzelner Bauten 
E) Einsatz von speziellen, besonders für historische Bauensemble geeigneten 
Baumaterialien wie zum Beispiel Solarziegel oder optisch möglich unauffälligen 
PV-Anlagen  
F) Prüfung weiterer Verfahren der regenerativen Energiegewinnung sowie die 
Nutzung von Fernwärme in diesem Quartier 
  
2. Die Ergebnisse werden in einem fachlichen Kolloquium erörtert und dem Rat zur 
Beschlussfassung vorgelegt.

3. Die sonstigen bestehenden Regelungen der Altstadtsatzung, beispielsweise 
hinsichtlich der Genehmigung von Werbeanlagen oder anderen baulichen 
Veränderungen bleiben ausdrücklich unberührt. 
Begründung: 
Trotz Kriegszerstörung und wirtschaftlichem Wachstum hat Münster den Charakter seiner 
Altstadt bewahrt. Die weitgehend originale Wiederherstellung prägender Einzelbauten, des 
Prinzipalmarktes und anderer Altstadtquartiere haben maßgeblich dazu beigetragen. Seit 
1913 wird die bestehende Gestaltungssatzung fortgeführt. Sie ist das wichtigste Instrument 
zur Wahrung der Schönheit und Unversehrtheit unserer Altstadt. Die städtebauliche 
Entwicklung des Quartiers ist seit jeher begleitet vom aufmerksamen Interesse der 
Bürgerschaft. 
 
Die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Altstadt und der Schutz von Münsters 
charakteristischem Erscheinungsbild sind ein hohes Kulturgut, das maßgeblich zum 
touristischen und wirtschaftlichen Erfolg der Stadt beiträgt. Dies gilt umso mehr, seit 
wirtschaftliche Strukturveränderungen die Gestaltqualität der Altstadt zunehmend 
beeinflussen.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auch auf die Grünanlagen der 
fürstbischöflichen Stadt. Im Bereich der Promenade und im Schlossgarten ist der alte 
Stadtumriss mit seinen früheren Wallanlagen und Zitadellen noch heute erkennbar. Einige 
stadtauswärts angrenzende Flächen und Grundstücke, die das Erscheinungsbild der 
Grünanlagen mitprägen, sind in den Gestaltungsbereich der Satzung mit einbezogen. 
Um Münsters ambitionierte Ziele der Klimaneutralität zu erreichen, ist es wünschenswert 
auch die Altstadt in diesen Prozess mit einzubeziehen. Regenerative Energie sollte nach 
Möglichkeit dort erzeugt werden, wo sie auch verbraucht wird. Zudem ist es für die 
gesellschaftliche Akzeptanz des städtischen Transformationsprozesses für den 
Klimaschutz wichtig, nicht nur die Außenstadtteile, sondern alle Quartiere mit zu nutzen. 
Um den Sachverhalt zu diskutieren und eine klimaschutzgerechte Weiterentwicklung der 
Satzung zu ermöglichen, sollten alle relevanten Gremien, die Bürgerschaft und Expertinnen 
und Experten aus den Bereichen Denkmalschutz, Geschichte, Architektur, Technologie, 
Handwerk und Energiegewinnung mit einbezogen werden.  
Wichtig ist es, einen technischen und gesellschaftlichen Konsens zu finden, mit dem 
Münsters einzigartiges historisches Erbe gewahrt bleibt und trotzdem das Ziel der 
Klimaneutralität auch für die Altstadt erreicht wird. 
 
gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.06.2021 Rat
TOP 58.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schlossgarten
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
A-R/0059/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
15.06.2021
Erstellt
15.06.2021 11:08