A-R/0059/2021
Altstadtsatzung klimagerecht weiterentwickeln
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a-r-0059-2021-CDU-Weiterentwicklung der Altstadtsatzung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2021 RATSANTRAG Münster, 15.06.2021 Altstadtsatzung klimagerecht weiterentwickeln Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten wie die Altstadtsatzung sensibel weiterentwickelt werden kann, um PV- und Solarthermie- Installationen auch in der Altstadt möglich zu machen. Dabei sind zu berücksichtigen: A) Die historische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Satzung für Münster B) Eine Diskussion der Gesamtthematik mit den relevanten Akteuren unter den Aspekten Geschichte, Gestaltung/ Architektur, Denkmalschutz, Technologie, Handwerk, Klimaeffizienz C) Einbeziehung des Gestaltungsbeirats, weiterer Gremien und Institutionen sowie der Bürgerschaft und der altstädtischen Wirtschaft. Eine Satzungs-Formulierung ohne diesen breiten Beteiligungsprozess ist zu vermeiden. C) Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz von PV- oder Solarthermie- Installationen; Dabei Differenzierung nach Gebäudeart, Dachart, Bausubstanz, Baumaterial, Gebäudealter und -bedeutung. D) Bewertung der konkreten Klimaeffizienz aller Vorschläge unter Berücksichtigung der Kosten, dem CO2-Spareffekt sowie der historischen/architektonischen Bedeutung einzelner Bauten E) Einsatz von speziellen, besonders für historische Bauensemble geeigneten Baumaterialien wie zum Beispiel Solarziegel oder optisch möglich unauffälligen PV-Anlagen F) Prüfung weiterer Verfahren der regenerativen Energiegewinnung sowie die Nutzung von Fernwärme in diesem Quartier 2. Die Ergebnisse werden in einem fachlichen Kolloquium erörtert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Die sonstigen bestehenden Regelungen der Altstadtsatzung, beispielsweise hinsichtlich der Genehmigung von Werbeanlagen oder anderen baulichen Veränderungen bleiben ausdrücklich unberührt. Begründung: Trotz Kriegszerstörung und wirtschaftlichem Wachstum hat Münster den Charakter seiner Altstadt bewahrt. Die weitgehend originale Wiederherstellung prägender Einzelbauten, des Prinzipalmarktes und anderer Altstadtquartiere haben maßgeblich dazu beigetragen. Seit 1913 wird die bestehende Gestaltungssatzung fortgeführt. Sie ist das wichtigste Instrument zur Wahrung der Schönheit und Unversehrtheit unserer Altstadt. Die städtebauliche Entwicklung des Quartiers ist seit jeher begleitet vom aufmerksamen Interesse der Bürgerschaft. Die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Altstadt und der Schutz von Münsters charakteristischem Erscheinungsbild sind ein hohes Kulturgut, das maßgeblich zum touristischen und wirtschaftlichen Erfolg der Stadt beiträgt. Dies gilt umso mehr, seit wirtschaftliche Strukturveränderungen die Gestaltqualität der Altstadt zunehmend beeinflussen. Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auch auf die Grünanlagen der fürstbischöflichen Stadt. Im Bereich der Promenade und im Schlossgarten ist der alte Stadtumriss mit seinen früheren Wallanlagen und Zitadellen noch heute erkennbar. Einige stadtauswärts angrenzende Flächen und Grundstücke, die das Erscheinungsbild der Grünanlagen mitprägen, sind in den Gestaltungsbereich der Satzung mit einbezogen. Um Münsters ambitionierte Ziele der Klimaneutralität zu erreichen, ist es wünschenswert auch die Altstadt in diesen Prozess mit einzubeziehen. Regenerative Energie sollte nach Möglichkeit dort erzeugt werden, wo sie auch verbraucht wird. Zudem ist es für die gesellschaftliche Akzeptanz des städtischen Transformationsprozesses für den Klimaschutz wichtig, nicht nur die Außenstadtteile, sondern alle Quartiere mit zu nutzen. Um den Sachverhalt zu diskutieren und eine klimaschutzgerechte Weiterentwicklung der Satzung zu ermöglichen, sollten alle relevanten Gremien, die Bürgerschaft und Expertinnen und Experten aus den Bereichen Denkmalschutz, Geschichte, Architektur, Technologie, Handwerk und Energiegewinnung mit einbezogen werden. Wichtig ist es, einen technischen und gesellschaftlichen Konsens zu finden, mit dem Münsters einzigartiges historisches Erbe gewahrt bleibt und trotzdem das Ziel der Klimaneutralität auch für die Altstadt erreicht wird. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Schlossgarten
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0059/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 15.06.2021
- Erstellt
- 15.06.2021 11:08