BV2/131/2025
Temporäre Ampelanlage auf der Bruchstraße im Kreuzungsbereich Schwelmer- /Flurstraße mit Absperrung Verkehrsfläche auf der Flurstraße - Anfrage der SPD-Fraktion
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Beantwortung BV2 131 2025 Temporäre Ampelanlage auf der Bruchstraße
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Seite 1 von 1 Sitzung: 02.12.2025 Vorlagennummer BV2/131/2025 Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.06.2025 hier: Temporäre Ampelanlage auf der Bruchstraße im Kreuzungsbereich Schwelmer- / Flurstraße mit Absperrung Verkehrsfläche auf der Flurstraße Frage 1: Zu welchem Zweck und für welche Dauer wurde diese temporäre Ampelanlage errichtet? Antwort: Es handelt sich um die verkehrliche Absicherung von Tiefbaumaßnahmen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, die vor Ort Arbeiten an der Fernwärme-, Strom- und Wasserversorgung durchführen muss. Die Maßnahme ist seit dem 08.05.2025 und aktuell bis zum 30.11.2025 genehmigt. Da die Netzgesellschaft noch mit den Leitungsarbeiten zugange ist, geht der Bauleiter des beauftragten Tiefbauunternehmens LTG Mönchengladbach mbH von einer notwendigen Verlängerung der Genehmigung aus. Vor dem Abschluss der Leitungsarbeiten kann das Tiefbauunternehmen die Baugrube nicht wieder verschließen. In der Baustellenkarte der Netzgesellschaft (Projektnummer P2124997) ist eine Fertigstellung voraussichtlich für Januar 2026 angesetzt. Frage 2: Wurden Anlieger im Vorfeld über diese Maßnahme informiert und wenn ja, wann und in welcher Form? Antwort: Der Baufirma wurde in der erteilten Sondernutzungserlaubnis zur Bedingung gemacht, dass die Anlieger durch schriftliche Mitteilung spätestens vier Tage vor Beginn der Maßnahme (08.05.2025) schriftlich zu informieren sind. In welcher Form die Information durch die LTG oder die Netzgesellschaft stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Informationen über die Maßnahme sind online in der Baustellenkarte der Netzgesellschaft einsehbar. .
Anfrage
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BV2/131/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.06.2025 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Temporäre Ampelanlage auf der Bruchstraße im Kreuzungsbereich Schwelmer- /Flurstraße mit Absperrung Verkehrsfläche auf der Flurstraße - Anfrage der SPD-Fraktion 1. Zu welchem Zweck und für welche Dauer wurde diese temporäre Ampelanlage errichtet? 2. Wurden Anlieger im Vorfeld über diese Maßnahme informiert und wenn ja, wann und in welcher Form? Sachdarstellung: Dem Anschein nach, ohne dass an die umliegende Nachbarschaft entsprechende Informationen (wie üblicherweise) erfolgten, wurde eine großflächige temporäre Ampelanlage wohl zum Zwecke der Überbrückung einer teilweisen Einspurigkeit der Bruchstraße zwischen Einmündung Flurstraße und Bahnübergang errichtet. Zusätzich wurde die Verkehrsfläche auf der Flurstraße in Höhe der Metzgerei Sürth (wo am Freitag, den 13.06.2025 auf persönliche Nachfrage keinerlei Kenntnis über Art und Dauer der Maßnahme bestand) abgesperrt. Besonders problematisch an dieser Baustelleinrichtung ist die Tatsache, dass die Haltelinie an der temporären Ampel in der Schwelmer Straße (Fahrtrichtung auf die Bruchstraße) etwa 30 m vor der Kreuzung, also weit vor dem eigentlichen Einmündungsbereich liegt. Dies vor allem, da die besagte Haltelinie tagsüber permanent durch an der parallel zum Anfangsbereich der Schwelmer Straße liegenden Baustelle parkende Baustellen-LKWs zugeparkt ist und somit weder die Haltelinie noch die Ampel registriert werden. Dies führt dazu (und diese Erfahrung habe ich persönlich gemacht), dass an der Ampel wartende PKW (hinter dem LKW) von herannahenden PKWs ignoriert werden und die Ampel einfach überfahren wird. Zudem wurde der Terrassenbereich des an der Ecke liegenden italienischen Lokals sowie der Zebrastreifen über die Bruchstraße komplett abgesperrt und durch eine ampelgesicherte Querung in einer größerer Entfernung in Richtung Seite 2 Bahngleise ersetzt. Der Sinn dieser Maßnahme erschließt sich nicht, da die Baustelle an der Ecke Bruch-/Schwelmer Straße bereits seit langem ohne die Maßnahme läuft. gez. Michael Kendura Fraktionssprecher Seite 3 Seite 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/131/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 09:24