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SV-2026/0024

Antrag der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei vom 27. April 2026 betr. Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

Antrag 27.04.2026

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SV-2026/0024

4770 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2026/0024 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei vom 27. April 2026 betr. Fahren 
ohne Fahrschein entkriminalisieren 
 
 
Antrag 
der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei 27.04.2026 
 
Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, der städtischen Beteiligungsgesellschaft HEAG mobilo GmbH 
und ihrem Tochterunternehmen der HEAG mobiBus GmbH über die HEAG Holding AG die 
gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung 
des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein im Rahmen der 
Wahrnehmung ihrer öffentlichen Dienstleistungsanträge zu verzichten. Die Regelungen zum 
erhöhten Beförderungsentgelt bleiben hiervon unberührt. 
Außerdem werden die Vertrete rinnen und Vertreter der Stadt Darmstadt angewiesen, in 
diesem Sinne im Aufsichtsrat aktiv zu werden.  
 
Begründung: 
Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in 
Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber  nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder 
Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Tausende Menschen, die kein Geld 
haben, um sich ein Ticket für Bus oder Bahn zu kaufen. 
Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt 
(EBE) erhoben. Dieses bildet den zivilrechtlichen Anspruch  der Verkehrsunternehmen ab und 
schließt den Preis des Fahrscheins ein. Darüber hinaus ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein 
und somit das „Erschleichen“ von Beförderung sleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. 
Allerdings wird diese Straftat bei Geringfügigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die 
Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder 
Bahn in Darmstadt wi rd wohl immer unter dieser Schwelle liegen. Auch drei Fahrten liegen 
darunter – die Schwelle zur Stellen eines Strafantrags gemäß Regelungen des RMV. Folglich ist 
nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlic h.  
Die HEAG mobilo stellt jährlich rund 500 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein. 1 Dies 
zielt auf ein Bußgeld ab, das über das Erhöhte Beförderungsentgelt hinaus geht. Die Verhängung 
von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfre iheitsstrafen anstelle von 
 
1 „Schwarzfahren“ nicht mehr strafbar? Die Zahlen in Darmstadt, Artikel auf echo -online.de vom 21.04.2026, 
https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/schwarzfahren-nicht-mehr-strafbar-die-zahlen-in-darmstadt-
5582126

2 
Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt häufiger das entsprechende 
Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am 
angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung. 
Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der 
ehemalige hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bekannte 2022, die strafrechtliche 
Verfolgung von Menschen, die ohne Fahrschein fahren, binde „erhebliche und eben 
möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen“  2. Auch eine Studie hat mittlerweile 
geschätzt, dass die Bundesrepublik jedes Jahr etwa 114 Millionen Euro aufwendet, um das 
Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und di e Urteile zu vollstrecken. 3 Die Zahl 
verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet.  
Die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung, d.h. die Reform bzw. Streichung von Paragraf 265a 
StGB, ist mittlerweile weithin aner kannt. Zuletzt hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig 
vorgeschlagen, die Strafverfolgung für das Fahren ohne Fahrschein abzuschaffen.1 Noch ist aber 
auf Bundesebene nichts geschehen. Bis es so weit ist, sollte Darmstadt dem Vorbild anderer 
Kommunen, wie zuletzt auch Frankfurt, folgen, indem die Verkehrsbetriebe keine Strafanzeige 
mehr stellen und sich auf das erhöhte Beförderungsentgelt beschränken. 
 
Doris Winter 
Regina Kremer 
und Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei 
 
 
 
 
2 Justizminister zeigt sich offen für Straffreiheit für Schwarzfahrer, Artikel auf hessenschau.de vom 11.10.2022, 
https://www.hessenschau.de/politik/hessens-justizminister-zeigt-sich-offen-fuer-straffreiheit-fuer-schwarzfahrer-
v1,poseck-schwarzfahren-100.html 
3 Bögelein, Nicole / Wilde, Frank: Der Rechtsstaat und das Fahren ohne Fahrschein (§ 265a StGB) – Was kostet 
die Verfolgung eines umstrittenen Straftatbestands?, in: Kriminalpolitische Zeitschrift 5/2023, online: 
https://kripoz.de/wp-content/uploads/2023/09/boegelein-wilde-fahren-ohne-fahrschein-was-kostet-die-
verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands.pdf

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0024
Typ
Antrag
Datum
27.04.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00