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Ernennung einer Schriftführerin gem. § 31 Absatz 1 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1491/2024 vom 03.05.2024

Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 1491/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ernennung einer Schriftführerin gem. § 31 Absatz 1 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler ernennt für die Wahlperiode 2020 bis 2025 gemäß § 31 Ab- satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Frau Anja Büscher-Kallen zur Schriftführerin. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen bestellt die Bezirksvertretung je eine städtische Bedienstete / einen städtischen Bediensteten zur Schriftführerin / Schriftführer bzw. stellvertretenden Schriftführerin / Schriftführer. Frau Anja Raschke bleibt weiterhin stellvertretende Schriftführerin.

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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