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2018/0201

Entsendung eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der Kulturfreunde Darmstadt GbmH

Magistratsvorlage 03.07.2018

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2018/0201

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.07.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordination  
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0201 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entsendung eines Mitgliedes in den Verwaltungsra t der Kulturfreunde Darmstadt 
GmbH 
 
Vorlage vom: 03.07.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat entsendet gemäß Gesellschaftsvertrag der Kulturfreunde Darmstadt GmbH  
1 Person in den Verwaltungsrat.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2018 
 
 
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kulturfreunde GmbH vom 11.02.2004 berät der 
Verwaltungsrat die Gesellschafterversammlung bei der  satzungsgemäßen Verwendung der 
Mittel der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat besteht aus 3 Personen.  
 
1. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der HEAG AG –  
derzeit Oberbürgermeister Jochen Partsch  
 
2. 1 durch die Gesellschafterversammlung zu bestellende Person –  
derzeit Prof. Dr. Klaus -Michael Ahrend  
 
3. 1 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entsendende Person – 
derzeit Stadtve. Irmgard Klaff -Isselmann (gewählt mit MB -Nr. 299 vom 14.08.2013).  
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Eine erneute Entsendung ist möglich.  
 
Dieser letzte Platz ist zu besetzen. Das Entsendeverfahren wird, da es sich  nur um eine zu 
besetzende Stelle handelt, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt  
(§ 55 Absatz 1 Satz 1 HGO).  
 
 
Darmstadt, 03.07.2018  
772 – da  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0201
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00