3203/2023
Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 3203/2023 Freigabedatum 23.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße in Köln-Worringen im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Haus- nummer 439 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.554.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 € für die Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2024. Verkehrsausschuss 05.03.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 Verkehrsausschuss 23.04.2024 Rat 21.03.2024 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4.554.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 91.080 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff. a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maß-nahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Sitzung vom 07.09.2017 (Vorlage 1021/2017) hat die Bezirksvertretung Chorweiler das Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramm für die Jahre 2017 ff. im Kölner Stadtbezirk Chorweiler beschlossen. Im beschlossenen Bauprogramm ist auch die Maßnahme „Instandsetzung der Neusser Land- straße“ in Köln-Worringen enthalten. Zum Beschlusszeitpunkt war die Instandsetzung der Fahrbahn inklusive aller Nebenanlagen vorgesehen. Die zum damaligen Zeitpunkt durchge- führte Kostenschätzung ergab einen Finanzbedarf von 2.030.000,00 € brutto. Im Verlauf der immer konkreter werdenden Maßnahmenplanung ist der Umfang aller notwen- digen straßenbaulichen Maßnahmen im geplanten Sanierungsbereich angewachsen, weshalb auch die zur Beschlussfassung im Jahr 2017 durchgeführte Kostenschätzung angepasst wer- den musste. 3 Im Bereich der Baumaßnahme im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Hausnummer 439 lassen sich gravierende Fahrbahnschäden feststellen, die sich negativ auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen auswirken. Oberflächlich sind Abplatzungen, offene Nähte und Fu- gen, Ausmagerungen und starke Unebenheiten im Rahmen einer visuellen Zustandserfas- sung dokumentiert worden. Zur genaueren Abschätzung des Maßnahmenumfangs wurden bereits Baugrunduntersuchun- gen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung konnten die Einschätzungen aus dem Jahr 2017 bestätigen, dass der Straßenaufbau im gesamten Querschnitt nicht den aktuellen Regelwerken entspricht. Durch einen inhomogenen Schichtenaufbau und einer nicht durch- gängigen Frostsicherheit wird die grundhafte Erneuerung der Geh-/ Radwege sowie der Fahr- bahn notwendig. Aufgrund des Maßnahmenumfangs wurde sich seitens der Fachdienststellen dazu entschie- den, alle Teileinrichtungen der Neusser Landstraße (Geh-/Radwege und Fahrbahn) dahinge- hend zu überprüfen, ob diese den Anforderungen an eine moderne und nachhaltige Mobili- tätsentwicklung gerecht werden. Die planerische Überprüfung hat ergeben, dass mit wenigen Veränderungen an den einzelnen Teileinrichtungen eine erhebliche Verbesserung für zu Fuß Gehende und Radfahrende erzielt werden kann. Im Zuge der Generalinstandsetzung können die auf der Ostseite verlaufenden, teils schmalen Gehwege verbreitert werden. Der westlich verlaufende Radweg wird auf Regelmaß für Rad- verkehr in zwei Richtungen verbreitert. Zusätzlich wird die Bushaltestelle, welche sich bisher auf Höhe der Hausnummer 379 befindet, im Zuge der Generalinstandsetzung in Richtung Sü- den verlegt und barrierefrei ausgebaut. Hintergrund ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, da der Fahrgastwechsel aktuell unmittelbar auf dem Radweg stattfindet. Mit der Generalinstandsetzung und den möglichen Veränderungen an den einzelnen Teilein- richtungen des Straßenquerschnittes kann eine hochwertige Infrastruktur, die auch für die An- wohnenden in Köln-Worringen eine deutliche Verbesserung darstellt, geschaffen werden. Um die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden während der Bauzeit so gering wie möglich zu halten, wird derzeit ein Konzept zur Umleitung der Verkehre erarbeitet. Hierbei werden die angedachten Umleitungsstrecken (teilweise auf Dormagener Stadtgebiet) auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Analyse, ob auch während der Bauzeit ein Einrichtungsverkehr aufrecht erhalten bleiben kann. Die Ergebnisse der Analyse werden bis Ende 2023 erwartet. Die neue Kostenschätzung beläuft sich aufgrund der vorangegangenen Ausführungen auf Ge- samtkosten in Höhe von 4.554.000 €. Der Ausbau erfolgt voraussichtlich ab dem III. Quartal 2024 bis Ende 2025. Der Mittelabfluss beläuft sich im Jahr 2024 auf rd. 1.500.000 € und im Jahr 2025 auf rd. 3.054.000 €. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (§ 8 KAG NRW) /Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Erneuerung der Nebenanlagen, der Straßenentwässerungseinrichtungen und der Stra- ßenbeleuchtung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Die Erneuerung der Fahr- bahn ist aufgrund § 2 Abs. 2 Satz 2 der Straßenbaubeitragssatzung hingegen beitragsfrei, da es sich um die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße handelt. Nach der Förderrichtlinie Straßen- ausbaubeiträge in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen bei Maß- nahmen, die ab dem 01.01.2018 beschlossen wurden, die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln. Im vorliegenden Fall geht die Verwaltung davon aus, dass der frühere Baubeschluss aus dem Jahr 2017 für die Landesförderung unschädlich ist und diese aufgrund des neuen Baubeschlusses gewährt werden kann. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die 4 dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten und der Landesförderung enthalten wird. Im Rahmen der Maßnahmenvorbereitung wurden die geplanten Änderungen interessierten Bürgerinnen und Bürgern an einem Informationsabend am Dienstag, dem 14. März 2023 in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen (Köln-Worringen) vorgestellt. Hierzu wurden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke eingela- den und damit die verpflichtende Anliegerversammlung nach § 8 a KAG NRW durchgeführt. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 4.554.000 €. Die in 2024 erforderli- chen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2024 zur Ver- fügung. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. die im Haushaltsjahr 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 3.054.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen entsprechend einplanen. Ab dem Jahr 2026 fallen für die Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße jährliche Ab- schreibungen in Höhe von 91.080 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2026 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Ab- schreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Querschnitt 3. Lageplan 1 4. Lageplan 2 5. Lageplan 3 6. Lageplan 4 7. Lageplan 5 8. Lageplan 6 9. Prüfbericht Amt 14 10. Stellungnahme zum Prüfbericht durch Amt 66
Anlage 4_ Lageplan 2
1092 Zeichen
Schranke Schranke 51 87 196 30 5 190 55 48 30 11 170 183 58 38 182 37 46 52 169 34 57 49 98 43 236 197 44 45 30 8 171 47 30 10 41 97 43 233 T. T. 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 3cm h 12cm h 3cm h 12cm h 3cm 2m Ü-Stein h 12cm h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Lageplan 2 - Straße Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:250 Has Sch 13.02.2023 13.02.2023 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Anlage 4
Anlage 5_ Lageplan 3
1273 Zeichen
Schranke Schranke Schranke Schranke 2168 227 51 1216 747 1962 226 30 5 30 11 1189 2285 232 742 746 1014 1328 750 1191 920 1190 52 1017 1742 227 1316 226 743 236 745 1016 1192 30 8 1217 1015 30 10 919 1204 1139 748 WT T. T. 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 3cm h 3cm h 12cm h 3cm h 12cm h 3cm 2m Ü-Stein h 12cm h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm 2m Ü-Stein h 3cm h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm 2m Ü-Stein KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Lageplan 3 - Straße Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:250 Has Sch 13.02.2023 13.02.2023 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Anlage 5
Anlage 8_ Lageplan 6
1392 Zeichen
M IND Bank Bank 556 4 1053 636 2 1313 1179 1333 1333 2005 632 87 601 1130 1325 685 847 149 684 1315 683 786 147 599 804 144 638 141 1332 1332 1312 408 544 161 1176 3 405 785 147 1331 1331 1133 600 56 633 137 1299 1311 696 924 641 89 88 90 411 1135 80 1 57 1132 76 3 1298 639 142 848 150 407 787 147 598 682 1289 543 161 687 1115 1115 607 475 162 831 434 597 1137 1081 146 1309 596 611 830 669 1052 62 1 670 1329 1329 686 143 1080 146 437 146 1323 1330 555 1 1310 T. T. WT h 10cm 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 12cm h 12cm h 12cm h 3cm 2m Ü-Stein h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 3cm KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Lageplan 6 - Straße Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:250 Has Sch 13.02.2023 13.02.2023 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Anlage 8
Anlage 2_Querschnitt
709 Zeichen
PLANUNG BESTAND Hochwasserschutzwand Hs Nr 415 PLANUNG KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Ausbauquerschnitte 1+2 Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:50 Has Sch 22.12.201 22.12.2021 BESTAND Hs Nr 367 Hochwasserschutzwand Anlage 2
Anlage 11 Vorabauszug BV 6 (Chorweiler) 14.03.2024
1163 Zeichen
Anlage 11 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 18.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 öffentlich 9.2.1 Baubeschluss für.die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Ab- schnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 3203/2023 Abstimmung über den mündlich eingebrachten Änderungsantrag der CDU -Frak- tion: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Bestandssanierung der Neusser Landstraße sowie eine geänderte Fahrradverkehrsführung im Zwei-Richtungsverkehr mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer breiteren Fahrbahnfläche. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der AfD- Fraktion und BV Schlimgen zugestimmt. Über den Ursprungsbeschluss bzw. die Einbringung der Änderung in ebendiesen wurde nicht abgestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
1428 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/665/2
Vorlagen-Nummer
3203/2023
Stand: 06.01.2026
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen
Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung
der Neusser Landstraße in Köln-Worringen im Abschnitt zwischen Kurzer Damm
und Hausnummer 439 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.554.000 €.
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 1.500.000 € für die Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße im
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe
1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen -, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von
Straßen, Haushaltsjahr 2024.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme befindet sich seit Mai 2025 in der Bauausführung. Der aktuelle Stand sowie
weitere Informationen können auf der folgenden Website eingesehen werden: Neugestaltung
eines Abschnitts der Neusser Landstraße - Stadt Köln
Nächste Schritte:
Fortführung der Bauarbeiten und Fertigstellung voraussichtlich Ende 2026.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Januar 2027
Anlage 3_ Lageplan 1
917 Zeichen
IND 190 105 42 106 42 3 96 43 59 98 43 100 41 97 43 2m Ü-Stein h 3cm h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Lageplan 1 - Straße Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:250 Has Sch 11.08.2023 11.08.2023 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Anlage 3
Anlage 6_ Lageplan 4
1912 Zeichen
IND IND IND 2274 580 2430 562 1964 562 127 1216 917 129 132 71 1965 562 1923 562 1092 66 2 864 562 5 126 1141 1149 575 74 754 1182 70 2275 580 124 73 562 4 243 131 1908 580 72 750 862 1953 580 574 1 860 133 1148 575 2144 562 560 4 1140 2145 562 955 743 2428 562 1091 916 1661 560 954 915 573 1 861 1077 1665 562 914 1076 1262 561 1128 757 756 68 75 1217 128 755 1261 561 69 1183 1129 125 1147 564 1074 1894 576 130 1139 748 76 T. T. T. T. T. WT WT B S U 3.5m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm 4m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 1m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 12cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm h 10cm h 3cm h 3cm h 10cm h 10cm h 3cm h 10cm h 3cm h 3cm h 10cm h 3cm h 10cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm 2m Ü-Stein h 10cm h 12cm h 10cm 2m Ü-Stein h 10cm h 3cm 2m Ü-Stein h 3cm h 10cm 1m Ü-Stein h 10cm h 12cm 2m Ü-Stein h 12cm h 12cm 2m Ü-Stein h 3cm 2m Ü-Stein h 18cm h 18cm 2m Ü-Stein h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein h 3cm h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Lageplan 4 - Straße Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:250 Has Sch 30.06.2022 30.06.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Anlage 6
Anlage 9_ Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 05.02.2024 143 Amt 66 über Dezernat III Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3203/2023, Stand 27.10.2023 Baubeschluss für.die Sanierung/Umbau d. Neusser Landstraße im Abschnitt zw. Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen Eingereichte Gesamtkosten laut Beschlussvorlage: rd. 3.157.000 Euro netto (3.757.000 Euro brutto) RPA-Nr.: 2024/0234 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingangsdatum vom 15.01.2024 legt 66/Amt für Straßen und Radwegebau die Kostenermittlung zur im Betreff genannte Maßnahme vor, um einen Baubeschluss zu erwirken. Bei der Durchsicht der vorliegenden Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: Die angegebenen Gesamtkosten stimmen nach Überarbeitung nicht mehr mit der Beschlussvorlage überein. Als Übersicht die nun ermittelten Gesamtkosten (brutto): Beschlussvorlage Kosten nach Überarbeitung Kostenfe ststellung 14 3.757.000 € 3.937.000 € 4.554.000 € Die Kostenermittlung für den Bau wurde durch ein externes Ingenieurbüro im Jahr 2022 erstellt. Ein Preisindex, der mögliche Preissteigerungen bis zur geplanten Vergabe der Maßnahme in 2024 berücksichtigt, wurde nicht angesetzt. Anhand der Angaben des Statistischen Bundesamtes war für den Straßenbau von 2022 bis 2023 eine Preissteigerung von knapp 18% zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung dieser Preissteigerung geht das Rechnungsprüfungsamt von Mehrkosten in Höhe von ca. 800.000 € brutto aus. - 2 - Eine Mengenermittlung konnte durch das Fachamt nicht zur Verfügung gestellt wer- den. Ohne diese Unterlagen ist eine Bestätigung der vorgelegten Gesamtkosten nicht möglich. Die grundsätzliche Notwendigkeit zur Instandsetzung der Neusser Landstraße konn- te im Rahmen eines Ortstermins nachvollzogen werden. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Leitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 7_ Lageplan 5
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Schranke 1173 604 1300 1308 77 1307 1292 1082 735 1083 81 1299 243 79 1908 580 83 1012 980 80 1305 1953 580 1298 1304 580 8 78 1011 1172 603 1306 1010 84 1302 1084 82 1303 76 T. T. T. WT T. aus SAP 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 10cm 2m Ü-Stein h 3cm h 3cm 2m Ü-Stein h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein h 3cm h 3cm 2m Ü-Stein h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein h 3cm h 3cm 2m Ü-Stein h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein h 3cm h 3cm 2m Ü-Stein h 10cm h 10cm 2m Ü-Stein h 3cm KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Worringen Entwurfsplanung Lageplan 5 - Straße Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 1:250 Has Sch 13.02.2023 13.02.2023 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Anlage 7
Anlage 13 Vorabauszug Rat 21.03.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 21.03.2024 öffentlich 10.9 Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Ab- schnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 3203/2023 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung in den Verkehrsausschuss mit Rücklauf in den Rat verwiesen. __________ Anmerkung: Verweisungsantrag von RM Kienitz
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Die Erneuerung der Nebenanlagen, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung löst eine Beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW aus. Aus diesem Grund ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend vorgeschrieben. Aufgrund der übergeordneten Verbindungsfunktion der Straße, sind Änderungen in einem nur sehr geringen Umfang möglich. Aus diesem Grund wurde sich für eine Informationsveranstaltung entschieden, in der interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Bauvorhaben und die geplanten Änderungen vorgestellt wurden. Die Veranstaltung fand bereits am 14. März 2023 statt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 12 Stellungnahme zum BV 6-Beschluss
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Anlage 12 Baubeschluss für die Sanierung/Umbau d. Neusser Landstraße im Abschnitt zw. Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen- hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, 3203/2023 Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 1. Geänderte Radverkehrsführung Die Breiten der Nebenanlagen im geplanten Ausbaubereich der Neusser Landstraße entsprechen derzeit nicht den heutigen Standards und gültigen Regelwerken. Aus diesem Grund ist im Rahmen der Maßnahmenplanung eine regelkonforme und anordnungsfähige Rad- und Gehwegführung entwickelt worden. Durch die Rahmenbedingungen vor Ort muss eine separate Radinfrastruktur entlang des Streckenabschnittes vorhanden sein. Dies ist auch im Radverkehrshauptnetz Chorweiler (vgl. Vorlagen-Nr. 1709/2022) so vorgesehen/beschlossen worden. Eine Radverkehrsführung im Mischverkehr oder auf zu schmalen (nicht regelkonformen) Radwegen ist auszuschließen. Im Zuge der Maßnahmenplanung wurden auch alternative Ideen geprüft, wie z. B. eine beidseitige Radverkehrsführung (Radweg oder Radfahrstreifen). Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche ist die Möglichkeit einer solchen Variantenumsetzung aber nicht gegeben. Dies würde darüber hinaus ebenfalls zu einer Verbreiterung der Nebenanlage führen. Die nun durch die Verwaltung vorgeschlagene Radwegverbreiterung (inkl. Sicherheitsraum zum motorisierten Verkehr) ermöglicht es, die vorgeschriebene Breite des Radwegs von >3 m zu erreichen. Der geplante Ausbauabschnitt ist Teil des Rheinradweges EV 15, welcher auf einer Strecke von insgesamt 1.450 km neun UNESCO-Welterbestätten und vier Länder verbindet. Aufgrund der Tatsache, dass der Rheinradweg EV 15 zu den „einfachen Strecken für Familien“ zählt, sollte eine sichere und anforderungsgerechte Radinfrastruktur angeboten werden. Des Weiteren ist mit dem RadPendlerRouten-Netz (vgl. Mitteilung 2810/2023) vorgesehen, die Radverkehrsverbindungen in die Region zu verbessern, um den Anteil des Umweltverbundes im Regionalverkehr zu erhöhen. Die Vorzugsvariante der Linksrheinischen RadPendlerRoute Dormagen – Köln („RadPendlerRoute 8“) führt von der Innenstadt über Nippes und Niehl zunächst nach Worringen. Eine Weiterführung von Worringen in Richtung Dormagen sollte laut gutachterlicher Empfehlung vorgesehen werden. Da die Anschlüsse nach Dormagen sehr begrenzt sind, gibt es keine sinnvollen Alternativen in Richtung Norden; die Neusser Landstraße ist die einzige Verbindung in Rheinnähe. Folglich ist es sehr wahrscheinlich, dass die RadPendlerRoute 8 in der weiteren Ausarbeitung über die Neusser Landstraße führen wird. Hierbei gelten entsprechende Qualitätsstandards hinsichtlich der Radwegebreite. Eine Beschlussvorlage zur Trassenfestlegung für die RadPendlerRoute 8 wird separat eingebracht. Die zukünftigen Breiten aller Teileinrichtungen entsprechen den Vorgaben der gültigen Regelwerke und lassen im Bereich der Fahrbahn alle Begegnungsverkehre zu. 2. Sanierung im Bestand Die Sanierung im Bestand („1:1 Sanierung“) würde dem gesamtstädtischen Ziel widersprechen, vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaneutralität bis 2035, eine gute Radverkehrsinfrastruktur anzubieten, die den aktuellen technischen Regelwerken entspricht. Eine „1:1-Sanierung“ ohne eine Veränderung der Breiten einzelner Teileinrichtungen hätte nur geringe Auswirkungen auf die Baukosten und die Bauzeit. Die Maßnahmenumsetzung würde sich aufgrund notwendiger Planungsanpassungen (Deckenhöhen zur Entwässerung) in das I. Quartal 2025 verschieben. Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen, die Verwaltungsvorlage zu beschließen.
Anlage 10_Stellungnahme zum Prüfbericht durch Amt 66
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66 07.02.2024
665/2
Amt 14
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3203/2023, Stand 27.10.2023,
Baubeschluss für die Sanierung / Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt
zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen
RPA-Nr.: 2024/0234
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Stellungnahme zur im Betreff genannten Beschlussvorlage (3203/2023;
Neusser Landstraße Köln-Worringen) haben Sie berechtigter Weise eine Abweichung
zwischen denen in der Beschlussvorlage genannten Gesamtkosten und denen nach
erstmaliger Überarbeitung prognostizierten Gesamtkosten festgestellt.
Auch ist Ihre Anmerkung zur Preissteigerung zwischen 2022 und 2024 für uns
nachvollziehbar, sodass wir uns dazu entschieden haben, die Beschlussvorlage i m
Punkt „Kostenprognose“ anzupassen.
Der Kostenanschlag zur Beschlussvorlage ergibt somit eine Gesamtsumme von
4.554.000 € (brutto).
Für die Planung und Baubegleitung wurde ein Ing.-Büro mit den Leistungsphasen 1
bis 9 nach HOAI beauftragt. Die durch das externe Büro inzwischen erstellte
Mengenermittlung wurde einer stichprobenartigen Überprüfung unterzogen, in der die
Massen plausibel nachvollziehbar waren.
Gez. Stach-Reinartz
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3203/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 09.10.2023 10:36