Mandari Insight

3203/2023

Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.03.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4_ Lageplan 2

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Anlage 5_ Lageplan 3

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Anlage 8_ Lageplan 6

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Anlage 2_Querschnitt

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Anlage 11 Vorabauszug BV 6 (Chorweiler) 14.03.2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

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Anlage 3_ Lageplan 1

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Anlage 6_ Lageplan 4

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Anlage 9_ Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 7_ Lageplan 5

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Anlage 13 Vorabauszug Rat 21.03.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 12 Stellungnahme zum BV 6-Beschluss

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Anlage 10_Stellungnahme zum Prüfbericht durch Amt 66

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Beschlussvorlage Rat

9863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3203/2023 
Freigabedatum 
 23.02.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen 
Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Neusser Landstraße in Köln-Worringen im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-
nummer 439 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.554.000 €.  
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
1.500.000 € für die Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße im Teilfinanzplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze 
in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2024. 
 
 
Verkehrsausschuss 05.03.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Rat 21.03.2024 
16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.554.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden.      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   91.080 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff. 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maß-nahme 
berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Sitzung vom 07.09.2017 (Vorlage 1021/2017) hat die Bezirksvertretung Chorweiler das 
Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramm für die Jahre 2017 ff. im Kölner Stadtbezirk 
Chorweiler beschlossen. 
 
Im beschlossenen Bauprogramm ist auch die Maßnahme „Instandsetzung der Neusser Land-
straße“ in Köln-Worringen enthalten. Zum Beschlusszeitpunkt war die Instandsetzung der 
Fahrbahn inklusive aller Nebenanlagen vorgesehen. Die zum damaligen Zeitpunkt durchge-
führte Kostenschätzung ergab einen Finanzbedarf von 2.030.000,00 € brutto. 
 
Im Verlauf der immer konkreter werdenden Maßnahmenplanung ist der Umfang aller notwen-
digen straßenbaulichen Maßnahmen im geplanten Sanierungsbereich angewachsen, weshalb 
auch die zur Beschlussfassung im Jahr 2017 durchgeführte Kostenschätzung angepasst wer-
den musste.

3 
 
Im Bereich der Baumaßnahme im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Hausnummer 439 
lassen sich gravierende Fahrbahnschäden feststellen, die sich negativ auf die Sicherheit aller 
Verkehrsteilnehmer*innen auswirken. Oberflächlich sind Abplatzungen, offene Nähte und Fu-
gen, Ausmagerungen und starke Unebenheiten im Rahmen einer visuellen Zustandserfas-
sung dokumentiert worden. 
 
Zur genaueren Abschätzung des Maßnahmenumfangs wurden bereits Baugrunduntersuchun-
gen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung konnten die Einschätzungen aus dem 
Jahr 2017 bestätigen, dass der Straßenaufbau im gesamten Querschnitt nicht den aktuellen 
Regelwerken entspricht. Durch einen inhomogenen Schichtenaufbau und einer nicht durch-
gängigen Frostsicherheit wird die grundhafte Erneuerung der Geh-/ Radwege sowie der Fahr-
bahn notwendig. 
 
Aufgrund des Maßnahmenumfangs wurde sich seitens der Fachdienststellen dazu entschie-
den, alle Teileinrichtungen der Neusser Landstraße (Geh-/Radwege und Fahrbahn) dahinge-
hend zu überprüfen, ob diese den Anforderungen an eine moderne und nachhaltige Mobili-
tätsentwicklung gerecht werden. 
 
Die planerische Überprüfung hat ergeben, dass mit wenigen Veränderungen an den einzelnen 
Teileinrichtungen eine erhebliche Verbesserung für zu Fuß Gehende und Radfahrende erzielt 
werden kann. 
Im Zuge der Generalinstandsetzung können die auf der Ostseite verlaufenden, teils schmalen 
Gehwege verbreitert werden. Der westlich verlaufende Radweg wird auf Regelmaß für Rad-
verkehr in zwei Richtungen verbreitert. Zusätzlich wird die Bushaltestelle, welche sich bisher 
auf Höhe der Hausnummer 379 befindet, im Zuge der Generalinstandsetzung in Richtung Sü-
den verlegt und barrierefrei ausgebaut. Hintergrund ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, 
da der Fahrgastwechsel aktuell unmittelbar auf dem Radweg stattfindet. 
 
Mit der Generalinstandsetzung und den möglichen Veränderungen an den einzelnen Teilein-
richtungen des Straßenquerschnittes kann eine hochwertige Infrastruktur, die auch für die An-
wohnenden in Köln-Worringen eine deutliche Verbesserung darstellt, geschaffen werden. 
 
Um die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden während der Bauzeit so gering wie 
möglich zu halten, wird derzeit ein Konzept zur Umleitung der Verkehre erarbeitet. Hierbei 
werden die angedachten Umleitungsstrecken (teilweise auf Dormagener Stadtgebiet) auf ihre 
Leistungsfähigkeit überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Analyse, ob auch während der Bauzeit ein 
Einrichtungsverkehr aufrecht erhalten bleiben kann. 
Die Ergebnisse der Analyse werden bis Ende 2023 erwartet. 
 
Die neue Kostenschätzung beläuft sich aufgrund der vorangegangenen Ausführungen auf Ge-
samtkosten in Höhe von 4.554.000 €. 
 
Der Ausbau erfolgt voraussichtlich ab dem III. Quartal 2024 bis Ende 2025.  
Der Mittelabfluss beläuft sich im Jahr 2024 auf rd. 1.500.000 € und im Jahr 2025 auf rd. 
3.054.000 €. 
 
 
§ 8 Kommunalabgabengesetz NRW (§ 8 KAG NRW) /Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die Erneuerung der Nebenanlagen, der Straßenentwässerungseinrichtungen und der Stra-
ßenbeleuchtung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Die Erneuerung der Fahr-
bahn ist aufgrund § 2 Abs. 2 Satz 2 der Straßenbaubeitragssatzung hingegen beitragsfrei, da 
es sich um die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße handelt. Nach der Förderrichtlinie Straßen-
ausbaubeiträge in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen bei Maß-
nahmen, die ab dem 01.01.2018 beschlossen wurden, die Kosten in Höhe des Anliegeranteils 
durch Erstattung an die Stadt Köln. Im vorliegenden Fall geht die Verwaltung davon aus, dass 
der frühere Baubeschluss aus dem Jahr 2017 für die Landesförderung unschädlich ist und 
diese aufgrund des neuen Baubeschlusses gewährt werden kann. Nach dem Baubeschluss 
wird eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die

4 
dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten und der 
Landesförderung enthalten wird. 
Im Rahmen der Maßnahmenvorbereitung wurden die geplanten Änderungen interessierten 
Bürgerinnen und Bürgern an einem Informationsabend am Dienstag, dem 14. März 2023 in 
der Aula der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen (Köln-Worringen) vorgestellt. Hierzu 
wurden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke eingela-
den und damit die verpflichtende Anliegerversammlung nach § 8 a KAG NRW durchgeführt. 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 4.554.000 €. Die in 2024 erforderli-
chen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 
im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz-
stelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2024 zur Ver-
fügung. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
die im Haushaltsjahr 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 3.054.000 € im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen entsprechend einplanen. 
 
Ab dem Jahr 2026 fallen für die Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße jährliche Ab-
schreibungen in Höhe von 91.080 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2026 
erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Ab-
schreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils 
zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Auswirkungen auf Klima und Umwelt 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Querschnitt 
3. Lageplan 1 
4. Lageplan 2 
5. Lageplan 3 
6. Lageplan 4 
7. Lageplan 5 
8. Lageplan 6 
9. Prüfbericht Amt 14 
10. Stellungnahme zum Prüfbericht durch Amt 66

Anlage 4_ Lageplan 2

1092 Zeichen

Schranke 
Schranke 
51 
87 
196 
30 
5
190 
55 
48 
30 
11 
170 
183 
58 
38 
182 
37 
46 
52 
169 
34 
57 
49 
98 
43 
236 
197 
44 
45 
30 
8
171 
47 
30 
10 
41 
97 
43 
233 
T. 
T. 
2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm h 12cm 
h 3cm h 12cm 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm h 12cm 
h 3cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 3cm 
2m Ü-Stein 
h  12cm 
h 12cm 
2m Ü-Stein 
h 12cm 
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XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Lageplan 2 - Straße 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:250 
Has 
Sch 
13.02.2023 
13.02.2023 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Anlage 4

Anlage 5_ Lageplan 3

1273 Zeichen

Schranke 
Schranke 
Schranke 
Schranke 
2168 227 
51 
1216 
747 
1962 
226 
30 5
30 11 
1189 
2285 232 
742 
746 
1014 
1328 
750 
1191 
920 
1190 
52 
1017 
1742 227 
1316 
226 
743 
236 
745 
1016 
1192 
30 8
1217 
1015 
30 10 
919 
1204 
1139 
748 
WT 
T. 
T. 
2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
h 3cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 3cm 
2m Ü-Stein 
h  12cm 
h 12cm 
2m Ü-Stein 
h 12cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm h 12cm 
h 3cm h 3cm 
h 12cm h 12cm 
h 3cm 
h 3cm 
h 12cm 
2m Ü-Stein 
h  12cm 
h  3cm 
2m Ü-Stein 
h  3cm 
h  12cm 2m Ü-Stein h  12cm h  3cm 
2m Ü-Stein 
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KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Lageplan 3 - Straße 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:250 
Has 
Sch 
13.02.2023 
13.02.2023 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Anlage 5

Anlage 8_ Lageplan 6

1392 Zeichen

M
IND 
Bank 
Bank 
556 
4
1053 
636 
2
1313 
1179 
1333 1333 
2005 632 
87 
601 
1130 
1325 
685 
847 149 
684 
1315 
683 
786 147 
599 
804 144 
638 141 
1332 1332 
1312 
408 
544 161 
1176 
3
405 
785 147 
1331 
1331 
1133 
600 
56 
633 137 
1299 
1311 
696 
924 641 
89 
88 
90 
411 
1135 
80 1
57 
1132 
76 
3
1298 
639 142 
848 150 
407 
787 147 
598 
682 
1289 
543 161 
687 
1115 1115 
607 
475 162 
831 
434 
597 
1137 
1081 146 
1309 
596 
611 
830 
669 
1052 
62 1
670 
1329 
1329 
686 
143 
1080 146 
437 146 
1323 
1330 
555 
1
1310 
T. 
T. 
WT 
h 10cm 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 12cm 
h 12cm 
h 12cm 
h  3cm 
2m Ü-Stein 
h  10cm 
h  10cm 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
h 12cm 
2m Ü-Stein 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm 
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KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Lageplan 6 - Straße 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:250 
Has 
Sch 
13.02.2023 
13.02.2023 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Anlage 8

Anlage 2_Querschnitt

709 Zeichen

PLANUNG 
BESTAND 
Hochwasserschutzwand Hs Nr 415 
PLANUNG 
KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV 
VGNGHQP""24393158"577"/2 
DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP 
KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Ausbauquerschnitte 1+2 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:50 
Has 
Sch 
22.12.201 
22.12.2021 
BESTAND 
Hs Nr 367 Hochwasserschutzwand 
Anlage 2

Anlage 11 Vorabauszug BV 6 (Chorweiler) 14.03.2024

1163 Zeichen

Anlage 11 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon:  (0221) 221 96313 
Fax:   (0221) 221 96400 
E-Mail:  christian.schulz1@stadt -
koeln.de 
Datum: 18.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 14.03.2024  
öffentlich 
9.2.1 Baubeschluss für.die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Ab-
schnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen  
3203/2023 
 
Abstimmung über den mündlich eingebrachten Änderungsantrag der CDU -Frak-
tion: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Bestandssanierung der Neusser 
Landstraße sowie eine geänderte Fahrradverkehrsführung im Zwei-Richtungsverkehr 
mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer breiteren Fahrbahnfläche. 
Abstimmungsergebnis: 
 
mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke 
und Lilo Heinrich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der AfD-
Fraktion und BV Schlimgen zugestimmt. 
 
Über den Ursprungsbeschluss bzw. die Einbringung der Änderung in ebendiesen wurde nicht 
abgestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1428 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3203/2023
Stand: 06.01.2026 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen 
Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung 
der Neusser Landstraße in Köln-Worringen im Abschnitt zwischen Kurzer Damm 
und Hausnummer 439 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.554.000 €.  
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 1.500.000 € für die Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen -, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von 
Straßen, Haushaltsjahr 2024. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme befindet sich seit Mai 2025 in der Bauausführung. Der aktuelle Stand sowie 
weitere Informationen können auf der folgenden Website eingesehen werden: Neugestaltung 
eines Abschnitts der Neusser Landstraße - Stadt Köln 
Nächste Schritte: 
Fortführung der Bauarbeiten und Fertigstellung voraussichtlich Ende 2026. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Januar 2027

Anlage 3_ Lageplan 1

917 Zeichen

IND 
190 
105 
42 
106 
42 
3
96 
43 
59 
98 
43 
100 
41 
97 
43 
2m Ü-Stein 
h  3cm 
h 12cm 
2m Ü-Stein 
h  12cm 
h 3cm 
KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV 
VGNGHQP""24393158"577"/2 
DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP 
KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Lageplan 1 - Straße 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:250 
Has 
Sch 
11.08.2023 
11.08.2023 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 
Planart
Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Anlage 3

Anlage 6_ Lageplan 4

1912 Zeichen

IND 
IND 
IND 
2274 580 
2430 562 
1964 
562 
127 
1216 
917 
129 
132 
71 
1965 
562 
1923 
562 
1092 
66 2
864 
562 
5
126 
1141 
1149 575 
74 
754 
1182 
70 
2275 580 
124 
73 
562 
4
243 
131 
1908 
580 
72 
750 
862 
1953 
580 
574 
1
860 
133 
1148 575 
2144 562 
560 
4
1140 
2145 562 
955 
743 
2428 562 
1091 
916 
1661 560 
954 
915 
573 
1
861 
1077 
1665 
562 
914 
1076 
1262 
561 
1128 
757 
756 
68 
75 
1217 
128 
755 
1261 
561 
69 
1183 
1129 
125 
1147 
564 
1074 
1894 576 
130 
1139 
748 
76 
T. 
T. T. T. 
T. 
WT 
WT 
B
S
U
3.5m Ü-Stein 
2m Ü-Stein h 12cm 
4m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 
2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 1m Ü-Stein 2m Ü-Stein 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm 
h 12cm 
h 12cm 
h 3cm 
h 3cm 
h 12cm h 12cm 
h 3cm h 12cm h 3cm h 12cm h 12cm h 3cm h 3cm h 10cm h 3cm h 3cm h 10cm h 10cm h 3cm h 10cm h 3cm h 3cm h 10cm h 3cm h 10cm h 12cm h 12cm h 3cm 
h  3cm 
2m Ü-Stein h  10cm 
h 12cm 
h  10cm 
2m Ü-Stein h  10cm h  3cm 2m Ü-Stein 
h  3cm h  10cm 1m Ü-Stein 
h  10cm h  12cm 2m Ü-Stein h  12cm h  12cm 2m Ü-Stein h  3cm 2m Ü-Stein h  18cm h  18cm 2m Ü-Stein h  10cm h  10cm 2m Ü-Stein h  3cm 
h 10cm 
h 10cm 
2m Ü-Stein h 12cm h 3cm 
2m Ü-Stein h 12cm h 3cm 
KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV 
VGNGHQP""24393158"577"/2 
DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP 
KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Lageplan 4 - Straße 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:250 
Has 
Sch 
30.06.2022 
30.06.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Anlage 6

Anlage 9_ Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt

1849 Zeichen

/ 2 
14 05.02.2024 
143  
  
 
 
Amt 66 
über 
 
Dezernat III 
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3203/2023, Stand 27.10.2023 
Baubeschluss für.die Sanierung/Umbau d. Neusser Landstraße im Abschnitt 
zw. Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen  
 
Eingereichte Gesamtkosten laut Beschlussvorlage:  
rd. 3.157.000 Euro netto (3.757.000 Euro brutto) 
 
RPA-Nr.: 2024/0234 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Eingangsdatum vom 15.01.2024 legt 66/Amt für Straßen und Radwegebau die 
Kostenermittlung zur im Betreff genannte Maßnahme vor, um einen Baubeschluss zu 
erwirken.  
Bei der Durchsicht der vorliegenden Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: 
Die angegebenen Gesamtkosten stimmen nach Überarbeitung nicht mehr mit der 
Beschlussvorlage überein. Als Übersicht die nun ermittelten Gesamtkosten (brutto): 
Beschlussvorlage Kosten nach Überarbeitung Kostenfe ststellung 14 
3.757.000 € 3.937.000 € 4.554.000 € 
 
Die Kostenermittlung für den Bau wurde durch ein externes Ingenieurbüro im Jahr 
2022 erstellt. Ein Preisindex, der mögliche Preissteigerungen bis zur geplanten 
Vergabe der Maßnahme in 2024 berücksichtigt, wurde nicht angesetzt. Anhand der 
Angaben des Statistischen Bundesamtes war für den Straßenbau von 2022 bis 2023 
eine Preissteigerung von knapp 18% zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung dieser 
Preissteigerung geht das Rechnungsprüfungsamt von Mehrkosten in Höhe von 
ca. 800.000 € brutto aus.

- 2 - 
 
 
Eine Mengenermittlung konnte durch das Fachamt nicht zur Verfügung gestellt wer-
den. Ohne diese Unterlagen ist eine Bestätigung der vorgelegten Gesamtkosten 
nicht möglich. 
Die grundsätzliche Notwendigkeit zur Instandsetzung der Neusser Landstraße konn-
te im Rahmen eines Ortstermins nachvollzogen werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
stellv. Leitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 7_ Lageplan 5

1168 Zeichen

Schranke 
1173 
604 
1300 
1308 
77 
1307 
1292 
1082 
735 
1083 
81 
1299 
243 
79 
1908 
580 
83 1012 
980 
80 
1305 
1953 
580 
1298 
1304 
580 
8
78 
1011 
1172 
603 
1306 
1010 
84 
1302 
1084 
82 
1303 
76 
T. 
T. 
T. WT 
T. 
aus SAP 
2m Ü-Stein 2m Ü-Stein 2m Ü-Stein h 12cm h 3cm h 3cm h 12cm h 12cm 
h 3cm 
h  10cm 2m Ü-Stein h  3cm h  3cm 
2m Ü-Stein 
h  10cm 
h  10cm 2m Ü-Stein 
h  3cm h  3cm 
2m Ü-Stein h  10cm 
h  10cm 2m Ü-Stein h  3cm h  3cm 
2m Ü-Stein 
h  10cm h  10cm 2m Ü-Stein 
h  3cm h  3cm 2m Ü-Stein h  10cm 
h  10cm 2m Ü-Stein h  3cm 
KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV 
VGNGHQP""24393158"577"/2 
DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP 
KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/2) Bezirksingenieur (664/2) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Worringen 
Entwurfsplanung 
Lageplan 5 - Straße 
Generalinstandsetzung Neusser Landstraße 
1:250 
Has 
Sch 
13.02.2023 
13.02.2023 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Anlage 7

Anlage 13 Vorabauszug Rat 21.03.2024

627 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 
21.03.2024  
öffentlich 
10.9 Baubeschluss für die Sanierung/Umbau der Neusser Landstraße im Ab-
schnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen  
3203/2023 
 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung in den Verkehrsausschuss mit 
Rücklauf in den Rat verwiesen. 
__________ 
Anmerkung: 
Verweisungsantrag von RM Kienitz

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1846 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Die Erneuerung der Nebenanlagen, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung löst eine 
Beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW aus. Aus diesem Grund ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend 
vorgeschrieben. 
Aufgrund der übergeordneten Verbindungsfunktion der Straße, sind Änderungen in einem nur sehr 
geringen Umfang möglich. 
Aus diesem Grund wurde sich für eine Informationsveranstaltung entschieden, in der interessierten 
Bürgerinnen und Bürgern das Bauvorhaben und die geplanten Änderungen vorgestellt wurden. Die 
Veranstaltung fand bereits am 14. März 2023 statt. 
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 12 Stellungnahme zum BV 6-Beschluss

3816 Zeichen

Anlage 12 
Baubeschluss für die Sanierung/Umbau d. Neusser Landstraße im Abschnitt zw. 
Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen- hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, 3203/2023  
Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 
1. Geänderte Radverkehrsführung  
 
Die Breiten der Nebenanlagen im geplanten Ausbaubereich der Neusser 
Landstraße entsprechen derzeit nicht den heutigen Standards und gültigen 
Regelwerken. Aus diesem Grund ist im Rahmen der Maßnahmenplanung eine 
regelkonforme und anordnungsfähige Rad- und Gehwegführung entwickelt 
worden.  
 
Durch die Rahmenbedingungen vor Ort muss eine separate Radinfrastruktur 
entlang des Streckenabschnittes vorhanden sein. Dies ist auch im 
Radverkehrshauptnetz Chorweiler (vgl. Vorlagen-Nr. 1709/2022) so 
vorgesehen/beschlossen worden. Eine Radverkehrsführung im Mischverkehr 
oder auf zu schmalen (nicht regelkonformen) Radwegen ist auszuschließen. 
 
Im Zuge der Maßnahmenplanung wurden auch alternative Ideen geprüft, wie 
z. B. eine beidseitige Radverkehrsführung (Radweg oder Radfahrstreifen). 
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche ist die Möglichkeit einer 
solchen Variantenumsetzung aber nicht gegeben. Dies würde darüber hinaus 
ebenfalls zu einer Verbreiterung der Nebenanlage führen. 
Die nun durch die Verwaltung vorgeschlagene Radwegverbreiterung (inkl. 
Sicherheitsraum zum motorisierten Verkehr) ermöglicht es, die 
vorgeschriebene Breite des Radwegs von >3 m zu erreichen. 
 
Der geplante Ausbauabschnitt ist Teil des Rheinradweges EV 15, welcher auf 
einer Strecke von insgesamt 1.450 km neun UNESCO-Welterbestätten und 
vier Länder verbindet. Aufgrund der Tatsache, dass der Rheinradweg EV 15 
zu den „einfachen Strecken für Familien“ zählt, sollte eine sichere und 
anforderungsgerechte Radinfrastruktur angeboten werden. 
Des Weiteren ist mit dem RadPendlerRouten-Netz (vgl. Mitteilung 2810/2023) 
vorgesehen, die Radverkehrsverbindungen in die Region zu verbessern, um 
den Anteil des Umweltverbundes im Regionalverkehr zu erhöhen. Die 
Vorzugsvariante der Linksrheinischen RadPendlerRoute Dormagen – Köln 
(„RadPendlerRoute 8“) führt von der Innenstadt über Nippes und Niehl 
zunächst nach Worringen. Eine Weiterführung von Worringen in Richtung 
Dormagen sollte laut gutachterlicher Empfehlung vorgesehen werden. Da die 
Anschlüsse nach Dormagen sehr begrenzt sind, gibt es keine sinnvollen 
Alternativen in Richtung Norden; die Neusser Landstraße ist die einzige 
Verbindung in Rheinnähe. Folglich ist es sehr wahrscheinlich, dass die 
RadPendlerRoute 8 in der weiteren Ausarbeitung über die Neusser

Landstraße führen wird. Hierbei gelten entsprechende Qualitätsstandards 
hinsichtlich der Radwegebreite. Eine Beschlussvorlage zur Trassenfestlegung 
für die RadPendlerRoute 8 wird separat eingebracht. 
 
Die zukünftigen Breiten aller Teileinrichtungen entsprechen den Vorgaben der 
gültigen Regelwerke und lassen im Bereich der Fahrbahn alle 
Begegnungsverkehre zu. 
 
 
2. Sanierung im Bestand 
 
Die Sanierung im Bestand („1:1 Sanierung“) würde dem gesamtstädtischen 
Ziel widersprechen, vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaneutralität 
bis 2035, eine gute Radverkehrsinfrastruktur anzubieten, die den aktuellen 
technischen Regelwerken entspricht. Eine „1:1-Sanierung“ ohne eine 
Veränderung der Breiten einzelner Teileinrichtungen hätte nur geringe 
Auswirkungen auf die Baukosten und die Bauzeit.  
Die Maßnahmenumsetzung würde sich aufgrund notwendiger 
Planungsanpassungen (Deckenhöhen zur Entwässerung) in das I. Quartal 
2025 verschieben. 
 
Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen, die Verwaltungsvorlage 
zu beschließen.

Anlage 10_Stellungnahme zum Prüfbericht durch Amt 66

1223 Zeichen

66  07.02.2024  
665/2    
    
Amt 14  
  
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3203/2023, Stand 27.10.2023,                 
Baubeschluss für die Sanierung / Umbau der Neusser Landstraße im Abschnitt 
zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 in Köln-Worringen  
RPA-Nr.: 2024/0234  
  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
in Ihrer Stellungnahme zur im Betreff genannten Beschlussvorlage (3203/2023; 
Neusser Landstraße Köln-Worringen) haben Sie berechtigter Weise eine Abweichung 
zwischen denen in der Beschlussvorlage genannten Gesamtkosten und denen nach 
erstmaliger Überarbeitung prognostizierten Gesamtkosten festgestellt.  
Auch ist Ihre Anmerkung zur Preissteigerung zwischen 2022 und 2024 für uns 
nachvollziehbar, sodass wir uns dazu entschieden haben, die Beschlussvorlage i m 
Punkt „Kostenprognose“ anzupassen.  
Der Kostenanschlag zur Beschlussvorlage ergibt somit eine Gesamtsumme von  
4.554.000 € (brutto).  
Für die Planung und Baubegleitung wurde ein Ing.-Büro mit den Leistungsphasen 1 
bis 9 nach HOAI beauftragt. Die durch das externe Büro inzwischen erstellte 
Mengenermittlung wurde einer stichprobenartigen Überprüfung unterzogen, in der die 
Massen plausibel nachvollziehbar waren.  
Gez. Stach-Reinartz

Beratungsverlauf (5)

05.03.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3203/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.03.2024
Erstellt
09.10.2023 10:36