V/0043/2022
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0043/2022 V/0043/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Sportausschuss von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 12. Ludger T ovar Judith Petersen 2. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 15. Georg Tyrell Malte Oppermann 3. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. Wilfried Denz Prof. Dr. Winfried Schmidt Amt für Bürger- und Ratsservice 03.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 3 - V/0043/2022 4. Fachbeirat Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH von der SPD-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 3. NN Dr. Ulf Kemper 5. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter von den Trägern der freien Jugendhilfe Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. NN Martine Doerry 6. Ausschuss für Gleichstellung Beratende Mitglieder Sachkundige Einwohner/innen Mitglied Stellvertretungen 3. Kirsten Laing Dr. Claudia Kemper Begründung: Zu 1.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 18.01.2022 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt. Zu 2. – 4.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 19.01.2022 von der SPD-Fraktion beantragt. Zu 5.: Hanna Schwebke wurde zu Beginn der Wahlperiode 2020 von einem Träger der freien Jugendhilfe – Ev. Kirchenkreis Münster - als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied vorgeschlagen (Anlage zur Vorlage V/0877/2020). Auf der Basis des in der o.g. Vorlage dargestellten Verfahrens, wurde dieser Vorschlag von der CDU- Fraktion aufgegriffen und Frau Schwebke dem Rat zur Wahl als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorgeschlagen. Frau Schwebke wurde auf der Sitzung des Rates am 15.12.2021 auf Vorschlag des CVJM Münster e.V. – aufgegriffen von der CDU-Fraktion - als Nachfolgerin von Stephan Degen als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss gewählt (siehe Vorlage V/0864/2021/1). Der Evangelische Kirchenkreis Münster schlägt mit Schreiben vom 22.12.2021 als Nachfolgerin von Hanna Schwebke als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Martine Doerry vor. Die CDU-Fraktion greift diesen Vorschlag mit Schreiben vom 01.02.2022 auf. Das Verfahren der Nachbesetzung entspricht dem § 4 Absatz 2 Satz 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG. - 3 - V/0043/2022 Zu 6.: Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 Kirsten Laing auf Vorschlag von Livas e.V. als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Gleichstellung gewählt. Frau Laing hat ihr Mandat im Ausschuss für Gleichstellung niedergelegt. Livas e.V. schlägt als Nachfolgerin Frau Dr. Claudia Kemper vor. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0043/2022 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0043/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2022 10:45