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1254/2021

Beantwortung einer gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) betreffend "Technik-Support an Schulen" AN/0602/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.04.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 07.06.2021, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2021 
 1254/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
 
Beantwortung einer gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) vom 22.03.2021 betreffend "Technik-
Support an Schulen" AN/0602/2021 
 
 
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
 
 
1. Wieviel zusätzlicher Support durch NetCologne wurde seit März 2020 den Schulen in 
Köln zur Verfügung gestellt? 
 
Zu Beginn des Jahres 2020 wurden den Kölner Schulen Betriebs- und Supportleistungen bis 
zu 46.000 Std./Jahr bereitgestellt und durch den Schulträger finanziert. 
Da sich aufgrund der pandemiebedingten, deutlich gestiegenen digitalen Ausstattung in den 
Kölner Schulen sehr schnell abzeichnete, dass das finanzierte Stundenkontingent nicht mehr 
auskömmlich ist, erfolgte im November 2020 eine deutliche Aufstockung auf bis zu 80.000 
Std./Jahr. 
 
2. Wieviel Supportstunden stehen den einzelnen Schulen tatsächlich zur Verfügung (in 
Abhängigkeit der Schulgröße)? 
 
Die bereitgestellte und finanzierte Stundenzahl steht für alle Betriebs- und Supportleistungen 
der NetCologne an allen Kölner Schulen bereit. Eine Zuordnung/Differenzierung nach Schule, 
Schulform und Größe erfolgt nicht. Dieses Vorgehen wird auch nicht als zielführend betrach-
tet, da die Größe einer Schule keinen zwingenden Rückschluss auf den Supportbedarf zu-
lässt.  
 
3. Wie sind die Kommunikationswege, damit auch ein schneller Support durch NetColog-
ne gewährleistet werden kann? 
 
Den Schulverantwortlichen (Schulleitung bzw. Medienbeauftragte der Schulen) stehen die be-
kannten Kommunikationswege per Hotline oder E-Mail zur Verfügung. 
 
4. Wie arbeiten das Land NRW und die Stadt Köln zusammen, damit auf sehr schnellem 
Wege Probleme der Zuständigkeit gelöst werden können (fehlende Router, Netzauslas-
tung testen, etc.)? 
 
Die in der Frage genannten Themen und Komponenten (fehlende Router, Netzauslastung tes-
ten, etc.) fallen in die Zuständigkeit des Schulträgers, da sie zu den äußeren Schulangelegen-

2 
 
heiten gehören.  
Insofern ist hier keine Abstimmung mit dem Land NRW erforderlich und eine schnelle Lösung 
durch den Schulträger möglich, da das erforderliche Rahmenvertragskontingent seit Jahren 
verlässlich geplant wird und zur Verfügung steht. 
 
5. Wie arbeitet NetCologne an den Schulen? Ist jeder Schule eine konkrete, bestimmte 
Ansprechperson für den Support zugeordnet? 
 
Die Zuordnung einer festen Ansprechperson für eine Schule ist grundsätzlich möglich, steht 
aber in Konkurrenz zu einem schnellen und schlanken Lösungsprozess, da im Störungsfall ei-
ne sofortige Verfügbarkeit der betreffenden Person erwartet wird. Dies kann aber nicht immer 
und jederzeit garantiert werden, da gerade in der aktuellen Situation die Auslastung im Be-
reich Betrieb und Support aus den bekannten Gründen außergewöhnlich hoch ist und die Per-
son ggf. in einen anderweitigen Störungs-/Lösungsprozess involviert ist. 
 
In diesem Zusammenhang ist auf die Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen 
Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2008 hinzuweisen.1 In dieser Verein-
barung wurde zur Sicherstellung einer angemessenen und funktionierenden IT-Ausstattung 
der Schulen eine Trennung von Aufgaben des Landes und der Kommunen festgeschrieben. In 
einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land für den First-Level-Support in den Schu-
len zuständig, die Kommunen gewährleisten den Second-Level-Support. 
 
 
gez. Blome i.V. für Dez. I 
 
 
 
                                                 
1 Wartung und Pflege von IT -Ausstattungen in Schulen  
Eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern (Hrsg.: Medienberatung NRW)  
https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Lern-
IT/Dokumente/Supportvereinbarung/Supportvereinbarung.pdf

Beratungsverlauf (2)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1254/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.04.2021
Erstellt
06.04.2021 10:25