2022/0281
Förderprogramm Zisternen
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2022/0281
5676 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.09.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0281
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer: 22069-8300
Kostenträger: 5610-42 Sachkonto: 0358010
Betreff: Förderprogramm Zisternen
Vorlage vom: 16.09.2022
Beschlussvorschlag :
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmen der Implementierung des Förderprogramms
Zisternen zu. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt damit einen zusätzlichen Anreiz für die
Brauchwassernutzung und Trinkwasserschonung als Klimaanpassungsmaßnahme im Stadtgebiet.
Anlagen: Verwaltungsvorschrift Förderprogramm Zisternen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.09.2022
1. Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrer Sitzung vom
01.09.2020 das „Sofortprogramm Klimaschutz“ beschlossen, um zeitnah entschlossene
Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung voranzubringen. Eine zentrale Maßnahme
des insgesamt 25 Punkte umfassenden Sofortprogramms ist die Förderung der Anschaffung
und des Einbaus von Zisternen im Stadtgebiet. Mit dieser Vorlage wird das im Anschluss
entwickelte Förderprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen für uns Menschen. Aufgrund des Klimawandels
und verstärkt auftretender Trockenheit ist zu befürchten, dass Wasser in den Sommer mona-
ten zunehmend knapper werden könnte. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser ist
daher unerlässlich – angestrebt wird eine möglichst ressourcenschonende Verwendung des
Wassers vor Ort. Das Zielbild der „Schwammstadt“ lehnt sich an eine naturnahe Regen was-
serbewirtschaftung an. Ziel ist es Regenwasser vor Ort zu versickern, zu verdunsten, rückzu -
halten und zu nutzen. Positiver Begleiteffekt ist die Entschärfung von Abflussspitzen und
somit Vermeidung von Überschwemmungen i m Zuge von Starkregenereignissen. Der Umwelt
und dem Stadtklima zuliebe lohnt es sich, Regenwasser - bzw. Grauwasserauffangbehältnisse
zu installieren und diese für verschiedenste Zwecke zu nutzen. Das gesammelte Wasser
eignet sich zur Gartenbewässerung und mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung
auch als Brauchwasser für die Verwendung bspw. in WC -Spülung und Waschmaschine.
Weiterhin können durch die Nutzung von Regenwasserzisternen Niederschlagswasser gebüh-
ren und Kosten für Trinkwasser eingespar t werden. So werden neben der Schonung
natürlicher Ressourcen mit zahlreiche n positiven Synergie -Effekten auch Kosten eingespart.
2. Förderprogramm Zisternen
Im Zuge des Förderprogramms Zisternen sollen ab 21.10.2022 (Tag nach Beschlussfassung)
die Anschaff ung, der Einbau und der technische Anschluss von Zisternen im Stadtgebiet
gefördert werden. Das Förderverfahren und die Förderkriterien können dem angefügten
Informationsblatt entnommen werden.
Je nach Nutzung des Brauchwassers – entweder zur ausschließlichen Gartenbewässerung oder
zusätzlich für WC-Spülung, Waschmaschinenversorgung – wird in unterschiedlicher Höhe
bezuschusst. Die Förderhöhen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Zisternenvolumen Förderhöhe bei
ausschließlicher
Gartenbewässerung
Förderhöhe bei zusätzlicher
Nutzung für WC,
Waschmaschine
2.000 bis < 3.000 Liter 200 € 400 €
3.000 bis < 4.000 Liter 300 € 500 €
4.000 bis < 5.000 Liter 400 € 600 €
≥ 5.000 Liter 500 € 700 €
Tabelle: Förderhöhe für Zisternen
Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (Gartenbewässe-
rung) bzw. 400 € (zusätzliche Nutzung für WC, Waschmaschinen) bei Vorlage eines Nachweises
(Rechnungen über bspw. Reinigung Behältnis, Hauswasserwerk, Einbau), dass die Zisterne neu
in Betrieb genommen wurde, gefördert.
- 3 -
Antragsberechtigt sind Privatpersonen , Wohneigentümergemeinschaften (WEG) , kleine und
mittlere Unternehmen (beinhaltet selbstständige und freiberuflich tätige Personen,
Handwerker und Handwerkerinnen, Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz bis maximal
50 Mio. € und bis 249 Angestellten ) sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und
Körperschaften .
Insofern der/die Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Förderhöhe um den
zum Rechnungsdatum geltenden Mehrwertsteuersatz reduziert.
Zuständig für das Förderverfahren ist d as Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Das
Förderverfahren umfasst folgende Schritte:
1) Die Antragstellung beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
2) Die Prüfung der Förderfähigkeit
3) Die Zusage der Förderung mit dem Versand des Bewilligungsbescheids
4) Die Auszahlung des Förderbetrags
3. Kosten
Für die Förderung von Zisternen im Stadtgebiet stehen ab 2022 jährlich 100.000 € als Budget
zur Verfügung . Hiermit können bei Annahme einer durchschnittlichen Förderhöhe von 500 €
pro Antrag ca. 200 Förderungen pro Jahr ausgezahlt werden.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer Andre Schellenber g
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
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Punkt 4: Förderprogramm Zisternen (V-Nr. 2022/0281) Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und AfD
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Verwaltungsvorschrift der Wissen- schaftsstadt Darmstadt zum För- derprogramm Zisternen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------- Inhalt der Verwaltungsvorschrift Die vorliegende Verwaltungsvorschrift regelt die Bedingungen im „Förderprogramm Zisternen“ unter denen eine Förderung für Anlagen für das Sammeln und Verwenden von Regenwasser ( Dachflächen- ablaufwasser) und Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser aus Bädern, Duschen oder Wasch- maschinen), im Folgenden „Zisternen“ genannt, im Stadtgebiet beantragt bzw. gewährt werden kann. Sie tritt am xx.xx.2022 (Tag nach der Beschlussfassung) in Kraft. Das vorliegende Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern diese aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. 1 Förderung Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Mieter *innen, Pächter*innen von Wohngebäuden und ge- werblichen Bauten. Diese können sein: • Privatpersonen • Wohneigentümergemeinschaften (WEG) , hier ist die Hausverwaltung für die WEG antragsbe- rechtigt • KMU, d.h. kleine und mittlere Unternehmen (beinhaltet selbstständige und freiberuflich tätige Personen, Handwerker*innen, Gewerbebetriebe) mit einem Jahresumsatz bis maximal 50 Mio. € und bis 249 Angestellten • sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften Nicht antragsberechtigt sind Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden sowie deren Toch- tergesellschaften. Über das Vermögen der Person, die den Antrag stellt, darf bis zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. 2 Förderfähig sind Zisternen, welche folgende Kriterien erfüllen: • Das Fassungsvermögen (Volumen) der Zisterne muss mindestens 2.000 Liter betragen. • Die Zisterne muss DIN 1986 bei der baulichen Umsetzung erfüllen. • Die Kennzeichnungspflicht für Entnahmestellen und Rohrleitungen nach DIN 2403 muss erfüllt sein. • Falls die Anlage eine Einrichtung zur Trinkwassernachspeisung erhält, muss diese durch einen zugelassenen Installationsbetrieb installiert werden. • Gebrauchte Zisternen müssen frei von umweltgefährdenden Stoffen durch z.B. Restinhalte ei- ner Vornutzung sein. In Bezug auf wiederverwertete Heizöltanks ist die Verordnung über Anla- gen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV – Kap. 3, Abschn. 2, §17(4)) einzu- halten. Nicht förderfähig sind • Eigenleistungen • Zisternen, die aufgrund einer rechtlich bindenden Verpflichtung installiert werden müssen (Festsetzungen im Bebauungsplan o. ä.). • Zisternen, die nicht im Eigentum der/s Antragsstellenden sind. • Zisternen, die vor dem xx.xx.2022 (Tag nach der Beschlussfassung) angeschafft wurden. Aus- schlaggebend ist das Rechnungsdatum. Förderhöhe: Je nach Nutzung des Regen- bzw. des Grauwassers entweder ausschließlich zur Garten- bewässerung oder zusätzlich zur Nutzung im Haus für WC-Spülung, Waschmaschinen versorgung wird in unterschiedlicher Höhe bezuschusst. Die Förderhöhen sind der folgenden Tabelle zu entneh- men: Zisternenvolumen Förderhöhe bei ausschließ- licher Gartenbewässe- rung Förderhöhe bei zusätzli- cher Nutzung für WC , Waschmaschine 2.000 bis < 3.000 Liter 200 € 400 € 3.000 bis < 4.000 Liter 300 € 500 € 4.000 bis < 5.000 Liter 400 € 600 € ≥ 5.000 Liter 500 € 700 € Tabelle: Förderhöhe für Zisternen Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (Gartenbewässerung) bzw. 400 € (zusätzliche Nutzung für WC, Waschmaschinen) bei Vorlage eines Nachweises, dass die Zis- terne neu in Betrieb genommen wurde (Rechnungen über Dienstleistungen wie Reinigung bzw. Ein- bau des Behälters, Anschaffung Hauswasserwer k), gefördert. Insofern der/die Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Förderhöhe um den zum Rechnungsdatum geltenden Mehrwertsteuersatz reduziert. Sonstiges Die Maßnahme darf nicht zum Anlass für Mieterhöhungen genommen werden. 3 2 Verfahren Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind nach Abschluss der Arbeiten , jedoch spätestens drei Monate nach Datum der letzten Rechnung zu stellen. Für die Antragsstellung ist das Formular „Förderantrag Zisternen“ zu verwenden, das sowohl im Inter- net unter www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/ online ausgefüllt und eingereicht sowie heruntergeladen werden kann. Weitere Informationen, sowie bei Bedarf das Formular in Papierform, sind bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Bessunger Straße 125 – Block A 64295 Darmstadt Telefon: +49 6151 13-4900 E-Mail klimaschutz@darmstadt.de erhältlich. Dem Antrag sind alle im Formular „Förderantrag Zisternen“ geforderten Unterlagen beim Amt fü r Kli- maschutz und Klimaanpassung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beizulegen. Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Anlagen vorliegen. Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbei- tung entgegengenommen. Wenn sie danach innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang nicht vollständig und nicht mängelfrei sind, werden die Anträge unbearbeitet zurückgegeben. Die Bearbeitung der vollständigen Förderanträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeb- lich hierfür ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist. Sofern der Antrag den Vorgaben des Antragsformulars entspricht und noch Förderm ittel vorhanden sind, erhält die/der Antragsteller*in einen Bewilligungsbescheid. Nach dem Versand des Bewilligungs- bescheids erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Eine weitere Förderung derselben Maßnahme durch weitere Stellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ausgeschlossen. Dies bedingt die Rückforderung der gewährten Fördermittel. Weitere Förderungen von anderen Drittmittelgebern (Bund, Land Hessen) ist förderunschädlich, soweit die kumulierte Ge- samtfördersumme den Anschaffungspreis nicht übersteigt. Weitere Genehmigung Ggfs. ist eine Erlaubnis zur Versickerung bei der Unteren Wasser - und Bodenschutzbehörde des Um- weltamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beantragen. Besonderheiten im Verfahren für Unternehmen Bei der Förderung von Unternehmen sind die beihilferechtlichen Grundsätze der EU -Regeln für die Vergabe von Beihilfen, nämlich die Regelungen der De -minimis-Beihilfen, zu beachten. Eine De -mini- mis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Subventionswert 200.000 € für beihilferechtlich rele- vanten Förderungen, die das Unternehmen innerhalb des laufenden Drei -Jahres-Zeitraums erhalten 4 hat und erhalten wird, durch die beantragte Förderung nicht überschritten wird. Abweichende Grenz- werte gelten für Unternehmen des Agrarsektors, Fischerei - und Aquakultursektors und für Unterneh- men des gewerblichen Straßengüterverkehrs. Folgendes Verfahren ist einzuhalten: • Die besonderen Förderbedingungen für Unternehmen werden im Informationsblatt zum För- derprogramm veröffentlicht. • Dem Unternehmen wird mit dem Antragsformular ein De -minimis Formular zur Verfügung ge- stellt, in dem es eine vollständige Übersicht über die in den vorangegangenen zwei Steuerjah- ren sowie im laufenden Steuerjahr enthaltenden und zu erwartenden De-minimis- Beihilfen zu- sammenstellt und dem Antrag beilegt. • Das Unternehmen erhält mit der Bewilligung eine Mitteilung über die gewährte De -minimis wirksame Förderung des städtischen Förderprogramms, mit der Pflicht zur Aufbewahrung von zehn Jahren. 3 Einzureichende Unterlagen Zur Antragstellung müssen zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag folgende Unterlagen als Kopie oder Scan beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung eingereicht werden (sind auf Verlangen als Originale vorzulegen): • Rechnungen mit Angaben zu den Gesamtkosten und des Volumens der Zisterne • Bei Nutzung für die WC -Spülung, Waschmaschinenversorgung etc. die Rechnung der ausfüh- renden Fachfirma des Hausanschlusses als Nachweis des ordnungsgemäßen Anschließens • Nachweis, dass keine Verpflichtung eine Zisterne (z. B. Auszug aus dem Bebauungsplan, Aus- zug aus der Baugenehmigung, Einleitungsgenehmigung) einzubauen besteht • Nachweis der Anzeige beim Mobilitätsamt - Sachgebiet Grundstücksentwässerung (Kopie der E-Mail bzw. des Anschreibens, ggfs. Einleitungsgenehmigung) • Falls weitere Genehmigungspflichten bestehen die erteilten Genehmigungen (z. B. Erlaubnis der Versickerung bei Gebäuden im Gewerbegebiet der Unteren Wasser - und Bodenschutzbe- hörde des Umweltamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt) • Lageplan • Für Unternehmen: Erklärung zum Antrag für Unternehmen auf Gewährung einer De -minimis- Beihilfe • Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG): Beschlussfassung der WEG zur Anschaffung einer Zisterne und der Nachweis der Bestellung des/der Antragsstellers*in als Hausverwaltung • Für Mieter*innen und Pächter*innen: Eigentümereinverständniserklärung 5 4 Aufbewahrungsfrist Die Belege, die für die Antragss tellung verwendet wurden, sind 10 Jahre nach Zugang des Bescheids aufzubewahren. 5 Anforderungen und Pflichten Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der /die Fördermittelempfänger*in gegenüber der Wissen- schaftsstadt Darmstadt den Fördergegenstand über 10 Jahre Haltedauer im Stadtgebiet der Wissen- schaftsstadt Darmstadt zu nutzen und zu unterhalten. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrages. Der Ausbau bzw. die Außerbetriebnahme einer geförderten Anlage ist frühestens nach der festgelegten Haltedauer förderunschädlich zulässig. Der /die Fördermittelempfänger*in ist dazu verpflichtet , der Stadt einen vorzeitigen Ausbau bzw. eine vorzeitige Außerbetriebnahme im Sinne dieser Regelung zu melden und den Förderbetrag anteilig (nach Monaten) zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Rückforderung der gewährten Fördermittel Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung ist berechtigt, ggfs. durch eine Vor-Ort-Inaugenschein- nahme, die Zweck entsprechende Mittelverwendung zu prüfen. Dieses Recht kann auch durch das Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen werden. 6 Rückforderung der Fördermittel Ein Bewilligungsbescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn: • der Bewilligungsbescheid durch arglistige Täu schung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde; • der Bewilligungsbescheid durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrich- tig oder unvollständig waren; • die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt § 48 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Bewilligungsbescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen oder die weitere Verwendung des Zuschusses kann un- tersagt oder die Auszahlung weiterer Beträge gesperrt werden, wenn: • die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Bewil- ligungsbescheid bestimmten Zweck verwendet wird, • mit dem Bewilligungsbescheid eine Auflage verbunden ist und die/der Zuschussempfan- gende diese nicht oder nicht innerhalb der ihr/ihm gesetzten Frist erfüllt hat. Darunter fällt z. B. eine Veräußerung der Anlage(n) innerhalb der festgelegten Haltedauer. 6 Im Übrigen gilt § 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz. Soweit der Bescheid zurückgenommen oder widerrufen wurde, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bescheids an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Es gelten die Vorschriften des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes. Zusätzliche Unterlagen: • Informationsblatt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum „Förderprogramm Zisternen“ • Antragsformular zur Bezuschussung einer Zisterne • Erklärung zum Antrag für Unternehmen auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe • De-minimis-Beihilfe Bescheinigung über die städtische Förderung für Unternehmen zur eige- nen Verwendung • Einverständniserklärung der/des Gebäudeeigentümer*in zum Einbau einer Zisterne • Bewilligungsbescheid Zisterne
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Punkt 12: Förderprogramm Zisternen (V-Nr. 2022/0281) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: SPD und AfD
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Punkt 10: Förderprogramm Zisternen (V-Nr. 2022/0281) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD und AfD
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.09.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 14
III 69
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0281
Magistratsbeschluss -Nr.
348
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer: 22069-8300
Kostenträger: 5610-42 Sachkonto: 0358010
Betreff: Förderprogramm Zisternen
Vorlage vom: 16.09.2022
Beschlussvorschlag :
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmen der Implementierung des Förderprogramms
Zisternen zu. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt damit einen zusätzlichen Anreiz für die
Brauchwassernutzung und Trinkwasserschonung als Klimaanpassungsmaßnahme im Stadtgebiet.
Anlagen: Verwaltungsvorschrift Förderprogramm Zisternen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 28.09.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.09.2022
1. Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrer Sitzung vom
01.09.2020 das „Sofortprogramm Klimaschutz“ beschlossen, um zeitnah entschlossene
Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung voranzubringen. Eine zentrale Maßnahme
des insgesamt 25 Punkte umfassenden Sofortprogramms ist die Förderung der Anschaffung
und des Einbaus von Zisternen im Stadtgebiet. Mit dieser Vorlage wird das im Anschluss
entwickelte Förderprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen für uns Menschen. Aufgrund des Klimawandels
und verstärkt auftretender Trockenheit ist zu befürchten, dass Wasser in den Sommer mona-
ten zunehmend knapper werden könnte. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser ist
daher unerlässlich – angestrebt wird eine möglichst ress ourcenschonende Verwendung des
Wassers vor Ort. Das Zielbild der „Schwammstadt“ lehnt sich an eine naturnahe Regen was-
serbewirtschaftung an. Ziel ist es Regenwasser vor Ort zu versickern, zu verdunsten, rückzu -
halten und zu nutzen. Positiver Begleiteffek t ist die Entschärfung von Abflussspitzen und
somit Vermeidung von Überschwemmungen im Zuge von Starkregenereignissen. Der Umwelt
und dem Stadtklima zuliebe lohnt es sich, Regenwasser - bzw. Grauwasserauffangbehältnisse
zu installieren und diese für verschi edenste Zwecke zu nutzen. Das gesammelte Wasser
eignet sich zur Gartenbewässerung und mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung
auch als Brauchwasser für die Verwendung bspw. in WC -Spülung und Waschmaschine.
Weiterhin können durch die Nutzung von Re genwasserzisternen Niederschlagswasser gebüh-
ren und Kosten für Trinkwasser eingespart werden. So werden neben der Schonung
natürlicher Ressourcen mit zahlreiche n positiven Synergie -Effekten auch Kosten eingespart.
2. Förderprogramm Zisternen
Im Zuge des Fö rderprogramms Zisternen sollen ab 21.10.2022 (Tag nach Beschlussfassung)
die Anschaffung, der Einbau und der technische Anschluss von Zisternen im Stadtgebiet
gefördert werden. Das Förderverfahren und die Förderkriterien können dem angefügten
Informationsblatt entnommen werden.
Je nach Nutzung des Brauchwassers – entweder zur ausschließlichen Gartenbewässerung oder
zusätzlich für WC-Spülung, Waschmaschinenversorgung – wird in unterschiedlicher Höhe
bezuschusst. Die Förderhöhen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Zisternenvolumen Förderhöhe bei
ausschließlicher
Gartenbewässerung
Förderhöhe bei zusätzlicher
Nutzung für WC,
Waschmaschine
2.000 bis < 3.000 Liter 200 € 400 €
3.000 bis < 4.000 Liter 300 € 500 €
4.000 bis < 5.000 Liter 400 € 600 €
≥ 5.000 Liter 500 € 700 €
Tabelle: Förderhöhe für Zisternen
Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (Gartenbewässe-
rung) bzw. 400 € (zusätzliche Nutzung für WC, Waschmaschinen) bei Vorlage eines Nachweises
(Rechnungen über bspw. Reinigung Behältnis, Hauswasserwerk, Einbau), dass die Zisterne neu
in Betrieb genommen wurde, gefördert.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen , Wohneigentümergemeinschaften (WEG) , kleine und
mittlere Unternehmen (beinhaltet s elbstständige und freiberuflich tätige Personen,
Handwerker und Handwerker innen, Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz bis maximal
50 Mio. € und bis 249 Angestellten ) sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und
Körperschaften .
Insofern der/die Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Förderhöhe um den
zum Rechnungsdatum geltenden Mehrwertsteuersatz reduziert.
Zuständig für das Förderverfahren ist d as Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Das
Förderverfahren umfasst folgende Schritte:
1) Die Antragstellung beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
2) Die Prüfung der Förderfähigkeit
3) Die Zusage der Förderung mit dem Versand des Bewilligungsbescheids
4) Die Auszahlung des Förderbetrags
3. Kosten
Für die Förderung von Zisternen im Stadtgebiet stehen ab 2022 jährlich 100.000 € als Budget
zur Verfügung . Hiermit können bei Annahme einer durchschnittlichen Förderhöhe von 500 €
pro Antrag ca. 200 Förderungen pro Jahr ausgezahlt werden.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer Andre Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0281
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00