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2022/0281

Förderprogramm Zisternen

Magistratsvorlage 16.09.2022

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2022/0281

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2022/0281

5676 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.09.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0281 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:  22069-8300 
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Förderprogramm Zisternen  
 
Vorlage vom: 16.09.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmen der Implementierung des Förderprogramms 
Zisternen zu. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt damit einen zusätzlichen Anreiz für die 
Brauchwassernutzung und Trinkwasserschonung als Klimaanpassungsmaßnahme im Stadtgebiet.  
 
Anlagen: Verwaltungsvorschrift Förderprogramm Zisternen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.09.2022 
 
1. Hintergrund 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrer Sitzung vom 
01.09.2020 das „Sofortprogramm Klimaschutz“ beschlossen, um zeitnah entschlossene 
Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung voranzubringen. Eine zentrale Maßnahme 
des insgesamt 25 Punkte umfassenden Sofortprogramms ist die Förderung der Anschaffung 
und des Einbaus von Zisternen im Stadtgebiet. Mit dieser Vorlage wird das im Anschluss 
entwickelte Förderprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen für uns Menschen. Aufgrund des Klimawandels 
und verstärkt auftretender Trockenheit ist zu befürchten, dass Wasser in den Sommer mona-
ten zunehmend knapper werden könnte. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser ist 
daher unerlässlich – angestrebt wird eine möglichst ressourcenschonende Verwendung des 
Wassers vor Ort. Das Zielbild der „Schwammstadt“ lehnt  sich an eine naturnahe Regen was-
serbewirtschaftung an. Ziel ist es Regenwasser vor Ort zu versickern, zu verdunsten, rückzu -
halten und zu nutzen. Positiver Begleiteffekt ist die Entschärfung von Abflussspitzen und 
somit Vermeidung von Überschwemmungen i m Zuge von Starkregenereignissen. Der Umwelt 
und dem Stadtklima zuliebe lohnt es sich, Regenwasser - bzw. Grauwasserauffangbehältnisse 
zu installieren und diese für verschiedenste Zwecke zu nutzen. Das gesammelte Wasser 
eignet sich zur Gartenbewässerung und  mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung 
auch als Brauchwasser für die Verwendung bspw. in WC -Spülung und Waschmaschine. 
Weiterhin können durch die Nutzung von Regenwasserzisternen Niederschlagswasser gebüh-
ren und Kosten für Trinkwasser eingespar t werden. So werden neben der Schonung 
natürlicher Ressourcen mit zahlreiche n positiven Synergie -Effekten auch Kosten eingespart.  
 
2. Förderprogramm Zisternen 
Im Zuge des Förderprogramms Zisternen sollen ab 21.10.2022 (Tag nach Beschlussfassung)  
die Anschaff ung, der Einbau und der technische Anschluss von Zisternen im Stadtgebiet 
gefördert werden. Das Förderverfahren und die Förderkriterien können dem angefügten 
Informationsblatt entnommen werden. 
Je nach Nutzung des Brauchwassers – entweder zur ausschließlichen Gartenbewässerung oder 
zusätzlich für WC-Spülung, Waschmaschinenversorgung – wird in unterschiedlicher Höhe 
bezuschusst. Die Förderhöhen können der folgenden Tabelle entnommen werden: 
Zisternenvolumen  Förderhöhe bei 
ausschließlicher     
Gartenbewässerung  
Förderhöhe bei zusätzlicher 
Nutzung für WC, 
Waschmaschine  
2.000 bis < 3.000 Liter  200 € 400 € 
3.000 bis < 4.000 Liter  300 € 500 € 
4.000 bis < 5.000 Liter  400 € 600 € 
≥ 5.000 Liter 500 € 700 € 
Tabelle: Förderhöhe für Zisternen 
 
Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (Gartenbewässe-
rung) bzw. 400 € (zusätzliche Nutzung für WC, Waschmaschinen) bei Vorlage eines Nachweises 
(Rechnungen über bspw. Reinigung Behältnis, Hauswasserwerk, Einbau), dass die Zisterne neu 
in Betrieb genommen wurde, gefördert.

- 3 - 
Antragsberechtigt sind Privatpersonen , Wohneigentümergemeinschaften (WEG) , kleine und 
mittlere Unternehmen (beinhaltet selbstständige und freiberuflich tätige Personen, 
Handwerker und Handwerkerinnen, Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz bis maximal 
50 Mio. € und bis 249 Angestellten ) sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und 
Körperschaften . 
 
Insofern der/die Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Förderhöhe um den 
zum Rechnungsdatum geltenden Mehrwertsteuersatz reduziert. 
Zuständig für das Förderverfahren ist d as Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Das 
Förderverfahren umfasst folgende Schritte: 
1) Die Antragstellung beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
2) Die Prüfung der Förderfähigkeit 
3) Die Zusage der Förderung mit dem Versand des Bewilligungsbescheids 
4) Die Auszahlung des Förderbetrags  
 
 
3. Kosten 
 
Für die Förderung von Zisternen im Stadtgebiet stehen ab 2022 jährlich 100.000 € als Budget 
zur Verfügung . Hiermit können bei Annahme einer durchschnittlichen Förderhöhe von 500 € 
pro Antrag ca. 200 Förderungen pro Jahr ausgezahlt werden.   
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer    Andre Schellenber g 
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 4

239 Zeichen

Punkt 4: Förderprogramm Zisternen 
 (V-Nr. 2022/0281) 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und AfD

anlage 1

12603 Zeichen

Verwaltungsvorschrift der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt zum För-
derprogramm Zisternen 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------- 
Inhalt der Verwaltungsvorschrift 
Die vorliegende Verwaltungsvorschrift  regelt die Bedingungen im „Förderprogramm Zisternen“ unter 
denen eine Förderung für Anlagen für das Sammeln und Verwenden von Regenwasser ( Dachflächen-
ablaufwasser) und Grauwasser  (gering verschmutztes Abwasser aus Bädern, Duschen oder Wasch-
maschinen), im Folgenden „Zisternen“ genannt, im Stadtgebiet beantragt bzw. gewährt werden kann. 
Sie tritt am xx.xx.2022 (Tag nach der Beschlussfassung)  in Kraft. 
Das vorliegende Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein 
Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen 
der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern diese aufgebraucht sind, können keine 
weiteren Fördergelder bewilligt werden. 
1 Förderung 
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Mieter *innen, Pächter*innen  von Wohngebäuden und ge-
werblichen Bauten. 
Diese können sein:  
• Privatpersonen 
• Wohneigentümergemeinschaften (WEG) , hier ist die Hausverwaltung für die WEG antragsbe-
rechtigt 
• KMU, d.h. kleine und mittlere Unternehmen (beinhaltet selbstständige und freiberuflich tätige 
Personen, Handwerker*innen, Gewerbebetriebe) mit einem Jahresumsatz bis maximal 50 Mio. 
€ und bis 249 Angestellten 
• sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften 
Nicht antragsberechtigt sind Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden sowie deren Toch-
tergesellschaften. 
Über das Vermögen der Person, die den Antrag stellt, darf bis zum Zeitpunkt der Auszahlung kein 
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

2 
 
Förderfähig sind Zisternen, welche folgende Kriterien erfüllen: 
• Das Fassungsvermögen (Volumen) der Zisterne muss mindestens 2.000 Liter betragen. 
• Die Zisterne muss DIN 1986 bei der baulichen Umsetzung erfüllen. 
• Die Kennzeichnungspflicht für Entnahmestellen und Rohrleitungen nach DIN 2403 muss erfüllt 
sein. 
• Falls die Anlage eine Einrichtung zur Trinkwassernachspeisung erhält, muss diese durch einen 
zugelassenen Installationsbetrieb installiert werden. 
• Gebrauchte Zisternen müssen frei von umweltgefährdenden Stoffen durch z.B. Restinhalte ei-
ner Vornutzung sein. In Bezug auf wiederverwertete Heizöltanks ist die Verordnung über Anla-
gen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV – Kap. 3, Abschn. 2, §17(4)) einzu-
halten. 
 
Nicht förderfähig sind 
• Eigenleistungen 
• Zisternen, die aufgrund einer rechtlich bindenden Verpflichtung installiert werden müssen 
(Festsetzungen im Bebauungsplan o. ä.). 
• Zisternen, die nicht im Eigentum der/s Antragsstellenden sind. 
• Zisternen, die vor dem xx.xx.2022 (Tag nach der Beschlussfassung) angeschafft wurden. Aus-
schlaggebend ist das Rechnungsdatum. 
Förderhöhe: Je nach Nutzung des Regen- bzw. des Grauwassers entweder ausschließlich  zur Garten-
bewässerung oder zusätzlich zur Nutzung im Haus für WC-Spülung, Waschmaschinen versorgung 
wird in unterschiedlicher Höhe bezuschusst. Die Förderhöhen sind der  folgenden Tabelle zu entneh-
men: 
Zisternenvolumen  Förderhöhe bei  ausschließ-
licher     Gartenbewässe-
rung 
Förderhöhe bei zusätzli-
cher Nutzung für WC , 
Waschmaschine  
2.000 bis < 3.000 Liter  200 € 400 € 
3.000 bis < 4.000 Liter  300 € 500 € 
4.000 bis < 5.000 Liter  400 € 600 € 
≥ 5.000 Liter 500 € 700 € 
Tabelle: Förderhöhe für Zisternen 
Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (Gartenbewässerung) bzw. 
400 € (zusätzliche Nutzung für WC, Waschmaschinen) bei Vorlage eines Nachweises, dass die Zis-
terne neu in Betrieb genommen wurde  (Rechnungen über Dienstleistungen wie Reinigung bzw. Ein-
bau des Behälters, Anschaffung Hauswasserwer k), gefördert. 
Insofern der/die Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Förderhöhe um den zum 
Rechnungsdatum  geltenden Mehrwertsteuersatz reduziert.  
Sonstiges 
Die Maßnahme darf nicht zum Anlass für Mieterhöhungen genommen werden.

3 
 
2 Verfahren 
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind nach Abschluss der Arbeiten , jedoch spätestens drei 
Monate nach Datum der letzten Rechnung zu stellen. 
Für die Antragsstellung ist das Formular „Förderantrag Zisternen“ zu verwenden, das sowohl im Inter-
net unter www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/ online ausgefüllt und eingereicht sowie 
heruntergeladen werden kann. Weitere Informationen, sowie bei Bedarf das Formular in Papierform, 
sind bei der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Bessunger Straße 125 – Block A 
64295 Darmstadt 
Telefon: +49 6151 13-4900 
E-Mail klimaschutz@darmstadt.de                                   
 
erhältlich.  
Dem Antrag sind alle im Formular „Förderantrag Zisternen“ geforderten Unterlagen beim Amt fü r Kli-
maschutz und Klimaanpassung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beizulegen. 
Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Anlagen vorliegen. Anträge, die unvollständig 
sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbei-
tung entgegengenommen. Wenn sie danach innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang nicht 
vollständig und nicht mängelfrei sind, werden die Anträge unbearbeitet zurückgegeben.  
Die Bearbeitung der vollständigen Förderanträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeb-
lich hierfür ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.  
Sofern der Antrag den Vorgaben des Antragsformulars entspricht und noch Förderm ittel vorhanden 
sind, erhält die/der Antragsteller*in einen Bewilligungsbescheid. Nach dem Versand des Bewilligungs-
bescheids erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.  
Eine weitere Förderung derselben Maßnahme durch weitere Stellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ist ausgeschlossen. Dies bedingt die Rückforderung der gewährten Fördermittel. Weitere Förderungen 
von anderen Drittmittelgebern (Bund, Land Hessen) ist förderunschädlich, soweit die kumulierte Ge-
samtfördersumme den Anschaffungspreis nicht übersteigt. 
Weitere Genehmigung  
Ggfs. ist eine Erlaubnis zur Versickerung bei der Unteren Wasser - und Bodenschutzbehörde des Um-
weltamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beantragen. 
Besonderheiten im Verfahren für Unternehmen 
Bei der Förderung von Unternehmen sind die beihilferechtlichen Grundsätze der EU -Regeln für die 
Vergabe von Beihilfen, nämlich die Regelungen der De -minimis-Beihilfen, zu beachten. Eine De -mini-
mis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Subventionswert 200.000 € für beihilferechtlich rele-
vanten Förderungen, die das Unternehmen innerhalb des laufenden Drei -Jahres-Zeitraums erhalten

4 
 
hat und erhalten wird, durch die beantragte Förderung nicht überschritten wird. Abweichende Grenz-
werte gelten für Unternehmen des Agrarsektors, Fischerei - und Aquakultursektors und für Unterneh-
men des gewerblichen Straßengüterverkehrs. 
Folgendes Verfahren ist einzuhalten: 
• Die besonderen Förderbedingungen für Unternehmen werden im Informationsblatt zum För-
derprogramm veröffentlicht. 
• Dem Unternehmen wird mit dem Antragsformular ein De -minimis Formular zur Verfügung ge-
stellt, in dem es eine vollständige Übersicht über die in den vorangegangenen zwei Steuerjah-
ren sowie im laufenden Steuerjahr enthaltenden und zu erwartenden De-minimis- Beihilfen zu-
sammenstellt und dem Antrag beilegt.  
• Das Unternehmen erhält mit der Bewilligung eine Mitteilung über die gewährte De -minimis 
wirksame Förderung des städtischen Förderprogramms, mit der Pflicht zur Aufbewahrung von 
zehn Jahren. 
3 Einzureichende Unterlagen 
Zur Antragstellung müssen zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag folgende 
Unterlagen als Kopie oder Scan beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung eingereicht werden  
(sind auf Verlangen als Originale vorzulegen): 
• Rechnungen mit Angaben zu den Gesamtkosten und des Volumens der Zisterne  
• Bei Nutzung für die WC -Spülung, Waschmaschinenversorgung etc. die Rechnung der ausfüh-
renden Fachfirma des Hausanschlusses als Nachweis des ordnungsgemäßen Anschließens  
• Nachweis, dass keine Verpflichtung eine Zisterne (z. B. Auszug aus dem Bebauungsplan, Aus-
zug aus der Baugenehmigung, Einleitungsgenehmigung) einzubauen besteht 
• Nachweis der Anzeige beim Mobilitätsamt - Sachgebiet Grundstücksentwässerung (Kopie der 
E-Mail bzw. des Anschreibens, ggfs. Einleitungsgenehmigung) 
• Falls weitere Genehmigungspflichten bestehen die erteilten Genehmigungen (z.  B. Erlaubnis 
der Versickerung bei Gebäuden im Gewerbegebiet der Unteren Wasser - und Bodenschutzbe-
hörde des Umweltamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
• Lageplan 
• Für Unternehmen: Erklärung zum Antrag für Unternehmen auf Gewährung einer De -minimis-
Beihilfe 
• Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG): Beschlussfassung der WEG zur Anschaffung einer 
Zisterne und der Nachweis der Bestellung des/der Antragsstellers*in als Hausverwaltung 
• Für Mieter*innen und Pächter*innen: Eigentümereinverständniserklärung

5 
 
4 Aufbewahrungsfrist 
Die Belege, die für die Antragss tellung verwendet wurden, sind 10 Jahre nach Zugang des Bescheids 
aufzubewahren. 
5 Anforderungen und Pflichten 
Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der /die Fördermittelempfänger*in gegenüber der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt den Fördergegenstand über 10 Jahre Haltedauer im Stadtgebiet der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt zu nutzen und zu unterhalten. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des 
Förderbetrages. 
Der Ausbau bzw. die Außerbetriebnahme einer geförderten Anlage ist frühestens nach der festgelegten 
Haltedauer förderunschädlich zulässig. Der /die Fördermittelempfänger*in ist dazu verpflichtet , der 
Stadt einen vorzeitigen Ausbau bzw. eine vorzeitige Außerbetriebnahme im Sinne dieser Regelung zu 
melden und den Förderbetrag anteilig (nach Monaten) zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung erfolgt 
eine Rückforderung der gewährten Fördermittel 
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung ist berechtigt, ggfs. durch eine Vor-Ort-Inaugenschein-
nahme, die Zweck entsprechende Mittelverwendung zu prüfen. Dieses Recht kann auch durch das 
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen werden. 
6 Rückforderung der Fördermittel  
Ein Bewilligungsbescheid kann, auch nachdem er  unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit 
Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn: 
• der Bewilligungsbescheid durch arglistige Täu schung, Drohung oder Bestechung erwirkt 
wurde; 
• der Bewilligungsbescheid durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrich-
tig oder unvollständig waren; 
• die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit 
nicht bekannt ist. 
 
Im Übrigen gilt § 48 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz. 
 
Der Bewilligungsbescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch 
mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen oder die weitere Verwendung des Zuschusses kann un-
tersagt oder die Auszahlung weiterer Beträge gesperrt werden, wenn: 
• die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Bewil-
ligungsbescheid bestimmten Zweck verwendet wird, 
• mit dem Bewilligungsbescheid eine Auflage verbunden ist und die/der Zuschussempfan-
gende diese nicht oder nicht innerhalb der ihr/ihm gesetzten Frist erfüllt hat. Darunter fällt 
z. B. eine Veräußerung der Anlage(n) innerhalb der festgelegten Haltedauer.

6 
 
Im Übrigen gilt § 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz. 
 
Soweit der Bescheid zurückgenommen oder widerrufen wurde, sind bereits erbrachte Leistungen zu 
erstatten. Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bescheids an mit fünf 
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Es gelten die Vorschriften des Hess. 
Verwaltungsverfahrensgesetzes.  
 
 
Zusätzliche Unterlagen:  
• Informationsblatt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum „Förderprogramm Zisternen“ 
• Antragsformular zur Bezuschussung einer Zisterne 
• Erklärung zum Antrag für Unternehmen auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe 
• De-minimis-Beihilfe Bescheinigung über die städtische Förderung für Unternehmen zur eige-
nen Verwendung 
• Einverständniserklärung der/des Gebäudeeigentümer*in zum Einbau einer Zisterne 
• Bewilligungsbescheid Zisterne

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119 Zeichen

Punkt 12: Förderprogramm Zisternen 
 (V-Nr. 2022/0281) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: SPD und AfD

anlage 3

190 Zeichen

Punkt 10: Förderprogramm Zisternen 
 (V-Nr. 2022/0281) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD und AfD

anlage 2

5761 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.09.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 14 
III 69 
IV  
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0281 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
348 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:  22069-8300 
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Förderprogramm Zisternen  
 
Vorlage vom: 16.09.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmen der Implementierung des Förderprogramms 
Zisternen zu. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt damit einen zusätzlichen Anreiz für die 
Brauchwassernutzung und Trinkwasserschonung als Klimaanpassungsmaßnahme im Stadtgebiet.  
 
 
Anlagen: Verwaltungsvorschrift Förderprogramm Zisternen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.09.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.09.2022 
 
1. Hintergrund 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrer Sitzung vom 
01.09.2020 das „Sofortprogramm Klimaschutz“ beschlossen, um zeitnah entschlossene 
Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung voranzubringen. Eine zentrale Maßnahme 
des insgesamt 25 Punkte umfassenden Sofortprogramms ist die Förderung der Anschaffung 
und des Einbaus von Zisternen im Stadtgebiet. Mit dieser Vorlage wird das im Anschluss 
entwickelte Förderprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen für uns Menschen.  Aufgrund des Klimawandels 
und verstärkt auftretender Trockenheit ist zu befürchten, dass Wasser in den Sommer mona-
ten zunehmend knapper werden könnte. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser ist 
daher unerlässlich – angestrebt wird eine möglichst ress ourcenschonende Verwendung des 
Wassers vor Ort. Das Zielbild der „Schwammstadt“ lehnt sich an eine naturnahe Regen was-
serbewirtschaftung an. Ziel ist es Regenwasser vor Ort zu versickern, zu verdunsten, rückzu -
halten und zu nutzen. Positiver Begleiteffek t ist die Entschärfung von Abflussspitzen und 
somit Vermeidung von Überschwemmungen im Zuge von Starkregenereignissen. Der Umwelt 
und dem Stadtklima zuliebe lohnt es sich, Regenwasser - bzw. Grauwasserauffangbehältnisse 
zu installieren und diese für verschi edenste Zwecke zu nutzen. Das gesammelte Wasser 
eignet sich zur Gartenbewässerung und mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung 
auch als Brauchwasser für die Verwendung bspw. in WC -Spülung und Waschmaschine. 
Weiterhin können durch die Nutzung von Re genwasserzisternen Niederschlagswasser gebüh-
ren und Kosten für Trinkwasser eingespart werden. So werden neben der Schonung 
natürlicher Ressourcen mit zahlreiche n positiven Synergie -Effekten auch Kosten eingespart.  
 
2. Förderprogramm Zisternen 
Im Zuge des Fö rderprogramms Zisternen sollen ab 21.10.2022 (Tag nach Beschlussfassung)  
die Anschaffung, der Einbau und der technische Anschluss von Zisternen im Stadtgebiet 
gefördert werden. Das Förderverfahren und die Förderkriterien können dem angefügten 
Informationsblatt entnommen werden. 
Je nach Nutzung des Brauchwassers – entweder zur ausschließlichen Gartenbewässerung oder 
zusätzlich für WC-Spülung, Waschmaschinenversorgung – wird in unterschiedlicher Höhe 
bezuschusst. Die Förderhöhen können der folgenden Tabelle entnommen werden: 
Zisternenvolumen  Förderhöhe bei 
ausschließlicher     
Gartenbewässerung  
Förderhöhe bei zusätzlicher 
Nutzung für WC, 
Waschmaschine  
2.000 bis < 3.000 Liter  200 € 400 € 
3.000 bis < 4.000 Liter  300 € 500 € 
4.000 bis < 5.000 Liter 400 € 600 € 
≥ 5.000 Liter 500 € 700 € 
Tabelle: Förderhöhe für Zisternen 
 
Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (Gartenbewässe-
rung) bzw. 400 € (zusätzliche Nutzung für WC, Waschmaschinen) bei Vorlage eines Nachweises

(Rechnungen über bspw. Reinigung Behältnis, Hauswasserwerk, Einbau), dass die Zisterne neu 
in Betrieb genommen wurde, gefördert. 
Antragsberechtigt sind Privatpersonen , Wohneigentümergemeinschaften (WEG) , kleine und 
mittlere Unternehmen (beinhaltet s elbstständige und freiberuflich tätige Personen, 
Handwerker und Handwerker innen, Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz bis maximal 
50 Mio. € und bis 249 Angestellten ) sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und 
Körperschaften . 
 
Insofern der/die Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Förderhöhe um den 
zum Rechnungsdatum geltenden Mehrwertsteuersatz reduziert. 
Zuständig für das Förderverfahren ist d as Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Das 
Förderverfahren umfasst folgende Schritte: 
1) Die Antragstellung beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
2) Die Prüfung der Förderfähigkeit 
3) Die Zusage der Förderung mit dem Versand des Bewilligungsbescheids 
4) Die Auszahlung des Förderbetrags  
 
 
3. Kosten 
 
Für die Förderung von Zisternen im Stadtgebiet stehen ab 2022 jährlich 100.000 € als Budget 
zur Verfügung . Hiermit können bei Annahme einer durchschnittlichen Förderhöhe von 500 € 
pro Antrag ca. 200 Förderungen pro Jahr ausgezahlt werden.   
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer    Andre Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 4
TOP 12
TOP 348

Orte (1)

  • Bessunger Straße 125

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0281
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.09.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00