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V/0276/2015

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0020/2015 "Transparente Regeln für die Raumvergabe"

Vorlagen 14.04.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 06.05.2015, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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a-r-0020-2015-Transparente Regeln für die Raumvergabe

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Beschlussvorlage

3603 Zeichen

V/0276/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0020/2015 
"Transparente Regeln für die Raumvergabe" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschluss: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des in der Verfügung der Bezirksregierung Münster 
vom 03.02.2015 aufgezeigten rechtlichen Rahmens das Verfahren der Raumvergabe zu überprü-
fen und Vorschläge für eine zukünftige Vergabepraxis zu erarbeiten und im Ältestenrat vorzustel-
len. 
 
 
Begründung: 
 
Das Rathaus ist für viele Vereine, Organisationen und Einrichtungen ein attraktiver Veranstal-
tungsort. Über die Überlassung des Rathausfestsaales, der Rüstkammer und der Bürgerhalle für 
fremde Veranstaltungen und Überlassung von sonstigen Räumen in städtischen Dienstgebäuden 
für Veranstaltungen politischer Parteien/Wählergruppen und ihnen nahestehender Organisationen 
entscheidet nach Ziffer II, 1.2.7 der vom Rat beschlossenen Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Münster der Haupt- und Finanzausschuss. 
 
Bisheriges Kriterium für die Raumvergaben, an dem sich die Verwaltung orientiert hat, war die 
Vereinbarkeit der Veranstaltung mit dem Stil und Charakter des historischen Rathauses als auch 
die gewachsene Vergabepraxis. Dies führt z. B. zum Ausschluss von rein privaten Veranstaltun-
gen. Zudem enthält die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 03.02.2015 Hinweise für den 
rechtlichen Rahmen der Vergabepraxis. Auf dieser Basis wird die Verwaltung Kriterien erarbeiten 
und dem Ältestenrat vorlegen. 
 
Das Nutzungsentgelt wird bisher nach einem Beschluss des Ältestenrates vom 13.03.2013 für die 
städt. Sitzungs- und Veranstaltungsräume (Rathaus, Stadtweinhaus, Stadthaus 1, Stadthaus 2, 
Stadthaus 3). festgesetzt. Die getroffene Vereinbarung bildet die Grundlage für folgende Differen-
zierung. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0276/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Cosack 
Ruf: 
492-3366 
E-Mail: 
Cosack@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0276/2015 
1. volle Kosten einschl. Miete: 
 
Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten 
der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Um-
räumkosten und eine Miete in Rechnung zu stellen. 
 
2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten: 
 
2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100-jährigem Bestehen und für fol-
gende Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist 
2.2 bei überwiegend karitativem Charakter 
2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster 
 
Die anfallenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, 
Hausmeister) und gegebenenfalls Umräumkosten werden in Rechnung gestellt. 
 
3. Kostenfreiheit: 
 
 3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung 
3.2 Traditionsveranstaltung 
 3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften 
 3.4 Städtische Veranstaltung 
 
Bei Veranstaltungen an deren Durchführung die Stadt ein außergewöhnliches Interesse 
hat. Es werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall 
aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt 
 
Mit der Aufzählung unter den Ziffern 2.1. bis 2.3 und 3.1 bis 3.4 ist keine inhaltliche Aussage ver-
knüpft, dass entsprechende Veranstaltungen einen Anspruch auf Genehmigung haben. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 
Antrag A-R/0020/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL

a-r-0020-2015-Transparente Regeln für die Raumvergabe

1404 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2015  
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
 
Beschlusspunkte: 
 
 
1. Die Verwaltung erarbeitet Kriterien für die Raum vergabe, die insbesondere 
die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung, die UN-
Behindertenrechtskonvention und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 
(AGG) berücksichtigen. 
2. Die Verwaltung erarbeitet Kriterien für die Kost en der Raumüberlassung. 
3. Dieser Kriterienkatalog wird dem Rat bis zur Som merpause zur 
Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
Das Rathaus ist für viele Vereine, Organisationen und Einrichtungen ein attraktiver 
Veranstaltungsort. Die bisherige Vergabe durch den Hauptausschuss hat jedoch 
einige Mängel, wie die Bezirksregierung in ihrem Schreiben mitgeteilt hat. So 
fehlen Regeln und Kriterien, die die Vergabe transparent und nachvollziehbar für 
alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt machen. Die Kriterien für die vergünstigte 
Bereitstellung der Räume werden zwar per Fußnoten benannt, sind aber ebenfalls 
nicht festgelegt. 
Beides führt zu einer gewissen Willkür und sollte durch ein klares Regelwerk 
ersetzt werden. 
 
gez. Raimund Köhn  
und Fraktion  
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Ratsa ntrag  
Transparente Regeln für die Raumvergabe  
 
17. 3. 2015

Beratungsverlauf (1)

06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0276/2015
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37