V/0276/2015
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0020/2015 "Transparente Regeln für die Raumvergabe"
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Beschlussvorlage
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V/0276/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0020/2015 "Transparente Regeln für die Raumvergabe" Beratungsfolge 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschluss: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des in der Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 03.02.2015 aufgezeigten rechtlichen Rahmens das Verfahren der Raumvergabe zu überprü- fen und Vorschläge für eine zukünftige Vergabepraxis zu erarbeiten und im Ältestenrat vorzustel- len. Begründung: Das Rathaus ist für viele Vereine, Organisationen und Einrichtungen ein attraktiver Veranstal- tungsort. Über die Überlassung des Rathausfestsaales, der Rüstkammer und der Bürgerhalle für fremde Veranstaltungen und Überlassung von sonstigen Räumen in städtischen Dienstgebäuden für Veranstaltungen politischer Parteien/Wählergruppen und ihnen nahestehender Organisationen entscheidet nach Ziffer II, 1.2.7 der vom Rat beschlossenen Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster der Haupt- und Finanzausschuss. Bisheriges Kriterium für die Raumvergaben, an dem sich die Verwaltung orientiert hat, war die Vereinbarkeit der Veranstaltung mit dem Stil und Charakter des historischen Rathauses als auch die gewachsene Vergabepraxis. Dies führt z. B. zum Ausschluss von rein privaten Veranstaltun- gen. Zudem enthält die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 03.02.2015 Hinweise für den rechtlichen Rahmen der Vergabepraxis. Auf dieser Basis wird die Verwaltung Kriterien erarbeiten und dem Ältestenrat vorlegen. Das Nutzungsentgelt wird bisher nach einem Beschluss des Ältestenrates vom 13.03.2013 für die städt. Sitzungs- und Veranstaltungsräume (Rathaus, Stadtweinhaus, Stadthaus 1, Stadthaus 2, Stadthaus 3). festgesetzt. Die getroffene Vereinbarung bildet die Grundlage für folgende Differen- zierung. Vorlagen-Nr.: V/0276/2015 Auskunft erteilt: Herr Cosack Ruf: 492-3366 E-Mail: Cosack@stadt-muenster.de Datum: 23.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0276/2015 1. volle Kosten einschl. Miete: Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Um- räumkosten und eine Miete in Rechnung zu stellen. 2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten: 2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100-jährigem Bestehen und für fol- gende Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist 2.2 bei überwiegend karitativem Charakter 2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster Die anfallenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister) und gegebenenfalls Umräumkosten werden in Rechnung gestellt. 3. Kostenfreiheit: 3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung 3.2 Traditionsveranstaltung 3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften 3.4 Städtische Veranstaltung Bei Veranstaltungen an deren Durchführung die Stadt ein außergewöhnliches Interesse hat. Es werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt Mit der Aufzählung unter den Ziffern 2.1. bis 2.3 und 3.1 bis 3.4 ist keine inhaltliche Aussage ver- knüpft, dass entsprechende Veranstaltungen einen Anspruch auf Genehmigung haben. i. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage Antrag A-R/0020/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
a-r-0020-2015-Transparente Regeln für die Raumvergabe
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2015 Der Rat möge beschließen: Beschlusspunkte: 1. Die Verwaltung erarbeitet Kriterien für die Raum vergabe, die insbesondere die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung, die UN- Behindertenrechtskonvention und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigen. 2. Die Verwaltung erarbeitet Kriterien für die Kost en der Raumüberlassung. 3. Dieser Kriterienkatalog wird dem Rat bis zur Som merpause zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: Das Rathaus ist für viele Vereine, Organisationen und Einrichtungen ein attraktiver Veranstaltungsort. Die bisherige Vergabe durch den Hauptausschuss hat jedoch einige Mängel, wie die Bezirksregierung in ihrem Schreiben mitgeteilt hat. So fehlen Regeln und Kriterien, die die Vergabe transparent und nachvollziehbar für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt machen. Die Kriterien für die vergünstigte Bereitstellung der Räume werden zwar per Fußnoten benannt, sind aber ebenfalls nicht festgelegt. Beides führt zu einer gewissen Willkür und sollte durch ein klares Regelwerk ersetzt werden. gez. Raimund Köhn und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Ratsa ntrag Transparente Regeln für die Raumvergabe 17. 3. 2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0276/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37