Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.70000.000.940900 - Kanal Höhenstraße -
Beschlussvorlage 06/0300 vom 07.08.2006
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Dokumente
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06/0300
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Sitzung
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 9, beschließend.
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