mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.70000.000.940900 - Kanal Höhenstraße -

Beschlussvorlage 06/0300 vom 07.08.2006

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 10, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 9, beschließend.

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