AN/1370/2024
Armut in Köln: Steigende Bestattungskosten und deren Auswirkungen auf Armutsbetroffene in Köln
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SPD Anfrage nach § 4
3730 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Daniel Bauer-Dahm
An Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Köln
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
fon 0221. 221 259 50
fax 0221. 221 246 57
mail fraktion@koelnspd.de
web www.koelnspd.de
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.10.2024
AN/1370/2024
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024
Armut in Köln: Steigende Bestattungskosten und deren Auswirkungen auf
Armutsbetroffene in Köln
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am
10.10.2024 aufzunehmen:
Laut einer Erhebung der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas sind die Preise für
Bestattungen zwischen 2016 und 2021 um mehr als zehn Prozent angestiegen. Die Inflation
und die steigenden Kosten für Dienstleistungen wie Überführungen, Trauerfeiern und Fried-
hofsgebühren haben die Situation weiter verschärft . In vielen Nachbarkommunen von Köln
steigt die Zahl der Sozialbestattungen 1 in den letzten Jahren an, was auf die zunehmende
Vereinsamung und finanzielle Not vieler Menschen hinweist. Es muss leider angenommen
werden, dass auch in Köln die Anzahl der Sozialbestattungen weiter zunimmt, da viele Men-
schen über keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine würdige Bestattung verfügen. In
Weinheim werden Sozialbestattungen organisiert, bei denen die Stadtverwaltung und Kirchen-
gemeinden eine würdige Trauerfeier ermöglichen. Seit 2021 gibt es in Weinheim ein spezielles
Grabfeld für solche Bestattungen. Die Stadt und die Kirchengemeinden wollen mit Gedenkfei-
ern sicherstellen, dass niemand vollkommen vergessen wird.
1 Der Begriff „Sozialbestattung“ bezeichnet die Bestattung von Verstorbenen, für die Hinterbliebene oder
vertraglich verpflichtete Dritte (zum Beispiel testamentarisch eingesetzte Erben, Verpflichtete aus einer
Sterbeversicherung) für die Kosten der Bestattu ng weder aus dem Erbe noch mit eigenen finanziellen Mit-
teln (Einkommen und Vermögen) aufkommen können. In diesem Fall kann das Sozialamt auf Antrag und bei
Vorliegen aller Voraussetzungen nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten für eine einfache ortsüb liche
Bestattung ganz oder teilweise übernehmen. Für anonyme, alleinlebende Verstorbene und Sterbefälle, bei
denen (zunächst) keine bestattungspflichtigen Angehörigen bekannt sind oder sich niemand rechtzeitig um
die Bestattung kümmert, ist das Ordnungsamt zuständig.
- 2 -
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fra-
gen:
1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialbestattungen in Köln in den vergangenen fünf Jahren
entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtteilen)?
2. Wie hoch war der durchschnittliche Zuschuss zu einer Sozialbestattung in Köln in den ver-
gangenen fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
3. Wie viele Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten wurden in den vergangenen fünf
Jahren in Köln abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Ablehnungsgründen)?
4. Wie hat sich die Zahl der ordnungsbehördliche Bestattungen“ in den vergangen fünf Jah-
ren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtteilen)?
5. Plant die Stadt Köln Maßnahmen, um angesichts der steigenden Bestattungskosten Bür-
ger*innen zu entlasten und sicherzustellen, dass auch Armutsbetroffene einen würdevollen
Abschied erhalten können?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Breustedt
SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1370/2024
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 10:59