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Armut in Köln: Steigende Bestattungskosten und deren Auswirkungen auf Armutsbetroffene in Köln

SPD Anfrage nach § 4 AN/1370/2024 vom 07.10.2024

Stand: Am 21.11.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Daniel Bauer-Dahm An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.10.2024 AN/1370/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 Armut in Köln: Steigende Bestattungskosten und deren Auswirkungen auf Armutsbetroffene in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 10.10.2024 aufzunehmen: Laut einer Erhebung der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas sind die Preise für Bestattungen zwischen 2016 und 2021 um mehr als zehn Prozent angestiegen. Die Inflation und die steigenden Kosten für Dienstleistungen wie Überführungen, Trauerfeiern und Fried- hofsgebühren haben die Situation weiter verschärft . In vielen Nachbarkommunen von Köln steigt die Zahl der Sozialbestattungen 1 in den letzten Jahren an, was auf die zunehmende Vereinsamung und finanzielle Not vieler Menschen hinweist. Es muss leider angenommen werden, dass auch in Köln die Anzahl der Sozialbestattungen weiter zunimmt, da viele Men- schen über keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine würdige Bestattung verfügen. In Weinheim werden Sozialbestattungen organisiert, bei denen die Stadtverwaltung und Kirchen- gemeinden eine würdige Trauerfeier ermöglichen. Seit 2021 gibt es in Weinheim ein spezielles Grabfeld für solche Bestattungen. Die Stadt und die Kirchengemeinden wollen mit Gedenkfei- ern sicherstellen, dass niemand vollkommen vergessen wird. 1 Der Begriff „Sozialbestattung“ bezeichnet die Bestattung von Verstorbenen, für die Hinterbliebene oder vertraglich verpflichtete Dritte (zum Beispiel testamentarisch eingesetzte Erben, Verpflichtete aus einer Sterbeversicherung) für die Kosten der Bestattu ng weder aus dem Erbe noch mit eigenen finanziellen Mit- teln (Einkommen und Vermögen) aufkommen können. In diesem Fall kann das Sozialamt auf Antrag und bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten für eine einfache ortsüb liche Bestattung ganz oder teilweise übernehmen. Für anonyme, alleinlebende Verstorbene und Sterbefälle, bei denen (zunächst) keine bestattungspflichtigen Angehörigen bekannt sind oder sich niemand rechtzeitig um die Bestattung kümmert, ist das Ordnungsamt zuständig. - 2 - Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialbestattungen in Köln in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtteilen)? 2. Wie hoch war der durchschnittliche Zuschuss zu einer Sozialbestattung in Köln in den ver- gangenen fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 3. Wie viele Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten wurden in den vergangenen fünf Jahren in Köln abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Ablehnungsgründen)? 4. Wie hat sich die Zahl der ordnungsbehördliche Bestattungen“ in den vergangen fünf Jah- ren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtteilen)? 5. Plant die Stadt Köln Maßnahmen, um angesichts der steigenden Bestattungskosten Bür- ger*innen zu entlasten und sicherzustellen, dass auch Armutsbetroffene einen würdevollen Abschied erhalten können? Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2024

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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