2994/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 (AN/1366/2023) betr.:
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 21.09.2023 2994/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 (AN/1366/2023) betr.: Fragen zu den Folien der Rheinenergie zum Thema „Beitrag der RheinEnergie zur Dekarbonisierung Kölns„ vom 4. Mai 2023 Die Fraktion DIE LINKE stellt in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 24.08.2023 folgende Anfrage: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll einen Beitrag leisten, dem Klimawandel und der Abhängigkeit von internationalen Energielieferungen gegenzusteuern. Von der Bundesre- gierung ist geplant, dass künftig mindestens 65 Prozent der Energie zur Beheizung von Ge- bäuden erneuerbar sein muss, z.B. durch Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fern- wärme. Unabhängig davon, wie das Gesetz im Detail aussehen wird, steht fest, dass der Fernwärme in Köln eine noch größere Bedeutung für das Heizen zukommen wird. Folgerichtig plant Rheinenergie den Ausbau ihrer Fernwärmenetze. Für die Immobilienbesitzer*innen, die eine neue Heizung brauchen und sich für ein neues System entscheiden müssen, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wann in ihrer Straße Fern- wärmeleitungen gelegt werden und ob das Haus wärmegedämmt werden muss, weil aus Effi- zienzgründen die Vorlauftemperaturen ggf. niedrig sind. Auch für die Immobilienbesitzer*innen die noch eine gut funktionierende Gasheizung haben, stellt sich die Frage, mit welchen Netznutzungsentgelten sie in Zukunft, bei immer weniger werdenden Nutzern, zu rechnen haben. Bei einem für die Zukunft prognostizierten höheren Strombedarf, stellt sich die Frage, ob das öffentliche Stromnetz dafür ausgelegt ist und ob Menschen, die sich z.B. ein Elektroauto und/oder eine Wärmepumpe anschaffen wollen, diese problemlos mit Strom ver- sorgen können. Aus Gründen der Energieeffizienz und der Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuer- barer Energie stellt sich die Frage, ob nicht zumindest große Teile der Abwärme in Nah- oder Fernwärmenetzen genutzt werden können. Diese Fragen zu Fernwärme, Abwärme, Gasnetzen und Stromnetzen, sind Fragen die jetzt oder zu mindestens bis Ende dieses Jahres beantwortet werden müssen, um ein gewisses Maß an Planungssicherheit zu haben. Darum bitten wir um schnellstmögliche, substantielle Antworten zu diesen Fragen: 1. Fernwärme / Planungssicherheit: Wann werden die konkreten Daten darüber vorliegen, wann in welchen Straßen(teilen) Fernwärmeleitungen gelegt werden und mit welcher Temperatur die Fernwärmenetze 2 betrieben werden, sowohl die neuen Netze wie auch die im Bestand? Für die Planung eines Austausches der Heizungsanlage sind solche Informationen un- abdingbar. 2. Abwärme: Die Nah- und Fernwärmenetze liefern zusammen derzeit 1,8 TWh Energie pro Jahr (Angaben von 2015). Das Abwärmepotential für Köln beträgt ca. 2,0 TWh, also mehr als die Energie der Nah- und Fernwärmenetze zusammen. Dennoch kam Rheinener- gie zu dem Ergebnis, dass eine wirtschaftliche Nutzung zurzeit nicht existiert, will aber unter Betrachtung der aktuellen Entwicklung, die Potentialstudie nochmals überprüfen. Bis wann ist die Überprüfung abgeschlossen und welche Temperaturen braucht ein Fernwärmenetz, um mit der Abwärme aus Gewerbebetrieben (Prozesswärme) kompa- tibel zu sein? 3. Gasnetze: Immer mehr Haushalte werden sich in Zukunft weg von Gas und hin zu anderen Ener- gieträgern wie z.B. Wärmepumpen oder Fernwärme wenden. Dadurch werden immer weniger Haushalte Gas aus dem Gasnetz beziehen, mit der Folge, dass ohne Gegen- steuerung die Netznutzungsentgelte für den Einzelnen immer teurer werden. Welche Pläne oder Überlegungen gibt es zum einen, die Netznutzungsentgelte stabil zu halten bzw. zu deckeln und zum anderen, die Gasnetze dort stillzulegen, wo Fernwärmelei- tungen liegen oder gelegt werden? Siehe hierzu auch die Studie von AGORA zu Gas- verteilnetzen: https://static.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2022/2022- 06_DE_Gasverteilnetze/A-EW_291_Gasverteilnetze_WEB.pdf 4. Stromnetze: Der Stromverbrauch wird in Zukunft erheblich wachsen (laut Fachgutachten „Köln kli- maneutral 2035“ auf das 2,5 Fache bis 2035). Sind die Stromnetze so ausgelegt, dass jeder Haushalt ohne Bedenken z.B. eine Wärmepumpe oder eine Wallbox installieren lassen kann oder muss das Stromnetz für die erhöhten Anforderungen erst ertüchtigt werden und wie sieht der konkreten Fahrplan hierzu aus? In Abstimmung mit der Verwaltung beantwortet die RheinEnergie die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Fernwärme / Planungssicherheit: Der Transformationsplan für das Innenstadtnetz wird voraussichtlich im Laufe des 3. Quartals vorliegen. Danach werden die Transformationspläne für zunächst das Netz Nord und dann das Netz Merheim erstellt. Mit deren Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Aus dem Transformationsplan ist zunächst ersichtlich, in welchen Flächen innerhalb Kölns ein Fernwärmeausbau grundsätzlich erfolgen wird und in welchen auch perspektivisch nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in den Ausbauflächen jede Straße mit FW-Leitungen erschlossen wird. In welchen Straßen genau Fernwärmeleitungen gelegt werden und wann, wird für das Innenstadtnetz in den nächsten Monaten konkretisiert. Zunächst werden alle Netze hinsichtlich der Vorlauftemperaturen weiterhin so betrieben wie bisher. Eine Reduzierung der Vorlauftemperaturen ist kurzfristig aufgrund der Netzhydraulik und des erforderlichen Temperaturniveaus auf Kundenseite (Auslegung der bestehenden Kundenanlage) nicht möglich. Mittelfristig wird das Thema jedoch weiterhin verfolgt, da eine verminderte Vorlauftemperatur auch im Sinne der Strategie der RheinEnergie ist. Erschließungen von Neubau-Quartieren erfolgen mit einer abgesenkten Vorlauftemperatur. Zu Frage 2: Abwärme: Bei dem Abwärmepotenzial von rd. 2 TWh/a handelt es sich um das theoretische Abwärmepo- tenzial. Durch Gespräche mit einzelnen Unternehmen bzw. an den Standorten zeigte sich je- doch, dass nutzbare Abwärmepotenziale derzeit nicht zu erschließen sind (z. B. weil Effizienz- steigerungen seitens der Unternehmen geplant sind/durchgeführt werden, aufgrund diskonti- nuierlicher Abwärmebereitstellung, zu niedrigem Temperaturniveau, keine Gewährleistung ei- ner langfristigen und gesicherten Abwärme). Dass diese Risiken real bestehen, zeigt u. a. das 3 Beispiel Campina-Friesland, deren Standort in Köln geschlossen werden soll und die auch Gegenstand des theoretischen Potenzials waren (siehe auch https://www.ksta.de/wirt- schaft/standort-mit-tradition-tuffi-molkerei-in-koeln-wird-geschlossen-577632 ). Die im Frühjahr 2020 erstellte Analyse der Abwärmepotenziale zeigt insbesondere für den Nord-Westen Kölns Optionen auf, die insbesondere für das Fernwärmenetz Neue Stadt / Bocklemünd von Interesse sein könnten. Der Dekarbonisierungsfahrplan für dieses Fernwär- menetz (Transformationsplan) wird voraussichtlich bis Mitte 2024 erstellt werden. Hierbei sol- len die theoretischen Abwärmepotenziale nochmals verifiziert werden. Dabei wird insbeson- dere die Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes (EnEffG) und den für die Unterneh- men daraus resultierenden Anforderungen von hoher Relevanz sein. Dies wird für die Über- prüfung der Abwärmepotenziale eine hohe Bedeutung haben. Die Vorlauftemperaturen für Anschlussnehmer variieren je Fernwärmenetz und Jahreszeit. Bspw. liegt die Vorlauftemperatur im Fernwärmenetz Neue Stadt / Bocklemünd an einem kal- ten Wintertag von minus 5 Grad Celcius bei rd. 105 Grad Celcius (siehe auch https://drop.stadt-koeln.de/link?id=BAgAAAC-xG74xSkesM4AAAAaD6izM9xxt2PGRaB- zBCovOLzu2885M24cxkJ0q7MQAzz2PivegeW8Aw3pPF- GRWLj0VZBP17RtgIvq8vApi0Bo7TFGlh01mcKPaoaYdrFlSnt56QxDVfENKyg- RotY453WYm8twc248nWut6Iq9GpyFspfLd_69odUFDiwQimjur83FopKfMw1PfqcWZ56S-JDa- ISjlR8PBiN6WIVkB0cVGP66e8GiqkO2DcuL3Vr9DEkuLUS- NHkjFlCuQ2JbnRclh9zjlCzRXqqFi1b-SiVw2 ). Damit die Wärme auch beim Anschlussnehmer “ankommt”, muss die Wärmeeinspeisung und damit die Abwärme eine höhere Temperatur aufweisen. Ggf. können auch niedrigere Abwärmetemperaturen mittels Wärmepumpe genutzt werden. Hierbei sind jedoch zusätzliche Investitionen und die Effizienz der Wärmepumpe ein- schränkende Faktoren. Zu Frage 3: Gasnetze: Agora hat sich mit der Studie „Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze“ in die Dis- kussion über die Zukunft der Gasverteilnetze eingebracht. Der Agora-Standpunkt ist aus un- serer Sicht jedoch zu einseitig, da sie nicht berücksichtigt, dass für Erdgas eine allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht (§18 EnWG; § 20 EnWG) besteht. Sofern die heutigen Gaskunden ihren Energiebedarf über Erdgas decken möchten, werden die Gasnetze weiter- betrieben und die Versorgungssicherheit aufrechterhalten. Die konkreten Fragestellungen, in welchen Gebieten welche Wärmeversorgung in Zukunft eine Rolle spielen werden, ist Be- standteil der kommunalen Wärmeplanung. In diesen Prozess wird sich auch die RheinEnergie einbringen. Die RheinEnergie teilt die Einschätzung, dass die Netzbetreiber in der (sozialen) Verantwor- tung sind, dass die Netzentgelte nicht übermäßig steigen dürfen. Dies lässt sich nur durch eine gut vorbereitete Transformation der Gasnetze und einen geeigneten Ordnungsrahmen auflösen. Bei der RheinEnergie und der RNG, als zuständigem Netzbetreiber, sind bereits Untersuchun- gen zu diesem Thema in Arbeit. Insbesondere werden zukünftige Wärmebedarfe und Potenzi- ale verschiedener Wärmequellen näher betrachtet. Dabei werden alle denkbaren Technolo- gien berücksichtigt und einzelne Energieträger nicht von vornherein ausgeschlossen. Im Er- gebnis könnte es dazu führen, dass es zukünftig u. a. Gebiete geben wird, in denen mehrere Technologien zum Einsatz kommen, z.B. sowohl Wärmepumpen als auch Fernwärme oder ein klimaneutrales Gasnetz. Gleichwohl sind aber auch Gebiete denkbar, für die explizit Wär- mepumpen vorgesehen sind und in denen dann perspektivisch kein Erdgasverteilnetz mehr betrieben wird. Zu Frage 4: Stromnetze: Durch die aktuellen politischen Ziele und Aktivitäten der Bundes-, Landesregierung und der Gemeinden im Rahmen des Klimaschutzes sehen auch wir in der Zukunft einen starken An- stieg zur Deckung des Energiebedarfs der Sektoren Verkehr und Wärme durch Stromanwen- dungen. Wie stark die Ausprägung des zusätzlichen Bedarfs (Strommenge (kWh) und Last- spitzen (kW)) zur Kompensation der Energiemengen, die heute durch Energieträger wie z.B. Gas, Benzin, Öl, Biomasse, etc. zur Verfügung gestellt werden, sein wird, hängt im Wesentli- chen davon ab, wie effizient sich die vielfältigen technischen Alternativen (Wärmepumpenty- pen, Fernwärme, Brennstoffzellen) sowohl im Verkehrs- als auch im Wärmesektor entwickeln 4 und auf die Energieträger Fernwärme, Strom, Wasserstoff, Biomasse, etc. verteilen. Die kom- munale Wärmeplanung, in die sich die RheinEnergie, wie oben beschrieben, mit einbringen wird, erarbeitet Erkenntnisse über die optimale Energieversorgung. Schon jetzt plant RheinEnergie signifikante Investitionen in das Kölner Stromnetz, um die zu erwartenden Mehrbedarfe decken zu können. Für die Netzstruktur- und die Betriebsmittelstrategie werden auch bei der RNG Bedarfsprog- nosen erstellt. Mit diesem Hintergrund hat die RNG schon vor mehreren Jahren ihre Pla- nungsgrundsätze dahingehend angepasst, dass die Vorgaben für die neu zu verlegenden Lei- tungsquerschnitte (Mittel- und Niederspannung) für die Erneuerung und Erweiterung des Net- zes um ein bzw. zwei Dimensionen vergrößert wurden. Auch bei der Standardisierung der Ortsnetzstationen wurden die Dimensionen der Transformatoren und die Ausstattung der Sta- tionen mit Mess- und Steuerungstechnik schon vor einigen Jahren auf die neuen Anforderun- gen angepasst. Alle diese Maßnahmen zahlen darauf ein, die Leistungsfähigkeit der Stromnetze für die zu- sätzlichen Aufgaben langfristig zu erhalten und auszurüsten. Trotzdem kann es in einzelnen wenigen Fällen notwendig sein, dass z.B. ein älterer Hausanschluss oder eine ältere Nieder- spannungsleitung (vor der kaufmännischen bzw. technischen Erneuerung) auf die erhöhten Anforderungen in einzelnen Netzbereichen kurzfristig angepasst werden muss. Diese Maß- nahmen sind dann kurzfristig und zusätzlich zu den Erneuerungs- und Erweiterungsprogram- men umzusetzen. Aber auch die derzeitigen Erneuerungs- und Erweiterungsprogramme sind sehr ambitioniert und bedeuten auch heute schon ein erhöhtes Baustellenaufkommen auf den Verkehrswegen (Fußwege und Straßen) der Stadt Köln und den umliegenden Gemeinden. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2994/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.09.2023
- Erstellt
- 15.09.2023 10:43