1715/2017
Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums, Gymnasium Genovevastraße 58-62, 51063 Köln in Köln-Mülheim zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
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Anlage 1 SK Beschluss Genoveva GY
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1 Hofenbitzer, Ralf Von: Rudolph, Michael Gesendet: Mittwoch, 21. Juni 2017 09:04 An: Hofenbitzer, Ralf Betreff: Schulkonferenzbeschluss Sehr geehrter Herr Hölzer, die Schulkonferenz des Genoveva-Gymnasiums hat gestern, am 20.06.2017, einstimmig für die Vierzügigkeit gestimmt. Mit freundlichen Grüßen M. Rudolph Schulleiter Genoveva-Gymnasium Köln
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze problematisch wäre.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
1715/2017
Freigabedatum
21.06.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums, Gymnasium Genovevastraße 58-62, 51063
Köln in Köln-Mülheim zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-
Westfalen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des G e-
noveva-Gymnasiums, Gymnasium Genovevastraße 58-62, 51063 Köln in Köln-Mülheim von 3
Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II auf 4 Züge in der Seku n-
darstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2018/19.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung
des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung angeordnet.
Alternativen:
Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit des Genoveva -Gymnasiums mit 3 Zügen
in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017
Rat 11.07.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
(1) Hintergrund
Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden
Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Ges amtschulplätzen und insbesondere in den rechtsrheinischen
Stadtgebieten auch an Realschulen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßna hmen
sehr lange dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymnasialplä tzen
und im Rechts rheinischen auch an Realschulen nur dadurch entsprochen werden kann, dass eine
Reihe von Schulen entweder über die, nach Raumprogramm vorgesehene Kapazität hinaus Klassen
bilden (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigbaueinheite n oder durch
Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im Bestand), oder in den gebildeten Klassen die Klasse n-
größen meist die schulrechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll ausgeschöpft wird. Mit Schreiben
vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtisc hen Gymnasien und Gesamtschulen – hat die B e-
zirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbildungen kr itisch sieht.
Diese Praxis soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Die geänderten Regelungen werden
dann natürlich auch die Schulform Realschule einbeziehen.
In Anbetracht dieser, voraussichtlich den Handlungsspielraum ei nschränkenden Regulierungen durch
die Schulaufsichtsbehörde sieht sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderung g e-
genüber, auch für die S chuljahre 2018/19 ff gemäß der erwarteten hohen Nachfrage eine ausre i-
chende Zahl an Gymnasial- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen.
Mit Beschluss vom 14.07.2011 hatte der Rat der Stadt Köln im Zusammenhang mit der baulichen
Erweiterung bereits die Erhöhung der Kapazität in der Sekundarstufen II von 5 auf 6 Züge beschlo s-
sen. Das Genoveva-Gymnasium hat darüber hinaus in den vergangenen Jahren, nach Absprache, in
der Sekundarstufe I bereits mehr Eingangsklassen gebildet, als laut festgelegter Zügigk eit eigentlich
vorgesehen. Dafür wurden vorhandene Räume im Bestand und auf Räume im Auslagerungsstandort
Holweider Straße 2, 51065 Köln-Mülheim in unmittelbarer Nähe genutzt.
Derzeit führt das Genoveva -Gymnasium zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 737 Schü ler*innen in
rechnerisch 32 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum
Schuljahr 2017/18 voraussichtlich auf rd. 784 Schüler*innen in insgesamt 34 rechnerischen Kla ssen
ansteigen:
5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj EF Q1 Q2 Summe
2016/17 105 106 80 86 86 94 92 88 737
2017/18 119 102 103 78 85 106 99 92 784
Durch die Erhöhung der Kapazität auf von 3 auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 5 auf 6 Züge in
der Sekundarstufe II können rechnerisch maximal bis zu 950 Schüler*innen 1 in 38 Klassen aufg e-
nommen werden. Nachdem durch die derzeit vorhandene Interimslösung bereits die Aufnahme von 6
Zügen in der Sekundastufe II möglich ist (rechnerisch bis zu rd. 117 Schüler*innen/je Jahrgang)
1 Bei einer Klassengröße von je 30 Schüler*innen in jeder Klasse der Sekundarstufe I und durchschnittlich 19,5
Schüler*innen je Kurs/Klasse in der Sekundarstufe II
3
wächst auch die Aufnahmezahl in der Sekundarstufe II bereits aktuell an.
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme
Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016).
Eine Erweiterung der Zügigkeit des Genoveva -Gymnasiums wurde in der Aktualisierung der
Schulentwicklungsplanung 2016 als Prüfoption bereits besc hrieben (vgl Aktualisierung der
Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Session 1906/2016, S. 103, Maßnahme M 116).
Die Schulleitung des Genoveva -Gymnasiums hat zur Unterstützung im Schulnotstand angeb o-
ten, die Kapazität der Schule zu erhöhen.
Die aktuelle Schüler- und Klassenzahl zeigt, dass die schulrechtliche Erweiterung der Schule, mit
den vorhandenen Räumen unter Einbeziehung des Auslagerungsstandortes Holweider Straße
abgebildet werden kann. Die Verwaltung begrüßt die Initiative der Schule.
Das Genoveva-Gymnasium liegt im Stadtbezirk Mülheim und damit in einer Stadtregion, in der
kein gravierender Zusatzbedarf an Gymnasialplätzen erwartet wird. Allerdings besteht durch die
Stadtbahnlinie 13 eine sehr gute Anbindung an den Stadtbezirk Nippes, so dass die zu sätzlichen
Plätze Schüler*innen aus dem linksrheinischen zu Gute kommen können. Nachdem die vorges e-
henen Schulbauprojekte im Stadtbezirk Nippes realisiert sein werden, sollte die Erhöhung der
Zügigkeit des Genoveva -Gymnasiums wieder zurückgenommen werden, sofern zu diesem Zei t-
punkt die Nachfrage aus dem Stadtbezirk Mülheim dies zulassen würde.
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in
Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Meh rfachherausforderung
zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r-
dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von
geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedingten
strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt. Die (vorübergehende) Erhöhung der Kapazität
des Genoveva-Gymnasiums trägt letztlich zur stadtweiten Abmilderung des Schulnotstandes bei.
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation
Der Rat der Stadt Köln hat im Zusammenhang mit der baulichen Erweiterung des Genoveva -
Gymnasiums bereits die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge beschlo s-
sen. Hierfür konnten bereits vor Fertigstellung des Erweiter ungsbaus die Räume des benachbarten
Schulstandorts Holweider Str. 2 einbezogen werden. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus kö n-
nen diese Räume nun für die Erhöhung der Kapazität in der Sekundarstufe I im Sinne einer Campus -
Einrichtung durch das Genoveva-Gymnasium genutzt werden.
(4) Beteiligung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz des Genoveva -Gymnasiums wird über die schulorganisatorische Maßna h-
me in ihrer Sitzung am 20.06.2017 beraten und eine entsprechende Stellungnahme abgeben
(Anlage).
Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen B e-
4
darfs an Schulplätzen, die Sicherung von Schulplätzen in diesem Fall nicht erneut als Meh r-
klasse, sondern im Rahmen der Zügigkeitserhöhung rechtssicher zu ermöglichen.
(5) Personalkosten
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbu n-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung ei ner Grundversorgung.
Für die Veränderungen beim Gymnasium Genovevastr.( im Saldo ergibt sich ein Plus von e i-
nem Zug im Sek.I) entstehen aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgle i-
ches keine zusätzlichen Stellenbedarfe im Schulsekretaria t. Es fallen insoweit keine zusätzl i-
chen Personalkosten an.
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, v ielfältiges und umfassendes
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgeb iet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach §
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.
Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Na chbarkommunen über
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren.
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung des Genoveva -
Gymnasiums, Genovevastraße 58 -62, 51063 K öln-Mülheim zu einem erheblichen finanziellen,
personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen
juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig
vor Beginn des Schulja hres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. D a-
her ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage
Stellungnahme der Schulkonferenz (wird spätestens zur Ratssitzung am 11.07.2017 nachgereicht)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1715/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27