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V/0941/2014

Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever sowie des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren

Vorlagen 26.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 55

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4482 Zeichen

V/0941/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und 
Bodenverbandes Obere Stever sowie des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Aus schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren werden als Vertr e-
ter/innen der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) 
 
ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
Stellvertretung 
1 Jutta Boothe (Tiefbauamt) 1 Thomas Wermers (Tiefbauamt) 
 
2. In den Ausschuss des Wasser - und Bodenverbandes Obere Stever werden als Vertr e-
ter/innen der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) 
 
ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
 
1 Jutta Boothe (Tiefbauamt)   
 
 
 
Begründung: 
 
zu Ziffer 1: 
Gemäß § 9 der Satzung des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup –Amelsbüren besteht der Au s-
schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup -Amelsbüren aus 12 Mitgliedern. In der Gruppe C 
(Eigentümer des seitlichen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0941/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0941/2014 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung 
von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen - oder Perso-
nenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Die Stadt Münster wird zurzeit im Ausschuss ve rtreten durch das Tiefbauamt, Frau Boothe. Ihr 
Stellvertreter ist Herr Krekeler. Die Amtszeit endet gemäß § 10 der Satzung jeweils mit Ablauf des 
5. Wahljahres. Die Amtszeit endet am 31.12.2014. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der 
neuen Mitglieder im Amt.  
 
Die Verwaltung schlägt für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 Frau Boothe weiterhin als o r-
dentliches Mitglied und Herrn Thomas Wermers, Tiefbauamt, als Stellvertreter vor. 
 
 
zu Ziffer 2: 
Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Stever” besteht der Ausschuss 
des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigent ü-
mer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf 
die Stadt Münster.  
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung 
von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen - oder Perso-
nenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Die Stadt Mü nster wird zurzeit im Au sschuss vertreten durch das Tiefbauamt, Frau Boothe. Eine 
Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Die Amtszeit endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. 
des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die Amtszeit endet damit am 31.12 .2014. Die Mi t-
glieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt.  
 
Die Verwaltung schlägt für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 weiterhin Frau Boothe vom 
Tiefbauamt als ordentliches Mitglied vor. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gle ichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller stä dtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
 
I.V 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 55 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0941/2014
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37