V/0941/2014
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever sowie des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4482 Zeichen
V/0941/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever sowie des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren Beratungsfolge 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Aus schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren werden als Vertr e- ter/innen der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 Jutta Boothe (Tiefbauamt) 1 Thomas Wermers (Tiefbauamt) 2. In den Ausschuss des Wasser - und Bodenverbandes Obere Stever werden als Vertr e- ter/innen der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 1 Jutta Boothe (Tiefbauamt) Begründung: zu Ziffer 1: Gemäß § 9 der Satzung des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup –Amelsbüren besteht der Au s- schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup -Amelsbüren aus 12 Mitgliedern. In der Gruppe C (Eigentümer des seitlichen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten. Vorlagen-Nr.: V/0941/2014 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 03.12.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0941/2014 Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen - oder Perso- nenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird zurzeit im Ausschuss ve rtreten durch das Tiefbauamt, Frau Boothe. Ihr Stellvertreter ist Herr Krekeler. Die Amtszeit endet gemäß § 10 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljahres. Die Amtszeit endet am 31.12.2014. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt. Die Verwaltung schlägt für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 Frau Boothe weiterhin als o r- dentliches Mitglied und Herrn Thomas Wermers, Tiefbauamt, als Stellvertreter vor. zu Ziffer 2: Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Stever” besteht der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigent ü- mer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf die Stadt Münster. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen - oder Perso- nenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Mü nster wird zurzeit im Au sschuss vertreten durch das Tiefbauamt, Frau Boothe. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Die Amtszeit endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die Amtszeit endet damit am 31.12 .2014. Die Mi t- glieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt. Die Verwaltung schlägt für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 weiterhin Frau Boothe vom Tiefbauamt als ordentliches Mitglied vor. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gle ichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä- tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller stä dtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0941/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37