2015/0192
Satzung über die Einschränkung der und den Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen in der Lincoln-Siedlung (Einschränkungs- und Verzichtssatzung Lincoln-Siedlung)
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2015/0192
16345 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0192
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Satzung über die Einschränkung der und den Verzicht auf die Herstellung von
Stellplätzen oder Gar agen in der Lincoln -Siedlung
(Einschränkungs - und Verzichtssatzung Lincoln -Siedlung)
Vorlage vom: 12.05.2015
Beschlussvorschlag :
Der Einschränkungs - und Verzichts satzung zur Herstellung von Stellplätzen in der Lincoln -
Siedlung wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage Einschränkung s- und Verzichtssatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. Mai 2015
Hintergrund und Anlass
Wie bereits mit der „Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd “ (Vorlage 2011/0202 vom
10.05.2011, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2011) beschlossen
und in nachfolgenden Beschlüssen (zuletzt Vorlage 2014/0249 zur Zielvereinbar ung mit BVD
New Living GmbH & Co. KG vom 30.06.2014, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 24.07.2014) bestätigt, soll die Lincoln -Siedlung Modellquartier für auto - und
verkehrsreduziertes Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden.
Die zukünftigen Bewohner sollen durch entsprechende Mobilitätsangebote in die Lage
versetzt werden, ihre Mobilität mit einem möglichst geringen Aufwand an Kfz -Verkehr zu
organisieren. Diese Zielsetzung fußt auf dem generellen Leitbild, den Verkehr nachhaltiger zu
gestalten; es beinhaltet Aspekte
der sozialen Nachhaltigkeit (z.B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Sicherung der
selbständigen Mobilität und damit der Teilhab e am gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen),
der ökonomischen Nachhaltigkeit (z.B. Verringerung des Verbrauchs nicht -erneuerbarer
Ressourcen, Kostenwahrheit, Einsatz kostengünstiger Verkehrsmittel und effiziente
Nutzung der Verkehrsmittel) und
der ökologischen Nachhaltigkeit (z.B. Verringerung von Flächenverbrauch und
Emissionen).
Dieses Leitbild wird in Darmstadt bereits seit etlichen Jahren verfolgt. Es findet sich – mit
unterschiedlichen Akzentuierungen – in verschiedenen beschlossenen bzw. gültigen Plänen
wie
dem Verkehrsentwicklungsplan Darmstadt 2006 (Vorlage 2006/31), insbesondere
Kapitel II „Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung“),
dem Nahverkehrsplan des Landkreises Darmstadt -Dieburg und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und 2011 – 2016 (Vorlage 2010/0460, insbesondere Kapitel 4
„Anforderungsprofil“),
der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein -Main, Teilplan
Darmstadt (in Kraft seit 28. Februar 2011, insbesondere Kapitel 7 „Maßnahmen“) und
dem Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vorlage 2013/0309,
insbesondere Kapitel 6.5 „Handlungsfeld Mobilität“).
Zu den Handlungsansätzen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung gehört nach den
allgemein anerkannten fachlichen Stand ards ein breites Bündel verschiedener, aufeinander
abzustimmender Maßnahmen. Neben der Verbesserung und zielgruppenorientierten
Vermarktung der Angebote des Fußverkehrs, des Radverkehrs, des Öffentlichen Verkehrs, der
neuen kollektiven Mobilitätsangebote w ie CarSharing und Fahrgemeinschaften sowie der
Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger ist auch ein wirksames
Parkraummanagement unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung.
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Folgende Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Entwicklung der Lincoln -Siedlung zur
Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und im Mobilitätsmanagement geplant:
Bau einer neuen Straßenbahnhaltestelle in der Heidelberger Straße (Realisierung:
2.Hälfte 2016),
Ausbau des kommunalen Radverkehrsne tzes im Umfeld des Quartiers mit neuen
Anschlüssen (u.a. Übergang Karlsruher Straße / Noackstraße) und neuer
Infrastruktur sowie Netzergänzungen (u. a. in der Heidelberger Straße),
Dichtes Rad- und Fußwegenetz innerhalb der Lincoln -Siedlung mit gesicherten
Übergängen nach außen,
Verpflichtung zur Herstellung qualitätsvoller Fahrradabstellanlagen auf Privatgrund
(einschließlich eines höheren Stellplatzschlüssel, z.B. 1,1 SP / Einwohner),
Ausbau B+R an de n ÖPNV-Haltestellen (neue Haltestelle Lincoln sowie Mar ienhöhe),
Ausweitung des städtischen Fahrradvermietsystems auf die Lincoln -Siedlung
Flächendeckendes CarSharing / CarPooling -System inkl. Förderung der
Elektromobilität (Förderanträge laufen)
Sharing von E -Bikes, Lastenrädern, Backfields,….
Information, B eratung und Vertrieb von Mobilitätsmanagement von Anfang an,
begleitend bereits für Bauherren und Investoren (derzeit laufender
Abstimmungsprozess)
Als Grundlage für ein funktionierendes Mobilitätsmanagement in der Lincoln -Siedlung ist ein
integriertes Pa rkraummanagement vorgesehen, das insbesondere folgende Bausteine
umfasst:
Bewirtschaftung des Stellplatzangebots im öffentlichen Raum.
Beschränkung des Stellplatzangebots auf privaten Flächen insgesamt.
Konzentration eines Großteils des Stellplatzangebots auf privaten Flächen in dezentral
konzentrierten Parkbauten vorwiegend am Rand der Lincoln -Siedlung.
Nutzung wohnungsnaher Stellplätze auf privaten Flächen vorrangig für Car -Sharing und
Fahrzeuge mobilitätseingeschränkter Personen.
Entkopplung der Kosten für Wohnen und Parkraum.
Neben den rein verkehrlichen Zielen soll ein gegenüber gängigen Werten verringertes
Stellplatzangebot auch einen Beitrag zur Kostensenkung im Wohnungsbau leisten. Nach dem
aktuellen Stand der Erkenntnis machen die Kosten für Stell plätze zwischen 9% und 18% der
Wohnraumkosten aus. Verringerte, bedarfsangepasste Stellplatzzahlen können somit auch
helfen, Immobilienkosten zu senken und die Immobilien - und Mietpreise zu dämpfen.
Mit der „Einschränkungssatzung über die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen in der
Lincoln-Siedlung“ wird eine notwendige bauordnungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung
des Parkraummanagement -Konzepts geschaffen. Aufgabe der Satzung ist es, für die Lincoln
Siedlung Anzahl und räumliche Verteilung des Stell platzangebots auf privaten Flächen so zu
definieren, dass das innovative verkehrliche Konzept für das Quartier erfolgreich umgesetzt
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werden kann. Die Einschränkungssatzung wird zeitgleich mit der Vorlage zum
Bebauungsplan verabschiedet.
Geltungsbereich
Der in § 1 der Satzung definierte Geltungsbereich ist identisch mit dem in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan S 25 Lincoln-Siedlung in der Fassung der Vorlage 201 5/0177
vom 30.04.2015 (Offenlagebeschluss ). Auf diese Weise wird die räumliche Kongruenz der
künftigen bauleitplanerischen Festsetzungen mit den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
zum Ruhenden Kfz -Verkehr sichergestellt.
Mindest- und Höchstzahl von Stellplätzen
Die Hessische Bauordnung ermöglicht es den Gemeinden, unter Berücksichtigung der
örtlichen Verkehrsverhältnisse durch Satzung zu regeln, ob und in welchem Umfang bei
baulichen Vorhaben Stellplätze errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des
ruhenden Verkehrs zu genügen (HBO § 44 Abs. 1 Satz 1). Sie sieht dafür unter anderem vor,
eine Herstellungspflicht im Sinne einer Mindestzahl herzustellender Stellplätze zu definieren
(HBO § 44 Abs.1 Satz 2 Nr. 1) oder die Herstellung von Stellplätzen einzuschränken oder zu
untersagen, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies e rfordern (HBO §
44 Abs.1 Satz 2 Nr. 5).
Die der „Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd“ (MV 2011/0202) zugrunde liegende
Verkehrsuntersuchung verdeutlicht, dass die durch die Quartiere Lincoln -Siedlung, Cambrai -
Fritsch-Kaserne und Jefferson Siedlung erzeu gten Neuverkehre trotz Ausbau bestehender
Infrastruktur (Rüdesheimer Straße) sowie Netzergänzungen (Planstraße zwischen
Heidelberger Straße und Karlsruher Straße südlich der Lincoln -Siedlung) nur in begrenztem
Umfang abgewickelt werden können.
Die örtlichen Verkehrsverhältnisse in der Lincoln -Siedlung werden zum einen geprägt durch
die begrenzte Aufnahmefähigkeit des umgebenden Straßennetzes für zusätzlichen Kfz -
Verkehr. Es besteht insofern die Notwendigkeit, den durch die Nutzung der Lincoln -Siedlung
entstehenden Verkehr so weit als möglich mit anderen Verkehrsmitteln als dem motorisierten
Individualverkehr abzuwickeln, um die Qualität des Verkehrsablaufs im Bestandsnetz nicht
zu gefährden. Dies gilt umso mehr, als ein weiterer als der bereits geplante
Kapazitätsausbau des umgebenden Straßennetzes weder stadtverträglich und wirtschaftlich
möglich ist noch den allgemeinen Zielen der Verkehrsentwicklung entspricht.
Der zweite wesentliche Aspekt der örtlichen Verkehrsverhältnisse in der Lincoln -Siedlung ist
das Mobilitätskonzept, das mit seinem umfassenden, abgestimmten Maßnahmenbündel in
den Bereichen Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, CarSharing, Elektromobilität und
Mobilitätsmanagement auf die Bereitstellung von Alternativen zum privaten Kfz in hoher
Qualität abzielt. Im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet, in dem ebenfalls attraktive Angebote
des so genannten Umweltverbunds bestehen, zeichnet sich das Mobilitätskonzept für die
Lincoln-Siedlung durch die Integration der verschiedenen Handlungsfelder und vor allem
durch die Organisation im Rahmen eines quartiersbezogenen Mobilitätsmanagements aus;
dieser Ansatz lässt eine noch höhere Attraktivität und damit auch Nutzung des
Umweltverbundes erwarten als in der Gesamtstadt.
Damit ist die verkehrliche Begründung gege ben, das Stellplatzangebot grundsätzlich
gegenüber gängigen Anforderungen einzuschränken: einerseits besteht die Notwendigkeit,
den Anteil des Kfz -Verkehrs am gesamten Verkehr von und zur Lincoln -Siedlung möglichst
gering zu halten, wozu auch ein beschränk tes Parkraumangebot beitragen kann.
Andererseits werden die Angebote des Umweltverbundes so attraktiv ausgebaut und
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gestaltet, dass von einer gegenüber gängigen Werten geringen Stellplatznachfrage
ausgegangen werden kann und ein eingeschränktes Stellplatz angebot auch nicht zu
Problemen des ruhenden Verkehrs führt. Ein Ausweichen bzw. eine Verlagerung der
Stellplatzsuchenden auf Nachbarquartiere ist aufgrund der Lage des Quartiers nicht zu
befürchten. Durch eine Begrenzung des Parkraums im öffentlichen Stra ßenraum
(Parkraumbewirtschaftung) bereits mit Bezug der ersten Wohnungen soll ein Überangebot an
Stellplätzen („Wildes Parken“) von Anfang an verhindert werden.
Für die Bestimmung des genauen Maßes des Stellplatzangebots liegen aus den
Verkehrswissenschaf ten keine praktikablen und erprobten Verfahren vor. Es ist daher
erforderlich, an Hand von Vergleichswerten planerisch ein geeignetes Maß zu bestimmen.
Eine Referenz mit theoretischen Bedarfszahlen bietet die gültige Einstellplatzsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierin werden für Wohngebäude von 0,8 Stellplätzen je
Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit öffentlich geförderten
Wohnungen) über 1,0 (Kleinwohnungen bis 58 m²) und 1,2 (Mehrfamilienhäuser und sonstige
Gebäude mit Wohn ungen) bis zu 1,4 Stellplätze je Wohneinheit (Ein - und Zweifamilienhäuser)
gefordert.
Demgegenüber lassen sich Maßzahlen für den tatsächlichen praktischen Stellplatzbedarf in
Wohnbereichen in Darmstadt aus der städtischen Statistik herleiten. Abbildung 1 zeigt für
die einzelnen Statistischen Bezirke der Stadt Darm stadt die durchschnittliche Anzahl der
zugelassenen Pkw privater Halter je Haushalt. Unter der Annahme, dass die Anzahl der
Haushalte in hinreichender Näherung der Anzahl der Wohneinheiten entspr icht, ergibt sich
hieraus ein Orientierungswert für die tatsächliche private Parkraumnachfrage in
Wohngebieten.
Abbildung 1: Anzahl der Pkw je Haushalt (HH) in den statistischen Bezirken Darmstadts
Die auftretenden Werte stre uen je nach statistischem Bezirk von 0,31 Pkw/HH bis 1,09
Pkw/HH. Der Mittelwert in der Innenstadt beträgt 0,60 Pkw/HH, im Stadtgebiet insgesamt
0,70 Pkw/HH. Werte über 0,80 Pkw/HH werden nahezu ausschließlich in den Stadtteilen
außerhalb der Innenstadt e rreicht. Zusätzlich zu den Pkw privater Halter sind im stadtweiten
Mittel rechnerisch 0,12 Pkw gewerblicher Halter je Haushalt zugelassen; diese gewerblichen
Pkw lösen zum Teil ebenfalls eine Stellplatznachfrage in Wohngebieten aus, wenn es sich um
persönlich zugeteilte Dienstwagen handelt.
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Unter Berücksichtigung dieser realen Bedarfswerte im Bestand, der besonders guten
Alternativen zum privaten Pkw in der Lincoln -Siedlung und unter Wahrung einer gewissen
Flexibilität erscheint ein Höchstwert von 0,8 Ste llplätzen je Wohneinheit als vollkommen
ausreichend zur Befriedigung der zu erwartenden Parkraumnachfrage bei gleichzeitiger
Sicherstellung der Steuerungsfunktion durch ein eingeschränktes Parkraumangebot.
Als Mindestbedarf werden aus planerischer Abschät zung 0,4 Stellplätze je Wohneinheit
angesehen. Dabei wird berücksichtigt, dass der Umweltverbund das Auto nicht bei allen
Wegen aller Personen ersetzen kann und dass beispielsweise auch CarSharing -Fahrzeuge
einen Stellplatzbedarf aufweisen.
Neben den Bewo hnern und ihren Besuchern profitieren auch andere Quartiersnutzer vom
Mobilitätskonzept der Lincoln -Siedlung und der guten Anbindung im Umweltverbund. Es ist
daher angemessen, auch die Stellplatzzahlen für Nicht -Wohnnutzungen – dies sind im
Wesentlichen di e Betreuungs- und Bildungseinrichtungen im Quartier – gegenüber den
Werten der Einstellplatzsatzung zu beschränken. Aus planerischem Ermessen wird die
Mindestanzahl der herzustellenden Stellplätze für diese Nutzungen auf 40% der Werte der
Einstellplatzsatz ung reduziert und die Höchstanzahl auf 70% der Werte der
Einstellplatzsatzung eingeschränkt.
Lage der Stellplätze
Durch die Festsetzungen zur Lage der Stellplätze wird das im Rahmenplan beschlossene
Konzept, nur einen geringen Teil der Stellplätze wohnung snah anzubieten und die übrigen
Stellplätze nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration in gut erreichbaren Parkbauten
überwiegend an den Quartierseingängen unterzubringen, bauordnungsrechtlich gesichert.
Mit diesem Konzept wird das Ziel verfolgt, dur ch die Konzentration des allgemeinen
Parkraums in Parkbauten die Nutzungseffizienz der Stellplatzanlagen zu verbessern:
Erfahrungsgemäß lassen sich größere Parkierungsanlagen besser auslasten und steuern als
kleinere, verteilte Anlagen, da freie Stellplätz e leichter gefunden werden können. Überdies
können Parkbauten städtebaulich, stadtgestalterisch und in der Verkehrsführung besser
eingepasst werden als kleinere, verteilte Stellplatzanlagen. Die vorgegebene maximale
Fußwegentfernung vom Baugrundstück zur P arkierungsanlage von 300 m sichert den
komfortablen Zu - und Abgang zu und von den Stellplatzanlagen; der Wert entspricht den
analogen Regelungen der Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie den
Vorgaben des Nahverkehrsplans zu den Erschließungsradien von ÖPNV -Haltestellen im
Stadtgebiet.
Auf dem Baugrundstück sollen vorrangig Stellplätze für CarSharing -Fahrzeuge und für die
Fahrzeuge mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen werden. Die Festsetzung dieser
Zweckbestimmung bleibt dem Städtebaulichen Vertrag vorbehalten, da sie mit den
Instrumenten des Bauordnungsrechts nicht erfolgen kann.
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Sonstige Bestimmungen
Für alle weiteren Sachverhalte finden die bewährten Regelungen der Einstellplatzsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt Anwendung.
Darmstadt, 12.05.2015
III-61/4 saa-br
Nst. 2820
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 1
2582 Zeichen
Satzung über die Einschränkung der und den Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen in der Lincoln-Siedlung Einschränkungs- und Verzichtssatzung Lincoln-Siedlung Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), sowie des § 44 Abs. 1 Nr. 4 und 5 und des § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I 2011, 46, 180), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom „….“ folgende Satzung erlassen: § 1 Geltungsbereich Die Satzung gilt für das Bebauungsplangebiet des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung. § 2 Mindest- und Höchstzahl von Stellplätzen (1) Bei Wohnnutzungen sind je Wohneinheit mindestens 0,4 Stellplätze oder Garagen herzustellen. Die Herstellung von mehr als 0,8 Stellplätzen oder Garagen je Wohneinheit ist unzulässig. (2) Bei anderen Nutzungen sind mindestens 40% der erforderlichen Stellplätze oder Garagen gemäß § 3 der Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder Garagen und Abstellplätzen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Einstellplatzsatzung - vom 04.05.2009 herzustellen. Die Herstellung von mehr als 70% der erforderlichen Stellplätze oder Garagen ist unzulässig. § 3 Lage (1) Bei Wohnnutzungen sind je Wohneinheit 0,2 Stellplätze oder Garagen gemäß Ziffer 8.1 des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung auf dem Baugrundstück, auf welchem das Wohngebäude errichtet wird, herzustellen. Sie dürfen auch als Sammelstellplätze/-garagen auf dem zugehörigen Baufeld gemäß Ziffer 4.1 des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung nachgewiesen werden. Weitere Stellplätze sind in zumutbarer Entfernung (bis 300 m Fußweg) vom Baugrundstück in den dafür im Geltungsbereich nach § 1 vorgesehenen Sammelgaragen nachzuweisen. (2) Bei anderen Nutzungen sind die Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück herzustellen. Sie dürfen auch als Sammelstellplätze/-garagen auf dem zugehörigen Baufeld gemäß Ziffer 4.1 des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung nachgewiesen werden. Sie dürfen auch in zumutbarer Entfernung (bis 300 m Fußweg) vom Baugrundstück in den im Geltungsbereich nach § 1 vorgesehenen Sammelgaragen nachgewiesen werden. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den …. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Cornelia Zuschke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Orte (4)
- Heidelberger Straße
- Noackstraße
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0192
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.05.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00