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2015/0192

Satzung über die Einschränkung der und den Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen in der Lincoln-Siedlung (Einschränkungs- und Verzichtssatzung Lincoln-Siedlung)

Magistratsvorlage 12.05.2015

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2015/0192

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0192 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Satzung über die Einschränkung der und den Verzicht auf die Herstellung von 
Stellplätzen oder Gar agen in der Lincoln -Siedlung 
(Einschränkungs - und Verzichtssatzung Lincoln -Siedlung) 
 
Vorlage vom: 12.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Einschränkungs - und Verzichts satzung zur Herstellung von Stellplätzen in der Lincoln -
Siedlung wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Anlage Einschränkung s- und Verzichtssatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. Mai 2015 
 
 
Hintergrund und Anlass  
Wie bereits mit der „Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd “ (Vorlage 2011/0202 vom 
10.05.2011, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2011) beschlossen 
und in nachfolgenden Beschlüssen (zuletzt Vorlage 2014/0249 zur Zielvereinbar ung mit BVD 
New Living GmbH & Co. KG vom 30.06.2014, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
vom 24.07.2014) bestätigt, soll die Lincoln -Siedlung Modellquartier für auto - und 
verkehrsreduziertes Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden. 
Die zukünftigen Bewohner sollen durch entsprechende Mobilitätsangebote in die Lage 
versetzt werden, ihre Mobilität mit einem möglichst geringen Aufwand an Kfz -Verkehr zu 
organisieren. Diese Zielsetzung fußt auf dem generellen Leitbild, den Verkehr nachhaltiger zu 
gestalten; es beinhaltet Aspekte  
 
 der sozialen Nachhaltigkeit (z.B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Sicherung der 
selbständigen Mobilität und damit der Teilhab e am gesellschaftlichen und 
wirtschaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen),  
 der ökonomischen Nachhaltigkeit (z.B. Verringerung des Verbrauchs nicht -erneuerbarer 
Ressourcen, Kostenwahrheit, Einsatz kostengünstiger Verkehrsmittel und effiziente 
Nutzung der Verkehrsmittel) und  
 der ökologischen Nachhaltigkeit (z.B. Verringerung von Flächenverbrauch und 
Emissionen). 
 
Dieses Leitbild wird in Darmstadt bereits seit etlichen Jahren verfolgt. Es findet sich – mit 
unterschiedlichen Akzentuierungen – in verschiedenen beschlossenen bzw. gültigen Plänen 
wie 
 dem Verkehrsentwicklungsplan Darmstadt 2006 (Vorlage 2006/31), insbesondere 
Kapitel II „Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung“),  
 dem Nahverkehrsplan des Landkreises Darmstadt -Dieburg und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und 2011 – 2016 (Vorlage 2010/0460, insbesondere Kapitel 4 
„Anforderungsprofil“),  
 der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein -Main, Teilplan 
Darmstadt (in Kraft seit 28. Februar 2011, insbesondere Kapitel 7 „Maßnahmen“)  und  
 dem Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vorlage 2013/0309, 
insbesondere Kapitel 6.5 „Handlungsfeld Mobilität“).  
 
Zu den Handlungsansätzen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung gehört nach den 
allgemein anerkannten fachlichen Stand ards ein breites Bündel verschiedener, aufeinander 
abzustimmender Maßnahmen. Neben der Verbesserung und zielgruppenorientierten 
Vermarktung der Angebote des Fußverkehrs, des Radverkehrs, des Öffentlichen Verkehrs, der 
neuen kollektiven Mobilitätsangebote w ie CarSharing und Fahrgemeinschaften sowie der 
Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger ist auch ein wirksames 
Parkraummanagement unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung.

- 4 - 
 
Folgende Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Entwicklung der Lincoln -Siedlung zur 
Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und im Mobilitätsmanagement geplant:  
 
 Bau einer neuen Straßenbahnhaltestelle in der Heidelberger Straße (Realisierung: 
2.Hälfte 2016),  
 Ausbau des kommunalen Radverkehrsne tzes im Umfeld des Quartiers mit neuen 
Anschlüssen (u.a. Übergang Karlsruher Straße / Noackstraße) und neuer 
Infrastruktur sowie Netzergänzungen (u. a. in der Heidelberger Straße),  
 Dichtes Rad- und Fußwegenetz innerhalb der Lincoln -Siedlung mit gesicherten  
Übergängen nach außen,  
 Verpflichtung zur Herstellung qualitätsvoller Fahrradabstellanlagen auf Privatgrund 
(einschließlich eines höheren Stellplatzschlüssel, z.B. 1,1 SP / Einwohner),  
 Ausbau B+R an de n ÖPNV-Haltestellen (neue Haltestelle Lincoln sowie Mar ienhöhe), 
 Ausweitung des städtischen Fahrradvermietsystems auf die Lincoln -Siedlung  
 Flächendeckendes CarSharing / CarPooling -System inkl. Förderung der 
Elektromobilität (Förderanträge laufen)  
 Sharing von E -Bikes, Lastenrädern, Backfields,….  
 Information, B eratung und Vertrieb von Mobilitätsmanagement von Anfang an, 
begleitend bereits für Bauherren und Investoren (derzeit laufender 
Abstimmungsprozess)  
 
Als Grundlage für ein funktionierendes Mobilitätsmanagement in der Lincoln -Siedlung ist ein 
integriertes Pa rkraummanagement vorgesehen, das insbesondere folgende Bausteine 
umfasst: 
 
 Bewirtschaftung des Stellplatzangebots im öffentlichen Raum.  
 Beschränkung des Stellplatzangebots auf privaten Flächen insgesamt.  
 Konzentration eines Großteils des Stellplatzangebots  auf privaten Flächen in dezentral 
konzentrierten Parkbauten vorwiegend am Rand der Lincoln -Siedlung. 
 Nutzung wohnungsnaher Stellplätze auf privaten Flächen vorrangig für Car -Sharing und 
Fahrzeuge mobilitätseingeschränkter Personen.  
 Entkopplung der Kosten für Wohnen und Parkraum.  
 
Neben den rein verkehrlichen Zielen soll ein gegenüber gängigen Werten verringertes 
Stellplatzangebot auch einen Beitrag zur Kostensenkung im Wohnungsbau leisten. Nach dem 
aktuellen Stand der Erkenntnis machen die Kosten für Stell plätze zwischen 9% und 18% der 
Wohnraumkosten aus. Verringerte, bedarfsangepasste Stellplatzzahlen können somit auch 
helfen, Immobilienkosten zu senken und die Immobilien - und Mietpreise zu dämpfen.  
 
Mit der „Einschränkungssatzung über die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen in der 
Lincoln-Siedlung“ wird eine notwendige bauordnungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung 
des Parkraummanagement -Konzepts geschaffen. Aufgabe der Satzung ist es, für die Lincoln 
Siedlung Anzahl und räumliche Verteilung des Stell platzangebots auf privaten Flächen so zu 
definieren, dass das innovative verkehrliche Konzept für das Quartier erfolgreich umgesetzt

- 5 - 
werden kann. Die Einschränkungssatzung wird zeitgleich mit der Vorlage zum 
Bebauungsplan verabschiedet.  
 
Geltungsbereich  
Der in § 1 der Satzung definierte Geltungsbereich ist identisch mit dem in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan S 25  Lincoln-Siedlung in der Fassung der Vorlage 201 5/0177 
vom 30.04.2015 (Offenlagebeschluss ). Auf diese Weise wird die räumliche Kongruenz der  
künftigen bauleitplanerischen Festsetzungen  mit den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen 
zum Ruhenden Kfz -Verkehr sichergestellt.  
 
Mindest- und Höchstzahl von Stellplätzen  
Die Hessische Bauordnung ermöglicht es den Gemeinden, unter Berücksichtigung der 
örtlichen Verkehrsverhältnisse durch Satzung zu regeln, ob und in welchem Umfang bei 
baulichen Vorhaben Stellplätze errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des 
ruhenden Verkehrs zu genügen (HBO §  44 Abs. 1 Satz 1). Sie sieht dafür unter anderem vor, 
eine Herstellungspflicht im Sinne einer Mindestzahl herzustellender Stellplätze zu definieren 
(HBO § 44 Abs.1 Satz 2 Nr. 1) oder die Herstellung von Stellplätzen einzuschränken oder zu 
untersagen, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies e rfordern (HBO § 
44 Abs.1 Satz 2 Nr. 5).  
 
Die der „Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd“ (MV 2011/0202) zugrunde liegende 
Verkehrsuntersuchung verdeutlicht, dass die durch die Quartiere Lincoln -Siedlung, Cambrai -
Fritsch-Kaserne und Jefferson Siedlung erzeu gten Neuverkehre trotz Ausbau bestehender 
Infrastruktur (Rüdesheimer Straße) sowie Netzergänzungen (Planstraße zwischen 
Heidelberger Straße und Karlsruher Straße südlich der Lincoln -Siedlung) nur in begrenztem 
Umfang abgewickelt werden können.  
 
Die örtlichen Verkehrsverhältnisse in der Lincoln -Siedlung werden zum einen geprägt durch 
die begrenzte Aufnahmefähigkeit des umgebenden Straßennetzes für zusätzlichen Kfz -
Verkehr. Es besteht insofern die Notwendigkeit, den durch die Nutzung der Lincoln -Siedlung 
entstehenden Verkehr so weit als möglich mit anderen Verkehrsmitteln als dem motorisierten 
Individualverkehr abzuwickeln, um die Qualität des Verkehrsablaufs im Bestandsnetz nicht 
zu gefährden. Dies gilt umso mehr, als ein weiterer als der bereits geplante 
Kapazitätsausbau des umgebenden Straßennetzes weder stadtverträglich und wirtschaftlich 
möglich ist noch den allgemeinen Zielen der Verkehrsentwicklung entspricht.  
 
Der zweite wesentliche Aspekt der örtlichen Verkehrsverhältnisse in der Lincoln -Siedlung ist 
das Mobilitätskonzept, das mit seinem umfassenden, abgestimmten Maßnahmenbündel in 
den Bereichen Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, CarSharing, Elektromobilität und 
Mobilitätsmanagement auf die Bereitstellung von Alternativen zum privaten Kfz in hoher 
Qualität abzielt. Im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet, in dem ebenfalls attraktive Angebote 
des so genannten Umweltverbunds bestehen, zeichnet sich das Mobilitätskonzept für die 
Lincoln-Siedlung durch die Integration der verschiedenen Handlungsfelder und vor allem  
durch die Organisation im Rahmen eines quartiersbezogenen Mobilitätsmanagements aus; 
dieser Ansatz lässt eine noch höhere Attraktivität und damit auch Nutzung des 
Umweltverbundes erwarten als in der Gesamtstadt.  
 
Damit ist die verkehrliche Begründung gege ben, das Stellplatzangebot grundsätzlich 
gegenüber gängigen Anforderungen einzuschränken: einerseits besteht die Notwendigkeit, 
den Anteil des Kfz -Verkehrs am gesamten Verkehr von und zur Lincoln -Siedlung möglichst 
gering zu halten, wozu auch ein beschränk tes Parkraumangebot  beitragen kann. 
Andererseits werden die Angebote des Umweltverbundes so attraktiv ausgebaut und

- 6 - 
gestaltet, dass von einer gegenüber gängigen Werten geringen Stellplatznachfrage 
ausgegangen werden kann und ein eingeschränktes Stellplatz angebot auch nicht zu 
Problemen des ruhenden Verkehrs führt. Ein Ausweichen bzw. eine Verlagerung der 
Stellplatzsuchenden auf Nachbarquartiere ist aufgrund der Lage des Quartiers nicht zu 
befürchten. Durch eine Begrenzung des Parkraums im öffentlichen Stra ßenraum 
(Parkraumbewirtschaftung) bereits mit Bezug der ersten Wohnungen soll ein Überangebot an 
Stellplätzen („Wildes Parken“) von Anfang an verhindert werden.  
 
Für die Bestimmung des genauen Maßes des Stellplatzangebots liegen aus den 
Verkehrswissenschaf ten keine praktikablen und erprobten Verfahren vor. Es ist daher 
erforderlich, an Hand von Vergleichswerten planerisch ein geeignetes Maß zu bestimmen.  
 
Eine Referenz mit theoretischen Bedarfszahlen bietet die gültige Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierin werden für Wohngebäude von 0,8 Stellplätzen je 
Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit öffentlich geförderten 
Wohnungen) über 1,0 (Kleinwohnungen bis 58 m²) und 1,2 (Mehrfamilienhäuser und sonstige 
Gebäude mit Wohn ungen) bis zu 1,4 Stellplätze je Wohneinheit (Ein - und Zweifamilienhäuser) 
gefordert.  
 
Demgegenüber lassen sich Maßzahlen für den tatsächlichen praktischen Stellplatzbedarf in 
Wohnbereichen in Darmstadt aus der städtischen Statistik herleiten. Abbildung 1  zeigt für 
die einzelnen Statistischen Bezirke der Stadt Darm stadt die durchschnittliche Anzahl der 
zugelassenen Pkw privater Halter je Haushalt. Unter der Annahme, dass die Anzahl der 
Haushalte in hinreichender Näherung der Anzahl der Wohneinheiten entspr icht, ergibt sich 
hieraus ein Orientierungswert für die tatsächliche private Parkraumnachfrage in 
Wohngebieten. 
 
Abbildung 1: Anzahl der Pkw je Haushalt (HH) in den statistischen Bezirken Darmstadts  
 
Die auftretenden Werte stre uen je nach statistischem Bezirk von 0,31 Pkw/HH  bis 1,09 
Pkw/HH. Der Mittelwert in der Innenstadt beträgt 0,60 Pkw/HH, im Stadtgebiet insgesamt 
0,70 Pkw/HH. Werte über 0,80 Pkw/HH werden nahezu ausschließlich in den Stadtteilen 
außerhalb der Innenstadt e rreicht. Zusätzlich zu den Pkw privater Halter sind im stadtweiten 
Mittel rechnerisch 0,12 Pkw gewerblicher Halter je Haushalt zugelassen; diese gewerblichen 
Pkw lösen zum Teil ebenfalls eine Stellplatznachfrage in Wohngebieten aus, wenn es sich um 
persönlich zugeteilte Dienstwagen handelt.

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Unter Berücksichtigung dieser realen Bedarfswerte im Bestand, der besonders guten 
Alternativen zum privaten Pkw in der Lincoln -Siedlung und unter Wahrung einer gewissen 
Flexibilität erscheint ein Höchstwert von 0,8 Ste llplätzen je Wohneinheit als vollkommen 
ausreichend zur Befriedigung der zu erwartenden Parkraumnachfrage bei gleichzeitiger 
Sicherstellung der Steuerungsfunktion durch ein eingeschränktes Parkraumangebot.  
Als Mindestbedarf werden aus planerischer Abschät zung 0,4 Stellplätze je Wohneinheit 
angesehen. Dabei wird berücksichtigt, dass der Umweltverbund das Auto nicht bei allen 
Wegen aller Personen ersetzen kann und dass beispielsweise auch CarSharing -Fahrzeuge 
einen Stellplatzbedarf aufweisen.  
 
Neben den Bewo hnern und ihren Besuchern profitieren auch andere Quartiersnutzer vom 
Mobilitätskonzept der Lincoln -Siedlung und der guten Anbindung im Umweltverbund. Es ist 
daher angemessen, auch die Stellplatzzahlen für Nicht -Wohnnutzungen – dies sind im 
Wesentlichen di e Betreuungs- und Bildungseinrichtungen im Quartier – gegenüber den 
Werten der Einstellplatzsatzung zu beschränken. Aus planerischem Ermessen wird die 
Mindestanzahl der herzustellenden Stellplätze für diese Nutzungen auf 40% der Werte der 
Einstellplatzsatz ung reduziert und die Höchstanzahl auf 70% der Werte der 
Einstellplatzsatzung eingeschränkt.  
 
Lage der Stellplätze  
Durch die Festsetzungen zur Lage der Stellplätze wird das im Rahmenplan beschlossene 
Konzept, nur einen geringen Teil der Stellplätze wohnung snah anzubieten und die übrigen 
Stellplätze nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration in gut erreichbaren Parkbauten 
überwiegend an den Quartierseingängen unterzubringen, bauordnungsrechtlich gesichert.  
 
Mit diesem Konzept wird das Ziel verfolgt, dur ch die Konzentration des allgemeinen 
Parkraums in Parkbauten die Nutzungseffizienz der Stellplatzanlagen zu verbessern: 
Erfahrungsgemäß lassen sich größere Parkierungsanlagen besser auslasten und steuern als 
kleinere, verteilte Anlagen, da freie Stellplätz e leichter gefunden werden können. Überdies 
können Parkbauten städtebaulich, stadtgestalterisch und in der Verkehrsführung besser 
eingepasst werden als kleinere, verteilte Stellplatzanlagen. Die vorgegebene maximale 
Fußwegentfernung vom Baugrundstück zur P arkierungsanlage von 300 m sichert den 
komfortablen Zu - und Abgang zu und von den Stellplatzanlagen; der Wert entspricht den 
analogen Regelungen der Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie den 
Vorgaben des Nahverkehrsplans zu den Erschließungsradien von ÖPNV -Haltestellen im 
Stadtgebiet. 
 
Auf dem Baugrundstück sollen vorrangig Stellplätze für CarSharing -Fahrzeuge und für  die 
Fahrzeuge mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen werden. Die Festsetzung dieser 
Zweckbestimmung bleibt dem Städtebaulichen Vertrag vorbehalten, da sie mit den 
Instrumenten des Bauordnungsrechts nicht erfolgen kann.

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Sonstige Bestimmungen  
Für alle weiteren Sachverhalte finden die bewährten Regelungen der Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Anwendung.  
 
 
 
Darmstadt, 12.05.2015  
III-61/4 saa-br 
Nst. 2820 
 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

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Satzung über die Einschränkung der und den Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen 
oder Garagen in der Lincoln-Siedlung 
Einschränkungs- und Verzichtssatzung Lincoln-Siedlung 
 
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 
(GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), sowie des 
§ 44 Abs. 1 Nr. 4 und 5 und des § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) 
i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I 2011, 46, 180), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes 
vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom „….“ folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 Geltungsbereich 
 
Die Satzung gilt für das Bebauungsplangebiet des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung. 
 
§ 2 Mindest- und Höchstzahl von Stellplätzen 
 
(1) Bei Wohnnutzungen sind je Wohneinheit mindestens 0,4 Stellplätze oder Garagen 
herzustellen. Die Herstellung von mehr als 0,8 Stellplätzen oder Garagen je Wohneinheit ist 
unzulässig. 
 
(2) Bei anderen Nutzungen sind mindestens 40% der erforderlichen Stellplätze oder Garagen 
gemäß § 3 der Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder Garagen und 
Abstellplätzen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Einstellplatzsatzung - vom 
04.05.2009 herzustellen. Die Herstellung von mehr als 70% der erforderlichen Stellplätze 
oder Garagen ist unzulässig. 
 
§ 3 Lage 
 
(1) Bei Wohnnutzungen sind je Wohneinheit 0,2 Stellplätze oder Garagen gemäß Ziffer 8.1 des 
Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung auf dem Baugrundstück, auf welchem das 
Wohngebäude errichtet wird, herzustellen.  
 
Sie dürfen auch als Sammelstellplätze/-garagen auf dem zugehörigen Baufeld gemäß 
Ziffer 4.1 des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung nachgewiesen werden.  
Weitere Stellplätze sind in zumutbarer Entfernung (bis 300 m Fußweg) vom 
Baugrundstück in den dafür im Geltungsbereich nach § 1 vorgesehenen Sammelgaragen 
nachzuweisen. 
 
(2) Bei anderen Nutzungen sind die Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück 
herzustellen.  
 
Sie dürfen auch als Sammelstellplätze/-garagen auf dem zugehörigen Baufeld gemäß 
Ziffer  4.1 des Bebauungsplans S 25-Lincoln-Siedlung nachgewiesen werden.  
 
Sie dürfen auch in zumutbarer Entfernung (bis 300 m Fußweg) vom Baugrundstück in den 
im Geltungsbereich nach § 1 vorgesehenen Sammelgaragen nachgewiesen werden. 
 
§ 4 In-Kraft-Treten 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den …. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

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Orte (4)

  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße
  • Rüdesheimer Straße
  • Karlsruher Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0192
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00