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Auswirkungen des Bonn-Vertrages
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/0526/2019 vom 23.04.2019
Stand: Am 05.08.2019 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.04.2019 AN/0526/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 29.04.2019 Auswirkungen des Bonn-Vertrages Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptaus- schusses aufzunehmen: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart, dass der Bund mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zu- satzvereinbarung („Bonn-Vertrag“) zum Bonn-Berlin-Gesetz schließen wird. Hierzu wurde eine Regionale Koordinierungsgruppe gebildet, die die Erwartungen und For- derungen der Region an die Bundesregierung formulieren soll. Ziel der Region ist es, bis Ende 2019 mit dem Bund Eckpunkte eines „Bonn-Vertrags“ zu vereinbaren. In ersten Positi- onspapieren sollen u.a. Prognosen zu Arbeitsplatzbewegungen in der Region einschließlich des Kölner Raums vorgenommen worden sein. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welcher Form ist die Verwaltung in die Arbeit der Regionalen Koordinierungsgrup- pe einbezogen? 2. Welche Auswirkungen werden für den Wirtschafts- und Arbeits-, sowie den Lebens- und Wohnstandort Köln bezüglich der voraussichtlichen Vereinbarungen des "Bonn- Vertrages" prognostiziert? 3. Welche Konsequenzen werden aus den Schlussfolgerungen zu Punkt 2. gezogen? Oder sind hierzu schon Maßnahmen initiiert bzw. vorbereitet? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer
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