2016/0397
Neuer Frauenförder- und Gleichstellungsplan vom 01.01.2016 bis 31.12.2021 für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement
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FRAUENFÖRDER- und GLEICHSTELLUNGSPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
Im Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
FRAUENFÖRDER- und GLEICHSTELLUNGSPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2016 – 2021
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaft saufgabe
5 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwert ung von Tätigkeiten
6 - Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
6 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlent scheidungen
7 - Personalentwicklung
8 - Gremienbesetzung
8 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familienger echte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
10 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
10 Finanzierung
10 Rechte der Beschäftigten
10 Berichtswesen
10 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
10 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
10 - Geltungsbereich und -dauer
11 Statistische Bestandsaufnahme
11 - Stichtag
11 - Bestandsaufnahme
11 Akteurinnen I Akteure
Anlage Bestandsaufnahme 31.12.2015
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
3
Vorwort
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Darum förd ert und fordert die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt aktiv die tatsächliche Durchsetzung der Chanc engleichheit von Frauen und Männern innerhalb
ihrer Dienststellen
1 auf der Grundlage des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch
das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).
Dieses Ziel des Frauenförder- und Gleichstellungspl ans ist auch vor dem Hintergrund der demografi-
schen Entwicklung und des daraus resultierenden Fac hkräftemangels für die Personalentwicklung der
Stadtverwaltung wichtig. Die Wissenschaftsstadt Dar mstadt kann es sich ebenso wenig wie Wirt-
schaftsunternehmen leisten, auf gut ausgebildete un d engagierte Frauen zu verzichten oder diese
nicht sinnvoll einzusetzen. Frauenförderung und ein e familienorientierte Personalpolitik sind ein Ge-
winn für alle Beteiligten und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Wir sind in den vergangenen Jahren durch die Frauen förderung unserem Ziel der Gleichberechtigung
und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung ein wesentliches Stück näher ge-
kommen.
Dennoch müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen und durch gezielte Maßnahmen, Personalent-
wicklung und Angebote zur besseren Vereinbarkeit vo n “Familie und Beruf“ sowie “Pflege und Beruf“
die Kompetenzen der weiblichen Beschäftigten nutzen und Frauen weitere Chancen eröffnen.
Die Verantwortung für das Gelingen und die Umsetzun g des vorliegenden Frauenförderplanes
über-
nehmen der Eigenbetrieb Immobilienmanagement, die P ersonalvertretungen, die Frauenbeauftragte
sowie die Beschäftigten der Dienststelle, insbesondere die Führungskräfte.
Die Maßnahmen werden im dreijährigen Rhythmus überp rüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert.
Das Gleiche gilt für die Zielvorgaben gemäß § 6 Absatz 2 HGlG.
Darmstadt, den 01.08.2016
1 Dienststellen nach § 3 Abs. 1 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
4
1 Ziele
§ 6 Abs. 2 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförder- und Gleichstellungsplans beruhen auf der Grundlage der
Ist-Analyse vom 31.12.2015 (siehe Anlage Bestandsaufnahme), die ständig fortgeschrieben
wird. Die Fortschreibungen werden anschließend jeweils zum 31.12. der Folgejahre erstellt. In
den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung,
Befähigung und fachlicher Qualifikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. Frei
werdende Stellen werden nach § 6 Abs. 2, HGlG geschätzt, da diese Stellen Aufstiegsmöglich-
keiten für Frauen darstellen. Eine frauenfördernde Personalentwicklungsplanung wird unter
Berücksichtigung aller Auflagen, die sich aus der Haushaltskonsolidierung ergeben, konzipiert.
In Verknüpfung der Schätzzahlen mit der frauenfördernden Personalentwicklungsplanung wer-
den Maßnahmen entwickelt.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im
Hessischen Gleichberechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und
Männern zu verwirklichen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen beste-
hen, werden diese beseitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen werden Maßnahmen entwickelt, die weib-
liche Beschäftigte mit möglichen Mehrfachdiskriminierungen (z.B. Frauen mit Migrationshin-
tergrund, Frauen mit Behinderung) gezielt fördern. Dabei ist den besonderen Belangen behin-
derter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung zu tragen (§ 1 HGlG).
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
und insbesondere des Staates (vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). Die Chancengleichheit von
Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, die von allen Dezernaten,
Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
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Zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Leistungsvergütung werden Führungskräfte und Be-
schäftigte sensibilisiert, Personalverantwortliche werden zum Einfluss der Geschlechtsstereo-
typien auf die Beurteilung der Arbeitsleistung geschult.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte - § 4
Insbesondere Führungskräfte haben bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Be-
schäftigten haben können, sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, die För-
derung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrun-
de zu legen. Sie tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren Zuständig-
keitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert werden. Es
werden weiterhin spezielle Schulungen/Kommunikationsstrategien konzipiert und angeboten.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
2
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt ihre familienfreundliche Personalpolitik weiter. Ziel ist
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit und
die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des HGlG
mit den Zielen und Maßnahmen des Magistratsbeschlusses im Rahmen des Netzwerkes „Er-
folgsfaktor Familie“ gefördert (Ziele- und Maßnahmenkatalog „Erfolgsfaktor Familie“). Maß-
nahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, beruflichem Wieder-
einstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen in (vollzeit-
naher) Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung verein-
barkeitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 6 Abs. 2 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. Zu einer Verbesserung der Be-
schäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei baulichen Maßnahmen im Sinne
2 Die Formulierung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ beinhaltet immer sowohl Vereinbarkeit von Beruf
und Kindern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
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von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von Frauen bereits in die (Ent-
wurfs-) Planung integriert werden.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Durch die demografische Entwicklung kommt der Stärkung von gesund erhaltenden Faktoren
und Ressourcen der Beschäftigten besondere Bedeutung zu. Das Konzept des BGM berück-
sichtigt die unterschiedlichen Gesundheitsaspekte von Frauen und Männern und vermittelt die-
se insbesondere an Führungskräfte.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 8 - 11 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind zu besetzende Personalstel-
len grundsätzlich auszuschreiben.
Die durch den demografischen Wandel und den drohenden Fachkräftemangel schwieriger wer-
dende Aufgabe der Personalgewinnung soll unter Berücksichtigung von Gleichstellungsbe-
wusstsein und Genderkompetenz bearbeitet werden.
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement). Zur Selbsteinschätzung und Darlegung dieser Kompe-
tenzen steht Beschäftigten der „Kompetenzpass“ als Instrument zur Verfügung.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen
Personalpolitik. Daher ermöglicht er Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung
bei der Besetzung von Stellen und Stellenanteilen auch, wenn sie ihre Stunden unbefristet re-
duziert haben. Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeit-
beschäftigung oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Bei der Erstellung von Informationsschriften, insbesondere für Ausbildungsberufe in denen
Frauen unterrepräsentiert sind, wird ein besonderer Blick darauf gelegt, dass sich auch Mäd-
chen und junge Frauen angesprochen fühlen. Praktika für Schülerinnen und Plätze am Girls‘
Day werden besonders in unterrepräsentierten Ausbildungsberufen ermöglicht. Damit sollen
junge Frauen auf diese Ausbildungsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung aufmerksam gemacht
und zur Bewerbung veranlasst werden. Ausbildung in Teilzeit, besonders für allein erziehende
Mütter und Väter, ist bei der Stadtverwaltung möglich.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
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Personalentwicklung
§ 12 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
Vorgesetzten-Gespräche usw.) hat der Eigenbetrieb IDA die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. Genderkompetenz und
Fortbildungsinhalte zu Gleichstellungsaspekten sind verbindliche Vertragsbestandteile mit Do-
zentinnen und Dozenten.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z.B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projektma-
nagement, Stellvertretungsfunktionen). Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Teilzeit-
kräfte unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitszeit einbezogen werden. Führungskräfte
sollen durch direkte Ansprache und im Rahmen der Beschäftigten-Vorgesetzten-Gespräche
Mitarbeiterinnen motivieren und unterstützen, sich auf höherwertige Stellen oder auf Stellen,
die auf eine höherwertige Tätigkeit vorbereiten, zu bewerben sowie entsprechende Weiterbil-
dungen zu besuchen.
Dienstbesprechungen, Sitzungen, Fortbildungen und Versammlungen werden geplant im
Gleichgewicht zwischen betrieblichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen im Bereich
der Vereinbarkeit. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenüber-
nahme zur Kinderbetreuung oder zur Betreuung von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürfti-
gen Angehörigen gemäß § 12 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Fachbereiches/Objektmanagements soll Gelegenheit gegeben werden,
auch zu mehreren an der gleichen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine
begründeten dienstlichen Belange entgegenstehen.
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Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
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Gremienbesetzung § 13 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen gemäß § 13 HGlG mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. Zur
Umsetzung dieser Regelung hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2012 (SV-Nr.
2012/0074) den Beschluss gefasst, konsequent an der Erhöhung des Frauenanteils auf ver-
schiedenen Führungsebenen der Verwaltung und bei städtischen Beteiligungen zu arbeiten,
um das Ziel schrittweise zu erfüllen. Im Rahmen der Überprüfung ist zu ermitteln, in welchen
Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien die paritä-
tische Besetzung eingeführt werden kann. Ergänzend dazu hat der Magistrat eine geschlech-
terdifferenzierte Übersicht der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Gremien erstellt
(MV 2013/0333).
Zur Definition des Begriffes „Gremium“ können die „Leitlinien zum Umgang mit der Verpflich-
tung zur paritätischen Besetzung von Gremien gemäß § 13 HGlG des Hessischen Ministeriums
für Soziales und Integration“ herangezogen werden.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung § 14 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Mit der
Dienstvereinbarung „Arbeitszeit“ aus dem Jahr 2011 ist ein sehr flexibler Rahmen vorgegeben,
der verschiedenste Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Teilzeitarbeit als ein Aspekt der betriebli-
chen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermöglichen, die beruflichen und
familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft alle im „Erfolgsfaktor Familie“
benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen des Frauenförder- und
Gleichstellungsplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche, die
nach Dienst- und Schichtplänen arbeiten.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können, informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
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Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche
Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 1 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 der Hessischen Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (siehe hierzu auch § 14
Abs. 4 HGlG) ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Überwiegend nehmen Männer von den 14 möglichen Monaten Elternzeit nur 2 Monate in An-
spruch. Im Sinne der geschlechtergerechten Teilhabe an der Erwerbs- und Familienarbeit für
Frauen und Männer soll Vätern eine länger dauernde Elternzeit ermöglicht werden. Dafür sol-
len Führungskräfte und werdende Väter gezielt angesprochen werden. Auch für zweimonatige
Elternzeiten ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen bzw. gesetzeskonforme Kompensati-
onslösungen zu überprüfen.
Bei Stellenbesetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten wird darauf geachtet, dass Teilzeit-
beschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang
zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes - wie alternierende (Tele-) arbeit - sind
Beschäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bestrebt, ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung durch Kindertagesstättenkontingente zu ermöglichen. Ferienbetreuungsangebote
sowie ein Notfallbetreuungsangebot „Fluggis Abenteuerland“ stehen bereits zur Verfügung und
werden weiterhin zur Verfügung gestellt.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
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3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplat z
§ 17 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom 19. November 2009 geregelt. Die Einhaltung und Umset-
zung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Führungskräfte. Die Teilnahme von
Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen.
Im Kernhaushalt wird für Maßnahmen (z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Informations-
material) zum Thema Chancengleichheit und Geschlechterperspektiven ein extra ausgewiese-
ner Betrag in Höhe von 8.000 EUR pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt, den das Frauen-
büro der Stadtverwaltung bewirtschaftet und ausschließlich dafür verwendet.
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförder- und Gleichstellungsplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernen-
tin, den jeweils zuständigen Dezernenten, die zuständige Frauenbeauftragte, die zuständige
Personalvertretung, die Zentrale Steuerungsunterstützung, sowie das Amt für Interne Dienste -
Personalabteilung- zu wenden.
6 Berichtswesen
Die Betriebsleitung berichtet der Betriebskommission alle drei Jahre über das Umsetzungs-
ergebnis.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan wird aufgestellt aufgrund des Hessi-
schen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von
Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechti-
gungsgesetz - HGlG -) in der Fassung vom 17. Dezember 2015, Rechtskraft ab 01.01.2016.
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebs IDA, vom
01.01.2016 an für die Dauer von 6 Jahren.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb IDA
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8 Statistische Bestandsaufnahme
§ 6 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die
erstmals zum Stichtag 31.12.2015 erhoben wird. Die Fortschreibung erfolgt jeweils zum
31.12. der Folgejahre.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs-
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. Die für die Dauer
einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten Ersatzkräfte wer-
den zahlenmäßig gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung der
Frauenförderpläne und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Zentralen Steuerungsunterstützung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Amtes für Interne Dienste -
Personalabteilung, wobei eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zustän-
dig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
Darmstadt, 01.08.2016
Norbert Werner Ute Möser Stephanie Judt
Kaufm. Betriebsleiter Frauenbeauftragte stellv. Frauenbeauftragte
anlage 3
2710 Zeichen
Frauenförderplan für Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
Beamte/Beamtinnen
Stand: Seite: 1
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 1,71 41,52 41,52 58,48 58,48
g.D. A 11 3 1 2 1,00 1,00 2,35 2,35 1,69 2,00 1,69 0,00 8,04 75,12 71,59 24,88 28,41
g.D. A 10 1 1 0,00 0,00 0,50 1,00 0,50 0,00 1,50 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 9 g.D. 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. Ergebnis: 7 2 5 1,00 1,00 0,00 2,35 2,35 0,00 2,90 4,00 2,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13,25 62,26 59,18 37,74 40,82
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,48 1,00 0,48 0,00 0,48 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 8 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,48 1,00 0,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,48 32,43 32,43 67,57 67,57
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7 2 5 1,00 1,00 0,00 2,35 2,35 0,00 2,90 4,00 2,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13,25 62,26 59,18 37,74 40,82
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,48 1,00 0,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,48 32,43 32,43 67,57 67,57
8 2 6 1,00 1,00 0,00 2,35 2,35 0,00 3,38 5,00 3,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14,73 59,27 56,30 40,73 43,70
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2015
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte Beurlaubte
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile)
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
Frauen in % davon davon Männer in % davon
m.D. Ergebnis
unbefristet tb
Vollbeschäftigte
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
anlage 4
600 Zeichen
Frauen Männer gesamt
Gesamt
Beamtinnen/Beamte
Vollzeit 1 6
Teilzeit 8
beurlaubt 1
gesamt B 10 6 16
Tarifbeschäftigte
Vollzeit 25 115
Teilzeit 29 5
beurlaubt 2
gesamt TB 56 120 176
gesamt 66 126 192
34,37% 65,62%
nur Vollzeit
Beamtinnen/Beamte
Vollzeit 1 6 7
Tarifbeschäftigte
Vollzeit 25 115 140
gesamt 26 121 147
17,69% 82,31%
abzüglich Hausmeister -79
26 42 68
38,24% 61,76%
nur Teilzeit
Beamtinnen/Beamte
Teilzeit 8 8
Tarifbeschäftigte
Teilzeit 29 5 34
gesamt 37 5 42
88,10% 11,90%
192 Personen abgerechnet.
Gesamt wurden am 31.12.15
Beschäftigtenstruktur Stand 31.12.2015
2016/0397
1861 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0397
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuer Frauenförder - und Gleichstellungsplan vom 01.01.2016 bis 31.12.2021 für
den Eigenbetrieb Im mobilienmanagement
Vorlage vom: 15.09.2016
Beschlussvorschlag :
Der neue Frauenförder - und Gleichstellungs plan vom 01.01.2016 bis 31.12.2021 des
Eigenbetriebes Immobilienmanagement wird zur Kenntnis genommen und an die
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Anlagen: Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2016 - 2021
Frauenförderplan Statistik 31.12.2015
Frauenfoerderplan_TV,BEA_IDA_31.12.2015
Beschäftigtenstruktur zum 31.12.2015 mit Hausmeister
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.09.2016
Der Magistrat nimmt den neuen Frauenförder - und Gleichstellungs plan vom 01.01.2016 -
31.12.2021 zur Kenntnis und leitet diesen an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Darmstadt, 15.09.2016
65-15-10
Der Dezernent III Die Dezernentin V
i. V.
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 2
835 Zeichen
TVöD/ EG-Gruppe Gesamt Vollzeit- äquivalente Frauen Vollzeit- äquivalente Frauen Prozent 15 1,00 0,00 0,00% 14 3,00 0,00 0,00% 13 3,00 1,00 33,33% 12 7,90 2,90 36,71% 11 23,48 12,48 53,15% 10 2,59 1,59 61,39% 9 10,09 6,09 60,36% 8 7,67 5,67 73,92% 7 2,00 0,00 0,00% 6 56,44 6,78 12,01% 5 41,62 6,27 15,06% 3 2,78 1,78 64,03% 2 0,13 0,00 0,00% 1 0,26 0,13 50,00% BBesG Besoldungs- gruppe Gesamt Vollzeit- äquivalente Frauen Vollzeit- äquivalente Frauen Prozent g.D. A 13 1,00 0,00 0,00% g.D. A 12 1,71 0,71 41,52% g.D. A 11 8,04 6,04 75,12% g.D. A 10 1,50 1,50 100,00% g.D. A 9 1,00 0,00 0,00% m.D. A 9 0,48 0,48 100,00% m.D. A 8 1,00 0,00 0,00% Zahl der Tarifbeschäftigten Zahl der Beamtinnen und Beamten Prozentuale Verteilung aller besetzten Stellen beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement Stand 31.12.2015
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0397
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.09.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00