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Mangel an betreutem bzw. ambulant betreutem Wohnen in Köln-Bilderstöckchen für Senioren die "nur" alt sind

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1079/2018 vom 25.04.2018

Stand: Am 26.04.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 50/503 Vorlagen-Nummer 1079/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 Mangel an betreutem bzw. ambulant betreutem Wohnen in Köln-Bilderstöckchen für Senioren die "nur" alt sind Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0227/2018): 1. Kann die Verwaltung die Recherche hinsichtlich des betreuten bzw. ambulant betreuten Woh- nens in Köln-Bilderstöckchen für Senioren bestätigen? 2. Sind der Verwaltung Einrichtungen bekannt, die diese Leistung anbieten? 3. Sieht die Verwaltung hier ebenfalls Handlungsbedarf? 4. Warum ist das ggf. nicht der Fall? 5. Was kann oder will die Verwaltung ggf. unternehmen? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1.: Kann die Verwaltung die Recherche hinsichtlich des betreuten bzw. ambulant betreuten Wohnens in Köln-Bilderstöckchen für Senioren bestätigen? Die Recherche wird bestätigt und von der Sozialverwaltung dahingehend ergänzt, dass der Begriff „Betreutes Wohnen“ im Hinblick auf ein bestimmtes Wohnangebot –in der Regel für Seniorinnen und Senioren- nicht geschützt ist. In Köln wird das in der Anfrage angesproche- ne Wohnangebot für Seniorinnen und Senioren seit langer Zeit unter dem Begriff „Service Wohnen“ für Seniorinnen und Senioren veröffentlicht. Zur Abrufbarkeit des Angebotes in Köln siehe Antwort unter 2. Ob ein Investor Wohnungen unter dem Begriff „Service Wohnen“ errichtet und für ein ambu- lantes Serviceangebot mit einem Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einem privaten Träger eine Kooperation vereinbart, liegt in der Entscheidung und Investitionsbereitschaft der beiden Akteure. Eine gesetzliche Grundlage zur Steuerung des Angebots durch die Verwal- tung gibt es nicht. Für Pflegedienste, die die Menschen zu Hause in ihren Wohnungen sowie in Appartements im „Service Wohnen“ versorgen gilt, dass sie unabhängig vom Standort ihres Büros Kundin- nen und Kunden in nahen sowie in entfernten Stadtbezirken betreuen. Dies entspricht der täglichen Praxis. Eine örtliche Begrenzung auf kleine Einzugsgebiete wie z.B. auf die eines Stadtbezirkes oder gar eines Stadtteils wie beispielsweise Bilderstöckchen gibt der mit der 2 Kranken- und Pflegekasse zu schließende Versorgungsvertrag nicht her. Zudem hat jede Kundin und jeder Kunde das Recht, den Pflegedienst seiner Wahl zu beauftragen. Zu 2.: Sind der Verwaltung Einrichtungen bekannt, die diese Leistung anbieten? Über das Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Köln kann sich jeder Interessent über alle Angebote, die es für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung in Köln gibt, informieren. Entweder über den Weg einer tele- fonischen Beratung unter der Telefonnummer 0221/221-27400 oder über die städtische homepage: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/beratungstelefon-fuer-senioren-und- menschen-mit-behinderung-1 Das Angebot „Service Wohnen“ ist unter der Hauptkategorie „Wohnen“ und der Unterka- tegorie „Senioren, Service Wohnen“ pro Stadtbezirk oder stadtweit abrufbar. Im Stadtbezirk Nippes stehen drei Angebote zur Verfügung: - PHÖNIX Senioren- und Pflegezentrum, Haus Christian Runkel, Neusser Str. 400 – 406, 50733 Köln (Stadtteil Nippes) Telefon: 0221 / 2777-2300 - PHÖNIX Seniorenzentrum Weidenpesch GmbH, Neusser Str. 669 – 675, 50737 Köln (Stadtteil Weidenpesch) Telefon: 0221 / 702136-0 (Pforte) und 0221 / 702136-100 (Verwaltung) - SBK gGmbH, Seniorenzentrum Köln-Riehl, Boltensternstr. 16, 50735 Köln (Stadtteil Riehl) Telefon: 0221 / 77755-313 und 0221 / 77755-522 Zudem hat jede Seniorin und jeder Senior die Möglichkeit, über die in jedem Stadtbezirk vor- handene Seniorenberatung eine speziell auf seine Lebenssituation zugeschnittene Bera- tung zu erhalten, mit Adressen der zur Verfügung stehenden ambulanten Hilfen im entspre- chenden Wohnumfeld. Die Adressen der Seniorenberatungen sind entweder über das o.g. Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Köln abrufbar oder direkt über den Link zu allen Seniorenberatungen in Köln–differenziert nach Stadtbe- zirken- über: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/seniorenberatung-2 Im Stadtbezirk Nippes stehen folgende Seniorenberatungen zur Verfügung: - Caritasverband für die Stadt Köln e. V., Merheimer Straße 225, 50733 Köln (Stadtteil Nippes) Kontakt: Frau Glintzer, Telefon: 0221 / 12071618 - Deutsches Rotes Kreuz, Pohlmanstraße 13, 50735 Köln (Stadtteil Niehl) Kontakt: Herr Janissen, Telefon: 0221 / 9711466 - Deutsches Rotes Kreuz im Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln, Zimmer 262 (Stadtteil Weidenpesch) Kontakt: Frau Lieb, Telefon: 0221 / 221-95257 - Diakonie gemeinnützige GmbH Köln und Region, Einheitstraße 8, 50733 Köln (Stadtteil Nippes) Kontakt: Frau Steinberg, Telefon: 0221 / 97623771 oder Herr Schmelzer, Telefon: 0221 / 97623772 3 Zu 3.: Sieht die Verwaltung hier ebenfalls Handlungsbedarf? Das Amt für Soziales und Senioren und das Amt für Wohnungswesen begrüßen jede Bau- maßnahme, bei der neuer barrierefreier oder barrierearmer und bezahlbarer Wohnraum ent- steht und dabei z.B. auch kleinere Wohneinheiten für Seniorinnen und Senioren berücksich- tigt werden. Das Amt für Wohnungswesen führt dazu weiter aus: Durch Beschleunigung von Vorgängen (u.a. Verwaltungsreform, Baugenehmigungsverfah- ren, Wohnungsbauleitstelle), das „Stadtentwicklungskonzept Wohnen" und das Handlungs- konzept "Preiswerter Wohnungsbau" ist eine Steigerung der Schaffung von preiswerten und geförderten Wohnraum zur Entspannung des Wohnungsmarkts avisiert. Damit soll eine aus- reichende Zahl an preiswerten und familiengerechten Wohnungen aber auch z.B. Mehrgene- rationen-Wohnprojekte verfügbar gemacht werden. In den Jahren 2013 – 2017 wurden im Stadtbezirk Nippes 202 öffentlich geförderte und barrierefreie Wohnungen errichtet. Dies entspricht im gesamtstädtischen Vergleich einer Quote von 5,9 %. Mit Fördermitteln wurden 26 Wohnungen energetisch verbessert, 5 selbstgenutzte Eigentumsmaßnahmen errichtet und 4 rollstuhlgerechte Wohnungen geschaffen. Zu 4.: Warum ist das ggf. nicht der Fall? Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges Mittel zur Schaffung von bezahlbarem Wohn- raum. Es ist jedoch auch ersichtlich, dass er den Bedarf an günstigen Wohnungen nur in Tei- len befriedigen kann. Und hier liegt der Fokus bei der Wohnungswirtschaft und privaten In- vestoren. Ein wichtiger Schritt war dabei die Unterzeichnung des Kölner Wohnungsbündnis- ses im November 2017. Die öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteure der Woh- nungswirtschaft, Vertreterinnen und Vertreter der größten Fraktionen im Kölner Rat und die Verwaltung der Stadt Köln verpflichten sich auf die Wohnungsunternehmen einzuwirken, Planungen anzustoßen und jährlich insgesamt ein Bauantragsvolumen von 6.000 Wohnein- heiten zu erreichen. Zu 5.: Was kann oder will die Verwaltung ggf. unternehmen? Die Stadt Köln wirbt in den vergangenen Jahren mit eigenem Stand auf der Kölner Immobi- lienmesse mit verschiedenen Stadtkampagnen, aber zuletzt auch am Kölner Wohnprojekttag 2018 mit Fokus auf das Mehrgenerationenwohnen. Die Umsetzung dieser Projekte und Wohnformen ist jedoch in hohem Maße davon abhängig, dass geeignete Investoren bereit sind, diese anzugehen und umzusetzen.

Beratungsverlauf

  1. 26.04.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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