3377/2021
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2020
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Anlage 1 Anhang 2020
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Anhang zum Jahresabschluss 2020 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds sowie den Infrastrukturbeteiligungen und der Anlageklasse Private Debt gehaltenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das An- lagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Basis des von der jewei- ligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. Dezember 2020 ermit- telt. Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- ten. Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer- tet. Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge- gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen, gemäß dem zugehörigen und genehmigten Technischen Geschäftsplan. Anlage 1 Die biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und all ihrer Kooperationspartner abgeleitet. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- ten berechnet. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. 3 Angaben zur Bilanz Aktiva A. Immaterielle Vermögensgegenstände A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für das Einscannen von Unterlagen für die Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist. B. Kapitalanlagen B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Diese Kapitalanlage beinhaltet mit 36.117,66 Euro das Verwaltungsgebäude Jakorden- straße. Für diese Immobilie liegt eine Wertermittlung des Amtes für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster vom 18.10.2018 vor, welches zum Zweck der Übertragung der Im- mobilie in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erstellt worden ist. Die Übertragung ist zum 01.05.2021 erfolgt. Es wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Der noch bestehende Buchwert ent- spricht dem Buchwert des Grundstückes und wird nicht abgeschrieben. B.II. Sonstige Kapitalanlagen B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds KÖZU FundMaster 223.504.921,09 Euro Immobilienfonds 311.540.485,29 Euro Infrastrukturbeteiligungen 66.876.932,74 Euro Private Debt Fonds 69.403.070,99 Euro Summe 671.325.410,11 Euro B.II.2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen 201.371.387,44 Euro Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. B.II.3. Sonstige Ausleihungen B.II.3.a Namensschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen 130.650.000,00 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 42.500.000,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 10.900.000,00 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 74.000.000,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 13.141.000,00 Euro Summe 271.191.000,00 Euro B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen Schuldscheinforderungen 121.448.531,14 Euro Darlehen an Mitglieder - Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro Summe 137.818.531,14 Euro B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung. Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen Kapitalanlagen 2020 Buchwert Euro Zeitwert Euro Bewertungsre- serve Euro I. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken a) Verwaltungsgebäude 36.117,66 7.300.000,00 7.263.882,34 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) KÖZU-FundMaster 223.504.921,09 228.459.302,04 4.954.380,95 b) Immobilienspezialfonds 311.540.485,29 334.478.211,52 22.937.726,23 c) Infrastrukturbeteiligungen 66.876.932,74 72.561.658,91 5.684.726,17 d) Private Debt 69.403.070,99 70.427.179,04 1.024.108,05 2. Inhaberschuldverschreibun- gen und andere festverzinsli- che Wertpapiere 201.371.387,44 224.030.392,48 22.659.005,04 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschrei- bungen aa) Namensschuldverschrei- bungen 130.650.000,00 140.684.544,68 10.034.544,68 ab) Öffentliche Namens- pfandbriefe 42.500.000,00 50.075.669,75 7.575.669,75 ac) Namensschuldverschrei- bungen von Mitgliedern 10.900.000,00 11.298.999,00 398.999,00 ad) Hypothekennamens- pfandbriefe 74.000.000,00 82.840.202,73 8.840.202,73 ae) ABS-Namensschuldver- schreibungen 13.141.000,00 24.403.442,00 11.262.442,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen ba) Schuldscheindarlehen 121.448.531,14 127.065.206,19 5.616.675,05 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00 0,00 4. Einlagen bei Kreditinstituten 50.815.487,52 50.815.487,52 0,00 Summe 1.332.557.933,87 1.440.810.295,86 108.252.361,99 Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auf 1.259.537.490,25 Euro, die der Zeitwerte auf 1.362.090.294,82 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 102.552.804,57 Euro. Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung auf 73.020.443,62 Euro, die der Zeitwerte auf 78.720.001,04 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 5.699.557,42 Euro. C. Forderungen C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: C.I.1. Versicherungsnehmer Hier sind Forderungen in Höhe von 914.955,45 Euro aus überzahlten Rentenleistun- gen der Pflichtversicherung ausgewiesen. Der Betrag enthält zurückgeforderte Kran- kenversicherungsbeiträge in Höhe von 866.762,00 Euro. Aufgrund einer rückwirkenden Anhebung der Freibetragsgrenze zur Krankenversicherung erfolgte im Oktober 2020 eine Neuberechnung der Nettorenten. Die dadurch entstandenen Rückforderungsan- sprüche gegenüber den Krankenkassen konnte erst in 2021 vollständig verrechnet werden. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicher- ten in Höhe von 647,95 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen sind. C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2020 sowie sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 43.751,51 Euro, die am Bi- lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung in Höhe von 792.470,06 Euro. Sie wurden im Januar 2021 be- glichen. C.II. Sonstige Forderungen Hier handelt es sich um Forderungen gegen einen Fonds aufgrund von Neuberechnun- gen innerhalb des Fonds sowie verspäteten Zahlungen von Erträgen verschiedener Fonds, die erst im Folgejahr eingegangen sind. Außerdem sind hier Forderungen enthalten, die im Zusammenhang mit einem Dienst- unfall entstanden sind. Diese Kosten wurden in 2021 vom Unfallgegner erstattet. D. Sonstige Vermögensgegenstände D.I. Sachanlagen und Vorräte Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- schaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand 46.467,01 Euro Zugang 4.841,68 Euro Abgang 1.423,41 Euro Planmäßige Abschreibungen/Abgänge 28.422,17 Euro Summe 21.463,11 Euro D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so- wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2020 ausgewiesen. D.III. Andere Vermögensgegenstände Es handelt sich um die Rentenzahlungen und Personalkosten für den Monat Januar 2021, die bereits im Dezember 2020 fällig waren und an die Rentenempfänger*innen und die Mitarbeiter*innen ausgezahlt wurden. E. Rechnungsabgrenzungsposten E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 8.896.548,03 Euro E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.609.,89 Euro Passiva A. Eigenkapital A.I. Jahresüberschuss Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- rungstechnischen Rückstellungen gebucht. A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der ZVK Satzung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 3.786.953,80 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2020 wurde durch den Verantwortlichen Aktuar errechnet. B. Versicherungstechnische Rückstellungen B.I. Deckungsrückstellung Pflichtversicherung - Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 723.730.970,22 Euro. Für das Jahr 2020 wurden nach der Berechnung des Verant- wortlichen Aktuars 34.089.279,11 Euro zugeführt. - Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- schuss beschlossen. Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. - Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- wiesen. Das Vermögen beträgt 613.565.623,59 Euro. Dieses teilt sich auf in 519,3 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 94,2 Mio. Euro der kol- lektiven Kapitalstärkung. In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Freiwillige Versicherung - Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt Köln für die freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem technischen Ge- schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- mittelt. Die Deckungsrückstellung beträgt 75.739.075,97 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2020 in Höhe von 4.874.214,81 Euro wurde durch den Verantwortlichen Aktuar er- rechnet. Für beitragsfreie Jahre und Versicherungen berücksichtigt die Deckungsrückstel- lung eine Verwaltungskostenrückstellung gemäß §25 Abs. 3 RechVersV. In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- trag in Höhe von 153.801,64 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 21.551,86 Euro ausgewiesen. Für bis zum Bilanzstichtag bekannte Versicherungsfälle wird die Rückstellung individuell bewertet. Für die Berücksichtigung jener Fälle, welche eingetreten, aber noch nicht an die Kasse gemeldet worden sind, wird eine Spätschaden- rückstellung pauschal gebildet. B.III Rückstellung für Überschussbeteiligung Hier wird derzeit ein Betrag von 2.500,00 Euro in der Frewilligen Versicherung ausge- wiesen. C. Andere Rückstellungen C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamt*innen der Stadt Köln in Höhe von 5.527.850,00 Euro (Vorjahr 5 018 004,00 Euro). Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versicherungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfahren. Als Rechnungs- grundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Be- amt*innen mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998. C.II. Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2020 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Endstand 31.12.2020 Euro Euro Euro Euro Euro Urlaubsansprüche der Mitarbeiter*in- nen 124.196,42 124.196,42 0,00 207.802,94 207.802,94 Beihilferückstel- lung 959.294,00 0,00 0,00 68.290 1.027.584,00 Aufbewahrung Ge- schäftsunterlagen 19.800,00 3.600,00 0,00 3.600,00 19.800,00 Kosten Versiche- rungsmathema- tik/Aktuar 20.230,00 19.975,00 255,00 20.230,00 20.230,00 Interne Jahresab- schlusskosten 19.999,79 19.999,79 0,00 20.133,61 20.133,61 Ext. Jahresab- schluss- und Prüf- kosten 22.431,50 22.431,50 0,00 22.431,50 22.431,50 Druck des Ge- schäftsberichtes 5.400,00 1.581,51 1.568,49 1.600,00 3.850,00 Sonstiges 2.300,00 2.007,46 292,54 0,00 0,00 Summe 1.173.651,71 193.791,68 2.116,03 344.088,05 1.321.832,05 Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht. D. Andere Verbindlichkeiten D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge- genüber D.I.1. Versicherungsnehmern Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontoangaben von Versicherungsnehmern nicht an diese ausgezahlt werden konnten. Daneben sind Er- stattungen von zu viel gezahlten Beiträgen enthalten. D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Es werden die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder ausgewiesen. Sämtliche Ver- bindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2021 erfüllt. D.II. Sonstige Verbindlichkeiten Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- tersvermögensgesetz. Alle Verbindlichkeiten wurden inzwischen erfüllt. E. Rechnungsabgrenzungsposten Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein- gegangen sind. 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Pflichtversicherung Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 101.711.701,75 Euro sind gegenüber dem Vor- jahr um 2.406.276,76 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2020 56.037.982,43 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 1.332.551,56 Euro gestie- gen. In 2020 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 3.836.455,93 Euro für 632 (Vorjahr 758) Fälle an die ZVK übergeleitet. Freiwillige Versicherung Hier sind die für das Jahr 2020 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung in Höhe von 4.431.578,31 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine leichte Verminderung um 35.386,66 Euro (0,79 %). In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2020 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (190.980,60 Euro). Diese werden wie die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der Punktetabelle bewertet. I.2. Erträge aus Kapitalanlagen I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Der Betrag in Höhe von 406.064,72 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße. Im Geschäftsjahr 2020 wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes eine kalkulatorische Miete in Höhe von 114.211,32 Euro gebucht. Diese kalkulatorische Miete wird durch einen entspre- chenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung kompensiert. I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 475.820,00 Euro Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 0,00 Euro Immobilienfonds 10.754.119,54 Euro Infrastrukturbeteiligungen 1.410.924,17 Euro Private Debt 1.268.865,07 Euro Namensschuldverschreibungen 3.157.682,50 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 1.040.057,11 Euro Schuldscheindarlehen 5.704.111,09 Euro Inhaberschuldverschreibungen 2.337.272,61 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 1.565.472,89 Euro Termin- und Festgeldzinsen 175.362,52 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 1.081.272,79 Euro Auflösung Agien -242.163,24 Euro Reduzierung Disagio 28.227,67 Euro Summe 29.591.894,72 Euro I.2.c Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr nicht. I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Es handelt sich hier um Kursgewinne, die im Zusammenhang mit der Rückgabe von Anteilen verschiedener Fonds sowie dem Verkauf eines Immobilienspezialfonds erzielt wurden. Daneben wurden 3 Inhaberschuldverschreibungen mit Gewinn veräußert. I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle Pflichtversicherung Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 102.554.493,41 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 3,33 % (Vorjahr 3,49 %) gestiegen. Maßgeblich für die Steigerung sind im Wesentlichen die zum 01.07.2020 vorgenommene Dynamisierung der Betriebsrenten sowie die Zunahme bei der Anzahl der Betriebsrentenempfänger*in- nen von 21.101 auf 21.342. In 45 Fällen (Vorjahr 47) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK- Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 137 888,55 Euro. In 45 Fällen (Vorjahr 35) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (12.066,97 Euro). In 660 Fällen (Vorjahr 641) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie- dene Rentenversicherungsträger überwiesen (542.744,93 Euro). In 561 Fällen (Vorjahr 412) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- wertausgleich durchgeführt (4.358.379,93 Euro). Freiwillige Versicherung Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2020 eingetretenen Versicherungsfälle in der Freiwilligen Versicherung betrugen 1.162.837,10 Euro (Vorjahr 935.073,03 Euro). In 5 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- samt 31.420,74 Euro aufgewendet. Es wurden 43.313,25 Euro für Beitragsabfindungen an 8 (Vorjahr 6) Versicherungsneh- merinnen und Versicherungsnehmer nach Vertragskündigung gezahlt. In 2020 erfolg- ten außerdem 2 Abgaben von Altersvorsorgevermögen an andere Anbieter (3.094,96 Euro). In 6 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (548,27 Euro). Rückzahlungen von Zu- lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver- sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 23.112,43 Euro. I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden vom Ver- antwortlichen Aktuar nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen Die Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden ebenfalls nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Verantwortlichen Aktuar berechnet. Sie entfallen mit 87.343.628,27 Euro auf die Pflichtversicherung und mit 4.874.214,81 Euro auf die Freiwillige Versicherung. Daneben ist eine Zuführung zur Rückstellung für künftige Leistungsverbesserung in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 2.350,- Euro enthalten. I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Besoldung an Beamt*innen 495.554,45 Euro Vergütung an Beschäftigte 624.350,77 Euro Sonstiger Personalaufwand 3.628,74 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 115.074,55 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamt*innen 386.621,65 Euro Beihilfen an Beamt*innen 15.712,66 Euro Beihilfen an Beschäftigte 217,39 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen 54.036,75 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 54.346,45 Euro Aufwand für EDV 316.067,68 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 24.881,10 Euro Telefon- und Postgebühren 21.723,07 Euro Bürobedarf 8.150,92 Euro Sonstige Abschreibungen 24.313,13 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 505.808,67 Euro Sonstige Aufwendungen 12.272,74 Euro Summe 2.662.760,72 Euro - Personalkosten In den Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2020 nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub und für Pensionsverpflichtungen berücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen werden von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. - Aufwand für EDV Der Posten beinhaltet mit 281.763,54 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. - Vergütung für bezogene Dienstleistungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten an Verwaltungskosten-, Betriebskosten- und Fallkostenerstattungen - Sonstige Abschreibungen Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. - Sonstiger Verwaltungsaufwand Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- toführungsgebühren, Druckaufträge etc. - Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). I.5.b Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. Besoldung an Beamt*innen 71.380,37 Euro Vergütung an Beschäftigte 89.932,38 Euro Sonstiger Personalaufwand 67,52 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 16.575,50 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamt*innen 55.689,54 Euro Beihilfen an Beamt*innen 2.263,27 Euro Beihilfen an Beschäftigte 31,31 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen 7.783,53 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 7.828,14 Euro Aufwand für EDV 5.909,54 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 4.286,24 Euro Telefon- und Postgebühren 3.742,21 Euro Bürobedarf 1.404,15 Euro Sonstige Abschreibungen 4.188,40 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 87.135,11 Euro Sonstige Aufwendungen 2.114,21 Euro Summe 360.331,42 Euro I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- lagen aufgeteilt: Besoldung an Beamt*innen 111.796,57 Euro Vergütung an Beschäftigte 140.852,89 Euro Sonstiger Personalaufwand 105,75 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 25.960,70 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamt*innen 87.221,45 Euro Beihilfen an Beamt*innen 3.544,76 Euro Beihilfen an Beschäftigte 49,04 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen 12.190,64 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 12.260,50 Euro Aufwand für EDV 7.350,89 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.331,66 Euro Telefon- und Postgebühren 4.654,94 Euro Bürobedarf 1.746,63 Euro Sonstige Abschreibungen 5.209,96 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 108.387,57 Euro Aufwendungen Verwaltung der Kapitalanlagen 827.020,66 Euro Sonstige Aufwendungen 2.629,87 Euro Summe 1.356.314,48 Euro Der Betrag in Höhe von 827.020,66 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen enthält die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (546.022,70 Euro) sowie für den Betrieb der Immobilie inklusive Nebenkosten, Versicherungsbeiträgen und Bauunterhaltungskosten (76.229,87 Euro). Außerdem sind hier Kosten für die Ver- waltung der Direktanlagen und sonstige Kosten in Höhe von 204.768,09 Euro ent- halten. I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen Es handelt sich um die Abschreibung an einem Immobilien- sowie einem Infrastruk- turfonds I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen Im Jahr 2020 entstanden Kursverluste bei der Rückgabe von Anteilen am KÖZU Fund- Master bei der Freiwilligen Versicherung. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 595.979,83 Euro aus. II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II.1. Sonstige Erträge Verwaltungskostenerstattung 1.184,92 Euro Zinsen aus Umlagen 1.924,86 Euro Zinsen aus Zusatzbeiträgen 1.062,00 Euro Periodenfremde Erträge 3.706,20 Euro Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 2.116,03 Euro Sonstige betriebliche Erträge 52,11 Euro Summe 10.046,12 Euro II.2. Sonstige Aufwendungen Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 250.900,20 Euro Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 47.964,70 Euro Gutachter – und Beratungskosten allgemein 20.578,00 Euro Kosten Jahresabschluss 42.654,36 Euro Kosten AKA-Tagung 0,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 217,95 Euro Summe 362.315,21 Euro II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 243.710,74 Euro aus. II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Jahr 2020 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. II.5. Sonstige Steuern Sonstige Steuern sind im Jahr 2020 nicht angefallen. II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Der Jahresüberschuss beträgt 243.710,74 Euro. II.8. Einstellung in die Verlustrücklage Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 243.710,74 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen. 5 Mitglieder der Organe der ZVK I. Kassenausschuss Mitglieder des Kassenausschusses Stadtdirektor Dr. Stephan Keller Leiter der Kasse und Vorsitzender des Kassenausschusses bis 31.10.2020 Rolf Brief Sparkasse KölnBonn Stellvertretender Leiter der Kasse und Stellvertretender Vorsitzender des Kassenausschusses Mitgliedervertretung Stellvertretung Olaf Wagner Stadt Köln bis 30.11.2020 Bernd Rosenberger Stadt Köln Christiane Weigand Sparkasse KölnBonn Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke Stadt Köln Rainer Plaßmann Stadtwerke Karl-Heinz Böhle RheinEnergie AG Norbert Florin Kliniken der Stadt Köln gGmbH Dr. Bernhard Steinmetz Flughafen Köln/Bonn GmbH Versichertenvertretung Stellvertretung Jörg Dicken Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Wolfgang Heimes Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Marco Steinborn Betriebsrat Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG Rolf Brief Vorsitzender Personalrat Sparkasse KölnBonn Valentin Pilz Betriebsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Marion Krohn Betriebsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Gerhard Vollmer Betriebsrat RheinEnergie AG Gaetano Magliarisi Betriebsratsvorsitzender Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Gastsitze Beatrix Schmitz Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG Iris Domernicht SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Klaus Mehren Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH II. Geschäftsführung Thomas Blaeser Geschäftsführer der ZVK 6 Ergänzende Angaben Personal Der Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihil- fekasse am Jahresende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 2020 2019 Beamtinnen und Beamte 13,57 16,78 Beschäftigte 14,83 12,43 Summe 28,40 29,21 Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 105.577,19 Euro (Vorjahr 216.054,41 Euro). Die Position der stellvertretenden Geschäftsführung war im Jahr 2020 vakant. Eine anteilige Personalkostenverrechnung des Geschäftsführers von 20,00 % zulasten der Beihilfekasse, deren Leitung dem Geschäftsführer zusätzlich ob- liegt, wurde hierbei berücksichtigt. Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 41.466,60 Euro. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per- sonen wurden nicht getätigt. Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2020 noch Verpflichtungen in Höhe von 84,38 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 55,68 Mio. Euro und aus Private Debt 37,92 Mio. Euro. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2020 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü- fung 2019 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. Köln, den 30.07.2021 Thomas Blaeser Geschäftsführer
Anlage 2 Anlagenspiegel 2020
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Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Vorjahr Geschäftsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 14.104,84 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 8.815,53 4. Summe A. 14.104,84 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 8.815,53 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 36.117,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36.117,66 B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 645.555.384,29 180.811.699,98 0,00 151.427.051,16 0,00 3.614.623,00 671.325.410,11 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 71.363.962,50 151.324.692,07 0,00 21.317.267,13 0,00 0,00 201.371.387,44 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 256.825.000,00 31.676.000,00 0,00 17.310.000,00 0,00 0,00 271.191.000,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 154.550.170,65 16.295.397,22 0,00 33.027.036,73 0,00 0,00 137.818.531,14 c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Einlagen bei Kreditinstituten 20.945.850,07 29.869.637,45 0,00 0,00 0,00 0,00 50.815.487,52 6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Summe BIII. 1.149.240.367,51 409.977.426,72 0,00 223.081.355,02 0,00 3.614.623,00 1.332.521.816,21 1.149.276.485,17 409.977.426,72 0,00 223.081.355,02 0,00 3.614.623,00 1.332.557.933,87 Insgesamt 1.149.290.590,01 409.977.426,72 0,00 223.081.355,02 0,00 3.619.912,31 1.332.566.749,40 Zwischensumme B.I.-III. Anlage 2
Anlage 3 Bilanz 2020
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2020 Vorjahr Euro Euro Euro A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.815,53 8.815,53 14.104,84 B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 36.117,66 36.117,66 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 671.325.410,11 645.555.384,29 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 201.371.387,44 71.363.962,50 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 271.191.000,00 256.825.000,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 137.818.531,14 154.550.170,65 4. Einlagen bei Kreditinstituten 50.815.487,52 1.332.557.933,87 20.945.850,07 C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 1. Versicherungsnehmer 915.603,40 39.293,86 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 43.751,51 73.423,10 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 792.470,06 1.448.469,75 II. Sonstige Forderungen 2.755.854,35 4.507.679,32 264.175,81 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte 21.463,11 46.467,01 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 72.045.442,73 165.077.668,11 III.andere Vermögensgegenstände 8.394.703,60 80.461.609,44 7.617.202,88 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 8.896.548,03 9.697.194,46 II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 4.609,89 8.901.157,92 5.248,75 Summe der Aktiva 1.426.437.196,08 1.333.559.733,74 Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln Jahresbilanz zum 31.12.2020 Aktiva Anlage 3 2020 Vorjahr Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Jahresüberschuss 1. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 II. Verlustrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 3.786.953,80 3.786.953,80 3.543.243,06 B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung 1.414.075.962,61 1.321.858.119,53 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 175.353,50 161.509,19 III.Rückstellung für Leistungsverbesserung 2.500,00 1.414.253.816,11 150,00 C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.527.850,00 5.018.004,00 II. Sonstige Rückstellungen 1.321.832,05 6.849.682,05 1.173.651,71 D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 1. Versicherungsnehmern 23.655,50 17.994,05 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 177.300,69 27.828,97 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 977.126,41 1.386.868,52 II. Sonstige Verbindlichkeiten 328.661,52 1.506.744,12 361.148,08 davon: aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) E. Rechnungsabgrenzungsposten 40.000,00 40.000,00 11.216,63 Summe der Passiva 1.426.437.196,08 1.333.559.733,74 Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. H. Maier Verantwortlicher Aktuar Jahresbilanz zum 31.12.2020 Passiva Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3377/2021 Freigabedatum 19.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 fest. Kassenausschuss (ZVK) 16.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht auf- zustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde durch die vom Kassenausschusses ZVK mit Beschluss vom 31.01.2020 dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW teilte mit, dass sie nach aktueller Rechtslage bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Zu- satzversorgungkasse der Stadt Köln nicht mehr zu beteiligen ist. Der Bericht von Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell- schaft vom 31. August 2021 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 enthält folgenden unein- geschränkten Bestätigungsvermerk: „An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31 Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres- abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Ri- 3 siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht er- streckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs- pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsät- ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzu- wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet 4 werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal- tung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstö- ßen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschun- gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen an- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unter- nehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor- fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei- genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 31. August 2021 5 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Erik Barndt Ralf Engelshove Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer “ Anlagen Anlage 1 – Anhang 2020 Anlage 2 – Anlagenspiegel 2020 Anlage 3 – Bilanz 2020 Anlage 4 – Gewinn und Verlustrechnung 2020 Anlage 5 – Lagebericht 2020
Anlage 4 Gewinn-und Verlustrechnung 2020
2051 Zeichen
2020 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 166.208.699,02 166.208.699,02 162.493.981,17
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 406.064,72 409.387,71
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 29.591.894,24 33.459.752,13
c) Erträge aus Zuschreibungen 0,00 107.039,07
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 13.598.527,41 43.596.486,37 26.229.047,60
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 108.869.900,54 109.078.748,83
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle 13.844,31 108.883.744,85 13.880,87
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen 92.220.193,08 92.220.193,08 109.124.164,18
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.662.760,73 2.412.719,74
b) Sonstige Aufwendungen 360.331,42 3.023.092,15 470.952,92
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-
aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 1.356.314,47 973.090,01
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 3.614.623,00 2.425,02
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 111.238,01 5.082.175,48 0,00
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 595.979,83 623.226,11
II.
1. Sonstige Erträge 10.046,12 47.967,20
2. Sonstige Aufwendungen 362.315,21 368.913,62
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 243.710,74 302.279,69
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 243.710,74 302.279,69
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00
6. Einstellungen in Verlustrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 243.710,74 302.279,69
7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
Versicherungstechnische Rechnung
Anlage 4
Anlage 5 Lagebericht 2020
45752 Zeichen
Lagebericht 2020 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Allgemeines Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2020 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor- gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver- sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 26.09.2016 hat der Kassenausschuss ZVK auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, bis zum Jahr 2021 einschließlich die zu- vor genannten Hebesätze in unveränderter Höhe beizubehalten. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand fortgeführt. Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je- weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen Bestand fortgeführt. Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Als Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung be- schlossen. Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- lung, das nunmehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. Der Jahresabschluss 2020 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 2 Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr von 99.305.424,99 Euro auf 101.711.701,75 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür war neben den tariflichen Vergütungssteigerungen auch die um ca. 1.500 gestiegene Zahl der Versicherten. Als teilweise gegenläufiger Trend muss die in 2020 erforderlich gewesene Kurzarbeit bei einzelnen Mitgliedern gesehen werden. Zusatzbeiträge sind im Jahr 2020 in Höhe von 56.037.982,43 Euro (Vorjahr 54.705.430,87 Euro) eingegangen. Anlage 5 Im Jahr 2020 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.431.578,31 Euro (Vor- jahr 4.466.964,97 Euro) an Beiträgen sowie 190.980,60 Euro (Vorjahr 225.142,02 Euro) an sons- tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung sind 2020 um 208.884,85 Euro (0,19 %) auf insgesamt 108.883.744,85 Euro (Vorjahr 109.092.629,70 Euro) gesunken. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Ur- sächlich für den gesunkenen Betrag sind geringere Beträge zur Überleitung von Versicherungs- leistungen an andere Versorgungseinrichtungen. Die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2020 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Steigerung bei den reinen Rentenleistungen be- trug gegenüber dem Vorjahr 3.520.793,83 Euro (3,51 %). Die Anzahl der Rentner*innen ist auch im Jahr 2020 gestiegen. Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2020 auf 38.514.310,89 Euro gegenüber 59.229.711,48 Euro im Jahr 2019 verringert. Der gesunkene Betrag erklärt sich durch ein grundsätzlich gesunkenes Zinsniveau so- wie durch geringere Kursgewinne bei Verkäufen von Fondsanteilen im Immobilien- und Infra- strukturbereich. Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: Die Kasse hat im Jahr 2019 zur weiteren Entwicklung der Strategischen Anlagepolitik ge- meinsam mit dem Strategieberater FERI eine neue ALM-Studie entwickelt und diese Anfang 2020 im Kassenausschuss vorgestellt. Hierbei ist ein neues optimales Portfolio B7 entwickelt worden. Dieses sah eine höhere Aktienquote und die Einführung der neuen Anlageklasse Private Equity vor. Für die beiden Abrechnungsverbände Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung sollte aus Gründen der Praktikabilität und auch aus Renditegründen im We- sentlichen dieselbe Anlagestrategie verfolgt werden. Mit dem Portfolio war auf Basis der er- stellten Simulationsanalysen eine Rendite in Höhe von 3,2-3,3 % p.a. mit einer Wahrschein- lichkeit von mehr als 50 % möglich. Insgesamt ist für die Umsetzung des als optimal ermittel- ten Portfolios ein Risikobudget in Höhe von 136,6 Millionen Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und 7 Millionen Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versi- cherung beschlossen worden. Darüber hinaus wurde für die liquiden Anlagen eine Absiche- rungsstrategie verabschiedet, für deren Umsetzung der Manager HSBC im Overlaymanage- ment verantwortlich war. Die ersten Schritte zur Umsetzung des optimalen Portfolios sind im Frühjahr 2020 noch vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie insbesondere bei den liquiden Anlagen durchge- führt worden. Bei den illiquiden Anlagen ist naturgemäß ein längerer Zeitraum zum Aufbau der entsprechenden Anlagequoten erforderlich. In Folge der COVID-19-Pandemie ist es an den liquiden Märkten zu erheblichen Kursverlus- ten gekommen. Diese haben das für die liquiden Anlagen bereit gestellte Risikobudget im März 2020 deutlich übertroffen, so dass durch HSBC als Overlaymanager rechtzeitig eine Vollabsicherung erfolgt ist. Die festgelegten Risikobudgets konnten trotz der sehr dynami- schen Marktentwicklung im Wesentlichen eingehalten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres wurde die Absicherung für die Corporate Mandate aufgelöst, die Auflösung für das Aktienmandat ist erst im Dezember 2020 anteilig zu 25 % erfolgt. In der Folge haben sich die Stillen Reserven im Masterfonds im Jahr 2020 deutlich reduziert, so dass die Kasse in 2020 erneut auf eine Ausschüttung aus dem Masterfonds verzichtet hat. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen zur Auflösung der im Overlay getätigten Absicherun- gen hat sich der Marktwert des Masterfonds im Laufe des Jahres wieder erholt, so dass Buchwertverluste vermieden werden konnten. Zum Jahresende hin waren Stille Reserven im Umfang von etwa 3-4 % vorhanden. Aufgrund der Marktereignisse im Zuge der COVID-19-Pandemie und der veränderten strate- gischen Rahmenbedingungen hat die Kasse gemeinsam mit dem Strategieberater FERI eine Anpassungsbetrachtung der ALM-Studie 2020 erstellt. In der Folge wurde ein neues optima- les Portfolio P2 ermittelt. Dieses sieht einen Verzicht auf liquide Staats- und Unternehmens- anleihen, eine im Gegenzug erhöhte Quote bei den Direktanlagen, eine Reduktion der Ak- tienquote und eine Erhöhung der Anlagequoten bei den Alternativen Anlagen vor. Nach den erstellten Simulationsberechnungen ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Rendite von 3,2 % p.a. realisierbar. Das Risikobudget wurde auf 147 Millionen Euro für den Abrech- nungsverband der Pflichtversicherung und 7 Millionen Euro für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung angepasst. Die Aktienanlage ist nunmehr vollständig mit Risiko- budget hinterlegt, so dass künftig auf Absicherungsmaßnahmen grundsätzlich verzichtet werden kann. Die neuen Investitionen in die Anlageklassen Infrastruktur und Private Debt wurden auch im Jahr 2020 über die im Vorjahr aufgebauten Verwaltungsvehikel in Luxemburg getätigt. Die Struktur an sich hat sich hierbei bewährt und soll weiter ausgebaut werden. Mit dem beteilig- ten Dienstleister wurden Maßnahmen zur Optimierung der Zusammenarbeit erarbeitet. Die hohe Qualität im Direktanlagenbereich wurde über beste Bonitäten der Emittenten bezie- hungsweise entsprechender Besicherung beibehalten. Hier konnten im vergangenen Jahr 163,9 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 6,5 Millionen Euro für die Freiwillige Ver- sicherung investiert werden. Die Kasse musste in dieser Anlageklasse seit dem Jahresende 2020 jedoch eine leichte Renditereduktion in Kauf nehmen. Bei den Anlageklassen Immobilien und Infrastruktur waren auch im Jahr 2020 weitere Stei- gerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustellen. Im Jahr 2020 konnten 5 neue Produkte im Bereich der Immobilien, 3 neue Produkte im Bereich Infrastruktur und 2 neue Produkte im Bereich Private Debt gezeichnet werden. Darüber hinaus haben die Kapitalab- rufe der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (82,4 Millionen Euro), Infrastruktur (31,1 Millionen Euro) und Private Debt (23,0 Millionen Euro) im Wesentlichen plangemäß stattgefunden. Kapitalrückflüsse in diesen Anlageklassen haben im Umfang von 46,1 Millionen Euro stattgefunden. In einem Fonds im Bereich der Infrastruktur war eine Ab- schreibung in Höhe von 1,69 Millionen Euro erforderlich. Der Fonds hat seit seiner Auflage auch unter Berücksichtigung der Abschreibung außerordentlich gute Renditen im zweistelli- gen Bereich erwirtschaftet. Die Abschreibung resultiert im Wesentlichen daraus, dass die im Fonds enthaltenen Infrastrukturanlagen derzeit im Veräußerungsprozess sind. Bei den ver- bliebenen beiden Anlagen handelt es sich auch um eine Beteiligung an mehreren italieni- schen Flughäfen. Diese haben aufgrund der Corona-Pandemie an Wert verloren. Es bleibt abzuwarten, ob eine Wertaufholung stattfindet. Auch im Jahr 2020 hat die Anlageklasse Immobilien spürbar zum Kapitalanlageergebnis bei- getragen. Hier wurde eine Rendite von 3,71 % (brutto) erwirtschaftet. Das gegenüber den Vorjahren deutlich geringere Ergebnis ist in der Reduktion von Mieteinnahmen insbesondere bei Einzelhandelsimmobilien aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie in einer Abschreibung des Engagements bei Hotelimmobilien in Höhe von 2 Millionen Euro begründet. Bei den Ho- telimmobilien bleibt abzuwarten, ob im Falle einer Erholung der Märkte wieder eine Zuschrei- bung erfolgen kann. Im Gegenzug konnten durch den Verkauf diverser Immobilien in den einzelnen Fonds für die Kasse außerordentliche Erträge in Höhe von 6 Millionen Euro erzielt werden. Die Anlageklasse Private Debt befindet sich weiter im Aufbau. Unter Berücksichtigung der Erträge der durch den Dienstleister verwalteten Anlagen konnte in 2020 eine Rendite von 4,80 % (brutto) erwirtschaftet werden. Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2020 insge- samt 2,47 % (Vorjahr 3,07 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwen- dungen sowie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 3,10 % (Vorjahr 5,31 %). Unter Berücksichtigung der Erträge aus dem Fonds KÖZU Private Markets 17, die im Fonds verblieben und daher buchhalterisch nicht erfasst worden sind, beträgt die laufende Durch- schnittsverzinsung 2,61%, die Nettoverzinsung 3,24%. Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) ge- messen an der laufenden Durchschnittsverzinsung weiterhin erwartungsgemäß nicht realisiert werden. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. Es ist ein Rückgang der Bewertungsreserve von 157.564.231,48 Euro auf 108.252.361,99 Euro festzustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von 110.664.449,48 Euro (Vorjahr 158.956.419,04 Euro) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von 2.412.087,49 Euro (Vorjahr 1.392.187,56 Euro). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster betrug 4.954.380,95 Euro, die der Direktanlagen 55.125.096,25 Euro, die der Immobilienfonds 22.937.726,23 Euro, die der Infrastrukturbeteiligungen (incl. ABS- Namensschuldverschreibun- gen) 16.947.168,17 Euro, die der Private Debt Fonds 1.024.108,05 Euro und die des Gebäudes im Direktbestand 7.263.882,34 Euro. Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent- sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber- schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund- sätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorge- nannten „Buy and Hold“-Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direkt- anlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab- gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2020: Jahresabschluss Wirtschaftsplan Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do- tierung der versicherungstechnischen Rückstellungen 87.343.628,27 Euro 96.326.250,00 Euro Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 5.120.275,55 Euro 5.888.600,00 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 92.463.903,82 Euro 102.214.850,00 Euro Die Abweichung zwischen Wirtschaftsplan und Jahresergebnis ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass der kalkulierte Verkaufserlös für das Gebäude Jakordenstraße 18-20 erst in 2021 realisiert werden konnte. Darüber hinaus mussten aufgrund der COVID-19-Pandemie Abschrei- bungen auf einen Immobilienfonds und aus den oben genannten Gründen Abschreibungen auf einen Infrastrukturfonds vorgenommen werden. Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt. Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2020 und 2019 folgt eine zusammengefasste Be- trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis 2020 Ergebnis 2019 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 166.208.699,02 Euro 162.493.981,17 Euro Erträge aus Kapitalanlagen 43.596.486,37 Euro 60.205.226,51 Euro Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- sive Abschreibungen sowie Personal- Ab- schreibungen sowie und Sachkostenan- teil) 5.082.175,48 Euro 975.515,03 Euro Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- klusive Rückstellung für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle) 108.883.744,85 Euro 109.092.629,70 Euro Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) 3.023.092,15 Euro 2.883.672,66 Euro Ergebnis der nichtversicherungstechni- schen Rechnung -352.269,09 Euro -320.946,42 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der ver- sicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 92.463.903,82 Euro 109.426.443,87 Euro Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2020 unter den Werten des Wirtschaftsplans und unter dem Ergebnis des Vorjahres liegt. In 2020 waren geringere außerordentliche Erträge durch Kapitalrückgaben als 2019 zu verbuchen. Im Jahr 2020 hat die Stadt Köln unter Beteiligung der ZVK ihre Anforderungen an die Nachhaltig- keit der Kapitalanlage neu formuliert und deutlich geschärft. Die ZVK hat die entsprechenden An- forderungen in ihre Richtlinie für die Vermögensanlage aufgenommen und in der Kapitalanlage umgesetzt. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im separaten Nachhaltigkeitsbericht. 3 Lage der Kasse Kapitalanlagen und Vermögen Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 92.877.462,34 Euro (6,96 %) auf 1.426.437.196,08 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2020 betrugen 72.045.442,73 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 183.281.448,70 Euro auf 1.332.557.933,87 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 15,95%. Folgende Zugänge wurden im Jahr 2020 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung Direktanlagen 163.865.000 Euro 6.515.000,00 Euro Immobilien Spezialfonds 77.344.970,60 Euro 5.047.653,27 Euro Infrastrukturbeteiligungen 28.590.100,00 Euro 1.824.900,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 676.000,00 Euro 0,00 Euro Private Debt Fonds 21.691.272,30 Euro 1.312.961,70 Euro KÖZU-FundMaster 42.499.898,13 Euro 2.499.943,98 Euro Tages- und Termingelder 39.900.000,00 Euro 0,00 Euro 374.567.241,03 Euro 17.200.458,95 Euro Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen. Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 211.328.240,54 Euro und bei der Freiwilligen Versicherung 10.939.173,17 Euro. Bestand Pflichtversicherung: In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentner*innen von 21.101 um 241 (Vorjahr 400) auf 21.342 Fälle gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 1.607 auf 42.337 erhöht. Die Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 1.226 auf 42.692. Insgesamt ergibt sich damit ein Ver- sichertenbestand von 85.029. Gemeinsam mit den Rentner*innen betreut die ZVK damit 106.371 Personen. Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 50,41 (Vorjahr 51,81) Betriebsrentner*innen. Die Aus- wirkungen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht we- sentlich verstärkt. Die KölnKongress GmbH wurde im Jahr 2020 auf die Koelnmesse Ausstellungen GmbH ver- schmolzen und gleichzeitig in Kölncongress GmbH umfirmiert. Die Kölncongress GmbH hat als übernehmender Rechtsträger alle arbeitsvertraglichen Verpflichtungen für die Beschäftigten über- nommen. Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm. Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.470 (Vorjahr 3.498) Verträge. Hier drin sind 698 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: Zum Jahresende 2020 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 789 (Vorjahr 681) Rentenbe- rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 31.12.2020 28,40 2.395.077,28 Euro 31.12.2019 29,21 2.105.983,15 Euro Die Mitarbeitenden der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäf- tigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Der Beschäf- tigtenstand ist im Jahr 2020 aufgrund der Vakanzen im Bereich des Kapitalanlagecontrollings und des Kapitalanlagenmanagements und gleichzeitiger Vakanz im Verwaltungsbereich gesunken. Die Personalkosten sind aufgrund gestiegener Pensionsrückstellungen etwas höher als im Vor- jahr. 4 Organisation des Risikomanagements Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement werden in der Kasse gelebt und laufend weiter entwickelt. So wurden insbesondere die Werkzeuge des Kapitalanla- genrisikomanagements im Jahr 2020 nochmals technisch weiter entwickelt und an den höheren Kapitalanlagenbestand sowie den erweiterten Anlageklassen angepasst. Risiken im Sinne des Tax-Compliance-Systems wird durch eine aktive Beteiligung an den entsprechenden Fachveran- staltungen auf Ebene des Verbandes sowie einer externen Begleitung der Kapitalanlagen durch einen externen Rechtsberater Rechnung getragen. Das Risikohandbuch konnte aufgrund personeller Engpässe durch erneut entstandenen Vakanz im Kapitalanlagenmanagement auch im Jahr 2020 entgegen den bestehenden Planungen nicht finalisiert werden. Die Notfallpläne der Kasse werden als Bestandteil des Gesamtrisikomanage- ments im Jahr 2021 im Zuge des Ende April 2021 stattgefundenen Umzuges der Kasse auf das Gelände der RheinEnergie überarbeitet. Die bestehenden Notfallpläne haben sich im Jahr 2020 in der COVID-19-Pandemie bewährt. So sind keine wesentlichen Funktionseinschränkungen in der Zusatzversorgungskasse entstanden. Die Risikotragfähigkeit der Kasse für den jeweiligen Abrechnungsverband wurde zum Jahresan- fang 2020 ermittelt und in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar in der 1. Sitzung des Kassenausschusses ein Risikobudget in Höhe von 136,6 Millionen Euro für die Pflichtversiche- rung und 7 Millionen Euro für die Freiwillige Versicherung festgelegt. Die Steuerung des Risiko- budgets ist auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes erfolgt und im Jahr 2020 im Rahmen der COVID-19-Pandemie erstmals schlagend geworden. Hierzu wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Nach Anpassung der Anlagestrategie ist in der 2. Sitzung des Kassenausschus- ses am 30.06.2020 ein neues Risikobudget in Höhe von 147 Millionen Euro für die Pflichtversi- cherung freigegeben worden. Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2020 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK vom 22.11.2016 unter Berücksichtigung diverser Anpassun- gen durchgeführt. In der 1. Sitzung des Kassenausschusses 2021 vom 20.05.2021 ist die Richtli- nie für die Vermögensanlage der ZVK neu gefasst worden. 5 Risiken der künftigen Entwicklung Berichte des Verantwortlichen Aktuars Der Aktuarsbericht zum 31.12.2020 zeigt, dass im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finan- zierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. Angesichts der Bestandsentwicklung sowie der über Erwarten positiven Entwicklung des Kapitali- sierungsgrades in den letzten Jahren, ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung trotz des schwierigen Jahres 2020 weiterhin als solide und gesichert zu be- werten. Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp- fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei- nen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu er- wartende Zahl der Rentner*innen in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende Graphik). Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 aufgrund der Empfehlung des Ver- antwortlichen Aktuars beschlossen, bis einschließlich des Jahres 2021 die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag unverändert beizubehalten. Ein Beschluss für die Jahre ab 2022 wird derzeit vorbereitet. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Belastung für die Mitglieder spätestens ab dem Jahr 2030, bei positiver Entwicklung auch früher, schrittweise reduziert wer- den kann. Da der Rechnungszins in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, wurde über die Absenkung des Rechnungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungs- rückstellung dauerhaft gestärkt. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Ge- währung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2020 nicht zur Verfügung. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 1,75%. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 war aufgrund der COVID-19-Pandemie durchwachsen. Die Rechnungszinssatz in der Pflichtversicherung sowie im Tarif 2002 der Freiwilligen Versiche- rung in Höhe von 3,25 % konnte erstmalig seit dem Jahr 2008 nicht erreicht werden. Das Jahres- ergebnis ermöglichte es dennoch, die Verlustrücklage in der Freiwilligen Versicherung auf ihren Sollwert von 5 % der Deckungsrückstellung aufzufüllen. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung ist die Erzielung des Rechnungszinses aufgrund der deutlich geringeren Erträge in der Direktanlage gefährdet. Aufgrund der Entwicklun- gen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wächst die Wahrscheinlichkeit konti- nuierlich, dass der Rechnungszins auf Dauer nicht erreicht werden kann. Durch die Absenkung des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009 hat sich die Zinsanforderung in der freiwilligen Versi- cherung auf 2,97 % reduziert. Ein nochmal größerer Effekt wird sich durch den Tarif 2019 erge- ben. Dieser ist aktuell aber noch gering. Zur Erhöhung der Sicherheiten rät der Verantwortliche Aktuar eine Absenkung des Rechnungszinssatzes an. Zusammen mit der noch ausstehenden Umstellung der Biometrie würde sich ein substantieller Auffüllungsaufwand ergeben. Zudem be- steht in den Tarifen 2002 bis 2012 der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten. So entfallen circa 37 % der Deckungsrückstellung auf die Arbeitgeberhöherversicherung, aber nur 6 % der Versicherten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar- beitgeberhöherversicherung ist weiter rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8- mal so hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Frühzeitige Inanspruchnahmen der Leistungen zum Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente könnten daher gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies jedoch nicht zu be- obachten. Dieses Ungleichgewicht steht im Gegensatz zu der bei der Tarifkonstruktion unterstellten An- nahme der Homogenität des Bestandes. Die Verträge der Arbeitgeberhöherversicherung beinhal- ten systematisch deutliche höhere Beiträge als im Durchschnitt in die Verträge der freiwilligen Versicherung eingezahlt werden. Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung langfristig zu sichern, hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar und der Aufsicht im MHKBG weiter an verschiedene Lösungsansätzen gearbeitet und diese mit den Gremien diskutiert. Bisher konnte noch keine abschließende Entscheidung herbeigeführt werden. Diese ist für Ende 2021 vorgesehen und soll spätestens zum 01.01.2023 umgesetzt werden. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber- stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi- ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor- gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge- genläufigen Effekt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak- tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächli- chen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulations- grundlage bilden. Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver- tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An- wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund- lagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZV-P) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZV-P wird ein ausreichender Si- cherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet. Der Abschluss der Umstellung hat sich in den vergangenen beiden Jahren positiv bemerkbar ge- macht. So sind die Verpflichtungen in der Pflichtversicherung in den vergangenen beiden Jahren deutlich geringer gewachsen als in den Vorjahren. Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla- gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- chend anzusehen. Im größten Tarif 2002 ist jedoch mittelfristig eine entsprechende Umstellung erforderlich. Daher werden hier in der Rücklage für Biometrie entsprechende Mittel angesammelt. Auch in der Pflichtversicherung ist es zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwicklung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge die Entwicklung der Biometrie und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rechnungs- grundlagen vorzunehmen. Nach dem jetzigen Stand sind die biometrischen Rechnungsgrundla- gen ausreichend. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2020 bei 44,5 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit konnte trotz der schwierigen Entwicklung bei den Kapital- anlagen im Jahr 2020 aufgrund anderer Effekte die Planwerte für den Kapitaldeckungsgrad über- schritten werden. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, der Entwicklung der COVID-19-Pandemie, der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier insbesondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi- talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangrei- chen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2020 noch keine wesentlichen Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenom- mene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Re- duktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung erkennbar. Die Arbeiten zur Umstellung der Startgutschriften an das aktuelle Tarifrecht (zu den Details wird auf den Lagebericht des Jahres 2019 verwiesen) konnten im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Die aus der Umstellung der Startgutschriften entstehenden Mehrbelastungen können innerhalb des bestehenden Finanzierungssystems finanziert werden. Die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenver- sicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug lassen sich auch weiterhin schwer bezif- fern. Das Durchschnittsalter bei Renteneintritt liegt aktuell bei 63,07 Jahren. Die Höhe der durch- schnittlich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 439,87 Euro auf 439,45 Euro gesunken und damit weiter kaum verändert. Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis- tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre- ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge- hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch auch in 2020 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Es bleibt abzuwarten, ob nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 durch den Gesetzgeber wei- tere Änderungen im Rentenrecht vorgenommen werden. Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver- sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta- rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of- fen. Beitragsentwicklung Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstellung vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weni- ger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Es ist vielmehr festzustel- len, dass die Umlagen und Zusatzbeiträge kontinuierlich weiter steigen. Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2020 in der Summe kein Personalabbau festzustellen. Die Stadt Köln hat Ihren Personalbestand weiter stark ausgebaut. Hier machen sich insbesondere auch die umfassenden Neueinstellungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bemerkbar. Andere Mitglieder haben ihren Personalbestand hingegen wie erwartet deutlich reduziert. Insge- samt übersteigt der Zuwachs den Personalabbau jedoch bei weitem. Einige Mitglieder haben Kurzarbeit angemeldet. Da das Kurzarbeitergeld nicht zusatzversor- gungspflichtig ist, haben sich die Einnahmen der Kasse aus Umlagezahlungen und Zusatzbeiträ- gen im Jahr 2020 bei diesen Mitgliedern reduziert. Die anfangs im Worst-Case zu befürchtenden Einnahmeausfälle in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro haben sich jedoch nicht realisiert. Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha- ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf- ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt. Da der Mindestwert von 25,5 % bei der RZVK 3 Jahre in Folge leicht unterschritten wurde, ist 2020 ein (für die ZVK nachteiliges) Korrekturjahr eingeschoben worden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- vantes Thema für die Kasse. Die AKA hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar eine neue Satzungsregelung er- arbeitet, welche im Laufe des Jahres den Gremien vorgestellt wird. Kapitalanlagerisiken Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan- lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzinsphase), das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschüttungsbestandteile, das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwicklungen, das Risiko von negativen Währungsschwankungen, das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerhafter Illiquidität, das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und das Risiko der Wiederanlage. Zur Kapitalanlagestrategie wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Mit den regelmäßig überprüften ALM-Studien wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener An- lageklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungs- zins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das aktuell weiter vorherrschende Niedrigzinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden fest- verzinslichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Die Kasse ist daher wie in den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit höheren Risiken zu in- vestieren. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in an- dere Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiquiden Anlageklassen konnten auch im Jahr 2020 nochmals Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese weisen weiterhin einen moderaten Risikopuffer aus. Zunehmend erfolgen jedoch Kapitalrück- flüsse aus diesen frühen Investitionstätigkeiten. Hier konnten im Jahr 2020 außerordentliche Er- träge in Höhe von 13,6 Millionen Euro realisiert werden. Bei Neuinvestments von Spezialfonds im illiquiden Bereich ist es weiterhin schwierig, gute Pro- dukte mit überschaubaren Risiken zu finden, die ein attraktives Rendite-/Risikoprofil ausweisen. Die Gesamtliquidität der Kasse wird fortlaufend geplant und überwacht. Die vom Kassenausschuss genehmigten Risikobudgets wurden im Jahr 2020 bei den liquiden Investitionen in Anspruch genommen. Dennoch war die Risikotragfähigkeit der Kasse auch im Jahr 2020 zu keiner Zeit gefährdet. Buchverluste sind bei den liquiden Anlagen nicht entstanden. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Kapitalanlagencontrolling über- wacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. Nach Auflösung der Corporate-Mandate im Herbst 2020 bestanden in den Fonds keine wesentli- chen Kreditrisiken mehr. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds, Infrastrukturfonds so- wie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanforderung bei Ab- schluss der Verträge begegnet. Dem Risiko der Wiederanlage konnte die Kasse im Jahr 2020 aufgrund der schwierigen Märkte nur bedingt begegnen. Das im Jahr 2018 entwickelte Konzept, das einen langfristigen systemati- schen Ansatz beinhaltet, wird weiter beachtet, kann aber aufgrund des nochmals verschärften Niedrigzinsniveaus in kürzeren Laufzeiten nur bedingt umgesetzt werden. Die illiquiden Anlage- klassen lassen sich hinsichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, da Kapitalrückflüsse im aktu- ellen Marktzyklus aufgrund von vorzeitig realisierten Transaktionen jederzeit stattfinden können. Insgesamt ist die Fälligkeitsstruktur aller Anlagen dennoch als ausgewogen zu bewerten. Sonstige Risiken Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei- tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die Beschaffung einer Wertpapierdatenbank ist weiterhin nicht vorgesehen. Derzeit werden die Abbil- dung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich durch die Master-KVG oder den Vermögensverwalter für die Direktanlagen sowie die Sparkasse Köln- Bonn als Verwahrstelle zuverlässig gewährleistet. Unter regulatorischen Aspekten sind für die Kasse im Jahr 2020 keine weiteren Einschränkungen entstanden. Hinsichtlich etwaiger Meldepflichten nach § 138 AO ist die Kasse in Abstimmung mit den Finanzbehörden. Neue steuerliche Belastungen durch Änderungen des Umsatzsteuerrech- tes oder anderweitiger Änderungen des Steuerrechtes sind für die Kasse in 2020 nicht entstan- den. 6 Künftige Entwicklung Der Ausblick auf 2021 und die Folgejahre hat sich mit der zuletzt wieder etwas positiveren Entwicklung in der COVID-19-Pandemie und der Erholung der Aktienmärkte wieder verbessert. Die EZB, die FED, die EU und eine Vielzahl von Staaten haben mit umfangreichen finanziellen Maßnahmen auf die negativen Auswirkungen der Pandemie reagiert und erfolgreich gegenge- steuert. Auch die Gesundheitspolitik hat trotz viel Kritik im öffentlichen Raum positiv gewirkt. Ur- sprünglich für das Jahr 2020 erwartete positive Zinsschritte sind bisher weltweit nur sehr selektiv eingetreten. Gleichwohl sind Zinssteigerungen bei langen Laufzeiten festzustellen. Dennoch ge- hen die Marktteilnehmer davon aus, dass das Niedrigzinsumfeld zumindest noch 1-2 Jahre an- hält. Daneben wird wichtig sein, wie sich die Inflationsdaten darstellen werden. Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträ- gen, Leistungen und Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbe- sondere von dem Ergebnis aus den Kapitalanlagen geprägt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Wirtschaft und die Kapitalanlagen im Übergang zu einer Post-COVID-19-Phase entwi- ckeln. Seriöse Prognosen hierzu sind aufgrund der Abhängigkeit der weiteren Entwicklung im Wesentlichen vom Verlauf der Pandemie nicht möglich. Weitere Abschreibungsbedarfe liegen zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung nicht vor. Grund- sätzlich erwartet die Kasse, dass sich die Werte der liquiden Anlagen trotz möglicher vorüberge- hender Rückschläge weiter erholen werden und dass sich auch die Marktwerte im Bereich der illiquiden Anlageklassen weiter erholen werden. Die Kasse wird daher ihre Kapitalanlagestrategie auf der Basis der ALM-Studie 2019 sukzessive weiterentwickeln. Die Kasse strebt hierbei weiterhin eine breite Diversifikation aller Kapitalanla- gen an, um möglichst unabhängig von der jeweiligen Marktsituation langfristig die Ziele der Kasse umsetzen zu können. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK in allen Bereichen trotz der COVID-19-Pandemie nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbesondere die Einnahmen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden oder leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten wei- ter übersteigen werden. Der geplante Umzug der Kasse auf das Gelände der RheinEnergie am Parkgürtel 24 hat Ende April 2021 stattgefunden. Wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen, ist das im Eigentum der ZVK befindliche Jakordenhaus nach dem Umzug an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übertragen worden. Das Gebäude wird weiter von städtischen Dienststellen genutzt. Mit der Übertragung konnten im Jahr 2021 bereits Stille Reserven in Höhe von 7,3 Millionen Euro realisiert werden. Köln, den 30.07.2021 Thomas Blaeser Geschäftsführer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Jakordenstraße 18
- Parkgürtel 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3377/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 22.09.2021 13:53