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A-R/0075/2023

Für generationengerechte Stadtfinanzen-„Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem“

Antrag an den Rat 06.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 44.12

A-R-0075-2023-CDU-Stadtfinanzen

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A-R-0075-2023-CDU-Stadtfinanzen

6942 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2023 
 
 
 
Münster, 05. Dezember 2023 
Ratsantrag 
 
Für generationengerechte Stadtfinanzen 
„Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem“ 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen strukturellen Konsolidierungsprozess einzuleiten.  
1. Zur Unterstützung eines Konsolidierungspakets wird eine 
Unternehmensberatung beauftragt,  
a. Eine tiefgreifende und vergleichende Analyse der Finanzsituation durchzuführen. 
Das beinhaltet die Bewertung von Einnahmen, Ausgaben, Schulden und 
vorhandenen Vermögenswerten. 
b. Durch eine detaillierte Prüfung der städtischen Prozesse und 
Verwaltungsstrukturen soll die Beratung ineffiziente Bereiche identifizieren und 
Empfehlungen für Optimierungen aussprechen. Die Optimierung durch 
Digitalisierung ist dabei ein Schwerpunkt. Es sind Vergleiche zu anderen 
Kommunen gleicher Größe und Struktur zu ziehen. 
c. Durch eine genaue Überprüfung der Ausgabenstruktur soll die Beratung 
Vorschläge zur Kostensenkung machen, u. a. es durch die Optimierung von 
Dienstleistungen, Outsourcing oder andere Maßnahmen. 
d. Digitalen Technologien zu stärken, um Verwaltungsprozesse zu automatisieren und 
zu optimieren, um Kosteneinsparungen zu erzielen. 
e. Das Schuldenmanagement überprüfen.  
f. Es sind Feststellungen zu nicht rückstellungspflichtigen aber in Zukunft anfallenden 
Aufwendungen zu treffen, so z. B. aus dem Bereich der Energiewende und der 
Altersvorsorge der städtischen Bediensteten zu treffen. 
g. Überprüfungen durchführen, um ineffiziente Ausgaben zu identifizieren und Kosten 
zu senken. Ziel ist die Verbesserung der Effizienz städtischer Dienstleistungen. 
h. Identifizierung von Arbeitsbereichen, in denen Ressourcen mit anderen Städten 
gemeinsam genutzt werden können, um beispielsweise Ausrüstung oder 
Infrastruktur mit benachbarten Gemeinden zu teilen. Dies gilt insbes. auch für die 
Weiterentwicklung von Digitalisierungslösungen. Zu prüfen ist auch eine 
gemeinsame Immobilienbevorratung.  
i. Erarbeitung eines Masterplan Energieeffizienz und Klimaresilienz: Priorisierung von 
Investitionen und in Technologien, um mit größtmöglicher Effizienz für jeden 
verfügbaren Euro maximale Wirkung zu erzielen sowie um Betriebskosten zu 
senken. Das beinhaltet sowohl städtische Gebäude als auch den Fuhrpark. 
j. Mitarbeiter und Führungskräfte sollen für Kostenbewusstsein sensibilisiert werden. 
Schulungen und Anreizsysteme können dazu beitragen, ein Klima der sparsamen 
Ausgaben zu schaffen. Welche Systeme sind zulässig und haben sich bewährt? 
k. Transparenz und Beteiligung von Politik und Bürgern am Konsolidierungsprozess 
sicherzustellen, um Vertrauen aufzubauen und die Akzeptanz von Maßnahmen zu 
fördern.

l. Die Beratung sollte eng mit den städtischen Entscheidungsträgern 
zusammenarbeiten, um für Münster maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, 
die den spezifischen Anforderungen und Zielen unserer Stadt gerecht werden. 
Auftraggeber ist jedoch der Rat. Die Sprecher der Fraktionen sind in 
Abstimmungsgesprächen aktiv zu beteiligen. 
 
2. Die Einnahmequellen sollen durch Handlungsstrategien weiter diversifiziert 
werden: 
 
a. Gewerbegebiete realisieren 
b. Cluster Batterieforschung voranbringen 
c. Förderung des Tourismus 
 
3. Verwaltung und Unternehmensberatung haben Maßnahmen sorgfältig zu planen, mit 
der Politik zu vereinbaren und die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen der 
Stadtverwaltung sowie mit der Bürgerschaft zu vereinbaren. Es ist wichtig, dass diese 
Maßnahmen sorgfältig geplant und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die 
Servicequalität für die Bürger erhalten bleibt, während gleichzeitig die Kosten gesenkt 
werden. 
4. Eine Beauftragung durch den Rat erfolgt alsbald. Die Ergebnisse der Untersuchung 
sind zur Einbringung des Haushalts 2025 dem Rat vorzulegen. Die Bewertung soll bis 
zu Q2 erste Feststellungen an den AWLFW berichten.  
 
 
Begründung: 
 
„Die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt Münster ist so prekär wie seit vielen 
Jahren nicht mehr. Die eingangs erwähnten Krisen, Kriege, Zinsveränderungen, 
Konjunkturverschlechterungen und Tarifsteigerungen machen sich neben 
Fallkostenerhöhungen der Sozialtransfers in vielen Bereichen spürbar im städtischen 
Haushalt bemerkbar. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie konnte der städtische 
Haushalt auch im Ist nicht mehr ausgeglichen dargestellt werden. Dieser Trend setzt 
sich mit einer verstärkten Tendenz auch für das Haushaltsjahr 2023 fort: Während der 
unterjährigen Bewirtschaftung hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass das im 
Plan angesetzte Haushaltsdefizit von rund 55 Mio. Euro nicht maßgeblich verbessert 
werden wird und die Notwendigkeit der engen Bewirtschaftung innerhalb der 
vorhandenen Budgetrahmen hervorgehoben.“ 
 
Diese Beschreibung aus dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2024 verdeutlicht im 
höchsten Maße die dringende Handlungsnotwendigkeit einer nachhaltigen 
Haushaltskonsolidierung. 
 
Weiterhin steigen die Belastungen durch Inflation, Fachkräfte- und Baustoffmangel, durch eine 
nicht ausreichende Bundesfinanzierung für Geflüchtete und ein immer höheres 
Standarddenken in allen Bereichen. Die breit getragenen Maßnahmen zur 
Energieeffizienzsteigerung und Klimaresillienz nehmen eine steigende Bedeutung im 
städtischen Haushalt in Anspruch. 
 
Viele Handlungsfelder bieten die Chance auf Konsolidierungsmöglichkeiten, u. a.:  
 
Die Digitalisierung der Stadtverwaltung muss mit Engagement und effizienzbetont 
vorangetrieben werden. Hier bieten sich ausreichend Möglichkeiten, Prozesse nicht nur zu

vereinfachen, Papier zu sparen und bürgernah zu agieren, sondern auch für die 
Mitarbeiterschaft in Zeiten von Fachkräftemangel mit Home-office-Plätzen attraktiv zu bleiben. 
 
Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel bestimmen auch jetzt schon Wirtschaft, 
Gesellschaft und Verwaltung: Münster braucht ein Personalentwicklungskonzept, das 
auch für das Jahr 2030ff Antworten liefert: Welche Aufgaben können anderweitig erfüllt 
werden? Wie viele Mitarbeiter braucht die Stadt mittelfristig in einzelnen Bereichen? Wie bildet 
die Stadt Nachwuchs aus, auch potenzielle Führungskräfte? 
 
In der Zusammenarbeit mit den städtischen Gesellschaften liegen ebenfalls 
Optimierungspotenziale, die immer wieder von Neuem gehoben werden müssen. 
Aufgabenverlagerung, gemeinsame Aktivitäten sowie höhere Gewinnabführungen/Geringere 
Zuschusswesen sind nur einige Möglichkeiten, den Haushalt der Stadt nachhaltig zu 
entlasten. 
 
Auch die Rathauspolitik sollte einen Anerkennungsbeitrag leisten: Welche Gremien in 
welchem Sitzungsrythmus sind vonnöten, um die städtischen Herausforderungen zu 
meistern? Welche Berichte brauchen wir, welche nicht?  
 
Grundbaustein ist die Transparenz und Beteiligung von Politik und Bürgern am 
Konsolidierungsprozess s icherzustellen, damit Vertrauen begründet und die Akzeptanz von 
Maßnahme 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.12.2023 Rat
TOP 44.12 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0075/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.12.2023
Erstellt
06.12.2023 09:57