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1832/2017

Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.34

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2 Auszug FA vom 10.07.2017

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Anlage 1 Auszug BA Gebäudewirtschaft vom 03.07.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3

4036 Zeichen

Fragenkatalog des Änderungsantrags AN/1041/2017 zur Vorlage 1832/2017 
TOP 12.22 der Sitzung des Finanzausschusses vom 10.07.2017 
TOP 10.34 der Sitzung des Rates vom 11.07.2017 
__________________________________________________________________________ 
Vor Aufnahme der Planung wird die Verwaltung daher gebeten, darzustellen 
1. in welcher Organisationsstruktur der Erweiterungsbau mit Blockrandbebauung
durchgeführt werden soll.
Frau Oberbürgermeisterin Reker hat Ende Juni 2017 im Rahmen Ihrer Organisationshoheit 
die Absicht deutlich gemacht, den Erweiterungsbau des Wallraf-Richartz-Museums und die 
angrenzende Blockrandbebauung unter einer Bauherrschaft durchzuführen und diese bei der 
Gebäudewirtschaft anzusiedeln. Die hierfür erforderliche Projektstruktur befindet sich aktuell 
in der verwaltungsinternen Abstimmung. 
2. wie gewährleistet wird, dass die Übernahme der Aufgabe durch die
Gebäudewirtschaft nicht mit Verzögerungen für die dringend erforderlichen
Schulbauten verbunden ist.
Es ist zutreffend, dass das Personal der Gebäudewirtschaft schwerpunktmäßig und verstärkt 
im Schulbau eingesetzt wird. In der jüngeren Vergangenheit wurde aus dem sogenannten 
Servicebereich (Kulturbauten, sonstige Großprojekte ) auch Personal entzogen und dem 
Schulbau zugeführt. Dennoch gab und gibt es Großprojekte der übrigen bauenden Ämter, 
die aktuell durch die Gebäudewirtschaft personell unterstützt werden. Dazu gehören etwa die 
MiQua oder auch das bisherige Projekt „Erweiterung des Wallraf -Richartz-Museums & 
Fondation Corboud“ (WRM). 
Das bislang für das WRM eingesetzte Personal wird auch in Zukunft im Projekt verbleiben . 
Die Gebäudewirtschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Personalamt sicherstellen, dass die 
notwendigen Personalbedarfe unbeschadet der Aktivitäten im Schulbau gewährleistet 
werden.  
3. welches Raumprogramm für die Blockrandbebauung vorgesehen ist. Welche
Anzahl an Räumen soll geschaffen werden? Welche Funktion sollen diese
konkret haben?
Die entsprechend des Preisträgerentwurfes des Architekturbüros Christ & Gantenbein 
grundsätzlich kleinteilig konzipierte Struktur der Blockrandbebauung („rentierlicher Teil“)  
wurde nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens planerisch nicht weiter konkretisiert, um 
einem möglichen Investor größtmögliche Freiheit in der Erarbeitung eines Nutzungs-
konzeptes und der Gestaltung der Grundrisse zu geben. Eine 2017 durch die Gebäude-
Anlage 3

wirtschaft durchgeführte grobe Machbarkeitsprüfung zeigt , dass sowohl notwendige Büro - 
als auch Konferenzbereiche in Rathausnähe abbildbar wären. Die Bestimmung der 
konkreten Bedarfe erfolgt nach Kenntnisstand des Dezernats VI im Rahmen einer 
verwaltungsinternen Abstimmung unter Federführung der Dezernate OB und I. 
 
4. wie sich die angesetzten Planungskosten i.H.v. 14,2 Mio . Euro 
zusammensetzen. Gerade vor dem Hintergrund, dass für den Museumsteil 
bereits eine Planung vorliegt, erschließt sich die Höhe der Planungskosten 
derzeit nicht. Vor allem ist nicht nachvollziehbar, worauf sich die 
Planungskosten beziehen, wenn nicht zumindest ein Raumprogramm vorliegt. 
Der übliche Ansatz zur Ermittlung der Planungskosten erfolgt über sogenannte 
Kostenkennwerte (Euro /m2 oder Euro /m3). Daraus ergeben sich dann die anteiligen 
Planungskosten. Die bisherige n Planungsarbeiten haben den Stand einer qualifizierten 
Vorentwurfsplanung, wobei diese lediglich die Architektenplanung für den Museumsteil 
umfassen. Die Restfläche sollte dem Investor zur Gestaltung freigelassen werden und wurde 
aus diesem Grund bislang planerisch nicht vertieft. 
In den j etzt beantragten Planungskosten sind neben den Architektenleistungen für das 
Gesamtprojekt auch die Kosten für sämtliche voraussichtlich notwendige Fachplanungen 
inkludiert (Statik, Haustechniker, Klimaplaner usw.). 
 
5. wie die weitere Beteiligung der politischen Gremien stattfinden soll.  
Die weitere Beteiligung der politischen Gremien w ird im Rahmen des 
Organisationsvorschlags (vgl. Antwort zu Frage 1.) klar bestimmt werden.

Anlage 2 Auszug FA vom 10.07.2017

1122 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Hengstenberg 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  michael.hengstenberg@stadt-koeln.de 
Datum: 10.07.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 10.07.2017 
öffentlich 
12.22 Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum  & Fondation Corboud  
Aufhebung des Ratsbeschlusses Erweiterte Durchführung des Investo-
renwettbewerbs vom 16.12.2014 (Vorlagennummer 3670/2014)  
Beauftragung der Planung des Erweiterungsbaus mit Verbindungs-
bauwerk und der Blockrandbebauung durch die Stadt Köln 
1832/2017 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 12.22: „Erweiterungsbau 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 
Aufhebung des Ratsbeschlusses Erweiterte Durchführung des Investo-
renwettbewerbs vom 16.12.2014 
Beauftragung der Planung des Erweiterungsbaus mit Verbindungsbau-
werk und der Blockrandbebauung durch die Stadt Köln“ 
AN/1041/2017 
 
Ratsmitglied Börschel bittet die Vorlage samt dem Änderungsantrag ohne Votum in 
die Ratssitzung zu verweisen. 
 
Beschluss: 
 
ohne Votum in den Rat verwiesen

Anlage 1 Auszug BA Gebäudewirtschaft vom 03.07.2017

6529 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 06.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 03.07.2017 
öffentlich 
5.1 Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum  & Fondation Corboud  
Aufhebung des Ratsbeschlusses Erweiterte Durchführung des Investo-
renwettbewerbs vom 16.12.2014 (Vorlagennummer 3670/2014)  
Beauftragung der Planung des Erweiterungsbaus mit Verbindungs-
bauwerk und der Blockrandbebauung durch die Stadt Köln 
1832/2017 
Der Leiter des Wallraf-Richartz-Museums/Fondation Corboud, Herr Dr. Dekiert, stellt 
die Beschlussvorlage mündlich vor.  
 
RM Halberstadt-Kausch erklärt im Namen ihrer Fraktion, der Vorlage grundsätzlich 
zustimmen zu können. Jedoch ergäben sich aus dem Begründungsteil der Vorlage 
noch folgende Fragen bzw. Anmerkungen: 
 Handelt es sich bei den angeführten Planungskosten i. H. v. knapp 14 Mio. € 
im Wesentlichen um Umplanungskosten? 
 Die Räumlichkeiten der Blockrandbebauung sind nur sehr grob beschrieben; 
hier wird ein Raumprogramm vermisst.  
 Aufgrund der Tatsache, dass es einerseits einen Museumsteil gibt, welcher 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum/Fondation 
Corboud übertragen wird, und andererseits den Teil der übrigen Flächen, wel-
cher dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft zugeordnet wird, stellt sich 
die Frage der tatsächlichen Zuständigkeiten. Diese müssten durch ein Orga-
nigramm klar definiert werden. 
 
RM Brust bittet um Auskunft, ob die anwaltliche Beratung möglicherweise fehlerhaft 
gewesen sei, ob der Rechtsberater nunmehr gewechselt werde und ob ggf. Re-
gressansprüche bestehen. Als Knackpunkt der Vorlage sei für seine Fraktion die 
Frage, wie viele Stellen für dieses Projekt bei der Gebäudewirtschaft gebunden wer-
den müssen. Es sei nicht vertretbar, weitere Stellen im Bereich des Schulbaus hierfür 
abzuziehen.

Auch SB Kirchmeyer bittet im Falle einer Zustimmung des Rates zur Vorlage um die 
Zurverfügungstellung eines Organigramms zu den Zuständigkeiten. Sie betrachte es 
als bedauerlich, dass dieses Projekt zusätzlich die Gebäudewirtschaft belaste. Unter 
Bezugnahme auf den auf Seite 4 genannten Termin zwischen Gebäudewirtschaft, 
der Kämmerei und dem Wallraf-Richartz-Museum/Fondation Corboud hinsichtlich der 
haushaltsmäßigen Auswirkungen, fragt sie nach, ob und ggf. mit welchem Resultat 
dieser bereits stattgefunden habe.   
 
SE Schopp greift die beabsichtigte Realisierung „unter größtmöglicher Inanspruch-
nahme privater Bauleistungen“ auf. In diesem Zusammenhang stellt sie die Frage, ob 
sich die an den Architektenwettbewerb gekoppelte Verpflichtung zur Erbringung der 
Leistungsphasen 1-5 nur auf den Museumsteil oder auch auf die vorgesehene Block-
randbebauung bezieht. Darüber hinaus erfragt sie, ob es im Sinne einer Entlastung 
der Gebäudewirtschaft möglich sei - bei Beibehaltung der Bauherrenfunktion – auch 
die Leistungsphasen 6-8 an das Architekturbüro abzugeben.  
 
Beigeordneter Höing stellt zunächst klar, dass die Gebäudewirtschaft zur Bewerkstel-
ligung dieses Projektes auch personell dazu in die Lage versetzt werden müsse. In-
sofern seien Personalzusetzungen unabdingbar. Ebenfalls sei es zielführend, das 
Projekt mit nur einem Bauherrn für beide Bereiche durchzuführen. Dies könne aus 
seiner Sicht nur die Gebäudewirtschaft sein, was derzeit juristisch geprüft werde. Bei 
aller Notwendigkeit der Inanspruchnahme privater Bauleistungen sei es unumgäng-
lich, den „Kontrolleur der Kontrolleure“ selber an Bord zu haben. Insofern sei ein voll-
umfängliches Outsourcen nicht ratsam, vielmehr sollte auf die Kompetenz in den ei-
genen Reihen gesetzt werden.  
Hinsichtlich der Planungen, betont der Beigeordnete, ginge es darum, die bereits 
vorliegenden Ausarbeitungen weiter zu treiben. Als nächstes stehe eine präzisere 
statische Betrachtung an.  
Die veranschlagten 14 Mio. € stellten Weiterplanungskosten dar.  
 
Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, geht 
näher auf die veranschlagten Kosten ein, die sich über Architektenleistungen, Pla-
nungen für Statik, Haustechnik, Energetik etc. erstrecken. Mit Bordmitteln seien bis-
lang für die geplante Blockrandbebauung Machbarkeitsstudien durchgeführt worden 
mit der Fragestellung, ob und wie Büroflächen bzw. Fraktionsräume oder ein Konfe-
renzzentrum reinpassen würden. Im Ergebnis sei beides denkbar; derzeit befinde 
sich die Gebäudewirtschaft in Abstimmung mit dem zentralen Raummanagement 
hinsichtlich der Frage, was bevorzugt werde. Zur Frage von SB Kirchmeyer nach 
dem gemeinsamen Termin mit der Kämmerei informiert Frau Rinnenburger, dass 
dieser erst an diesem Mittwoch stattfinden werde. Hinsichtlich der Vergabe von Leis-
tungsphasen klärt sie auf, dass grundsätzlich die Leistungsphasen 1-8 extern verge-
ben werden. Durch den hier erfolgten Schnitt bei Leistungsphase 5 soll eine zusätzli-
che Qualitätssicherung hergestellt werden. Die weiteren Leistungsphasen würden 
dann ebenfalls extern vergeben. Mit dem Thema evtl. Regressansprüche sei das 
Rechtsamt beschäftigt. 
 
Beigeordneter Höing fügt ergänzend hinzu, dass vor der Baubeschlussvorlage infor-
miert werde, was konkret gebaut werden soll.  
 
RM Halberstadt-Kausch fragt nach, ob die notwendigen Personalzusetzungen neu 
eingekauft werden und somit nicht den dringend erforderlichen Schulbau belasten.

Da die Bauherrenfrage und die Raumsituation noch nicht geklärt sind, sei es aus ih-
rer Sicht fraglich, ob in der Ratssitzung bereits ein Planungsbeschluss erfolgen kön-
ne, wenngleich der Erweiterungsbau ganz klar gewünscht sei.  
  
Vorsitzender Dr. Schoser regt an, diese Punkte im Vorfeld der Ratssitzung in den 
Fraktionen zu diskutieren.  
 
Beigeordneter Höing sieht das Erfordernis, bis zur Ratssitzung ein Prozedere vorzu-
schlagen, damit auf Seiten der Politik die Sicherheit hergestellt werden kann, dass 
vor einem Baubeschluss eine enge informative Einbindung der Politik erfolgen wird.  
 
Frau Rinnenburger informiert abschließend, dass das Projekt derzeit mit einer Kolle-
gin personalisiert sei.  
 
Der Ausschuss verständigt sich auf Antrag von SB Kirchmeyer darauf, die Vorlage 
ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen.  
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig  
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschlussvorlage Rat

8861 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4510 
 
Vorlagen-Nummer 
 1832/2017 
Freigabedatum 
28.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum  & Fondation Corboud  
Aufhebung des Ratsbeschlusses Erweiterte Durchführung des Investorenwettbewerbs vom 
16.12.2014 (Vorlagennummer 3670/2014) 
Beauftragung der Planung des Erweiterungsbaus mit Verbindungsbauwerk und der 
Blockrandbebauung durch die Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Erweiterungsbau des Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud mit Blockrandbebauung 
wird nicht durch einen Investor realisiert und das diesbezügliche Investoren-Vergabeverfahren ist 
aufzuheben. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Erweiterungsbau des Wallraf-Richartz Museums & Fondation 
Corboud mit Blockrandbebauung stattdessen in eigener Bauherrenschaft unter größtmöglicher Inan-
spruchnahme privater Planungs- und Bauleistungen zu realisieren.   
 
 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.07.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  14.200.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Historie und Stand des Verfahrens 
Mit Beschluss vom 28. Juni 2012 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Planung der Erweiterung 
des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud mit der Maßgabe, dass zunächst ein europaweit 
auszulobender Architektenwettbewerb durchgeführt wird. Ziel war die Errichtung des Erweiterungs-
baus durch einen Investor in Öffentlich Privater Partnerschaft. Wesensmerkmal des Investoren-
Wettbewerbs ist die Möglichkeit des Investors, durch Einbringung seines eigenen Know-hows die 
Planung im Hinblick auf terminliche und monetäre Aspekte zu gestalten. Damit waren dem Investor 
zwangsläufig wesentliche Teile der Planung zu überlassen. Zusätzlich sollten ihm ganz bewusst mög-
lichst große planerische Freiräume zur Lösung der Schnittstellenproblematik zwischen Museumsteil 
und Blockrandbebauung eingeräumt werden. Deshalb wurde entschieden, dem Investor nur für den 
Museumsteil eine funktionale Planung vorzugeben und ihm im Übrigen die Planungsverantwortung zu 
übertragen. Zum Abschluss des Architektenwettbewerbs wurde am 18. November 2013 das Büro 
Christ & Gantenbein, Basel, als Sieger bestimmt. Mit Beschluss des Rates vom 8. April 2014 wurde 
die Verwaltung auf der Basis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (der ÖPP Deutschland AG) mit der 
Durchführung eines Investorenwettbewerbs zur Realisierung des Siegerentwurfs beauftragt. An den 
Investor sollten zwei Teil-Erbbaurechte übertragen werden. Eines erfasst den Erweiterungsbau für 
das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (WRM&FC), das andere die so genannte Block-
randbebauung, die der Investor für die Dauer des Erbbaurechts weitgehend frei beplanen und ver-
markten können sollte. 
Nach erneutem Ratsbeschluss am 16. Dezember 2014 zur erweiterten Durchführung des Investo-
renwettbewerbs konnte das Investoren-Vergabeverfahren im April 2016 durch öffentliche Ausschrei-
bung gestartet werden. Ein potentieller Bieter im Wettbewerb erhob jedoch eine Vergaberüge, der die 
Stadt Köln nicht abgeholfen hat. Dagegen hat der potentielle Bieter Beschwerde zur Vergabekammer

3 
Köln erhoben. Diese hat im Dezember 2016 einen Vergabeverstoß mit der Begründung festgestellt, 
dass die städtischerseits gewählte rechtliche Konstruktion einen Verstoß gegen das so genannte 
„Koppelungsverbot“ enthalte. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt sofortige Beschwerde zum 
Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) erhoben. Über die Beschwerde wurde am 24. Mai 2017 münd-
lich verhandelt: Der Senat hat erkennen lassen, dass er entgegen der Entscheidung der Vergabe-
kammer nicht der Auffassung sei, dass bei der Vergabe ein Verstoß gegen das so genannte „Koppe-
lungsverbot“ vorliege. Damit bestätigte er die Rechtsauffassung der Stadt Köln. Allerdings ist der Se-
nat der Meinung, dass die Stadt Köln alle Leistungen zwecks Herstellung der Ausschreibungsreife bis 
zur fertigen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) hätte selbst durchplanen müssen, was tatsäch-
lich nicht Bestandteil der von der Stadt gewählten Ausführungsvariante war, um dem Investor wie 
oben beschrieben möglichst große planerische Freiräume zur Lösung der Schnittstellenproblematik 
zwischen Museumsteil und Blockrandbebauung einzuräumen.  
 
2. Geänderter Bedarf 
Zwischenzeitlich haben sich im Vergleich zu den bisherigen Planungen geänderte Bedarfe für Nutz-
flächen entwickelt. 
So hat sich in letzter Zeit zusätzlicher Bedarf für eine adäquate Unterbringung der Fraktionen in Rat-
hausnähe herausgestellt, nachdem die bisher genutzten Räumlichkeiten nach Größe, Zuschnitt und 
technischer Ausstattung nicht mehr ausreichen. 
Zudem machte die Vielzahl öffentlichkeitswirksamer Vorkommnisse der vergangenen Monate deut-
lich, dass der Stadtspitze künftig in repräsentativer wie technischer Hinsicht geeignete Räumlichkei-
ten zur Verfügung stehen müssen, um Pressekonferenzen und vergleichbare Veranstaltungen abzu-
halten. So wurden beispielsweise der Stiftersaal des WRM&FC, zuweilen auch Räumlichkeiten im 
Museum Ludwig für derartige Zwecke genutzt; diese technisch nicht zureichend ausgestatteten 
Räumlichkeiten stellen indes keine dauerhafte Lösung dar.  
Ebenfalls hat sich jüngst ein steigender Bedarf einer Vielzahl von Fachdienststellen der Stadtverwal-
tung an Konferenzräumlichkeiten gezeigt, die aus Gründen der Repräsentation und Organisation ver-
nünftigerweise im Innenstadtbereich, vorzugsweise in der Nähe des Rathauses, anzusiedeln sind. 
Hieraus ergibt sich, dass angesichts des geschilderten erheblichen Flächenbedarfs der Stadtverwal-
tung die in Rathausnähe befindliche Blockrandbebauung aus grundsätzlichen Erwägungen der Be-
darfsdeckung der Stadt dienen und nicht zum Gegenstand privatwirtschaftlicher Nutzung gemacht 
werden sollte. 
 
3. Weitere Vorgehensweise 
Bei der Realisierung des Bauvorhabens wird sich die Gebäudewirtschaft größtmöglicher externer 
Unterstützung bedienen. Der Museumsteil wird der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-
Richartz-Museum & Fondation Corboud übertragen. Die übrigen Flächen werden dem Sondervermö-
gen der Gebäudewirtschaft zugeordnet und für Verwaltungszwecke (Konferenz-, Presse- und Büro-
räume) genutzt. Zunächst werden die notwendigen weiteren Planungsleistungen für eine auf den ge-
änderten Bedarf hin angepasste und insgesamt zu vervollständigende Planung erbracht werden müs-
sen, wobei die weitere Architektenplanung durch die bereits beauftragten Architekten Christ & Gan-
tenbein erfolgt. Die Leistungen der übrigen notwendigen Fachplaner sind auszuschreiben. 
 
 
4. Zeitplan und Kosten

4 
Nach dem Planungsauftrag durch den Rat ist angestrebt, die Planung bis  Ende 2019 bis zur Aus-
schreibungsreife des Baus zu führen. Nach erneutem Beschluss des Rates zum Baubeschluss wäre 
mit einer Fertigstellung des Baus bis Anfang 2023 zu rechnen. 
Aktuell werden die Planungskosten auf ca. brutto 14,2 Millionen € geschätzt. Die zu erwartenden 
Baukosten werden mit Vorlage des Baubeschlusses benannt.  
Die Kosten werden anteilig im Wirtschaftsplan des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 
und im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eingestellt. Die Höhe der Anteile wird 
als Ergebnis des Planungsprozesses festgelegt. 
In einem gemeinsamen Termin zwischen der Kämmerei, der Gebäudewirtschaft und dem Wallraf-
Richartz-Museum & Fondation Corboud werden die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Haushalt 
bzw. den Wirtschaftsplan/die Wirtschaftspläne dargelegt und für den weiteren Planungsprozess ab-
gestimmt. Über das Ergebnis wird die Verwaltung (ggf. in Form einer erneuten Beschlussvorlage) 
berichten. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die mündliche Verhandlung des OLG Düsseldorf in der Sache Vergaberüge im Investorenwettbewerb 
Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud fand am 24.05.17 statt. Um unmit-
telbar und ohne weiteren Verzug Planung und Realisierung des Museumsteils und der Blockrandbe-
bauung auf den Weg zu bringen, wird um Beratung der Vorlage und Entscheidung in der Ratssitzung 
am 11.07.2017 gebeten.

Beratungsverlauf (3)

03.07.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.22 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1832/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27