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0653/2025

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich in den Jahren 2025 und 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 17.07.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.08.2025, TOP 3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Förderübersicht

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Beschlussvorlage Ausschuss

5734 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0653/2025 
Freigabedatum 
17.07.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich in den Jahren 2025 und 2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt über die Verwen-
dung von Haushaltsmitteln in Höhe von jeweils 150.000 Euro. Mit diesen Mitteln sind 
die folgenden Frauenvereine  
 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum Hagazussa e.V., 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V., 
- Agisra e.V. und 
- FrauenLeben e.V. 
 
entsprechend der Anlage Förderübersicht für die Jahre 2025 und – vorbehaltlich der 
Haushaltssituation –  2026 zu bezuschussen.  
 
Die Mittel „Z an Frauenprojekte“ in Höhe von jeweils 150.000 Euro sind im beschlos-
senen Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity - in 
der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, enthalten.  
 
 
 
 
Unterausschuss Selbsthilfegruppen 28.08.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026: 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    150.000    € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haus-
haltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu 
überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, 
ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen 
kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. 
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zent-
rale Voraussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Beratungs-
angebote für Frauen darstellt. Ein Aussetzen oder die vorzeitige Einstellung dieser 
freiwilligen Leistungen würde nicht nur die Liquidität der Vereine gefährden, sondern 
auch schwerwiegende Auswirkungen auf die bestehenden Hilfestrukturen nach sich 
ziehen. Diese Strukturen sind das Ergebnis langjähriger Aufbauarbeit und sichern die 
Versorgung und Unterstützung zahlreicher Frauen in Köln. Eine Unterbrechung oder 
gar ein Wegfall dieser Angebote würde das bewährte Netzwerk unwiederbringlich be-
schädigen und einen erheblichen Rückschritt für die soziale Infrastruktur bedeuten.

3 
 
Die im Beschluss genannten vier Vereine, die historisch in der Frauenbewegung ver-
wurzelt sind, haben sich aus Selbsthilfeinitiativen zu spezialisierten Frauenberatungs-
zentren entwickelt. Sie bieten ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen in 
den für Frauen besonders relevanten Lebensbereichen Gesundheit, Arbeit, Familie 
und Migration. Die Vereine fungieren dabei als zentrale Anlaufstellen, begleiten 
Selbsthilfeprozesse, setzen konkrete Maßnahmen um und entwickeln zielgerichtete 
Projekte zur Verbesserung der Lebenssituationen von Frauen. 
 
Die Frauenberatungsstellen sind damit Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Stadt 
Köln. Sie leisten Fürsorge und Schutz der Frauen in der Stadtgesellschaft. Die Bera-
tungsstellen bieten Unterstützung in Krisensituationen und helfen bei der Bewältigung 
von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen. 
Ein Verzicht oder eine Kürzung der Mittel würde die Beratungsstrukturen gefährden 
und könnte zu einer Verschlechterung der Lebenssituation vieler Frauen führen. Die 
Stadt Köln kommt mit der Auszahlung ihrer Verantwortung nach, ein sicheres und un-
terstützendes Umfeld für alle Bürgerinnen zu gewährleisten. 
 
Die Förderung dient der Deckung der laufenden Miet- und Sachkosten sowie der Per-
sonalkosten. Durch diese finanzielle Unterstützung wird die Fortführung und nachhal-
tige Sicherstellung der vielfältigen Angebote der Beratungszentren gewährleistet. 
 
Der Ausschuss soll bei Vorliegen eines Doppelhaushalts, vorliegend 2025/2026, einen 
zweijährigen Verteilungsbeschluss gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen 
fassen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Erstellung der Zuwendungsbescheide und 
Auszahlungen im Jahr 2026 und schafft somit eine größere Planungssicherheit für die 
vier Frauenvereine. Entsprechendes hatte der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren am 17.08.2023 mit der Beschlussvorlage 2144/2023 für den Doppel-
haushalt 2023/2024 beschlossen.  
Die Vereine haben die Zuschüsse für 2025 und 2026 bereits beantragt. Die Mittelver-
wendung wird wie in den Vorjahren über Verwendungsnachweise geprüft.  
 
Finanzierung:  
 
Die Mittel „Z an Frauenprojekte“ in Höhe von jeweils 150.000 Euro stehen im be-
schlossenen Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit 
und Senioren in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity - 
in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
 
Anlage: Förderübersicht

Anlage 1 - Förderübersicht

554 Zeichen

Z für Frauenprojekte 2025/ 2026
Anlage 
Förderübersicht
Verein 2025 2026 **
EUR EUR
Hagazussa 53.592,00 53.592,00 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit 6.148,00 6.148,00 
Agisra                                                                       
+ Festbetrag Miete * 
50.576,00                                      
34.000,00 
50.576,00                                      
34.000,00 
FrauenLeben 5.684,00 5.684,00 
Summe 150.000,00 150.000,00 
*    Festlegung über den politischen Veränderungsnachweis im Jahr 2020 
**  vorbehaltlich der Haushaltssituation

Beratungsverlauf (2)

28.08.2025 5. Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0653/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.07.2025
Erstellt
04.03.2025 10:44