0653/2025
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich in den Jahren 2025 und 2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 0653/2025 Freigabedatum 17.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich in den Jahren 2025 und 2026 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt über die Verwen- dung von Haushaltsmitteln in Höhe von jeweils 150.000 Euro. Mit diesen Mitteln sind die folgenden Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum Hagazussa e.V., - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V., - Agisra e.V. und - FrauenLeben e.V. entsprechend der Anlage Förderübersicht für die Jahre 2025 und – vorbehaltlich der Haushaltssituation – 2026 zu bezuschussen. Die Mittel „Z an Frauenprojekte“ in Höhe von jeweils 150.000 Euro sind im beschlos- senen Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity - in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, enthalten. Unterausschuss Selbsthilfegruppen 28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 150.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haus- haltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zent- rale Voraussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Beratungs- angebote für Frauen darstellt. Ein Aussetzen oder die vorzeitige Einstellung dieser freiwilligen Leistungen würde nicht nur die Liquidität der Vereine gefährden, sondern auch schwerwiegende Auswirkungen auf die bestehenden Hilfestrukturen nach sich ziehen. Diese Strukturen sind das Ergebnis langjähriger Aufbauarbeit und sichern die Versorgung und Unterstützung zahlreicher Frauen in Köln. Eine Unterbrechung oder gar ein Wegfall dieser Angebote würde das bewährte Netzwerk unwiederbringlich be- schädigen und einen erheblichen Rückschritt für die soziale Infrastruktur bedeuten. 3 Die im Beschluss genannten vier Vereine, die historisch in der Frauenbewegung ver- wurzelt sind, haben sich aus Selbsthilfeinitiativen zu spezialisierten Frauenberatungs- zentren entwickelt. Sie bieten ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen in den für Frauen besonders relevanten Lebensbereichen Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Die Vereine fungieren dabei als zentrale Anlaufstellen, begleiten Selbsthilfeprozesse, setzen konkrete Maßnahmen um und entwickeln zielgerichtete Projekte zur Verbesserung der Lebenssituationen von Frauen. Die Frauenberatungsstellen sind damit Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Stadt Köln. Sie leisten Fürsorge und Schutz der Frauen in der Stadtgesellschaft. Die Bera- tungsstellen bieten Unterstützung in Krisensituationen und helfen bei der Bewältigung von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen. Ein Verzicht oder eine Kürzung der Mittel würde die Beratungsstrukturen gefährden und könnte zu einer Verschlechterung der Lebenssituation vieler Frauen führen. Die Stadt Köln kommt mit der Auszahlung ihrer Verantwortung nach, ein sicheres und un- terstützendes Umfeld für alle Bürgerinnen zu gewährleisten. Die Förderung dient der Deckung der laufenden Miet- und Sachkosten sowie der Per- sonalkosten. Durch diese finanzielle Unterstützung wird die Fortführung und nachhal- tige Sicherstellung der vielfältigen Angebote der Beratungszentren gewährleistet. Der Ausschuss soll bei Vorliegen eines Doppelhaushalts, vorliegend 2025/2026, einen zweijährigen Verteilungsbeschluss gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen fassen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Erstellung der Zuwendungsbescheide und Auszahlungen im Jahr 2026 und schafft somit eine größere Planungssicherheit für die vier Frauenvereine. Entsprechendes hatte der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023 mit der Beschlussvorlage 2144/2023 für den Doppel- haushalt 2023/2024 beschlossen. Die Vereine haben die Zuschüsse für 2025 und 2026 bereits beantragt. Die Mittelver- wendung wird wie in den Vorjahren über Verwendungsnachweise geprüft. Finanzierung: Die Mittel „Z an Frauenprojekte“ in Höhe von jeweils 150.000 Euro stehen im be- schlossenen Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity - in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Anlage: Förderübersicht
Anlage 1 - Förderübersicht
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Z für Frauenprojekte 2025/ 2026 Anlage Förderübersicht Verein 2025 2026 ** EUR EUR Hagazussa 53.592,00 53.592,00 Frauen gegen Erwerbslosigkeit 6.148,00 6.148,00 Agisra + Festbetrag Miete * 50.576,00 34.000,00 50.576,00 34.000,00 FrauenLeben 5.684,00 5.684,00 Summe 150.000,00 150.000,00 * Festlegung über den politischen Veränderungsnachweis im Jahr 2020 ** vorbehaltlich der Haushaltssituation
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0653/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.07.2025
- Erstellt
- 04.03.2025 10:44