V/0131/2006
17. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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V-0131-2006-Anlage-1-Begründung.pdf
31382 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 131/2006
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf der 17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster – Südost, Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Erbdrostenweg / Loddenbachsee
1. Planungsanlass und Planungsziele
Anlass zur 17. Änderung des wirksamen Flächennutzun gsplans (FNP) der Stadt Münster ist
die Absicht, am nördlichen Rand der Ortslage Gremmendorf – Ost durch eine Abrundung der
vorhandenen Wohnbebauung ein weiteres Angebot für E infamilienhausbebauung zu ermög-
lichen.
Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan st ellt den Änderungsbereich als Grün-
fläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g
von Boden, Natur und Landschaft dar. Für die planungsrechtliche Sicherung der o. g . Wohn-
entwicklung ist daher die Änderung des FNP gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB)
erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung wird di e Grünfläche teilweise in eine Wohnbau-
fläche umgewidmet.
In einem so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB wird die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Gref-
fin-Weg / Loddenbach durchgeführt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplanes Nr. 1 Werse , Schutzauswei-
sungen bestehen innerhalb des Plangebietes jedoch n icht. Als Entwicklungsziel ist die Er-
haltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft festgesetzt.
Für den Loddenbach besteht kein natürliches Übersch wemmungsgebiet, da der Wasser-
stand durch das vorgeschaltete Regenrückhaltebecken Loddenbachsee künstlich geregelt
wird.
Im Rahmen des Umweltberichts zur vorliegenden Fläch ennutzungsplan – Änderung ist gem.
Ziffer 2 d) der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Bauge setzbuch (BauGB) auch zu untersuchen,
ob anderweitige Planungsmöglichkeiten in Betracht k ommen, wobei die Ziele und der räumli-
che Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind.
Hierzu besteht aus städtebaulicher Sicht folgende A usgangssituation: Der wirksame FNP
bzw. der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) – T eilabschnitt Münsterland – enthalten
im näheren Umfeld des Plangebiets nachfolgend aufge führte Flächenpotenziale, die wegen
ihrer Darstellung als Wohnbaufläche bzw. Wohnsiedlu ngsbereich u. U. grundsätzlich für eine
Wohnsiedlungsentwickung in Betracht kämen und für d ie bislang noch kein Verfahren zur
Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans in Vorbereitung bzw. eingeleitet worden ist.
Gremmendorf – Ost
Für den Ortsteil Gremmendorf – Ost weisen – abgeseh en vom Plangebiet – weder der gel-
tende GEP noch der wirksame FNP weitere entwicklung sfähige Flächenpotenziale für eine
Wohnsiedlungsentwicklung auf.
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Angelmodde – West
Der GEP enthält im Ortsteil Angelmodde – West nördl ich der Homannstraße, östlich Birken-
heide, eine Siedlungsflächenreserve, die als Wohnsi edlungsbereich dargestellt ist; diese
Fläche ist im wirksamen FNP bislang nicht als Wohnb aufläche dargestellt. Die Aufnahme
dieser Fläche als Wohnbaufläche in den FNP war 1999 im Rahmen des Verfahrens zur Fort-
schreibung des FNP bereits angedacht, wurde jedoch wegen vorgetragener Bedenken sowie
u. a. mit Rücksicht auf entgegenstehende Ziele der Landschaftsplanung und der Grünord-
nung nicht vollzogen.
St. Mauritz
Im Stadtteil St. Mauritz liegt westlich der Straße Schmittingheide eine im wirksamen FNP
dargestellte Wohnbaufläche von vergleichbarer Größe nordnung wie die Fläche in Grem-
mendorf – Ost am Erbdrostenweg.
Während die Fläche an der Homannstraße hinsichtlich der Dimensionierung mit dem im Be-
bauungsplanentwurf Nr. 497 verfolgten Ziel nicht ve rgleichbar ist, weil die Fläche in Angel-
modde – Dorf wesentlich größer ist, ist die Fläche westlich der Schmittingheide vergleichbar
groß. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 497 ist eindeutig die Flächenbereit-
stellung zur Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Gre mmendorf – Ost beabsichtigt, die u. a.
wegen der vorhandenen Infrastrukturausstattung eine städtebaulich sinnvolle Abrundung
darstellt.
Vor dem Hintergrund des Planungsziels, im Ortsteil Gremmendorf – Ost Flächen zur Errich-
tung für zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen, sow ie der weiteren Ziele des Bebauungs-
planentwurfes Nr. 497 stellen die beiden Flächen an der Homannstraße im Ortsteil Angel-
modde – West wie auch westlich der Straße Schmittin gheide im Ortsteil St. Mauritz keine in
Betracht kommenden, anderweitige Planungsalternativen dar.
Der parallel zur vorliegenden 17. Änderung des FNP in Aufstellung befindliche Bebauungs-
plan Nr. 497 verfolgt das Ziel, den bestehenden Sie dlungsansatz im Ortsteil Gremmendorf –
Ost um 24 Baugrundstücke geringfügig auszuweiten un d abzurunden. Diese Siedlungsent-
wicklung bedeutet eine städtebaulich sinnvolle Abru ndung der südwestlich und östlich an-
grenzenden Einfamilienhausbebauung an einem attrakt iven Standort. Eine entsprechende
Grundstücksnachfrage ist in Münster und insbesonder e in Gremmendorf gegeben. Kinder-
gärten und Grundschulangebot liegen in unmittelbare r Nähe (Standorte Vörnste Esch und
Delstrup); Handels- und Dienstleistungsangebote im Bereich der Nahversorgung befinden
sich im Ortskern von Gremmendorf.
Zugleich verfolgt der Bebauungsplan Nr. 497 das Zie l, die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die geplante Straßenverlegung Erbdrostenweg zu schaffen, als Voraussetzung
zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbere ich Erbdrostenweg / Vörnste Esch /
Delstrup .
2. Änderungsbereich
Der Geltungsbereich der FNP- Änderung wird begrenzt durch den Loddenbachsee im Wes-
ten, den Loddenbach im Norden sowie die wirksam im FNP südlich bzw. östlich dargestellten
Wohnbauflächen. Nähere Einzelheiten sind der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan
Der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilab-
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich a ls Übergang zwischen einem Wohn-
siedlungsbereich und einem Agrarbereich dar. Der Agrarbereich wird überlagert durch die
Funktionszuweisung Erholungsbereich . Da die neu dargestellte Wohnbaufläche mit ca. 2 h a
Fläche relativ klein ist, es sich um die Arrondieru ng eines bestehenden Wohnsiedlungsbe-
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reichs handelt und anderweitige Schutzziele der Rau mordnung nicht entgegenstehen, ist da-
von auszugehen, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
Eine Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Zielen der R aumordnung gem. § 32 Landespla-
nungsgesetz (LPlG) erfolgt in Kürze.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen
Landschaftsschutz
Der seit 1987 rechtskräftige Landschaftsplan Werse weist das Plangebiet vollständig als un-
bebauten Außenbereich aus. Als zentrales Entwicklun gsziel ist die Erhaltung einer mit natür-
lichen Landschaftselementen reich und vielfältig au sgestatteten Landschaft genannt.
Schutzausweisungen bestehen innerhalb des Plangebietes jedoch nicht.
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein
Flächennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung
bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebie ts (LSG) oder sonstiger Satzungen,
z.B. einem Landschaftsplan (LP), widersprechen; and erenfalls wäre die Genehmigung des
FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Ver stoßes gegen sonstige Rechtsvor-
schriften zu versagen.
Im Zusammenhang mit dem abschließenden Beschluss zu r 17. Änderung des FNP muss
deshalb der Rat der Stadt Münster – als Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien
Stadt Münster – grundsätzlich noch erklären, dass e r die 17. Änderung des FNP mit der neu
dargestellten Wohnbaufläche bewusst in Kenntnis der zurzeit noch entgegenstehenden
Festsetzungen des Landschaftsplans (sowie in Kenntn is der jeweiligen Stellungnahmen des
Landschaftsbeirats und der Unteren Landschaftsbehör de) beschließt
1. Dieser Beschluss be-
deutet, dass die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftspla-
nes Werse mit der Rechtskraft des aus der geänderten FNP- Da rstellung entwickelten Be-
bauungsplans Nr. 497 außer Kraft treten.
Hochwasserschutz
Für den Loddenbach besteht kein natürliches Übersch wemmungsgebiet, da der Wasser-
stand durch das vorgeschaltete Regenrückhaltebecken Loddenbachsee künstlich geregelt
wird.
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbaufläche
Das vorhandene Wohngebiet im Bereich Erich-Greffin- Weg wird nördlich des Erbdrostenwe-
ges nach Osten bis zum Loddenbach erweitert dargest ellt. Die im wirksamen FNP als Grün-
fläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g
von Boden, Natur und Landschaft dargestellte Fläche wird teilweise zu einer Wohnba ufläche
umgewidmet.
4.2 Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage
Zur Einbindung der geplanten Wohnbaufläche in das L andschaftsbild ist entlang der zukünf-
tigen Siedlungskante eine öffentliche Grünverbindun g mit integriertem Fuß- und Radweg ge-
plant. Im Entwurf zur 17. Änderung des FNP wird die bestehende Grünfläche entsprechend
um das Planzeichen Parkanlage ergänzt.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB
5.1 Rahmen / Hinweise zur Durchführung der Umweltpr üfung
Im Jahr 2004 wurden in das Baugesetzbuch europarech tliche Vorgaben integriert, die u. a.
für die Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB die Durchführung
einer Umweltprüfung vorsehen, in der die mit der be absichtigen Planung voraussichtlich ver-
1 Gem. § 29 Landschaftsgesetz (LG) NRW vom 20.04.2005
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bundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Die Ergebnisse der Umwelt-
prüfung werden im vorliegenden Umweltbericht als Be standteil der Begründung zur FNP-
Änderung dokumentiert.
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten or ientiert sich der Umweltbericht an den
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erford erlichen Informationen traten nicht auf.
Bezüglich detaillierterer Erläuterungen zu den einz elnen Schutzgütern wird auf den Umwelt-
bericht zum Bebauungsplan Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg /
Loddenbach verwiesen, der parallel zur FNP- Änderung aufgestellt wird.
5.2 Kurzdarstellung der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-
Greffin-Weg / Loddenbach soll die Errichtung von einigen Wohngebäuden östli ch der beste-
henden Bebauung Erich-Greffin-Weg sowie nördlich des Erbdrostenwegs planungsrechtlic h
ermöglicht werden. Die räumliche Ausdehnung der Woh nbaufläche wird von den notwendi-
gen Abstandsflächen zu den Gewässern Loddenbach und Loddenbachsee bzw. zu der nörd-
lich des Loddenbachs angrenzenden Waldfläche gebild et. Diese Abstandsflächen sollen
dem Ausgleich des mit der Entwicklung des Wohngebiets verbundenen Eingriffs in Natur und
Landschaft dienen und bleiben bei der FNP- Änderung entsprechend dargestellt . Die vorlie-
gende FNP- Änderung schafft die für die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
• Mensch
Hier bestehen Fachgesetze, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Emissions-
belästigungen (z.B. Lärm) zielen (z.B. Baugesetzbuc h, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im
Städtebau).
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, dem
Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Para graphen des Baugesetzbuches vor-
gegeben.
• Boden und Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodens chutzgesetzes, die Bodenschutz-
klausel des Baugesetzbuches, das Wasserhaushaltsges etz sowie das Landeswassergesetz
die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
• Luft und Klima
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissions-
schutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirek t enthalten auch das Bundesnatur-
schutzgesetz und das Landschaftsgesetz NW über die darin enthaltenen Aussagen zum
Schutz von Biotopen Vorgaben für den Klimaschutz.
• Landschafts- und Ortsbild
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, dem
Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Para graphen des Baugesetzbuches vor-
gegeben.
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die Berücksichtigung von Belangen der Bau- und Bode ndenkmale ist in den Bestimmungen
des Denkmalschutzgesetzes NRW geregelt.
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5.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprog nose
• Mensch
Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als Grünf läche mit der Zweckbestimmung
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft
dargestellt. Weitere anthropogene Nutzungsansprüche an den Änderungsbereich bestehen
nicht. Das weitere Umfeld des Änderungsbereichs wir d als Naherholungsgebiet genutzt. Die
Erholungsfunktion bleibt auch mit der geänderten Darstellung des FNP erhalten.
Die benachbarte, bestehende Wohnbebauung wird nicht beeinträchtigt, da die zukünftige
Darstellung dieser entspricht und somit keine Emissionsbelastungen bewirkt.
Beeinträchtigungen des Menschen sind auf dieser Planungsebene somit nicht zu erwarten.
• Biotoptypen und Fauna
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 1 Werse , der in
diesem Bereich die gesamte freie Landschaft umfasst . Die Entwicklungskarte des Land-
schaftsplans nennt als Entwicklungsziel die Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdi-
gen Landschaft mit gliedernden und belebenden Eleme nten . Als besonders geschützte Teile
von Natur und Landschaft i. S. d. §§ 19 ff LG NW we ist der Landschaftsplan außerhalb, aber
unmittelbar östlich angrenzend an den Änderungsbere ich am Erbdrostenweg zwei Stielei-
chen als Naturdenkmal aus.
Das Planwerk Grünordnung Münster stellt im Zielkonzept Naturraum den nordöstlichen
Planbereich am Loddenbach mit dem Ziel Sicherung und Entwicklung von Niederungs- und
Uferbereichen dar. Im Zielkonzept Freizeit und Erholung verläuft eine Verbindung zwischen
Freizeit- und Erholungseinrichtungen am Loddenbachs ee und im Weiteren entlang der
Trasse der Umgehungsbahn.
In der Themenkarte Grünsystem, Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Fre iraumsicherung
ist der Änderungsbereich im Randbereich des Grünzug s Lütkenbeck – Loddenbach darge-
stellt. Innerhalb dieses Grünzugs liegen Vorrangflächen zur Freiraumsicherung , d.h. Freiflä-
chen, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen.
Als informelles Planwerk stellt der Umweltplan Münster für den Stadtteil Gremmendorf –
und somit für den Änderungsbereich – u. a. folgende Situation bzw. Funktionen
dar:
• Lage am Rand des Grünflächenrings mit klimarelevan ter Bebauungsgrenze am östlichen
Ortsrand
• Angrenzende Bereiche mit sensiblen Böden
• Randlage zum Landschaftsschutzgebiet Wersetal
Als relevante Entwicklungsziele
nennt der Umweltplan u. a.:
• Leitmodell Umwelt: Lage am Grüngürtel mit ökologis cher Ausgleichsfunktion sowie am
Rand des östlichen Freiraums (Schutzraum)
• Wiederherstellen der Auenräume von Loddenbach, Vor nholtgraben und Edelbach
• Berücksichtigung der bodenökologischen Extremstand orte
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Plangebiet und sei-
ner Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet D E-4012-301 Wolbecker Tiergarten
liegt in einer Entfernung von ca. 5 km jenseits der Ortslage Wolbeck, so dass von einer Be-
einträchtigung des Schutzgebiets durch die vorliege nde FNP- Änderung nicht auszugehen
ist.
Hochwertige Strukturen sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.
Die sich im Änderungsbereich während der Stilllegun g aus der Ackerfläche entwickelte Bra-
che ist von mittlerer ökologischer Wertigkeit. Angrenzend sind als hochwertige Strukturen der
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Loddenbach östlich des Erbdrostenwegs, der Loddenba chsee sowie die Waldflächen nörd-
lich des Änderungsbereichs zu nennen. Beeinträchtig ungen dieser Biotoptypen werden
durch die vorgelagerte Ausgleichsfläche vermieden.
Von der geplanten Darstellung einer Wohnbaufläche i st eine Brache bzw. Ackerstilllegungs-
fläche betroffen. Die Darstellung einer Grünfläche mit Ausgleichsfunktion führt zu einer Auf-
wertung der bestehenden Biotopstrukturen.
Faunistische Besonderheiten sind im Änderungsbereich nicht bekannt und nicht zu erwarten.
In den angrenzenden Bereichen übernehmen insbesonde re der Loddenbachsee und die um-
liegenden Waldflächen Lebensraumfunktionen für die Avifauna. Während der Bautätigkeiten
sind Störungen der Fauna zu erwarten. Aufgrund der vorgesehenen Pflanz- und Ausgleichs-
maßnahmen in der Grünfläche mit Pufferwirkung ist n icht von einer nachhaltigen Störung der
Fauna in den angrenzenden Bereichen auszugehen. Die Aufwertung der Biotopstrukturen in
der Ausgleichsfläche führt zu einer Erhöhung der Lebensraumqualität für die Fauna.
Für die Änderung des FNP wird die Rücknahme des Lan dschaftsplans erforderlich. Aufgrund
der Kleinflächigkeit der geplanten Wohnbaufläche – verbunden mit der Randlage im Land-
schaftsplanbereich und der mittleren ökologischen W ertigkeit – ist die vorgesehene Ände-
rung des FNP – auch im Hinblick auf die in den übri gen genannten Planwerken aufgeführten
Ziele – vertretbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit der benachbarten Grünfläche
eine räumlich und funktional geeignete Fläche für A usgleichsmaßnahmen zur Verfügung
steht. Die konkrete Regelung der erforderlichen Aus gleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-
Weg / Loddenbach , die parallel zur Änderung des FNP erfolgt.
• Boden
Dem Änderungsbereich unterliegt mit einem Pseudogle y ein Bodentyp, der um Gremmen-
dorf verbreitet ist, eine mittlere Ertragsfähigkeit aufweist und nicht als schutzwürdig einzu-
stufen ist.
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist die Entnahme, Umlagerung und Versiegelung eines
derzeit offenen Bodens verbunden. Unter der Grünflä che mit Ausgleichsfunktion werden die
bestehenden Bodenverhältnisse langfristig aufgewert et, weil die entsprechenden Aus-
gleichsmaßnahmen auch Verbesserungen im Untergrund bewirken werden.
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuchs (sparsamer und
schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzba rmachung von Flächen, Nachver-
dichtung, Innenentwicklung und Begrenzung der Boden versiegelung) werden mit der Arron-
dierung eines bestehenden Siedlungsbereichs weitgehend berücksichtigt.
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bod en sind mit der Änderung des FNP
nicht zu erwarten.
• Grundwasser
Der Änderungsbereich und sein Umfeld liegen weder i nnerhalb eines Wasserschutzgebiets
noch innerhalb des für die Wasserversorgung wichtigen Münsterländer Kiessandzuges.
Der Grundwasserstand schwankt stark zwischen 4 – 20 dm unter Flur. Aufgrund der gerin-
gen bis mittleren Filterfunktion des aufliegenden B odens ist hier von einer mittleren bis ho-
hen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen auszugehen. Gemäß
dem Umweltkataster der Stadt Münster trägt der Bode n mit einer Rate von max. 200 – 300
mm/a deutlich zur Grundwasserneubildung bei.
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Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der Zunahme der Versiegelung von einer vermin-
derten Grundwasserneubildungsrate betroffen. Unter der Ausgleichsfläche ist von einer Auf-
wertung der Grundwasserverhältnisse auszugehen, wei l im Zuge der Nutzungsextensivie-
rung bzw. -einstellung der Schadstoffeintrag vermindert werden wird.
Die Vorgaben des § 51a LWG werden bei der Entwässer ung der zukünftig in der Wohnbau-
fläche entstehenden versiegelten Bereiche berücksic htigt, so dass erhebliche Umweltauswir-
kungen auf das Schutzgut Grundwasser mit der Änderung des FNP nicht zu erwarten sind.
• Oberflächengewässer
Oberflächengewässer sind innerhalb des Änderungsber eichs nicht vorhanden. Unmittelbar
angrenzend befinden sich die Oberflächengewässer Loddenbachsee und Loddenbach . Das
im geplanten Wohngebiet und auf den Verkehrsflächen anfallende und in den Loddenbach-
see eingeleitete Oberflächenwasser ist unbelastet. Somit sind die Gewässer von der Ände-
rung des FNP nicht nachteilig betroffen. Die geplan ten Maßnahmen auf der vorgelagerten
Ausgleichsfläche führen zu einer Aufwertung der Uferstrukturen am Loddenbach.
• Klima und Lufthygiene
Großräumig gesehen übernehmen die Brachfläche im Än derungsbereich und die landwirt-
schaftlichen Flächen im Umfeld – hier insbesondere das Grünland nördlich des Loddenbach-
sees – klimatisch positive Wirkungen als Kaltluften tstehungsgebiete. Die angrenzenden
Waldflächen sind nennenswerte Frischluftproduzenten , die Wasserfläche des Loddenbach-
sees weist eine temperaturausgleichende Wirkung auf.
Entsprechend dieser klimatisch positiven Wirkungen ist die nördlich an Gremmendorf an-
grenzende freie Landschaft als klimaökologischer Au sgleichsraum im Umweltkataster aus-
gewiesen. Aufgrund der vorherrschenden Windrichtung um Süd- West profitiert der Stadtteil
Gremmendorf jedoch nur in untergeordnetem Maß von diesen Wirkungen.
Die Lufthygiene im Änderungsbereich ist geprägt von der Lage im Randbereich eines Sied-
lungsgebietes im Übergang zu landwirtschaftlich gen utzten Freiflächen und Waldbeständen.
Es bestehen Immissionsvorbelastungen durch siedlungstypische Verbrennungsprozesse, die
in die freie Landschaft ausstreichen. Als besondere r Emittent ist der vielbefahrene Alberslo-
her Weg zu nennen.
Insgesamt sind unter Berücksichtigung der vorhanden en Freiflächen in der Umgebung des
Änderungsbereichs, der geringfügigen Erweiterung de r Wohnbaufläche mit einer relativ ge-
ringen Versiegelung und der Darstellung einer Grünf läche mit Ausgleichsfunktion keine Ver-
schlechterungen der bestehenden klimatischen Situat ion und somit keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten.
Bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wird au f den in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplan Nr. 497 verwiesen.
• Landschafts- und Ortsbild
Das Landschaftsbild im Änderungsbereich und seiner Umgebung ist geprägt von den beiden
Großstrukturen Siedlungsbereich Gremmendorf im Süden und land- und forstwirtschaftlich
genutzte, reich strukturierte Landschaft im Norden. Das Landschaftsbild weist zwar deutlich e
anthropogene Beeinträchtigungen im südlichen Bereic h auf, die nördlich angrenzende freie
Landschaft besitzt jedoch aufgrund ihrer Strukturvielfalt ein wertvolles Landschaftsbild.
Bei Realisierung der durch die Darstellung einer Wo hnbaufläche vorbereiteten Bebauung
gehen von dieser während der Bauphase Beeinträchtig ungen des Landschaftsbildes aus.
Unter Berücksichtigung der Grünfläche mit Ausgleich sfunktion – geeignete Maßnahmen zur
Einbindung der Wohnbaufläche in das Landschaftsbild werden im in Aufstellung befindlichen
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Bebauungsplan Nr. 497 getroffen – sind jedoch langf ristig keine Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes zu erwarten.
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Baudenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutz gesetzes anzuwenden wären, kom-
men im Änderungsbereich nicht vor. Bodendenkmale si nd im Änderungsbereich bislang
ebenfalls nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen in ein er über Jahrhunderte hinweg besiedelten
Kulturlandschaft können jederzeit archäologische Fu nde und Befunde auftreten sowie Bo-
dendenkmale entdeckt werden.
Die sog. Umwidmungssperrklausel des Baugesetzbuchs (Umnutzung von landwirtschaftli-
chen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Fläche n nur im notwendigen Umfang) findet
im vorliegenden Planverfahren insofern Beachtung, d ass die Dimensionierung der geplanten
Wohnbaufläche aufgrund der restriktiven Wirkung der angrenzenden Biotopstrukturen gering
ausfällt.
5.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den aufge-
führten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich
und nicht zu vermuten.
Angrenzend an den Änderungsbereich befinden sich am Loddenbach und im Umfeld der
Regenkläranlage am Loddenbachsee Weichholzarten, die von höheren (Grund-)Wasserstän-
den abhängen. Diese sind jedoch von der geplanten F NP- Änderung nicht betroffen, da der
Wasserhaushalt nicht verändert wird.
5.6 Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltau swirkungen
Unter Beachtung der Festlegung von geeigneten Ausgl eichsmaßnahmen innerhalb der
Grünfläche mit Ausgleichsfunktion sind mit der beab sichtigten Änderung des FNP keine vor-
aussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.
5.7 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nul lvariante)
Bei Beibehaltung der derzeitigen Darstellungen des FNP ist nicht von Nutzungsänderungen
im Änderungsbereich auszugehen.
5.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Mit dem vorliegenden Entwurf zur 17. Änderung des F NP ist eindeutig eine kleinteilige Flä-
chenbereitstellung zur Schaffung von Wohnraum im Or tsteil Gremmendorf – Ost beabsich-
tigt, die u. a. wegen der vorhandenen Infrastruktur ausstattung eine städtebaulich sinnvolle
Abrundung darstellt. Für den Ortsteil Gremmendorf – Ost weisen darüber h inaus – abgese-
hen vom Plangebiet – weder der geltende Gebietsentw icklungsplan (GEP) – Teilabschnitt
Münsterland – noch der wirksame FNP weitere entwick lungsfähige Flächenpotenziale für
eine Wohnsiedlungsentwicklung aus.
Vor dem Hintergrund des Planungsziels, im Ortsteil Gremmendorf – Ost Flächen zur Errich-
tung für zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen, ste llen die beiden potenziellen Wohnbauflä-
chen im weiteren Umfeld, außerhalb des Ortsteils Gr emmendorf – Ost (an der Homann-
straße im Ortsteil Angelmodde – West sowie westlich der Straße Schmittingheide im Ortsteil
St. Mauritz; siehe hierzu auch Kap. 1) keine in Bet racht kommenden Planungsalternativen
dar, die gem. Ziffer 2 d) der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu un-
tersuchen wären.
5.9 Überwachung (Monitoring)
Welche Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB im Änd erungsbereich erforderlich
werden, muss im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellu ng des Bebauungsplans Nr. 497 fest-
gelegt werden.
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Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf der Planungsebene des FNP
nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelm äßige Überprüfung im Rahmen einer
Fortschreibung des FNP.
5.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Stadt Münster beabsichtigt das vorhandene Wohng ebiet Erich-Greffin-Weg im Ortsteil
Gremmendorf – Ost nördlich des Erbdrostenwegs nach Osten bis zum Loddenbach zu
erweitern. Die Änderung des wirksamen FNP erfolgt d urch eine Umwidmung der Darstellung
einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in eine Wohnbaufläche .
Für den Bereich der geplanten Wohnbaufläche wird da rüber hinaus die Herausnahme aus
dem Geltungsbereich des Landschaftsplans Werse erforderlich.
Mit den Änderungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind keine voraus-
sichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die im Umw eltbericht zu betrachtenden Schutzgü-
ter verbunden. Detailliertere Betrachtungen erfolge n im Umweltbericht zum Bebauungsplan
Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / L oddenbach , der parallel zur
FNP- Änderung aufgestellt wird.
Anderweitige, in Betracht kommende Planungsmöglichk eiten im Ortsteil Gremmendorf – Ost
sind weder im geltenden Gebietsentwicklungsplan (GE P) – Teilabschnitt Münsterland – noch
im wirksamen FNP vorhanden. In den angrenzenden Sta dtteilen ggf. noch zur Verfügung
stehende Flächenpotenziale sind mit dem Planungszie l der Schaffung von Wohnraum in
Gremmendorf nicht vereinbar.
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf dieser Planungsebene nicht er-
forderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Üb erprüfung im Rahmen einer zukünfti-
gen Fortschreibung des FNP.
6. Gesamtabwägung
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Mit der Darstellung einer zusätzlichen Wohnbaufläche wird eine Freifläche, die im wirksamen
FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt ist, überplant. Zusätzlich wird die
Rücknahme des Geltungsbereichs des Landschaftsplan Werse erforderlich. Hiervon ist eine
Brachfläche von mittlerer ökologischer Wertigkeit betroffen.
Aufgrund der geringen Größe der neuen Wohnbaufläche , verbunden mit der Randlage im
Landschaftsplanbereich und der mittleren ökologisch en Wertigkeit, ist die vorgesehene Än-
derung des FNP vertretbar. Diese Einschätzung erfol gt auch vor dem Hintergrund, dass mit
der benachbarten Grünfläche eine räumlich und funkt ional geeignete Fläche für Ausgleichs-
maßnahmen zur Verfügung steht. Die konkrete Regelun g der erforderlichen Ausgleichsmaß-
nahmen erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauu ngsplans Nr. 497 Gremmendorf –
Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach , die parallel zur Änderung des FNP er-
folgt.
6.2 Altlasten
Im FNP werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für baul iche Nutzungen vorgesehene Flä-
chen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. Inner-
halb des Änderungsbereichs sind nach derzeitigem Ke nntnisstand keine Altlastenverdachts-
flächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.
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6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilab-
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich a ls Übergang zwischen einem Wohn-
siedlungsbereich und einem Agrarbereich dar. Der Agrarbereich wird überlagert durch die
Funktionszuweisung Erholungsbereich . Da die geplante Wohnbaufläche mit ca. 2 ha Fläche
relativ klein ist, es sich um die Arrondierung eine s bestehenden Wohnsiedlungsbereichs
handelt und anderweitige Schutzziele der Raumordnun g nicht entgegenstehen, ist davon
auszugehen, dass die Planung mit den Zielen der Rau mordnung vereinbar ist. Eine Anfrage
zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ge m. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG)
erfolgt in Kürze.
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Die für eine Wohnbebauung vorgesehene Fläche befindet sich vollständig im Eigentum eines
Eigentümers, der auch den Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplans gestellt hat.
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen
17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
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V/0131/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Erbdrostenweg / Loddenbachsee im Stadtteil Gremmendorf Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 05.04.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt M ünster wird gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetz- buch (BauGB) im Bereich Erbdrostenweg / Lodd enbachsee im Stadtteil Gremmendorf dahingehend geändert, dass die dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ teilweise als Wohnbaufläche neu darge- stellt wird. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der St adt Münster keine Kosten und keine Folge- kosten. Begründung: Im Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im v. g. Bereich geschaffen werden. Um das Vorhaben realisieren zu können sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die im Parallelverfahren geplante Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 497: Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach notwendig. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum Bebau- ungsplan Nr. 497 entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan Vorlagen-Nr.: V/0131/2006 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 21.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage
V-0131-2006-Anlage-2-Plan.pdf
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. . Anl 2 Vor- Bisherige Darstellung lage, N. 13112008 vr» Wohnbaufläche Srünflich Amt für 7 Stadtentwicklung runfeche | Stadtplanung Verkehrsplanung Parkanlage Plan zur 17. Änderung des fortge- RER Begrenzungslinie Siedlungsschwerpunkt schriebenen Flächennutzungsplanes N —m Stand: 17.10.2005 M.: 115.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Homannstraße
- Erbdrostenweg
- Erich-Greffin-Weg
- Schmittingheide
- Vörnste Esch
- Edelbach
- Tiergarten
- Werse
- Delstrup
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0131/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37