V/0356/2024
Jahresabschluss 2023 der Stadtnetze Münster GmbH
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V_0356_2024_Anlage 1_Vorlage 06_2024 JA 2024 SNMS
2326 Zeichen
((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 06/2024 Betreff Jahresabschluss 2023 der Stadtnetze Münster GmbH Berichterstatter Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk darin als Anlagen enthalten: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang - Lagebericht Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) wolle beschließen: Die Geschäftsführung der SWMS wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Münster GmbH folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss 2023 (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) wird festgestellt. 2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. Münster, 22.05.2024 Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0356/2024 Seite 2 von 2 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 3. Das Ergebnis in Höhe von 6.934.703,00 EUR wird entsprechend Ergebnisabführungsvertrag von der alleinigen Gesellschafterin, der Stadtwerke Münster GmbH, übernommen. 4. Der Geschäftsführung der Stadtnetze Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Erläuterungen sind aus den beiliegenden Anlagen ersichtlich. Die kaufmännischen Aufgaben der Stadtnetze Münster GmbH werden im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der Stadtwerke Münster GmbH wahrgenommen. Um die Synergieeffekte auch bei der Prüfung des Ja hresabschlusses 2023 zu nutzen ist es sinnvoll, dass die Stadtnetze Münster GmbH dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft beauftragt, die den Einzel - und Konzernabschluss der Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH prüft. Es ist vorgesehen, dass für den Ja hresabschluss 2023 der Stadtwerke Münster GmbH die BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, bestellt wird. Hierzu wird auf die Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 08/2024 verwiesen. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Anlage A
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Anlage A zur V/0356/2024 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Ge- mäß § 9.4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH ist die Gesellschafterver- sammlung u.a. für „[…] die Feststellung des Jahresabschlusses […] der Stadtnetze Münster GmbH […]“ (lit. f) zuständig. Die Stadtnetze Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesell- schaft der Stadtwerke Münster GmbH. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtnetze Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag der Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Versor- gungsnetze der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung. Im Bereich der Wasserversorgung umfasst der Unternehmensgegenstand die Wasserförderung, Wassergewinnung und Wasser- aufbereitung („Trinkwasserproduktion"). Weiterhin umfasst sind im Bereich der Energie- und Wasserversorgungsnetze auch die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie Dienstleistungen in Bereichen sonstiger (Netz-)Infrastrukturen wie TK-Netze, Funknetze oder Straßenbeleuchtung. Ebenfalls umfasst sind Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesell- schaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Bei der Erfüllung der aufgeführten Aufgaben ist von der Gesellschaft anzustreben, vorhandene Ressourcen, insbesondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich zu schonen und die Belastung der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu halten. Finanzierung Produktgrup- pe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein k.A. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollstän- dig pflich- tig überwie- gend pflich- tig überwie- gend freiwil- lig Vollstän- dig freiwillig u.a. gem. Satzung der Stadtwerke Münster GmbH und Stadtnetze Münster GmbH Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
V_0356_2024_Anlage 2_4064523_StWMünster.Stadtnetze_Münster_GmbH_JAP_2023_Kurztestat
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Jahresabschluss und Lagebericht
zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk
Stadtnetze Münster GmbH
Münster
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Handelsregister: AG Dortmund HRA 13590
UStIdNr.: DE 121104786
Sitz der Gesellschaft:
44141 Dortmund
Feldstraße 61-63
www.bkp-wp.de
Telefon: +49 231 952035-0
Telefax: +49 231 952035-9
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0356/2024
Anlage 1
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
A k t i v a € € P a s s i v a € €
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 102.000,00 101 .000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Kapitalrücklage 163.489.757,74 159.171.011,58
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.030.671,17 1.661.754,14 163.591.757,74 159.272.011,58
II. Sachanlagen
1. Grundstü cke und Bauten 20.772.887,61 21.059.867,78 B. Rückstellungen
2. Verte ilungsanlagen 281.983.441,44 247.713.892,00 1. Rü ckstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.312.486,00 13.518.290,00
3. Techni sche Anlagen und Maschinen 12.347.200,00 12.174.341,00 2. Steue rrückstellungen 58.931,78 34.153,57
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.539.041,00 5.148.233,00 3. Sonstige Rückstellungen 10.876.191,29 4.335.298,97
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48.469.828,58 19.873.826,49 25.247.609,07 17.887.742,54
369.112.398,63 305.970.160,27
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 48.843,77 68.333,07 C. Verbindlichkeiten
1. Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.606,60 0,00
371.191.913,57 307.700.247,48 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.725.489,00 177.329,39
3. Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.207.010,44 17.412 .949,10
B. Umlaufvermögen 4. Verbind lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 154.590.609,10 104. 023.004,25
davon gegenüber Gesellschafter 154.588.225,66 €
I. Vorräte (VJ: 104.018.431,68 € )
1. Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe 7. 013.529,40 5.598.367,67 5. Sonstige Verbind lichkeiten 5. 249.836,22 2.023.234,34
2. Unfertige Leistungen 3.909.385,98 3.452.614,46 davon aus Steuern 4.499.696,11 €
10.922.915,38 9.050.982,13 (VJ: 1. 575.127,68 € )
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.774.551 ,36 123.636.517,08
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.238.846 ,31 10.098.493,62
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.028.083,05 3 2.364,00 D. Rechnungsabgrenzungsposten 33.027.946,07 31.446.554,12
davon gegen Gesellschafter € 27.682,88
(Vorjahr: € 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.538.815,60 4.820.929,15
17.805.744,96 14.951.786,77
III. Guthaben bei Kreditinstituten 330.019,45 128.729,26
29.058.679,79 24.131.498,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 391.270,88 411.079,68
400.641.864,24 332.242.825,32 400.641.864,24 332.242.825,32
Münster, den 08. Mai 2024
Stadtnetze Münster GmbH
Bilanz der Stadtnetze Münster GmbH, Münster
zum 31.12.2023
Anlage 2
2023 2022
€ €
1. Umsatzerlöse 263.923.974,41 207.999.355,44
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 456.771,52 2.137.826,44
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 16.782.955,41 13.512 .269,30
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.291.405,42 1.214.288,25
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
84.525.162,94 51.591.834,41
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 93.189.298,75 64.712.211,31
177.714.461,69 116.304.045,72
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 24.816.158,78 23.020.506,37
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversor gung und für Unterstützung 6.970.748,44 6.793.472,78
davon für Altersversorgung € 2.234.168,96 31.786.907,22 29.813.979,15
(Vorjahr € 2.323.164,12)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 16.648.979,47 15. 283.325,32
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 403.465,03 0,00
17.052.444,50 15.283.325,32
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgabe 17.466.192,67 17.313.699,65
b) Andere übrige sonstige betrieb liche Aufwendungen 26.523.064,17 23.947.894,92
43.989.256,84 41.261.594,57
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.432 ,39 2.025,77
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 76.176,88 347,51
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.702.108,19 2.014.185,99
12. Ergebnis nach Steuern 7.287.537,59 20.188.981,96
13. Sonstige Steuern 352.834,59 351.291,40
14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gew inn -6.934.703,00 -19.837.690,56
15. Jahresergebnis 0,00 0,00
Münster, den 08. Mai 2024
Stadtnetze Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtnetze Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.)
stoffe und für bezogene Waren
Anlage 3
Seite 1
Stadtnetze Münster GmbH
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023 (1. Januar – 31 . Dezember)
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster, (Gese llschaft) wurde mit notarie ller Urkunde vom
24. September 2005 gegründet und am 26. Oktober 200 5 unter HRB 10209 in das Handels-
register des Amtsgerichts Münster eingetragen.
Mit Vertrag vom 26. Juni 2020 wurde der Te ilbetrieb Versorgungsnetze von der Stadtwerke
Münster GmbH auf die Stadtnetze Münster GmbH ausgeg liedert. Die Ausg liederung wurde
am 19. August 2020 im Handelsregister eingetragen und erfolgte mit wirtschaftlicher Rückwir-
kung auf den 1. Januar 2020.
I.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der J ahresabschluss u nd der Lagebericht wurde entsprechend dem Gese llschaftsvertrag
nach den für große Kapitalgese llschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie des EnWG aufgestellt. Unter Berück-
sichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden Besonde rheiten wurde die Darstellung der
Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um den Posten „Verteilungsanlagen” erweitert.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Sie ist verpflichtet, den
Jahresabschluss und den Lagebericht nach § 316 ff. HGB sowie die Or dnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG prüfen zu lassen.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren an-
gewandt.
II. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wur-
den beibehalten.
Entgeltlich erwor bene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegens tände der Energie- und Wa sser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berü cksichtigt. Die Zuschlagssätze für die
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den m aßnahmenbeteiligten techni schen
Funktionsbereichen zwischen 1,5 und 6,0 Prozent. Sie bemessen sich nach den Herstellungs-
kosten vor Regiegemeinkosten. Der Zu schlagssatz für Lagergemeinkosten beträgt einund-
zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdka pitalzinsen sind nicht in die Herstel-
lungskosten ei ngegangen. Erhaltene Zu schüsse wur den, soweit es sich nicht um von An-
schlussnehmern erhaltene Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz (BKZ) und Netzan-
schlusskostenbeiträge (NAK) handelte, von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abge-
setzt.
Anlage 3
Seite 2
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
zu Grunde.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 – 7 Jahre
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 7 – 50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 – 55 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 – 22 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 – 14 Jahre
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 € werden unmittelbar als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 251 € und 800 € werden im
Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert.
Die Finanzanlagen betreffen Ausleihungen an Mitarbeiter und werden in Höhe des Nennwerts
abzüglich erhaltener Tilgungen ausgewiesen.
Die Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe sind unter Berü cksichtigung von Ab schreibungen gem.
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortge schriebenen, durch schnittlichen An schaffungskosten oder zum
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Ab schlussstichtag bewertet. Die Vo rräte beinhalten
noch nicht abgerechnete Aufträge an Dritte (unfertige Leistungen) in Höhe von 3.909 T€ (Vor-
jahr 3.453 T€).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berüc ksichti-
gung des erkennbaren Ausfa llrisikos bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos
wird eine Pau schalwertberichtigung geb ildet. Seit dem Geschäftsjahr 2015 werden Erstat-
tungsansprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber, welche sich aus dem Belastungsaus-
gleich für Einspeisevergütungen bzw. der Abrechnung der gesetz lichen Umlagen ergeben,
periodengleich aktiviert. Für das Jahr 2023 wurden 1.148 TEUR innerhalb der sonstigen Ver-
mögensgegenstände berücksichtigt.
Liquide Mittel werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die von den An schlussnehmern erhaltenen BKZ sowie NAK wer den nach den Regelungen
des Energiewirtschaftsrechts und weiterführenden Schreiben der Finanzverwaltung in passive
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, die über 20 Jahre aufgelöst werden.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmänn ischer Beurteilung not-
wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden alle Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten ausreichend berücksichtigt.
Die unter den Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen ausgewiesenen
Rückstellungen für Deputatverpflichtungen werden nach dem versicherungsmathemati schen
Verfahren der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämie) ermittelt.
Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entspre-
chenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Ge-
schäftsjahren ergibt. Dementsprechend wurde in Verbin dung mit der Rü ckstellungsabzin-
sungsverordnung der für Ende Dezember 2023 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe
von 1,82 % bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein bezogen. Weiterhin wurden eine Kosten-
steigerung von 2,5 % p. a. und eine Fluktuationsrate von bis zu 2 % p. a. in die versicherungs-
mathematischen Berechnungen einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Anlage 3
Seite 3
Die Gese llschaft ist Mitg lied der Kommunalen Versorgung skasse Westfalen-Li ppe ( KVW),
Münster. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung
eine zusätz liche Alters- und Hinterb liebenenversorgung zu gewähren. Die Gese llschaft hat
sich bei Begründung der Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach
dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehm er kommunaler Verwaltungen und Be-
triebe (VNS TV-G) zu versichern sind. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug der Umlage-
satz 4,5 % zuzüg lich eines S anierungsgeldes in Höhe von 3,25 % (Abrechnung sverband I)
bzw. 6,9 % (Abrechnung sverband II). Die Umlage im Abrechnung sverband I und das Sanie-
rungsgeld werden von der Gese llschaft allein getragen. Im Abrechnungsverband II trägt die
Gesellschaft 6,5 %, auf die Arbeitnehmer entfa llen 0,4 %. Die Summe der beitragspf lichtigen
Entgelte für das Jahr 2023 beträgt 21.675 T€ (Vorjahr 20.624 T€). Für den auf die Gesellschaft
entfallenden Teilbetrag der Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVW wurde
für den Stichtag 31. Dezember 2023 ein Wert in Höhe von 27.063 T€ ermi ttelt. Die Ermittlung
des Unterdeckungsbetrags erfolgte nach versicherung smathematischen Gr undsätzen der
“Projected Unit Credit Method". Als Rechnungsgrundl agen wurden dabei die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, der Rechnungszins auf Basis eines 10jährigen Betrach-
tungszeitraums und einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß Rückstellungs-
abzinsungsverordnung in Höhe von 1,82 %, künftige Gehaltssteigerungen von 1,5 % p. a. und
eine Rentendynamik in Höhe von 1,0 % p. a. berücksichtigt. Für die Unterdeckung wurden bis
zum 31. Dezember 2023 12.280 T€ unter den Pensionsr ückstellungen bilanziert, so dass die
verbleibende Deckungslücke 14.783 T€ beträgt. Die Höhe der Zuführung im Berich tsjahr be-
trug 739 T€.
Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angeno mmenen Restlaufzeit von 15 Jahren
(1,74 %) unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,0 % p. a. sowie einer Fluktuations-
rate von bis zu 2,0 % p. a. versicherungsmathematisch ergibt.
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 gebildet; die Abzinsung erfolgt gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschni ttlichen Marktzinssatz unter Berücksichti gung
eines Gehaltstrends von 2 % p. a. Der vertrag lichen Ausgestaltung der Altersteilzeitverpflich-
tung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen
zwischen den handels- und steue rrechtlichen B ilanzansätzen geb ildet, soweit dies nach
§ 274 HGB zulässig ist. Im Rahmen des Organschaftsverhältnisses mit der Stadtwerke Müns-
ter (Organträger) werden diese dort ermittelt und angegeben.
Anlage 3
Seite 4
2. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Abweichend
zu den Vorjahren werden nur noch die im laufenden Jahr erhaltenen Zuschüsse ausgewiesen.
Der von der Stadtwerke Münster GmbH ausgegliederte und auf die Stadtnetze Münster GmbH
übertragene Te il des Wärmenetzes der ehema ligen Westfä lische Fernwärmeversorgung
GmbH wird jeweils mit historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (23.235.016,83 €)
sowie kumulierten Abschreibungen (18.157.720,70 €) im Anlagenspieg el unter den jeweiligen
Zugängen ausgewiesen. Dies betrifft bei den Zugängen mit 3.672,60 € die i mmateriellen Ver-
mögensgegenstände, mit 111.935,19 € die Grundstü cke und Bauten, mit 21.809.447,29 € die
Verteilungsanlagen, mit 513.578,30 € die techni schen Anlagen und Ma schinen und mit
117.430,79 € die Betriebs- und Ge schäftsausstattung. Bei den Ab schreibungen betrifft dies
mit 2.633,60 € die immaterie llen Vermögensgegenstände, mit 79.884,72 € die Grunds tücke
und Bauten, mit 17.486.918,29 € die Verte ilungsanlagen, mit 480.759,30 € die techni schen
Anlagen und Maschinen und mit 107.524,79 € die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dane-
ben wurden im Rahmen der Übertragung auch Anlagen i m Bau in Höhe von 678.952,66 €
übernommen.
Die Finanzanlagen werden mit einem Zinssatz von 2,5 % p. a. verzinst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen A brechnungen aus Netznutzung
gegen dritte Lieferanten im Netz Münster, verminder t um die darauf bereits erhaltenen Ab-
schlagszahlungen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch die anteilige
Verbrauchsabgrenzung des Lieferjahres zum Bilanzstichtag enthalten. Wie im Vorjahr wurden
Forderungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amp rion GmbH, Dortmund, mit Verbind-
lichkeiten gegenüber selbigem verrechnet, da hierdurch eine klarere und übersichtlichere Dar-
stellung der Vermögenslage erreicht wird.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesent lichen Steuererstattungsansprü-
che sowie Erstattungsansprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber, welche sich aus dem
Belastungsausgleich für Einspeisevergütungen ergebe n. Von den sonstigen Vermögensge-
genständen entstehen 425 T€ (Vorjahr 1.377 T€) rech tlich erst nach dem Stichtag. Es handelt
sich hierbei um noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge.
Alle Forderungen haben eine Laufzeit unter einem Jahr.
Die Erhöhung des Stammkapitals (102 T€, VJ 101 T€) sowie der Kapitalrücklage (163.490 T€,
VJ 159.171 T€) stehen im Zusammenhang mit der Übern ahme des bei der Stadtwerke Müns-
ter GmbH ausgegliederten Fernwärmenetzes der Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH.
Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Münster GmbH.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhalten eine Rückstellung
für Deputatverpflichtungen (2.033 T€) sowie eine Rü ckstellung zur Abdeckung der Verpflich-
tungen aus einer mög lichen Unterdeckung KVW (12.280 T€). Der Unter schiedsbetrag nach
§ 253 Abs. 6 HGB beträgt bezüg lich der Deputatrü ckstellung 37 T€ und der Sanierungs-
geldrückstellung 555 T€.
Für noch zu zahlende Strom- und Erdgassteuern wurde eine Steuerrückstellung gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 10.876 T€ betreffen im Wesent lichen Rückstellun-
gen für drohende Verluste aus dem Glasfaserausbau (3.995 T€) sowie zu ersta ttende Beträge
im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse (2.394 T€), das Regu lierungskonto Strom
(542 T€), ausstehende Eingangsrechnungen (464 T€), Kosten der Marktraumumstellung Gas
Anlage 3
Seite 5
(164 T€) sowie ausstehende Gebührenabrechnungen (16 3 T€). Daneben bestehen Rüc kstel-
lungen für noch au szugleichende Personalaufwendungen (Mehrarbei t, Leistungszulage, Al-
tersteilzeit, Jubiläum etc.) in Höhe von 2.756 T€.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Beste llungen wurden für noch nicht fertiggeste llte Hausan-
schlussarbeiten vereinnahmt.
In den Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auch die Abgr enzung der Ein-
speiseaufwendungen zum Bilanzstichtag enthalten.
Die gegenüber verbundenen Unternehmen bilanzierten Verbindlichkeiten entfallen im Wesent-
lichen mit 52.212 T€ auf ein langfristiges Gese llschafterdarlehen und mit 97.662 T€ auf die
Gewährung von Kontokorrentkrediten durch den Gesellschafter. Sofern zulässig, werden For-
derungen gegen die Gesellschafterin mit den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafte-
rin verrechnet. Hinsichtlich der Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten gemäß § 265
Abs. 3 HGB wird ergänzend auf den Tätigkeitsabschluss verwiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten (4.500 T€),
erhaltene Zuschüsse für noch im Bau befindliche Maßnahmen (252 T€), kreditori sche Debito-
ren (491 T€) sowie erhaltene Sicherheitsleistungen (6 T€).
Für die von den An schlussnehmern empfangenen BKZ und NAK wurde ein pa ssiver Rech-
nungsabgrenzungsposten (33.010 T€) geb ildet, der ratierlich mit 5 % p. a. aufgelöst wird.
Anlage 3
Seite 6
3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse in Höhe von 263.924 T€ beinhalten im Wesent lichen die Netzentgelte und
die von den Letztverbrauchern vereinnahmten gesetz lichen Umlagen (168.758 T€), Erträge
aus dem Belastungsausgleich nach EEG bzw. KWKG (22.489 T€), Bau- und Betriebsleistun-
gen sowie Wasserlieferungen an die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH (32.467 T€)
und Erträge aus der Abrechnung von Mehrmindermengen Strom und Gas (23.440 T€). Sie
wurden im Einzugsgebiet von Münster erzielt.
Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 16.783 T€ resultieren übe rwiegend aus Leistun-
gen im Bereich der Versorgungsnetze.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (1.291 T€) enthalten Aufwandserstattungen für die Koope-
ration Landwirtschaft/Wasserwirtschaft Münster (636 TEUR, davon periodenfremd 281 TEUR)
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens (109 T€),
Schadenersatzansprüche (188 T€), sowie aus der Aufl ösung von sonstigen Rü ckstellungen
(91 T€).
Der Materialaufwand (177.714 T€) weist im Wesent lichen Aufwendungen für Instandset-
zung/Reparaturen (42.836 T€), die Nutzung vorgelagerter Netze (28.219 T€), Netzeinspeisung
(23.894 T€), Verlustenergien (20.200 T€) sowie Umla gen des vorgelagerten Netzbetreibers
(15.087 T€) auf.
Der Personalaufwand (31.787 T€) ist im Berichtsjahr in Folge der Personalentwicklung gestie-
gen. Im Jahr 2023 wurden durch schnittlich 364 (Vorjahr 349) Mitarbeiter beschäftigt. Die Be-
legschaft bestand durchschnittlich aus 323 (Vorjahr 313) vollzeitbeschäftigten und 41 (Vorjahr
36) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (43.989 T€) beinhalten hauptsäch lich Aufwendun-
gen im Zusammenhang mit den Servicevereinbarungen der Stadtwerke Münster (19.645 T€),
die Konzessionsabgaben an die Städte Münster und Drensteinfurt (17.466 T€), IT-Di enstleis-
tungen (2.877 T€) und Beratungsleistungen (1.007 T€ ).
Das Finanzergebnis resultiert aus der Verzinsung de s Gesellschafterdarlehens zur Finanzie-
rung des durch den Übergang des Te ilbetriebs Versorgungsnetze übertragenen Anlagever-
mögens (1.444 T€), Zinsen für kurzfristige Liquidit ätshilfen der Gesellschafterin Stadtwerke
Münster GmbH (2.971 T€) sowie durch Aufzinsungen von Rückstellungen. Diese entfallen na-
hezu vollständig auf Pensionsrückstellungen (264 T€; Vorjahr 244 T€).
Das Ergebnis der Gesellschaft wird durch sonstige Steuern in Höhe von 353 T€ (Energiesteu-
ern 207 T€, Grundsteuern 89 T€ , Kraftfahrzeugsteuer 26 T€, sonstige 31 T€) belastet.
III. Angaben zum Jahresergebnis
Gemäß des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird das Ergebnis vor Gewinn-
abführung in Höhe von 6.935 T€ an die Gese llschafterin Stadtwerke Münster abgeführt.
Anlage 3
Seite 7
IV. Ergänzende Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den Pacht- und Betriebsführung sverträgen mit der Stadtwerke Münster GmbH und der
smartOPTIMO GmbH & Co. KG ergibt sich für die Jahre 2024 und 2025 jeweils eine Zahlungs-
verpflichtung in Höhe von 36.058 T€.
Aus Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren resultieren jährliche
Verpflichtungen in Höhe von 72 T€.
Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen beliefen sich zum 31. Dezember 2023
auf 26,7 Mio. €.
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe
2.1 Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Franz Süberkrüb, Laer, Vorsitzender der Geschäftsführung
Frau Alexandra Rösing, Coesfeld
2.2 Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2023 409 T€ und setzten sic h wie
folgt zusammen:
3. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Von der Gesellschafterin Stadtwerke Münster wurden folgende wesentliche Leistungen bezo-
gen:
Netzverluste 20. 211 T€, Mehr-/Mindermengen Strom/Gas 16.649 T€, Dien stleistungen im
Rahmen der Servicevereinbarungen 15.401 T€, Stromei nspeisung und KWK-Vergütung de-
zentraler Anlagen 4.339 T€, Miete Betriebsgrundstü cke 4.244 T€, Energiebezug der Netze
3.495 T€, Entgelt für dezentrale Einspeisung 1.769 T€, Bau- und Betriebsleistungen 867 T€.
Anlage 3
Seite 8
An die Gesellschafterin wurden im Wesentlichen folgende Leistungen abgerechnet:
Netzentgelte 124.637 T€, Bau- und Betriebsleistunge n 22.584 T€, Mehr-/Mindermengen
Strom/Gas 16.189 T€, Wa sserlieferungen 9.883 T€.
4. Abschlussprüferhonorar
Auf die A ngabe des Ab schlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichte t, we il
diese im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist.
5. Geschä fte mit nahestehe nden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen
zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2023 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Personen abge-
schlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.
6. Einbeziehung in Konzernabschluss
Der Jahresab schluss der Gese llschaft wird in den Konzernab schluss der Gese llschafterin,
Stadtwerke Münster GmbH, Münster (Stadtwerke Münster), einbezogen (kleinster und größter
Konsolidierungskreis), welcher wiederum in den Gesamtabschluss der Stadt Münster eingeht.
Der Konzernabschluss ist am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich und wird im Bundesan-
zeiger elektronisch veröffentlicht.
7. Nachtragsbericht
Die Stadtnetze Münster haben sich im Januar 2024 mi t einem Anteil von 51 % an dem Tief-
und Rohrbauunternehmen Seck GmbH aus Herne beteiligt, um nachhaltig Kapazitäten für die
zukünftigen Investitionen in den Versorgungsnetzen sicherzustellen.
Münster, den 08. Mai 2024
Stadtnetze Münster GmbH
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Anlage 3
Seite 9
Stand am Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand am Sta nd am Zugänge** Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Sta nd am
01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 31.12.2023 31.12.2023 3 1.12.2022
€ € € € € € € € € € € € €
I.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, 6.916.287,78 799.85 8,93 36.347,24 52.747,12 - 7.732.546 ,59 5.254.533,64 pA 463.762,87 36.347,24 - 5.701.875,42 2.030.671,17 1.661.754,14
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche gA 19.926,15
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Summe I. 6.916.287,78 799.858,93 36.347,24 52.747,12 - 7. 732.546,59 5.254.53 3,64 483.689,02 36.347,24 - 5.701.875,42 2.030.671,17 1.661.754,14
II.
1. Grundstücke und Bauten 54.221.874,92 202.312 ,64 6.239,49 151.859,83 - 54.569.807 ,90 33.162.007,14 pA 634.913,15 - - 33.796.920,29 20.772.887,61 21.059.867,78
2. Verteilungsanlagen 815.121.205,92 57.330.53 1,45 193.076,39 9.343.641,61 1.874. 161,02 879.728.141,57 567.407.313,92 pA 30.530.462,60 193.076,39 - 597.744.700,13 281. 983.441,44 247.713.892,00
3. Technische Anlagen und Maschinen 42.047.794,30 876.330 ,65 20.431,72 818.684,88 - 43.722.378, 11 29.873.453,30 pA 1.503.257,78 1.532,97 - 31.375.178,11 12.347.200,00 12.174.341,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 22.437.663,69 1.722.466,78 410.972,80 322.772,84 - 24.071.930,51 17.289.430,69 pA 1.588.885,30 410.918,80 - 18.532.889,51 5.539.041,00 5 .148.233,00
gA 65.492,32
5. Geleistete Anzahlungen und 19.873.826,49 39.285.708,37 - 10.689.706,28 - - 48.469.828,5 8 - - - - - 48.469.828, 58 19.873.826,49
Anlagen im Bau
Summe II. 953.702.365,32 99.417.349,89 630.720,40 52.747,12 - 1.874.161,02 1.050.562.086 ,67 647.732.205,05 34.323.011,15 605 .528,16 - 681.449.688,04 369.112.398,63 305.970.160 ,27
Summe I. und II. 960.618.653,10 100.217.208,82 667.067,64 0,00 1.874.161,02 1.05 8.294.633,26 652.986.738,69 34.806.700,17 641.875,40 - 687.151.563,46 371.143.069,80 30 7.631.914,41
III.
Sonstige Ausleihungen 68.333,07 - 19.489,30 - - 48.843,77 - - - - - 48.843,77 68.333,07
Summe Finanzanlagen 68.333,07 - 19.489,30 - - 48.843,77 - - - - - 48.843,77 68.333,07
G e s a m t 960.686.986,17 100.217.208,82 686.556,94 0,00 1.874.161,02 1.058.343 .477,03 652.986.738,69 34.806.700,17 641.875,40 - 687.151.563,46 371.191.913,57 307.700 .247,48
Erläuterung der Abkürzungen: pA 34.721.281,70
gA 85.418,47
pA = planmäßige Abschreibungen
gA = geringwertige Anlagegüter/Vollabsch reibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
* = incl. Zugänge aus Übernahme von W estfälische Fernwärmeversorgung GmbH in Höhe von 23 .235.016,83 €
** = incl. Zugänge aus Übernahme von Wes tfälische Fernwärmeversorgung GmbH in Höhe von 18.1 57.720,70 €
Stadtnetze Münster GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte
Finanzanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Zugänge*
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Anlage 4
Seite 1
Lagebericht der Stadtnetze Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023
1. Gr undlagen des Unternehmens
1.1. Geschäftsmodell
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster (Stadtnetze Münster) ist eine 100%ige Toch-
tergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke M ünster). Die
Stadtnetze Münster betreibt Strom-, Gas-, Wa sser- und Wärmeversorgungsnetze in
ihren Konzessionsgebieten sowie die Wasserwerke in Münster.
Das Kerngeschäft der Stadtnetze Münster ist die Planung, der Betrieb, die Instandhal-
tung sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Versorgungsnetze und Wasserwerke. Die
Stadtnetze Münster übernimmt in ihren Konzessionsgebieten die Marktrolle des grund-
zuständigen Messstellenbetreibers. Zudem werden Bau- und Betriebsführungsleistun-
gen insbesondere für die Ge schäftsfelder Straßenbeleuchtung und Glasfaser der
Stadtwerke Münster erbracht.
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieblichen Strukturen
dar. Die Tätigkeiten der Stadtnetze Münster als Verteilungsnetzbetreiber im Sinne des
§ 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG werden in dem Abschnitt "Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage" erläutert.
Die St adtnetze Münster hat mit der smartOPTIMO GmbH & Co. K G, Os nabrück
(smartOPTIMO), einen Vertrag über Dienstleistungen für den Betrieb von Messstellen
und Messung abgeschlossen. Von der smartOPTIMO werden die dafür notwendige n
Betriebsmittel gepachtet.
Zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten wurde eine Servicevereinbarung mit der
Stadtwerke Münster abgeschlossen. Leistungsumfang und Preise werden jähr lich an
die benötigte Leistungsmenge und die hierfür entstehenden Kosten angepasst.
Zwischen der Stadt netze M ünster und der Stadtwerke Münster besteht ein Ergeb -
nisabführungsvertrag. Das Jahresergebnis 2023 wird an die Stadtwerke Münster ab-
geführt.
1.2. Ziele und Strategien
Die aus den Zielen der Stadtnetze Münster abgeleitete U nternehmensstrategie, die
eine Perspektive bis 2030 aufzeigt, umfasst insbesondere die Kernthemen „Transfor-
mation der Energienetze“, „Zukun ftsfähige Wa sserversorgung“ so wie „ Energieeffizi-
enz, Klimaneutralität und Umweltschutz“. Die „Transformation der Energienetze“ zielt
dabei auf die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ab und soll eine erneuerbare
Energieversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtnet ze Münster ermög lichen. Der
Fokus auf eine „Zukun ftsfähige Wasserversorgung“ ist auch aufgrund des Münst era-
Anlage 4
Seite 2
ner Bevölkerungswachstums unabdingbar. Bei jeglichen Zukunftsbetrachtungen spie-
len Nachhaltigkeit u nd Effizienz eine bedeutende Ro lle und gehören zum Kern der
Strategie.
Ziel der Stadtnetze Münster ist es, a lle Letztentscheidungsprozesse zu beherrschen.
Hierzu gehören die Ge schäftsprozesse mit a llen Netzkunden, a lle diskriminierungs-
sensiblen Prozesse wie auch die selbständige Ausführung des Betriebs der V ersor-
gungsnetze und der Wa sserwerke. Bei unterstützenden Tätigkeiten wird ein Auftrag-
geber-Auftragnehmer-Prinzip umgesetzt.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtnetze Münster werden alle Netz-
kunden betreut. Dies gilt für Lieferanten, Endkunden, Einspeiser so wie Messstellen-
betreiber und Messdienstleister. Dabei ist die angemessene Gleichbehandlung Hand-
lungsmaxime für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards, zur Gewährleistung einer siche-
ren und zuverlässigen Versorgung, werden auch durch unabhängige Experten geprüft.
Das Qualitätsmanagement in den technischen Bereichen ist nach ISO 9001 zertifiziert.
In diesem Rahmen erfolgte auch eine Zertifizier ung des techni schen Sicherheitsma-
nagements (TSM) für die Ga sversorgungsanlagen durch den deutschen Verein de s
Gas- und Wasserfaches e.V.. Die Zertifizierung des technischen Sicherheitsmanage-
ments in den Sparten Energie- und Wasserversorgung ist im Jahr 2024 angelaufen.
Zusätzlich haben sich die Stadtnetze Münster im Jahr 2023 nach ISO 50001 Ener-
giemanagement zertifizieren lassen. Das Informations-Managementsystem ist im Zu-
sammenhang mit den Anforderungen des IT-Sicherheitskatal oges gem. § 11 EnWG
zertifiziert.
2. Wirtscha ftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Geschäftsjahr 2023 ist gekennzeichnet dur ch eine Ber uhigung der Strom- und
Gasmärkte im Zuge einer sich abschwächenden Energie krise. Die Energiepreise ha-
ben sich stab ilisiert, w enngleich auf einem höheren Preisniveau als zu Begi nn der
Energiekrise und des Ukraine-Krieges. Der Anstieg der Verbrauche rpreise liegt wei-
terhin deutlich über dem von der europäischen Zentralbank angestrebten Zielniveau.
Der Strom- und Erd gasverbrauch ist aufgrund des höheren Preisniveaus in Verbi n-
dung mit einer milden Witterung wie im Vorjahr von Verbrauchseinsparungen geprägt.
Der gesetzliche Rahmen für die Transformation der Versorgungsinfrastruk tur hin zur
Klimaneutralität hat sich mit dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäud eenergie-
gesetz weiter konkretisiert. Insbesondere der kommunalen Wä rmeplanung kommt in
der Umsetzung eine besondere Bedeutung zu. Die Energiewende macht gro ße An-
strengungen a ller Beteiligten und er hebliche Investitio nen in die Versorgung sinfra-
struktur erforderlich.
Die Durchführung von Baumaßnahmen wird jedoch aufgrund von stetig steigenden
Ansprüchen in den Bereichen Kampfmittelüberprüfung, Verkehr ssicherung, Schut z
Anlage 4
Seite 3
von Grünflächen/Baumbeständen, Bodenmanagement, behördlicher Genehmigungs-
verfahren und spartenübergreifender Synchronisation imm er komplexer und aufwän-
diger. Hinzu kommen unverändert erheb liche Prei ssteigerungen bei Material so wie
Tief- und Leitungsbauleistungen und eine Verlängerung von Lieferzeiten.
Strom- und Gasnetz:
Für den wirtschaftlichen Betrieb von Strom- und Gasnetzen sind die recht lichen Vor-
gaben und deren regulatorische Umsetzung prägend. Neben dem Energiewirtschafts-
gesetz (EnWG) und der Vielzahl der sich darin begründenden Verordnungen sind auch
die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes (KWKG) von Bedeutung. Die Umsetzung der Energiewende u nd
der hierfür von Gesetzgeber und Regulierungsbehörden geschaffene Rahmen haben
großen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Stadtnetze Münster.
Die derzeit noch gültige Anreizregu lierungsverordnung (ARegV) sieht die Festlegung
von Erlösobergrenzen für das Strom- und Gasnetz jew eils für eine f ünfjährige Regu-
lierungsperiode durch die Bundesnetzagentur bzw. eine L andesregulierungsbehörde
vor. Im Jahr 2023 endete die dri tte Regulierungsperiode für Stromnetzbetreiber. Die
Festlegung der Erlösobergrenzen für die dritte Regu lierungsperiode liegen der Stadt-
netze Münster vor. Für Gasnetzbetreiber hat im Jahr 2023 bereits die vierte Regu lie-
rungsperiode begonnen. Der Stadtnetze Münster wurden von der Landesregulierungs-
behörde die wesentlichen Eingangsgrößen für die Bestimmung der Erlösobergrenzen
mitgeteilt. Die endgültige Festlegung der Erlösobergrenzen ist jedoch noch nicht er-
folgt.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Die Stadtnetze M ünster hat die Marktro lle des grundzust ändigen Messstellenbetrei-
bers. In der Ro lle des gr undzuständigen Me ssstellenbetreibers wird die St adtnetze
Münster den im Me ssstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelten Rollout von inte lligen-
ten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen umsetzen.
Sonstige Sparten:
Die Energiewende hat das Ziel, die Wärmeversorgung auf erneuerbare und klimascho-
nende Energien umzustellen. Dies wird einen Ausbau und eine Nachverdichtung der
Fern- und Nähwärmenetze bedingen. Gleichzeitig wird eine effizientere Energienut-
zung in den Untern ehmen und Haushalten gefördert und eingeforder t. Dies reduziert
im Gegenzug die Auslastung der Gas- und Wärmenetze. Zusätzlich steht die Wärme-
versorgung über Fern- und Nahwärmenetze in Konkurrenz zur Versorgung durch an-
dere Energieträger. Insbesondere besteht eine Wechs elwirkung zu den regu lierten
Gasnetzen u nd der zunehmenden Wä rmeerzeugung mit strombetriebenen Wärme-
pumpen.
Über die kommunale Wärmeplanung werden in den nächsten Jahren wichtige Eckpfei-
ler für den zukünftigen Ausbau und die Nutzung von Fern- und Nahwärmenetzen ge-
setzt.
Anlage 4
Seite 4
Für die Wasserversorgung findet regelmäßig ein Benchmark zwischen Wasserversor-
gungsunternehmen statt. Diesen Benchmark erkennen die Landesregierung und die
im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde an. Die Wa sserversor-
gungsnetze und Wasserwerke sind Teil des Benchmarks.
2.2. Geschäftsverlauf
Zur intern en Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten
finanziellen und nich tfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
· Umsatzerlöse
· Durchleitungsmengen Strom und Gas sowie Wassererzeugung
· Investitionen
· Jahresergebnis vor Ergebnisabführung
· Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Strom- und Gasnetz:
Die Erlösobergrenzen in den Sparten Strom- und Gasnetz wurden ents prechend den
Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 1. Januar 2023 angepasst.
Die Anpassung erfolgte im Strom netz auf Basis der vorliegenden Festlegung der Er-
lösobergrenzen der dritten Regulierungsperiode. Im Gasnetz wurden die von der Re-
gulierungsbehörde mitgeteilten Eingangsgrößen verwendet und im Übrigen auf sach -
gerechte Annahmen zurückgegriffen. Ebenso berücksichtigt wurden der Verbraucher-
preisindex des Jahres 2021 und die beantragten Kapi talkostenaufschläge für das
Strom- und Gasnetz.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde in der S parte Stromnetz ein Umsatz aus Netzent-
gelten von 75.594 T€ geplan t. Die Umsatzerlöse aus Netz entgelten beinhalten auch
die Erlöse au s dem Messste llenbetrieb für konventione lle Messeinrichtungen sowie
Konzessionsabgaben. Die erzielt en Umsatzerlöse aus Netzentgelten liegen mit
75.086 T€ geringfügig unter den geplanten Umsätzen. Die niedrigeren Umsatzerlöse
sind auf eine im Vergleich zum Plan um 3,8 % auf 1. 135 Mio. kWh verringerte Durch-
leitungsmenge zurückzuführen. Die Verringerung der Mengen resultiert insbesondere
aus Verbrauchsrückgängen im Zusammenhang mit der Energiekrise.
Die Umsatzerlöse aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wä rme-
Kopplungsgesetz (KWKG) und anderen gesetz lichen Umlagen stellen für Stromnet z-
betreiber, mit Ausn ahme von Periodenverschiebungen, dem Grunde nach durchlau-
fende Posten dar. Ersta ttungsansprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber aus
dem Belastungsausgleich für Einspeisevergütungen un d aus der Abrechnung der
gesetzlichen Uml agen wer den periodengleich aktiviert, sofern der Ersta ttungsan-
spruch bereits im laufenden Geschäftsjahr entstanden ist.
Anlage 4
Seite 5
In der Sparte Gasnetz wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Umsatz aus Netzentgel-
ten von 30.909 T€ geplan t. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhalten auch die
Erlöse aus dem Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtungen sowie Kon-
zessionsabgaben. Die erzielten Umsatzerlöse aus Netzentgelten von 31.506 T€ liegen
über dem Niveau der geplanten Umsätze. Der Anstieg ist verursacht durch eine Preis-
erhöhung des vorgelagerten Netzbetreibers für das Jah r 2023. Die Durchleit ungs-
menge von Netzkunden mit einer mengenbezogenen Abrechnung liegt mit 1.843 Mio.
kWh geringfügig über dem geplanten Niveau, wobei es jedoch bei der höherpreisigen
Netznutzung durch Standardlastprof ilkunden zu einem Rü ckgang der Durchleitung s-
menge von 3,5 % gegenüber Plan gekommen ist.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Einbau von modernen Messeinrichtungen weiter vo-
rangetrieben. Intelligente Messsysteme wurden dagegen nur in sehr geringer Stü ck-
zahl eingebaut. Die erzielbaren Erlöse sind durch die gesetz lich festgelegten Preis-
obergrenzen begrenzt. Der Austausch alter Stromzähl er durch inte lligente Messsys-
teme und moderne Messeinrichtungen wird sich noch über einen Zeitraum von 8 Jah-
ren erstrecken. Die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Erlöse in Höhe von 1.008 T€ lie-
gen aufgrund von zeitlichen Verschiebungen beim Einbau von intelligenten Messsys-
temen unter den geplanten Erlösen in Höhe von 1.111 T€.
Sonstige Sparten:
Mit dem Ziel einer Zusammenführung der Wä rmeversorgung in Münster wurde das
zuvor von der Westfäli sche Fernwärmeversorgung GmbH, einem Tochterunterneh-
men der Stadtwerke Münster, betriebene Wärmenetz rückwirkend zum 01.01.2023 auf
die Stadtnetze Münster übertragen. Der Teilbetriebsübergang umfasste insbesondere
das zum Wärmenetz zugehörige Sachanla gevermögen mit einem Restbuchwert von
5,1 Mio. € so wie die im Netzbetrieb tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten resultieren insbesondere aus der Nutzung
des Wasser- und Wärmenetzes, der Wa ssergewinnung und au s Bau- und Betriebs-
führungsleistungen für die Geschäftsbereiche Straßenbeleuchtung und Glasfaser der
Stadtwerke Münster. Ebenso werden Erlöse aus Bau- und Betriebsführungsleistungen
für die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG und au s weiteren technischen Leistungen
erzielt.
Die Sparten Wasser- und Wärmenetz unterliegen nicht dem EnWG. Die erzielten Um-
satzerlöse resultieren im Wes entlichen aus Netznutzungsentgelten, die der Stadt-
werke Münster in Rechnung geste llt werden. Es han delt sich zu großen Te ilen um
Pauschalentgelte, welche zu Beginn des Jahres auf Basis der er warteten Mengen-
und Preisentwicklung in den Sparten Wasser- und Wärmenetz vereinbart werden.
Die Wa sserlieferungen der Wa sserwerke wer den mit einem Referenzpreis an die
Stadtwerke Münster abgerechnet. Die Umsatzerlöse aus Bau-, Betriebsführungs- und
sonstigen technischen Leistungen basieren auf den entstandenen Kosten bzw. mit den
jeweiligen Kunden vereinbarten Leistungsverzeichnissen.
Anlage 4
Seite 6
In den sonstigen Sparten wurden für das Ge schäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe
von 93.450 T€ erzielt. Die Umsatzerlöse liegen insbesondere aufgrund geringerer Bau-
leistungen für das Geschäftsfeld Glasfaser der Stadtwerke Münster unterhalb der ge-
planten Umsatzerlöse in Höhe von 104.670 T€. Ursäch lich hierfür sind unter anderem
zeitliche Verzögerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren und Kapazitäts-
engpässe im Tief- und Leitungsbau.
Spartenübergreifend:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 77,6 Mio. € in die Versorgungsnetze und Wasserwerke
investiert. Neben dem kontinuierlichen Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausan-
schlüsse einschließlich der zu gehörigen Anlagen war ein wesent licher Schwerpunkt
die Erneuerung der Wasserwerke. Die Investitionsausgaben liegen insbesondere auf-
grund von zeit lichen Verschiebungen bei der Erneuerung der Wasserwerke und von
geleisteten Anzahlungen für die Beschaffung von Großumspannern über dem Niveau
der geplanten Investitionen von 66,8 Mio. €.
Die Stadtnetze Münster haben im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 364 Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zum 31. Dezember 2023 waren 373 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter für das Unternehmen tätig. Die Stadtnetze Münster verfügt über
keine eigene Personalabteilung. Alle Belange des Personalwesens werden dienstleis-
tend von der Stadtwerke Münster erbracht. Die Personalstrategie der St adtnetze
Münster entspricht der bei der Stadtwerke Münster verfolgten Strategie. Die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teil.
Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 6.935 T€ liegt unter dem Planergeb-
nis von 12.306 T€. Neben verbrauchsbedingten Erlösm inderungen im Gasnetz und
höheren Netzverlusten im Wärmenetz sind insbesondere gestiegene Preise im Gla s-
faserausbau für die deutliche Unterschreitung des Planergebnisses verantwortlich. Die
Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verluste im Glasfaserausbau hat das Jah-
resergebnis zusätzlich erheblich belastet. Gleiches g ilt für die Berü cksichtigung des
gestiegenen Zinsniveaus in der Gese llschafterfinanzierung, welche zu einem deut li-
chen Anstieg der Zinsaufwendungen geführt hat. Mehre rlöse aus der Integration der
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH und aus der Abrechnung von Mindermen-
gen im Stromnetz sowie Kosteneinsparungen bei der Vergütung vermiedener Netzent-
gelte konnten den Ergebnisrückgang nur teilweise kompensieren.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das niedrigere Jahresergebnis 2023 insbesondere durch
die außergewöhnlich hohen Preise für Betrieb sverbräuche und Net zverluste, gestie-
gene Preise im Glasfaserausbau und das höhere Zinsn iveau im Zusammenspiel mit
der umfangreichen Investitionstätigkeit geprägt. Diese Preise ffekte konnten im Ge-
schäftsjahr 2023 nur teilweise durch höhere Erlöse und Kosteneinsparungen kompen-
siert werden und haben zu einer Reduzierung de s Jahresergebnisses geführt. Unter
Berücksichtigung dieser Einflüsse ist die Entwicklung und die wirtschaftliche Lage der
Stadtnetze Münster für das Geschäftsjahr 2023 als zufriedenstellend zu beurteilen.
Anlage 4
Seite 7
2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtnetze Münster sind wesentlich ge-
prägt durch die langfristige Kapitalbindung in den Versorgungsnetzen sowie die Regu-
lierungsvorgaben.
Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Investitionen in Höhe von 77,6 Mio. € in immaterie lle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen. Die Umsetzung der strategischen
Ziele der Stadtnetze Münster und das Gelingen der Energiewende machen erhebliche
Investitionen in die Versorgungsnetze und Wa sserwerke erforderlich. Dies zeigt sich
bereits an einem zum Vorjahr deutlich gestiegenen Investitionsvolumen.
Das Umlaufvermögen der Stadtnetze Münster setzt sich unter anderem aus 10.923 T€
Vorräten (Vorjahr: 9.051 T€), 11.239 T€ (Vorjahr: 10.098 T€) Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen, 3.028 T€ (Vorjahr: 32 T€) Fo rderungen gegen verbunde ne
Unternehmen sowie 3.539 T€ (Vorjahr: 4.821 T€) sonstigen Verm ögensgegenständen
zusammen. Der Anstieg der Vorräte betrifft sowohl einen höheren Bestand an unferti-
gen Leistungen als auch eine umfangreichere Bevo rratung von Material für d en Lei-
tungs- und Anlagenbau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren
insbesondere aus der Abrechnung von Netzentgelten s owie gesetzlichen Umlagen.
Die Forderungen aus verbundenen Unternehmen betreffen insb esondere den Lei s-
tungsaustausch mit der Glasfaser M ünster GmbH & Co. KG. Die sonstigen Vermö-
gensgegenstände betre ffen insbeso ndere im Vorjahre svergleich ni edrigere Erstat-
tungsansprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amprion so wie die Umsat z-
steuer.
Der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 330 T€ (Vorjahr: 129 T€) ist im Vergleich
zum Vorjahr leicht gestiegen. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihre finanziel-
len Verpflichtungen zu erfüllen.
Finanzlage
Dem Vermögen steht an Eigenmitteln ein gezeichnetes Kapital von 102 T€ (Vorjahr:
101 T€) und eine Kapitalrü cklage von 163. 490 T€ ( Vorjahr: 159.171 T€) gegenüber.
Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrü cklage im Geschä ftsjahr
2023 resultiert aus der Übertragung des Wärmenetzes der ehemaligen Westfä lische
Fernwärmeversorgung GmbH auf die Stadtnetze M ünster. Die Eigenkapitalquote ist
mit 40,8 % (Vorjahr: 47,9 %) bezogen auf die B ilanzsumme weiterhin als hoch einzu-
stufen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähn liche Verpflichtungen bilden die Verpflich-
tungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Be-
rücksichtigung der langjährigen Zinsentwicklung ab und entwickelten sich planmäßig.
Insbesondere dem Risiko einer mög lichen Unterdeckung der Kommunale Versor-
gungskassen Westfalen-Lippe, Münster, wur de durch die ratier liche B ildung einer
Rückstellung entgegengewirkt.
Anlage 4
Seite 8
Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 6.541 T€ erhöht. Der Anstieg re sultiert
insbesondere aus der Zuführung zu den Rüc kstellungen für mögliche Rückzahlungs-
verpflichtungen von im Jahr 2023 erhalten en Preisbremsenerstattungen und für dro-
hende Verluste aus schwebenden Geschäften, die info lge der Preisent wicklung im
Glasfaserbau g ebildet wurden. Eine Bildung von Rü ckstellungen für unterla ssene
Netzinstandhaltungen war nur in geringem Umfang not wendig. Sofern für erhaltene
Lieferungen und Leistungen no ch keine Ein gangsrechnungen vorlagen, wurden die
zugehörigen Aufwendungen über die B ildung einer Rü ckstellung für ausstehende
Rechnungen periodengerecht abgegrenzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.207 T€ (Vorjahr:
17.413 T€) liegen auf dem Niveau des Vorjahres und betreffen insbesondere Tief- und
Leitungsbauleistungen sowie Einspeisevergütungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 154.591 T€
(Vorjahr: 104.023 T€) bestehen zu 154.588 T€ gegenü ber dem Gese llschafter. Die
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter werden wie im Vor-
jahr miteinander verrechnet, sofern die Vorau ssetzungen hierfür erfüllt sind. Die Ver-
bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von 52.212 T€
(Vorjahr: 54.220 T€) auf ein langfristiges Gese llschafterdarlehen und in Höhe v on
97.662 T€ (Vorjahr: 32.458 T€) auf die Gewährung vo n Kontokorrentkrediten durch
den Gesellschafter. Mit dem Gesellschafter ist eine laufzeitadäquate und marktübliche
Verzinsung der Darlehen vereinbart.
Die von den Anschlussnehmern erhaltenen Baukostenzuschüsse und Netzanschluss-
kostenbeiträge werden entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsrechts in
passive Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über 20 Jahre aufgelöst.
Die Bilanzsumme (400.642 T€; Vorjahr: 332.243 T€) hat sich um 68.399 T€ erh öht.
Der Anstieg resultiert im Wesent lichen aus der verstärkten Investitionstätigkeit und
dem damit verbundenen Wachstum des Sachanlagevermögens. Der Anteil des Anla-
gevermögens an der Bilanzsumme ist mit 92,6 % sehr hoch und spiegelt die Anlagen-
intensität des Netzbetriebes und der Wassergewinnung wider. Der Anteil der kurzfristig
zur Verfügung stehenden liquiden Mittel liegt unverändert zum Vorjahr bei 0,1 %.
Die Liquidität der Stadtnetze M ünster ist durch die Zugehörigkeit zum Stadtwer ke-
Münster-Konzern gesichert. Der Finanzmittelf onds besteht zum Stichtag au sschließ-
lich aus Bankguthaben.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse wur den mit 169.466 T€ (Vorjahr: 141.979 T€) in den reg ulierten
Sparten Strom- und Gasnetz erzielt. In der Sparte M essstellenbetrieb für inte lligente
Messsysteme und moderne Messeinrichtungen betragen die Umsatzerlöse 1.008 T€
(Vorjahr: 842 T€). In den sonstigen Sparten wurden Umsatzerlöse von 93.450 T€
(Vorjahr: 65.178 T€) erzielt.
Anlage 4
Seite 9
Strom- und Gasnetz:
Die Umsatzerlöse in der Sparte Stromnetz liegen mit 124.872 T€ über dem Niveau des
Vorjahres und gliedern sich wie folgt:
in T€ 2023 2022 Verä nderung
Netzentgelte 75.086 66.203 8.883
Einspeisung EEG/KWKG 22.489 20.876 1.613
Gesetzliche Umlagen 14.754 13.142 1.612
Sonstige Umsatzerlöse 12.543 5.781 6.762
Spartenumsatz Stromnetz 124.872 106.002 18.870
Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhalten auch die Erlöse au s dem Messstel-
lenbetrieb für konventionelle Messeinrichtungen sowie Konzessionsabgaben. Die Um-
satzerlöse aus Einspeis ung EEG/KWK umfassen insbesondere den Belastungsau s-
gleich durch den Übertragungsnetzbetreiber. Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten
überwiegend Erlöse aus Baukostenzu schüssen und Netzan schlusskostenbeiträgen
sowie Mindermengenabrechnungen.
Der Umsatz aus Netzentgelten liegt mit 13,4 % deutlich über dem Vorjahr. Der Anstieg
ist bedingt durch gestiegene Netznutzungsentgelte, welche sich für einen durchschnitt-
lichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr um 18,8 % im Ver-
gleich zum Preisbla tt 2022 erhöht h aben. Die Durchleitungsmenge von 1.135 Mio.
kWh liegt dagegen rund 2,8 % unter dem Vorjahr.
Die Umsatzerlöse aus Einspeisung EEG/KWKG sowie aus gesetzlichen Umlagen stel-
len für die Stadtnetze Münster, mit Ausnahme von Per iodenverschiebungen, grund-
sätzlich durchl aufende Posten dar. Der Anstieg der Erlöse aus Eins peisung
EEG/KWKG resultiert ins besondere aus dem erheb lichen Zubau dezentraler Erzeu-
gungsanlagen sowie gestiegenen Marktprämien.
Der deutliche Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse resultiert aus höheren Strompreisen
für die Abrechnung von Mindermengen an Lieferanten. Den gestiegenen Umsatzerlö-
sen aus der Abrechnung von Minde rmengen stehen höhere Materialaufwendungen
aus der Abrechnung von Mehrmengen gegenüber.
Die Umsatzerlöse in der Sparte Gasnetz haben sich um 23,9 % auf 44.594 T€ erhöht
und gliedern sich wie folgt:
in T€ 2023 2022 Veränderung
Netzentgelte 31.506 28.439 3.067
Sonstige Umsatzerlöse 13.088 7.538 5.550
Spartenumsatz Gasnetz 44.594 35.977 8.617
Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhalten auch die Erlöse au s dem Messstel-
lenbetrieb für konventione lle Me sseinrichtungen so wie Konzessionsabgaben. Die
sonstigen Umsatzerlöse enthalten über wiegend Erlöse aus Baukostenzu schüssen
und Netzanschlusskostenbeiträgen sowie Mindermengenabrechnungen.
Anlage 4
Seite 10
Der deutliche Anstieg der Umsatzerlöse aus Netzentgelten um 10,8 % resultiert insbe-
sondere aus höheren Netznutzungsentgelten. Die Netznutzungsentgelte haben sich
für einen durch schnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 35. 000
kWh/Jahr um 15,0 % im Vergleich zum Preisbla tt 2022 erhöh t. D agegen liegt die
Durchleitungsmenge bei Netzkunden mit einer mengenb ezogenen Abrechnung mit
1.843 Mio. kWh nochmal 5,8 % unter dem ebenfa lls schon niedrigen Vorjahre sver-
brauch. Der deutliche Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus
höheren Gaspreisen für die Abrechnung von Mindermengen an Lieferanten.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
In der Sparte Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messein-
richtungen wurden im Ge schäftsjahr 2023 Umsatzerlöse von 1.008 T€ (Vorjahr: 842
T€) erziel t. Der Einbau v on modernen Messeinrichtungen läuft bereits seit mehreren
Jahren. Dagegen wurde im Ge schäftsjahr 2023 nur eine über schaubare Anzahl von
intelligenten Messsystemen eingebaut.
Sonstige Sparten:
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten von 93.450 T€ (Vorjahr: 65.178 T€) setzen
sich wie folgt zusammen:
in T€ 2023 2022 Verä nderung
Netzentgelte Wassernetz 26.742 26.668 74
Netzentgelte Wärmenetz 19.663 14.020 5.643
Wassergewinnung 9.883 8.486 1.397
Bau-, Betriebsführungs- und sons-
tige technische Leistungen 36.223 15.070 21.153
Sonstige 939 934 5
Spartenumsatz Sonstige Sparten 93.450 65.178 28.272
Der Anstieg der Umsatzerlöse im Wärmenetz um 40,2 % resultiert insbesondere aus
der Übertragung des Wä rmenetzes der Wes tfälische Fernwärmeversorgung GmbH
auf die Stadtnetze Münster. Die Umsatzerlöse aus der Wassergewinnung liegen auf-
grund einer Erhöhung des abgerechneten Referenzpreises über dem Niveau des Vor-
jahres. Die er hebliche Erhöhung der Umsatzerlöse aus Bau-, Betriebsführungs- und
sonstigen technischen Leistungen resultiert insbesondere aus einer deut lichen Aus-
weitung der Bautätigkeit für das Geschäftsfeld Glasfaser der Stadtwerke Münster und
für die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG.
Spartenübergreifend:
Die aktivierten Eigenleistungen von 16.783 T€ (Vorjahr: 13.512 T€) en tfallen vor allem
auf die Aktivierung von Netzbaumaßnahmen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfa ssen im Geschä ftsjahr 2023 insbesondere
Erstattungen von Wasserentnahmeentgelten, Schadenersatzzahlungen für Leitung s-
beschädigungen durch Dritte sowie Erträge aus Anlagenabgängen.
Anlage 4
Seite 11
Der Materialaufwand erhöhte sich um 61.410 T€ auf 177.714 T€ und umfa sst insbe-
sondere Material- und Fremdleistungsaufwendungen für die Erbringung von Bau- und
Betriebsführungsleistungen so wie die Insta ndhaltung und den Betrieb der Versor-
gungsnetze und Wasserwerke, Aufwendungen für die Nu tzung vorgelagerter Netze
und vermiedene Netzentgelte, Einspeisevergütungen nach EEG und KWKG, die Wei-
terleitung der vereinnahmt en gesetzlichen Umlagen an den Übertragungsnetzbetrei-
ber sowie Energie- und Wasserverbräuche. Der Anstieg des Materialaufwandes ergibt
sich insbesondere aus deut lich gestiegenen Aufwendungen für Material- und Fremd-
leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Bau- und Betriebsführungsleis-
tungen. Neben einem höheren Bauvolumen haben insbeso ndere Preissteigerungen
im Glasfaserbau hierzu beigetragen. Des Weiteren haben gestiegene Preise zu deut-
lich höheren Aufwendungen für Net zverluste geführt. Die Aufwendungen für Strom-
netzverluste haben sich preisbedingt mehr als verdoppelt. Im Wärmenetz führten ge-
stiegene Preise zu noch stärkeren Kostenbelastungen . Ebenso sind im Wärmenetz
neue Verlustmengen durch die Integration der Westfä lische Fernwärmeversorgu ng
GmbH hinzugekommen. Aufgrund der hohen Strom- und G aspreise im Bez ugszeit-
raum sind die Aufw endungen aus der Abrechnung von Meh rmengen an Lieferanten
nochmals erheblich gestiegen. Die Entwicklung dieser Aufwendungen ko rrespondiert
jedoch mit höheren Umsatzerlösen aus der Abrechnung von Mindermengen an Liefe-
ranten.
Der Personalaufwand von 31.787 T€ (Vorjahr: 29.814 T€) spiegelt die persone lle Ent-
wicklung der Stadtnetze Münster im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Ge-
schäftsfelder und der Übernahme neuer Aufgaben sowie die Ergebnisse der im Früh-
jahr 2023 abgeschlossenen Tarifverhandlu ngen wider. Mit Bli ck auf die strat egische
Ausrichtung der Stadtnetze Münster und die Gestaltung e ffizienter Strukturen wur de
die Organisation im Jahr 2023 weiterentwickelt.
Die planmäßigen Abschreibungen entfallen insbesondere auf das Sachanlagevermö-
gen der Versorgungsnetze und Wasserwerke.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 43.989 T€ (Vorjahr: 41.262 T€) bein-
halten insbesondere Konze ssionsabgaben, Aufwendungen für Shared-Servi ce-Leis-
tungen und Gebäudenutzung der Stadtwerke Münster, IT - und Beratungsleistungen
sowie Gebühren, Beiträge und Abgaben. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Auf-
wendungen ist durch höhere Aufwendungen für IT- Dienstleistungen und Shared-Ser-
vice-Leistungen begründet.
Der Anstieg der Zinsaufwendungen um 2.688 T€ auf 4. 702 T€ spiegelt die deut liche
Erhöhung des Zinsniveaus sowie die umfangreiche Investitionstätigkeit der Stadtnetze
Münster wider.
Das unter Berücksichtigung der te ilweise außergewöhnlichen Preissteigerungen zu-
friedenstellende Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 6.935 T€ ( Vor-
jahr: 19.838 T€) wur de aufgrund des bestehenden Behe rrschungs- und Ergebnisab-
führungsvertrages an die Stadtwerke Münster abgeführt.
Anlage 4
Seite 12
3. Pr ognosebericht einsch ließlich der Chan cen und Risiken der zukün ftigen
Entwicklung
Strom- und Gasnetz:
Das Geschäftsjahr 2024 ste llt das erste J ahr der vierten Regu lierungsperiode Strom
dar. Die Erlösobergrenze 2024 wurde auf Basis des von der Regulierungsbehörde mit-
geteilten Ausgangsniveaus ermittelt. Ein Beschluss über die Festlegung der Erlösober-
grenzen liegt noch nicht vor. Zudem wurden die Effizienzvorgaben der dritten Regulie-
rungsperiode fortgeschrieben und Antragswerte bei de r Ermi ttlung der Erlösober-
grenze berücksichtigt.
Die Stadtnetze Münster erwartet in der Sparte Stromnetz eine Steigerung der Umsatz-
erlöse aus Netzentgelten von ca. 8,4 % bezogen auf den Umsatz des Geschäftsjahres
2023 von 75.086 T€. Der Anstieg der Umsatzerlöse er gibt sich aus einer d eutlichen
Erhöhung der Erlös obergrenze, insbesondere aufgrund der erheb lichen Preissteige-
rung bei der Beschaffung von Verlustenergie, dem Anstieg des Verbraucherpreisindex
und einer verstärkten Investitionstätigkeit.
Der kurz vor Jahresende 2023 beschlossene Wegfall des Bundeszuschusses zu den
Übertragungsnetzentgelten und ein damit verbundener Anstieg der Kosten des vorge-
lagerten Netzes um mehr als 14 Mio. € war bei Aufst ellung des Wirtschaftsplanes für
das Jahr 2024 noch nicht absehbar. Der Kostenanstieg konnte jedoch von den Stadt-
netzen Münster in den endgültigen Netznutzungsentge lten für das Jahr 2024 berü ck-
sichtigt werden, sodass sich hieraus keine negative Auswirkung auf das erwartete Jah-
resergebnis ergibt. Die sprunghafte Erhöhung der Ne tznutzungsentgelte für einen
durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500 k Wh/Jahr um
34,2 % im Vergleich zum Preisbla tt 2023 ergibt sich ins besondere aus dieser Prei s-
steigerung im vorgelagerten Netz. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten die Stadtnetze
Münster mit 1.120 Mio. kWh eine Durchleitungsmenge auf dem Niveau des abgelau-
fenen Jahres.
Das Geschäftsjahr 2024 ste llt das zweite Jahr der vierten Regu lierungsperiode Gas
dar. Die Erlösobergrenze 2024 wurde auf Basis des von der Regulierungsbehörde mit-
geteilten Ausgangsniveaus und vorläufiger Effizienzvorgaben ermittelt. Ein Beschluss
über die Festlegung der Erlösobergrenzen liegt noch nicht vor. Zudem wurde der be-
antragte Kapitalkostenaufschlag bei der Ermittlung der Erlösobergrenze berü cksich-
tigt.
In der Sparte Gasnetz erwartet die Stadtnetze Münster Umsatzerlöse aus Netzentgel-
ten in Höhe von 31.536 T€ , welche auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegen.
Niedrigere Entgelte für das vorgelagerte Net z führen, trotz des deutlich gestiegenen
Verbraucherpreisindex und höherer Kapitalkosten, zu einer Absenkung der Erlösober-
grenze im Vergleich zum Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten die Stadtnetze
Münster eine nur geringfügig auf 1.853 Mio. kWh ste igende Durchleitungsmenge für
Kunden mit einer mengenbezogenen Abrechnung. Die Netzentgelte für einen durch-
schnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 35.000 kWh/Jahr sind ledig-
lich um 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Anlage 4
Seite 13
Die Stadt Drensteinfurt hat im Jahr 2023 ei nen neuen Konzessionär für das Gasnetz
in der Gemeinde Drensteinfurt ausgewählt. Der Neukonzessionär ist jedoch nicht ge-
willt, dass Netzeigentum von den Stadtnetzen Münster zu übernehmen. M it dem Ziel
einer gericht lichen Klär ung der unter schiedlichen Au ffassungen zum Netzeigentum
läuft derzeit ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Dortmund. Vor diesem Hinter-
grund ist frühestens zum 01.01.2025 mit einer Übertragung des Gasnetzbetriebes auf
den neuen Konzessionsnehmer zu rechnen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas er-
folgt in Münster entsprechend des übe rregionalen Netzent wicklungsplans Gas der
Fernleitungsnetzbetreiber ab dem Jahr 2026. Bis dahin müssen sämtliche mit Erdgas
betriebenen Geräte im betro ffenen Netzgebiet erhoben und auf die Umste llung der
Gasqualität vorbereitet werden. Bereits im Jahr 2024 wird die Erhebung der Erdgas-
Geräte beginnen.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Der sukzessive Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsys-
temen führt zu einer stetigen Erhöhung der Umsatzerlöse. Für das Geschäftsjahr 2024
werden Umsatzerlöse in Höhe von 1.299 T€ (Ge schäftsjahr 2023: 1.008 T€) erwartet,
welche im Wesentlichen aus dem Einbau moderner Messeinrichtungen resultieren.
Sonstige Sparten:
In den sonstigen Sparten sind Umsatzerlöse in Höhe von 115.729 T€ (Ge schäftsjahr
2023: 93.450 T€) geplan t. Diese beinhalten im Wesentlichen Umsatzerlöse aus Was-
sernetzentgelten von 26.500 T€ (Ge schäftsjahr 2023: 26.742 T€), aus Wä rmenetzent-
gelten von 21.672 T€ (Ge schäftsjahr 2023: 19.663 T€), aus der Wa sserlieferung von
10.480 T€ (Ge schäftsjahr 2023: 9.883 T€) so wie au s Betriebsführungs-, Bau- und
sonstigen technischen Leistungen von 52.913 T€ (Ge schäftsjahr 2023: 36.223 T€).
Bei den Netzentgelten für das Wasser- und Wärmenetz handelt es sich im Wesent li-
chen um Pau schalentgelte, welche entsprechend der erwarteten Kosten entwicklung
für das Jahr 2024 vereinbart wurden. Die höheren Erlöse aus Wasserlieferungen der
Wasserwerke resultieren aus einem gestiegenen Referenzpreis, welcher der Abrech-
nung an die Stadtwerke Münster zu Grunde liegt.
Die geplanten Umsatzerlöse aus Betriebsführungs-, Bau- und sonstigen technischen
Leistungen basieren auf den vorau ssichtlich entstehenden Kosten bzw. vereinbarten
Leistungsverzeichnissen. Vor allem der weiter forcierte Ausbau des Glasfasernetzes
im Stadtgebiet Münster wird im Jahr 2024 zu einer Erh öhung des Auftragsvolumens
führen, wobei die Umsetzung der geplanten Baumaßnah men in erheb lichem Maße
von positiven Rahmenbedingungen abhängt.
Spartenübergreifend:
Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein Investition svolumen von 97,8 Mio. € vorgesehen.
Neben der kontinuier lichen Erneuerung und Erweiterung der Versorgungsnetze wird
Anlage 4
Seite 14
ein wesentlicher Schwerpunkt auf dem Kapazitätsausbau im Stromnetz sowie der zu-
kunftsorientierten Erneuerung der Wasserwerke liegen.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne A uszubildende) wird zum Jah-
resende 2024 voraussichtlich auf 399 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansteigen.
Die Stadtnetze Münster haben sich im Januar 2024 mit einem Anteil von 51 % an dem
Tief- und Rohrleitungsbauunternehmen Seck GmbH aus Herne beteiligt. Die Beteili-
gung erfolgte, um den Stadtnetzen Münster nachhaltig Kapazitäten für die zukünftigen
Investitionen in den Versorgungsnetzen zu sichern.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 hö-
herem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 16.1 54 T€ gerechnet. Die Ergeb-
nisverbesserung spiegelt insbeson dere deut lich gesunkene Preise für Betrieb sver-
bräuche und Netzverluste sowie eine bessere Berücksichtigung des insgesamt gestie-
genen Preis- und Zinsniveaus in den Entgelten wider.
Chancen und Risiken:
Die Umsetzung der bestehenden Rechtslage und die weitere Marktent wicklung bein-
halten Chancen und Risiken für die Stadtnetze Münster.
Die Stadtnetze Münster ist in das Risikomanagementsystem der Stadtwerke Münster
eingebunden. In diesem Rahmen erfolgt eine regelmäßige Risikobetrachtung ergänzt
durch planmäßige Gespräche zwischen den Geschäftsführungen der Gesellschaften.
Das Risikomanagementsystem si eht die kontinuier liche Risikoidentifikation,
-klassifizierung und -bewertung durch die Risikoverantwort lichen, aktive Risikosteue-
rungsmaßnahmen, die Einrichtung eines Frühwarn systems sowie die Ü berwachung
und Überprüfu ng der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Risikomanage-
mentsystems vor.
Das Mengenrisiko aufgrund von Änderungen im Verbrauchsverhalten oder witterungs-
bedingten Schwankungen der Durchleitungsmengen in den Sparten Strom- und Gas-
netz wird über das Regulierungskonto ausgeglichen, so dass mittelfristig die Umsatz-
erlöse den genehmigten Erlösobergrenzen entsprechen. Jedoch können die Umsatz-
erlöse aus Netzentgelten in einzelnen Jahren aufgrund von ungeplanten Rückgängen
bei den Durchleitungsmengen unterhalb der Erlösober grenze liegen und das Jahres-
ergebnis belasten. Ein Ausgleich über das Regulierungskonto erfolgt erst in den nach-
folgenden Jahren.
Die Stadtnetze Münster ist gesetzlich verpflichtet, fremden Lieferanten Netzzugang zu
gewähren. Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiekrise und der volat ilen Be-
schaffungspreisentwicklung an den Strom- und Gasbörsen steigt das Risiko von For-
derungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Insolvenzen zu
reduzieren, wird ein bedarfsgerechtes Forderungsmanagement durchgeführt, welches
neben einem Bonitätsmonitoring und zeitnahem Mahnwe sen auch die Anforderung
von Vorauszahlungen und in letzter Konsequenz den Entzug der N etznutzung im ge-
setzlich zulässigen Rahmen vorsieht.
Anlage 4
Seite 15
Die Stadtnetze M ünster führt derzeit gemeinsam mit vielen anderen N etzbetreibern
Beschwerdeverfahren gegen die Festlegung der Eigenkapitalzin ssätze für die 4. Re-
gulierungsperiode im Strom- und Gasnetz durch die Bundesnetzagentur. Zu welchem
Zeitpunkt die Ergebnisse der Be schwerdeverfahren abschließend feststehen, ist der-
zeit nicht absehbar. Für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich hieraus jedoch voraus-
sichtlich keine wesentlichen Auswirkungen.
Der aktue lle Re gulierungsrahmen wird ins besondere den Herausforderungen der
Energiewende und der Gasnetztransformation nicht gerecht. Die derzeitige Ausgestal-
tung der Anreizregu lierung und der behördlichen Regu lierungspraxis im Strom- und
Gasnetz schränkt die Handlungsfähigkeit der Netzbetreiber ma ssiv ein. Die Notwen-
digkeit einer Anpassung des Regulierungsrahmens wird inzwischen auch von der Bun-
desnetzagentur gesehen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber der Bundesnetzagen-
tur mit einer Novelle des EnWG im Jahr 2023 die Kompetenz übertragen hat, den Re-
gulierungsrahmen umfassend selbst zu gestalten. Das von der Bundesnetzagentur im
Januar 2024 veröffentlichte Eckpunktepapier „NEST: Netze. Effizienz. Sicher. Tran s-
formiert.“ stellt den Auftakt eines rund 2-jährigen Konsultationsverfahrens dar, an des-
sen Ende ein neuer Regu lierungsrahmen für Strom- und Gasnetzbetreiber festgeleg t
sein soll. Die n euen Vorgaben so llen ab der 5. Regu lierungsperiode (Gas ab 2028,
Strom ab 2029) gelten. Einzelne Regelungen für Gasn etzbetreiber sollen bereits im
Jahr 2024 geändert werden und ab dem Jahr 2025 zur Anwendung kommen.
Der Zuwachs von dezentralen Strom-Erzeugern, E-Lade säulen und Wärmepumpen
erhöht die Volatilität und Leistungsbedarfsspitzen im Stromnetz. Mit dem Ro llout von
intelligenten Messsystemen, den neuen Vorgaben des §14a EnWG zu steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen und der Umsetzung des sogen annten Redispatch 2.0 (Ab-
schaltregelungen für große Einspeise r) sollen Möglichkeiten geschaffen werden, der
zunehmenden Volatilität zu begegnen. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert um-
fangreiche Prozess- und Systemanpassungen und führt zu erheb lichen Aufwänden.
Insbesondere in der Einführungsphase besteht das Risiko instabiler Prozesse. Fehler
bei der Abbildung der Marktprozesse können das Jahresergebnis belasten.
Chancen und Risiken mit Blick auf das Jahresergebnis bestehen auch bei der Durch-
führung und der Preisent wicklung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Lie-
ferengpässe und Rohsto ffknappheiten führen unverändert in fast a llen Bereichen zu
starken Preissteigerungen und Verzögeru ngen. Die Stadtnetze Münster können sich
den hohen Prei ssteigerungen, trotz europaweiter Au sschreibungen, nicht entziehen.
Einsparmaßnahmen dürfen jedoch nicht zu Lasten der Versorgungsqualität gehen.
Im Fern- und Nahwärmenetz werden auch in den kommenden Jahre n umfangreiche
Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt, welche aufgrund des fortschreitenden Alters
des Wärmenetzes notwendig sind. Durch das Alter dieser Leitungen in Verbindung mit
zusätzlichen Materialbelastungen aus einer zeitweisen, instandsetzungsbedingten Au-
ßerbetriebnahme von Teilstücken erhöht sich das Risiko einer Materialermüdung und
damit verbundenen Rissbildung. Die Instandsetzung solcher Mängel ist aufgrund der
technischen Eigenschaften des Wärmenetzes kostenintensiv und kann zu einer Über-
schreitung der für die Instandhaltung eingeplanten Aufwendunge n führen. Ebenso
Anlage 4
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können bauliche Verzögerungen bei diesen Maßnahmen im schlimmsten Fall eine Ein-
schränkung der Wärmeversorgung und M ehrkosten für eine Ersat zversorgung der
Kunden zur Folge haben.
Die Stadtnetze Münster erschließt im Auftrag der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG
das Stadtgebiet Münster mit Glasfaser. Die erbrachten Leistungen werden unter an-
derem auf Basis vereinbarter Leistungsverzeichnisse mit mengenbasierten Stückprei-
sen an die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG abgerechnet. Mehr- oder Minderkosten
bei der Erschließung wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis der Stadtnetze Münster
aus. Er hebliche Preisstei gerungen im Glasfaserbau können vorau ssichtlich nur mit
Zeitverzug in den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden. Dem Risiko zukünf-
tiger drohender Verluste wurde durch die B ildung einer Rü ckstellung begegnet. Die
Verträge mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG se hen zudem Vertrag sstrafen
vor, sollten vereinbarte Ausbauziele nicht zeitgerecht erreicht werden.
Die Durchführung von Baumaßnahmen wird aufgrund von höheren Ansprüchen in den
Bereichen Kampmi ttelüberprüfung, Verkehr ssicherung, Schutz von Grünfläch en/
Baumbeständen, B odenmanagement, be hördlicher Genehmigung sverfahren und
spartenübergreifender Synchronisation immer anspruc hsvoller und aufwändi ger. Im
Zusammenhang mit einer weiter zunehmenden Bautätigkeit steigt das Risiko von Ver-
zögerungen und von höheren Kosten.
Die europäische Zentralbank hat der anhaltend hohen Inflation mit deut lichen Zinser-
höhungen entgegengewirkt. Der für die Stadtnetze Münster wichtige Zinssatz für län-
gerfristige Kredite hat sich dadurch innerhalb kurzer Zeit sehr stark erhöht. Dies führt
in Anbetracht der kapitalintensiven Geschäftstätigkeit und der notwendigen Investitio-
nen in die Zukunft der Energie-, Wärme- und Wasserversorgung zu deut lich steigen-
den Zinsaufwendungen.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren geht die Stadtnetze Münster von einer zufrie-
denstellenden Geschäftsentwicklung und einem positiven Jahresergebnis vor Ergeb-
nisabführung in Höhe von 16.154 T€ im Geschä ftsjahr 2024 aus.
Anlage 4
Seite 17
4. Ö ffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW
Über die Einhaltung der ö ffentlichen Zwe cksetzung und Zwe ckerreichung der
Stadtnetze Münster im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeinde-
ordnung Nordrhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem La-
gebericht an den Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und
Zweckerreichung wurden eingehalten.
Münster, den 08. Mai 2024
Stadtnetze Münster GmbH
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Anlage 5/1
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
€ € € € € € € € € € € € € €
A. Anlageverm ögen
I. I mmaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 822.092,53 722.923,40 297.248,68 245.540,51 13.504,42 11 .025,11 897.825,54 682.265,12 2.030.671,17 1.661.754,14 - - 2. 030.671,17 1.661.754,14
II. Sachanl agen
1. Gr undstücke und Bauten 8. 604.338,80 8.662.827,83 1.279.495,22 1.353.327,69 238,4 6 250,01 10.888.815,13 11.043.462,25 20.772.887,61 21.05 9.867,78 - - 20.772.887,61 21.059.867,78
2. Verte ilungsanlagen 121.050.971,72 108.621.017,14 43.346.056,89 39.983 .069,09 650,88 662,43 117.585.761,95 99.109.143,34 281.9 83.441,44 247.713.892,00 - - 281.983.441,44 247.713.892,00
3. Tec hnische Anlagen und Maschinen 29.158,29 32.452,81 255.291,15 154.493,17 511,97 546,48 1 2.062.238,59 11.986.848,54 12.347.200,00 12.174.341,00 - - 12.347.200,00 12.174.341,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1. 978.789,99 1.819.659,69 633.702,43 584.974,62 28.587,58 25.800,98 2 .897.961,00 2.717.797,71 5.539.041,00 5.148.233,00 - - 5. 539.041,00 5.148.233,00
5. Geleistete Anzahl ungen und Anlagen im Bau 12.155.302,21 5.506.009,41 2.946.349,37 2.5 86.793,21 3.377,30 3.205,31 33.364.799,70 11.777.818,56 48.469.828,58 19.873.826,49 - - 48.469.828,58 19.873.826,49
143.818.561,01 124.641.966,88 48.460.895,06 44.662.657 ,78 33.366,19 30.465,21 176.799.576,37 136.635.070,40 36 9.112.398,63 305.970.160,27 - - 369.112.398,63 305.970.160,27
III. Finanzanl agen
Sonstige Ausleihungen 19.249,33 27.524,56 7.688,01 10.987,95 366,33 512,49 2 1.540,10 29.308,07 48.843,77 68.333,07 - - 48.843,77 68.333,07
B. Umlaufverm ögen
I Vo rräte
1. Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe 2. 556.307,01 1.777.639,78 704.246,89 727.797,50 833,46 - 3. 752.142,04 3.092.930,39 7.013.529,40 5.598.367,67 - - 7. 013.529,40 5.598.367,67
2. Unfertige Leist ungen 3.092,07 11.639,84 1.103,80 80.056,46 24,80 93,54 3.905.165,31 3.360.824,62 3.909.385,98 3.452.614, 46 - - 3. 909.385,98 3.452.614,46
2.559.399,08 1.789.279,62 705.350,69 807.853,96 858,26 93,54 7.657.307,35 6.453.755,01 10.922.915,38 9.050.982 ,13 - - 10.922.915,38 9.050.982,13
II. For derungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forder ungen aus Lieferungen und Leistungen 7.797.502,88 5.298.679,27 1.284.191,51 942.770,04 17 8.054,93 111.661,52 1.979.096,99 3.745.382,79 11.238.84 6,31 10.098.493,62 - - 11.238.846,31 10.098.493,62
2. Forder ungen gegen verbundene Unternehmen 3.927,76 32.364,00 - - 113.529,92 102.020,24 3.024.155,29 - 3. 141.612,97 134.384,24 -113.529,92 -102.020,24 3.028.083 ,05 32.364,00
davon gegen Gesellschafter - - - - 113.529,92 102.020,24 27.682,88 - 141.212,80 102.020,24 -113.529,92 -102.020,24 27.682,88 -
3. Sonsti ge Vermögensgegenstände 1.880.726,39 3.652.152,46 84.6 16,48 129.005,67 15.408,99 11.870,02 1.558.063,74 1.027. 901,00 3.538.815,60 4.820.929,15 - - 3. 538.815,60 4.820.929,15
9.682.157,03 8.983.195,73 1.368.807,99 1.071.775,71 306 .993,84 225.551,78 6.561.316,02 4.773.283,79 17.919.274 ,88 15.053.807,01 -113.529,92 -102.020,24 17.805.744,96 14.951.786,77
III. Guth aben bei Kreditinstituten 126.739,78 50.556,71 36.317, 50 24.904,95 74,13 395,82 166.888,04 52.871,78 330.019,45 128.729,26 - - 330.019,45 128.729,26
C. Rec hnungsabgrenzungsposten 354.598,81 403.996,82 1.755,03 2.503,18 39,42 59,33 34.877,62 4.520,35 391.270,88 411.07 9,68 - - 391.270,88 411.079,68
157.382.797,57 136.619.443,72 50.878.062,96 46.826.224 ,04 355.202,59 268.103,28 192.139.331,04 148.631.074,52 400.755.394,16 332.344.845,56 -113.529,92 -102.020,24 4 00.641.864,24 332.242.825,32
Münster, 08. Mai 2024
Aktivseite
Gasverteilungsnetz Elektrizitätsverteilungsnetz
Umgliederung
aufgrund von
Konsolidierungen
Gesamt
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts- und
Erdgassektor
ZwischensummeTätigkeitsabschluss der Stadtnetze M ünster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2023
Tätigkeiten aus modernem +
intelligentem Mess-
stellenbetrieb
Anlage 5/2
Passivseite 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 3 1.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31 .12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
€ € € € € € € € € € € € € €
A. Zugeordnetes Eigenkapital 54.139.950,86 61.546.158,63 13.324.862,47 15.042.385,5 6 64.599,96 -75.493,11 96.062.344,45 82.758.960,50 163. 591.757,74 159.272.011,58 - - 163.591.757,74 159.272.011,58
B. Rückste llungen
1. Rückste llungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 5.640.550,73 5.445.167,21 2.252.785,29 2.173.74 1,03 107.343,65 101.387,18 6.311.806,33 5.797.994,58 14. 312.486,00 13.518.290,00 - - 14.312.486,00 13.518.290,00
2. Steue rrückstellungen 6.760,95 4.513,83 5.140,79 1.456,93 9,06 8,40 47.020,98 28.174,41 58.931,78 34.153,57 - - 58.931,78 34.153,57
3. Sonstige Rückste llungen 2.128.595,50 2.238.460,25 1.212.942,96 803.694,82 21.596,51 21.282,77 7.513.056,32 1.271.861,13 10.876.19 1,29 4.335.298,97 - - 10.876.191,29 4.335.298,97
7.775.907,18 7.688.141,29 3.470.869,04 2.978.892,78 128 .949,22 122.678,35 13.871.883,63 7.098.030,12 25.247.60 9,07 17.887.742,54 - - 25.247.609,07 17.887.742,54
C. Verbi ndlichkeiten
1. Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 761,04 - 271,68 - 6,12 - 567,76 - 1. 606,60 - - - 1. 606,60 -
2. Er haltene Anzahlungen auf Bestellungen 655.989,87 122.065,32 526.669,59 8.655,74 - - 542.829,54 46.608,33 1.725.489,00 177.329,39 - - 1. 725.489,00 177.329,39
3. Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.915.869,26 9.063. 637,34 1.072.217,37 1.497.195,86 141.685,99 213.440,96 9 .077.237,82 6.638.674,94 17.207.010,44 17.412.949,10 - - 17.207.010,44 17.412.949,10
4. Verbind lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 67.692.670,91 39. 313.068,89 24.581.260,67 19.458.784,60 - - 62.430.207,44 45.353.171,00 154.704.139,02 104.125.024 ,49 -113.529,92 -102.020,24 154.590.609,10 104.023.00 4,25
davon gegenüber Gesellschaftern 67.692.670,91 39.308.496,32 24.581.260,67 19.458.784,6 0 - - 62.427.824,00 45.353.171,00 154.701.755,58 104.120.451,92 -113.529,92 -102.020,24 154.588.225,66 104.018.431,68
5. Sonstige Verbind lichkeiten 2. 349.415,53 785.000,97 840.865,44 271.103,56 19.939,85 7. 422,01 2.039.615,40 959.707,80 5.249.836,22 2.023.234,3 4 - - 5. 249.836,22 2.023.234,34
davon aus Steuern 2.110.283,86 774.406,00 757.726,36 26 9.222,18 18.071,56 7.380,47 1.613.614,33 524.119,03 4.49 9.696,11 1.575.127,68 - - 4.499.696,11 1.575.127,68
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - - - - - - - - - - - - - -
77.614.706,61 49.283.772,52 27.021.284,75 21.235.739,7 6 161.631,96 220.862,97 74.090.457,96 52.998.162,07 178. 888.081,28 123.738.537,32 -113.529,92 -102.020,24 178 .774.551,36 123.636.517,08
D. Rec hnungsabgrenzungsposten 17.852.232,92 18.101.371,28 7.061.046,70 7.569.205,94 2 1,45 55,07 8.114.645,00 5.775.921,83 33.027.946,07 31.44 6.554,12 - - 33.027.946,07 31.446.554,12
157.382.797,57 136.619.443,72 50.878.062,96 46.826.224 ,04 355.202,59 268.103,28 192.139.331,04 148.631.074,52 400.755.394,16 332.344.845,56 -113.529,92 -102.020,24 400.641.864,24 332.242.825,32
Münster, 08. Mai 2024
Umgliederung
aufgrund von
Konsolidierungen +
Zuordnung Eigen kapital
Gesamt ZwischensummeTätigkeitsabschluss der Stadtnetze M ünster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2023
Gasverteilungsnetz andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts- und ErdgassektorElektrizitätsverteilungsnetz
Tätigkeiten aus modernem +
intelligentem Mess-
stellenbetrieb
Anlage 5/3
2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
€ € € € € € € € € €
1. Umsatzerlöse, extern 124.871.901,89 106.002.362,00 44.594.366,64 35.976.568,05 1. 007.650,06 841.900,14 93.450.055,82 65.178.525,25 263.923.974,41 207.999.355,44
2. Umsatzerlöse, intern 95.574,72 84.768,72 - - - - 24.380.640,44 23.313.787,76 24.476.215,16 23.398.556,48
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen - - 76.107,31 - 76.107,31 - - 532.878,83 2. 061.719,13 456.771,52 2. 137.826,44
4. Andere aktivierte Eigenleistungen 9.004.784,04 6. 842.578,91 1.623.418,64 1. 636.899,89 - - 6. 154.752,73 5. 032.790,50 16.782.955,41 13.512.269,30
5. Sonstige betriebliche Erträge, extern 70.997,17 115.204,89 5.125,27 3. 992,73 - - 1. 215.282,98 1. 095.090,63 1. 291.405,42 1. 214.288,25
6. Sonstige betriebliche Erträge, intern - - - - - - 608.580,25 503.676,87 608.580,25 503.676,87
7. Materialaufwand, extern
a) Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 43.320.522,71 31.539.593,48 13.884.811,51 7. 499.727,56 - - 27.319.828,72 12.552.513,37 84.525.162,94 51.591.834,41
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 39.580.369,32 38.051.191,42 11.822.766,89 8. 758.518,74 790.786,46 622.056,76 40.995.376,08 17.280.444,39 93.189.298,75 64.712.211,31
82.900.892,03 69.590.784,90 25.707.578,40 16.258.246,30 790.786,46 622.056,76 68.315.204,80 29.832.957,76 177.714.461,69 116.304.045,72
8. Materialaufwand, intern
a) Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren, intern - - - - - - - - - -
b) Aufw endungen für bezogene Leistungen, intern 17.201.557,69 16.542.099,92 6.949.164,34 6. 550.263,29 308.146,29 290.807,71 17.346,84 15.385,56 24.476.215,16 23.398.556,48
17.201.557,69 16.542.099,92 6. 949.164,34 6. 550.263,29 308.146,29 290.807,71 17.346,84 15.385,56 24.476.215,16 23.398.556,48
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter - - - - - - 24.816.158,78 23.020.506,37 24.816.158,78 23.020.506,37
b) Soziale A bgaben und Aufwendungen für Altersversorgung - - - - - - 6. 970.748,44 6. 793.472,78 6. 970.748,44 6. 793.472,78
und für Unterstützung
davon für Altersversorgung - - - - - - 2.234.168,96 2. 323.164,12 2. 234.168,96 2. 323.164,12
- - - - - - 31.786.907,22 29.813.979,15 31.786.907,22 29.813.979,15
10. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 5.500.732,10 5. 150.887,90 1.856.909,78 1. 811.003,82 - - 9. 291.337,59 8. 321.433,60 16.648.979,47 15.283.325,32
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens - - - - - - 403.465,03 - 403.465,03 -
5.500.732,10 5. 150.887,90 1.856.909,78 1. 811.003,82 - - 9. 694.802,62 8. 321.433,60 17.052.444,50 15.283.325,32
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen, extern
a) K onzessionsabgaben 10.267.064,11 10.155.980,39 1.224.863,95 1. 189.982,28 - - 5. 974.264,61 5. 967.736,98 17.466.192,67 17.313.699,65
b) Übri ge betriebliche Aufwendungen 6.282.162,29 6. 150.440,29 5.083.755,48 4. 696.333,50 - - 15.157.146,40 13.101.121,13 26.523.064,17 23.947.894,92
16.549.226,40 16.306.420,68 6.308.619,43 5. 886.315,78 - - 21.131.411,01 19.068.858,11 43.989.256,84 41.261.594,57
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen, intern 416.326,46 348.277,73 165.929,09 123.258,11 26.324,70 32.141,03 - - 608.580,25 503.676,87
13. Erträge aus Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens - - - - - - 1. 432,39 2. 025,77 1. 432,39 2. 025,77
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - - - - - 76.176,88 347,51 76.176,88 347,51
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - - - - - - -
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.707.048,49 704.921,17 573.137,43 252.024,12 - - 2. 421.922,27 1. 057.240,70 4. 702.108,19 2. 014.185,99
Davon an verbundene Unternehmen 1.706.991,88 704.887,76 573.118,33 251.671,04 - - 2. 135.285,24 783.904,81 4. 415.395,45 1. 740.463,61
16. Gewinn vor Steuern 9. 767.474,65 4. 401.522,22 4. 585.464,77 6. 812.456,56 117.607,39 - 103.105,36 - 6.947.794,44 - 9. 078.108,54 7. 287.537,59 20.188.981,96
17. Sonstige Steuern 86.509,32 89.056,93 15.948,87 15.789,95 - - 250.376,40 246.444,52 352.834,59 351.291,40
18. Aufwendungen/ Erträge aus Ergebnisabführung 9.680.965,33 - 4. 312.465,29 - 4.569.515,90 - 6. 796.666,61 - 117.607,39 103.105,36 7.198.170,84 8. 831.664,02 - 6. 934.703,00 - 19.837.690,56 -
19. Jahresüberschuss - - - - - - - - - -
Münster, 08. Mai 2024
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze M ünster GmbH
Gewinn- und Verlustr echnung nach Tätigkeiten
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
Elektrizitätsverteilungsnetz G asverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Erdgassektor
Gesamt
Tätigkeiten aus modernem +
intelligentem Mess-
stellenbetrieb
Anlage 5/4
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - E l e k t r i z i t ä t s v e r t e i l u n g s n e t z
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 01.01 .2023 2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.1 2.2023 31.12.2022
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 358.630,22 0,00 0,00 0,00 0,00 358.630,22 227.836,83 18.318,00 0, 00 0,00 246.154,83 709.617,14 592 .130,01 822.092,53 722.923,40
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 18.790.273,85 88.717,55 6 .239,49 130.219,41 0 ,00 19.002.971,32 13.024.343,16 179.4 30,11 0,00 0,00 13.203.773,27 2.8 05.140,75 2.896.897,14 8.604.338,80 8.662.827,83
2. Verteilungsanlagen 338.300.050,45 14.516.027,45 193.07 6,39 3.162.121,89 27.620,76 355.757.502,64 229.716.76 9,45 5.218.998,14 193.076,39 0,00 234.742.691,20 36.160,28 37.736, 14 121.050.971,72 108.621.017,14
3. Technische Anlagen und Maschinen 637.962,95 0,00 0,00 0,00 0,00 637.962,9 5 634.858,95 847,00 0,00 0,00 635.705,95 26.9 01,29 29.348,81 29.158,29 32.452,81
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 688.830,69 30.201,49 0,00 88.050,36 0,00 807.082,54 344.555,69 83.138,85 0,00 0,00 427.694,54 1.599.401 ,99 1.475.384,69 1.978.789,99 1 .819.659,69
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 5.298.462,90 9.949.957,07 0, 00 (3.380.391,66) 0,00 11.868.028,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 287.273,90 207.54 6,51 12.155.302,21 5.506.009,41
363.715.580,84 24.584.903,56 199.31 5,88 0,00 27.620,76 388.073.547,76 24 3.720.527,25 5.482.414,10 193.076,39 0,00 249.009.864,96 4.754.878,21 4 .646.913,29 143.818.561,01 124.641.966,88
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.249, 33 27.524,56 19.249,33 27.524,56
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.249, 33 27.524,56 19.249,33 27.524,56
Gesamt 364.074.211,06 24.584.903,56 199.31 5,88 0,00 27.620,76 388.432.177,98 24 3.948.364,08 5.500.732,10 193.076,39 0,00 249.256.019,79 5.483.744,68 5 .266.567,86 144.659.902,87 125.392.414,84
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage 5/5
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - G a s v e r t e i l u n g s n e t z
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 01.01 .2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 341.814,53 0,00 0,00 6.797,06 0,00 348.611,5 9 332.655,53 2.122,06 0,00 0,00 0,00 334.777,59 28 3.414,68 236.381,51 297.248,68 245.540,51
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 1.587.550,95 0,00 0,00 0,00 0,00 1.587.550,95 1.261.838,05 20.470,00 0,00 0,00 0,00 1.282.308,05 974.252,32 1.027.614,79 1.279.495,22 1.353. 327,69
2. Verteilungsanlagen 180.566.311,87 3.259.501,47 0,00 1.92 8.835,59 20.693,88 185.733.955 ,05 140.598.210,87 1.804.027,18 0,00 0,00 0,00 142.402.238,05 14.339,89 14.968,09 43.346.056,89 39.983.069 ,09
3. Technische Anlagen und Maschinen 2.645.291,53 13.282,94 0,0 0 118.777,60 0,00 2.777.352,07 2.5 02.514,53 30.290,54 0,00 0,0 0 0,00 2.532.805,07 10.744,15 11 .716,17 255.291,15 154.493,17
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 469.201,72 0,00 0,00 0,00 0,00 469.201,72 469.201,72 0,00 0,00 0,00 0,00 4 69.201,72 633.702,43 584.974, 62 633.702,43 584.974,62
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 2.505.521,31 2.386.248,38 0,00 ( 2.054.410,25) 0,00 2.837.359,44 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 108.989,93 81.271,90 2.946.349,37 2.586.793,21
187.773.877,38 5.659.032,79 0,00 (6.7 97,06) 20.693,88 193.405.419,23 144.831.765,17 1.854.787,72 0,00 0,00 0,00 146.686.552,89 1.742.028,72 1.720.545,57 48.460.895,06 44.662.657,7 8
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.6 88,01 10.987,95 7.688,01 10.987,95
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.6 88,01 10.987,95 7.688,01 10.987,95
Gesamt 188.115.691,91 5.659.032,79 0,00 0,00 20.693,88 193. 754.030,82 145.164.420,70 1.856.909,78 0,00 0,00 0,00 147.021.330,48 2.033.131,4 1 1.967.915,03 48.765.831,75 44.919.18 6,24
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage 5/6
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - g r u n d z u s t ä n d i g e r M e s s s t e l l e n b e t r e i b e r
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 01.01.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.504,42 11.025,11 13.504,42 11.025,11
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 238,46 250,01 238,46 250,01
2. Verteilungsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 650,88 662,43 650,88 662,43
3. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 511,97 546,48 511,97 546,48
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.587,58 25.800,98 28.587,58 25.800,98
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.377,30 3.205,31 3.377,30 3.205,31
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33.366,19 30.465,21 33.366,19 30.465,21
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 366,33 512,49 366,33 512,49
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 366,33 512,49 366,33 512,49
Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47.236,94 42.002,81 47.236,94 42.002,81
* = incl. Zugänge aus Übernahme von Westfä lische Fernwärmeversorgung GmbH in Höhe von 23.235.016, 83 €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen/ Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnungen
Anlage 5/7
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - s o n s t i g e U n t e r n e h m e n s b e r e i c h e
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge* Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge** Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 01.01 .2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 6.215.843,03 799.858,93 36.347,24 45 .950,06 0,00 7.025.304,78 4. 694.041,28 463.248,96 36.347,24 0,00 0,00 5.120.943,00 (1.006.536, 24) (839.536,63) 897.825,54 682.265,12
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 33.844.050,12 113.595,09 0,00 21. 640,42 0,00 33.979.285,63 18.8 75.825,93 435.013,04 0,00 0,00 0,00 1 9.310.838,97 (3.779.631,53) (3.924. 761,94) 10.888.815,13 11.043.462,25
2. Verteilungsanlagen 296.254.843,60 39.555.002,53 0,00 4.252. 684,13 1.825.846,38 338.236.683,88 197.092.333,60 23.507.437,28 0,00 0,00 0,00 220.599.770,88 (51.151,05) (53.366,66) 117.585.761,95 99.10 9.143,34
3. Technische Anlagen und Maschinen 38.764.539,82 863.047,71 20.431, 72 699.907,28 0,00 40.307. 063,09 26.736.079,82 1.472.120,24 1.532,97 0,00 0,00 28.206.667,09 (38.157,41) (41.611,46) 12 .062.238,59 11.986.848,54
,
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.279.631,28 1.692.265,29 410.972, 80 234.722,48 0,00 22.795.646 ,25 16.475.673,28 1.571.238,77 4 10.918,80 0,00 0,00 17.635.993,25 (2.26 1.692,00) (2.086.160,29) 2.897.961,00 2.717.797,71
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 12.069.842,28 26.949.502,92 0,00 (5.25 4.904,37) 0,00 33.764.440,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (399.641,13) (292.023, 72) 33.364.799,70 11.777.818,56
402.212.907,10 69.173.413,54 431.404,52 (45.950,06) 1.825.846,38 469.083.119,68 259.179.912,63 26.985 .809,33 412.451,77 0,00 0,00 285.753.27 0,19 (6.530.273,12) (6.397.924,07) 176.799.576,37 136.635.070,40
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 68.333,07 0,00 19.489,30 0, 00 0,00 48.843,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, 00 (27.303,67) (39.025,00) 2 1.540,10 29.308,07
68.333,07 0,00 19.489,30 0, 00 0,00 48.843,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, 00 (27.303,67) (39.025,00) 2 1.540,10 29.308,07
Gesamt 408.497.083,20 69.973.272,47 487.241,06 0,00 1.825.846,3 8 476.157.268,23 263.873.953,91 27 .449.058,29 448.799,01 0,00 0,00 290.87 4.213,19 (7.564.113,03) (7.276.485,70) 177.718.942,01 137.346.643,59
* = incl. Zugänge aus Übernahme von W estfälische Fernwärmeversorgung GmbH in Höhe von 23.235.016,83 €
** = incl. Zugänge aus Übernahme von Wes tfälische Fernwärmeversorgung GmbH in Höhe von 18.157.720,70 €
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage 5/8
Erläuterungen zu den Tätig keitsabschlüssen (einschließ lich A ngaben n ach
§ 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG) der Stadtnetze Münster Gmb H, Münster, für das Ge-
schäftsjahr 2023
Die Stadtnetze M ünster GmbH, Münster (Stadtnet ze), betreibt und unterhält Vertei-
lungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme im Stadtgebiet Münster sowie für
Gas im Stadtgebiet Drensteinfurt. Sie hat ihre operative Tätigke it am 01.01.2005 auf-
genommen.
Bis zum 31.12.2019 hat die Stadtnet ze die Netze von der Muttergese llschaft Stadt-
werke Münster GmbH gepachtet; durch Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungs-
netze hat die Stadtwerke Münster GmbH das Eigentum an den Versorgungsnetzen
und Wasserwerken mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2020 auf die Stadt-
netze übertragen. Die nach § 7a Energie wirtschaftsgesetz (EnWG) wesentlichen Tä-
tigkeiten werden von der Stadtnetze Münster GmbH ausgeführt. Die weiteren Leistun-
gen werden über Dienstleistungsverträge von der Muttergesellschaft wahrgenommen.
Nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG ist die Stadtnet ze zur Aufstellung eines Tätigkeitsab-
schlusses nach § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, da dieser die Führung getrennter Kon-
ten für ein im Elektrizitäts- und Gasbereich tätige s Unternehmen bei wirtschaftlicher
Nutzung von Eigentum verlangt.
In der Rechnungslegung sind jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten
§ Elektrizität sverteilungsnetz
§ Ga sverteilungsnetz
§ moderner und inte lligenter Messstellenbetrieb
eingerichtet. Die ebenfalls in der Rechnungslegung kontenweise getrennt geführten
Tätigkeiten außerhalb von Elektrizitäts- und Gassektor sowie Messstellenbetrieb sind
als
· andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors
zusammengefasst. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses wurde für je den dieser
abgegrenzten Tätigkeitsbereiche jeweils eine dem § 6b Abs. 3 EnWG entsprechende
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Buchhaltungssystematik
Die Stadtnetze wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-S ystems ab.
Mit den zur Finanzbuchhaltung (SAP-FI) vollständig integrierten Instrumenten der Kos-
tenrechnung (SAP-CO) und Profit-Center-Rechnung (SAP -EC-PCA) wird das Unter-
nehmen in managementorientierte Organisationseinheiten (Profit-Center) hierarchisch
aufgeteilt. Diese Profit-Center-Struktur bildet die Grundlage für die Abb ildung der Tä-
tigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Anlage 5/9
Der überwiegende Teil, der in der Kostenrechnung und Profit-Center-Rechnung verar-
beiteten GuV-relevanten Vorgänge, wurde in der Finanzbuchhaltung bereits tätigkeits-
genau erfasst.
Nicht direkt zuordenbare Vorgänge wurden zunächst auf Profit-Center der kaufmänni-
schen und techni schen Q uerschnittsfunktionen kontiert und in der Folge nach ver -
schiedenen Schlüsseln auf die Bereiche verrechnet bzw. umgelegt.
Die Bilanzkonten der Finanzbuchhaltung wurden in die Profit-Center-Rechnung über-
nommen. Soweit eine unmittelbare Profit-Center-Zuordnun g zu den Bilanzkonten da-
bei nicht sinnvoll möglich war, wurden die Konten zunächst auf Bilanzverteilungs-Pro-
fit-Centern gesammelt und im nächsten Schritt nach Maßgabe definierter Verteilungs-
schlüssel auf die Profit-Center verteilt.
Zugrunde gelegter Jahresabschluss
Die Ermi ttlung der Tätigkeitsab schlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf der
Grundlage des handelsrecht lichen Jahres abschlusses der Stadt netze zum 31. De-
zember 2023.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entspr echen
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss
der Stadtnetze. Insofern verweisen wir auf den Anhang des Jahresab schlusses der
Stadtnetze.
Abschreibungssystematik
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlageve rmögen betragen tätigkeit s-
übergreifend bei
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 - 7 Jahre
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 7 - 50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 14 J ahre
Zuweisung der Akti va und P assiva, der Aufwe ndungen und Erträge zu den
Tätigkeiten
Den in den Tätigkeits-Bilanzen und Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen ausge-
wiesenen Abschlussposten wurden die Werte vorrangig direkt zugeordnet. Soweit ein
nur mittelbarer Tätigkeitsbezug vorlag oder die direkte Zuord nung auf dem Weg der
Kontierung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zu-
ordnung auf der Grundlage sachlich begründeter Schlüsselgrößen vorgenommen. An-
gewandt wurden dabei im Wesentlichen
Anlage 5/10
· Die Restbuchwerte des Anlagevermögens der Endbereiche auf das Gese ll-
schafterdarlehen sowie auf das Eigenkapital
· Die Leistungsabgabe der Funktionsbereiche auf die Perso nalrückstellungen
und die Lohnsteuerverbindlichkeit, auf die den Funktionsbereichen zugeordne-
ten Verbindlichkeiten und die nicht direkt zuordenbare Teile des Anlagevermö-
gens
· Der Personal schlüssel der Verbundleitstelle auf die der Verbundleitstelle zuge-
ordneten Betriebsimmobilien
· Die Umsatzerlöse der Endbereiche auf nicht direkt zuordenbare Teile der For-
derungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sowie auf die Umsatzsteuer-
verbindlichkeiten
· Die kurzfristi gen Verbindlichkeiten aus direkter Zuordnung auf den Bestand der
liquiden Mittel
In Höhe der nach diesen Zuordnungen verbliebenen Differenz wurde ein Kapitalver-
rechnungsposten gebildet.
Die nur mittelbar zuordenbaren Aufwendungen und Erträge des Verwaltungsbereichs
wurden nach Maßgabe innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen und Umlagen den
Tätigkeitsbereichen zugewiesen. Die Verrechnung interner Re ssourcen erfolgte ent-
sprechend gemessener Leistungsinanspruchnahme. Sofern eine Me ssung der Leis-
tungsinanspruchnahme nicht mög lich oder nicht wirtschaftlich vertretbar war, wurde
die Inanspruchnahme interner Re ssourcen aufgrund einer proz entualen Verte ilung
vorgenommen. Basis der prozentualen Verte ilung war eine Erh ebung der aufgaben-
bezogenen Kapazitätsbeanspruchung in den betroffenen Unternehmensbereichen.
Das Gliederungsschema der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen wurde um die
aus der Entkonso lidierung der Tätigkeitsbereiche resultierenden Posten interne Um-
satzerlöse, inter ne betrieb liche Erträge, interne Materialaufwendungen und inter ne
sonstige betriebliche Aufwendungen erweitert
Eigenkapitaldarstellung im Tätigkeitsabschluss
Die Darstellung der Eigenkapitalpositionen
· Gezeichnetes Kapital
· Kapitalrü cklage
· Kapitalverrechnung
erfolgt in den Tätigkeitsb ilanzen zusammengefasst unter der Position "Zugeordnetes
Eigenkapital". Der Ausweis erfolgt in Einkl ang mit der Textziffer 70 der IDW-Stellung-
nahme zur Rechnungslegung IDW RS EFA 1.
Anlage 5/11
Zusätzliche Angaben
Folgende Angaben, wie sie im Anhang zum Jahresabschluss aufgeführt wurden, wer-
den für die einzelnen Tätigkeiten gemacht.
Anlagevermögen
Die tätigkeits bezogene Entwicklung des Anlagevermögens im Ge schäftsjahr kann
dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel nach Tätigkeiten entnommen werden. Ab-
weichend zu den Vorjahren werden nur noch die im la ufenden Jahr erhaltenen Zu-
schüsse ausgewiesen. Der von der Stadtwerke Münster GmbH ausgegliederte und auf
die Stadtnetze Münster GmbH übertrage ne Teil des Wärmenetzes der ehema ligen
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH wird jeweils mit histori schen Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten (23.235.016,83 €) so wie kumulierten Abschreibungen
(18.157.720,70 €) im Anlagenspiegel unter den jeweiligen Zugängen ausgewiesen und
betrifft ausschließlich die anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassek-
tors. Darüber hinaus verweisen wir auf den Anhang in Anlage 3 Seite 4 des Jahresab-
schlusses.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere drohende Verluste (3.995 T€,
andere Tätigkeiten außerhalb Elektrizitäts- u. Erdg assektor), Aufwendungen für An-
sprüche der Mitarbeiter für geleistete Mehrarbeit, noch nicht genommenen Urlaub und
Leistungszulagen (Elektrizitätsverte ilungsnetz 679 T€, Ga sverteilungsnetz 271 T€,
moderner und inte lligenter Me ssstellenbetrieb 13 T€, andere Tätigkeiten außerhalb
Elektrizitäts- und Gassektor 760 T€), sowie Rückstellungen für Jubiläums- bzw. Alters-
teilzeitansprüche (Elektrizitätsverteilungsnetz 258 T€, Gasverte ilungsnetz 103 T€, mo-
derner und intelligenter Messstellenbetrieb 5 T€, andere Tätigkeit en außerhalb Elekt-
rizitäts- u. Gassektor 289 T€).
Übersicht der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit b is zu einem Jahr und mehr als ei-
nem Jahr per 31.12.2023:
Alle Angaben vor Konsolidierung in T€:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Schadensersatzleistun-
gen (188 T€, vo llständig entfallend auf andere Tätigkeiten außerhalb Elektrizitäts- u.
Gassektor), Erträge aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens und Sachanlagen (Elektrizitätsverteilungsnetz 16 T€, an dere Tätig-
Anlage 5/12
keiten außerhalb Elektrizitäts- u. Gassektor 94 T€), so wie aus der Auflösung von sons-
tigen Rückstellungen (91 T€, davon 41 T€ Elektrizität sverteilungsnetz und 50 T€ an-
dere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors).
Der Personalaufwand wird im Rahmen der internen Leistungsverrechnung in die Auf-
wendungen für bezogene Leistungen vorrangig direkt zugeordnet und in einem zwei-
ten Schritt geschlüsselt.
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in H öhe von 4.702 T€ belast en das Finanzer-
gebnis; sie resultieren zum überwiegenden Teil aus der Verzinsung eines Gesellschaf-
terdarlehens zur Finanzierung des durch den Übergang des Teilbetriebs Versorgungs-
netze und Wasserwerke übertragenen Anlagevermögens und kurzfristigen Liquiditäts-
hilfen durch den Gesellschafter (Elektrizitätsverteilungsnetz 1.707 T€, Ga sverteilungs-
netz 573 T€, andere Tätigkeiten außerhalb Elektrizitäts- und Gas sektors 2.135 T€)
sowie aus der Aufzinsung von Rü ckstellungen nach B ilMoG. Diese en tfallen mit
264 T€ vollständig auf andere Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors.
Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen
Aus den wechselseitigen Ge schäftsbeziehungen mit der Stadtwerke Münster GmbH
stehen wesentlichen Erträgen in Höhe von 173.293 T€ wesent liche Aufwendungen in
Höhe von 66.975 T€ gegenüber. Die Aufteilung auf die Tätigkeiten stellt sich wie folgt
dar:
Erlö se Aufwendungen
T€ T€
Elektrizitätsverteilungsnetz 61.588 25.517
Gasverteilungsnetz 32.832 14.276
Andere Aktivitäten außer-
halb des Elektrizitäts- und
Gassektors 78.873 27.182
Münster, den 08. Mai 2024
Stadtnetze Münster GmbH
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Anlage 6/1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtnetze Münster GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschlu ss der Stadtnetze Münster GmbH - bestehend aus der Bil anz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäf tsjahr vom 1. Jan uar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darste llung der B ilanzierungs- und Bewert ungsmethoden - geprüf t. Darüber hi naus
haben wir den Lagebericht der Stadtnetze Münster Gm bH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschlu ss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermi ttelt unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlag e der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertr agslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bi s zum
31. Dezember 2023 und
· vermi ttelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutre ffendes Bild von der Lage der Gesellschaf t. In all en we-
sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang m it dem Jahresabschlu ss, entspricht den deutschen ge-
setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurte ile
Wir ha ben unsere Prüfung des Jahresab schlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtscha ftsprüfer (IDW) festgeste llten deutschen Gru ndsätze ordn ungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschri ften und Gru ndsätzen ist im Abschni tt „Ver-
antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des J ahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unab hängig in Übereinsti mmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschri ften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflic h-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erf üllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um al s Grundlage für unsere Prüfungsurte ile zum Jahresab schluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresab schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind ver antwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesells chaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die i nternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipu-
lationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Anlage 6/2
Bei der Aufste llung des Jahresab schlusses sind die gesetzlic hen Vertreter dafür verantwort lich, die Fähigkeit der Ge-
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkei t zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sach-
verhalte in Zusa mmenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit , sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes d er Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittel t sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahr esabschluss in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben , um die Aufste llung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebericht
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen , ob der Jahresabschlu ss als Ganzes frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Han dlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insge-
samt ein zutre ffendes B ild von der Lage der Gesellscha ft vermittelt sowie in all en wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni ssen in Einklang steht, den deutschen gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukün ftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Jahresabschlu ss und zum Lagebericht beinhal-
tet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übere instimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darste llung stets aufdeck t. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder I rrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werd en könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grun dhaltung. Darüber
hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wese ntlicher falscher Darstellungen im Jahresab schluss und im Lage-
bericht aufgrund von dolosen Handlungen oder I rrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweis e, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundl age für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, da ss aus dolos en Handlungen resultierende wesentliche fal sche
Darstellungen nicht aufgede ckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus I rrtümern resultierende wesentliche fal-
sche Darstell ungen nicht aufgede ckt wer den, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken , Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, i rreführende Darstellungen bzw. das Außerkra ftsetzen interner Kontrollen bein-
halten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfu ng des Jahresabschlusses relevanten internen Kontro llsystem
und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gege benen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurte ilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen V ertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.
Anlage 6/3
· zieh en wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ve rtretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterne hmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangt en Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusa mmenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be-
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresa bschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma-
chen oder, fa lls diese A ngaben unangemessen sind, unser jewe iliges Prüf ungsurteil zu m odifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres B estätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurte ilen wir Darstellu ng, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesa mt einschließlich der Angaben sowie
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den t atsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresab schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den geset zlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbes ondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurte ilen die sach gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurte il zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugru nde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit planung
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfestste llungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Anlage 6/4
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegung spflichten n ach § 6b Abs. 3 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellsc haft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehal-
ten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung nach
§ 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G – bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezemb er 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäf tsjahr vom 1. Ja nuar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie
die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungs legungsmethoden für die Aufste llung der Tätigkeitsabschlüsse
– geprüft.
· Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G
zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach unserer Beurte ilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntn isse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitsabschlüsse in a llen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7
EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Grundlage für die Prüfungsurte ile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten z ur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtun g des IDW Prüfung sstandards: Prüfung nach § 6b Energie-
wirtschaftsgesetz (IDW PS 6 10 n.F. (07.2022)) durchgeführ t. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Re chnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind vo n dem
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den d eutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor schrif-
ten und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflic hten in Übereinsti mmung mit diesen Anforderungen erfü llt. Wir
wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen
an die Qua litätssicherung in der Wirt schaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Au ffassung, dass die v on uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhal-
tung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die R echnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3
Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die
Aufstellung der Tätigkeitsab schlüsse nach d en deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 b is 7 EnWG und des
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem si nd die gesetz lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontro llen, die sie als notwendig erachtet
haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetz lichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entsprich t der im Abschni tt „Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschrie-
benen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jewe ilige Tätigkeitsabschluss kein unter B eachtung der deut schen
Anlage 6/5
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüf ung der Einhaltung der Pf lichten zur R echnungs-
legung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
· ob die Tätigkeitsabschlüsse in a llen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschri ften des § 6b Abs. 3 Sätze 5
bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzu nehmen, der unsere Prüfungsur-
teile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pf lichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Füh-
rung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und d er Grund-
satz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeits abschlüsse entspricht der im Abschni tt „Ver antwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfu ng des J ahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses be-
schriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, da ss wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dortmund, den 21. Mai 2024
Dr . Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co . KG
Wirtsc haftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Börner) (Black)
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
y - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - elec
Allgemeine Au ftragsbedi ngungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirt schaftsprüf ungsgesellscha ften
vom 1 . Januar 2017
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Ge nehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachz udrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronisc hem Wege zu vervielfälti gen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsse ldorf
50261 . PN 5 5495/0/0
1. Geltungsbereich
(1) Die Au ftragsbedingungen gelten für Vertr äge zwi schen Wirt schaftsprüfern
oder Wirt schaftsprüfungsgesell schaften (im Nachstehenden zusa mmenfas-
send „Wirtscha ftsprüfer" genannt) und ihren Au ftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirt schaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrück lich schriftlich verei nbart
oder gesetzlich zwi ngend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte k önnen nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwi schen Wirt-
schaftsprüfer und Au ftraggeber herleiten, wenn dies ausdrück lich verei nbart
ist oder sich aus zwingenden gesetz lichen Regelungen ergib t. Im Hi nblick auf
solche Ansprüche gelten diese Au ftragsbedingungen auch diesen Dri tten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung d es Auftrags
(1) Gegenstand des Au ftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm -
ter wirtscha ftlicher Erfolg. Der Au ftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführ t. Der Wirt schaftsprüfer übernimmt im
Zusamm enhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Ge schäftsfüh-
rung. Der Wirt schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwort lich. Der Wirt schaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchf ührung des Au ftrags sachverst ändiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländi schen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrück lichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der ab schließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtscha ftsprüfer nicht verpf lichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende F olgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirk ungspf lichten d es Auftraggebers
(1) Der Au ftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirt schaftsprüfer alle für
die Ausf ührung des Au ftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermi ttelt wer den und ihm von a llen Vorgängen u nd
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Au ftrags von
Bedeutung sein können. Dies g ilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst währ end der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Au ftraggeber wird dem Wirt schafts-
prüfer geeignete Au skunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtscha ftsprüfers hat der Au ftraggeber die Vo llstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informa tionen sowie der
gegebenen Auskün fte und Erklärungen in einer vom Wirt schaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicher ung der Unabhängigkeit
(1) Der Au ftraggeber hat a lles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirt schaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D auer des
Auftragsverhältni sses ins besondere für Angebote auf Anste llung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Au fträge auf ei gene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchf ührung des Au ftrags die Unabhängigkeit des Wirt schafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm a ssoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvor schriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Au ftragsverhältni ssen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordent lichen Kündigung des Au ftrags berechtigt.
5. Berichtersta ttung und münd liche Au skünfte
Soweit der Wirt schaftsprüfer Er gebnisse im R ahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist a lleine diese schriftlic he Darste llung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbind lich. Sofern
nicht anders vereinbar t, si nd münd liche Erklärungen und Au skünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbind lich, w enn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Au skünfte des Wirt schaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbind lich.
6. Weitergabe einer beruflichen Ä ußerung des Wirt schaftsprüfers
(1) Die Weiter gabe beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers (Ar beits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebni ssen – sei es im Entwurf oder in
der Endfa ssung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dri tten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirt schaftsprüfers, es sei denn, der Au ftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpf lichtet.
(2) Die Verw endung beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirt schaftsprüfers für den Au ftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Au ftraggeber sind unzulä ssig.
7. Mängelbe seitigung
(1) Bei etwai gen Mängeln hat der Au ftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirt schaftsprüfer. Nur bei Fehl schlagen, Unterla ssen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmög lichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erte ilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurü cktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehl schlagens, Unterla ssung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Intere sse is t. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen , gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln mu ss vom Au ftraggeber
unverzüglich in Tex tform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätz lichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetz lichen Verjährungsbeginn.
(3) O ffenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rec henfehler u nd
formelle M ängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berich t, Gutacht en u nd
dgl.) des Wirt schaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dri tten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, di e
geeignet sind, in der beruf lichen Äußerung des Wirt schaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infr age zu ste llen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dri tten
gegenüber zurü ckzunehmen. In den vorgenannten Fä llen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtscha ftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gege nüber Dri tten, Daten schutz
(1) Der Wirt schaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs . 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpf lichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, St illschwei gen zu
bewahren, es sei denn, da ss der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepf licht
entbindet.
(2) Der Wirtscha ftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogen en
Daten die nationalen und europarecht lichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vor geschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jewe ils anzuwendenden gesetz lichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Ha ftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern w eder eine gesetz liche Ha ftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertrag liche Ha ftungsbeschränkung besteh t, ist die Haftu ng
des Wirt schaftsprüfers für Sc hadensersatzansprüche jeder Ar t, mit Aus nah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzel nen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs . 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältni s mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtscha ftsprüfer auch gegenüber Dri tten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wir tschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtscha ftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betre ffenden Ansprüche a ller Anspruchsteller ins gesamt.
(5) Ein einzel ner Schadensfa ll im Si nne von Abs. 2 ist auch bezüg lich ei nes
aus mehreren Pf lichtverletzu ngen sta mmenden einheit lichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfa ll umfa sst sämtlic he Folgen einer Pf licht-
verletzung ohne Rücksicht darau f, ob Sc häden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt m ehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pf lichtverletz ung, wenn die betre ffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirt schaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirt schaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch geno mmen werden. Die Begrenzung auf das Fün ffache der Min-
destversicherung ssumme gilt nicht bei gesetz lich vor geschriebenen Pf licht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch er lischt, w enn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies g ilt nicht
für Sc hadensersatzansprüche, die auf vorsätz liches Verhalten zurüc kzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach §
1 ProdHa ftG begründen. Das Rech t, die Einr ede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänze nde Bestimmungen für Prüfung saufträge
(1) Ä ndert der Au ftraggeber nachträg lich den durch den Wirtscha ftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Ab schluss oder
Lageberich t, darf er diesen Bestätigungsvermerk nich t weiterverwe nden.
Hat der Wirt schaftsprüfer ei nen Bestätigungsvermerk nicht erte ilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirt schaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
Lage¬bericht oder an anderer für die Ö ffentlichkeit bestimmter Ste lle nur mit
schrift¬licher Einwilligung des Wirtscha ftsprüfers und mit dem von ihm
genehmigten Wortlau t zulässig.
(2) Wide rruft der Wirt schaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. H at der Au ftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwende t, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Au ftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigunge n. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung geste llt.
11. Ergänze nde Bestimmungen für H ilfeleist ung in Steuer sachen
(1) Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt, sow ohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Fa lle der Dauerberatung die vom Au ftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vo llstän-
dig zugrunde zu legen; dies g ilt auch für Buchführungsau fträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeit en hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsau ftrag umfa sst nicht die zur W ahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da ss der Wirtscha ftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag über nommen hat. In diesem Fa ll hat der Au ftragge-
ber dem Wirt schaftsprüfer alle für die W ahrung von Fristen wesent lichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbe scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirt schaftsprüfer ei ne angeme ssene Bearbeitungszeit zur Verfügu ng
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa sst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdau er fa llenden Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahre ssteuererklärungen für die Einko mmensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkl ä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforder licher Aufste llungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbe scheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenha ng mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Be scheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung de r Ergebni sse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten St euern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Be schwerdeverf ahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtscha ftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprec hung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirt schaftsprüfer für die l aufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchs t. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtscha ftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Beme ssung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetz liche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einko mmensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögen steuer sowie
aller Fr agen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuer n und Abgab en
erfolgt auf Grund eines besonderen Au ftrags. Dies gilt auch für
a) die B earbeitung einma lig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebie t der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer , Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkei t sowie in St euerstrafsachen,
c) die beratende und gutacht liche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung, Eintri tt und
Ausscheiden eines Gesell schafters, Betri ebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahre serklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfu ng
etwaiger besonderer buchmäßiger Vorau ssetzungen sowie die Frage , ob alle
in Betracht ko mmenden umsatzsteue rrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vo llständige Erfa ssung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird n icht übernommen.
12. Elektr onische Ko mmunikation
Die Ko mmunikati on zwi schen dem Wirt schaftsprüfer und dem Au ftraggeber
kann auch per E-Ma il erfol gen. Soweit der Auftraggeber eine Ko mmunikation
per E-Mail nicht w ünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ste llt, wie
etwa die Ver schlüssel ung von E-Ma ils, wird der Au ftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Tex tform informier en.
13. Vergütung
(1) Der Wirtsc haftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderu ng
Anspruch auf Ersta ttung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätz lich
berechnet. Er ka nn angeme ssene Vor schüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Aus lieferung seiner Leistung von der vo llen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Au ftraggeber ha ften als
Gesamtschul dner.
(2) Ist der Au ftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung geg en
Forderungen des Wirt schaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulä ssig.
14. Streit schlichtungen
Der Wirt schaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbe ilegungsverfahren vor einer
Verbraucher schlichtungsstelle im Si nne des § 2 des Verbraucherstreitbe ile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwe ndend es Recht
Für den Au ftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergeben den An-
sprüche g ilt nur deutsches Recht.
Beschlussvorlage
3417 Zeichen
V/0356/2024 V/0356/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2023 der Stadtnetze Münster GmbH Beratungsfolge 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss 2023 (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) der Stadtnetze Münster GmbH wird festgestellt. 2. Der Lagebericht der Stadtnetze Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Stadtnetze Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS). Gemäß § 9.4 lit. f des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafter- versammlung der SWMS u. a. für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresab- schlusses der Stadtnetze Münster GmbH zuständig. Die Stadtnetze Münster GmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 400.642 T€ (VJ: 332.243 T€) bei einem Jahresergebnis vor Gewinnabführung von 6.935 T€ (VJ: 19.838 T€) ab. Die Energieverbräuche und Durchleitungsmengen waren auch in 2023 weiter rück- läufig. Einerseits ging der Verbrauch aufgrund des weiter hohen Energiepreisniveaus, insbesonde- re durch den fortbestehenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine, zurück, andererseits durch die insgesamt milde Witterung im Berichtsjahr. Die U msatzerlöse stiegen um 55.925 T€ auf Amt für Finanzen und Beteiligungen 06.06.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0356/2024 263.924 T€, der Materialaufwand um 61.410 T€ auf 177.714 T€. Neben verbrauchsbedingten Er- lösminderungen insbesondere im Gasnetz, reduzierten auch höhere Netzverluste im Wärmenetz und gestiegene Preise im Glasfaserausbau den Gewinn der Stadtnetze Münster GmbH. So wurde das für 2023 geplante Jahresergebnis i.H.v. 12.306 T€ deutlich verfehlt. Gemäß Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SWMS und der Stadtnetze Münster GmbH wird das Ergebnis in Höhe von 6.935 T€ an die Gesellschafterin SWMS abgeführt. Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2023 (Anlage 2) und der Aufsichtsratsvorla- ge 06/2024 (Anlage 1) zu entnehmen, die der Aufsichtsrat der SWMS in seiner Sitzung am 14.06.2024 beraten wird. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwen- dungen gegen oder zus ätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der Stadtnetze Münster GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Stadtnetze Münster GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2023. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der SWMS Nr. 06/2024 zum Jahresabschluss 2023 der SN Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2023 der SN
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0356/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 15:06