V/0126/2020
Smart City: Einführung Handy-Parken
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Anlage A
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Anlage A zur V/0126/2020 Kurzüberblick Das Handy-Parken stellt eine einfache, zuverlässige Alternative zum Bargeld dar. Bezahlt werden kann über eine App, SMS oder per Anruf. Dadurch entfällt das Bereithalten von Kleingeld an Parkuhren oder Parkscheinautomaten. Das Bezahlen mit Bargeld wird weiterhin möglich sein. Mit der Abwicklung des Handy-Parkens soll die Smartparking-Plattform e.V. beauftragt werden und Rahmenverträge mit den darin vertretenen Anbietern abgeschlossen werden. Mit externer Unterstützung soll ein Konzept „Digital Parken Münster“ unter Berücksichtigung inno- vativer Technologien zur Parkraumdatengenerierung und Digitalisierung des Parkraums für Kfz, Lastenfahrräder, Fahrräder etc. erarbeitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Viele Bürger nutzen ihr Handy und App-Anwendungen für viele Lebensbereiche. Mit dem Begriff "Smart City" sind eine ganze Reihe von Stadtentwicklungsstrategien versehen, bei denen vernetzte Technologien dazu dienen sollen, knappe Ressourcen effizienter einzuset- zen. Mit dem Handy-Parken soll eine Alternative zum klassischen Bezahlvorgang an Parkscheinauto- maten und Parkuhren angeboten werden. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Es ist eine freiwillige Leistung. Es wird eine alternative online Zahlungsmöglichkeit für Parkgebüh- ren eröffnet. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0126/2020 V/0126/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Smart City: Einführung Handy-Parken Beratungsfolge 19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Handy-Parken als eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Sommer 2020 einzuführen. 2. Mit der Abwicklung des Handy-Parkens soll die Smartparking-Plattform e.V. beauftragt wer- den und Rahmenverträge mit den in der Plattform vertretenen Anbietern abgeschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept „Digital Parken Münster“ unter Berücksichtigung innovativer Technologien zur Parkraumdatengenerierung und Digitalisierung des Parkraums für Kfz, Lastenfahrräder, Fahrräder etc. zu erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfas- sung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch Einführung der von Smartparking angebotenen Plattformlösung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Parkgebühren gehen weiterhin zu 100 Prozent an die Stadt. Mit der stärkeren Nutzung von Handy-Parken werden mittelfristig etwas geringere Kosten für den Bargeldtransfer der Parkscheinautomaten und Parkuhren erwartet. Amt für Mobilität und Tiefbau 12.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de Herr Vechtel Telefon: 492-3280 Vechtel@stadt-muenster.de - 2 - V/0126/2020 Begründung: Zu 1. Das Handy-Parken stellt eine einfache und zuverlässige Alternative zum Bargeld dar. Bezahlt werden kann über eine App, SMS oder per Anruf. Dadurch entfällt das Bereithalten von Kleingeld an Parkuh- ren oder Parkscheinautomaten. Das Bezahlen mit Bargeld wird weiterhin möglich sein. Das Handy- Parken führte in Deutschland bisher ein Nischendasein mit eher geringer Nutzungsfrequenz. Diese steigert sich jedoch stetig und liegt zum Beispiel in Bielefeld derzeit bei rund 6,3 Prozent. Zu 2. Smartparking vereint in einer offenen Plattformlösung die führenden Anbieter bargeldloser Zahlsys- teme für Parkgebühren. Dadurch haben die Parkplatznutzer die Wahlmöglichkeit zwischen allen in Deutschland aktiven Anbietern. Parkplatznutzer, die bereits das Handy-Parken nutzen, finden somit ihren Anbieter. Für die Stadt Münster hat die Plattformlösung den Vorteil, dass kein aufwendiges Vergabeverfahren durchgeführt werden muss und keine Benutzungskosten anfallen. Dieser Umstand führt dazu, dass immer mehr Kommunen Smartparking neu anbieten oder bestehende Verträge mit Einzelanbietern umstellen. Eine Liste der aktuell über die Smartparking e.V. angeschlossenen Städte kann dem folgenden Internet-Link entnommen werden: http://www.smartparking.de/fuer-verbraucher/ Rückblick/ Beschlusslage Mit der Vorlage V/0460/2010 „Handyparken in Münster einführen“ zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Umsetzungskonzept aus- zuarbeiten. Mit der Vorlage V/0433/2011 beschließt der Rat, das Handy-Parken im Stadtgebiet einzuführen. Der Rat beschließt mit der Vorlage V/0702/2012/1. Erg. zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspoli- tik unter Einzelpunkt 102, die Einführung des Handyparkens aus Kostengründen zu verschieben. Seitdem wurden verschiedene Lösungen von unterschiedlichen Anbietern überprüft. Diese waren mit jedoch zum Teil erheblichen Kosten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Mit dem Angebot von Smartparking-Plattform e.V. liegt nun eine geeignete und kostengünstige Lösung vor. Smartparking-Plattform e.V. Der Verband Smartparking – Plattform e.V. aus Hamburg http://www.smartparking.de/ hat sich zum Ziel gesetzt, Kommunen bei der Einführung des bargeldlosen Bezahlens von Parkgebühren zu unter- stützen. Handyparkanbieter, die die notwendige Voraussetzung zur Teilnahme erfüllen (u.a. fachliche und datenschutzrechtliche Mindeststandards), nehmen an der Plattform teil. Die erforderlichen Rah- menverträge werden zwischen den in der Plattform Smartparking vertretenen Anbietern und der Kommune abgeschlossen. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, beginnend mit der Inbetrieb- nahme des digitalen Bezahlsystems (geplant Sommer 2020). Danach verlängert sich der Rahmenver- trag jeweils um ein Jahr, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf dieser Frist von einer der Ver- tragsparteien gekündigt wird. Kosten Durch Einführung der von Smartparking angebotenen Plattformlösung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Parkgebühren gehen weiterhin zu 100 Prozent an die Stadt. Die Anbieter finanzie- ren sich durch Aufschläge auf die Parkgebühren von 3 bis 10 Prozent. Zudem übernimmt Smartpar- king die Kosten zur Einführung des Handy-Parkens in Münster. So werden die Aufkleber und Beschil- derung gestellt. - 3 - V/0126/2020 Parkgebührenordnung Da das Handy-Parken lediglich eine weitere Bezahlmöglichkeit darstellt, ist eine Änderung der Park- gebührenordnung in der Einführungsphase nicht erforderlich. In einem weiteren Schritt könnte die Parkgebührenordnung dahingehend geändert werden, dass auch eine minutengenaue Abrechnung der Parkgebühren möglich ist. Die Abrechnung der von Smartparking eingezogenen Parkgebühren erfolgt monatlich. Die Überprü- fung erfolgt anhand von Kontrolllisten und durch stichprobenartige Nachverfolgung einzelner Parkvor- gänge. Verkehrsüberwachung und Bußgeldverfahren Bereits jetzt sind die Mobilgeräte der Verkehrsüberwachung in der Lage, das Handy-Parken abzubil- den. Somit können die Verkehrsüberwachungskräfte vor Ort überprüfen, ob das zu kontrollierende Fahrzeug am Handy-Parken teilnimmt. Das Ordnungsamt erhält unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen einen Zugang zum Smartparking. Zudem stellt der Smartparking e.V. Ansprechpersonen für die Nutzerinnen und Nutzer bei Fragen zum Zahlungssystem. Zu 3. Mit der endlichen Ressource „Stadtraum“ und der Tatsache, dass insbesondere der ruhende Kfz- Verkehr im öffentlichen Raum zu viel Fläche beansprucht, gewinnt ein intelligentes, flächenschonen- des Parkraumkonzept für Kraftfahrzeuge, aber auch Lastenräder, Fahrräder, E-Roller etc. sowie das daraus resultierende Parkraummanagement zunehmend an Bedeutung. Die Verwaltung wird daher im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ erstmals ein Parkraumkonzept für Münster er- arbeiten lassen und damit eine integrierte Strategie für den ruhenden Verkehr, einschließlich Fahr- radparken entwickeln. Das daraus abzuleitende Parkraummanagement wird u. a. Aspekte der Park- raumbewirtschaftung bzw. Tarifierung einschließlich Bewohnerparken Verkehrsarten übergreifend berücksichtigten. Gleichsam werden Ordnungs- und Regulierungstatbestände geschaffen, um durch Reduzierung und Verlagerung des Kfz-Parkens eine Neuverteilung des begrenzten öffentlichen Stra- ßenraumes zu Gunsten des Umweltverbundes zu erreichen. Die Konzeptstudie „Digital Parken Münster“ stellt einen ersten, „vorlaufenden“ Baustein dieser Ziel- setzung dar, indem durch die vorgesehenen Pilotanwendungen ein sensorunterstütztes Parken für Kraftfahrzeuge, Lasten- und Fahrräder erstmals für Münster erprobt werden kann. Damit werden die „physische“ Verfügbarkeit und Auslastung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum digital „in Echtzeit“ erfasst sowie Parkvorgänge optimiert. Für das zu erstellende Parkraumkonzept ergeben sich hieraus wichtige Erkenntnisse, z. B. in Hinblick auf mögliche Reduzierungs- und/oder Verlage- rungspotenziale (u. a. unter Nutzung nicht ausgelasteter Parkhäuser) beim Parken im öffentlichen Straßenraum. I.V. I.V. gez. gez. Robin Denstorff Wolfgang Heuer Stadtbaurat Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0126/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37