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V/0126/2020

Smart City: Einführung Handy-Parken

Vorlagen 27.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.9

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2003 Zeichen

Anlage A zur V/0126/2020 
Kurzüberblick 
Das Handy-Parken stellt eine einfache, zuverlässige Alternative zum Bargeld dar. Bezahlt werden 
kann über eine App, SMS oder per Anruf. Dadurch entfällt das Bereithalten von Kleingeld an 
Parkuhren oder Parkscheinautomaten. Das Bezahlen mit Bargeld wird weiterhin möglich sein. 
Mit der Abwicklung des Handy-Parkens soll die Smartparking-Plattform e.V. beauftragt werden 
und Rahmenverträge mit den darin vertretenen Anbietern abgeschlossen werden.  
Mit externer Unterstützung soll ein Konzept „Digital Parken Münster“ unter Berücksichtigung inno-
vativer Technologien zur Parkraumdatengenerierung und Digitalisierung des Parkraums für Kfz, 
Lastenfahrräder, Fahrräder etc. erarbeitet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Viele Bürger nutzen ihr Handy und App-Anwendungen für viele Lebensbereiche. 
 
Mit dem Begriff "Smart City" sind eine ganze Reihe von Stadtentwicklungsstrategien versehen, 
bei denen vernetzte Technologien dazu dienen sollen, knappe Ressourcen effizienter einzuset-
zen. 
 
Mit dem Handy-Parken soll eine Alternative zum klassischen Bezahlvorgang an Parkscheinauto-
maten und Parkuhren angeboten werden.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Es ist eine freiwillige Leistung. Es wird eine alternative online Zahlungsmöglichkeit für Parkgebüh-
ren eröffnet.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

8002 Zeichen

V/0126/2020 
V/0126/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Smart City: Einführung Handy-Parken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Handy-Parken als eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit an 
Parkuhren und Parkscheinautomaten im Sommer 2020 einzuführen. 
 
2. Mit der Abwicklung des Handy-Parkens soll die Smartparking-Plattform e.V. beauftragt wer-
den und Rahmenverträge mit den in der Plattform vertretenen Anbietern abgeschlossen 
werden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept „Digital Parken Münster“ unter Berücksichtigung 
innovativer Technologien zur Parkraumdatengenerierung und Digitalisierung des Parkraums 
für Kfz, Lastenfahrräder, Fahrräder etc. zu erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfas-
sung vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch Einführung der von Smartparking angebotenen Plattformlösung entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die Parkgebühren gehen weiterhin zu 100 Prozent an die Stadt. 
Mit der stärkeren Nutzung von Handy-Parken werden mittelfristig etwas geringere Kosten für den 
Bargeldtransfer der Parkscheinautomaten und Parkuhren erwartet. 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
12.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de 
Herr Vechtel 
Telefon: 492-3280 
Vechtel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0126/2020 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Das Handy-Parken stellt eine einfache und zuverlässige Alternative zum Bargeld dar. Bezahlt werden 
kann über eine App, SMS oder per Anruf. Dadurch entfällt das Bereithalten von Kleingeld an Parkuh-
ren oder Parkscheinautomaten. Das Bezahlen mit Bargeld wird weiterhin möglich sein. Das Handy-
Parken führte in Deutschland bisher ein Nischendasein mit eher geringer Nutzungsfrequenz. Diese 
steigert sich jedoch stetig und liegt zum Beispiel in Bielefeld derzeit bei rund 6,3 Prozent.    
 
Zu 2. 
Smartparking vereint in einer offenen Plattformlösung die führenden Anbieter bargeldloser Zahlsys-
teme für Parkgebühren. Dadurch haben die Parkplatznutzer die Wahlmöglichkeit zwischen allen in 
Deutschland aktiven Anbietern. Parkplatznutzer, die bereits das Handy-Parken nutzen, finden somit 
ihren Anbieter. Für die Stadt Münster hat die Plattformlösung den Vorteil, dass kein aufwendiges 
Vergabeverfahren durchgeführt werden muss und keine Benutzungskosten anfallen. Dieser Umstand 
führt dazu, dass immer mehr Kommunen Smartparking neu anbieten oder bestehende Verträge mit 
Einzelanbietern umstellen. Eine Liste der aktuell über die Smartparking e.V. angeschlossenen Städte 
kann dem folgenden Internet-Link entnommen werden:  http://www.smartparking.de/fuer-verbraucher/ 
 
Rückblick/ Beschlusslage 
Mit der Vorlage V/0460/2010 „Handyparken in Münster einführen“ zum Antrag der CDU-Fraktion im 
Rat der Stadt Münster wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Umsetzungskonzept aus-
zuarbeiten. 
 
Mit der Vorlage V/0433/2011 beschließt der Rat, das Handy-Parken im Stadtgebiet einzuführen. 
 
Der Rat beschließt mit der Vorlage V/0702/2012/1. Erg. zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspoli-
tik unter Einzelpunkt 102, die Einführung des Handyparkens aus Kostengründen  zu verschieben. 
 
Seitdem wurden verschiedene Lösungen von unterschiedlichen Anbietern überprüft. Diese waren mit 
jedoch zum Teil erheblichen Kosten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Mit dem 
Angebot von Smartparking-Plattform e.V. liegt nun eine geeignete und kostengünstige Lösung vor. 
 
Smartparking-Plattform e.V. 
Der Verband Smartparking – Plattform e.V. aus Hamburg http://www.smartparking.de/ hat sich zum 
Ziel gesetzt, Kommunen bei der Einführung des bargeldlosen Bezahlens von Parkgebühren zu unter-
stützen. Handyparkanbieter, die die notwendige Voraussetzung zur Teilnahme erfüllen (u.a. fachliche 
und datenschutzrechtliche Mindeststandards), nehmen an der Plattform teil. Die erforderlichen Rah-
menverträge werden zwischen den in der Plattform Smartparking vertretenen Anbietern und der 
Kommune abgeschlossen. 
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, beginnend mit der Inbetrieb-
nahme des digitalen Bezahlsystems (geplant Sommer 2020). Danach verlängert sich der Rahmenver-
trag jeweils um ein Jahr, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf dieser Frist von einer der Ver-
tragsparteien gekündigt wird. 
 
Kosten 
Durch Einführung der von Smartparking angebotenen Plattformlösung entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die Parkgebühren gehen weiterhin zu 100 Prozent an die Stadt. Die Anbieter finanzie-
ren sich durch Aufschläge auf die Parkgebühren von 3 bis 10 Prozent. Zudem übernimmt Smartpar-
king die Kosten zur Einführung des Handy-Parkens in Münster. So werden die Aufkleber und Beschil-
derung gestellt.

- 3 - 
V/0126/2020 
 
 
Parkgebührenordnung 
Da das Handy-Parken lediglich eine weitere Bezahlmöglichkeit darstellt, ist eine Änderung der Park-
gebührenordnung in der Einführungsphase nicht erforderlich. In einem weiteren Schritt könnte die 
Parkgebührenordnung dahingehend geändert werden, dass auch eine minutengenaue Abrechnung 
der Parkgebühren möglich ist. 
Die Abrechnung der von Smartparking eingezogenen Parkgebühren erfolgt monatlich. Die Überprü-
fung erfolgt anhand von Kontrolllisten und durch stichprobenartige Nachverfolgung einzelner Parkvor-
gänge.  
 
Verkehrsüberwachung und Bußgeldverfahren 
Bereits jetzt sind die Mobilgeräte der Verkehrsüberwachung in der Lage, das Handy-Parken abzubil-
den. Somit können die Verkehrsüberwachungskräfte vor Ort überprüfen, ob das zu kontrollierende 
Fahrzeug am Handy-Parken teilnimmt. 
Das Ordnungsamt erhält unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen einen Zugang 
zum Smartparking. Zudem stellt der Smartparking e.V. Ansprechpersonen für die Nutzerinnen und 
Nutzer bei Fragen zum Zahlungssystem.  
  
Zu 3. 
Mit der endlichen Ressource „Stadtraum“ und der Tatsache, dass insbesondere der ruhende Kfz-
Verkehr im öffentlichen Raum zu viel Fläche beansprucht, gewinnt ein intelligentes, flächenschonen-
des Parkraumkonzept für Kraftfahrzeuge, aber auch Lastenräder, Fahrräder, E-Roller etc. sowie das 
daraus resultierende Parkraummanagement zunehmend an Bedeutung. Die Verwaltung wird daher 
im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ erstmals ein Parkraumkonzept für Münster er-
arbeiten lassen und damit eine integrierte Strategie für den ruhenden Verkehr, einschließlich Fahr-
radparken entwickeln. Das daraus abzuleitende Parkraummanagement wird u. a. Aspekte der Park-
raumbewirtschaftung bzw. Tarifierung einschließlich Bewohnerparken Verkehrsarten übergreifend 
berücksichtigten. Gleichsam werden Ordnungs- und Regulierungstatbestände geschaffen, um durch 
Reduzierung und Verlagerung des Kfz-Parkens eine Neuverteilung des begrenzten öffentlichen Stra-
ßenraumes zu Gunsten des Umweltverbundes zu erreichen.    
Die Konzeptstudie „Digital Parken Münster“ stellt einen ersten, „vorlaufenden“ Baustein dieser Ziel-
setzung dar, indem durch die vorgesehenen Pilotanwendungen ein sensorunterstütztes Parken für 
Kraftfahrzeuge, Lasten- und Fahrräder erstmals für Münster erprobt werden kann. Damit werden die 
„physische“ Verfügbarkeit und Auslastung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum digital „in 
Echtzeit“ erfasst sowie Parkvorgänge optimiert. Für das zu erstellende Parkraumkonzept ergeben 
sich hieraus wichtige Erkenntnisse, z. B. in Hinblick auf mögliche Reduzierungs- und/oder Verlage-
rungspotenziale (u. a.  unter Nutzung nicht ausgelasteter Parkhäuser) beim Parken im öffentlichen 
Straßenraum. 
 
 
I.V.        I.V.     
   
gez.        gez. 
 
 
Robin Denstorff      Wolfgang Heuer   
Stadtbaurat       Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0126/2020
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37